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Von Anmeldung bis Zulassung - Stadt Delmenhorst

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4 . Straßenverkehr<br />

Kurzzeitkennzeichen (frühere „Rote Nummer“)<br />

Wenn Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug Prüfungs-, Probe-<br />

oder Überführungsfahrten durchführen möchten, benötigen<br />

Sie ein Kurzzeitkennzeichen.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Personalausweis oder Reisepass im Original<br />

• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die für Kurzzeitkennzeichen<br />

freigeschaltet ist<br />

• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />

Reisepass des Vertreters<br />

Gebühren:<br />

10,50 Euro<br />

Saisonkennzeichen<br />

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht das ganze Jahr über nutzen möchten,<br />

können Sie die <strong>Zulassung</strong> auf einige Monate beschränken. Der<br />

<strong>Zulassung</strong>szeitraum muss zwischen zwei und elf Monaten liegen.<br />

Saisonkennzeichen können im Rahmen einer <strong>Zulassung</strong> oder später<br />

beantragt werden.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Personalausweis oder Reisepass<br />

• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />

• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />

• <strong>bis</strong>herige Kennzeichenschilder<br />

• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen,<br />

gegebenenfalls mit eingetragenem Saisonzeitraum<br />

• gültiger Prüfbericht über die durchgeführte Hauptuntersuchung<br />

im Original<br />

• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />

Reisepass des Vertreters<br />

Gebühren:<br />

ab 27,40 Euro<br />

26<br />

Ausfuhrkennzeichen<br />

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland exportieren möchten, benötigen<br />

Sie ein Ausfuhrkennzeichen.<br />

Benötigte Unterlagen:<br />

• Personalausweis oder Reisepass im Original<br />

• Fahrzeugschein bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil I<br />

• Fahrzeugbrief bzw. <strong>Zulassung</strong>sbescheinigung Teil II<br />

• <strong>bis</strong>herige Kennzeichenschilder, wenn das Kfz noch zugelassen<br />

ist<br />

• internationale Versicherungsbestätigung/-bescheinigung<br />

(dreifach in gelb)<br />

• gültiger Prüfbericht über die durchgeführte Hauptuntersuchung<br />

im Original<br />

• bei Bedarf Vollmacht bei Vertretung und Personalausweis oder<br />

Reisepass des Vertreters im Original<br />

Gebühren:<br />

ab 33,90 Euro<br />

Wechselkennzeichen<br />

Zum 1. Juli 2012 wurden bundesweit die Wechselkennzeichen eingeführt.<br />

Diese können für maximal zwei Fahrzeuge der gleichen<br />

Klasse für den gleichen Halter beantragt werden, wenn diese nicht<br />

gleichzeitig im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.<br />

Wechselkennzeichen können ausschließlich für PKW (Klasse M1),<br />

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von <strong>bis</strong> zu 750<br />

Kilogramm (Klasse O1) sowie für Motorräder und Quads (Klasse L)<br />

beantragt werden.<br />

Das Kennzeichenschild besteht aus zwei Teilen: Ein Element verbleibt<br />

fest am Fahrzeug, das andere ist ein aufsteckbarer Zusatz,<br />

das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht.<br />

Die Anzahl und Abmessungen der Kennzeichen müssen für beide<br />

Fahrzeuge gleich sein.

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