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42<br />

Somit wäre eine Nachrüstung durch nachträgliche<br />

Zulage von Bewehrungsstäben erforderlich. Bei<br />

Wahl von Ø 14-33 (4,66 cm 2 /m) als Zulage ergibt<br />

sich als gesamte Kappenanschlussbewehrung:<br />

∑a s = vorh a s + ∆a s = 8,09 cm 2 /m<br />

> 7,65 cm 2 /m = erf a s<br />

6.1.4 Globaler Nachweis<br />

Zur Ermittlung der erforderlichen Schnittgrößen an<br />

der Einspannung des Kragarms wird das in Kapitel<br />

4.2.4 vorgestellte FE-Modell verwendet. Die variablen<br />

Parameter erlauben eine Anpassung an die<br />

gegebene Geometrie der Nuthetalbrücke. Im Gegensatz<br />

zu dem in Kapitel 4.2.2 beispielhaft verwendeten<br />

System ist das System „E“ aus BASt<br />

H4b, das für alle vier Anwendungsbeispiele im Folgenden<br />

verwendet wird und nach BASt-Einstufungsliste<br />

in die Klasse C eingestuft wird, deutlich<br />

höher. Daraus sind auch größere Unterschiede zwischen<br />

den Ergebnissen aus einem Lastansatz nach<br />

DIN-FB 101:2003 und DIN-FB 101:2009 als in Kapitel<br />

4 zu erwarten. Diese ergeben sich aus der unterschiedlichen<br />

Definition der Lastangriffshöhe für<br />

die Horizontallast. Zudem wird die ohnehin höhere<br />

Vertikallast für das betrachtete System nach der<br />

BASt-Einstufungsliste zusätzlich noch mit einem<br />

Faktor f = 1,8 multipliziert.<br />

Bild 49 zeigt die Abmessungen der Nuthetalbrücke<br />

Diese Werte gehen als Parameter in das FE-Modell<br />

mit ein. Der Knick auf 1,65 m von der Einspannung<br />

wird ebenso mitmodelliert. Die Querschnittshöhe<br />

am Knick beträgt 0,284 m. Das Eigengewicht der<br />

Schutzeinrichtung ist im Datenblatt mit 0,76 kN/m<br />

angegeben, das Eigengewicht des äußeren Geländers<br />

wird mit 1,0 kN/m angenommen. Die maximalen<br />

Schnittgrößen an der Einspannstelle ergeben<br />

Bild 49: Kragarmquerschnitt der Nuthetalbrücke<br />

sich unter Berücksichtigung des gesamten Eigengewichts<br />

und der Ausbaulast zu:<br />

m k = 362,6 kNm/m<br />

v k = 160,9 kN/m<br />

n k = 55,6 kN/m<br />

Die erforderliche Bewehrung wird unter Berücksichtigung<br />

der in Kapitel 4.2.6 genannten Randbedingungen<br />

aus DIN-FB 104:2009, Abschnitt II-2.4 (3)<br />

bestimmt. Für die außergewöhnliche Bemessungssituation<br />

werden die Teilsicherheitsbeiwerte nach<br />

DIN-FB 104:2009 verwendet:<br />

γ c = 1,3<br />

γ s = 1,0<br />

Die Betongüte des Kragarms ist C35/45 und die<br />

Betondeckung beträgt gemäß DIN-FB 104:2009:<br />

nom c = 4,5 cm<br />

Bei der Ermittlung der statischen Höhe werden<br />

Schubbügel mit Durchmesser d Bügel = 10 mm eingeplant.<br />

Für die Querbewehrung werden Stäbe mit<br />

Durchmesser d quer = 16 mm vorgesehen. Dadurch<br />

bestimmt sich die statische Höhe zu:<br />

Damit ergibt sich für die Bewehrung in Querrichtung<br />

eine erforderliche Bewehrungsmenge von:<br />

Die vorhandene Bewehrung im Kragarmanschnitt<br />

an der Einspannung beträgt a vorh = 18,28 cm 2 /m<br />

und besteht aus Ø 16 mm Bewehrungsstäben mit<br />

einem Abstand e = 11 cm zueinander. Somit ist der<br />

globale Nachweis für den Anprall auf Schutzeinrichtung<br />

erbracht.<br />

Der Schubnachweis erfolgt nach DIN-FB 102:2009,<br />

Kapitel 4.3.2.3 als Nachweis für Bauteile ohne rechnerisch<br />

erforderliche Querkraftbewehrung. Dabei<br />

ist der größere Wert der folgenden Gleichungen<br />

maßgebend (Gleichungen 4.118a und 4.118b aus<br />

DIN-FB 102:2009):

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