GB 08 2.TEIL
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Entsprechenserklärung 2007/<strong>08</strong><br />
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />
HYMER AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex"<br />
gem. § 161 AktG:<br />
1. Die HYMER AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung<br />
vom Dezember 2007, die sich auf den<br />
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung<br />
vom 14. Juni 2007 bezog, sämtlichen Empfehlungen<br />
der „Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex“ dieser Fassung sowie<br />
den der Fassung vom 6. Juni 20<strong>08</strong> mit folgenden<br />
Abweichungen entsprochen:<br />
Zu 3.8:<br />
Die Gesellschaft hatte bereits vor Inkrafttreten des Kodex<br />
eine Deckungszusage über eine D&O-Versicherung vorliegen,<br />
die keinen Selbstbehalt vorsieht.<br />
Zu 4.2.1:<br />
Von der Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden oder eines<br />
Sprechers des Vorstands wird abgesehen. Die HYMER AG<br />
wird durch zwei Vorstände vertreten. Die Gleichordnung<br />
beider Vorstände hat sich in der HYMER AG sehr bewährt.<br />
Zu 4.2.3 Satz:<br />
Die Einführung von Aktienoptionsmodellen als variable<br />
Vergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder ist nicht<br />
vorgesehen. Eine langfristige Anreizwirkung für den Vorstand<br />
soll weiterhin durch solche variable Vergütungskomponenten<br />
erzielt werden, die sich am erzielten<br />
Unternehmensergebnis messen lassen. Die Vergütung des<br />
einzelnen Vorstands setzt sich damit weiterhin allein aus<br />
fixen und erfolgsorientierten Komponenten zusammen.<br />
Zu 4.2.4:<br />
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom <strong>08</strong>. März<br />
2006 werden die Vorstandsvergütungen für die Geschäftsjahre<br />
bis zum 31.<strong>08</strong>.2010 nicht individualisiert offengelegt.<br />
Zu 5.1.2:<br />
Eine Altersgrenze für Vorstände ist nicht festgelegt.<br />
Zu 5.2 / 5.3.1 / 5.3.2 / 5.3.3:<br />
Der 6-köpfige Aufsichtsrat hat bisher davon abgesehen,<br />
Ausschüsse zu bilden. Ein gleichmäßiger Informationsfluss<br />
aller unternehmens- und entscheidungsrelevanten<br />
Belange an alle Aufsichtsratsmitglieder kann auf diese<br />
Zukunft erfahren 31<br />
Weise sehr gut erreicht werden. Dies gilt auch für Fragen<br />
der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der Compliance<br />
und der Beauftragung des Abschlussprüfers für die<br />
Gesellschaft. Ausschüsse sollen erst bei entsprechendem<br />
Bedarf gebildet werden.<br />
Zu 5.4.1:<br />
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, bei dem Vorschlag des<br />
Aufsichtsrates zur Wahl oder Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds<br />
zukünftig zu beachten, dass nur solche Kandidaten<br />
zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen<br />
werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl das 70. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben, sofern nicht ausnahmsweise<br />
besondere Gründe, die in der Person des Vorgeschlagenen<br />
liegen, eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sinnvoll<br />
erscheinen lassen.<br />
Zu 5.4.2:<br />
Dem Aufsichtsrat gehören keine Mitglieder an, die bei<br />
Wettbewerbern Organfunktionen oder Beratungsaufgaben<br />
ausüben. Der mit dem Ablauf der letzten ordentlichen<br />
Hauptversammlung ausgeschiedene damalige<br />
Aufsichtsratsvorsitzende, der Gründer und Hauptaktionär<br />
der HYMER AG, ist zugleich Gesellschafter anderer Wettbewerbsfirmen.<br />
Die dadurch möglich gewordenen Synergieeffekte<br />
haben sich zum Vorteil unserer Gesellschaft und<br />
damit zum Vorteil der Aktionäre ausgewirkt.<br />
Zu 5.4.6 / 6.6:<br />
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde durch<br />
den Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Februar 20<strong>08</strong><br />
geregelt und besteht aus einem Fixum. Die geforderten<br />
Angaben werden im Geschäftsbericht unter „Konzernabschluss”<br />
abgedruckt. Die Veröffentlichung von Aktienkäufen/-verkäufen<br />
durch Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder<br />
erfolgt auf der Website der Gesellschaft.<br />
Zu 7.1.2:<br />
Die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden vom<br />
Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand vor deren<br />
Veröffentlichung erörtert. Die Gesellschaft wird den Konzernabschluss<br />
im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum<br />
von vier Monaten veröffentlichen.<br />
2. Die HYMER AG wird den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />
Deutscher Corporate Governance<br />
Kodex“ in der Fassung vom 06. Juni 20<strong>08</strong> mit den<br />
unter Ziffer 1 genannten Abweichungen entsprechen.