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GB 08 2.TEIL

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Erklärung des Vorstands der HYMER Aktiengesellschaft<br />

Der Vorstand der HYMER Aktiengesellschaft ist verantwortlich<br />

für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die<br />

Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über<br />

die Lage des Konzerns sowie die sonstigen im Geschäftsbericht<br />

gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des<br />

Konzernabschlusses wurden gemäß § 315a H<strong>GB</strong> die International<br />

Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in<br />

der Europäischen Union anzuwenden sind und die ergänzend<br />

nach § 315a Abs. 1 H<strong>GB</strong> anzuwendenden handelsrechtlichen<br />

Vorschriften beachtet und, soweit erforderlich,<br />

sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Bericht<br />

über die Lage des Konzerns enthält eine Analyse der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie weitere<br />

Erläuterungen, die nach den Vorschriften des<br />

deutschen Handelsgesetzbuches zu geben sind.<br />

Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung<br />

des Konzernabschlusses einschließlich des Berichts über<br />

die Lage des Konzerns als auch für die interne Berichterstattung<br />

sicherzustellen, existiert ein wirksames internes<br />

Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit<br />

einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement<br />

entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sowie ein<br />

integriertes Controllingkonzept. Der Vorstand wird damit<br />

in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu<br />

erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.<br />

Zukunft erfahren 107<br />

Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat den Konzern-<br />

abschluss und den Bericht über die Lage des Konzerns<br />

geprüft und den nachfolgend abgedruckten Bestätigungsvermerk<br />

erteilt.<br />

Der Vorstand der HYMER AG versichert, dass nach bestem<br />

Wissen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Vorstand versichert<br />

weiterhin, dass im Bericht über die Lage des<br />

Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des<br />

Geschäftsergebnisses nach bestem Wissen so dargestellt<br />

sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen<br />

Chancen und Risiken im Sinne des § 289 Abs. 1 Satz 4 H<strong>GB</strong><br />

beschrieben sind.<br />

Der Vorstand

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