2010-03-15 telefonnummern dienstrechtliches finanzielles
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FAMILIENHOSPIZFREISTELLUNG<br />
Der Lehrerin ist auf ihr Ansuchen, die zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen<br />
Angehörigen für einen bestimmten, drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum, erforderliche<br />
1. Dienstplanerleichterung (zB Stundentausch),<br />
2. Herabsetzung der Lehrverpflichtung in dem von ihr beantragten prozentuellen Ausmaß<br />
unter anteiliger Kürzung ihrer Bezüge oder<br />
3. gänzliche Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge<br />
zu gewähren.<br />
Dienstplanerleichterungen dürfen nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des<br />
Schulbetriebes führen.<br />
Der Lehrerin ist auf Ansuchen eine Verlängerung der Maßnahme zu gewähren, wobei die<br />
Gesamtdauer der Maßnahmen pro Anlassfall sechs Monate nicht überschreiten darf.<br />
Die Lehrerin hat sowohl den Grund für die Maßnahme und deren Verlängerung als auch das<br />
Angehörigenverhältnis glaubhaft zu machen.<br />
Die Dienstbehörde hat über die von der Lehrerin beantragte Maßnahme innerhalb von fünf<br />
Arbeitstagen über die Verlängerung innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Einlangen des<br />
Ansuchens zu entscheiden.<br />
Dies gilt auch für die Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, schwerst-<br />
erkrankten Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) der Lehrerin.<br />
FINANZIELLES<br />
VERDIENST<br />
• IIL-VERTRAG<br />
Entlohnungsgruppe l 2a 2 Brutto/Monatsgehalt bei Vollbeschäftigung € 2.081,50.<br />
• IL-VERTRAG, PRAGMATISCHE LEHRERIN<br />
Gehaltsstufen im jeweiligen Entlohnungsschema.<br />
Berechnungen führen Ihre Personalvertreter/innen gerne durch.<br />
Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service<br />
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