02.07.2013 Aufrufe

Ausgabe 2611.pdf - Ihre Zeitung im Rodgau

Ausgabe 2611.pdf - Ihre Zeitung im Rodgau

Ausgabe 2611.pdf - Ihre Zeitung im Rodgau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Mittwoch, den 29. Juni 2011 Seite 11<br />

§<br />

meilinger_op:Layout 1 23.05.11 11:30 Seite 1<br />

Beratung statt Routin<br />

Beratung statt Routine<br />

Beratung statt Termine Routine bis 20 Uhr · Termine o. a. am Wochenende bis 20 Uhr o.<br />

Heidi Leister,Steuerberaterin<br />

Heidi Leister,Steuerberaterin<br />

u.a. u.a.<br />

Wiesenstraße Heidi Leister, Steuerberaterin<br />

33 E<br />

– Steuerberatung, Steuerplanung<br />

–Steuerberatung, für Unternehmen und Steuerplanung<br />

Privatpersonen<br />

Wiesenstraße 33e<br />

–Lohn- und Finanzbuchhaltung<br />

– Lohn- und Finanzbuchhaltung 63110 <strong>Rodgau</strong><br />

– – Betriebswirtschaftliche<br />

individuell auf <strong>Ihre</strong> Anforderungen Tel. 0 61 abgest<strong>im</strong>mt!<br />

06 / 2 80 19 34<br />

– Beratung<br />

Fax 0 61 06 / 2 80 19 38<br />

– –Unterjährige Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Beratung<br />

– Steuererklärungen<br />

www.steuerkanzlei-leister.de<br />

–Jahresabschlüsse und Steuererklärungen<br />

– Unternehmensberatung<br />

– –Unternehmensberatung Existenzgründer: Beratung, (u.a. Vereinbaren Existenzgründer) Sie Ihr<br />

Förderung, Coaching<br />

– –ESF-Coaching Beratung in Fragen zur Erbfolge mit Trägeranerkennung<br />

unverbindliches<br />

– und Schenkungen –Rechtsformberatung Informationsgespräch! Wir h<br />

–Beratung in Fragen zur Erbfolge &Schenkungen bekom<br />

Wiesenstraße 33 E · 63110 Rod<br />

Tel. 0 61 06 / 2 80 19 34 Fax: 0 61 06 /<br />

www.steuerkanzlei.de<br />

Martin Kasperzyk<br />

Steuerberater<br />

Wir haben <strong>Ihre</strong> Steuern <strong>im</strong> Griff<br />

• Steuer- und Unternehmensberatung<br />

• Individuelle und persönliche Beratung<br />

• Zeitnahe Bearbeitung<br />

• Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter<br />

• Regelmäßige Infos und Steuertipps<br />

• Vorausschauende Steuerplanung<br />

Martin Kasperzyk<br />

Auf Wunsch: Beratung bei Ihnen vor Ort,<br />

<strong>im</strong> Büro oder Zuhause!<br />

Steuerberater<br />

Sie finden uns in der<br />

Ludwigstraße 2<br />

63110 <strong>Rodgau</strong>-Jügeshe<strong>im</strong><br />

Telefon 0 61 06 / 28 26 20<br />

info@kasperzyk.de<br />

www.kasperzyk.de<br />

Martin Kasperzyk<br />

Steuerberater<br />

Beratungsstelle: 63110 <strong>Rodgau</strong>/Nieder-Roden · Ober-Rodener-Str. 125<br />

BSt-Daten und Tel. ggf. (06106) Zusätze 77 gemäß 88 34 Ziffer 1. des verpflichtenden<br />

Ansprechpartner: BSt-Daten<br />

Merkblattes<br />

und<br />

einfügen. Dieter ggf. Zusätze Gruber, zertifiziert gemäß Ziffer nach 1. DIN des 77700 verpflichtenden<br />

Öffnungszeiten: Merkblattes einfügen. Mo. – Sa., nach individueller Terminvereinbarung<br />

WOLF<br />

R<br />

Dipl.-Verwaltungswirt<br />

R W<br />

B Dr. Meilinger & Partner GbR<br />

Bahnhofstraße 35<br />

63500 Seligenstadt<br />

Tel +49 (0 )6182 27 000<br />

Fax +49 (0 )6182 29 600<br />

www.dr-meilinger.de<br />

R E C H T S A N W Ä L T E · F A C H A N W Ä L T E · N O T A R<br />

Dr. Hubert Meilinger:<br />

Rechtsanwalt | Notar | Fachanwalt für Erbrecht<br />

Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht | Handels- & Gesellschaftsrecht | Baurecht<br />

Volker Deboy:<br />

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Miet- & Wohnungseigentumsrecht<br />

Tätigkeitsschwerpunkte: Kaufrecht | Gewährleistungsrecht | Verkehrsrecht<br />

Jens Gajewski:<br />

Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht | Strafrecht | Familienrecht<br />

. Rentenberater . RAIMUND<br />

Rechtsbeistand<br />

Gärtnerweg 6 . • Mieten und Vermieten •<br />

eine falsche Weichenstellung.<br />

Einschränkungen für Pendler<br />

von Rechtsanwalt Volker Deboy<br />

mit unterschiedlichen Verkehrs-<br />

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt für Arbeitsrecht mitteln<br />

in Kanzlei Dr. Meilinger & Partner, Seligenstadt<br />

Pendler, die öffentliche Verkehrs-<br />

Neues aus der höchstrichterli- Nachteile entstehen. Der Entmitteln<br />

und den eigenen Pkw nutmungsklage<br />

zu fällen.<br />

zen, müssen Einschränkungen<br />

chen Rechtsprechung <strong>im</strong> Mietscheidung lag folgender Fall zu- 3. Sechsmonatige Verjährungs-<br />

hinnehmen. Bisher konnten sie<br />

recht:grunde:<br />

Derzeitiger Eigentümer frist des Erstattungsanspruchs<br />

höhere Kosten für Tickets geltend<br />

1. Kündigungsrecht bei fortlau- des vom Mieter angemieteten eines Mieters für Renovierungs-<br />

machen, wenn diese mehr als 30<br />

fend unpünktlicher Mietzahlung Grundstücks war eine Erbengekosten bei unwirksamer Schön- Cent für die Entfernungskilometer<br />

Der BGH hat in einer neueren meinschaft. Das Grundstück heitsreparaturklausel<br />

der Strecke mit öffentlichen Ver-<br />

Entscheidung vom 1. Juni 2011 stand bereits vor Eintritt des Erb- Wie bereits mehrfach in unserer kehrsmitteln betrugen. Ab dem<br />

unter dem Az: VIII ZR 91/10 noch falls jahrelang unter staatlicher Vortragsreihe dargelegt, hat kommenden Jahr ist die Ver-<br />

einmal bekräftigt, dass eine an- Verwaltung der damaligen DDR grundsätzlich der Vermieter Mietgleichsrechnung als Jahresrechdauernd<br />

und trotz wiederholter und zwar auch noch zum Zeitobjekte <strong>im</strong> vertragsgemäßen Zunung für alle Fahrkilometer zu-<br />

Abmahnung des Vermieters fortpunkt des Erbfalls. Diese Erbenstand zu erhalten und damit sammen durchzuführen. Gerade<br />

gesetzt verspätete Entrichtung gemeinschaft sollte jetzt ausein- auch die notwendigen Renovie- Pendler, die park&ride nutzten<br />

der Mietzahlung durch den Mieandergesetzt werden, weshalb rungen und Schönheitsreparatu- und am Rande von Ballungsgeter<br />

eine so gravierende Pflichtver- man den Mietvertrag mit der Beren auszuführen. Notwendige bieten zunächst mit dem Pkw fahletzung<br />

darstellt, dass dieser gründung kündigte, das sanie- Schönheitsreparaturen kann er ren müssen, werden dann weniger<br />

nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB, rungsbedürftige und verlustbrin- allerdings vertraglich auf den Werbungskosten geltend machen<br />

zu einer fristlosen Kündigung gende Mietobjekt verkaufen zu Mieter abwälzen. Wie bekannt, können. Die als Vereinfachung be-<br />

des Mietverhältnisses berechtigt wollen. Die erstrebte Erbausein- können jedoch formularmäßige gründete Einschränkung wird des-<br />

sein soll. Dies gelte auch dann, andersetzung ließe sich nur Schönheitsreparaturklauseln in halb vom NVL kritisiert, zumal<br />

wenn der Mieter irrig angenom- durch den Verkauf realisieren, Mietverträgen aus verschiedenen gleichzeitig Arbeitnehmer ohne<br />

men hat, zur Entrichtung der der seinerseits auch nur in un- Gründen unwirksam sein, so Werbungskosten entlastet werden.<br />

Miete erst zum Monatsende ververmietetem Zustand möglich zum Beispiel wenn für die vorzu- Vereinfachungen bei den Kinderpflichtet<br />

zu sein. Nach dem Ge- wäre. Der Mieter widersprach der nehmendenSchönheitsreparabetreuungskostensetz und in der Regel auch nach Kündigung, die Erbengemeinturarbeiten sog. starre Fristen ge- Die bisher unterschiedlichen Vor-<br />

den gängigen mietvertraglichen schaft erhob Räumungsklage. fordert werden ohne Rücksicht aussetzungen für den Abzug von<br />

Vereinbarungen ist die Miete je- Der BGB hat in letzter Instanz darauf, ob die Arbeiten tatsäch-<br />

Betreuungskosten wie Berufstätigweils<br />

spätestens am dritten Werk- nunmehr festgestellt, dass bei lich erforderlich sind oder wenn<br />

keit, Ausbildung oder Krankheit<br />

tag eines Monats zu entrichten. der Beurteilung, ob dem Eigentü-<br />

der Eltern werden ab 2012 entfal-<br />

Arbeiten verlangt werden, die §<br />

Wenn der Mieter entgegen dieser<br />

len. Dadurch wird der Antrag zum<br />

mer durch den Fortbestand eines 28 IV 3 der 2. Berechnungsver-<br />

Abzug von Kinderbetreuungskos-<br />

Vereinbarung ann<strong>im</strong>mt Zahlung Mietverhältnisses erhebliche ordnung widersprechen. Oftmals<br />

ten erheblich vereinfacht. Bisher<br />

erst zum Monatsende zu schul- Nachteile entstehen und er des- weiß ein Mieter jedoch nicht,<br />

muss eine ganze Seite Steuererden.<br />

Ein lediglich leicht fahrlässihalb zur Kündigung berechtigt dass die Schönheitsreparaturklärungsformular ausgefüllt werges<br />

Verhalten eines Mieters liegt sei, jedenfalls das grundsätzliche klauseln seines Mietvertrages den, zukünftig dürften zwei bis<br />

jedenfalls dann nicht mehr vor, Interesse des Mieters zum Ver- wegen eines Verstoßes gegen die drei Zeilen ausreichen. Der Vor-<br />

wenn er mehrmals wegen verbleib in der Wohnung gegen- Vorschriften der §§ 305 ff BGB schlag entlastet Familien und Fispäteter<br />

Zahlungen abgemahnt übergestellt und eine Abwägung unwirksam sind und verlässt sich nanzverwaltung von Bürokratie,<br />

wurde. Spätestens dann muss der beiderseitigen Interessenlage darauf, dass er zu Renovierungs- außerdem kommen mehr Eltern in<br />

ihm auffallen, dass seine Annah- zu erfolgen habe. Dabei könne arbeiten bei Auszug verpflichtet den Genuss des Abzugs.<br />

me, er sei zur Zahlung der Miete ein erheblicher Nachteil nicht ist. Führt er diese dann in gutem Eine weitere Änderung stellt si-<br />

erst zum Monatsende berechtigt, schon deshalb ausgeschlossen Glauben an seine vertragliche cher, dass die Neuregelung keine<br />

nicht zutreffend sein kann. Dann werden, weil die Kläger das Verpflichtung aus und stellt sich Erhöhung der Betreuungskosten<br />

ist die Verspätung nicht entschul- Grundstück bereits <strong>im</strong> vermiete- <strong>im</strong> Nachhinein heraus, dass er zu selbst bewirkt. Viele Kindergärten<br />

digt.ten<br />

und unrentablen Zustand den Arbeiten wegen der Unwirk- und andere Betreuungseinrich-<br />

Eine unverschuldet verspätete geerbt haben, dieses seinerzeit in samkeit der Vertragsklauseln gar tungen berechnen die Gebühren<br />

Zahlung liegt jedoch nach einer staatlicher Verwaltung stand und nicht verpflichtet gewesen wäre, aus den Einkünften der Eltern. Die<br />

älteren Rechtsprechung des BGH die Erbengemeinschaft mit Been- so kann er <strong>im</strong> Wege der Geltend- Gesetzesänderung schreibt vor,<br />

dann vor, wenn der Mieter Sozialdigung der staatlichen Verwalmachung eines Anspruchs aus dass die als Sonderausgaben zu<br />

leistungen, sprich Wohngeld, vertung laut Gesetz in das Mietver- sog. „ungerechtfertigter Bereiche- berücksichtigenden Kinderbetreuspätet<br />

erhält. Eine verzögerte hältnis eingetreten wäre. Dies rung“ vom Vermieter seine Aufungskosten von den Einkünften<br />

Zahlung der Behörde muss sich liefe nämlich darauf hinaus, dass wendungen zurückverlangen. abzuziehen sind, wenn diese Be-<br />

der Mieter nicht als eigenes Ver- die Eigentümer ehemals staatlich Der BGH hat nunmehr unter dem träge für außersteuerliche Zwecke<br />

schulden anrechnen lassen, so verwalteter Wohnungen bei Auf- Az: VIII ZR 195/10 klargestellt, herangezogen werden.<br />

dass bei unverzüglicher Weiterhebung der Verwaltung an den dass dieser Ersatzanspruch des Kindergeld: Wegfall<br />

leitung verspäteter Wohngeld- tatsächlichen Zustand bei Über- Mieters jedoch gemäß § 548 Abs.<br />

der Einkommensprüfung für<br />

zahlungen an den Vermieter, diegang des Mietverhältnisses ge- 2 BGB innerhalb von sechs Mo-<br />

volljährige Kinder<br />

ser trotz Zahlungsverzuges und bunden wären. Damit würde ih-<br />

Für volljährige Kinder müssen Elnaten<br />

nach Beendigung des<br />

tern ab dem kommenden Jahr<br />

vorangegangener Abmahnung nen zugemutet werden, dass Mietverhältnisses verfällt. In §<br />

nicht mehr die Einkünfte und Be-<br />

nicht zu einer Kündigung be- auch dauerhafte Verluste ohne 548 Abs. 2 BGB heißt es, dass<br />

züge des Kindes nachweisen, um<br />

rechtigt ist.<br />

eine Verwertungsmöglichkeit Ansprüche des Mieters auf Ersatz<br />

in den Genuss von Kindergeld<br />

2. Voraussetzungen einer soge- hingenommen werden müssten. von Aufwendungen oder auf Er- und Freibetrag zu kommen. Der<br />

nannten Verwertungskündigung Dies könne jedoch – so der BGH stattung der Wegnahme einer Wegfall der bisher oft sehr auf-<br />

Unter dem Az: VIII ZR 226/09 hat – nicht sein. Vielmehr müsse hier Einrichtung in sechs Monaten wändigen Nachweise entlastet El-<br />

der BGH am 8. Juni 2011 weitere die Unrentabilität des Grund- nach Beendigung des Mietvertern, Familienkassen und Finanz-<br />

Kriterien einer sogenannten Verstücks, d.as heißt: Der Mindererhältnisses verjähren. Daher müsämter gleichermaßen. Bis zum<br />

wertungskündigung gemäß § lös bei einem Verkauf <strong>im</strong> vermiesen solche Forderungen inner- Abschluss von Erstausbildung und<br />

573 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufgezeigt. teten Zustand bzw. die Unverhalb von sechs Monaten einge- Erststudium können alle Eltern<br />

Der Vermieter ist dann zu einer käuflichkeit <strong>im</strong> vermieteten Zuklagt werden.<br />

Kindergeld erhalten. Erst bei wei-<br />

ordentlichen, sprich fristgerechstand, die vom Vermieter darzule- Bei weiteren Fragen steht Ihnen tergehenden Ausbildungen der<br />

ten Kündigung des Mietverhältgen sind, dem Interesse des Rechtsanwalt Deboy in der Kanz- Kinder gilt eine Einschränkung.<br />

nisses berechtigt, wenn ihn die Mieters am Verbleib in der Wohlei Dr. Meilinger & Partner in Seli- Das Kindergeld entfällt, wenn ne-<br />

Fortsetzung desselben an einer nung gegenübergestellt werden. genstadt zur Vereinbarung eines ben der Ausbildung eine Erwerbs-<br />

angemessenen wirtschaftlichen Anhand dieser Interessenabwä- Besprechungstermins gerne auch tätigkeit von mehr als 20 Wochen-<br />

Verwertung des Grundstücks hingung <strong>im</strong> Einzelfall sei die gericht- telefonisch unter 06182 – 27000 stunden ausgeübt wird. Weil es<br />

dert und ihm dadurch erhebliche liche Entscheidung über die Räu- zur Verfügung.<br />

auf die regelmäßige wöchentliche<br />

Arbeitszeit ankommt, sind Ferienhigkeit<br />

gar nicht unterhaltspflichtig<br />

war. Nach der Gesetzesänderung<br />

können sich Eltern auch in<br />

diesen Fällen die Freibeträge übertragen<br />

lassen. Allerdings profitieren<br />

davon nicht alle Eltern, weil <strong>im</strong><br />

Gegenzug das gesamte Kindergeld<br />

auf den Steuervorteil angerechnet<br />

wird.<br />

Eine Einschränkung erfolgte be<strong>im</strong><br />

Betreuungsfreibetrag. Bisher können<br />

sich Eltern den halben Freibetrag<br />

vom anderen Elternteil übertragen<br />

lassen, wenn das Kind nur<br />

bei ihnen gemeldet ist. Zukünftig<br />

kann der andere Elternteil der<br />

Übertragung widersprechen, wenn<br />

er trotz fehlender Meldung das<br />

Kind zeitweise betreut oder Kosten<br />

hierfür trägt. Das mag zwar <strong>im</strong><br />

Einzelfall gerecht sein, dürfte aber<br />

gerade bei der Beurteilung zum<br />

Umfang der erforderlichen Betreuung<br />

aufwändig und streitanfällig<br />

<strong>im</strong> Nachweis sein und wird das<br />

Steuerrecht verkomplizieren.<br />

Wegfall der Angabe von Kapitaleinkünften<br />

<strong>im</strong> Mantelbogen der<br />

Steuererklärung<br />

Trotz Abgeltungsteuer müssen viele<br />

Steuerpflichtige bisher ihre Kapitalerträge<br />

in der Steuererklärung<br />

angeben. Wer außergewöhnliche<br />

Belastungen wie Krankheitskosten<br />

geltend macht, kommt um diese<br />

Angaben nicht umhin, weil Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen bei<br />

der Berechnung der zumutbaren<br />

Eigenbelastung mit herangezogen<br />

werden. Das wird zukünftig nicht<br />

mehr erforderlich sein. Die zumutbare<br />

Belastung sinkt deshalb für<br />

Steuerzahler mit Abgeltungsteuer.<br />

Wer allerdings bei geringem Einkommen<br />

über die Günstigerprüfung<br />

seine Kapitaleinkünfte individuell<br />

besteuern lässt, muss sich<br />

diese bei der zumutbaren Eigenbelastung<br />

weiterhin anrechnen<br />

lassen. Der NVL kritisiert diese Benachteiligung<br />

und hält neue<br />

Streitfälle für sehr wahrscheinlich.<br />

Veranlagungsrecht für Ehegatten<br />

Die Wahl von Ehegatten, ihre Steuererklärung<br />

gemeinsam oder einzeln<br />

abzugeben, sollte nach dem<br />

ursprünglichen Gesetzentwurf bereits<br />

mit Einreichung be<strong>im</strong> Finanzamt<br />

bindend sein. Ein Irrtum hätte<br />

Ehepaaren viel Geld kosten können.<br />

Zukünftig können sie die Veranlagungswahl<br />

wie bisher mit einem<br />

Einspruch gegen den Steuerbescheid<br />

noch ändern. Ebenso<br />

kann die Veranlagungsart nach<br />

einer späteren Bescheidkorrektur,<br />

beispielsweise wenn Beteiligungseinkünfte<br />

nachträglich berücksichtigt<br />

werden, noch geändert<br />

werden. Einwände von Sachverständigen<br />

gegen die ursprünglich<br />

vorgesehene Regelung wurden<br />

somit berücksichtigt.<br />

Vermietung: Wegfall<br />

einer Totalüberschussprognose<br />

bei verbilligter Vermietung<br />

Wer seinen Wohnraum bisher zwischen<br />

56 und 75 Prozent der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete vermietet,<br />

muss gegenüber dem Finanzamt<br />

für einen Zeitraum von 30<br />

Jahren eine positive Überschussprognose<br />

nachweisen. Anderenfalls<br />

werden die Werbungskosten<br />

anteilig gekürzt. Diese Regelung<br />

wird ab 2012 entfallen. Werden<br />

mindestens 66 Prozent der ortsüblichen<br />

Miete erhoben, sind auch<br />

die <strong>Ausgabe</strong>n voll abzugsfähig.<br />

Krankheitskosten: Aufhebung<br />

der BFH-Rechtsprechung<br />

zu erleichtertem Nachweis<br />

Ganz zuletzt wurde <strong>im</strong> Gesetzgebungsverfahren<br />

in die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung<br />

eine Regelung aufgenommen,<br />

wie die Notwendigkeit von<br />

Krankheitskosten zu belegen ist.<br />

Sie entspricht der bisherigen Auf-<br />

fassung der Finanzverwaltung, weis anerkannt. Die Gesetzesän-<br />

nach der beispielsweise bei einer derung hebt diese Lockerung auf.<br />

Kur ein vorheriges amtsärztliches Nach der Begründung des Ge-<br />

Attest einzuholen ist. Der Bundessetzgebers soll sie aber für Rechtsfinanzhof<br />

hatte diese strengen sicherheit sorgen.<br />

Vorgaben in mehreren Urteilen<br />

gelockert und auch nachträgliche Dieter Gruber – BStL. VLH e.V.<br />

Nachweise durch andere medizi- Telefon 06106 – 77 88 34<br />

nische Sachverständige als Nach- E-Mail: gruber.dieter@t-online.de<br />

Steuervereinfachungsgesetz 2011 <strong>im</strong> Bundestag beschlossen<br />

jobs weiterhin unschädlich.<br />

Mit dem Wegfall der Einkünfte-<br />

Der Deutsche Bundestag hat am mig abgelehnt. Der Neue Verband<br />

9. Juni 2011 das Steuervereinfa- der Lohnsteuerhilfevereine erläuchungsgesetz<br />

2011 beschlossen. tert einige Änderungen für Arbeit-<br />

Der Bundesrat wird voraussichtlich nehmer und Familien.<br />

am 8. Juli über das Gesetz ent- Steuererklärung alle zwei Jahre<br />

scheiden. Weil einige Änderungs- Die Änderung wurde nach Einwünsche<br />

der Länderkammer beschätzung des NVL aus politischen<br />

reits berücksichtigt wurden, ist Gründen angestrebt und von<br />

davon auszugehen, dass das Ge- Sachverständigen aus der Berasetz<br />

in der heute beschlossenen tungspraxis und der Finanzverwal-<br />

Fassung in Kraft treten wird. tung in breiter Front abgelehnt.<br />

Mit dem Steuervereinfachungsge- Der Steuerpflichtige muss weitersetz<br />

2011 soll das Besteuerungshin zwei Steuererklärungen auf<br />

verfahren vereinfacht und moder- unterschiedlichen Vordrucken abnisiert<br />

werden. Einige Änderungen geben und Rechtsänderungen<br />

wie be<strong>im</strong> Kindergeld sind sehr zu von einem zum anderen Jahr be-<br />

begrüßen, andere wie die zweijähachten. Im Aufschub der Abgabe,<br />

rige Abgabe von Steuererklärun- die gleichzeitig mit der Steuerergen<br />

wurden von den Sachverstänklärung für das zweite Jahr erfoldigen<br />

in der Anhörung vor dem gen kann, ist keine Vereinfachung<br />

Finanzausschuss nahezu einst<strong>im</strong>- zu erkennen. Wer eine Erstattung<br />

63128 Dietzenbach<br />

Telefon 0 60 74 / 81 24 80<br />

E-Mail buero@rb-wolf.com<br />

Tätigkeitsschwerpunkte: gesetzl. Renten-, Kranken-, Pflegeund<br />

Unfallversicherung; Schwerbehindertenrecht, Versorgungsausgleich;<br />

betriebliche und berufsständige Altersversorgung,<br />

Beamtenversorgung; private Personenversicherungen<br />

erwartet, wird ohnehin seine Steuererklärung<br />

frühzeitig einreichen.<br />

Die neue Regelung kann zudem<br />

nur von Arbeitnehmern und Rentnern<br />

mit begrenzten Nebeneinkünften<br />

in Anspruch genommen<br />

werden und ist be<strong>im</strong> Finanzamt<br />

separat zu beantragen.<br />

Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages<br />

Die Anhebung des Arbeitnehmer-<br />

Pauschbetrages auf 1.000 Euro,<br />

die bereits <strong>im</strong> Dezember dieses<br />

Jahres zum Ansatz kommt, ist für<br />

die Steuerzahler keine Vereinfachung.<br />

Auch bei geringeren Werbungskosten<br />

gilt es weiterhin, Belege<br />

zu sammeln, da am Jahresanfang<br />

nicht feststeht, ob der<br />

Pauschbetrag überschritten wird<br />

oder nicht.<br />

Von der Steuerentlastung durch<br />

den höheren Pauschbetrag von<br />

ein bis drei Euro <strong>im</strong> Monat profitiert<br />

nur etwa die Hälfte aller Arbeitnehmer,<br />

die geringe Werbungskosten<br />

haben. Alle übrigen<br />

gehen leer aus. Nach Auffassung<br />

des NVL ist jedoch gerade für sie<br />

auf Grund gestiegener Kosten ein<br />

Inflationsausgleich beispielsweise<br />

bei der Entfernungspauschale geboten.<br />

Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags<br />

ist deshalb<br />

prüfung erhalten auch mehr Eltern<br />

einen Ausbildungsfreibetrag.<br />

Dieser wird für volljährige Kinder<br />

gewährt, die während der Ausbildung<br />

auswärts untergebracht sind.<br />

Kindergeld: Änderung bei der<br />

Übertragung von Kinderfreibeträgen<br />

Mit dem Kind allein lebende Eltern<br />

und Eltern in Patchworkfamilien<br />

können sich die halben Freibeträge<br />

für Kinder des anderen<br />

Elternteils übertragen lassen,<br />

wenn dieser seinen Unterhaltspflichten<br />

nicht nachkommt. Das<br />

war bisher allerdings nicht möglich,<br />

wenn der andere Elternteil<br />

mangels finanzieller Leistungsfä-<br />

GUTER § § § § RAT §<br />

§ §<br />

in Steuer- und Rechtsfragen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!