Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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1 . Bürgerbüro<br />
Reisepass<br />
Der Reisepass dient als Identitätsnachweis und ist zum Grenzübertritt<br />
bei Auslandsreisen nötig, wenn ein Personalausweis nach<br />
Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht. Auch wenn Sie lediglich<br />
im Besitz eines Reisepasses sind und nicht über einen Personalausweis<br />
verfügen, genügen Sie damit Ihrer Ausweispflicht.<br />
Bereits seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass<br />
(„ePass“) der reguläre Reisepass. Jeder Pass enthält einen Chip,<br />
auf dem biometrische Daten gespeichert sind . Die biometrischen<br />
Daten beinhalten das Lichtbild und seit dem 1. November 2007<br />
zwei Fingerabdrücke.<br />
Eine Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern ist seit<br />
November 2007 nicht mehr möglich. Noch vorhandene Kindereinträge<br />
im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig<br />
und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern<br />
als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.<br />
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder finden Sie unter<br />
Kinderreisepass auf Seite 10.<br />
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt.<br />
Auf Wunsch der Eltern kann auch für jüngere Kinder ein ePass<br />
beantragt werden. Einige Staaten (zum Beispiel die USA) erkennen<br />
unabhängig vom Alter des Einreisenden nur Reisepässe an.<br />
Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Bei Personen<br />
unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Die Verlängerung<br />
eines Reisepasses ist nicht möglich, bei Ablauf ist er neu zu<br />
beantragen .<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderreisepass<br />
(Kinderausweis) oder Geburtsurkunde<br />
• biometrietaugliches Lichtbild, Frontalaufnahme nach internationalen<br />
Standards (nähere Informationen unter<br />
www.epass.de)<br />
• bei Bedarf schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten<br />
und die Personalausweise oder Reisepässe beider<br />
Elternteile, sofern der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet hat<br />
Gebühren:<br />
für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro<br />
für Personen ab 24 Jahren: 59 Euro<br />
Vorläufiger Reisepass<br />
Ein vorläufiger Reisepass kann sofort ausgestellt werden, wenn<br />
die Zeit für die Beantragung eines regulären Reisepasses bzw.<br />
Expresspasses nicht mehr ausreicht und glaubhaft gemacht wird,<br />
dass unbedingt ein Reisepass benötigt wird.<br />
Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht<br />
möglich. In der Regel soll sofort auch der reguläre Reisepass beantragt<br />
werden.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
siehe Reisepass<br />
zusätzlich bei Bedarf Belege, welche die Dringlichkeit eines vorläufigen<br />
Reisepasses nachweisen<br />
Gebühren:<br />
26 Euro<br />
48-Seiten-Pass<br />
Der 48-Seiten-Pass ist besonders für Vielreisende empfehlenswert,<br />
da er 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge bietet.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
siehe Reisepass<br />
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