2010-03-15 telefonnummern dienstrechtliches finanzielles
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MEHRDIENSTLEISTUNGEN<br />
Supplierstunde<br />
20 Stunden für unvorhersehbare Vertretungen einer Lehrerin sind in der Jahresnorm bereits<br />
enthalten. Wenn vorhanden, ist zuerst die Lehrerreserve einzusetzen, dann die Lehrerinnen<br />
mit Anstattstunden, danach die Leiterin (im Falle einer Supplierverpflichtung) - bezahlt wird<br />
ab der 21. Supplierstunde.<br />
REISEKOSTENVERGÜTUNG<br />
Reiserechnung kann nur dann gestellt werden, wenn vorher um Dienstauftrag angesucht und<br />
dieser genehmigt wurde!<br />
Das KILOMETERGELD beträgt: je Fahrkilometer<br />
PKW € 0,42<br />
Zuschlag für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich<br />
notwendig ist (es wurde ebenfalls ein Dienstauftrag erteilt) € 0,05<br />
TAGESGEBÜHR<br />
Ausbleibezeit zustehende Tagesgebühr<br />
mehr als 5 Stunden 1/3<br />
mehr als 8 Stunden 2/3<br />
mehr als 12 Stunden 3/3<br />
TAGESGEBÜHR, TARIF<br />
- Für Reisen im Bezirk mit Nächtigung<br />
- Für Reisen außerhalb des Bezirkes für die ersten 30 Tage (gleiche Gemeinde).<br />
TAGESGEBÜHR, TARIF II<br />
- Reisen innerhalb des Bezirkes (ohne Anspruch auf Nächtigung)<br />
- Reise von Salzburg-Stadt nach Salzburg-Umgebung und umgekehrt, wenn kein<br />
Anspruch auf Nächtigung besteht.<br />
- Ab dem 31. Tag des Aufenthaltes in derselben Gemeinde<br />
NÄCHTIGUNGSGEBÜHR<br />
Für jede auf einer Dienstreise verbrachte Nacht gebührt eine Nächtigungsgebühr, die nur<br />
neben einer (ev. auch anteiligen) Tagesgebühr gewährt wird.<br />
Wenn die Lehrerin nachweist, dass die tatsächlich unvermeidbaren Auslagen für die in<br />
Anspruch genommene Nachtunterkunft die ihr zustehende Nächtigungsgebühr übersteigen,<br />
kann ihr ein Zuschuss zur Nächtigungsgebühr bis zur Höhe der tatsächlich nachgewiesenen<br />
Auslagen, höchstens aber bis zu 350 % der Nächtigungsgebühr gewährt werden. Ein<br />
Originalbeleg ist dafür der Reiserechnung beizulegen.<br />
Personalvertretung – Die Nr. 1 in Service<br />
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