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Hongkongs Doppelbesteuerungsabkommen Update Februar 2012

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Newsletter – Hongkong <strong>Februar</strong> <strong>2012</strong>/TL1203D<br />

Steuerrecht. Grundsätzlich ist aber eine Anrechnung der in Hongkong bereits gezahlten<br />

Steuer in Deutschland möglich.<br />

Hongkong ist im Moment (noch) nicht aggressiv was die Begründung von Betriebsstätten<br />

betrifft. Selbiges gilt für Verrechnungspreise obwohl in 2009 erste Regulierungen<br />

seitens der Finanzbehörden erlassen wurden.<br />

Aufgrund der neuen DBAs sollte Hongkong bei der Auswahl eines regionalen<br />

Standortes in Asien verstärkt berücksichtigt werden. Dies ist vor allem auf die<br />

niedrigen Quellensteuersätze durch die unterzeichneten DBAs zurückzuführen.<br />

Autor:<br />

WTS Hong Kong Limited<br />

Unit 1004, 10/F, Kinwick Centre,<br />

32 Hollywood Road<br />

Central, Hong Kong S.A.R.<br />

Tel +852 2528 1229<br />

Fax +852 2548 1209<br />

info@wts.com.hk<br />

www.wts.com.hk<br />

Haftungsausschluss<br />

Kontakt:<br />

Claus Schürmann<br />

Partner<br />

claus.schuermann@wts.com.hk<br />

Michael Lorenz<br />

Partner<br />

michael.lorenz@wts.com.hk<br />

Die Beiträge sind ausschließlich als Hinweis bestimmt. WTS Hong Kong Limited ist stets bemüht, zuverlässige<br />

und aktuelle Informationen zu liefern. Wir möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass dieser Tax Letter<br />

keine individuelle Beratung ersetzt. Wir können nicht garantieren, dass die Informationen so zutreffend<br />

sind, wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Eine Haftung<br />

für den Inhalt kann daher trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung<br />

einschlägiger Sachverhalte kontaktieren Sie bitte unsere für Sie tätigen Ansprechpartner.<br />

© <strong>2012</strong> WTS (Hong Kong) Limited.<br />

WTS Hong Kong 9

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