Download - BUND Rhein-Neckar-Odenwald
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nach flächiger Räumung oft sehr dauerhafte Hochstaudenfluren entstehen können, in die hinein eine<br />
Aussamung der Esche kaum mehr erfolgt. Aus Prozessschutzsicht ist dies aber kein Problem, da sich<br />
auch beim Zulassen natürlicher Dynamik (Hochstaudenflur) langfristig standortgerechte Baumarten<br />
ansiedeln würden.<br />
Die Gefahr einer sich auf die in Bächen lebenden Arten schädlich auswirkenden Erwärmung ist bei<br />
Fließgewässern und Gewässern mit Grundwasseranschluss deutlich geringer, so dass hier auch größere<br />
Flächen kurzfristig geräumt werden können (Bild 6). Achtung: Die Flächen dürfen aber maximal so<br />
groß sein, dass das Waldinnenklima noch erhalten bleibt 5 und bekanntermaßen negative Auswirkungen<br />
des Kahlschlages, wie zum Beispiel die Nitratauswaschung, vermieden werden.<br />
In Abwägung mit waldbaulichen Zielsetzungen wird daher empfohlen, die Fichten nur am unmittelbaren<br />
Uferrand (5 m) wechselseitig komplett zu räumen und sonst zunächst 40-60 % der Fichten zu<br />
entnehmen. Die übrigen Fichten werden geräumt, wenn sich unter dem verbleibenden Schirm Laubholz-Naturverjüngung<br />
eingestellt hat, vorausgesetzt natürlich, dass Laubholz in der Umgebung vorhanden<br />
ist. Ist dies nicht der Fall, kann ein Unter- bzw. Voranbau mit Laubholz gepflanzt werden.<br />
Besonders bei dicht geschlosssenen, jungen Reinbeständen, die massive Besiedlungshindernisse sind,<br />
sollte die Entfernung der unmittelbar am Ufer stehenden Fichten möglichst kurzfristig geschehen. Bei<br />
diesen Maßnahmen sind die Fichten als Vollbäume von der Fläche zu rücken, um eine zusätzliche<br />
Eutrophierung des Gewässers zu vermeiden. Das anfallende Reisig kann mittels eines mobilen Hackers<br />
ökologisch sinnvoll zu Hackschnitzeln für die Energiegewinnung verarbeitet werden. Sind standortheimische<br />
bachbegleitende Laubbäume vorhanden, ist von einer Bepflanzung des komplett freigestellten<br />
Uferstreifens ganz abzusehen.<br />
Bild 6: Nach einem Windwurf<br />
wurden hier an der Riß auf mehreren<br />
100 Metern die Fichten ganz<br />
entnommen.<br />
Da durch eine kurzfristige forcierte<br />
Überführung standortswidriger Fichtenbestände<br />
in naturnahe Wälder<br />
erhöhte Kosten für den Waldbesitzer<br />
entstehen (Zuwachsverlust, Holzerntekosten,<br />
Flächenräumung usw.),<br />
befürwortet der <strong>BUND</strong> eine gesonderte<br />
staatliche Förderung, beispielsweise<br />
über die RL NWW (vgl. S. 38). Diese fördert momentan bei der Umstellung auf naturnahe<br />
Waldwirtschaft lediglich die Naturverjüngung, den Vor-/Unterbau und die Wiederaufforstung.<br />
Kasten 1: Exkurs Nadelholzreinbestände an Gewässern.