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GB 08 2.TEIL

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Entsprechenserklärung 2007/<strong>08</strong><br />

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der<br />

HYMER AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex"<br />

gem. § 161 AktG:<br />

1. Die HYMER AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung<br />

vom Dezember 2007, die sich auf den<br />

Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung<br />

vom 14. Juni 2007 bezog, sämtlichen Empfehlungen<br />

der „Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex“ dieser Fassung sowie<br />

den der Fassung vom 6. Juni 20<strong>08</strong> mit folgenden<br />

Abweichungen entsprochen:<br />

Zu 3.8:<br />

Die Gesellschaft hatte bereits vor Inkrafttreten des Kodex<br />

eine Deckungszusage über eine D&O-Versicherung vorliegen,<br />

die keinen Selbstbehalt vorsieht.<br />

Zu 4.2.1:<br />

Von der Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden oder eines<br />

Sprechers des Vorstands wird abgesehen. Die HYMER AG<br />

wird durch zwei Vorstände vertreten. Die Gleichordnung<br />

beider Vorstände hat sich in der HYMER AG sehr bewährt.<br />

Zu 4.2.3 Satz:<br />

Die Einführung von Aktienoptionsmodellen als variable<br />

Vergütungskomponenten für Vorstandsmitglieder ist nicht<br />

vorgesehen. Eine langfristige Anreizwirkung für den Vorstand<br />

soll weiterhin durch solche variable Vergütungskomponenten<br />

erzielt werden, die sich am erzielten<br />

Unternehmensergebnis messen lassen. Die Vergütung des<br />

einzelnen Vorstands setzt sich damit weiterhin allein aus<br />

fixen und erfolgsorientierten Komponenten zusammen.<br />

Zu 4.2.4:<br />

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom <strong>08</strong>. März<br />

2006 werden die Vorstandsvergütungen für die Geschäftsjahre<br />

bis zum 31.<strong>08</strong>.2010 nicht individualisiert offengelegt.<br />

Zu 5.1.2:<br />

Eine Altersgrenze für Vorstände ist nicht festgelegt.<br />

Zu 5.2 / 5.3.1 / 5.3.2 / 5.3.3:<br />

Der 6-köpfige Aufsichtsrat hat bisher davon abgesehen,<br />

Ausschüsse zu bilden. Ein gleichmäßiger Informationsfluss<br />

aller unternehmens- und entscheidungsrelevanten<br />

Belange an alle Aufsichtsratsmitglieder kann auf diese<br />

Zukunft erfahren 31<br />

Weise sehr gut erreicht werden. Dies gilt auch für Fragen<br />

der Rechnungslegung, des Risikomanagements, der Compliance<br />

und der Beauftragung des Abschlussprüfers für die<br />

Gesellschaft. Ausschüsse sollen erst bei entsprechendem<br />

Bedarf gebildet werden.<br />

Zu 5.4.1:<br />

Der Aufsichtsrat hat beschlossen, bei dem Vorschlag des<br />

Aufsichtsrates zur Wahl oder Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds<br />

zukünftig zu beachten, dass nur solche Kandidaten<br />

zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen<br />

werden, die im Zeitpunkt ihrer Wahl das 70. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben, sofern nicht ausnahmsweise<br />

besondere Gründe, die in der Person des Vorgeschlagenen<br />

liegen, eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sinnvoll<br />

erscheinen lassen.<br />

Zu 5.4.2:<br />

Dem Aufsichtsrat gehören keine Mitglieder an, die bei<br />

Wettbewerbern Organfunktionen oder Beratungsaufgaben<br />

ausüben. Der mit dem Ablauf der letzten ordentlichen<br />

Hauptversammlung ausgeschiedene damalige<br />

Aufsichtsratsvorsitzende, der Gründer und Hauptaktionär<br />

der HYMER AG, ist zugleich Gesellschafter anderer Wettbewerbsfirmen.<br />

Die dadurch möglich gewordenen Synergieeffekte<br />

haben sich zum Vorteil unserer Gesellschaft und<br />

damit zum Vorteil der Aktionäre ausgewirkt.<br />

Zu 5.4.6 / 6.6:<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde durch<br />

den Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Februar 20<strong>08</strong><br />

geregelt und besteht aus einem Fixum. Die geforderten<br />

Angaben werden im Geschäftsbericht unter „Konzernabschluss”<br />

abgedruckt. Die Veröffentlichung von Aktienkäufen/-verkäufen<br />

durch Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder<br />

erfolgt auf der Website der Gesellschaft.<br />

Zu 7.1.2:<br />

Die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte werden vom<br />

Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand vor deren<br />

Veröffentlichung erörtert. Die Gesellschaft wird den Konzernabschluss<br />

im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum<br />

von vier Monaten veröffentlichen.<br />

2. Die HYMER AG wird den Empfehlungen der „Regierungskommission<br />

Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex“ in der Fassung vom 06. Juni 20<strong>08</strong> mit den<br />

unter Ziffer 1 genannten Abweichungen entsprechen.

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