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Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst

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5 . Ordnungswesen<br />

eine Waffe mitführen wollen. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt<br />

der Reise bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung<br />

(Botschaft oder Generalkonsulat) des jeweiligen Staates. In<br />

einigen EU-Staaten ist vor Einreise eine Zustimmung erforderlich<br />

und in den europäischen Feuerwaffenpass eintragen zu lassen.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• aktuelles Passfoto<br />

• Waffenbesitzkarte, in der die mitzuführende Waffe<br />

eingetragen ist<br />

Gebühren:<br />

Erstausstellung: 40,90 Euro<br />

Verlängerung oder Änderung: 10,23 Euro<br />

¢ Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes<br />

Die Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes berechtigt Sie<br />

zum Erwerb, zum Verbringen innerhalb des Bundesgebiets, zur<br />

Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis<br />

eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.<br />

Die Erlaubnis ist auf maximal fünf Jahre befristet, kann dreimal<br />

verlängert werden und wird für eine bestimmte Höchstmenge an<br />

explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.<br />

Voraussetzungen für die Gewährung einer Erlaubnis nach § 27<br />

Sprengstoffgesetz:<br />

• Zuverlässigkeit im Sinne des Sprengstoffgesetzes<br />

• Sachkunde<br />

• ausreichendes Bedürfnis<br />

• Nachweis einer geeigneten Lagerstätte<br />

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird ein Auszug aus dem<br />

Bundeszentralregister, Erziehungsregister und staatsanwaltlichen<br />

Verfahrensregister sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle<br />

angefordert.<br />

Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz- und Nitrozellulosepulver<br />

kann in Lehrgängen erworben werden. Voraussetzung für<br />

einen solchen Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,<br />

die etwa sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Delmenhorst</strong><br />

beantragt werden sollte.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Personalausweis oder Reisepass<br />

• Lehrgangsbescheinigung<br />

• Bedürfnisbescheinigung (bei Vorderladerschützen oder Wiederladern)<br />

Gebühren:<br />

Erstausstellung: 160 Euro<br />

Verlängerung: 70 Euro<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung: 70 Euro<br />

¢ Jägerprüfung<br />

Das Ablegen einer Jägerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb<br />

eines Jagdscheines. Sie wird in Niedersachsen nach Bedarf abgenommen<br />

und besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und<br />

praktischen Teil („jagdliches Schießen“). Prüfungsgebiete sind<br />

unter anderem Waffenrecht, Jagdwaffen, freilebende Tiere, Biologie,<br />

Naturschutz, Jagdbetrieb, Behandlung des erlegten Wildes<br />

und Hundewesen.<br />

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden entsprechende<br />

Lehrgänge von der Jägerschaft Niedersachsen angeboten.<br />

Voraussetzung für die <strong>Zulassung</strong> zur Jägerprüfung:<br />

• Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor<br />

der Prüfung<br />

• Zuverlässigkeit im Sinne des Bundesjagdgesetzes<br />

• Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Versicherungsnachweis<br />

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