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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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BGR A 3<br />

Anh<strong>an</strong>g 4<br />

Informationen zu Werkzeugen, Ausrüstungen, Schutz- <strong>und</strong> Hilfsmitteln für<br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

Wiederholungsprüfungen<br />

Schutz- <strong>und</strong> Hilfsmittel <strong>unter</strong>liegen durch die beim Gebrauch auftretende<br />

Abnutzung einem Verschleiß. Aber auch witterungsbedingte Einflüsse <strong>und</strong><br />

eine reine natürliche Alterung verändern die isolierenden Eigenschaften. Auf<br />

wiederkehrende Prüfungen k<strong>an</strong>n daher nicht verzichtet werden.<br />

Die Sichtkontrolle auf äußerlich erkennbare Schäden <strong>und</strong> Mängel vor jeder<br />

Benutzung von isolierenden Schutz- <strong>und</strong> Hilfsmitteln stellt einen wichtigen<br />

Aspekt der Arbeitssicherheit dar. Beschädigte oder verschmutzte Ausrüstungen<br />

bergen ein großes Risiko <strong>und</strong> müssen einer weiteren Benutzung entzogen<br />

werden.<br />

Für die Wiederholungsprüfungen sind die in der folgenden Tabelle wiedergegebenen<br />

Fristen zu empfehlen:<br />

Prüfobjekt Prüffrist Art der Prüfung Prüfer<br />

Isolierende Schutz- vor jeder auf augenfällige<br />

Benutzer<br />

bekleidung<br />

Benutzung Mängel<br />

(soweit benutzt) 12 Monate<br />

6 Monate<br />

für isolierendeH<strong>an</strong>dschuhe<br />

auf Einhaltung der in den<br />

elektrotechnischen Regeln<br />

vorgegebenen Grenzwerte<br />

Elektrofachkraft<br />

Isolierte Werkzeuge, vor jeder auf äußerlich erkennbare Benutzer<br />

Kabelschneidgeräte;<br />

isolierende Schutzvorrichtungen<br />

sowie Betätigungs<strong>und</strong><br />

Erdungsst<strong>an</strong>gen<br />

Benutzung Schäden <strong>und</strong> Mängel<br />

<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sprüfer,<br />

auf einw<strong>an</strong>dfreie<br />

Phasenvergleicher<br />

Funktion<br />

<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sprüfer, 6 Jahre auf Einhaltung der in den Elektrofachkraft<br />

Phasenvergleicher <strong>und</strong><br />

elektrotechnischen Regeln<br />

<strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>sprüfsysteme<br />

vorgegebenen Grenz-<br />

(kapazitive Anzeigesysteme)<br />

für Nennsp<strong>an</strong>nungen<br />

über 1 kV<br />

werte<br />

28<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag © 2005<br />

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