Wahlergebnisse dokumentiert und ausgewertet - Ministerium für ...
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Beklagt wurde immer wieder, dass die direkte Unterstützung <strong>und</strong> Beratung der<br />
Wahlämter seitens des Landeswahlleiters gefehlt habe. Viele Fragen zu wahltechnischen<br />
<strong>und</strong> -rechtlichen Fragen wurden an die AGARP gerichtet, doch<br />
nicht immer konnte diese die dazu notwendige Unterstützung geben.<br />
In vielen Fällen wurden die gesetzlichen Bestimmungen als zu unpräzise beklagt<br />
<strong>und</strong> der Wunsch nach besserer Beratung <strong>für</strong> rechtliche Fragen geäußert.<br />
Hinsichtlich der Durchführung der Wahlen war aufgr<strong>und</strong> der neuen Gesetzeslage<br />
eine gewisse Rechtsunsicherheit zu spüren. Verwirrung gab es<br />
zum Teil aufgr<strong>und</strong> der zwei unterschiedlichen Satzungsmuster, da nicht überall<br />
klar wurde, dass die Kommunen die Freiheit hatten, sich entweder <strong>für</strong> eine<br />
Wahl gemäß den Gr<strong>und</strong>sätzen des Kommunalwahlrechts zu entscheiden oder<br />
aber <strong>für</strong> das Satzungsmuster zur Mehrheitswahl. So waren einige Wahlämter<br />
davon überzeugt, dass man verpflichtet sei, sich am Kommunalwahlgesetz zu<br />
orientieren. Leider wurde in einigen Fällen auch die vereinfachte Möglichkeit<br />
der Listenaufstellung nicht genutzt, so dass die Listen in diesen Fällen unnötigerweise<br />
dem komplizierten Listenaufstellungs-verfahren des Kommunalwahlgesetzes<br />
folgen mussten. Auch die Postkarte zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />
führte teilweise zu Irritationen, da man der Meinung war, dass diese<br />
„einfache“ Form der Einreichung von Wahlvorschlägen nicht „formgerecht“ sei,<br />
sondern Formulare zu entwickeln seien.<br />
Zum Teil wurde die späte Lieferung der Werbematerialen beklagt, die aufgr<strong>und</strong><br />
der Lieferschwierigkeiten seitens der Druckerei zustande kam. Die verabredeten<br />
Liefertermine wurden nicht eingehalten, so dass in einigen Kommunen<br />
die Werbematerialien später als geplant eintrafen, was verständlicherweise<br />
zu Unmut führte. Es ist aber auch zu erwähnen, dass in einigen Kommunen<br />
die Lieferung (zunächst) nicht angenommen wurde.<br />
Es wurde angeregt, die zentralen Werbematerialien direkt an den Kandidatinnen<br />
<strong>und</strong> Kandidaten zu verschicken anstatt an die Verwaltung.<br />
Der Empfang der Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten beim Ministerpräsidenten<br />
wurde sehr positiv bewertet.<br />
Die landesweite Berichterstattung zu den Wahlen wurde als zu gering empf<strong>und</strong>en.<br />
Neben der Befragung der Verwaltungen konnten bis zur Fertigstellung des vorliegenden<br />
Berichtes keine ergänzende <strong>und</strong> repräsentative Befragung der Kandidatinnen<br />
<strong>und</strong> Kandidaten erfolgen. Diese wird durch die AGARP noch erfolgen, um sich<br />
ein Gesamtbild darüber zu machen, wie die Wahlen <strong>und</strong> ihre Rahmenbedingungen<br />
insgesamt von den Beteiligten eingeschätzt werden. Dennoch sollen im Folgenden<br />
einige Einschätzungen aus der Erfahrung der AGARP selbst <strong>und</strong> aus Rückmeldungen<br />
der neu gewählten Beiräte wiedergegeben werden:<br />
Die Weitergabe <strong>und</strong> Verteilung von Wahlwerbematerialen in den Kommunen<br />
an Beiratsmitglieder <strong>und</strong> sonstige Interessierte funktionierte leider nicht überall<br />
reibungslos. In einigen Fällen wurden die Materialien weder ausgehängt, noch<br />
verteilt oder weitergegeben.<br />
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