Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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3 . Gewerbeservice<br />
¢ Gewerbesteuer<br />
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?<br />
• Gewerbetreibende bzw. Personengesellschaften (zum Beispiel<br />
KG, OHG, GmbH & Co. KG, GbR) mit einem Gewerbeertrag, der<br />
den Freibetrag in Höhe von derzeit 24.500 Euro übersteigt<br />
• Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG)<br />
Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?<br />
Aus dem zu versteuernden Gewerbeertrag wird ein Steuermessbetrag<br />
ermittelt, der mit dem jeweils geltenden Hebesatz<br />
multipliziert wird (zurzeit 405 Prozent). Bestehen Betriebsstätten<br />
in mehreren Gemeinden wird die Gewerbesteuer nach einem Zerlegungsanteil<br />
berechnet. Der Zerlegungsmaßstab richtet sich nach<br />
dem Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne.<br />
22<br />
¢ Vergnügungssteuer<br />
Wofür wird Vergnügungssteuer erhoben?<br />
• Tanzveranstaltungen<br />
• Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Schaustellungen von<br />
Personen<br />
• bestimmte Filmvorführungen<br />
• Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos<br />
und ähnlichen Einrichtungen<br />
• Betrieb von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsautomaten<br />
sowie Musikautomaten<br />
Die Veranstaltungen sind mindestens drei Tage vorher im Gewerbeservice<br />
anzumelden.<br />
Wer muss Vergnügungssteuer bezahlen?<br />
Steuerpflichtig ist jeweils der Veranstalter oder Inhaber der Räume<br />
und Grundstücke, wo die Veranstaltung abgehalten wird. Bei dem<br />
Betrieb von Automaten muss der Aufsteller die Steuer zahlen.