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Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst

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1 . Bürgerbüro<br />

Reisepass<br />

Der Reisepass dient als Identitätsnachweis und ist zum Grenzübertritt<br />

bei Auslandsreisen nötig, wenn ein Personalausweis nach<br />

Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht. Auch wenn Sie lediglich<br />

im Besitz eines Reisepasses sind und nicht über einen Personalausweis<br />

verfügen, genügen Sie damit Ihrer Ausweispflicht.<br />

Bereits seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass<br />

(„ePass“) der reguläre Reisepass. Jeder Pass enthält einen Chip,<br />

auf dem biometrische Daten gespeichert sind . Die biometrischen<br />

Daten beinhalten das Lichtbild und seit dem 1. November 2007<br />

zwei Fingerabdrücke.<br />

Eine Miteintragung von Kindern im Reisepass der Eltern ist seit<br />

November 2007 nicht mehr möglich. Noch vorhandene Kindereinträge<br />

im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig<br />

und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern<br />

als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.<br />

Informationen zu Reisedokumenten für Kinder finden Sie unter<br />

Kinderreisepass auf Seite 10.<br />

Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt.<br />

Auf Wunsch der Eltern kann auch für jüngere Kinder ein ePass<br />

beantragt werden. Einige Staaten (zum Beispiel die USA) erkennen<br />

unabhängig vom Alter des Einreisenden nur Reisepässe an.<br />

Der Reisepass ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Bei Personen<br />

unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Die Verlängerung<br />

eines Reisepasses ist nicht möglich, bei Ablauf ist er neu zu<br />

beantragen .<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderreisepass<br />

(Kinderausweis) oder Geburtsurkunde<br />

• biometrietaugliches Lichtbild, Frontalaufnahme nach internationalen<br />

Standards (nähere Informationen unter<br />

www.epass.de)<br />

• bei Bedarf schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten<br />

und die Personalausweise oder Reisepässe beider<br />

Elternteile, sofern der Antragsteller das 18. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet hat<br />

Gebühren:<br />

für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro<br />

für Personen ab 24 Jahren: 59 Euro<br />

Vorläufiger Reisepass<br />

Ein vorläufiger Reisepass kann sofort ausgestellt werden, wenn<br />

die Zeit für die Beantragung eines regulären Reisepasses bzw.<br />

Expresspasses nicht mehr ausreicht und glaubhaft gemacht wird,<br />

dass unbedingt ein Reisepass benötigt wird.<br />

Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht<br />

möglich. In der Regel soll sofort auch der reguläre Reisepass beantragt<br />

werden.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

siehe Reisepass<br />

zusätzlich bei Bedarf Belege, welche die Dringlichkeit eines vorläufigen<br />

Reisepasses nachweisen<br />

Gebühren:<br />

26 Euro<br />

48-Seiten-Pass<br />

Der 48-Seiten-Pass ist besonders für Vielreisende empfehlenswert,<br />

da er 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge bietet.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

siehe Reisepass<br />

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