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Ärzteblatt November 2005 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

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Organisationsreform der<br />

Deutschen Rentenversicherung<br />

Zum 1. Oktober <strong>2005</strong> ist die vom Gesetzgeber verordnete<br />

Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung in<br />

Kraft getreten. Die Vereinheitlichung des Versichertenbegriffs<br />

– d. h. es gibt keine Unterscheidung zwischen Arbeitern und<br />

Angestellten – ist nun auch organisatorisch umgesetzt. Die<br />

Rentenversicherungsträger führen einheitlich eine Bezeichnung,<br />

z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund (bisher BfA).<br />

Weiterhin sollen mit der Organisationsreform innerhalb der<br />

nächsten fünf Jahre Einsparungen in Höhe von 10 Prozent<br />

der Kosten erreicht werden. U. a. soll dieses durch Ausnutzung<br />

von Synergieeffekten im Rahmen von Fusionen einzelner<br />

Rentenversicherungsträger geschehen.<br />

Die Landesversicherungsanstalten Freie und Hansestadt Hamburg,<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> und Schleswig-Holstein<br />

haben zur Deutschen Rentenversicherung Nord mit dem<br />

SitzLübeckfusioniert.DiewesentlichenVerwaltungsaufgaben<br />

für die Versicherten werden auch weiterhin an den bisherigen<br />

drei Hauptstandorten erfolgen.<br />

Im Rahmen der Fusion haben sich auch wichtige strukturelle<br />

und personelle Änderungen für die Ärzteschaft ergeben,<br />

deren Kenntnis ggf. von Bedeutung ist. Die drei bisherigen<br />

ärztlichen Bereiche wurden zu einem gemeinsamen Sozial­<br />

AUSGABE 11/<strong>2005</strong> 15. JAHRGANG<br />

medizinischen Dienst (SMD) zusammengeführt. Acht<br />

Sozialmedizinische Dienststellen mit Sitz in Hamburg, Neubrandenburg,<br />

Stralsund, Rostock, Schwerin, Lübeck, Flensburg<br />

und Itzehoe werden die operativen Aufgaben mit regionaler<br />

Ausrichtung erledigen. Prüfärztliche Tätigkeit und Begutachtungen<br />

mit Untersuchung sind zusammengeführt. Die Abteilungsleitung<br />

befindet sich am Sitz Lübeck. Abteilungsleiter<br />

ist Michael Martschenko, bisher Leiter des Sozialärztlichen<br />

Dienstes der LVA Freie und Hansestadt Hamburg.<br />

Am Hauptsitz wurde eine Stabsstelle Sozialmedizin neu geschaffen,<br />

deren Leitung der bisherige Leiter des Ärztlichen<br />

Dienstes der Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein,<br />

Dr. med. Jürgen Cellarius, übernommen hat. Schwerpunkt der<br />

Stelle sind ärztliche und sozialmedizinische Beratung von<br />

Selbstverwaltung und Geschäftsführung, Rehabilitationskliniken<br />

und Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation.<br />

Der bisherige Leiter des Ärztlichen Dienstes der Landesversicherungsanstalt<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>, Dr. med. Michael<br />

Rudolph, ist zum 1. Oktober <strong>2005</strong> altersbedingt ausgeschieden.<br />

(Nach einer Information der Landesversicherungsanstalt M-V)<br />

Behandlungsfehler aus der Praxis der<br />

Norddeutschen Schlichtungsstelle<br />

Erster Fall: Unterlassene rektale Untersuchung bei rektaler Blutung<br />

Die Inzidenz kolorektaler Karzinome ist stetig im Ansteigen.<br />

Diese Tumorerkrankung stellt heute die zweithäufigste Todesursache<br />

der organbezogenen Malignome dar. Als Früherkennungsmaßnahme<br />

sind seit über 30 Jahren die prophylaktische<br />

rektale Untersuchung und die Untersuchung auf<br />

occultes Blut im Stuhl etabliert. Wenngleich die altersbezogene<br />

Erkrankungsrate erst oberhalb des 50. Lebensjahres<br />

stärker ansteigt, so sind kolorektale Karzinome unterhalb<br />

dieses Alters keineswegs selten und bei richtungsweisender<br />

Symptomatik in jedem Falle in die diagnostischen Überlegungen<br />

einzubeziehen. Wichtigstes Leitsymptom ist der rektale<br />

Blutabgang. Dieser Befund bzw. diese anamnestische<br />

AKTUELLES / RECHT<br />

Angabe muß in jedem Falle die rektale Untersuchung sowie<br />

weiterführend die Rektoskopie bzw. die Koloskopie zur<br />

Folge haben. Hämorrhoiden dürfen niemals von vornherein<br />

als gesicherte Ursache einer rektalen Blutung angesehen<br />

werden und den Verzicht auf die genannten Untersuchungsmaßnahmen<br />

begründen.<br />

Kasuistik:<br />

Eine 47jährige Frau begab sich wegen Blutabganges aus<br />

dem Anus in Behandlung einer Ärztin für Allgemeinmedizin.<br />

Diese stellte Hämorrhoiden fest und verordnete Salben und<br />

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