Ärzteblatt November 2005 - Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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Organisationsreform der<br />
Deutschen Rentenversicherung<br />
Zum 1. Oktober <strong>2005</strong> ist die vom Gesetzgeber verordnete<br />
Organisationsreform der Deutschen Rentenversicherung in<br />
Kraft getreten. Die Vereinheitlichung des Versichertenbegriffs<br />
– d. h. es gibt keine Unterscheidung zwischen Arbeitern und<br />
Angestellten – ist nun auch organisatorisch umgesetzt. Die<br />
Rentenversicherungsträger führen einheitlich eine Bezeichnung,<br />
z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund (bisher BfA).<br />
Weiterhin sollen mit der Organisationsreform innerhalb der<br />
nächsten fünf Jahre Einsparungen in Höhe von 10 Prozent<br />
der Kosten erreicht werden. U. a. soll dieses durch Ausnutzung<br />
von Synergieeffekten im Rahmen von Fusionen einzelner<br />
Rentenversicherungsträger geschehen.<br />
Die Landesversicherungsanstalten Freie und Hansestadt Hamburg,<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> und Schleswig-Holstein<br />
haben zur Deutschen Rentenversicherung Nord mit dem<br />
SitzLübeckfusioniert.DiewesentlichenVerwaltungsaufgaben<br />
für die Versicherten werden auch weiterhin an den bisherigen<br />
drei Hauptstandorten erfolgen.<br />
Im Rahmen der Fusion haben sich auch wichtige strukturelle<br />
und personelle Änderungen für die Ärzteschaft ergeben,<br />
deren Kenntnis ggf. von Bedeutung ist. Die drei bisherigen<br />
ärztlichen Bereiche wurden zu einem gemeinsamen Sozial<br />
AUSGABE 11/<strong>2005</strong> 15. JAHRGANG<br />
medizinischen Dienst (SMD) zusammengeführt. Acht<br />
Sozialmedizinische Dienststellen mit Sitz in Hamburg, Neubrandenburg,<br />
Stralsund, Rostock, Schwerin, Lübeck, Flensburg<br />
und Itzehoe werden die operativen Aufgaben mit regionaler<br />
Ausrichtung erledigen. Prüfärztliche Tätigkeit und Begutachtungen<br />
mit Untersuchung sind zusammengeführt. Die Abteilungsleitung<br />
befindet sich am Sitz Lübeck. Abteilungsleiter<br />
ist Michael Martschenko, bisher Leiter des Sozialärztlichen<br />
Dienstes der LVA Freie und Hansestadt Hamburg.<br />
Am Hauptsitz wurde eine Stabsstelle Sozialmedizin neu geschaffen,<br />
deren Leitung der bisherige Leiter des Ärztlichen<br />
Dienstes der Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein,<br />
Dr. med. Jürgen Cellarius, übernommen hat. Schwerpunkt der<br />
Stelle sind ärztliche und sozialmedizinische Beratung von<br />
Selbstverwaltung und Geschäftsführung, Rehabilitationskliniken<br />
und Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation.<br />
Der bisherige Leiter des Ärztlichen Dienstes der Landesversicherungsanstalt<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>, Dr. med. Michael<br />
Rudolph, ist zum 1. Oktober <strong>2005</strong> altersbedingt ausgeschieden.<br />
(Nach einer Information der Landesversicherungsanstalt M-V)<br />
Behandlungsfehler aus der Praxis der<br />
Norddeutschen Schlichtungsstelle<br />
Erster Fall: Unterlassene rektale Untersuchung bei rektaler Blutung<br />
Die Inzidenz kolorektaler Karzinome ist stetig im Ansteigen.<br />
Diese Tumorerkrankung stellt heute die zweithäufigste Todesursache<br />
der organbezogenen Malignome dar. Als Früherkennungsmaßnahme<br />
sind seit über 30 Jahren die prophylaktische<br />
rektale Untersuchung und die Untersuchung auf<br />
occultes Blut im Stuhl etabliert. Wenngleich die altersbezogene<br />
Erkrankungsrate erst oberhalb des 50. Lebensjahres<br />
stärker ansteigt, so sind kolorektale Karzinome unterhalb<br />
dieses Alters keineswegs selten und bei richtungsweisender<br />
Symptomatik in jedem Falle in die diagnostischen Überlegungen<br />
einzubeziehen. Wichtigstes Leitsymptom ist der rektale<br />
Blutabgang. Dieser Befund bzw. diese anamnestische<br />
AKTUELLES / RECHT<br />
Angabe muß in jedem Falle die rektale Untersuchung sowie<br />
weiterführend die Rektoskopie bzw. die Koloskopie zur<br />
Folge haben. Hämorrhoiden dürfen niemals von vornherein<br />
als gesicherte Ursache einer rektalen Blutung angesehen<br />
werden und den Verzicht auf die genannten Untersuchungsmaßnahmen<br />
begründen.<br />
Kasuistik:<br />
Eine 47jährige Frau begab sich wegen Blutabganges aus<br />
dem Anus in Behandlung einer Ärztin für Allgemeinmedizin.<br />
Diese stellte Hämorrhoiden fest und verordnete Salben und<br />
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