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und Telekommunikationsrecht Übersicht Funkanlagen und Endgeräte

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Versteigerung<br />

(§ 55 TKG 2003)<br />

Ausschreibung (amtswegig oder über Antrag)<br />

Zustimmung des BMVIT zu den<br />

Ausschreibungsbedingungen<br />

Ausschreibung mit mind. 2 Monaten Frist<br />

In der Ausschreibung:<br />

– Beschreibung der Frequenzen<br />

– Gr<strong>und</strong>sätze des Verfahrens zur Ermittlung des höchsten Entgelts (zB<br />

aufsteigendes Mehrr<strong>und</strong>enverfahren oder „single sealed bid“ für die<br />

Auktion)<br />

– Anforderungen an Form <strong>und</strong> Inhalt der Antragsunterlagen<br />

Versteigerung<br />

(§ 55 TKG 2003)<br />

Zuteilung an denjenigen, der höchstes<br />

Frequenznutzungsentgelt bietet<br />

Konkrete Versteigerungsregeln werden<br />

mit Verfahrensanordnung festgelegt<br />

Auflagen, Bedingungen <strong>und</strong> Befristungen<br />

können nach § 55 Abs. 10 TKG 2003<br />

festgelegt werden<br />

Überlassung von Frequenzen<br />

(spectrum trading)<br />

§ 56 TKG 2003 schafft die Möglichkeit zur<br />

Überlassung von Frequenzen<br />

Genehmigungspflicht durch TKK<br />

KKeine i VVeränderung ä d dder NNutzungsrechte t ht (dh (dh.<br />

nicht zB Richtfunk statt Mobilfunk)<br />

Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs<br />

Auch Eigentumsänderungen von<br />

Frequenzinhabern sind genehmigungspflichtig<br />

Beispiele: Änderung der Eigentümerstruktur<br />

3G Mobile oder T-Mobile/tele.ring-Fusion<br />

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