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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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BGR A 3<br />

chen vorher aufzufordern, Ergänzungen zu den Unterweisungsinhalten<br />

einzureichen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren <strong>und</strong> im<br />

Pass „<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong>“ einzutragen.<br />

Der Vorgesetzte hat im Rahmen seiner Auswahl- <strong>und</strong> Aufsichtsver<strong>an</strong>twortung<br />

festzustellen, ob die erforderliche Befähigung der<br />

Beschäftigten noch in ausreichendem Maße vorh<strong>an</strong>den ist. Als<br />

Ergebnis k<strong>an</strong>n es erforderlich sein, eine Wiederholung der Ausbildung<br />

zu ver<strong>an</strong>lassen. Gründe für eine Wiederholungsschulung<br />

können z.B. sein<br />

– Fehlverhalten,<br />

– seltene Ausführung eines Arbeitsverfahrens,<br />

– Einführung neuer Werkzeuge, Betriebs-, Schutz- <strong>und</strong> Hilfsmittel.<br />

Zum Erhalt der fachlichen Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

gehört auch die turnusmäßige<br />

– arbeitsmedizinische Vorsorge<strong>unter</strong>suchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen<br />

Gr<strong>und</strong>satz für arbeitsmedizinische Vorsorge<strong>unter</strong>suchungen<br />

G 25 „Fahr-, Steuer- <strong>und</strong> Überwachungstätigkeiten“,<br />

– Wiederholung der Ersthelferausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung<br />

(HLW).<br />

Die Befähigung zum <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> ist durch eine <strong>an</strong>gepasste<br />

Wiederholungsausbildung <strong>und</strong> <strong>unter</strong> Einbeziehung der betrieblichen<br />

Erfahrungen nach vier Jahren zu aktualisieren.<br />

6 Durchführen von <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong><br />

<strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> dürfen nur nach den in Abschnitt 8 festgelegten<br />

Arbeitsverfahren in Auftrag gegeben <strong>und</strong> von ben<strong>an</strong>nten<br />

Mitarbeitern durchgeführt werden. Die Ver<strong>an</strong>twortung für die Personalauswahl<br />

hat die <strong>an</strong>weisende Elektrofachkraft <strong>unter</strong> Beteiligung<br />

des Vorgesetzten. Die Festlegungen der zugehörigen Arbeits<strong>an</strong>weisungen<br />

sind zu beachten.<br />

Vor Beginn der gepl<strong>an</strong>ten <strong>Arbeiten</strong> <strong>unter</strong> <strong>Sp<strong>an</strong>nung</strong> hat sich der<br />

Arbeitsver<strong>an</strong>twortliche mit dem <strong>Anlagen</strong>ver<strong>an</strong>twortlichen über Art,<br />

Ort, Zeit der Arbeitsdurchführung abzustimmen. Diese Abstimmung<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heym<strong>an</strong>ns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.<br />

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