Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst
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4 . Straßenverkehr<br />
Kurzzeitkennzeichen (frühere „Rote Nummer“)<br />
Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Prüfungs-, Probe-<br />
oder Überführungsfahrten durchführen möchten, benötigen<br />
Sie ein Kurzzeitkennzeichen.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass im Original<br />
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die für Kurzzeitkennzeichen<br />
freigeschaltet ist<br />
• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />
Reisepass des Vertreters<br />
Gebühren:<br />
10,50 Euro<br />
Saisonkennzeichen<br />
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen möchten,<br />
können Sie die <strong>Zulassung</strong> auf einige Monate beschränken. Der<br />
<strong>Zulassung</strong>szeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen.<br />
Saisonkennzeichen können im Rahmen einer <strong>Zulassung</strong> oder später<br />
beantragt werden.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass<br />
• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />
• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />
• <strong>bis</strong>herige Kennzeichenschilder<br />
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen,<br />
gegebenenfalls mit eingetragenem Saisonzeitraum<br />
• gültiger Prüfbericht über die durchgeführte Hauptuntersuchung<br />
im Original<br />
• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />
Reisepass des Vertreters<br />
Gebühren:<br />
ab 27,40 Euro<br />
26<br />
Ausfuhrkennzeichen<br />
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland exportieren möchten, benötigen<br />
Sie ein Ausfuhrkennzeichen.<br />
Benötigte Unterlagen:<br />
• Personalausweis oder Reisepass im Original<br />
• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />
• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />
• <strong>bis</strong>herige Kennzeichenschilder, wenn das Kfz noch zugelassen<br />
ist<br />
• internationale Versicherungsbestätigung/-bescheinigung<br />
(dreifach in gelb)<br />
• gültiger Prüfbericht über die durchgeführte Hauptuntersuchung<br />
im Original<br />
• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />
Reisepass des Vertreters im Original<br />
Gebühren:<br />
ab 33,90 Euro<br />
Wechselkennzeichen<br />
Zum 1. Juli 2012 wurden bundesweit die Wechselkennzeichen eingeführt.<br />
Diese können für maximal zwei Fahrzeuge der gleichen<br />
Klasse für den gleichen Halter beantragt werden, wenn diese nicht<br />
gleichzeitig im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.<br />
Wechselkennzeichen können ausschließlich für PKW (Klasse M1),<br />
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <strong>bis</strong> zu 750<br />
Kilogramm (Klasse O1) sowie für Motorräder und Quads (Klasse L)<br />
beantragt werden.<br />
Das Kennzeichenschild besteht aus zwei Teilen: Ein Element verbleibt<br />
fest am Fahrzeug, das andere ist ein aufsteckbarer Zusatz,<br />
das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht.<br />
Die Anzahl und Abmessungen der Kennzeichen müssen für beide<br />
Fahrzeuge gleich sein.