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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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BGR A 3<br />

22<br />

k<strong>an</strong>n mündlich <strong>und</strong> muss bei komplexen <strong>Arbeiten</strong> schriftlich gemäß<br />

den Festlegungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung erfolgen. D<strong>an</strong>ach erteilt<br />

der <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortliche die Erlaubnis zur Durchführung der<br />

vorgesehenen <strong>Arbeiten</strong>, sofern er auf Gr<strong>und</strong> seiner Gefährdungsbeurteilung<br />

von einer sicheren Durchführung der <strong>Arbeiten</strong> ausgehen<br />

k<strong>an</strong>n<br />

Der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche muss vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>an</strong> der Arbeitsstelle im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den<br />

<strong>Anlagen</strong>zust<strong>an</strong>d <strong>und</strong> die Umgebungsbedingungen bewerten.<br />

Kommt er hierbei zu der Überzeugung, dass die gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong><br />

sicher durchführbar <strong>und</strong> die Anforderungen der Arbeits<strong>an</strong>weisung<br />

erfüllt sind, darf er die Freigabe zur Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />

nach vorheriger Einweisung der beteiligten Mitarbeiter erteilen.<br />

Der Ausführende der <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist zur Durchführung<br />

entsprechend der Arbeits<strong>an</strong>weisung verpflichtet. K<strong>an</strong>n er eine<br />

sichere Arbeitsausführung nicht gewährleisten, so sind die <strong>Arbeiten</strong><br />

einzustellen. In diesem Fall ist der Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche über die<br />

Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu informieren. Nach Bewertung der Bedingungen<br />

<strong>an</strong> der Arbeitsstelle ist die weitere Vorgehensweise festzulegen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass sicherheitswidrige Anweisungen<br />

nicht erteilt werden dürfen. Treten im Betrieb der Anlage<br />

Bedingungen auf, durch die eine sichere Durchführung der <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> <strong>an</strong> der Arbeitsstelle nicht mehr gewährleistet<br />

ist, so hat der <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortliche unverzüglich die erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Einstellung der <strong>Arbeiten</strong> zu ver<strong>an</strong>lassen. Die<br />

weiteren Maßnahmen sind zwischen <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortlichem <strong>und</strong><br />

Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichem abzustimmen.<br />

Sofern nicht <strong>an</strong>ders festgelegt, ist die Beendigung der <strong>Arbeiten</strong><br />

vom Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichen dem <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen <strong>unter</strong><br />

Angabe des <strong>Anlagen</strong>zust<strong>an</strong>des mitzuteilen. D<strong>an</strong>ach sind keine weiteren<br />

<strong>Arbeiten</strong> ohne Erlaubnis des <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen zulässig.<br />

Hinweis: Die Funktionen des <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen, des Arbeitsver<strong>an</strong>twortlichen<br />

<strong>und</strong> des Ausführenden können<br />

teilweise oder vollständig von einer Person wahrgenommen<br />

werden.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag © 2005<br />

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