GB 08 2.TEIL
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Konzernanhang<br />
l Grundlagen l Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung l<br />
Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen<br />
Zur Erstellung des Konzernabschlusses müssen Schätzungen<br />
vorgenommen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen<br />
getroffen werden, die Auswirkungen auf<br />
Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und<br />
Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten<br />
haben.<br />
Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im<br />
Wesentlichen auf die Werthaltigkeitstests für immaterielle<br />
Vermögenswerte und Sachanlagen, die konzerneinheitliche<br />
Festlegung von Nutzungsdauern, die Bilanzierung<br />
und Bewertung von Rückstellungen sowie den Ansatz<br />
aktiver latenter Steuern.<br />
Für Werthaltigkeitstests betreffend immaterielle Vermögenswerte<br />
und Sachanlagen werden unter anderem die<br />
von Unternehmensleitung und Aufsichtsrat genehmigten<br />
Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />
herangezogen, die die aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung<br />
widerspiegeln. Üblicherweise beinhalten<br />
diese Planungsrechnungen verschiedenartige Schätzunsicherheiten,<br />
insbesondere im Hinblick auf die künftige Entwicklung<br />
der Beschaffungs- und Absatzmärkte, so dass die<br />
tatsächliche zukünftige Situation von den Planungsrechnungen<br />
abweichen kann. Auch bezüglich der Ermittlung<br />
von Nettoveräußerungspreisen kommen teilweise Schätzungen<br />
zum Einsatz.<br />
Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen<br />
ist hierbei insbesondere die Gewährleistungsrückstellung<br />
zu nennen. Diese wird auf der Grundlage der<br />
tatsächlichen Gewährleistungskosten unter Verwendung<br />
von Annahmen über die künftigen Eintrittszeitpunkte der<br />
Gewährleistungsfälle berechnet. In die Bewertung von<br />
Pensionsrückstellungen fließen versicherungsmathematische<br />
Schätzungen ein, insbesondere im Hinblick auf den<br />
Kalkulationszinssatz, die Sterbewahrscheinlichkeit sowie<br />
auf das erwartete zukünftige Gehalts- und Rentenniveau.<br />
Wegen der langfristigen Natur der Pensionsverpflichtungen<br />
unterliegen einige dieser Schätzungen einer<br />
erheblichen Unsicherheit.<br />
Weitere Annahmen und Schätzungen betreffen die Einzelwertberichtigungen<br />
auf Forderungen, die anhand von<br />
Einzelanalysen auf Kundenebene ermittelt wurden. Die<br />
tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den<br />
getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen.<br />
Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis<br />
erfolgswirksam berücksichtigt.<br />
Der HYMER-Konzern verkauft auf revolvierender Basis<br />
Teile der Liefer- und Leistungsforderungen an eine<br />
Factoring-Gesellschaft. Im Rahmen der Beurteilung, ob die<br />
Forderungsverkäufe zum Abgang der verkauften Forderungen<br />
aus der Bilanz führen, sind auch Risikoeinschätzungen<br />
und Ermessensentscheidungen des Managements<br />
erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die beim<br />
HYMER-Konzern zurückbleibenden Zinsrisiken aus der<br />
eventuell verspäteten Begleichung der Forderungen. Das<br />
Bonitätsrisiko aus den verkauften Forderungen trägt dagegen<br />
die Factoring-Gesellschaft.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses<br />
unterlagen die zugrunde gelegten Ermessensentscheidungen<br />
und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, sodass<br />
im folgenden Geschäftsjahr nicht von einer wesentlichen<br />
Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte<br />
und Schulden auszugehen ist.