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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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BGR A 3<br />

16<br />

Bei der Auftragsvergabe ist die Abgrenzung der Ver<strong>an</strong>twortung<br />

zwischen den beauftragten Personen des Auftraggebers <strong>und</strong> des<br />

Auftragnehmers im Vertrag in schriftlicher Form festzulegen <strong>und</strong><br />

bei der Einweisung vor Arbeitsbeginn abzustimmen. Erforderlichenfalls<br />

k<strong>an</strong>n die <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortung für die Teile der Anlage,<br />

<strong>an</strong> denen gearbeitet werden soll, auf eine geeignete Person des<br />

Auftragnehmers übertragen werden.<br />

Die teilweise oder vollständige Weitergabe von Aufträgen zum <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> durch den Auftragnehmer <strong>an</strong> Sub<strong>unter</strong>nehmer<br />

darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag © 2005<br />

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