Lehrstuhl Jagdfliegerkräfte der Luftverteidigung - DSS
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1. <strong>Lehrstuhl</strong> JFK/LV und Militärakademie<br />
Die Militärakademie „Friedrich Engels“ wurde am 5. Januar 1959 als<br />
Konsequenz aus <strong>der</strong> militärhistorischen Situation und den Aufgaben <strong>der</strong><br />
Nationalen Volksarmee im Bestand <strong>der</strong> Vereinten Streitkräfte <strong>der</strong> Staaten<br />
des Warschauer Vertrages gegründet.<br />
Sie war die höchste militärische Bildungstätte <strong>der</strong> Nationalen Volksarmee<br />
mit <strong>der</strong> Aufgabe, Kommandeure und Stabsoffiziere mit militärakademischem<br />
Abschluss für die Truppe und Stäbe auszubilden.<br />
Die Militärakademie „Friedrich Engels“ war eine Hochschule <strong>der</strong> DDR mit<br />
allen diesbezüglichen Pflichten und Rechten.<br />
Sie unterschied sich von den zivilen Hochschulen allerdings dadurch,<br />
dass sie dem Minister für Nationale Verteidigung unterstand und dass ihr<br />
Rektor (Chef <strong>der</strong> MA), seine Prorektoren (Stellvertreter des Chefs) und<br />
die Sektionsdirektoren (Kommandeure <strong>der</strong> Sektionen) nicht wählbar<br />
waren.<br />
Die Studierenden waren Offiziere, die bereits eine Fach- bzw. Hochschule<br />
absolviert und Erfahrungen im Truppendienst gesammelt hatten.<br />
Insgesamt haben etwa 6500 Offiziere die Militärakademie absolviert.<br />
Studium, Weiterbildung und Forschung an <strong>der</strong> Militärakademie unterlagen<br />
den gesetzlichen Bestimmungen <strong>der</strong> DDR, die für alle Universitäten<br />
und Hochschulen des Landes galten.<br />
Der Minister für Nationale Verteidigung erließ in Absprache mit dem<br />
Minister für Hoch- und Fachschulwesen Ordnungen zur Durchsetzung<br />
dieser gesetzlichen Bestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e:<br />
- die Ordnung akademischer Grade in <strong>der</strong> NVA;<br />
- die Diplomordnung und die Promotionsordnung <strong>der</strong> NVA sowie<br />
- die Forschungsordnung für die NVA.<br />
Die Berufung von Hochschullehrern (Dozenten und Professoren) erfolgte<br />
durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen <strong>der</strong> DDR.<br />
Ebenso galten die gesetzlichen Bestimmungen für die Erteilung des<br />
Diplomrechts, des Promotions- und Habilitationsrechts unverän<strong>der</strong>t auch<br />
für die Militärakademie.<br />
Das Diplomrecht wurde <strong>der</strong> Militärakademie mit ihrer Gründung 1959 erteilt.<br />
Mit wachsen<strong>der</strong> wissenschaftlicher Befähigung des Lehrkörpers<br />
erhielt die Militärakademie schrittweise das Promotions- und das Habilitationsrecht.<br />
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