Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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5 . Ordnungswesen<br />
eine Waffe mitführen wollen. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt<br />
der Reise bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung<br />
(Botschaft oder Generalkonsulat) des jeweiligen Staates. In<br />
einigen EU-Staaten ist vor Einreise eine Zustimmung erforderlich<br />
und in den europäischen Feuerwaffenpass eintragen zu lassen.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• aktuelles Passfoto<br />
• Waffenbesitzkarte, in der die mitzuführende Waffe<br />
eingetragen ist<br />
Gebühren:<br />
Erstausstellung: 40,90 Euro<br />
Verlängerung oder Änderung: 10,23 Euro<br />
¢ Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes<br />
Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes berechtigt Sie<br />
zum Erwerb, zum Verbringen innerhalb des Bundesgebiets, zur<br />
Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis<br />
eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.<br />
Die Erlaubnis ist auf maximal fünf Jahre befristet, kann dreimal<br />
verlängert werden und wird für eine bestimmte Höchstmenge an<br />
explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.<br />
Voraussetzungen für die Gewährung einer Erlaubnis nach § 27<br />
Sprengstoffgesetz:<br />
• Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes<br />
• Sachkunde<br />
• ausreichendes Bedürfnis<br />
• Nachweis einer geeigneten Lagerstätte<br />
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird ein Auszug aus dem<br />
Bundeszentralregister, Erziehungsregister und staatsanwaltlichen<br />
Verfahrensregister sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle<br />
angefordert.<br />
Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz- und Nitrozellulosepulver<br />
kann in Lehrgängen erworben werden. Voraussetzung für<br />
einen solchen Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,<br />
die etwa sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Delmenhorst</strong><br />
beantragt werden sollte.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass<br />
• Lehrgangsbescheinigung<br />
• Bedürfnisbescheinigung (bei Vorderladerschützen oder Wiederladern)<br />
Gebühren:<br />
Erstausstellung: 160 Euro<br />
Verlängerung: 70 Euro<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung: 70 Euro<br />
¢ Jägerprüfung<br />
Das Ablegen einer Jägerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb<br />
eines Jagdscheines. Sie wird in Niedersachsen nach Bedarf abgenommen<br />
und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und<br />
praktischen Teil („jagdliches Schießen“). Prüfungsgebiete sind<br />
unter anderem Waffenrecht, Jagdwaffen, freilebende Tiere, Biologie,<br />
Naturschutz, Jagdbetrieb, Behandlung des erlegten Wildes<br />
und Hundewesen.<br />
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden entsprechende<br />
Lehrgänge von der Jägerschaft Niedersachsen angeboten.<br />
Voraussetzung für die <strong>Zulassung</strong> zur Jägerprüfung:<br />
• Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor<br />
der Prüfung<br />
• Zuverlässigkeit im Sinne des Bundesjagdgesetzes<br />
• Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Versicherungsnachweis<br />
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