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Wahlergebnisse dokumentiert und ausgewertet - Ministerium für ...

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Beklagt wurde immer wieder, dass die direkte Unterstützung <strong>und</strong> Beratung der<br />

Wahlämter seitens des Landeswahlleiters gefehlt habe. Viele Fragen zu wahltechnischen<br />

<strong>und</strong> -rechtlichen Fragen wurden an die AGARP gerichtet, doch<br />

nicht immer konnte diese die dazu notwendige Unterstützung geben.<br />

In vielen Fällen wurden die gesetzlichen Bestimmungen als zu unpräzise beklagt<br />

<strong>und</strong> der Wunsch nach besserer Beratung <strong>für</strong> rechtliche Fragen geäußert.<br />

Hinsichtlich der Durchführung der Wahlen war aufgr<strong>und</strong> der neuen Gesetzeslage<br />

eine gewisse Rechtsunsicherheit zu spüren. Verwirrung gab es<br />

zum Teil aufgr<strong>und</strong> der zwei unterschiedlichen Satzungsmuster, da nicht überall<br />

klar wurde, dass die Kommunen die Freiheit hatten, sich entweder <strong>für</strong> eine<br />

Wahl gemäß den Gr<strong>und</strong>sätzen des Kommunalwahlrechts zu entscheiden oder<br />

aber <strong>für</strong> das Satzungsmuster zur Mehrheitswahl. So waren einige Wahlämter<br />

davon überzeugt, dass man verpflichtet sei, sich am Kommunalwahlgesetz zu<br />

orientieren. Leider wurde in einigen Fällen auch die vereinfachte Möglichkeit<br />

der Listenaufstellung nicht genutzt, so dass die Listen in diesen Fällen unnötigerweise<br />

dem komplizierten Listenaufstellungs-verfahren des Kommunalwahlgesetzes<br />

folgen mussten. Auch die Postkarte zur Einreichung von Wahlvorschlägen<br />

führte teilweise zu Irritationen, da man der Meinung war, dass diese<br />

„einfache“ Form der Einreichung von Wahlvorschlägen nicht „formgerecht“ sei,<br />

sondern Formulare zu entwickeln seien.<br />

Zum Teil wurde die späte Lieferung der Werbematerialen beklagt, die aufgr<strong>und</strong><br />

der Lieferschwierigkeiten seitens der Druckerei zustande kam. Die verabredeten<br />

Liefertermine wurden nicht eingehalten, so dass in einigen Kommunen<br />

die Werbematerialien später als geplant eintrafen, was verständlicherweise<br />

zu Unmut führte. Es ist aber auch zu erwähnen, dass in einigen Kommunen<br />

die Lieferung (zunächst) nicht angenommen wurde.<br />

Es wurde angeregt, die zentralen Werbematerialien direkt an den Kandidatinnen<br />

<strong>und</strong> Kandidaten zu verschicken anstatt an die Verwaltung.<br />

Der Empfang der Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten beim Ministerpräsidenten<br />

wurde sehr positiv bewertet.<br />

Die landesweite Berichterstattung zu den Wahlen wurde als zu gering empf<strong>und</strong>en.<br />

Neben der Befragung der Verwaltungen konnten bis zur Fertigstellung des vorliegenden<br />

Berichtes keine ergänzende <strong>und</strong> repräsentative Befragung der Kandidatinnen<br />

<strong>und</strong> Kandidaten erfolgen. Diese wird durch die AGARP noch erfolgen, um sich<br />

ein Gesamtbild darüber zu machen, wie die Wahlen <strong>und</strong> ihre Rahmenbedingungen<br />

insgesamt von den Beteiligten eingeschätzt werden. Dennoch sollen im Folgenden<br />

einige Einschätzungen aus der Erfahrung der AGARP selbst <strong>und</strong> aus Rückmeldungen<br />

der neu gewählten Beiräte wiedergegeben werden:<br />

Die Weitergabe <strong>und</strong> Verteilung von Wahlwerbematerialen in den Kommunen<br />

an Beiratsmitglieder <strong>und</strong> sonstige Interessierte funktionierte leider nicht überall<br />

reibungslos. In einigen Fällen wurden die Materialien weder ausgehängt, noch<br />

verteilt oder weitergegeben.<br />

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