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GB 08 2.TEIL

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72<br />

Konzernanhang<br />

l Grundlagen l Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung l<br />

Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen<br />

Zur Erstellung des Konzernabschlusses müssen Schätzungen<br />

vorgenommen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen<br />

getroffen werden, die Auswirkungen auf<br />

Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und<br />

Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten<br />

haben.<br />

Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im<br />

Wesentlichen auf die Werthaltigkeitstests für immaterielle<br />

Vermögenswerte und Sachanlagen, die konzerneinheitliche<br />

Festlegung von Nutzungsdauern, die Bilanzierung<br />

und Bewertung von Rückstellungen sowie den Ansatz<br />

aktiver latenter Steuern.<br />

Für Werthaltigkeitstests betreffend immaterielle Vermögenswerte<br />

und Sachanlagen werden unter anderem die<br />

von Unternehmensleitung und Aufsichtsrat genehmigten<br />

Plan-Bilanzen und Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen<br />

herangezogen, die die aktuellen Erwartungen der Unternehmensleitung<br />

widerspiegeln. Üblicherweise beinhalten<br />

diese Planungsrechnungen verschiedenartige Schätzunsicherheiten,<br />

insbesondere im Hinblick auf die künftige Entwicklung<br />

der Beschaffungs- und Absatzmärkte, so dass die<br />

tatsächliche zukünftige Situation von den Planungsrechnungen<br />

abweichen kann. Auch bezüglich der Ermittlung<br />

von Nettoveräußerungspreisen kommen teilweise Schätzungen<br />

zum Einsatz.<br />

Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen<br />

ist hierbei insbesondere die Gewährleistungsrückstellung<br />

zu nennen. Diese wird auf der Grundlage der<br />

tatsächlichen Gewährleistungskosten unter Verwendung<br />

von Annahmen über die künftigen Eintrittszeitpunkte der<br />

Gewährleistungsfälle berechnet. In die Bewertung von<br />

Pensionsrückstellungen fließen versicherungsmathematische<br />

Schätzungen ein, insbesondere im Hinblick auf den<br />

Kalkulationszinssatz, die Sterbewahrscheinlichkeit sowie<br />

auf das erwartete zukünftige Gehalts- und Rentenniveau.<br />

Wegen der langfristigen Natur der Pensionsverpflichtungen<br />

unterliegen einige dieser Schätzungen einer<br />

erheblichen Unsicherheit.<br />

Weitere Annahmen und Schätzungen betreffen die Einzelwertberichtigungen<br />

auf Forderungen, die anhand von<br />

Einzelanalysen auf Kundenebene ermittelt wurden. Die<br />

tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den<br />

getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen.<br />

Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis<br />

erfolgswirksam berücksichtigt.<br />

Der HYMER-Konzern verkauft auf revolvierender Basis<br />

Teile der Liefer- und Leistungsforderungen an eine<br />

Factoring-Gesellschaft. Im Rahmen der Beurteilung, ob die<br />

Forderungsverkäufe zum Abgang der verkauften Forderungen<br />

aus der Bilanz führen, sind auch Risikoeinschätzungen<br />

und Ermessensentscheidungen des Managements<br />

erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die beim<br />

HYMER-Konzern zurückbleibenden Zinsrisiken aus der<br />

eventuell verspäteten Begleichung der Forderungen. Das<br />

Bonitätsrisiko aus den verkauften Forderungen trägt dagegen<br />

die Factoring-Gesellschaft.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses<br />

unterlagen die zugrunde gelegten Ermessensentscheidungen<br />

und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, sodass<br />

im folgenden Geschäftsjahr nicht von einer wesentlichen<br />

Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte<br />

und Schulden auszugehen ist.

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