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Lehrstuhl Jagdfliegerkräfte der Luftverteidigung - DSS

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1. <strong>Lehrstuhl</strong> JFK/LV und Militärakademie<br />

Die Militärakademie „Friedrich Engels“ wurde am 5. Januar 1959 als<br />

Konsequenz aus <strong>der</strong> militärhistorischen Situation und den Aufgaben <strong>der</strong><br />

Nationalen Volksarmee im Bestand <strong>der</strong> Vereinten Streitkräfte <strong>der</strong> Staaten<br />

des Warschauer Vertrages gegründet.<br />

Sie war die höchste militärische Bildungstätte <strong>der</strong> Nationalen Volksarmee<br />

mit <strong>der</strong> Aufgabe, Kommandeure und Stabsoffiziere mit militärakademischem<br />

Abschluss für die Truppe und Stäbe auszubilden.<br />

Die Militärakademie „Friedrich Engels“ war eine Hochschule <strong>der</strong> DDR mit<br />

allen diesbezüglichen Pflichten und Rechten.<br />

Sie unterschied sich von den zivilen Hochschulen allerdings dadurch,<br />

dass sie dem Minister für Nationale Verteidigung unterstand und dass ihr<br />

Rektor (Chef <strong>der</strong> MA), seine Prorektoren (Stellvertreter des Chefs) und<br />

die Sektionsdirektoren (Kommandeure <strong>der</strong> Sektionen) nicht wählbar<br />

waren.<br />

Die Studierenden waren Offiziere, die bereits eine Fach- bzw. Hochschule<br />

absolviert und Erfahrungen im Truppendienst gesammelt hatten.<br />

Insgesamt haben etwa 6500 Offiziere die Militärakademie absolviert.<br />

Studium, Weiterbildung und Forschung an <strong>der</strong> Militärakademie unterlagen<br />

den gesetzlichen Bestimmungen <strong>der</strong> DDR, die für alle Universitäten<br />

und Hochschulen des Landes galten.<br />

Der Minister für Nationale Verteidigung erließ in Absprache mit dem<br />

Minister für Hoch- und Fachschulwesen Ordnungen zur Durchsetzung<br />

dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e:<br />

- die Ordnung akademischer Grade in <strong>der</strong> NVA;<br />

- die Diplomordnung und die Promotionsordnung <strong>der</strong> NVA sowie<br />

- die Forschungsordnung für die NVA.<br />

Die Berufung von Hochschullehrern (Dozenten und Professoren) erfolgte<br />

durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen <strong>der</strong> DDR.<br />

Ebenso galten die gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung des<br />

Diplomrechts, des Promotions- und Habilitationsrechts unverän<strong>der</strong>t auch<br />

für die Militärakademie.<br />

Das Diplomrecht wurde <strong>der</strong> Militärakademie mit ihrer Gründung 1959 erteilt.<br />

Mit wachsen<strong>der</strong> wissenschaftlicher Befähigung des Lehrkörpers<br />

erhielt die Militärakademie schrittweise das Promotions- und das Habilitationsrecht.<br />

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