2010-03-15 telefonnummern dienstrechtliches finanzielles
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BEZUGSVORSCHUSS<br />
NORMALER BEZUGSVORSCHUSS<br />
Für wen? Pragmatische Landeslehrerin und<br />
Vertragslehrerin mit unbefristetem Vertrag<br />
Wofür? - Notlage (infolge Krankheit und dergleichen)<br />
- Ankauf von Einrichtungsgegenständen und notwendigen<br />
Gegenständen des täglichen Gebrauches, die sonst nur schwer<br />
(bis unmöglich) zu finanzieren wären.<br />
- Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung<br />
- Zahnersatz - oder Zahnregulierungskosten<br />
- ...<br />
Höhe? Bis zu € 2.900,--<br />
Die Gewährung ist abhängig vom Familieneinkommen.<br />
Für das Familieneinkommen gilt als Obergrenze die<br />
10. Gehaltsstufe L2a2 pro Kopf.<br />
Zinsen? Keine<br />
Rückzahlung? Maximal 48 Monatsraten<br />
Das sind je nach Höhe des Bezugsvorschusses 47 Monate lang<br />
maximal € 61,-- monatlich und € 33,-- Restrate.<br />
Beantragung: 1. Antragsformular,<br />
http://www.salzburg.gv.at/dot-formulare-bf-w9209.dot<br />
2. Beilagen:<br />
Verheiratete Kolleginnen: Lohn-/Gehaltsbestätigung des<br />
Ehepartners<br />
3. Der Antrag ist zu senden an:<br />
Amt der Salzburger Landesregierung<br />
Abteilung 2, zH Herrn Dietinger<br />
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg<br />
4. Die bestimmungsgemäße Verwendung des Bezugsvorschusses<br />
ist durch Vorlage saldierter Rechnungen nachzuweisen.<br />
Vor der Gewährung eines weiteren normalen Bezugsvorschusses<br />
muss der ursprüngliche normale Bezugsvorschuss zurückbezahlt<br />
sein (paralleles Laufen nicht möglich). Ein paralleles Laufen eines<br />
normalen und eines erweiterten Bezugsvorschusses ist aber<br />
möglich.<br />
Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service<br />
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