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10<br />
Schutzeinrichtungen. Die bisher in DIN-FB<br />
101:2003 vorkommenden Lasten stammen aus<br />
DIN 1072:1985, die noch auf Anprallversuchen aus<br />
den 60er Jahren basierten. In Deutschland galten<br />
bis vor kurzem für Schutzeinrichtungen noch die<br />
„Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen an<br />
Straßen“ (RPS) 1989. Mit Einführung der RPS 2009<br />
Ende Dezember 2010 wurden die RPS 1989 zurückgezogen.<br />
Auf deutschen Brücken wurde<br />
gemäß RPS 1989 bisher in der Regel die einfache<br />
Distanzschutzplanke (EDSP) mit einem Pfostenabstand<br />
von 1,33 m mit Geländer und einem verzinktem<br />
Stahlseil im Handlauf eingesetzt.<br />
In Zukunft wird eine positive Prüfung nach den Anforderungen<br />
der neuen europäischen Norm DIN EN<br />
1317 „Rückhaltesysteme an Straßen“ DIN EN<br />
1317-2:2010 für jede zum Einsatz kommende<br />
Schutzeinrichtung gefordert. DIN EN 1317-2:2010<br />
teilt dabei die Rückhaltesysteme nach ihren jeweiligen<br />
Leistungsmerkmalen auf und nicht mehr wie<br />
bisher in RPS 1989 geschehen in ihre Bauart. Die<br />
drei Leistungsstufen, mit denen ein Fahrzeugrückhaltesystem<br />
beschrieben wird, sind die Aufhaltestufe,<br />
die Anprallheftigkeit und der Wirkungsbereich.<br />
Diese Werte ergeben sich durch die Messwerte aus<br />
den Anprallprüfungen nach DIN EN 1317-2:2010.<br />
Aus diesem Grund sind für alle Systeme Anprallversuche<br />
notwendig. Die neuen „Richtlinien für passiven<br />
Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“<br />
RPS 2009 führen zu einer Vielzahl an<br />
neu entwickelten Schutzeinrichtungen, die nach<br />
DIN EN 1317-2:2010 geprüft werden müssen.<br />
Diese neuen Systeme werden dann vermutlich<br />
immer öfter als das oben erwähnte Standardsystem<br />
der einfachen Distanzschutzplanke verwendet werden.<br />
Auch haben viele dieser neuen Systeme höhere<br />
Aufhaltestufen und verursachen somit höhere<br />
Anpralllasten auf die Brückenbauwerke. Diese höheren<br />
Lasten infolge eines Fahrzeuganpralls auf<br />
Schutzeinrichtungen müssen bei der Brückenbemessung<br />
für den außergewöhnlichen Lastfall mit<br />
berücksichtigt werden.<br />
Die in letzter Zeit systematisch durchgeführten Anprallversuche<br />
an Schutzeinrichtungen, vgl. (BASt<br />
H2) und (BASt H4b), welche nach DIN EN<br />
1317-1:2007 erfolgten, ergaben zum Teil Anpralllasten,<br />
die um einen Faktor von mehr als 6 höher<br />
lagen als die bisher nach DIN-FB 101:2003 angesetzten<br />
Anpralllasten. Diese höheren Lasten lassen<br />
sich mit einer Zunahme der Sicherheitsanforderung<br />
und den damit verbundenen höheren Aufhaltestufen<br />
erklären. Die aus neuesten Versuchen ermittel<br />
ten Anpralllasten sind in die neue europäische Verkehrslastnorm<br />
DIN EN 1991-2:2003 eingeflossen.<br />
Sie wurden auch im neuen DIN-FB 101:2009 übernommen.<br />
Für die Bemessung des Kragarms unter außergewöhnlichen<br />
Lasten sind die maßgebenden Schnittgrößen<br />
aus den Lastfällen infolge<br />
• Fahrzeugen auf Geh- und Radwegen oder<br />
• Anpralles auf Schrammbord oder<br />
• Fahrzeuganprall auf Schutzeinrichtung<br />
anzusetzen.<br />
Im Folgenden werden in kurzer Form die Ansätze<br />
der unterschiedlichen Normen aufgezeigt.<br />
2.2 DIN 1072:1985<br />
Die Ersatzlasten für den Seitenstoß auf Schrammborde<br />
und seitliche Schutzeinrichtungen sind in Kapitel<br />
5.4 geregelt. Demnach ist neben den ungünstig<br />
wirkenden Hauptlasten jeweils eine Ersatzlast<br />
nach Tabelle 1 (Ersatzlasten für den Seitenstoß)<br />
anzusetzen. Diese sind nicht miteinander zu überlagern,<br />
ohne Schwingbeiwert anzusetzen und hängen<br />
von der Brückenklasse ab. Die Ersatzlast wirkt<br />
0,05 m unter Oberkante Bauteil, höchstens jedoch<br />
in 1,20 m Höhe über dem Fahrbahnrand als 0,5 m<br />
lange Linienlast. Es darf bei steifen Bauteilen mit<br />
einer Lastausstrahlung von 45° gerechnet werden.<br />
Der Seitenstoß muss sowohl vom gestoßenen Bauteil<br />
selbst wie auch vom unmittelbar unterstützenden<br />
Bauteil aufgenommen werden. Für die Bemessung<br />
der Schutzplanken ist an jedem Pfosten eine<br />
Ersatzlast von 25 kN in der Mitte der Schutzplanken<br />
anzusetzen (Beiblatt 1 zu DIN 1072:1985).<br />
1 2 3<br />
Schrammborde Brüstungen und<br />
und Schutz dergleichen, die<br />
Brücken- einrichtungen, mehr als 1 m hinter<br />
klasse die direkt ange Vorderkante<br />
fahren werden Distanzschutzplanke<br />
können liegen<br />
1 60/30 100 kN 50 kN<br />
2 30/30 50 kN 25 kN<br />
3<br />
16/16,<br />
12/12, 9/9,<br />
6/6, 3/3<br />
Radlast eines<br />
Hinterrades<br />
Halbe Radlast eines<br />
Hinterrades<br />
Tab. 1: Ersatzlasten für den Seitenstoß nach DIN 1072:1985