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Weiterbildungsprogramm - Pädagogische Hochschule Schwyz

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Allgemeine Bestimmungen für die Weiterbildungskurse<br />

Teilnahmeberechtigung<br />

Mit unserem Angebot richten wir uns an schulische Fachpersonen der Volksschulen<br />

(Lehrpersonen, Schulleitende, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere<br />

Fachpersonen).<br />

Anmeldung<br />

– Am einfachsten melden Sie sich online unter www.phsz.ch/online-programm<br />

oder mit der Anmeldekarte im Anhang an.<br />

– Ihre Anmeldungen sind verbindlich (vgl. Abmelderegelung).<br />

– Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden allgemeinen Bestimmungen<br />

zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren.<br />

– Für Kurse, die im Juni und Anfang Juli beginnen, ist der 15. Mai 2013 Anmeldeschluss.<br />

– Für alle übrigen Kurse dauert die Anmeldephase bis zum 31. Mai 2013.<br />

– Nachmeldungen für Kurse mit freien Plätzen sind während des ganzen Kursjahres<br />

möglich. Hinweise auf solche Kurse finden Sie im Online-Programm.<br />

Kursaufnahme, Einladung<br />

– Die Anmeldungen berücksichtigen wir in der Reihenfolge des Eingangsdatums.<br />

– Ende Juni informieren wir Sie per E-Mail über Ihre Kursaufnahmen.<br />

– Die Kurseinladung erhalten Sie zirka drei Wochen vor Kursbeginn mit detaillierten<br />

Informationen.<br />

Abmeldung<br />

– Richten Sie Ihre allfällige Abmeldung schriftlich an die Abteilung W+D der PHSZ.<br />

– Abmeldungen bis 30 Tage vor Kursbeginn bleiben ohne Kostenfolgen.<br />

– Bei späterer Abmeldung werden Ihnen Gebühren verrechnet:<br />

• wenn die PHSZ Anbieterin ist: CHF 60.00 Administrationsspesen (gilt vorbehältlich<br />

der Genehmigung des Regierungsrats im Sommer 2013).<br />

• wenn die PHSZ nicht Anbieterin ist (in Ausschreibung erwähnt): CHF 23.00<br />

pro Kursstunde bei Kursen für Lehrpersonen und CHF 40.00 pro Kursstunde<br />

bei Kursen für Schulleitende (Rubrik 61), sofern keine Ersatzpersonen von der<br />

Warteliste nachrücken.<br />

– Kosten für spätere Abmeldungen entfallen, wenn Sie triftige Gründe geltend<br />

machen können: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie. Im Falle von Krankheit<br />

und Unfall gilt in der Regel das Arztzeugnis als Beleg.<br />

– Wenn Sie unentschuldigt einem Kurs fernbleiben, werden Ihnen generell<br />

CHF 23.00 pro Kursstunde bei Kursen für Lehrpersonen und CHF 40.00 pro Kursstunde<br />

bei Kursen für Schulleitende verrechnet, dies unabhängig davon, wer den<br />

Kurs anbietet.

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