Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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5 . Ordnungswesen<br />
nur dann vor, wenn Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit<br />
gefährdet sind.<br />
Hinweis:<br />
Das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen,<br />
Demonstrationen, Theater, Sportveranstaltungen,<br />
Jahrmärkte etc.) ist generell verboten.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
je nach Einzelfall<br />
Gebühren:<br />
Erstausstellung: 204,52 Euro<br />
Verlängerung: 76,69 Euro<br />
¢ Waffenbesitzkarte<br />
Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und für den<br />
Besitz einer Schusswaffe.<br />
Die Waffenbesitzurkunde berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt<br />
über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres<br />
befriedeten Besitztums zu führen und sie zum Beispiel zum<br />
Schießstand oder zur Reparatur zu transportieren. Beim Transport<br />
darf die Waffe weder zugriffsbereit noch geladen sein. Waffe und<br />
Munition sind getrennt zu transportieren.<br />
Voraussetzungen für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte:<br />
• Vollendung des 18. Lebensjahres<br />
• Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des Waffengesetzes<br />
• Sachkunde<br />
• ausreichendes Bedürfnis (Ausnahme: Sie haben die Waffe<br />
geerbt.)<br />
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird ein Auszug aus dem<br />
Bundeszentralregister, Erziehungsregister und staatsanwaltlichen<br />
Verfahrensregister sowie eine Stellungnahme der örtlichen Poli-<br />
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zeidienststelle angefordert. Die persönliche Eignung kann anhand<br />
eines amts- oder fachärztlichen bzw. fachpsychologischen Zeugnisses<br />
überprüft werden. Den Nachweis der Sachkunde und des<br />
Bedürfnisses haben Sie selbst zu erbringen.<br />
Ausnahme:<br />
Einige Schusswaffen sind von der Pflicht zum Besitz einer Waffenbesitzkarte<br />
ausgenommen. Volljährige Personen dürfen folgende<br />
Schusswaffen frei erwerben:<br />
• Druckluftwaffen<br />
• Federdruckwaffen<br />
• CO2-Waffen mit einem„F“ im Fünfeck<br />
• Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen und Nummer<br />
im Kreis<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass<br />
• Sportschützen: – Bestätigung eines anerkannten Schießsport<br />
verbandes einer mindestens zwölfmonatigen<br />
schießsportlichen Betätigung nach<br />
überörtlichen Regeln<br />
– Sachkundenachweis<br />
– Bedürfnisbescheinigung<br />
• Jäger: – gültiger Jagdschein<br />
• Erben: – Erbnachweis, bei Bedarf Verzichtserklärung<br />
der übrigen Erben<br />
– Sterbeurkunde<br />
• Sammler: – Sachkundenachweis<br />
– Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung<br />
des beantragten Sammelgebiets<br />
– waffenrechtliches Gutachten<br />
Gebühren:<br />
je nach Einzelfall<br />
¢ Europäischer Feuerwaffenpass<br />
Sie benötigen den Europäischen Feuerwaffenpass für Reisen in<br />
und durch Staaten der Europäischen Union (EU), auf denen Sie