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an Israel durch<strong>zu</strong>führen.<br />
4. Der Völkerverständigung?<br />
Am allerwenigsten dient dieser Prozeß,<br />
wie alle Verfahren nach § 130<br />
StGB, der Völkerverständigung. Er<br />
trägt <strong>zu</strong> Recht den Namen Volksverhet<strong>zu</strong>ng.<br />
Es handelt sich bei diesen<br />
Prozessen um Volksverhet<strong>zu</strong>ng<br />
und Verunmöglichung von Völkerverständigung.<br />
Zitieren wir noch einmal den früheren<br />
Knesset-Sprecher Avraham Burg: „Israel<br />
und das jüdische Volk leugnen<br />
alle anderen Massenmorde, in dem<br />
sie die Shoah vereinnahmen und monopolisieren.<br />
Dieses Leugnen arbeitet<br />
mit dem Mittel, andere Massenmorde<br />
<strong>als</strong> geringfügig und unbedeu-<br />
München, den 06. 10. 2010, 15 Uhr:<br />
Erwartungsgemäß hat die Große<br />
Staatsschutzkammer <strong>des</strong> Landgerichtes<br />
München unter Vorsitz von Richter<br />
Norbert Riedmann die Pädagogin<br />
Ursula Haverbeck (82) und den ehemaligen<br />
Gymnasiallehrer Georg<br />
Wiesholler (91) wegen „Volksverhet<strong>zu</strong>ng“<br />
verurteilt.<br />
Das Landgericht hatte „wegen besonderer<br />
Bedeutung <strong>des</strong> Falles“ das Verfahren<br />
vom Amtsgericht an sich gezogen.<br />
Gegenstand <strong>des</strong> Verfahrens<br />
war die Broschüre „Amalia Hinterwäldlerin“,<br />
in der die Angeklagte in<br />
einem fiktiven Rollenspiel Fragen der<br />
jüngsten deutschen Zeitgeschichte<br />
erörterte. Dafür erhielt sie nun sechs<br />
Monate Freiheitsstrafe, auf zwei Jahre<br />
<strong>zu</strong>r Bewährung ausgesetzt, <strong>zu</strong>züglich<br />
1000,00 Euro Geldstrafe, <strong>zu</strong> zahlen<br />
nach ihrem Vermögen innerhalb<br />
dieser zwei Jahre.<br />
Georg Wiesholler, der die Broschüre<br />
im Eigenverlag erscheinen ließ, erhielt<br />
600,00 Euro Geldstrafe.<br />
Staatsanwalt Dr. Hans-Joachim Lutz<br />
hatte neun Monate Freiheitsstrafe und<br />
höhere Geldstrafen gefordert. Dieser<br />
Staatsanwalt war bereits im Verfahren<br />
gegen Josef S. tätig und ist derzeit<br />
tend hin<strong>zu</strong>stellen und <strong>zu</strong> ignorieren.<br />
Das Resultat ist eine Welt voller kleiner<br />
und großer Holocausts.“<br />
Und etwas weiter auf der gleichen<br />
Seite: „Ich bin <strong>zu</strong>tiefst überzeugt:<br />
Wenn Israel sich von seiner Besessenheit<br />
von Shoah und ihrer Exklusivität<br />
befreit, wird auch die Welt freier<br />
sein.“ (Avrahm Burg „Hitler besiegen“,<br />
Seite 200)<br />
Und Avraham Burg steht nicht allein<br />
mit dieser Auffassung. Peter Novick,<br />
Professor für Geschichte an der Universität<br />
Chicago, stellt Entsprechen<strong>des</strong><br />
fest in seinem Buch „Nach dem<br />
Holocaust“ („The Holocaust in American<br />
Life“), 2001 bei der Deutschen<br />
Verlags-Anstalt in deutscher Überset<strong>zu</strong>ng<br />
erschienen: „Die Behauptung,<br />
der Holocaust sei einzigartig – wie die,<br />
er sei unfaßbar oder nicht darstell-<br />
bar –, ist tatsächlich <strong>zu</strong>tiefst beleidigend.<br />
Was könnte sie anderes behaupten<br />
<strong>als</strong>: Eure Katastrophe ist im<br />
Gegensatz <strong>zu</strong> unserer gewöhnlich,<br />
faßbar und darstellbar.“ (a.a.O. Seite<br />
22)<br />
Ich bin überzeugt, daß auch Deutschland<br />
in diesem Sinne freiwerden muß.<br />
Die Vorausset<strong>zu</strong>ng dafür ist die Abschaffung<br />
dieses Paragraphen, genannt<br />
Volksverhet<strong>zu</strong>ng, denn wir wollen<br />
nicht Volksverhet<strong>zu</strong>ng sondern<br />
Völkerverständigung.<br />
Wir wollen keine weitere Diktatur, sondern<br />
einen freiheitlichen Rechtsstaat,<br />
<strong>des</strong>sen Richter ihre gesetzlich garantierte<br />
Unabhängigkeit aufrechterhalten<br />
oder notfalls erkämpfen. (Art. 97,<br />
1 GG)<br />
Ursula Haverbeck<br />
Ursula Haverbeck und Georg Wiesholler wegen<br />
„Volksverhet<strong>zu</strong>ng“ verurteilt<br />
von Rolf Winkler<br />
auch Ankläger im Demjanuk-Verfahren.<br />
Am ersten Verfahrenstag ließ er die<br />
Personalien eines Besuchers feststellen,<br />
der einige Exemplare der Broschüre<br />
„Amalia Hinterwäldnerin“ dabei<br />
hatte und sie anderen Besuchern<br />
gab. „Dies gilt für den nächsten Fall“<br />
tönte das etwa 35-jährige Nachwuchstalent.<br />
In seiner etwa 20-minütigen, reichlich<br />
wirren, Urteilsbegründung sagte der<br />
etwa 40-jährige Richter Riedmann<br />
u. a., der § 130 StGB sei kein „Einzelding“<br />
(er meinte „Sonderrecht“) und<br />
die Meinungsfreiheit sei nur im Rahmen<br />
der allgemeinen Gesetze geschützt:<br />
„Eine Meinung darf jeder haben.<br />
Schlimm wird es nur, wenn er<br />
diese öffentlich verbreitet“ und weiter<br />
„der Holocaust ist ein geschütztes<br />
Faktum“, und das würde in der Broschüre<br />
in Abrede gestellt. Deshalb sei<br />
eine Verurteilung wegen „Volksverhet<strong>zu</strong>ng“<br />
notwendig.<br />
Riedmann hielt während der ganzen<br />
Urteilverkündung den Kopf gesenkt<br />
und vermied den Blickkontakt sowohl<br />
<strong>zu</strong> den Angeklagten wie <strong>zu</strong>m Publikum.<br />
Ein berichtenswerter Vorgang am<br />
Rande: Die junge Pressevertreterin<br />
der dpa hatte bereits vor der Urteilsverkündung<br />
in ihren Klapprechner<br />
geschrieben: „Frau H. wurde wegen<br />
Volksverhet<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> xx verurteilt, Herr<br />
W. <strong>zu</strong> yy“. Auch sonst hatten die Beobachter<br />
den Eindruck, daß das Urteil<br />
bereits vor Verfahrensbeginn feststand.<br />
<strong>Stimme</strong> <strong>des</strong> <strong>Reiches</strong> Nr. 6/2010 5