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2010-03-15 telefonnummern dienstrechtliches finanzielles

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TEILZEIT FÜR VERTRAGSLEHRERINNEN<br />

Das Ausmaß der Wochenstundenzahl muss im Einverständnis mit dem Arbeitgeber im<br />

Dienstvertrag festgelegt werden.<br />

Die Höhe des Bezuges richtet sich nach dem Ausmaß der Beschäftigung.<br />

UNTERHÄLFTIGE BESCHÄFTIGUNG<br />

Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld ist es möglich auch weniger als 11<br />

Wochenstunden zu halten.<br />

KARENZURLAUB<br />

KARENZURLAUB FÜR LANDESLEHRERINNEN (PRAGMATISIERTE LEHRERINNEN)<br />

Der Landeslehrerin kann auf Antrag ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge gewährt<br />

werden, wenn nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.<br />

Ein Karenzurlaub endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die<br />

Gesamtdauer von Karenzurlauben 10 Jahre erreicht oder spätestens mit Ablauf des Jahres,<br />

in dem die Landeslehrerin ihr 64. Lebensjahr vollendet.<br />

Karenzurlaube nach Mutterschutzgesetz oder Elternkarenzurlaubsgesetz (Väterkarenzgesetz)<br />

werden auf die 10 Jahre nicht angerechnet.<br />

Karenzurlaube zur Betreuung von Kindern werden auf die 10 Jahre nicht angerechnet.<br />

Dem Antrag der Landeslehrerin auf Karenzurlaub ist stattzugeben, wenn sie sich der Pflege<br />

eines (im selben Haushalt lebenden) behinderten Kindes widmet, für das erhöhte<br />

Familienbeihilfe gewährt wird.<br />

KARENZURLAUB FÜR VERTRAGSLEHRERINNEN<br />

Der Vertragslehrerin kann auf Antrag ein Urlaub unter Entfall der Bezüge gewährt werden,<br />

wenn nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.<br />

Ein Karenzurlaub endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die<br />

Gesamtdauer von Karenzurlauben 10 Jahre erreicht.<br />

Karenzurlaube nach Mutterschutzgesetz oder Elternkarenzurlaubsgesetz (Väterkarenzgesetz)<br />

werden auf die 10 Jahre nicht angerechnet.<br />

Karenzurlaube zur Betreuung von Kindern werden auf die 10 Jahre nicht angerechnet.<br />

KARENZURLAUB NACH MUTTERSCHUTZGESETZ/VÄTERKARENZGESETZ<br />

Der Dienstnehmerin ist auf ihr Verlangen Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres<br />

des Kindes zu gewähren.<br />

Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service<br />

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