GB 08 2.TEIL
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Erklärung des Vorstands der HYMER Aktiengesellschaft<br />
Der Vorstand der HYMER Aktiengesellschaft ist verantwortlich<br />
für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die<br />
Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über<br />
die Lage des Konzerns sowie die sonstigen im Geschäftsbericht<br />
gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des<br />
Konzernabschlusses wurden gemäß § 315a H<strong>GB</strong> die International<br />
Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in<br />
der Europäischen Union anzuwenden sind und die ergänzend<br />
nach § 315a Abs. 1 H<strong>GB</strong> anzuwendenden handelsrechtlichen<br />
Vorschriften beachtet und, soweit erforderlich,<br />
sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Bericht<br />
über die Lage des Konzerns enthält eine Analyse der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie weitere<br />
Erläuterungen, die nach den Vorschriften des<br />
deutschen Handelsgesetzbuches zu geben sind.<br />
Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung<br />
des Konzernabschlusses einschließlich des Berichts über<br />
die Lage des Konzerns als auch für die interne Berichterstattung<br />
sicherzustellen, existiert ein wirksames internes<br />
Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit<br />
einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement<br />
entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sowie ein<br />
integriertes Controllingkonzept. Der Vorstand wird damit<br />
in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu<br />
erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.<br />
Zukunft erfahren 107<br />
Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Konzern-<br />
abschluss und den Bericht über die Lage des Konzerns<br />
geprüft und den nachfolgend abgedruckten Bestätigungsvermerk<br />
erteilt.<br />
Der Vorstand der HYMER AG versichert, dass nach bestem<br />
Wissen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Vorstand versichert<br />
weiterhin, dass im Bericht über die Lage des<br />
Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des<br />
Geschäftsergebnisses nach bestem Wissen so dargestellt<br />
sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />
Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen<br />
Chancen und Risiken im Sinne des § 289 Abs. 1 Satz 4 H<strong>GB</strong><br />
beschrieben sind.<br />
Der Vorstand