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2010-03-15 telefonnummern dienstrechtliches finanzielles

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FAHRTKOSTENZUSCHUSS<br />

Anspruch<br />

haben alle Kollegen/innen, die das so genannte „Pendlerpauschale“ (§ 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b<br />

oder c EStG) in Anspruch nehmen.<br />

Für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales ist es erforderlich, das notwendige<br />

Formular (L34 des BMF) auszufüllen und beim Dienstgeber abzugeben. Die Ansprüche auf<br />

Pendlerpauschale (Steuerfreibetrag) und Fahrtkostenzuschuss bestehen nebeneinander.<br />

Der Fahrtkostenzuschuss beträgt für jeden vollen Kalendermonat bei einer Fahrtstrecke von<br />

über 20 bis 40 km …...... 16,80 Euro<br />

über 40 bis 60 km .......... 33,22 Euro<br />

über 60 km ..................... 49,65 Euro.<br />

Wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar ist („großes Pendlerpauschale“) beträgt<br />

der Fahrtkostenzuschuss von<br />

über 2 bis 20 km ............. 9,14 Euro<br />

über 20 bis 40 km .......... 36,27 Euro<br />

über 40 bis 60 km .......... 63,12 Euro<br />

über 60 km ..................... 90,16 Euro.<br />

PENDLERPAUSCHALE<br />

Das kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und<br />

Arbeitsstätte mindestens 20 km beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels<br />

(Bahn, Bus) möglich und zumutbar ist.<br />

Das kleine Pendlerpauschale beträgt:<br />

ab 20 km jährlich 0. 630 Euro<br />

ab 40 km jährlich 1.242 Euro<br />

ab 60 km jährlich 1.857 Euro.<br />

Wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar<br />

ist, dann steht das große Pendlerpauschale zu. Dieses Pauschale gibt es bereits ab einer<br />

Entfernung von 2 km.<br />

Das große Pendlerpauschale beträgt:<br />

ab 2 km jährlich 0.342 Euro<br />

ab 20 km jährlich 1.356 Euro<br />

ab 40 km jährlich 2.361 Euro<br />

ab 60 km jährlich 3.372 Euro.<br />

Formular beim Finanzamt, der Wohnsitzgemeinde oder im Zentralausschuss (auch<br />

www.za.salzburg.at) erhältlich.<br />

Pendlerpauschale kann auch im Nachhinein im Wege der Arbeitnehmerveranlagung geltend<br />

gemacht werden.<br />

Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss können bei Vorliegen der jeweiligen<br />

Voraussetzungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.<br />

Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service<br />

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