Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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2 . Standesamt<br />
Grundgebühr (ein Partner besitzt nicht die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit) inklusive Lebenspartnerschaftsurkunde:<br />
90 Euro<br />
Trauung im Gartenhaus: 50 Euro<br />
Trauung in der Turbinenhalle: 75 Euro<br />
bei Bedarf Stammbuch: 15 <strong>bis</strong> 30 Euro<br />
je nach Modellvariante<br />
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.<br />
¢ Personenstandsurkunden<br />
Zum Nachweis bestimmter Lebenssituationen stellt Ihnen das<br />
Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte<br />
Auszüge und Abschriften aus. Ihre Geburtsurkunde erhalten<br />
Sie bei dem Standesamt der <strong>Stadt</strong>- oder Gemeindeverwaltung, in<br />
der Sie geboren sind .<br />
Zuständig für die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer beglaubigten<br />
Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch<br />
ist das Standesamt, welches die Eheschließung vollzogen<br />
hat. Eine Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt der<br />
<strong>Stadt</strong> oder Gemeinde, in der die jeweilige Person verstorben ist.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache<br />
Gebühren:<br />
Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde: 10 Euro<br />
Weitere, gleichzeitig angeforderte Exemplare derselben<br />
Urkunde kosten jeweils die Hälfte.<br />
¢ Kirchenaustritt<br />
Wenn Sie aus Ihrer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft<br />
austreten möchten, können Sie dies nur persönlich<br />
gegenüber dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesbeamten<br />
oder einem Notar erklären.<br />
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dafür die Einwilligung<br />
des gesetzlichen Vertreters notwendig. Dieser kann auch selbst<br />
den Kirchenaustritt des Kindes erklären.<br />
Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, ist allerdings<br />
dessen Einwilligung erforderlich. Handelt es sich bei dem gesetzlichen<br />
Vertreter des Kindes um einen Vormund oder Pfleger, muss<br />
die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eingeholt werden.<br />
Wer aus einer Religionsgemeinschaft in eine andere übertreten<br />
möchte, kann dieses der neu aufnehmenden Religionsgemeinschaft<br />
gegenüber erklären. Diese wird dann bei Bedarf das Standesamt<br />
von dem Übertritt in Kenntnis setzen.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass bei persönlicher Vorsprache<br />
Gebühren:<br />
25 Euro<br />
¢ Sterbefall<br />
Sollte sich in Ihrer Familie ein Sterbefall ereignet haben, können<br />
Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl wenden. Dieses<br />
kümmert sich in der Regel um alle notwendigen Formalitäten.<br />
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema können Sie auch<br />
der Bestattungsbroschüre der <strong>Stadt</strong> <strong>Delmenhorst</strong> entnehmen.<br />
Selbstverständlich stehen Ihnen auch Ihre Ansprechpartner im<br />
Standesamt mit Rat und Tat zur Seite.<br />
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