Download - BUND Rhein-Neckar-Odenwald
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seltene Pflanzen vor Trittschäden oder maschineller Einwirkung (Holzernte)<br />
zu schützen.<br />
l Belassen von ins Wasser gestürzten Laubbäumen, bzw. in strukturarmen<br />
Gewässern auch gezieltes Hineinfällen einzelner wirtschaftlich geringwertiger<br />
Laubäume im Winter (Bild 27).<br />
l Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist in der Nähe von<br />
Gewässern grundsätzlich zu unterlassen (vgl. S. 36).<br />
l Die vorübergehende Lagerung von Treibstoffen und Ölen (z.B. beim Harvestereinsatz)<br />
ist in einer ausreichenden Pufferzone um das Gewässer zu<br />
unterlassen.<br />
l Neuanlage von Gewässern: Die Neuanlage von größeren tiefen Gewässern<br />
muss sowohl aus rechtlichen Gründen als auch aufgrund seiner<br />
großen ökologischen Auswirkungen (z.B. bei Grundwasseranschluss) auf<br />
Basis einer Fachplanung erfolgen. Diese etwas kostspielige Planung können<br />
Sie in der Praxis jedoch auch vereinfachen, wenn Sie möglichst frühzeitig<br />
alle betroffenen Fachbehörden einbeziehen. Die Begrünung mit<br />
Wasserpflanzen bleibt der Natur zu überlassen. Dies ist billiger als Pflanzmaßnahmen<br />
und standortgerecht. Ausnahme: Wenn beispielsweise<br />
Schilfbestände aus Vogelschutzgründen erwünscht und keine Schilfbestände<br />
in der Nähe sind.<br />
l Naturnähere Gestaltung künstlicher Stillgewässer, z.B. Abflachung der Ufer.<br />
l Naturverträgliche extensive Teichwirtschaft (Bild 26).<br />
l Flachwasserzonen (für eine optimale Pflanzenbesiedlung und durch<br />
schnelle Erwärmung wichtig für amphibische Frühlaicher).<br />
l Keine Antibiotika, chemische Desinfektion oder Düngung und auch<br />
keine Zufütterung, insbesondere bei Weihern die in Verbindung mit einem<br />
Bachsystem stehen.<br />
l Durchführung von Entlandungsmassnahmen nur in größeren Zeitabständen<br />
(8-10 Jahre) und kleinflächig durch Ausbaggern. Wenn der Schlamm<br />
unbedenklich ist, d.h. schadstoffrei, kann er problemlos auf Ackerflächen<br />
ausgebracht werden. So etwas sollte im Einzelfall geprüft werden.<br />
l Das Ablassen zur "Fischernte" sollte möglichst kurzzeitig im September/<br />
Oktober 18 erfolgen, wenn die Fauna das Gewässer noch vorübergehend<br />
verlassen kann und noch nicht zum Überwintern im Schlamm ist. Das<br />
abzulassende Wasser sollte durch ein Setzbecken geleitet werden, insbesondere<br />
bei Gewässern die selten abgelassen werden, womit ein erhöhter<br />
Schlammtransport verbunden ist.<br />
l Die Teichwirtschaft bietet auch Chancen für den Naturschutz: So können<br />
durch kontrolliertes Regeln des Wasserstandes Schlammflächen geschaffen<br />
werden. Diese dienen Arten der Pionierlebensgemeinschaften (Zwergbinsenfluren,<br />
Limikolen, Libellen), die hier oftmals die einzigen Ersatzlebensräume<br />
für verlorengegangene Auwaldbereiche mit regelmäßigen<br />
Überschwemmungen sind. Weiher sollten also regelmäßig (alle 3 bis 5<br />
Jahre) zeitweise brachliegen (Sömmern oder Wintern).<br />
l Intakter Damm und Mönch als Voraussetzung zur Regelung des Wasser-<br />
standes.<br />
Bild 26: Waldweiher zur Karpfenzucht<br />
mit Damm und Mönch.<br />
Den Bach direkt durch den Weiher<br />
fließen zu lassen, wie es hier der Fall<br />
ist, wirkt sich negativ aus und sollte<br />
in jedem Fall vermieden werden.<br />
Bild 27: Im Wasser verbleibende<br />
Laubbäume sind ein beliebter Jagdansitz<br />
für Eisvögel (Bild 1). Gerade<br />
das Astwerk soll im Wasser bleiben.<br />
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