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2010-03-15 telefonnummern dienstrechtliches finanzielles

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DIENSTRECHTLICHES<br />

DIENSTEINTEILUNG<br />

Die Schulleiterin ist für die Lehrfächerverteilung verantwortlich.<br />

Sollte an der Schule darüber keine Einigung erzielt werden können, so kann sich jede<br />

Lehrerin an den zuständigen Dienststellenausschuss des Bezirkes wenden.<br />

Die Diensteinteilung muss im Einvernehmen mit der Personalvertretung geschehen.<br />

Lehrerin und Schulleiterin treffen zusätzlich eine Vereinbarung zur Festlegung der<br />

Jahresnorm.<br />

Beide unterschreiben diese Vereinbarung, die an der Schule bleibt.<br />

Mit dieser Vereinbarung ist auch die Lehrerkonferenz zu befassen.<br />

UNTERRICHTSVERPFLICHTUNG DER LEHRERIN<br />

Die Unterrichtsverpflichtung beträgt für die einzelnen Lehrerinnengruppen:<br />

im Normalfall Bandbreite<br />

Leiter/in 20 keine<br />

Lehrer/in an VS 22 20-22<br />

Lehrer/in an HS 21 20-21<br />

Lehrer/in an PTS 21 20-21<br />

Lehrer/in an SO 22 20-22<br />

Lehrer/in an SO die nach dem Lehrplan<br />

der HS geführt werden<br />

21 20-21<br />

Lehrerin für Werkerziehung 22 keine<br />

Fremdsprachenlehrer/in 22 keine<br />

Lehrer/in für Leibeserziehung 22 keine<br />

Lehrer/in für Musikerziehung 22 keine<br />

L. für mutterspr. Zusatzunterr. 22 keine<br />

Religionslehrer/in 22 keine<br />

Beratungslehrer/in 21 20-22<br />

Sprachheillehrer/in 22 20-22<br />

Integrationslehrer/in an HS: 21, an VS:22 20-22<br />

Stützlehrer/in (Integration) überwiegender* Einsatz an HS: 21<br />

überwiegender* Einsatz an VS: 22<br />

20-22<br />

*überwiegender Einsatz meint mehr als die Hälfte der Unterrichtsverpflichtung an der betreffenden Schulart<br />

JAHRESNORM<br />

HÖHE DER JAHRESNORM<br />

Die für das jeweilige Schuljahr geltende Jahresnorm (aufgeschlüsselt in die<br />

Teilbereiche und selbstverständlich mit Angaben für Teilbeschäftigte erhalten Sie im<br />

Zentralausschuss… ).<br />

Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service<br />

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