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endgültige Bedingungen zur Credit Linked Teilschuldverschreibung ...

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Seite 24 von 79<br />

Davon abweichend werden einzelne strukturierte Finanzinstrumente mit wesentlich erhöhten oder<br />

zusätzlichen (andersartigen) Risiken, die vor Veröffentlichung der IDW Stellungnahme <strong>zur</strong><br />

Rechnungslegung "Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter<br />

Finanzinstrumente (IDW RS HFA 22)" erworben wurden, als einheitlicher Vermögensgegenstand<br />

bilanziert. Dies betrifft strukturierte Finanzinstrumente, bei denen das eingebettete Derivat neben dem<br />

Bonitätsrisiko des Emittenten weiteren Risiken unterliegt. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage sind von untergeordneter Bedeutung.<br />

Strukturierte Finanzinstrumente, die nach dem strengen Niederstwertprinzip auf Basis einer Notierung auf<br />

einem aktiven Markt bewertet werden, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert, auch<br />

wenn sie durch das eingebettete Derivat wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Risiken und<br />

Chancen aufweisen, weil die besonderen Risiken des strukturierten Finanzinstruments durch eine<br />

objektivierte Bewertung zutreffend dargestellt werden.<br />

Die Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten, auf Grund dauernder Wertminderung teilweise<br />

vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.<br />

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert<br />

um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die<br />

der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich<br />

geltend gemacht werden. Des Weiteren wurden in Vorjahren Sonderabschreibungen nach § 6b EStG in<br />

Anspruch genommen.<br />

Sachanlagen wurden im Anschaffungsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis EUR<br />

1.000 wurden handelsrechtlich im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Neuanschaffungen<br />

beweglicher Wirtschaftsgüter werden seit 1999 linear abgeschrieben.<br />

Die zum Verkauf bestimmten Immobilienobjekte sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren<br />

beizulegenden Werten am Bilanzstichtag bewertet.<br />

Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgt zu dem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.<br />

Unterschiedsbeträge zwischen dem Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit und dem niedrigeren<br />

Ausgabebetrag haben wir in den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Der<br />

Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt.<br />

Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige über den Zins<br />

hinausgehende Vorteile für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang<br />

Rechnung getragen.<br />

Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß § 6a EStG nach<br />

dem Teilwertverfahren auf Basis der „Richttafeln 2005 G“ (Prof. Dr. Klaus Heubeck) in vollem Umfang<br />

gebildet. Der sich abweichend von den steuerlichen Vorschriften ergebende Rückstellungsbetrag wurde<br />

versteuert gebildet.

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