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Geschäftsbericht 2006 - Volksbank Hameln-Stadthagen eG

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Anhang<br />

A. Allgemeine Angaben<br />

Anhang<br />

In der Gliederung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine<br />

Veränderungen.<br />

Der Bilanzposten Aktiv 13 und die GuV-Posten 8 und 12 sind mit dem Vorjahr<br />

insoweit nicht vergleichbar, als im Geschäftsjahr auf Grund geänderter steuerlicher<br />

Vorschriften einmalig die Erfassung des aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens<br />

stammenden so genannten Körperschaftsteuerguthabens erfolgte.<br />

In dem Posten PU 2c Unwiderrufliche Kreditzusagen sind im Gegensatz zum<br />

Vorjahr keine offenen Kreditlinien aus herausgegebenen Kreditkarten enthalten.<br />

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden<br />

folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:<br />

Die einzelnen Vermögensgegenstände wurden vorsichtig bewertet. Die Forderungen<br />

an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag<br />

in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen wurde. Dieser<br />

Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst.<br />

Die den Forderungen an Kunden anhaftenden Bonitätsrisiken haben wir<br />

durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen<br />

in ausreichendem Umfang abgedeckt. Die Ermittlung der unversteuerten<br />

Pauschalwertberichtigungen erfolgte auf der Grundlage der Verlustmethode<br />

des Schreibens des BMF vom 10. Januar 1994.<br />

Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien<br />

und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere haben wir nach dem strengen<br />

Niederstwertprinzip bewertet. Da die Wertpapiere im Girosammeldepot verwahrt<br />

werden, werden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung<br />

nach der Durchschnittsmethode ermittelt.<br />

Die entsprechend IDW RH BFA 1.003 als strukturierte Produkte bezeichneten<br />

Vermögensgegenstände werden, soweit sie lediglich ein Zinsänderungs- und<br />

Emittentenrisiko enthalten, als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert<br />

und bewertet. Soweit eine Verzinsung von Anleiheanteilen nicht mehr erfolgt,<br />

wurden diese mit einem angemessenen Zinssatz abgezinst.<br />

Außerbilanzielle Finanzinstrumente wurden als Sicherungsgeschäft für zwei bilanzwirksame<br />

Geschäfte eingesetzt. Diese Zinsswaps wurden als Micro-Hedge<br />

zu eigenen Inhaberschuldverschreibungen abgeschlossen.<br />

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