GB 08 2.TEIL
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Prof. Dr. Bernd Gottschalk<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
In den Sitzungen des Aufsichtsrats vom 29. Oktober 20<strong>08</strong><br />
und 5. Dezember 20<strong>08</strong> befasste sich das Gremium mit dem<br />
Umfang der Einhaltung des Corporate Governance Kodex<br />
im Unternehmen. Das Organ verabschiedete die turnusmäßige<br />
Entsprechenserklärung zum Corporate Governance<br />
Kodex samt dem Corporate Governance Bericht. Ferner<br />
beriet das Gremium über Fragen der „Compliance“.<br />
Der Abschlussprüfer hat die Buchhaltung, den Jahresabschluss<br />
und den Lagebericht der HYMER AG sowie den<br />
Jahresabschluss und den Lagebericht des Konzerns zum<br />
31. August 20<strong>08</strong> geprüft und mit dem uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk versehen. Der Konzernabschluss<br />
wurde nach Maßgabe der International Financial Reporting<br />
Standards (IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind<br />
aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen seiner<br />
Prüfungspflichten gemäß § 317 Abs. 4 H<strong>GB</strong> ebenfalls zu<br />
beurteilen, ob der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG<br />
gesetzlich geforderten Maßnahmen getroffen und insbesondere<br />
ein Überwachungssystem eingerichtet hat, damit<br />
Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft<br />
gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. Dabei hat<br />
der Abschlussprüfer keine im Rahmen dieser Prüfung an<br />
den Aufsichtsrat zu berichtenden Vorgänge festgestellt.<br />
Der Aufsichtsrat beschäftigte sich eingehend in Anwesenheit<br />
der den Jahresabschluss unterzeichnenden Abschluss-<br />
prüfer mit dem Jahresabschluss 2007/<strong>08</strong> des HYMER-<br />
Konzerns und der HYMER AG sowie mit dem Bericht der<br />
zum Abschlussprüfer bestellten Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Stuttgart. Der Aufsichtsrat<br />
hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen<br />
Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses<br />
und der Lageberichte für die AG und den Konzern keine<br />
Einwendungen zu erheben und schließt sich den Prüfungsergebnissen<br />
der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
zustimmend an. Daraufhin hat der<br />
Aufsichtsrat den Jahresabschluss der HYMER AG sowie den<br />
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007/<strong>08</strong> gebilligt.<br />
Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt.<br />
Der Aufsichtsrat hat dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung<br />
des Bilanzgewinns zugestimmt.<br />
Der Vorstand hat überdies einen Bericht über die Beziehungen<br />
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen<br />
erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer<br />
hat dazu den folgenden Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung<br />
bestätigen wir, dass<br />
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,<br />
2. bei dem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die<br />
Leistung der Gesellschaft an die verbundenen Unternehmen<br />
nicht unangemessen hoch war.<br />
Der Aufsichtsrat hat ferner den Bericht des Vorstands über<br />
die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und das<br />
Ergebnis der Prüfung dieses Berichts durch den<br />
Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, beide Berichte<br />
geprüft und beide Ergebnisse mit dem Vorstand und dem<br />
Abschlussprüfer besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung<br />
des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer<br />
schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach dem abschließenden<br />
Ergebnis der Erörterungen und der eigenen Prüfung<br />
des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat ist der<br />
Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Feststellungen des Vorstands<br />
zutreffend sind und daher keine Einwendungen<br />
gegen die Erklärung des Vorstands am Ende des Berichts zu<br />
erheben sind.<br />
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und<br />
der Geschäftsführungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
sowie den Belegschaftsvertretern für ihren großen<br />
Einsatz und ihre erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen<br />
Geschäftsjahr.<br />
Weiterhin dankte der Aufsichtsrat Herrn Hans-Jürgen<br />
Burkert für seine langjährige engagierte Arbeit und für<br />
seine Bereitschaft dem Unternehmen weiterhin beratend<br />
zur Verfügung zu stehen.<br />
Der besondere Dank des Gremiums gilt Herrn Erwin Hymer,<br />
der mit Abschluss der Hauptversammlung am 13. Februar<br />
20<strong>08</strong> vom Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden nach 17 Jahren<br />
zurückgetreten ist. Erwin Hymer ist nicht nur der<br />
Gründer des HYMER-Konzerns; er ist vielmehr der<br />
Begründer des Marktes der Freizeitfahrzeuge und ein Epoche<br />
machender Unternehmer. Wir danken einer außergewöhnlichen<br />
Persönlichkeit für 50 Jahre herausragendes<br />
berufliches Schaffen. Möge uns sein Rat noch lange zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Bad Waldsee, im Dezember 20<strong>08</strong><br />
Prof. Dr. Bernd Gottschalk<br />
(Aufsichtsratsvorsitzender)<br />
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