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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Regierungspräsidium Darmstadt<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger<br />

durch <strong>de</strong>n Neubau eines Steinkohleblocks (Block 6)<br />

<strong>de</strong>r E.ON Kraftwerke GmbH<br />

am Standort Großkrotzenburg (Staudinger)<br />

Stand: 2. Juni 2009<br />

Regierungspräsidium Darmstadt Servicezeiten: Fristenbriefkasten:<br />

Wilhelminenstraße1-3 Mo. – Do. 8:00 bis 16:30 Uhr Luisenplatz 2<br />

Wilhelminenhaus Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr 64283 Darmstadt<br />

64283 Darmstadt<br />

Internet: Telefon: 06151 12 0 (Zentrale) Öffentliche Verkehrsmittel:<br />

www.rp-darmstadt.hessen.<strong>de</strong> Haltestelle Luisenplatz


Regierungspräsidium Darmstadt, unter Beteiligung von<br />

Karl- Heinz Amos (V 52), Manfred Bach (IV/Da 41.2), Angelika Buschkühl- Lin<strong>de</strong>rmann (III 31.1),<br />

Henner Deutsch (IV/F 41.4), Erika Dubs (IV/F 41.2), Hans Eck (IV/Da 41.4), Fritjof Grimm (IV/F 41.1),<br />

Franz- Josef Gutjahr (IV/F 45.3), Martina Hübscher- Paul (IV/Da 43.2), Dr. Christian Köhler (V 51.1),<br />

Albrecht Mengler (IV/F 42.1), Berthold Meise (IV/Da 41.5), Marion Michel (IV/F 41.4),<br />

Kerstin Ohl (V 53.1), Dr. Doris Schuldt (IV/F 43.1), Markus Schwarz (IV/DA 43.3),<br />

Kaisa Theissen (IV/F 41.1), Franziska von Andrian (V 53.1), Alexan<strong>de</strong>r Von<strong>de</strong>rheidt (IV/F 43.1),<br />

Christine von Knebel (III 33.1), Miriam Walther (III 33.1), Irmgard Wening (IV/F 43.3),<br />

Franz- Josef Wolf (IV/F 42.1), Udo Zeissler (IV/Da 43.1), Dr. Claus Zingel (IV/F 43.1), Erich Zöller (V 51.1)


Inhaltsverzeichnis Seite III<br />

1. Teil: Ergebnis <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung ................17<br />

A. Gesamtergebnis .........................................................................................................................17<br />

B. Maßgaben ...................................................................................................................................17<br />

C. Hinweise für nachfolgen<strong>de</strong> Verfahren......................................................................................18<br />

I. Luft / Klima...................................................................................................................................18<br />

II. Lärm .............................................................................................................................................18<br />

III. Gesundheit..................................................................................................................................19<br />

IV. Bo<strong>de</strong>n...........................................................................................................................................19<br />

V. Wasser .........................................................................................................................................21<br />

VI. Naturschutz / Landschaft / Erholung ........................................................................................21<br />

D. Abstimmung mit an<strong>de</strong>ren raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen ....................................................22<br />

2. Teil: Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens.................................................................................23<br />

A. Gegenstand <strong>de</strong>s Verfahrens......................................................................................................23<br />

I. Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – E.ON Kraftwerke GmbH ...............................................................23<br />

II. Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme................................................................................................................23<br />

III. Beschreibung <strong>de</strong>r Maßnahme...................................................................................................24<br />

1. Beschreibung <strong>de</strong>s Kraftwerks im Status Quo ......................................................................24<br />

2. Beschreibung und Umfang <strong>de</strong>r Maßnahme........................................................................24<br />

a) Allgemeines ........................................................................................................................24<br />

b) Kesselanlage.......................................................................................................................25<br />

c) Rauchgasreinigungsanlage...............................................................................................25<br />

d) Hilfskessel............................................................................................................................26<br />

e) Weitergenutzte Bestandsanlagen / Neuanlagen............................................................26<br />

3. Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme...............................................................27<br />

B. Verlauf <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens.....................................................................................28<br />

I. Veranlassung für das Raumordnungsverfahren ......................................................................28<br />

II. Scoping- Verfahren.....................................................................................................................28<br />

III. Vollständigkeitsprüfung.............................................................................................................28<br />

IV. Verfahrensbeteiligte...................................................................................................................29<br />

V. Beteiligung öffentlicher Stellen und <strong>de</strong>r Öffentlichkeit..........................................................33<br />

3. Teil: Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung.....................................................................35<br />

A. Verfahrensrechtliche Fragen .....................................................................................................35<br />

B. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang ............................................................................36<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ................................................................................36<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken......................................................................................................37<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite IV Inhaltsverzeichnis<br />

III. Bewertung ...................................................................................................................................38<br />

C. Variantenprüfung........................................................................................................................40<br />

I. Rechtliche Grundlagen / Prüfungsmaßstab.............................................................................40<br />

II. Willkür- / Missbrauchskontrolle <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Maßnahme ................................................41<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................41<br />

a) Zusammenfassen<strong>de</strong> Darstellung ......................................................................................41<br />

b) Entwicklung in Bezug auf Primärenergieträger ..............................................................42<br />

c) Bedarfsentwicklung und Energieeffizienz .......................................................................43<br />

d) Potenziale von Erneuerbaren Energien in Hessen .........................................................44<br />

e) Stromerzeugung und Gesamtbilanz für Hessen .............................................................44<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken..................................................................................................45<br />

a) Einwendungen im Allgemeinen .......................................................................................45<br />

b) Insbeson<strong>de</strong>re: „Zukunftskraftwerk“ <strong>de</strong>s BUND ...............................................................46<br />

c) Insbeson<strong>de</strong>re: Konzeptstudie „ZukunftsEnergie für Hessen“........................................47<br />

(1) Szenario 1: Verlangsamung <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong>.....................................................47<br />

(2) Szenario 2: Fortschreiten <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong> .........................................................48<br />

(3) Szenario 3: Forcierung <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong> .............................................................49<br />

3. Bewertung <strong>de</strong>s energiewirtschaftlichen Bedarfs ................................................................50<br />

a) Methodik / Prüfungsmaßstab............................................................................................50<br />

b) Willkür- und Missbrauchskontrolle...................................................................................50<br />

(1) Feststellbare Tatsachen.............................................................................................51<br />

(a) Bedarf / „Versorgungslücke“....................................................................................51<br />

(b) Merit Or<strong>de</strong>r ................................................................................................................51<br />

(c) Grundlagen <strong>de</strong>r Prognosen .....................................................................................53<br />

(2) Allgemeingültige Erfahrungssätze...........................................................................53<br />

c) Zusammenfassen<strong>de</strong> Bewertung .......................................................................................54<br />

III. Zu prüfen<strong>de</strong> Varianten ...............................................................................................................55<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................55<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken..................................................................................................56<br />

3. Bewertung...............................................................................................................................57<br />

4. Teil: Umweltverträglichkeitsuntersuchung.......................................................................................59<br />

A. Methodik, Prüfungsgegenstand, Untersuchungstiefe............................................................59<br />

I. Methodik .....................................................................................................................................59<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................59<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken..................................................................................................59<br />

3. Bewertung...............................................................................................................................60<br />

II. Prüfungsgegenstand <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsuntersuchung...........................................60<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Inhaltsverzeichnis Seite V<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................60<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken..................................................................................................61<br />

3. Bewertung...............................................................................................................................62<br />

B. Schutzgut Luft..............................................................................................................................63<br />

I. Emissionen ..................................................................................................................................63<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................63<br />

a) Grundlagen <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong>.............................................................................................63<br />

b) Emissionen <strong>de</strong>r Maßnahme sowie <strong>de</strong>r geprüften Varianten .........................................64<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken..................................................................................................67<br />

3. Bewertung im Hinblick auf die Emissionen .........................................................................67<br />

a) Vergleichsmaßstab 1996 bis 2006 ...................................................................................67<br />

b) Auswirkungen <strong>de</strong>r Maßnahme (Bewertung) ...................................................................68<br />

II. Immissionen ................................................................................................................................70<br />

1. Immissions- Vorbelastung .....................................................................................................70<br />

a) Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme........................................................................70<br />

b) Anregungen und Be<strong>de</strong>nken .............................................................................................73<br />

c) Bewertung...........................................................................................................................74<br />

2. Auswirkungs- / Immissionsprognose ...................................................................................75<br />

a) Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme........................................................................75<br />

(1) Berechnungsmetho<strong>de</strong>...............................................................................................75<br />

(2) Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausbreitungsrechnung ..................................................................76<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

(a) Zusammenfassung ....................................................................................................80<br />

(3) Immissionsprognose LKW-Verkehr..........................................................................81<br />

b) Anregungen und Be<strong>de</strong>nken .............................................................................................82<br />

c) Bewertung...........................................................................................................................84<br />

(1) Anwendbarkeit von AUSTAL 2000...........................................................................84<br />

(2) Anwendbarkeit <strong>de</strong>s Programmmoduls TALdia ......................................................84<br />

(3) Windfeld im Freisetzungsniveau ..............................................................................84<br />

(4) Größe <strong>de</strong>s Rechengebietes ......................................................................................86<br />

(5) Inversionswetterlagen ...............................................................................................86<br />

(6) Angesetzte Betriebsstun<strong>de</strong>n ....................................................................................86<br />

(7) Statistische Unschärfe <strong>de</strong>r Prognose .......................................................................87<br />

(8) „Kalte Schwa<strong>de</strong>n“.......................................................................................................88<br />

(9) Neubildung saurer Abgaskomponenten ................................................................89<br />

(10) Hohe Immissionszusatzbelastung durch Schwermetalle.......................................89<br />

(11) Hohe Vorbelastung....................................................................................................90<br />

C. Schutzgut Klima ..........................................................................................................................90


Seite VI Inhaltsverzeichnis<br />

I. Klimarelevante Gase ..................................................................................................................90<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................90<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken..................................................................................................90<br />

3. Bewertung...............................................................................................................................91<br />

a) CO2- Frachten .....................................................................................................................92<br />

b) CO2- Abscheidung .............................................................................................................93<br />

c) CO2- Bilanz ..........................................................................................................................94<br />

II. Lokales Kleinklima ......................................................................................................................95<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................95<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken..................................................................................................96<br />

3. Bewertung...............................................................................................................................97<br />

D. Schutzgut Mensch ......................................................................................................................98<br />

I. Humantoxikologie / Gesundheit...............................................................................................98<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................98<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 100<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 101<br />

II. Mikrobiologie........................................................................................................................... 103<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 103<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 104<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 104<br />

III. Verschattung ............................................................................................................................ 106<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 106<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 106<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 107<br />

IV. Radioaktivität............................................................................................................................ 110<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 110<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 112<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 115<br />

V. Lärm .......................................................................................................................................... 118<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 118<br />

a) Maßnahmenbedingter Lärm .......................................................................................... 118<br />

b) Lärmimmissionen durch <strong>de</strong>n betriebsbedingten Verkehr.......................................... 118<br />

(1) Straßenverkehr........................................................................................................ 118<br />

(2) Bahnverkehr ............................................................................................................ 118<br />

(3) Schiffsverkehr .......................................................................................................... 119<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 119<br />

a) Maßnahmenbedingter Lärm .......................................................................................... 119<br />

b) Verkehrsbedingter Lärm................................................................................................. 119<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Inhaltsverzeichnis Seite VII<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 120<br />

a) Maßnahmenbedingter Lärm .......................................................................................... 120<br />

b) Verkehrsbedingter Lärm................................................................................................. 121<br />

VI. Erschütterungen ...................................................................................................................... 122<br />

VII. Lichtimmissionen ..................................................................................................................... 123<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 123<br />

a) Lichtimmissionen durch Aufhellung.............................................................................. 123<br />

b) Lichtimmissionen durch Blendung................................................................................ 124<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 124<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 125<br />

VIII. Erholung ................................................................................................................................... 125<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 125<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 126<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 127<br />

E. Schutzgut Bo<strong>de</strong>n ..................................................................................................................... 127<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme: ............................................................................ 127<br />

1. Baubedingte Einflüsse ........................................................................................................ 128<br />

2. Flächeninanspruchnahme .................................................................................................. 128<br />

3. Deposition vorhabensbedingter Luftschadstoffe ............................................................ 128<br />

4. Auswirkungen durch Nebenprodukte und Abfälle (indirekt)......................................... 128<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 129<br />

1. Luft- Bo<strong>de</strong>nmessnetz........................................................................................................... 129<br />

2. Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen, Untersuchungsmethodik und -umfang ................................... 129<br />

3. <strong>Beurteilung</strong>sgrundlagen..................................................................................................... 131<br />

4. Saurer Regen ....................................................................................................................... 131<br />

5. Zusatzbelastung durch Schadstoffeinträge ...................................................................... 132<br />

6. Altlasten................................................................................................................................ 133<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 133<br />

1. Luft- Bo<strong>de</strong>nmessnetz, Messmethodik, Messumfang ....................................................... 134<br />

2. Schwefel- Deposition (S)..................................................................................................... 135<br />

3. Schwermetall- Deposition .................................................................................................. 135<br />

F. Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)........................................... 135<br />

I. Grundwasser ............................................................................................................................ 135<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 135<br />

a) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Grundwasserqualität durch Stoffeinträge...................................... 135<br />

b) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate durch Flächenverbrauch.............. 136<br />

c) Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen .................................................................. 136<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite VIII Inhaltsverzeichnis<br />

d) Auswirkungen auf das Grundwasser............................................................................. 136<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 136<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 137<br />

II. Oberflächengewässer (Fließgewässer / Stillgewässer) ....................................................... 138<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ......................................................................... 138<br />

a) Lage im Überschwemmungsgebiet .............................................................................. 138<br />

b) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abflussverhältnisse........................................................................... 139<br />

c) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r chemisch- physikalischen und biologischen Zusammensetzung <strong>de</strong>s<br />

Mains durch die Abwasser- und Kühlwassereinleitung....................................................... 139<br />

d) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Strukturgüte ...................................................................................... 140<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken............................................................................................... 140<br />

3. Bewertung............................................................................................................................ 142<br />

G. Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt .............................................. 144<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 144<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 146<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 148<br />

H. Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild................................................................................ 149<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 149<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 151<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 152<br />

I. Maßnahmen zur Umweltvorsorge ......................................................................................... 153<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 153<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 153<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 154<br />

5. Teil: Flora- Fauna- Habitat- Verträglichkeit ................................................................................... 155<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 155<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 155<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 156<br />

6. Teil: Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren.............................................................................. 157<br />

A. Raum- und Siedlungsstruktur ................................................................................................. 157<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 157<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 159<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 160<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung.................................................... 160<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000......................................................................... 160<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000 ...................................................................................... 160<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Inhaltsverzeichnis Seite IX<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung .................................................................................. 160<br />

B. Wirtschaft.................................................................................................................................. 161<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 161<br />

1. Verän<strong>de</strong>rung lan<strong>de</strong>s- und regionalplanerischer Festlegungen ..................................... 161<br />

2. Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r regionalen Beschäftigtensituation ......................... 161<br />

3. Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gewerbeflächenentwicklung............................................................... 162<br />

4. Verän<strong>de</strong>rung im Bereich Tourismus / Frem<strong>de</strong>nverkehr.................................................. 162<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 162<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 163<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung.................................................... 163<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000......................................................................... 163<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000 ...................................................................................... 163<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan...................... 164<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 .............................................................. 164<br />

e) Regionalplan - Region Bayerischer Untermain ............................................................ 164<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung .................................................................................. 164<br />

C. Energie...................................................................................................................................... 166<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 167<br />

1. Stromeinspeisung ............................................................................................................... 167<br />

2. Fernwärme ........................................................................................................................... 167<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 168<br />

1. Stromeinspeisung ............................................................................................................... 168<br />

2. Fernwärme ........................................................................................................................... 169<br />

3. Regionalplanerische Darstellung „Kraftwerk“ .................................................................. 169<br />

4. Ziel X.1.1 Regionalplan Region Bayerischer Untermain.................................................. 170<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 170<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung.................................................... 170<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000......................................................................... 170<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000 ...................................................................................... 170<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan...................... 171<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 .............................................................. 171<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain .............................................................. 171<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung .................................................................................. 172<br />

a) Stromeinspeisung ........................................................................................................... 172<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite X Inhaltsverzeichnis<br />

b) Fernwärme ....................................................................................................................... 174<br />

c) Regionalplanerische Darstellung „Kraftwerk“ .............................................................. 175<br />

d) Ziel X.1.1 Regionalplan Region Bayerischer Untermain.............................................. 176<br />

D. Verkehr ..................................................................................................................................... 177<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 177<br />

1. Auswirkungen auf das Straßennetz ................................................................................... 177<br />

2. Auswirkungen auf das Schienennetz................................................................................. 178<br />

3. Auswirkungen auf die Wasserwege .................................................................................. 178<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 179<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 180<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung.................................................... 180<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000......................................................................... 180<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000 ...................................................................................... 180<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan...................... 180<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 .............................................................. 180<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain .............................................................. 180<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung .................................................................................. 181<br />

E. Abfallentsorgung..................................................................................................................... 182<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 182<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 182<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 183<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung.................................................... 183<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000......................................................................... 183<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000 ...................................................................................... 183<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan...................... 183<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 .............................................................. 183<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung .................................................................................. 184<br />

F. Freiraumsicherung und –entwicklung ................................................................................... 184<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 184<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 185<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 185<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung.................................................... 185<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000......................................................................... 185<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000 ...................................................................................... 186<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan...................... 187<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 .............................................................. 187<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Inhaltsverzeichnis Seite XI<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain .............................................................. 187<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung .................................................................................. 188<br />

G. Land- und Forstwirtschaft ....................................................................................................... 189<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ............................................................................. 189<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken................................................................................................... 190<br />

III. Bewertung ................................................................................................................................ 190<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung.................................................... 190<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000......................................................................... 190<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000 ...................................................................................... 190<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan...................... 191<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 .............................................................. 191<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain .............................................................. 191<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung .................................................................................. 191<br />

7. Teil: Abweichung ............................................................................................................................. 195<br />

A. Grundlagen .............................................................................................................................. 195<br />

I. Regionalplan Südhessen 2000............................................................................................... 195<br />

II. Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan .............................. 195<br />

B. Erfor<strong>de</strong>rlichkeit <strong>de</strong>r Zulassung einer Abweichung .............................................................. 196<br />

I. In Bezug auf die Ziele 4.2.2-13 und 4.2.2-14........................................................................ 196<br />

II. In Bezug auf das Ziel 4.2.2-4................................................................................................... 197<br />

C. Zulässigkeit <strong>de</strong>r Abweichung ................................................................................................. 197<br />

I. Allgemeines ............................................................................................................................. 197<br />

II. Raumordnerische Vertretbarkeit............................................................................................ 197<br />

III. Grundzüge <strong>de</strong>s Regionalplans............................................................................................... 198<br />

IV. Ermessen .................................................................................................................................. 199<br />

8. Teil: Gesamtbewertung................................................................................................................... 201<br />

A. Ergebnis <strong>de</strong>r Bedarfsprüfung................................................................................................. 201<br />

B. Zu prüfen<strong>de</strong> Varianten (Zweckerreichung) ........................................................................... 202<br />

C. Ökologische Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme.............................................. 202<br />

D. Fazit ........................................................................................................................................... 203<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite XII Tabellenverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1: Status Quo (Durchschnitt <strong>de</strong>r Jahre 1996 bis 2006) .............................................................64<br />

Tabelle 2: Geplante Maßnahme ................................................................................................................65<br />

Tabelle 3: GuD- Variante ............................................................................................................................65<br />

Tabelle 4: Nullvariante................................................................................................................................65<br />

Tabelle 5. Erwartete Jahresfrachten für Schwermetalle und für BaP.....................................................66<br />

Tabelle 6: Immissionsbelastung SO2 (Schwefeldioxid), Messstation Hanau 2007..............................71<br />

Tabelle 7: Immissionsbelastung NO2 und PM10, Messstation Hanau 2007...........................................71<br />

Tabelle 8: Schadstoff<strong>de</strong>positionen............................................................................................................72<br />

Tabelle 9: Schadstoffkonzentrationen ......................................................................................................73<br />

Tabelle 10: Maximale Immissions- Jahreszusatzbelastungen ................................................................77<br />

Tabelle 11: Weitere maximale Immissions- Jahreszusatzbelastungen (Konzentration) ......................79<br />

Tabelle 12: Weitere maximale Immissions-Jahreszusatzbelastungen (Deposition) ............................80<br />

Tabelle 13: Verkehrszahlen im Vergleich <strong>de</strong>r Varianten.........................................................................81<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Abkürzungsverzeichnis Seite XIII<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs. Absatz<br />

Art. Artikel<br />

B Bun<strong>de</strong>sstraße<br />

BAB Bun<strong>de</strong>sautobahn<br />

BN Bund Naturschutz Bayern e.V.<br />

BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.<br />

CCS Carbon- Capture- Storage = CO2 Abscheidung und Speicherung<br />

EPA Environmental Protection Agency, Organisation <strong>de</strong>r Regierung <strong>de</strong>r USA<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

zum Schutz <strong>de</strong>r Umwelt und zum Schutz <strong>de</strong>r menschlichen Gesundheit<br />

FFH- Richtlinie Flora-Fauna- Habitat- Richtlinie, Richtlinie 92/43/EWG <strong>de</strong>s Rates vom 21.<br />

Mai 1992 zur Erhaltung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensräume sowie <strong>de</strong>r wildleben-<br />

<strong>de</strong>n Tiere und Pflanzen<br />

GuD Gas- und Dampfturbine<br />

GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt<br />

HLUG Hessisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt und Geologie<br />

IP Immissionspunkt<br />

KA 5 Kartieranleitung 5<br />

KB- Wert Schwingstärke<br />

KRA Kon<strong>de</strong>nsatreinigungsanlage<br />

KWK Kraft- Wärme- Kopplung<br />

KZA Kühlturmzusatzwasseraufbereitungsanlage<br />

LABO Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>n<br />

LAI Bund / Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz<br />

LEP Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

RAA REA- Abwasser- Aufbereitung<br />

REA Rauchgasentschwefelungsanlage<br />

RegFNP Regionaler Flächennutzungsplan<br />

RPS Regionalplan Südhessen<br />

S. Satz<br />

SCR Selektive katalytische Reduktion<br />

StAnz. Staatsanzeiger<br />

SSK Strahlenschutzkommission<br />

StN Staubnie<strong>de</strong>rschlag<br />

UBA Umweltbun<strong>de</strong>samt<br />

VDI Verein Deutscher Ingenieure


Seite XIV Abkürzungsverzeichnis<br />

VEA Vollentsalzungsanlage<br />

WHO World Health Organization<br />

Gesetze und Rechtsverordnungen<br />

AbwV Abwasserverordnung<br />

AtG Atomgesetz<br />

AVV § 47 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 47 <strong>de</strong>r<br />

Strahlenschutzverord nung (StrlSchV – Entwurf Stand 30. Mai 2005)<br />

BArtSchV Bun<strong>de</strong>sartenschutzverordnung<br />

BBodSchV Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung<br />

BImSchG Bun<strong>de</strong>s- Immissionsschutzgesetz<br />

BImSchV Bun<strong>de</strong>s- Immissionsschutzverordnung<br />

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

EEG Gesetz für <strong>de</strong>n Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare- Energien-<br />

Gesetz)<br />

EnWG Energiewirtschaftsgesetz<br />

GG Grundgesetz<br />

HENatG Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

HLPG Hessisches Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz<br />

HWG Hessisches Wassergesetz<br />

KWKG Gesetz für die Erhaltung, die Mo<strong>de</strong>rnisierung und <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Kraft-<br />

ROG Raumordnungsgesetz<br />

Wärme- Kopplung (Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz)<br />

StrlSchV Strahlenschutzverordnung<br />

TEHG Treibhausgas- Emissionshan<strong>de</strong>lsgesetz<br />

UVPVwV Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung <strong>de</strong>s Gesetzes über<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen<br />

Einheiten, Maße und Vorsätze<br />

a Jahr<br />

Bq Becquerel<br />

dB (A) Dezibel (A)<br />

el elektrisch<br />

fg femtogramm = 1 Billiardstel Gramm<br />

G Giga = Milliar<strong>de</strong><br />

GWh Gigawattstun<strong>de</strong> = 1.000 MWh = 1.000.000 kWh<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Abkürzungsverzeichnis Seite XV<br />

h Stun<strong>de</strong><br />

ha*a Hektar und Jahr<br />

k Kilo = Tausend<br />

KBE kolonienbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einheiten<br />

kg Kilogramm = 1.000 Gramm<br />

km Kilometer = 1.000 Meter<br />

kV Kilovolt = 1.000 Volt<br />

kWh Kilowattstun<strong>de</strong><br />

LM<br />

lx Lux<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Monin- Obukhov- Länge<br />

M Mega = Million<br />

m Meter<br />

m 2 Quadratmeter<br />

m 3 Kubikmeter<br />

MG Megagramm = 1.000 kg<br />

mg Milligramm = 0,001 Gramm<br />

mSv Millisievert<br />

mrem Millirem = 0,01 mSv<br />

MVA Megavoltampere<br />

MW Megawatt = 1.000.000 Watt<br />

MWel<br />

MWth<br />

Megawatt elektrisch<br />

Megawatt thermisch<br />

ng Nanogramm = 0,001 Mikrogramm<br />

Nm 3 Normkubikmeter<br />

Pg Petagramm = 1 Billiar<strong>de</strong> Gramm<br />

SKE Steinkohleneinheit<br />

T Tera = Billion<br />

t Tonnen = 1.000 Kilogramm<br />

th thermisch<br />

TWh Terawattstun<strong>de</strong> = 1.000 GWh = 1.000.000 MWh<br />

TWhel Terawattstun<strong>de</strong> elektrisch<br />

W Watt<br />

μg Mikrogramm = 0,001 mg =0,000001 g


Seite XVI Abkürzungsverzeichnis<br />

Elemente, Stoffe, Verbindungen<br />

As Arsen<br />

BaP Benzo(a)pyren<br />

Cd Cadmium<br />

Co Kobalt<br />

CO2 Kohlenstoffdioxid<br />

Cr Chrom<br />

Cu Kupfer<br />

HCl Chlorwasserstoff<br />

HF Flourwasserstoff<br />

Hg Quecksilber<br />

H2O Wasser<br />

Mn Mangan<br />

N2 Stickstoff<br />

NH3 Ammoniak<br />

N2O Distickoxid (Lachgas)<br />

NO Stickstoffmonoxid<br />

NO2 Stickstoffdioxid<br />

NOx Stickoxi<strong>de</strong><br />

PAK Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe<br />

Pb Blei<br />

PCB Polychlorierte Biphenyle<br />

PCDD/F Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane<br />

PM2,5 Feinstaub (Teilmenge von PM10)<br />

PM10 Feinstaub<br />

Sb Antimon<br />

Sn Zinn<br />

SO2 Schwefeldioxid<br />

SOx Schwefeloxi<strong>de</strong><br />

StN Staubnie<strong>de</strong>rschlag<br />

Tl Thallium<br />

V Vanadium<br />

Zn Zink<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


1. Teil: Ergebnis <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung<br />

A. Gesamtergebnis<br />

I. Die wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger durch <strong>de</strong>n Neubau eines<br />

Seite 17<br />

Steinkohleblocks (Block 6) am Standort Großkrotzenburg (im Folgen<strong>de</strong>n „Maßnah-<br />

me“) <strong>de</strong>r E.ON Kraftwerke GmbH (im Folgen<strong>de</strong>n „Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme“) stimmt<br />

unter Zulassung <strong>de</strong>r Abweichungen vom Regionalplan Südhessen 2000 und bei Be-<br />

achtung <strong>de</strong>r unter B. aufgeführten Maßgaben mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumord-<br />

nung überein.<br />

II. Die für die geplante Maßnahme erfor<strong>de</strong>rlichen Abweichungen wer<strong>de</strong>n zugelassen.<br />

B. Maßgaben<br />

• Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat durch einen entsprechen<strong>de</strong>n Antrag auf Erteilung<br />

einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu gewährleisten, dass Block 6 die<br />

gesetzlichen Emissionsvorgaben <strong>de</strong>utlich unterschreitet und das von <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme abgegebene Emissionsversprechen, nämlich – ausgehend von ei-<br />

nem Betrieb <strong>de</strong>r Blöcke 4 bis 6 – keine höheren jährlichen Frachten an Staub, Schwe-<br />

feldioxid und Stickstoffdioxid als im Durchschnitt <strong>de</strong>r Jahre 1996 bis 2006 zu emittie-<br />

ren, sicher eingehalten wird.<br />

• Ferner ist zu gewährleisten, dass Block 6 zu keinem Zeitpunkt parallel zu <strong>de</strong>n Blö-<br />

cken 1 bis 3 betrieben wird.<br />

• Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat durch einen entsprechen<strong>de</strong>n Antrag auf Erteilung<br />

einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu gewährleisten, dass ausschließ-<br />

lich Steinkohle als Brennstoff zum Einsatz kommt.<br />

• Bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme ist die Möglichkeit <strong>de</strong>r Nachrüstung<br />

<strong>de</strong>s Kraftwerks mit Technologien zur CO2- Abscheidung vorzusehen.<br />

• Im Überschwemmungsgebiet ist ausschließlich die Errichtung <strong>de</strong>r Kühlturmzusatz-<br />

wasseraufbereitungsanlage sowie – falls erfor<strong>de</strong>rlich – eines Teils <strong>de</strong>r Rauchgasent-<br />

schwefelungsanlage zulässig.<br />

• Das mit <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen dargelegte Logistikkonzept – Verlagerung<br />

von <strong>de</strong>r Straße zur Schiene und Wasserweg – ist umzusetzen. Dem Regierungsprä-<br />

sidium Darmstadt, obere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>, sind jährlich Berichte vorzule-<br />

gen, mit welchen Verkehrsmitteln <strong>de</strong>r An- und Abtransport von Brenn-, Betriebs- und<br />

Abfallstoffen erfolgt ist.


Seite 18 Ergebnis <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung<br />

• Die geplante Maßnahme ist – wie in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen beschrieben –<br />

mit <strong>de</strong>r Möglichkeit bis zu 300 MWth Fernwärme auszukoppeln, zu errichten.<br />

C. Hinweise für nachfolgen<strong>de</strong> Verfahren<br />

I. Luft / Klima<br />

• In <strong>de</strong>r Immissionsprognose ist darzulegen, wie die Windverhältnisse im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Maintals und die Windverhältnisse im so genannten freien Windfeld in größeren Hö-<br />

hen berücksichtigt wur<strong>de</strong>n. Falls Daten <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes über Wind-<br />

verhältnisse in Kühlturmhöhe für <strong>de</strong>n Standort vorliegen, sind diese mit <strong>de</strong>n Ergeb-<br />

nissen aus <strong>de</strong>n Berechnungen <strong>de</strong>s Windfeldmo<strong>de</strong>lls TALdia zu vergleichen.<br />

• Das vorgelegte Gutachten zu <strong>de</strong>n Auswirkungen <strong>de</strong>s Kühlturmbetriebs im Hinblick<br />

auf das Lokalklima und <strong>de</strong>n Schwa<strong>de</strong>nschatten ist in folgen<strong>de</strong>n Punkten <strong>de</strong>taillierter<br />

darzustellen:<br />

o Definition <strong>de</strong>r Begriffe Verschattung und Sonneneinstrahlung,<br />

o Verschattungswirkung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kühlturmschwa<strong>de</strong>n,<br />

o mögliche Bo<strong>de</strong>nberührung <strong>de</strong>s Kühlturmschwa<strong>de</strong>ns,<br />

o Säurebildung / partikelbehaftete Aerosole unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r lang-<br />

jährigen empirischen Datengrundlagen, die <strong>de</strong>n Gutachtern <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme vorliegen.<br />

• Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren sind – soweit in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />

II. Lärm<br />

Hessischen Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt und Geologie noch erfor<strong>de</strong>rlich – für alle Beurtei-<br />

lungspunkte die statistischen Unsicherheiten für die Einhaltung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r TA- Luft nachzuweisen.<br />

Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren sind ergänzen<strong>de</strong> Aussagen zur Überprü-<br />

fung und zum Betrieb <strong>de</strong>r Drucksicherheitsventile <strong>de</strong>r Dampfkessel vorzulegen. Es<br />

ist in <strong>de</strong>r Lärmprognose darzustellen, wie oft und zu welchen Tageszeiten die Über-<br />

prüfungen durchgeführt wer<strong>de</strong>n müssen und wie oft unabhängig von Überprüfun-<br />

gen die Drucksicherheitsventile überhaupt ansprechen. Die Lärmimmissionspegel<br />

und die Schallleistungspegel dieser Ereignisse sind in <strong>de</strong>r Prognose anzugeben.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Hinweise für nachfolgen<strong>de</strong> Verfahren Seite 19<br />

III. Gesundheit<br />

• Für das immissionsschutzrechtliche Verfahren ist das mikrobiologisch- hygienische<br />

Gutachten um folgen<strong>de</strong> Punkte zu ergänzen:<br />

IV. Bo<strong>de</strong>n<br />

o Die Daten und Messergebnisse von Keimbelastungen von Kühlturmschwa-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

<strong>de</strong>n von Naturzugnasskühltürmen mit Rauchgasableitung sind beizufügen.<br />

o Nachweise, beziehungsweise Messungen <strong>de</strong>r Keimgehalte <strong>de</strong>s Kreislauf-,<br />

Zu- und Abwassers von Naturzugnass- Kühltürmen mit Rauchgasableitung<br />

sind beizufügen, entsprechend ist an geeigneter Stelle in <strong>de</strong>n Antragsunter-<br />

lagen zu beschreiben, ob und wie diese überwacht wer<strong>de</strong>n und welche<br />

Maßnahmen ergriffen wer<strong>de</strong>n, wenn die Keimgehalte zu hoch sind.<br />

o In <strong>de</strong>n Antragsunterlagen ist die vorgesehene Wartung und Reinigung <strong>de</strong>s<br />

Kühlturms zu beschreiben.<br />

o Da Kühlturmschwa<strong>de</strong>n von Naturzugnasskühltürmen mit Rauchgasableitung<br />

möglicherweise Säuren (z. B. aus Verbindungen <strong>de</strong>r noch im Rauchgas vor-<br />

han<strong>de</strong>nen luftfrem<strong>de</strong>n Stoffe SO2, NOx etc. mit <strong>de</strong>m feuchten Kühlturm-<br />

schwa<strong>de</strong>n) enthalten können, sind Angaben zu dieser Problematik beizufü-<br />

gen.<br />

o Die Literatur- und Rechercheangaben <strong>de</strong>s Gutachtens sind zu überprüfen<br />

und zu ergänzen.<br />

• Für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n ist für die Betriebsphase ein Monitoring (alle 5 Jahre Wie<strong>de</strong>rho-<br />

lungsbeprobungen) vorgesehen. Die Nullbeprobung sollte so ausgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sie mit <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>rholungsbeprobungen vergleichbar wird. Daher sind im im-<br />

missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren folgen<strong>de</strong>, ergänzen<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>n-<br />

untersuchungen durchzuführen und auszuwerten:<br />

o Die Probenahmestellen A1.1 bis A2 und A6.1 bis 6.3 sowie G 1.1 bis G2<br />

und G3.1 bis G3.3 sind erneut zu beproben.<br />

o Da sich <strong>de</strong>r Waldstandort W1 bei einer Ortsbegehung als ungeeignet er-<br />

wiesen hat, ist diese Bo<strong>de</strong>nuntersuchung an einer an<strong>de</strong>ren, geeigneten<br />

Stelle erneut vorzunehmen.<br />

o Im Bereich <strong>de</strong>r Maxima <strong>de</strong>r nassen Deposition und möglichst nah am Kraft-<br />

werksgelän<strong>de</strong> Staudinger sind auf Flächen (Ackerland, Grünland und Wald)


Seite 20 Ergebnis <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung<br />

vom Kraftwerksstandort aus in Hauptwindrichtung (200° bis 230°) repräsen-<br />

tative Bo<strong>de</strong>nproben gemäß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenver-<br />

ordnung (BBodSchV) zu entnehmen.<br />

o Probenahmen und <strong>de</strong>ren Dokumentation sind gemäß Anhang 1, Nr. 2<br />

BBodSchV auszuführen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die Ermitt-<br />

lung <strong>de</strong>r Horizontabfolge nach <strong>de</strong>r so genannten bo<strong>de</strong>nkundlichen Kartier-<br />

anleitung.<br />

o Es sind nutzungsorientierte Beprobungstiefen nach Anhang 1, Tabelle 1<br />

BBodSchV auszuwählen und anzuwen<strong>de</strong>n. Die Beprobung sollte horizont-<br />

spezifisch erfolgen.<br />

o Der Parameterumfang Bo<strong>de</strong>n ist an <strong>de</strong>n Parameterumfang Luft anzuglei-<br />

chen. Folgen<strong>de</strong> Parameter sind zu untersuchen: Arsen, Cadmium, Blei,<br />

Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Zink, Thallium, 16 PAK (EPA), 6 PCB-<br />

Kongenere (Nrn. 28, 52, 101, 138, 153 und 180 nach Ballschmiter), dl-PCB<br />

und PCDD/F.<br />

o Die Bo<strong>de</strong>nproben sind gemäß Anhang 1, Nr. 3 BBodSchV zu untersuchen.<br />

o Für die Untersuchungsergebnisse sind nach Anhang 1, Nr. 4 BBodSchV in-<br />

terne Qualitätssicherungsmaßnahmen anzuhalten und zu dokumentieren.<br />

o Darüber hinaus sind die Ergebnisse aus <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nzustandserhebung im<br />

Wald (BZE I und BZE II = 1. Wie<strong>de</strong>rholung) bei <strong>de</strong>r Nordwest<strong>de</strong>utschen<br />

Forstlichen Versuchsanstalt für die Standorte BZE 060 41, BZE 060 42, BZE<br />

060 43 und BZE 060 44 zu recherchieren und im Gutachten zu dokumentie-<br />

ren und zu bewerten.<br />

o Die Ergebnisse aller Untersuchungen sind in einer Liste zusammenzustellen<br />

und mit folgen<strong>de</strong>n Werten zu vergleichen: UVPVwV, BBodSchV (Prüf- und<br />

Maßnahmenwerte nach Anhang 2, Nr. 2.2 BBodSchV (Ackerbauflächen),<br />

Maßnahmenwerte nach Anhang 2, Nr. 2.3 BBodSchV (Grünflächen), Prüf-<br />

werte nach BBodSchV, Anhang 2, Nr. 2.4 (Wachstumsbeeinträchtigungen),<br />

Vorsorgewerte nach Anhang 2, Nr. 4.1 und 4.2 BBodSchV. Die Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>r PCDD/F- Untersuchung sind anhand <strong>de</strong>r Hintergrundwerte organischer<br />

Schadstoffe für Bö<strong>de</strong>n in Hessen zu bewerten.<br />

o Darüber hinaus ist eine Übersichtskarte beizufügen, die im Untersuchungs-<br />

gebiet das Bo<strong>de</strong>n- und Luftmessstellennetz sowie die Bereiche <strong>de</strong>r höchs-<br />

ten trockenen und nassen Deposition darstellt.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Hinweise für nachfolgen<strong>de</strong> Verfahren Seite 21<br />

V. Wasser<br />

o Die Bewertung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfunktionen und -empfindlichkeiten (Kapitel<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

6.3.4.2 <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsuntersuchung) ist in Anlehnung an <strong>de</strong>n<br />

Leitfa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s LABO- Projektes 3.05 (Orientierungsrahmen zur zusammen-<br />

fassen<strong>de</strong>n Bewertung von Bo<strong>de</strong>nfunktionen) für das <strong>Beurteilung</strong>sgebiet un-<br />

ter Einbeziehung von Daten <strong>de</strong>r bo<strong>de</strong>nkundlichen Lan<strong>de</strong>saufnahme vorzu-<br />

nehmen.<br />

• Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist ein Messprogramm<br />

durchzuführen, um an einem bestehen<strong>de</strong>n Kühlturm mit Rauchgasableitung nach-<br />

zuweisen, dass die Gefahr <strong>de</strong>r Kontamination <strong>de</strong>s Kühlwassers mit Schadstoffen aus<br />

<strong>de</strong>m gereinigten Rauchgas ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

• Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n Hinweise zu Abschnitt IV. Bo<strong>de</strong>n<br />

vorzunehmen<strong>de</strong>n Untersuchungen und Darstellungen hat die Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme für das nachfolgen<strong>de</strong> immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren<br />

eine Bewertung über die Auswirkungen <strong>de</strong>r Maßnahme im Hinblick auf <strong>de</strong>n Wir-<br />

kungspfad Luft – Bo<strong>de</strong>n – Wasser zu erstellen und vorzulegen.<br />

VI. Naturschutz / Landschaft / Erholung<br />

• Bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r Landschaftsbildbewertung für das immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigungsverfahren sind die vorgetragenen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zur<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Raumeinheiten zu berücksichtigen und diese ist gegebenenfalls an-<br />

zupassen.<br />

• Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sollte die Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme prüfen, ob als Maßnahmen zum Ausgleich von Beeinträchtigungen struk-<br />

turelle Verbesserungen am Main geeignet sind.<br />

• Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist darzustellen und zu be-<br />

werten, ob die Erholungsfunktion über <strong>de</strong>n Untersuchungsraum für die Landschafts-<br />

bildbewertung hinausgehend in zusätzlichen Bereichen, zum Beispiel in <strong>de</strong>n Rand-<br />

lagen <strong>de</strong>s Spessarts und in Alzenau, beeinträchtigt wird. Es ist zu prüfen, ob zur<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Erholungsfunktion eine durchgängige Wegeverbindung am Main<br />

auf <strong>de</strong>r rechtsmainischen Seite wie<strong>de</strong>rhergestellt wer<strong>de</strong>n kann.


Seite 22 Ergebnis <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> und Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung<br />

D. Abstimmung mit an<strong>de</strong>ren raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen<br />

Eine Abstimmung mit an<strong>de</strong>ren möglicherweise raumbe<strong>de</strong>utsamen Kraftwerksplanungen<br />

ist erfolgt. Der Einwirkungsbereich <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme weist keine Überschnei-<br />

dungen mit <strong>de</strong>n Einwirkungsbereichen an<strong>de</strong>rer geplanter Großkraftwerke im Rhein- Main-<br />

Gebiet auf, sodass eine relevante Kumulation von Immissionen nicht zu erwarten ist.<br />

An<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Planungen stehen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme nicht entgegen.<br />

Solche Planungen wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme auch nicht beeinträchtigt.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


2. Teil: Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

A. Gegenstand <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

Seite 23<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme plant am Standort Staudinger in Großkrotzenburg / Hessen<br />

die Errichtung eines mit Steinkohle befeuerten Kraftwerksblocks (Block 6) mit einer elektri-<br />

schen Bruttoleistung von 1.100 MWel. Dies entspricht einer Nettoleistung von 1.050 MWel.<br />

Es ist vorgesehen, die am Standort vorhan<strong>de</strong>nen älteren Kohleblöcke 1 bis 3 bei Inbe-<br />

triebnahme dieses Blocks 6 stillzulegen.<br />

I. Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – E.ON Kraftwerke GmbH<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ist die E.ON Kraftwerke GmbH mit Sitz in Hannover. Die E.ON<br />

Kraftwerke GmbH ist eine einhun<strong>de</strong>rtprozentige Tochter <strong>de</strong>r E.ON Energie AG. Diese<br />

wie<strong>de</strong>rum steht im Alleineigentum <strong>de</strong>r E.ON AG. Das Kerngeschäft <strong>de</strong>r E.ON Kraftwerke<br />

GmbH ist die Strom- und Wärmeerzeugung in konventionellen Kraftwerken. Innerhalb <strong>de</strong>r<br />

E.ON Unternehmensgruppe obliegt <strong>de</strong>r E.ON Kraftwerke GmbH nach eigenen Angaben<br />

zu<strong>de</strong>m die Aufgabe, im Bereich <strong>de</strong>r fossilen Energieträger Effizienz steigern<strong>de</strong> Maßnah-<br />

men im bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerkspark beziehungsweise durch <strong>de</strong>n Neubau effizienterer<br />

Kraftwerke durchzuführen. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme betreibt <strong>de</strong>rzeit an mehr als 30<br />

Standorten in Deutschland Kraftwerke mit einer installierten Leistung von fast 15.000<br />

MWel, die jährlich rund 50 Milliar<strong>de</strong>n kWhel in das öffentliche Stromnetz einspeisen.<br />

II. Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gibt an, dass gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n südlichen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn und<br />

hier beson<strong>de</strong>rs in Hessen eine große Nachfrage an grundlastfähiger, sicherer und wirt-<br />

schaftlicher Energieversorgung bestehe. Dieser Bedarf bestehe gera<strong>de</strong> auch vor <strong>de</strong>m<br />

Hintergrund <strong>de</strong>r gesetzlich geregelten Beendigung <strong>de</strong>r friedlichen Nutzung <strong>de</strong>r Kern-<br />

energie. Unter Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Versorgungssicherheit, <strong>de</strong>r Preisgünstigkeit und <strong>de</strong>r<br />

Verbraucherfreundlichkeit <strong>de</strong>r Energieerzeugung sei die Kohleverstromung ein unent-<br />

behrlicher Baustein in <strong>de</strong>r Energieversorgung Deutschlands. Hessen sei heute schon ein<br />

Stromimporteur von über 20% seines Bedarfs.<br />

Trotz intensiver Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen <strong>de</strong>r Verbraucher verbleibt<br />

<strong>de</strong>r Energieverbrauch in Hessen nach Einschätzung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme auf ho-<br />

hem Niveau. Zur Deckung <strong>de</strong>s Energiebedarfs – insbeson<strong>de</strong>re in Hessen – solle <strong>de</strong>r ge-<br />

plante Steinkohlekraftwerksblock 6 mit einem elektrischen Wirkungsgrad von über 45 %


Seite 24 Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

einen entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beitrag leisten, um die energie- und klimapolitischen Ziele <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sregierung zu erreichen.<br />

Mit einer intensiven Nutzung <strong>de</strong>r Kraft-Wärme-Kopplung für die vorhan<strong>de</strong>nen Nah- und<br />

Fernwärmepotenziale in <strong>de</strong>r Region könne die geplante Anlage einen Nutzungsgrad von<br />

bis zu 57 % erreichen und steigere damit noch einmal <strong>de</strong>utlich ihre Energieeffizienz.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>m energiewirtschaftlichen Grundsatz, die Energie verbrauchsnah zu er-<br />

zeugen, um damit Leitungs- und Netzverluste zu reduzieren, sei das Kraftwerk Staudinger<br />

mit seiner zentralen Lage eine Leistungsstütze im verbrauchsstarken Rhein-Main-Gebiet.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re auch die vorhan<strong>de</strong>ne Möglichkeit zur Einspeisung in ein 380 kV- Netz an<br />

einem <strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utendsten südlichen Netzknotenpunkte mache Staudinger zu einem ge-<br />

eigneten Kraftwerksstandort. Der Standort liege zu<strong>de</strong>m an einer gut schiffbaren Wasser-<br />

straße, die zu <strong>de</strong>n wichtigsten europäischen Kohleumschlagshäfen führe und verfüge über<br />

eine gute Anbindung an das Schienen- und Straßennetz.<br />

III. Beschreibung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

1. Beschreibung <strong>de</strong>s Kraftwerks im Status Quo<br />

Der Standort Staudinger besteht <strong>de</strong>rzeit aus fünf Blöcken: Die Blöcke 1 und 2 mit je rund<br />

250 MWel Netto gingen 1965, <strong>de</strong>r Block 3 mit rund 290 MWel Netto 1970 als Steinkohle-<br />

kraftwerke in Betrieb. Block 4 wur<strong>de</strong> 1977 als Gaskraftwerk mit einer Nettoleistung von<br />

rund 620 MWel errichtet und wird zu Spitzenlastzeiten eingesetzt. Bereits seit 1988 wur<strong>de</strong><br />

die Kraft- Wärme-Kopplung genutzt und das regionale Fernwärmenetz ausgebaut. Der<br />

mit Steinkohle betriebene Block 5 ging 1992 mit einer Leistung von rund 510 MWel ans<br />

Netz.<br />

2. Beschreibung und Umfang <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

a) Allgemeines<br />

Das vorhan<strong>de</strong>ne Kraftwerk Staudinger besteht somit aus 5 Blöcken und verfügt (inklusive<br />

Block 2) über eine elektrische Gesamtleistung von circa 2.000 MWel. Für die verfahrens-<br />

gegenständliche Maßnahme hat <strong>de</strong>ren Trägerin folgen<strong>de</strong> Randbedingungen bestimmt:<br />

• Integration <strong>de</strong>r Anlagen in <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerksstandort, d.h. teilweise Nut-<br />

zung von vorhan<strong>de</strong>ner Infrastruktur und vorhan<strong>de</strong>nen Systemen;<br />

• die maximale Feuerungswärmeleistung beträgt circa 2.350 MWth;<br />

• Netto- Wirkungsgrad (Auslegungsfall) von 45,5 %;<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Gegenstand <strong>de</strong>s Verfahrens Seite 25<br />

• max. 300 MWth Fernwärmeauskopplung und damit<br />

• Erhöhung <strong>de</strong>s Nutzungsgra<strong>de</strong>s auf bis zu 57%;<br />

• Auslegung für Kreislaufwasserkühlung bei +13°C mittlerer Umgebungstemperatur.<br />

b) Kesselanlage<br />

Die Kesselanlage ist gemäß <strong>de</strong>n Planungen <strong>de</strong>r Maßnahme für eine Dampfleistung von<br />

825 kg/s ausgelegt und mit einer direkt einblasen<strong>de</strong>n Steinkohlestaubfeuerung mit tro-<br />

ckenem Ascheabzug ausgerüstet. 30 Steinkohlestaubbrenner, die in fünf Ebenen ange-<br />

ordnet sind, erbringen gemeinsam die Feuerungswärmeleistung von (maximal) 2.350<br />

MWth. Zur Reduzierung <strong>de</strong>r Emissionen sieht die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die Durchfüh-<br />

rung feuerungstechnischer Maßnahmen, zum Beispiel eine optimierte Verbrennungsluft-<br />

zuführung und -regelung, vor.<br />

c) Rauchgasreinigungsanlage<br />

Zusätzlich ist <strong>de</strong>r Dampferzeugeranlage eine Rauchgasreinigungsanlage nachgeschaltet.<br />

Diese Kette besteht aus <strong>de</strong>n Einzelkomponenten:<br />

• Entstickungsanlage (SCR- Verfahren);<br />

• Elektrofilter zur Abscheidung staubförmiger Rauchgasbestandteile;<br />

• Rauchgasentschwefelungsanlage (REA), ausgeführt als Nasswäscher nach <strong>de</strong>m Kalk-<br />

stein- Waschverfahren.<br />

Zur Begrenzung <strong>de</strong>r NOx- Emissionen ist eine Entstickungsanlage nach <strong>de</strong>m SCR- Verfah-<br />

ren vorgesehen. Das SCR- Verfahren beruht auf <strong>de</strong>r katalytischen Reduktion <strong>de</strong>r im<br />

Rauchgas enthaltenen Stickoxi<strong>de</strong> mit Ammoniak (NH3). Die Stickoxi<strong>de</strong> im Rauchgas (circa<br />

90 % NO und 10 % NO2) wer<strong>de</strong>n zu Stickstoff (N2) und Wasserdampf (H2O) reduziert. Das<br />

Reduktionsmittel (Ammoniak) wird in flüssiger Form angeliefert und in einer vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Ammoniakversorgungsanlage bevorratet. Das je nach Schwefelgehalt <strong>de</strong>r Kohle auf circa<br />

120 °C bis 150 °C abgekühlte Rauchgas verlässt die Kesselanlage in Richtung Elektrofilter.<br />

Die gereinigten Rauchgase wer<strong>de</strong>n anschließend über <strong>de</strong>n Kühlturm an die Atmosphäre<br />

abgeleitet.<br />

Das Abwasser aus <strong>de</strong>r Rauchgasentschwefelungsanlage (circa 20 m³/h) wird gemäß <strong>de</strong>n<br />

Planungen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme vor <strong>de</strong>r Ableitung in <strong>de</strong>n Main in einer bereits<br />

vorhan<strong>de</strong>nen REA- Abwasser- Aufbereitungsanlage (RAA) behan<strong>de</strong>lt. Das so behan<strong>de</strong>lte<br />

Abwasser erfüllt laut Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die im 47. Anhang („Wäsche von Rauchga-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 26 Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

sen aus Feuerungsanlagen“) zur Abwasserverordnung (AbwV) genannten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an das Abwasser zur Direkteinleitung in ein Gewässer. Bei dieser Behandlung wird ein<br />

Schlamm erzeugt, <strong>de</strong>r einer ordnungsgemäßen Entsorgung durch einen externen Entsor-<br />

ger zugeführt wird.<br />

d) Hilfskessel<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Anlagenerneuerung plant die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme am Standort fünf<br />

Hilfskessel mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von maximal 200 MWth zu errichten.<br />

Die Hilfskessel wer<strong>de</strong>n ausschließlich mit Erdgas betrieben. Der Betrieb <strong>de</strong>r Hilfskesselan-<br />

lage wird notwendig bei Stillstand und zum Anfahren <strong>de</strong>s Kraftwerkes. Im Falle eines Still-<br />

stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme können die Hilfskessel einen wesentlichen Beitrag zur<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Fernwärmeversorgung in <strong>de</strong>r Region leisten.<br />

e) Weitergenutzte Bestandsanlagen / Neuanlagen<br />

Auf <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerksgelän<strong>de</strong> sollen vorhan<strong>de</strong>ne Anlagen so weit wie möglich<br />

weiter genutzt wer<strong>de</strong>n. Im Einzelnen han<strong>de</strong>lt es sich dabei um folgen<strong>de</strong> Anlagen(-teile):<br />

• Geschlossene Kohlekreislager;<br />

• Bekohlungsanlagen;<br />

• REA- Abwasseraufbereitungsanlage (RAA);<br />

• Heizölversorgung;<br />

• Erdgasversorgung;<br />

• Gipslagerhalle;<br />

• Ammoniakversorgung.<br />

Folgen<strong>de</strong> Anlagen wer<strong>de</strong>n neu errichtet:<br />

• Wasser- und Abwasseraufbereitungsanlagen;<br />

• Vollentsalzungsanlage (VEA);<br />

• Kon<strong>de</strong>nsatreinigungsanlage (KRA);<br />

• Kühlturmzusatzwasseraufbereitungsanlage (KZA);<br />

• Hilfskesselanlage;<br />

• Kühlwasserentnahme und –Reinigung (vor KZA);<br />

• Gipsentwässerung;<br />

• Flugaschesilo, Flugaschetransport und –verladung;<br />

• Kalksteinmehlsilo und –versorgungsanlagen;<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Gegenstand <strong>de</strong>s Verfahrens Seite 27<br />

• Branntkalksilo und –versorgungsanlagen;<br />

• neue Ammoniakleitung mit Anschluss an die vorhan<strong>de</strong>ne Versorgung;<br />

• neue 380 kV-Anschlussleitung (wird von E.ON Netz GmbH errichtet);<br />

• 380 kV-Schaltanlage (wird von E.ON Netz GmbH innerhalb <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Um-<br />

spannwerks installiert);<br />

• Zwei Maschinentrafos (jeweils 700 MVA) und zwei EB- Trafos (jeweils 76x38x38<br />

MVA);<br />

• Gleisanlagen: Im Zuge <strong>de</strong>s Neubaus Block 6 wer<strong>de</strong>n zwei Doppelgleise (circa 750m<br />

nördlich und circa 500m südlich <strong>de</strong>s Blocks 6) gebaut. Das nördliche Gleis dient u.a.<br />

zur E- Filterascheverladung, das südliche u.a. zur Gipsverladung.<br />

3. Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sichert im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu,<br />

dass das Kraftwerk Staudinger in Großkrotzenburg nach Inbetriebnahme <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme und Stilllegung <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3 weniger Luftschadstoffe abgeben wer<strong>de</strong> als<br />

heute, obwohl am Standort etwa doppelt so viel Strom erzeugt wer<strong>de</strong>n könne wie bisher.<br />

Die Gesamtabgabe <strong>de</strong>r für die Region be<strong>de</strong>utsamen Jahresmengen an Staub, Schwefel-<br />

dioxid und Stickstoffdioxid wer<strong>de</strong> künftig niedriger sein als im Durchschnitt <strong>de</strong>r Jahre<br />

1996 bis 2006. Konkret be<strong>de</strong>ute dies, dass die in diesem Zeitraum emittierten durch-<br />

schnittlichen Jahresmengen von:<br />

• 442 Tonnen Staub;<br />

• 1.219 Tonnen Schwefeldioxid und<br />

• 3.554 Tonnen Stickstoffdioxid<br />

künftig unterschritten wür<strong>de</strong>n. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerte unter-<br />

schreitet die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme damit nach eigenen Angaben bei Weitem. Ermög-<br />

licht wer<strong>de</strong> diese Verbesserung durch die Investition in neue Filtertechniken für Staub und<br />

leistungsfähigere Wäscher für Schwefeldioxid und zusätzliche Katalysatoren zur Stick-<br />

oxidmin<strong>de</strong>rung.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 28 Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

B. Verlauf <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens<br />

I. Veranlassung für das Raumordnungsverfahren<br />

Zur Klärung <strong>de</strong>r Frage, ob für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>s Blocks 6 ein Raumordnungsverfahren<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n soll, fand am 6. Juli 2007 eine öffentliche Regierungsanhörung statt.<br />

Als Ergebnis dieser Regierungsanhörung entschied die Hessische Lan<strong>de</strong>sregierung mit<br />

Erlass <strong>de</strong>s Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>de</strong>sentwicklung vom<br />

3. September 2007, dass vom Regierungspräsidium Darmstadt als obere Lan<strong>de</strong>spla-<br />

nungsbehör<strong>de</strong> von Amts wegen ein Raumordnungsverfahren gemäß § 18 Abs. 1 HLPG<br />

durchzuführen sei. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wur<strong>de</strong> mit Schreiben <strong>de</strong>s Regierungsprä-<br />

sidiums Darmstadt vom 28. September 2007 entsprechend unterrichtet.<br />

II. Scoping- Verfahren<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage einer von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme erstellten ersten Unterlage für<br />

das Raumordnungsverfahren vom 16. Januar 2008 wur<strong>de</strong> sodann das sogenannte Sco-<br />

ping- Verfahren eingeleitet. Das Scoping- Verfahren dient dazu, unter Beteiligung <strong>de</strong>r<br />

öffentlichen Stellen im Sinne <strong>de</strong>s § 18 Abs. 6 S. 2 HLPG und <strong>de</strong>s § 4 ROG <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r<br />

Informationen und Unterlagen zu ermitteln, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gemäß<br />

§ 18 Abs. 3 S. 3 HLPG zu beschaffen und vorzulegen sind. Neben <strong>de</strong>n in § 4 ROG genann-<br />

ten öffentlichen Stellen (insbeson<strong>de</strong>re Kommunen sowie die Regionalversammlung) wur-<br />

<strong>de</strong>n auch die in § 48 HENatG genannten Verbän<strong>de</strong> beteiligt.<br />

Das Ergebnis <strong>de</strong>s Scoping- Verfahrens wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme am 22. April<br />

2008 vom Regierungspräsidium in einem sogenannten Unterrichtungsschreiben mitge-<br />

teilt. Das Unterrichtungsschreiben enthält die nach damaligem Kenntnisstand voraussicht-<br />

lich zu beschaffen<strong>de</strong>n und vorzulegen<strong>de</strong>n Informationen und Unterlagen.<br />

III. Vollständigkeitsprüfung<br />

Mit Schreiben vom 8. Oktober 2008 übersandte die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ein aus fünf<br />

Bän<strong>de</strong>n (sieben Ordnern) bestehen<strong>de</strong>s vorläufiges Exemplar <strong>de</strong>r Raumordnungsunterla-<br />

gen. Die Vollständigkeitsprüfung innerhalb <strong>de</strong>r beim Regierungspräsidium Darmstadt<br />

gebil<strong>de</strong>ten Projektgruppe und <strong>de</strong>r darüber hinaus beteiligten Fach<strong>de</strong>zernate führte zu<br />

einigen Nachfor<strong>de</strong>rungen, die <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme mit Schreiben vom<br />

10. November 2008 mitgeteilt wur<strong>de</strong>n. Die nach Maßgabe dieses Schreibens vervollstän-<br />

digten Unterlagen für die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit, <strong>de</strong>r öffentlichen Stellen sowie <strong>de</strong>r<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Verlauf <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens Seite 29<br />

sonstigen am Verfahren zu beteiligen<strong>de</strong>n Stellen wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Regierungspräsidium<br />

Darmstadt am 8. Dezember 2008 in zweihun<strong>de</strong>rtfünfunddreißigfacher Ausfertigung über-<br />

geben.<br />

IV. Verfahrensbeteiligte<br />

Am 9. und 10. Dezember 2008 wur<strong>de</strong>n die Antragsunterlagen an folgen<strong>de</strong> öffentliche<br />

Stellen und Verbän<strong>de</strong> persönlich übergeben o<strong>de</strong>r übersen<strong>de</strong>t:<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Hanau<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Maintal<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Hainburg<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Dietzenbach<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Heusenstamm<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Mainhausen<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Mühlheim<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Obertshausen<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Rodgau<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Rö<strong>de</strong>rmark<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Seligenstadt<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Offenbach<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Eppertshausen<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Messel<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Darmstadt<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Breuberg<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Höchst<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Kelsterbach<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Frankfurt am Main (Amt für kommunale Gesamtentwicklung und<br />

Stadtplanung)<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Hattersheim<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Kriftel<br />

• Stadt Aschaffenburg<br />

• Stadt Alzenau<br />

• Markt Großostheim<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 30 Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

• Gemein<strong>de</strong> Kahl am Main<br />

• Gemein<strong>de</strong> Karlstein<br />

• Gemein<strong>de</strong> Kleinostheim<br />

• Gemein<strong>de</strong> Mainaschaff<br />

• Markt Stockstadt<br />

• Markt Elsenfeld<br />

• Stadt Erlenbach<br />

• Gemein<strong>de</strong> Glattbach<br />

• Gemein<strong>de</strong> Großwallstadt<br />

• Gemein<strong>de</strong> Haibach<br />

• Gemein<strong>de</strong> Kleinwallstadt<br />

• Gemein<strong>de</strong> Mömlingen<br />

• Gemein<strong>de</strong> Nie<strong>de</strong>rnberg<br />

• Stadt Obernburg<br />

• Gemein<strong>de</strong> Sulzbach<br />

• Gemein<strong>de</strong> Wörth<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Bruchköbel<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Erlensee<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Freigericht<br />

• Magistrat <strong>de</strong>r Stadt Langenselbold<br />

• Gemein<strong>de</strong>vorstand <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Ro<strong>de</strong>nbach<br />

• Kreisausschuss <strong>de</strong>s Main-Kinzig-Kreises<br />

• Landrat <strong>de</strong>s Main-Kinzig-Kreises<br />

• Kreisausschuss <strong>de</strong>s Landkreises Offenbach<br />

• Landrat <strong>de</strong>s Landkreises Offenbach<br />

• Kreisausschuss <strong>de</strong>s Landkreises Darmstadt- Dieburg<br />

• Landrat <strong>de</strong>s Landkreises Darmstadt- Dieburg<br />

• Kreisausschuss <strong>de</strong>s O<strong>de</strong>nwaldkreises<br />

• Landrat <strong>de</strong>s O<strong>de</strong>nwaldkreises<br />

• Kreisausschuss <strong>de</strong>s Kreises Groß- Gerau<br />

• Landrat <strong>de</strong>s Kreises Groß- Gerau<br />

• Kreisausschuss <strong>de</strong>s Main- Taunus-Kreises<br />

• Landrat <strong>de</strong>s Main-Taunus- Kreises<br />

• Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Verlauf <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens Seite 31<br />

• Umweltbun<strong>de</strong>samt Deutsche Emissionshan<strong>de</strong>lsstelle<br />

• Hessisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt und Geologie<br />

• Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg<br />

• Amt für Straßen und Verkehrswesen Gelnhausen<br />

• Lan<strong>de</strong>samt für Straßen- und Verkehrswesen<br />

• Eisenbahn- Bun<strong>de</strong>samt Außenstelle Frankfurt am Main<br />

• DB Netz AG Nie<strong>de</strong>rlassung Mitte<br />

• RAILION Deutschland AG Nie<strong>de</strong>rlassung Frankfurt am Main<br />

• Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH Betriebsverwaltung Süd<br />

• Rhein- Main- Rohrleitungstransportgesellschaft mbH<br />

• Elektrizitäts- AG Mittel<strong>de</strong>utschland<br />

• Energieversorgung Offenbach AG<br />

• HEAG Südhessische Energie AG<br />

• Kreiswerke Main- Kinzig GmbH<br />

• MAINOVA AG<br />

• Stadtwerke Hanau GmbH<br />

• Süwag Energie AG<br />

• WINGAS GmbH<br />

• Forstamt Hanau-Wolfgang<br />

• Forstamt Langen<br />

• Hessisches Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege<br />

• Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>de</strong>sentwicklung<br />

• Wehrbereichsverwaltung West<br />

• Regierung von Unterfranken<br />

• Amt für Landwirtschaft und Forsten Würzburg<br />

• Amt für Landwirtschaft und Forsten Kitzingen<br />

• Bayerisches Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt<br />

• Landratsamt Aschaffenburg<br />

• Landkreis Aschaffenburg<br />

• Regionaler Planungsverband Untermain<br />

• Landratsamt Miltenberg<br />

• Bayerisches Lan<strong>de</strong>samt für Denkmalpflege, Dienststelle Bamberg-Memmelsdorf<br />

• Bayerische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 32 Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

• Bayerische Lan<strong>de</strong>sanstalt für Weinbau und Gartenbau<br />

• Bezirk Unterfranken Fischereifachberatung Kultur- und Heimatpflege<br />

• Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern<br />

• Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg<br />

• Wehrbereichsverwaltung Süd Außenstelle München<br />

• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Lan<strong>de</strong>sverband Hessen e.V.<br />

• Naturschutzbund Deutschland Lan<strong>de</strong>sverband Hessen e.V. (NABU)<br />

• Lan<strong>de</strong>sjagdverband Hessen e.V.<br />

• Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Lan<strong>de</strong>sverband Hessen e.V.<br />

• Lan<strong>de</strong>sverband Hessen <strong>de</strong>r Deutschen Gebirgs- und Wan<strong>de</strong>rvereine e.V.<br />

• Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V.<br />

• Verband Hessischer Fischer e.V.<br />

• Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.<br />

• Hessischer Bauernverband<br />

• Hessischer Waldbesitzerverband e.V.<br />

• Fischerzunft Steinheim<br />

• Frankfurter Fischer- und Schifferzunft von 945 e.V.<br />

• Fischerzunft Seligenstadt e.V.<br />

• Wasserverband Kinzig<br />

• Wasser- Bo<strong>de</strong>n- und Landschaftspflegeverband Hessen<br />

• IHK Gelnhausen- Schlüchtern<br />

• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Lan<strong>de</strong>sverband Bayern e.V.<br />

• NABU Partner Deutschland Lan<strong>de</strong>sbund für Vogelschutz<br />

• Lan<strong>de</strong>sjagdverband Bayern e.V. Bezirksgruppe Unterfranken<br />

• Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) Lan<strong>de</strong>sverband Bayern e.V.<br />

• Lan<strong>de</strong>sverband Bayern <strong>de</strong>r Deutschen Gebirgs- und Wan<strong>de</strong>rvereine e.V.<br />

• Bayerischer Bauernverband Hauptgeschäftsstelle Unterfranken<br />

• Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.<br />

• Fischereiverband Unterfranken e.V.<br />

• Handwerkskammer für Unterfranken<br />

• Industrie- und Han<strong>de</strong>lskammer Aschaffenburg<br />

Nachrichtlich haben die Unterlagen erhalten:<br />

• Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>de</strong>sentwicklung<br />

• Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Verlauf <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens Seite 33<br />

• Hessische Staatskanzlei<br />

• Hessischer Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund.<br />

Im Gegensatz zum Scoping- Verfahren wur<strong>de</strong>n einige Städte und Gemein<strong>de</strong>n nicht mehr<br />

am Verfahren beteiligt. Es han<strong>de</strong>lt sich dabei um solche Kommunen, die nach <strong>de</strong>r diesbe-<br />

züglichen Fernwärmestudie <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme für einen potenziellen Anschluss<br />

an ein Fernwärmenetz nicht mehr in Betracht kommen.<br />

V. Beteiligung öffentlicher Stellen und <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

Nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Einleitung <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens im Staatsanzeiger für<br />

das Land Hessen vom 22. Dezember 2008, auf <strong>de</strong>r Internetseite <strong>de</strong>s Regierungspräsidi-<br />

ums Darmstadt (www.rp-darmstadt.hessen.<strong>de</strong>) sowie in <strong>de</strong>n Veröffentlichungsorganen <strong>de</strong>r<br />

unter Punkt IV dieses Teils aufgeführten Städte und Gemein<strong>de</strong>n lagen die Raumord-<br />

nungsunterlagen einen Monat lang (vom 2. Januar bis 2. Februar 2009) während <strong>de</strong>r Ge-<br />

schäftszeiten <strong>de</strong>r jeweiligen Auslegungsstellen zu je<strong>de</strong>rmanns Einsicht aus. Auslegungs-<br />

stellen waren neben <strong>de</strong>m Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und<br />

Umwelt Frankfurt am Main, die oben genannten Städte und Gemein<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>n Ausle-<br />

gungszeitraum fielen neben einem sogenannten Brückentag (Freitag, 2. Januar 2009)<br />

sechs Tage <strong>de</strong>r Hessischen Weihnachtsferien (2. Januar, 5. bis 9. Januar 2009).<br />

Während <strong>de</strong>r Auslegung wur<strong>de</strong> festgestellt, dass in <strong>de</strong>n ausgelegten Raumordnungsun-<br />

terlagen an zwei Stellen Unterlagen fehlten: Dabei han<strong>de</strong>lt es sich zum Einen um die Sei-<br />

ten 72 ff. <strong>de</strong>s Band E, zum An<strong>de</strong>ren um die Anlage 4 zu Kapitel XVI in Band D.<br />

Die fehlen<strong>de</strong>n Seiten enthalten die Kapitel 6 („Standorteignung, räumliche Alternativen“)<br />

und Kapitel 7 („Fazit“). Das Ergebnis <strong>de</strong>s Kapitels 6 ist – inhaltlich vollständig – auch auf<br />

<strong>de</strong>n Seiten 59 bis 61 in Band A enthalten. Das Kapitel 7 ist auch auf Seite 62 in Band A<br />

wörtlich wie<strong>de</strong>rgegeben. Auf <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n am Verfahren beteiligten Stellen ausgehändigten<br />

CD sowie auf <strong>de</strong>r Homepage <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt sind die kompletten<br />

Raumordnungsunterlagen enthalten. Bei Anlage 4 zu Kapitel XVI („Bewertung Land-<br />

schaftsbild“) han<strong>de</strong>lt es sich um eine (nachrichtlich) beigefügte photorealistische Darstel-<br />

lung <strong>de</strong>r einzelnen Alternativen. Diese ist sowohl in Band B, Ordner 2 (Kapitel IV) als auch<br />

in Band C (Kapitel II, Anlage 6.7-1) enthalten.<br />

Bis einschließlich 16. Februar 2009 hatten die öffentlichen Stellen und sonstigen am Ver-<br />

fahren beteiligten Verbän<strong>de</strong> Gelegenheit, zu <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme<br />

Stellung zu nehmen. Ebenso wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Öffentlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, bis zu<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 34 Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />

diesem Zeitpunkt Anregungen und Be<strong>de</strong>nken beim Regierungspräsidium Darmstadt vor-<br />

zutragen. Sämtliche Eingaben wur<strong>de</strong>n durch einen vom Regierungspräsidium Darmstadt<br />

entsprechend beauftragten Verwaltungshelfer eingescannt und – vollinhaltlich nach ein-<br />

zelnen Argumenten sortiert – in einer Datenbank erfasst. Dadurch konnte eine inhaltliche<br />

Auseinan<strong>de</strong>rsetzung durch die Raumordnungsbehör<strong>de</strong> mit je<strong>de</strong>r einzelnen Eingabe si-<br />

chergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


3. Teil: Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

A. Verfahrensrechtliche Fragen<br />

Die Verpflichtung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt zur Unterrichtung und Beteili-<br />

Seite 35<br />

gung öffentlicher Stellen wur<strong>de</strong> vollumfänglich erfüllt. Der Einwand, die Frist zur Stellung-<br />

nahme nach § 18 Abs. 6 S. 6 HLPG sei durch die Weihnachtsferien faktisch verkürzt wor-<br />

<strong>de</strong>n, greift schon <strong>de</strong>shalb nicht, weil <strong>de</strong>n öffentlichen Stellen die Raumordnungsunterla-<br />

gen bereits am 10. Dezember 2008 (und damit drei Wochen vor <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Ausle-<br />

gung) zur Verfügung gestellt wur<strong>de</strong>n. Soweit die Auslegung <strong>de</strong>r Raumordnungsunterla-<br />

gen teilweise in <strong>de</strong>n Weihnachtsferien stattgefun<strong>de</strong>n hat, ist dies nicht nur ohne je<strong>de</strong><br />

rechtliche Auswirkung auf die Frist(-berechnung). Es spricht darüber hinaus vieles dafür,<br />

dass sich diese Tatsache insbeson<strong>de</strong>re für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstig<br />

ausgewirkt hat, da diese sich nicht eigens für die Einsichtnahme in die Raumordnungsun-<br />

terlagen freinehmen mussten. Einwendungen zum Zeitpunkt und zur Gestaltung <strong>de</strong>s Erör-<br />

terungstermins sind gleichfalls ohne Relevanz. Die Durchführung eines Erörterungster-<br />

mins ist we<strong>de</strong>r im Raumordnungsgesetz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s noch lan<strong>de</strong>srechtlich vorgeschrieben.<br />

Es sind auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass sich ein von Amts wegen durch-<br />

geführtes Raumordnungsverfahren im Hinblick auf die Verpflichtung zur Beschaffung <strong>de</strong>r<br />

notwendigen Informationen und Unterlagen von einem auf Antrag durchgeführten Raum-<br />

ordnungsverfahren unterschei<strong>de</strong>t. Ohne eine diesbezügliche Differenzierung legt § 18<br />

Abs. 3 S. 3 HLPG diese Verpflichtung allein <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme auf. Eine Ver-<br />

pflichtung zur Einholung von (weiteren) Gutachten besteht für die Raumordnungsbehör<strong>de</strong><br />

nur, soweit sie wegen fehlen<strong>de</strong>r Fachkun<strong>de</strong> zu einer Bewertung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme vorgelegten Informationen und Unterlagen nicht selbst in <strong>de</strong>r Lage ist.<br />

Die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit, <strong>de</strong>r öffentlichen Stellen sowie <strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong> ist auch<br />

nicht wegen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen fehlen<strong>de</strong>n Seiten fehlerhaft; eine Not-<br />

wendigkeit zur Verlängerung o<strong>de</strong>r gar Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Auslegung bestand zu keinem<br />

Zeitpunkt. Diese Einschätzung beruht vor allem darauf, dass zum Einen keine Inhalte fehl-<br />

ten. Die Inhalte <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Seiten sind jeweils an an<strong>de</strong>rer Stelle in <strong>de</strong>n Raumord-<br />

nungsunterlagen vollständig wie<strong>de</strong>rgegeben. Zum An<strong>de</strong>ren beurteilt sich <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>r<br />

Vollständigkeit nicht nach <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme selbst <strong>de</strong>finierten Inhalt<br />

<strong>de</strong>r Raumordnungsunterlagen, son<strong>de</strong>rn allein nach <strong>de</strong>n im Scoping- Verfahren vorgeleg-<br />

ten Unterlagen, ergänzt um die im Unterrichtungsschreiben gefor<strong>de</strong>rten Informationen


Seite 36 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

und Unterlagen. Gemessen an diesem Maßstab waren die Raumordnungsunterlagen<br />

während <strong>de</strong>s gesamten Beteiligungsverfahrens vollständig.<br />

B. Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Alternativenprüfung umfasst nach Aussagen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme im Wesentli-<br />

chen vier Arbeitsschritte. Im ersten Arbeitsschritt sind die zu betrachten<strong>de</strong>n Alternativen<br />

zu ermitteln und zu <strong>de</strong>finieren. Hierzu sind für je<strong>de</strong> <strong>de</strong>r technisch- konzeptionellen Alter-<br />

nativen die technische Konzeption, die zugehörige Entwicklung <strong>de</strong>s Kraftwerksbestan<strong>de</strong>s<br />

am Standort Staudinger und die wesentlichen Kenndaten näher zu beschreiben bezie-<br />

hungsweise aufzulisten.<br />

Im zweiten Arbeitsschritt wird dann das Zielsystem in Form von Kriterien erarbeitet, die zur<br />

Bewertung <strong>de</strong>r einzelnen Alternativen herangezogen wer<strong>de</strong>n. Dabei wird zwischen Aus-<br />

schluss- und Vergleichskriterien unterschie<strong>de</strong>n. Die Kriterien sind in folgen<strong>de</strong> Gruppen<br />

einzuordnen:<br />

• Energiewirtschaft<br />

• Umwelt<br />

• zeitliche Realisierbarkeit.<br />

Im dritten Arbeitsschritt wird je<strong>de</strong> technische Alternative hinsichtlich aller Kriterien <strong>de</strong>r drei<br />

Gruppen durchgeprüft. Die jeweilige Kriterienerfüllung wird ermittelt und für je<strong>de</strong>s Krite-<br />

rium einzeln dargestellt. Dies erfolgt ohne bewerten<strong>de</strong>n Zwischenschritt. Im Anschluss an<br />

diese „Sachverhaltsermittlung“ wird dann eine Bewertung <strong>de</strong>r Alternativen, basierend auf<br />

<strong>de</strong>ren jeweiligen kriterienbezogenen Eigenschaften, vorgenommen. Dabei wer<strong>de</strong>n zu-<br />

nächst die Alternativen i<strong>de</strong>ntifiziert, die aufgrund von Ausschlusskriterien nicht weiter zu<br />

betrachten sind. Anschließend wird für die verbleiben<strong>de</strong>n Alternativen bezüglich <strong>de</strong>r Ver-<br />

gleichskriterien eine Eignungsreihung erarbeitet. Den vierten Schritt bil<strong>de</strong>t die zusätzliche<br />

Betrachtung von räumlichen Alternativen in Hessen im Hinblick auf die geeigneten techni-<br />

schen Alternativen. Hierbei kommen Eingrenzungskriterien und Eignungskriterien zur<br />

Anwendung, die sich aus <strong>de</strong>n technischen und energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten<br />

ableiten.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang Seite 37<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Ein Großteil <strong>de</strong>r beim Regierungspräsidium Darmstadt eingegangenen Anregungen und<br />

Be<strong>de</strong>nken bezog sich auf die Frage, welche Vorhabensvarianten in welchem Prüfungsum-<br />

fang im Raumordnungsverfahren zu untersuchen sind. Des Weiteren wur<strong>de</strong> eingewandt,<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens sei auch die Maßnahme selbst im Wege einer<br />

Planrechtfertigung beziehungsweise einer Bedarfsprüfung zu hinterfragen. Zwar ergebe<br />

sich die Erfor<strong>de</strong>rlichkeit einer Rechtfertigung <strong>de</strong>r Maßnahme nicht aus <strong>de</strong>m Gesetz. Die<br />

Notwendigkeit einer Bedarfsprüfung folge jedoch unmittelbar aus <strong>de</strong>m Wortlaut <strong>de</strong>s in<br />

Ziffer 8-5 <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 nie<strong>de</strong>rgelegten Grundsatzes.<br />

Einwen<strong>de</strong>r for<strong>de</strong>rn, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme anhand <strong>de</strong>r festgelegten Krite-<br />

rien Energiewirtschaft, Umwelt und zeitliche Realisierbarkeit vorgenommene Bewertung<br />

<strong>de</strong>r technisch- konzeptionellen Alternativen 1 bis 8.4 von Amts wegen unter Einschaltung<br />

eines neutralen Gutachters zu überprüfen. Dabei sei auch zu überprüfen, ob die <strong>de</strong>finier-<br />

ten Konzepte sinnvoll und alle Umweltbelastungen angemessen berücksichtigt wor<strong>de</strong>n<br />

seien.<br />

Ferner wird kritisiert, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme lediglich drei Umweltkriterien fest-<br />

gelegt habe. Es fehlten dabei Kriterien zu Aspekten wie Verkehr, Abfallmengen und Was-<br />

serverbrauch. Aus Umweltsicht und zum vorbeugen<strong>de</strong>n Gesundheitsschutz <strong>de</strong>r Bevölke-<br />

rung wären außer<strong>de</strong>m Vergleichskriterien für die Abgabe von Schwermetallen sowie lun-<br />

gengängigen Feinstäuben und Aerosolen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Beim Kriterium „Systemdienstleistung“ wer<strong>de</strong> Flexibilität im Betrieb (Regelbarkeit) und ein<br />

nicht näher <strong>de</strong>finiertes Mischkriterium aus Leistungsgröße und Flexibilität bewertet. Eine<br />

solche Bewertung sei we<strong>de</strong>r fach- noch sachgerecht. So wür<strong>de</strong>n die <strong>de</strong>utlich flexibleren<br />

GuD- Varianten ten<strong>de</strong>nziell schlechter bewertet, warum, wer<strong>de</strong> nicht erklärt. Grundsätz-<br />

lich wer<strong>de</strong> die Leistungsgröße eines Blockes hier positiv bewertet, obwohl zwei Blöcke mit<br />

jeweils halber Leistung (gleiche Gesamtleistungsgröße) wesentlich flexibler und betriebs-<br />

stabiler seien, weil zum Beispiel ungeplante Stillstandszeiten jeweils nur die halbe Leis-<br />

tung beträfen (sogenanntes n-1 Kriterium <strong>de</strong>r Energiewirtschaft).<br />

Ein weiterer methodischer Fehler liege auch darin, dass die Einbeziehung <strong>de</strong>r nicht neu<br />

errichteten o<strong>de</strong>r nicht geän<strong>de</strong>rten Kraftwerksblöcke in die Alternativenprüfung die Unter-<br />

schie<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r einzelnen Alternativen nivelliere und die Bewertung <strong>de</strong>r<br />

Zusatzbelastung durch die neu installierten Stromerzeugungskapazitäten dadurch ver-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 38 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

schleiere. Die Betrachtung <strong>de</strong>r Varianten habe daher ohne eine Einbeziehung <strong>de</strong>r Blöcke<br />

4 und 5 zu erfolgen. Bestehen<strong>de</strong> Standortalternativen (Biblis, Borken, Wölfersheim) seien<br />

nicht ausreichend berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Das Kriterium <strong>de</strong>r zeitlichen Realisierbarkeit<br />

müsse bei <strong>de</strong>r Alternativenprüfung unberücksichtigt bleiben.<br />

III. Bewertung<br />

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ergibt<br />

sich aus § 15 ROG als – bis zum Inkrafttreten <strong>de</strong>r so genannten Fö<strong>de</strong>ralismusreform – rah-<br />

mengesetzliche Regelung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie aus § 18 HLPG als lan<strong>de</strong>sgesetzliche Umset-<br />

zungsvorschrift. Danach ist in einem Raumordnungsverfahren festzustellen,<br />

• ob die verfahrensgegenständliche Maßnahme mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumord-<br />

nung im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Nr. 1 HLPG (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung) übereinstimmt und<br />

• wie die Maßnahme unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Raumordnung auf an<strong>de</strong>re raum-<br />

be<strong>de</strong>utsame Planungen o<strong>de</strong>r Maßnahmen abgestimmt beziehungsweise durchge-<br />

führt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Es geht um die Prüfung <strong>de</strong>r Raumverträglichkeit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme und um die<br />

frühzeitige Koordinierung mit raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen an<strong>de</strong>rer Planungsträger.<br />

Entgegen <strong>de</strong>r Auffassung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sind im vorliegen<strong>de</strong>n Raumord-<br />

nungsverfahren nicht lediglich die „hessischen“ Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung zu be-<br />

rücksichtigen. Gemäß § 18 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HLPG wird durch das Raumordnungsverfah-<br />

ren festgestellt, ob raumbe<strong>de</strong>utsame Maßnahmen mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumord-<br />

nung vereinbar sind. Dies beinhaltet auch diejenigen Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung,<br />

die sich aus Grundsätzen und Zielen <strong>de</strong>r Regional- und Lan<strong>de</strong>spläne auch <strong>de</strong>s benachbar-<br />

ten Freistaates Bayern ergeben. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 2 Abs.1 S. 1 HLPG.<br />

Daraus ergibt sich ein<strong>de</strong>utig, dass zwischen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>splanung (<strong>de</strong>r auf das Land Hessen<br />

beschränkten Planung) und <strong>de</strong>r Raumordnung (<strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Planung) diffe-<br />

renziert wird. § 3 Nr. 1 HLPG spricht von Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfor<strong>de</strong>rnis-<br />

sen <strong>de</strong>r Raumordnung – nicht <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>splanung.<br />

Weiterhin ergibt sich aus § 18 Abs. 5 S. 1 HLPG, dass im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsver-<br />

fahrens eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung nach Lan<strong>de</strong>srecht durchzuführen ist, in<br />

<strong>de</strong>r die raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen <strong>de</strong>s Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen,<br />

Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft, Klima und Landschaft unter überörtlichen Gesichtpunkten ermittelt<br />

und bewertet wer<strong>de</strong>n. Dabei ist auch zu prüfen, ob <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>s Vorhabens an<strong>de</strong>rweitig<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang Seite 39<br />

mit geringeren Nachteilen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt erreicht wer<strong>de</strong>n kann, § 18 Abs. 5 S. 2<br />

HLPG. Daraus ergibt sich, dass alle (technisch- konzeptionellen) Varianten, die <strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>finierten Zweck ebenso erreichen, wie die verfahrensge-<br />

genständliche Maßnahme, mit ein und <strong>de</strong>rselben Untersuchungstiefe dahingehend zu<br />

überprüfen sind, ob diese mit geringeren Nachteilen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt verbun<strong>de</strong>n<br />

sind. Varianten, die <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>finierten Zweck offensichtlich<br />

nicht o<strong>de</strong>r nur mit unverhältnismäßigen Mitteln erreichen, brauchen <strong>de</strong>mgegenüber nicht<br />

(vertieft) geprüft zu wer<strong>de</strong>n. Standort- o<strong>de</strong>r Trassenalternativen im Sinne <strong>de</strong>s § 18 Abs. 5<br />

S. 3 HLPG, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme in das Verfahren eingebracht wer<strong>de</strong>n, sind<br />

<strong>de</strong>mgegenüber unabhängig von möglicherweise geringeren Eingriffen in <strong>de</strong>n Naturhaus-<br />

halt zu prüfen. Dass die Prüfung im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens auch die von<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme eingebrachten Alternativen mit einschließt, be<strong>de</strong>utet <strong>de</strong>m-<br />

nach nicht, dass die Prüfung auf die eingebrachten Alternativen begrenzt ist.<br />

Im Raumordnungsverfahren geht es um die grundsätzliche Frage, ob und unter welchen<br />

Voraussetzungen <strong>de</strong>r in Aussicht genommene Standort Staudinger in Großkrotzenburg<br />

unter Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Raumordnung geeignet ist, beziehungsweise welche Be<strong>de</strong>n-<br />

ken unter konkurrieren<strong>de</strong>n fachlichen Gesichtspunkten gegen die Maßnahme sprechen<br />

o<strong>de</strong>r durch Maßgaben und Hinweise ausgeräumt wer<strong>de</strong>n können. Im vorliegen<strong>de</strong>n Ver-<br />

fahren ist unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Überörtlichkeit zu prüfen, ob die geplante Erwei-<br />

terung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumordnung in Einklang<br />

steht, beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen sie mit diesen in Einklang ge-<br />

bracht wer<strong>de</strong>n kann. Dabei ist diejenige – <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme verfolgten<br />

Zweck erreichen<strong>de</strong> – Variante zu ermitteln, die die geringsten Beeinträchtigungen für <strong>de</strong>n<br />

Raum verursacht und mit <strong>de</strong>n geringsten Eingriffen in die Umwelt verbun<strong>de</strong>n ist.<br />

Fachliche Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen wer<strong>de</strong>n im Raum-<br />

ordnungsverfahren nicht behan<strong>de</strong>lt. Das Ergebnis <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens ist von<br />

<strong>de</strong>r immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehör<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Entscheidung über die<br />

Zulässigkeit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme nach Maßgabe <strong>de</strong>r für die immissionsschutzrechtli-<br />

che Genehmigung gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zu berücksichtigen, § 4 Abs. 4 S. 1 HLPG.<br />

Gegenüber <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme und gegenüber Einzelnen hat das Ergebnis <strong>de</strong>s<br />

Raumordnungsverfahrens keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Es ersetzt nicht Geneh-<br />

migungen, Planfeststellungen o<strong>de</strong>r sonstige behördliche Entscheidungen nach an<strong>de</strong>ren<br />

Rechtsvorschriften. Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern können erst im eigentlichen<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 40 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

Genehmigungsverfahren, das <strong>de</strong>m Raumordnungsverfahren nachgeschaltet ist, geltend<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

C. Variantenprüfung<br />

I. Rechtliche Grundlagen / Prüfungsmaßstab<br />

Erklärter Zweck <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme ist die wirtschaftliche, versor-<br />

gungssichere und umweltfreundliche Erzeugung elektrischer Energie zur Gewährleistung<br />

<strong>de</strong>s von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme prognostizierten Grundlastbedarfs in einem Umfang<br />

von 1.100 MWel beziehungsweise 7,1 TWh pro Jahr (siehe auch 2. Teil:A.II sowie in diesem<br />

Teil unter II.1.a)). Die Zweckbestimmung <strong>de</strong>r Maßnahme obliegt ausschließlich <strong>de</strong>r Träge-<br />

rin <strong>de</strong>r Maßnahme. Diesbezüglich kann sie sich unmittelbar auf ihre Grundrechte aus Art.<br />

12 Abs. 1 GG (Gewerbefreiheit) sowie aus Art. 14 Abs. 1 GG (Recht am eingerichteten und<br />

ausgeübten Gewerbebetrieb) berufen. Allerdings gebieten es Sinn und Zweck <strong>de</strong>s § 18<br />

Abs. 5 S. 2 HLPG, <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>finierten und verfolgten Zweck<br />

einer Missbrauchs- beziehungsweise Willkürkontrolle zu unterziehen. Ausgangspunkt für<br />

diese Prüfung ist <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme prognostizierte Energiebedarf.<br />

Entgegen <strong>de</strong>r Auffassung zahlreicher Anregungen und Be<strong>de</strong>nken ist es im Rahmen dieser<br />

Prüfung nicht Aufgabe <strong>de</strong>r Raumordnungsbehör<strong>de</strong>, eine eigene Bedarfsprognose zu<br />

erstellen beziehungsweise von fachkundiger Stelle erstellen zu lassen (siehe auch II.3.a)).<br />

Zu prüfen ist ausschließlich, ob die Bedarfsprognose <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme als<br />

Grundlage zur Bestimmung <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Maßnahme einer Willkür- beziehungsweise<br />

Missbrauchskontrolle standhält. Entschei<strong>de</strong>nd ist daher nach allgemeinen verwaltungs-<br />

rechtlichen Grundsätzen, ob Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme ihrer Bedarfsprognose einen unzutreffen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unvollständigen Sachver-<br />

halt zugrun<strong>de</strong> gelegt hat o<strong>de</strong>r ob gegen allgemeingültige Erfahrungssätze o<strong>de</strong>r Denkge-<br />

setze verstoßen wur<strong>de</strong>.<br />

Dementsprechend erfolgt die Variantenprüfung nach § 18 Abs. 5 S. 2 HLPG in drei Stufen:<br />

• Zunächst ist zu prüfen, ob die Zweckbestimmung durch die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

– insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die dieser Zweckbestimmung zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />

Bedarfsprognose – missbräuchlich o<strong>de</strong>r willkürlich erfolgt ist.<br />

• Sodann ist zu prüfen, ob die Bewertung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, dass eine be-<br />

stimmte – grundsätzlich in Betracht kommen<strong>de</strong> – Variante <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

verfolgten Zweck verfehlt, zutrifft.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 41<br />

• Die nach diesen Schritten in <strong>de</strong>r Prüfung verbleiben<strong>de</strong>n Varianten sind hinsichtlich<br />

ihrer Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Naturhaushalt, d.h. auf die einzelnen Umweltschutzgü-<br />

ter, sowie in Bezug auf die Raumverträglichkeit in gleicher Tiefe zu prüfen wie die<br />

verfahrensgegenständliche Maßnahme.<br />

II. Willkür- / Missbrauchskontrolle <strong>de</strong>s Zwecks <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

a) Zusammenfassen<strong>de</strong> Darstellung<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gibt an, dass<br />

• gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n südlichen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn und hier beson<strong>de</strong>rs in Hessen eine große<br />

Nachfrage an grundlastfähiger, sicherer und wirtschaftlicher Energieversorgung be-<br />

stehe. Dieser Bedarf bestehe gera<strong>de</strong> auch vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r beschlossenen<br />

Beendigung <strong>de</strong>r friedlichen Nutzung <strong>de</strong>r Kernenergie;<br />

• unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Versorgungssicherheit, <strong>de</strong>r Preisgünstigkeit und <strong>de</strong>r<br />

Verbraucherfreundlichkeit <strong>de</strong>r Energieerzeugung die Kohleverstromung ein unent-<br />

behrlicher Baustein in <strong>de</strong>r Energieversorgung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland sei.<br />

Hessen importiere bereits heute über 20% seines Bedarfs;<br />

• trotz intensiver Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung <strong>de</strong>r Energie-<br />

effizienz <strong>de</strong>r Verbraucher <strong>de</strong>r Energieverbrauch in Hessen aktuell auf hohem Niveau<br />

verbleibe. Zur Deckung <strong>de</strong>s Energiebedarfs – insbeson<strong>de</strong>re in Hessen – solle <strong>de</strong>r<br />

geplante Steinkohlekraftwerksblock 6 mit einem elektrischen Wirkungsgrad von<br />

über 45 % einen entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Beitrag leisten, um die energie- und klimapoliti-<br />

schen Ziele <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung zu erreichen;<br />

• die Maßnahme mit einer intensiven Nutzung <strong>de</strong>r Kraft- Wärme- Kopplung (KWK) für<br />

die vorhan<strong>de</strong>nen Nah- und Fernwärmepotentiale in <strong>de</strong>r Region einen Beitrag zur Er-<br />

reichung <strong>de</strong>s Ziels leiste, <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r Energieversorgung durch KWK auf 25 % zu<br />

erhöhen;<br />

• die Maßnahme erfor<strong>de</strong>rlich sei, um die durch regenerative Energien verursachten<br />

Schwankungen <strong>de</strong>r Regelleistung auszugleichen.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 42 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

b) Entwicklung in Bezug auf Primärenergieträger<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s Ergebnisses <strong>de</strong>r energiewirtschaftlichen Analysen führt die Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme aus, die <strong>de</strong>utsche Bruttostromerzeugung zeichne sich heute durch einen<br />

Energiemix aus verschie<strong>de</strong>nen Energieträgern aus. Im Jahr 2007 habe sich dieser aus<br />

Braunkohle (25 %), Kernenergie (22 %), Steinkohle (23 %), Gas (12 %), Erneuerbare Ener-<br />

gien (14 %), im Übrigen aus sonstigen Energieträgern (überwiegend Mineralöl, Abfälle<br />

und Reststoffe) zusammengesetzt.<br />

Obwohl die Brennstoffe Kohle und Gas relativ langfristig verfügbar seien, seien die mit <strong>de</strong>r<br />

Preisentwicklung verbun<strong>de</strong>nen Risiken nicht zu vernachlässigen. Dies gelte sowohl für alle<br />

konventionellen als auch für die erneuerbaren Energieträger. Zu <strong>de</strong>n Risiken zählten ins-<br />

beson<strong>de</strong>re:<br />

• die globale Steigerung <strong>de</strong>s Stromverbrauchs, die mit <strong>de</strong>r heutigen Stromerzeugung<br />

nicht ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n könne,<br />

• temporäre Versorgungsengpässe <strong>de</strong>r Brennstoffe bis zum Aufbau neuer För<strong>de</strong>rka-<br />

pazitäten für Stein- und Braunkohle, Erdgas o<strong>de</strong>r Kernbrennstoffe beziehungsweise<br />

bis zu einer Ausweitung <strong>de</strong>r Biomasseproduktion,<br />

• Preissteigerungen aufgrund <strong>de</strong>r Verknappung <strong>de</strong>r Brennstoffe beziehungsweise<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Konzentration auf wenige För<strong>de</strong>rlän<strong>de</strong>r (zum Beispiel bei Erdgas), zu-<br />

künftiger Klimaschutzmaßnahmen (zum Beispiel für Braun- und Steinkohle), sowie<br />

• <strong>de</strong>r Nutzungskonkurrenz bei Flächen für Biomasse- und Nahrungsmittelanbau.<br />

Durch die Vereinbarung zur befristeten Nutzung <strong>de</strong>r Kernenergie mit <strong>de</strong>r damit verbun-<br />

<strong>de</strong>nen Stilllegung von Kernkraftwerken und die Überalterung konventioneller Kohlekraft-<br />

werke bestehe in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland ein Bedarf an neuen Kraftwerkskapazi-<br />

täten. Mit erneuerbaren Energien könne bis zum Jahr 2030 etwa ein Drittel <strong>de</strong>s gesamten<br />

Bruttostrombedarfs abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n, sodass mittelfristig konventionelle Kraftwerke die<br />

entstehen<strong>de</strong> Lücke auch bei gleichzeitigem Ausbau <strong>de</strong>r erneuerbaren Energieerzeugung<br />

schließen müssten.<br />

Eine einseitige Ausrichtung auf einen o<strong>de</strong>r wenige <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Primärenergieträ-<br />

ger wür<strong>de</strong> unnötigerweise die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an die Brennstoffver-<br />

sorgung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Kraftwerksparks einschränken. Die Berücksichtigung aller<br />

verbleiben<strong>de</strong>n Energieträger im Energiemix <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Kraftwerksparks wer<strong>de</strong> zu-<br />

künftig eine grundlegen<strong>de</strong> Voraussetzung sein, um eine bedarfsgerechte Stromerzeu-<br />

gung kurz- und mittelfristig zu gewährleisten und die Versorgung mit Energie dauerhaft zu<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 43<br />

sichern. Ferner sei eine Erhöhung <strong>de</strong>r Stromerzeugung an bestehen<strong>de</strong>n Netzknotenpunk-<br />

ten gera<strong>de</strong> im Sü<strong>de</strong>n und in <strong>de</strong>r Mitte Deutschlands zur Stabilisierung <strong>de</strong>s Stromnetzes<br />

dringend erfor<strong>de</strong>rlich. Im Hinblick auf die Stromerzeugung (gera<strong>de</strong> auch aus Offshore-<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen und <strong>de</strong>n Zubau weiterer Kraftwerke im Nor<strong>de</strong>n) bestehe ein erhebli-<br />

ches Nord- Süd- Gefälle, das zu einer Überlastung <strong>de</strong>r Stromnetze im Nor<strong>de</strong>n führe.<br />

c) Bedarfsentwicklung und Energieeffizienz<br />

Um die Frage <strong>de</strong>r möglichen Einsparungen und damit eines sinken<strong>de</strong>n Bedarfs an Energie<br />

mit zu berücksichtigen, sei untersucht wor<strong>de</strong>n, wie sich <strong>de</strong>r zukünftige Strombedarf (End-<br />

energie) in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland und in Hessen bis zum Jahr 2030 entwickele,<br />

wenn die technisch - wirtschaftlichen Potenziale zur Energieeinsparung weitestgehend<br />

genutzt wür<strong>de</strong>n. Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Untersuchung seien in die Gesamtstrombilanz für<br />

Hessen eingeflossen. Nach <strong>de</strong>m Ergebnis <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wür<strong>de</strong>n Energie-<br />

sparmaßnahmen, wie sie im Effizienzszenario unterstellt seien, <strong>de</strong>n Bruttostrombedarf in<br />

Hessen nur leicht, nämlich von 40,4 TWhel im Jahr 2007 auf 39,7 TWhel im Jahr 2030 sen-<br />

ken.<br />

Nur mit sehr ambitionierten Maßnahmen könne <strong>de</strong>r Strombedarf (En<strong>de</strong>nergie) sowohl in<br />

privaten Haushalten als auch im Verarbeiten<strong>de</strong>n Gewerbe sowie im Sektor Gewerbe,<br />

Han<strong>de</strong>l und Dienstleistungen bis zum Jahr 2030 <strong>de</strong>utlicher gesenkt wer<strong>de</strong>n. Die Beispiele<br />

reichten von <strong>de</strong>r Vermeidung von Standby- Verlusten bei Elektrogeräten über mo<strong>de</strong>rne<br />

Heizungspumpen bis hin zu hocheffizienten Elektromotoren in <strong>de</strong>r Industrie. Im Verkehrs-<br />

sektor sei eine solche Entwicklung insbeson<strong>de</strong>re aufgrund <strong>de</strong>r Ausweitung <strong>de</strong>s öffentli-<br />

chen Personennahverkehrs sowie <strong>de</strong>r Verlagerung von Gütertransporten von <strong>de</strong>r Straße<br />

auf die Schiene nicht zu erwarten.<br />

Bei <strong>de</strong>r vollständigen Ausschöpfung <strong>de</strong>r technisch - wirtschaftlichen Effizienzpotenziale sei<br />

eine Senkung <strong>de</strong>s Bruttostrombedarfs in Hessen zwischen <strong>de</strong>n Jahren 2007 und 2030 von<br />

40,4 TWhel um knapp 17 % auf rund 33,8 TWhel möglich. Bis zum Jahr 2030 seien durch<br />

Effizienzmaßnahmen somit im Optimalfall 6,6 TWhel weniger Strom als im Jahr 2007 zu<br />

erzeugen, um <strong>de</strong>n hessischen Eigenverbrauch zu <strong>de</strong>cken. Dies setze allerdings voraus,<br />

dass alle Akteure ihre Möglichkeiten voll ausschöpften.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 44 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

d) Potenziale von Erneuerbaren Energien in Hessen<br />

Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien habe in Deutschland in <strong>de</strong>n letzten Jah-<br />

ren – bedingt durch die För<strong>de</strong>rung im Rahmen <strong>de</strong>s Erneuerbare- Energien- Gesetzes<br />

(EEG) – spürbar zugenommen. Diese Entwicklung wer<strong>de</strong> sich auch künftig weiter fortset-<br />

zen. Die Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und <strong>de</strong>zentralen KWK- Anla-<br />

gen könne in Hessen von 2,5 TWhel im Jahr 2007 bis auf 10,5 TWhel im Jahr 2030 um das<br />

rund Vierfache gesteigert wer<strong>de</strong>n. Somit könnte etwa ein Drittel <strong>de</strong>s hessischen Strom-<br />

bedarfs (En<strong>de</strong>nergie) im Jahr 2030 (33,8 TWhel) mit erneuerbaren Energien ge<strong>de</strong>ckt wer-<br />

<strong>de</strong>n.<br />

Bis zum Jahr 2030 könne somit im Optimalfall ein Rückgang <strong>de</strong>s jährlichen Strombedarfs<br />

durch Effizienzmaßnahmen sowie eine <strong>de</strong>utliche Steigerung bei <strong>de</strong>r Nutzung erneuerba-<br />

rer Energien und <strong>de</strong>zentraler KWK- Anlagen erreicht wer<strong>de</strong>n. Der Ausbau <strong>de</strong>r Erneuerba-<br />

ren Energien und <strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentralen KWK reiche mit 10,5 TWhel im Jahr 2030 allerdings bei<br />

weitem nicht aus, um <strong>de</strong>n Strombedarf (En<strong>de</strong>nergie) Hessens von min<strong>de</strong>stens 33,8 TWhel<br />

zu <strong>de</strong>cken. Bereits das Erreichen von rund einem Drittel dieses Bedarfs sei sehr ambitio-<br />

niert und setze die tatsächliche Nutzung aller i<strong>de</strong>ntifizierten technisch- wirtschaftlichen<br />

Potenziale voraus.<br />

e) Stromerzeugung und Gesamtbilanz für Hessen<br />

Hessen sei seit mehreren Jahren ein Bun<strong>de</strong>sland, in <strong>de</strong>m mehr Strom verbraucht als er-<br />

zeugt wer<strong>de</strong>. Die Bruttostromerzeugung in Hessen habe sich im Jahr 2007 auf rund<br />

15,7 TWhel belaufen. Damit habe sie um annähernd die Hälfte niedriger gelegen als noch<br />

im Jahr 2006 (30,6 TWhel). Verantwortlich hierfür sei <strong>de</strong>r Ausfall <strong>de</strong>r Kernkraftwerksblöcke<br />

Biblis A und B gewesen, die nahezu über das gesamte Jahr 2007 nicht zur Verfügung ge-<br />

stan<strong>de</strong>n hätten. Hessen habe somit im Jahr 2006 circa 25 % (+10 TWhel) und im Jahr 2007<br />

sogar circa 60 % (+24,7 TWhel) <strong>de</strong>s Bruttostrombedarfs importieren müssen.<br />

Durch die Realisierung heute bekannter Kraftwerksplanungen könnten im Jahr 2013 zu-<br />

sätzlich 13,4 TWhel Strom in Hessen erzeugt wer<strong>de</strong>n, rund 55 % davon in <strong>de</strong>r hier verfah-<br />

rensgegenständlichen Maßnahme. Mit <strong>de</strong>m zusätzlich möglichen Ausbau erneuerbarer<br />

Energien könnten somit im Jahr 2030 unter optimalen Voraussetzungen 31,8 TWhel in<br />

Hessen erzeugt wer<strong>de</strong>n. Demgegenüber stehe für das Jahr 2030 auch bei <strong>de</strong>r Umsetzung<br />

ehrgeiziger Energiesparmaßnahmen ein Bruttostrombedarf in Hessen von etwa<br />

33,8 TWhel.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 45<br />

Mit <strong>de</strong>r Realisierung<br />

• sämtlicher geplanter Kraftwerksneubauten,<br />

• eines sinken<strong>de</strong>n Energieverbrauches durch Nutzung von Effizienzmaßnahmen sowie<br />

• eines <strong>de</strong>utlichen Ausbaus <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien<br />

könne für <strong>de</strong>n regionalen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch <strong>de</strong>r notwendige<br />

Stromimport für das Land Hessen bis zum Jahr 2030 somit <strong>de</strong>utlich verringert wer<strong>de</strong>n. Mit<br />

<strong>de</strong>m Verzicht auf die Realisierung auch nur eines geplanten konventionellen Kraftwerks<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>r regenerativen Energieerzeugung wäre Hessen dauerhaft und in<br />

noch stärkerem Maße von Stromimporten abhängig.<br />

Darüber hinaus gäbe es unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />

Hoch- und Höchstspannungsnetzes. Je<strong>de</strong>s nicht realisierte Großkraftwerksprojekt in <strong>de</strong>r<br />

Mitte und im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>n zusätzlichen Netzaus-<br />

baubedarf auf Hoch- und Höchstspannungsebene verstärken, da das existieren<strong>de</strong> Über-<br />

tragungsnetz effizient für verbrauchsnahe Erzeugung konzipiert wor<strong>de</strong>n sei.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

a) Einwendungen im Allgemeinen<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wur<strong>de</strong> vorgetragen, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme im Ergebnisbericht (S. 2 und 3) formulierten Projektzwecke wür<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n<br />

Bau von Block 6 nicht erreicht. Das vorhabensbedingte Stromüberangebot gefähr<strong>de</strong> die<br />

Wirtschaftlichkeit von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien. Die Planung an<strong>de</strong>-<br />

rer Kohlekraftwerke sowie die Planung an<strong>de</strong>rs befeuerter Kraftwerke außerhalb Hessens<br />

seien bei <strong>de</strong>r Bedarfsprüfung nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>le sich insoweit um<br />

die Planung und die Realisierung von 28 Kohlekraftwerken. Auch unter konservativen An-<br />

nahmen stün<strong>de</strong> im Jahre 2020 zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Jahreshöchstlast ohne die geplante<br />

Maßnahme ausreichend gesicherte Kraftwerksleistung zur Verfügung. Denn rund zwei<br />

Drittel <strong>de</strong>r Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (189 MWhel) wür<strong>de</strong>n die fluktuie-<br />

ren<strong>de</strong>n Quellen Wind und Sonnenstrahlung erbringen. Das Einspeiseverhalten <strong>de</strong>r<br />

verbleiben<strong>de</strong>n fossil un / o<strong>de</strong>r nuklearen Kraftwerkskapazitäten sowie <strong>de</strong>r Einsatz <strong>de</strong>r vor-<br />

han<strong>de</strong>nen Speicherwasserkraftwerke wür<strong>de</strong>n zunehmend von ihrem Angebot bestimmt.<br />

Die Auslastung aller Kon<strong>de</strong>nsationskraftwerke gehe bis 2020 erheblich zurück (Min<strong>de</strong>rer-<br />

zeugung von 37 Prozent für Braunkohle, 21 Prozent für Steinkohle und 12 Prozent für Erd-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 46 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

gas); die Stromerzeugung aus Kernenergie vermin<strong>de</strong>re sich um 94 Prozent gegenüber<br />

2007.<br />

Schließlich wird vorgetragen, die geplanten Investitionen in Höhe von 1,2 Milliar<strong>de</strong>n Euro<br />

wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Strompreis auf bekannt hohem Niveau halten. Die CO2- Abgaben wür<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>n Betrieb dieses Kohlekraftwerkes ab 2020 unwirtschaftlich machen. Angesichts <strong>de</strong>r<br />

erheblichen Differenzen bei <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme erstellten Prognose <strong>de</strong>s<br />

zukünftigen Energieverbrauchs und an<strong>de</strong>ren - davon abweichen<strong>de</strong>n – Studien for<strong>de</strong>rn<br />

Einwen<strong>de</strong>r die Einholung einer energiepolitischen Entscheidung durch die Hessische Lan-<br />

<strong>de</strong>sregierung.<br />

b) Insbeson<strong>de</strong>re: „Zukunftskraftwerk“ <strong>de</strong>s BUND<br />

Die gemeinsame Stellungnahme <strong>de</strong>s Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland<br />

(BUND), Lan<strong>de</strong>sverband Hessen e.V. und <strong>de</strong>s Bund Naturschutz in Bayern (BN) e.V. geht<br />

davon aus, dass für die verfahrensgegenständliche Maßnahme kein Bedarf bestehe. Das<br />

von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme angestrebte Ziel einer Kraftwerksleistung von 1.100 MWel<br />

könne durch eine Kombination aus Einsparung von Strom, <strong>de</strong>zentralen Blockheizkraftwer-<br />

ken, mit Biomasse betriebenen Kraft- Wärme- Kopplungsanlagen, Windkraftanlagen sowie<br />

einer Deckung <strong>de</strong>r Spitzenlast durch Block 4 (mehrmals) erreicht wer<strong>de</strong>n. Im Detail geht<br />

<strong>de</strong>r BUND davon aus, dass etwa ein Drittel <strong>de</strong>s durch die Maßnahme zu erzeugen<strong>de</strong>n<br />

Stroms durch Stromsparen und Stromeffizienz ersetzt wer<strong>de</strong>n könne. Ebenfalls etwa ein<br />

Drittel <strong>de</strong>r durch die hier verfahrensgegenständliche Maßnahme geplanten Stromerzeu-<br />

gung könne durch KWK- Anlagen ersetzt wer<strong>de</strong>n. Diese sollten <strong>de</strong>zentral dort aufgestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, wo die Wärme jeweils benötigt wer<strong>de</strong>. Dies könne sowohl in Gebäu<strong>de</strong>n als auch<br />

durch <strong>de</strong>n Aufbau kleiner lokaler Wärmenetze erreicht wer<strong>de</strong>n. Als Energieträger dienten<br />

je zur Hälfte Erdgas und Biomasse. Etwa 15 % <strong>de</strong>s Stroms <strong>de</strong>r projektierten Maßnahme<br />

wer<strong>de</strong> durch Win<strong>de</strong>nergie erzeugt. Diese weise einen sehr geringen Flächenbedarf auf.<br />

Zum Ausgleich <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Stromerzeugung durch Win<strong>de</strong>nergie verbun<strong>de</strong>nen Schwan-<br />

kungen dienten mit Pufferspeichern ausgestattete KWK- Anlagen. Von <strong>de</strong>r Leistung <strong>de</strong>r<br />

geplanten Maßnahme von 1.100 MWel müsse nach Abzug <strong>de</strong>s Einsparpotenzials noch ein<br />

Anteil von circa 700 MWel bereitgestellt wer<strong>de</strong>n. Hierfür stün<strong>de</strong>n im „Zukunftskraftwerks-<br />

park“ 500 MWel Win<strong>de</strong>nergie und 450 MWel KWK- Anlagen zur Verfügung. Liege eine<br />

Windstromproduktion vor, könnten bei<strong>de</strong> Anlagentypen die Grundlast ausreichend be-<br />

dienen. Bei Windflaute und nicht genügend Abwärmebedarf <strong>de</strong>r Blockheizkraftwerke<br />

stehe noch eine Kapazität von 600 MWel durch Block 4 <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger bereit,<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 47<br />

<strong>de</strong>r hierzu zeitweilig, schnell und variabel hochgefahren wer<strong>de</strong>n könne. Zusätzlich stellten<br />

Anlagen <strong>de</strong>r Geothermie und <strong>de</strong>r Photovoltaik zusammen weitere 60 MWel Leistung be-<br />

reit. Je mehr Strom diese Anlagen liefern könnten, umso weniger müsse auf Block 4 zu-<br />

rückgegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Insbeson<strong>de</strong>re: Konzeptstudie „ZukunftsEnergie für Hessen“<br />

Eine Vielzahl <strong>de</strong>r vorgebrachten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken bezieht sich <strong>de</strong>s Weiteren<br />

auf die von <strong>de</strong>r hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in Auftrag ge-<br />

gebene Konzeptstudie „ZukunftsEnergie für Hessen“ aus <strong>de</strong>m Jahr 2007. Die Studie zeigt<br />

nach Auffassung <strong>de</strong>r Verfasser einen Weg, um die Stromversorgung in Hessen bis zum<br />

Jahr 2028 ohne Atom, Kohle und Gas und damit „ohne Risikotechnologien und klimage-<br />

recht zu gewährleisten“. Dabei zeichnen die Verfasser <strong>de</strong>r Studie drei Szenarien, die im<br />

Folgen<strong>de</strong>n – zum besseren Verständnis all jener Anregungen und Be<strong>de</strong>nken, die sich auf<br />

diese Studie beziehen, - zusammenfassend dargestellt wer<strong>de</strong>n. Eine eigenständige, von<br />

<strong>de</strong>n auf die Studie Bezug nehmen<strong>de</strong>n Anregungen und Be<strong>de</strong>nken unabhängige Be<strong>de</strong>u-<br />

tung kommt <strong>de</strong>r Konzeptstudie allerdings nicht zu.<br />

(1) Szenario 1: Verlangsamung <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong><br />

In diesem Szenario geht die Konzeptstudie „ZukunftsEnergie für Hessen“ davon aus, dass<br />

das Tempo <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong> durch eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Energiepolitik auf Ebene <strong>de</strong>r Eu-<br />

ropäischen Union und <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung <strong>de</strong>utlich gebremst wird. Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong> da-<br />

von ausgegangen, dass <strong>de</strong>r Atomkonsens in Deutschland beibehalten wer<strong>de</strong>. Dadurch<br />

wer<strong>de</strong> es in diesem Szenario zu einer verstärkten Nutzung fossiler Energieträger – insbe-<br />

son<strong>de</strong>re Kohle – kommen. Die För<strong>de</strong>rung regenerativer Energieträger beson<strong>de</strong>rs <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie wer<strong>de</strong> drastisch reduziert. Die Entwicklung <strong>de</strong>r Offshore- Win<strong>de</strong>nergie in<br />

Deutschland komme durch die Randbedingungen nur langsam in Schwung. Von 375 MW<br />

im Jahr 2008 steige die Leistung nur verhältnismäßig langsam auf über 15.000 MW im<br />

Jahr 2030 an. Maßnahmen zum Stromsparen wür<strong>de</strong>n nicht weiter geför<strong>de</strong>rt. Zur CO2-<br />

Reduktion wür<strong>de</strong>n vor allem technische Verbesserungen <strong>de</strong>r konventionellen Kraftwerke<br />

vorgenommen. Die Hessische Energiepolitik konzentriere sich weiterhin auf die Beibehal-<br />

tung <strong>de</strong>r Atomkraft und die För<strong>de</strong>rung von Biomasse. Für die Ausnutzung <strong>de</strong>r Potenziale<br />

zur Senkung <strong>de</strong>s Stromverbrauchs und für <strong>de</strong>n Einsatz erneuerbarer Energieträger in Hes-<br />

sen seien dadurch im Szenario 1 folgen<strong>de</strong> Trends zu erwarten:<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 48 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

• Der Stromverbrauch steigt bis zum Jahr 2010 um ein Prozent und bleibt in <strong>de</strong>n<br />

kommen<strong>de</strong>n Jahren konstant.<br />

• In <strong>de</strong>n Bereichen Wind, Wasser und Geothermie wer<strong>de</strong>n in Hessen keine wesentli-<br />

chen Steigerungen <strong>de</strong>r Stromproduktion erreicht.<br />

• Zuwächse <strong>de</strong>r Stromproduktion sind im Bereich <strong>de</strong>r Fotovoltaik und <strong>de</strong>r Biomasse zu<br />

erwarten. Im Bereich <strong>de</strong>r Fotovoltaik setzt sich <strong>de</strong>r Trend <strong>de</strong>r letzten Jahre fort. Im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Biomasse steigt die Stromproduktion an. Durch die einseitige Konzent-<br />

ration auf die Produktion von Treibstoffen und die Nutzung von Teilprodukten <strong>de</strong>r<br />

Pflanzen – insbeson<strong>de</strong>re die Verbrennung von Getrei<strong>de</strong> – wer<strong>de</strong>n jedoch nur gerin-<br />

ge Zuwachsraten im Bereich <strong>de</strong>r Stromerzeugung erzielt.<br />

(2) Szenario 2: Fortschreiten <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong><br />

Dieses Szenario <strong>de</strong>r Konzeptstudie „ZukunftsEnergie für Hessen“ basiert auf <strong>de</strong>r Annahme,<br />

dass sowohl die Europäische Union als auch die Bun<strong>de</strong>sregierung die Energiepolitik mit<br />

<strong>de</strong>n bisherigen Zielen fortsetzen. Das be<strong>de</strong>utet, dass insgesamt für die Nutzung erneuer-<br />

barer Energien in Deutschland ein Anteil von 20% im Jahr 2020 und 50% im Jahr 2050 am<br />

Gesamtenergiebedarf erreicht wer<strong>de</strong>n soll. Dafür wer<strong>de</strong>n u.a. mit <strong>de</strong>r Fortschreibung <strong>de</strong>s<br />

EEG entsprechen<strong>de</strong> Weichenstellungen getroffen. Die Leistung <strong>de</strong>r Offshore- Win<strong>de</strong>ner-<br />

gie (ohne Berücksichtigung küstennaher Win<strong>de</strong>nergieanlagen) steigt auf Grund <strong>de</strong>r<br />

Randbedingungen von 500 MW im Jahr 2008 auf 23.000 MW im Jahr 2030 an. Die Hessi-<br />

sche Energiepolitik konzentriert sich weiterhin auf die Beibehaltung <strong>de</strong>r Atomkraft und die<br />

För<strong>de</strong>rung von Biomasse. Maßnahmen zur Energieeffizienz wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r EU-<br />

Richtlinie zur Energieeffizienz ergriffen. Dazu gehören unter an<strong>de</strong>rem ein nationaler Akti-<br />

onsplan und Initiativen auf europäischer Ebene. Unter <strong>de</strong>n Randbedingungen dieses Sze-<br />

narios sind für die Entwicklung <strong>de</strong>s Stromverbrauchs und die Stromproduktion mit erneu-<br />

erbaren Energien in Hessen die folgen<strong>de</strong>n Trends zu erwarten:<br />

• Der Stromverbrauch sinkt analog <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r EU- Energieeffizienzrichtlinie um<br />

jährlich 1 Prozent bis zum Jahr 2015.<br />

• In <strong>de</strong>n Bereichen Wind und Wasser wer<strong>de</strong>n in Hessen keine wesentlichen Steige-<br />

rungen <strong>de</strong>r Stromproduktion erreicht.<br />

• In <strong>de</strong>r Geothermie wer<strong>de</strong>n bis 2028 erste Anlagen im hessischen Ried in Betrieb<br />

gehen. In an<strong>de</strong>ren Regionen Hessens wird eine Nutzung <strong>de</strong>r Geothermie zur Stro-<br />

merzeugung nicht wirtschaftlich möglich sein.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 49<br />

• Zuwächse <strong>de</strong>r Stromproduktion sind im Bereich <strong>de</strong>r Fotovoltaik und <strong>de</strong>r Biomasse zu<br />

erwarten. Im Bereich <strong>de</strong>r Fotovoltaik setzt sich <strong>de</strong>r Trend <strong>de</strong>r letzten Jahre fort. Im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Biomasse steigt die Stromproduktion an. Durch die starke Konzentrati-<br />

on auf die Produktion von Treibstoffen und die Nutzung von Teilprodukten <strong>de</strong>r<br />

Pflanzen – insbeson<strong>de</strong>re die Verbrennung von Getrei<strong>de</strong> - wer<strong>de</strong>n jedoch nur mittlere<br />

Zuwachsraten im Bereich <strong>de</strong>r Stromerzeugung erzielt.<br />

(3) Szenario 3: Forcierung <strong>de</strong>r Energiewen<strong>de</strong><br />

In diesem Szenario <strong>de</strong>r Konzeptstudie „ZukunftsEnergie für Hessen“ wird davon ausge-<br />

gangen, dass sowohl die Europäische Union als auch die Bun<strong>de</strong>sregierung die Energie-<br />

wen<strong>de</strong> engagiert fortsetzen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass die ursprünglichen Zielvorstellungen<br />

<strong>de</strong>s EEG von einem Anteil von min<strong>de</strong>stens 20% im Jahr 2020 und über 50% im Jahr 2050<br />

am Gesamtenergiebedarf <strong>de</strong>utlich übertroffen wer<strong>de</strong>n. Dazu wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r anstehen<strong>de</strong>n<br />

Novellierung <strong>de</strong>s EEG wichtige Impulse gesetzt. Der Anteil aus Offshore- Win<strong>de</strong>nergie<br />

einschließlich küstennaher Binnenlandgroßanlagen mit vergleichbaren Standortbedin-<br />

gungen steigt von 1.000 MW im Jahr 2008 auf über 25.000 MW im Jahr 2030 an. Maß-<br />

nahmen zur Energieeffizienz wer<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Rahmen <strong>de</strong>r EU- Richtlinie zur Energieeffi-<br />

zienz hinaus ergriffen, die explizit <strong>de</strong>n Mitgliedsstaaten weitergehen<strong>de</strong> Zielsetzungen er-<br />

möglicht. Neben einem ambitionierten nationalen Aktionsplan gehören dazu auch weit-<br />

reichen<strong>de</strong> Initiativen auf europäischer Ebene. Die Hessische Energiepolitik verän<strong>de</strong>rt sich<br />

grundlegend und konzentriert sich darauf, <strong>de</strong>n Ausstieg aus <strong>de</strong>r Atomkraft und <strong>de</strong>n fossi-<br />

len Energien mit einer engagierten Energiepolitik zu begleiten. Ziel dieser Politik ist die<br />

Steigerung <strong>de</strong>r Energieeffizienz in Hessen und die möglichst umweltgerechte Produktion<br />

von Strom mit einer hohen Wertschöpfung in Hessen. Mit <strong>de</strong>n Randbedingungen dieses<br />

Szenarios sind folgen<strong>de</strong> Trends im Bereich <strong>de</strong>s Stromverbrauchs und <strong>de</strong>r Stromerzeugung<br />

durch Erneuerbare Energien in Hessen zu erwarten:<br />

• Durch eine konsequente Aktivierung <strong>de</strong>r Stromsparpotenziale geht <strong>de</strong>r Strom-<br />

verbrauch in Hessen signifikant zurück. Die Ziele <strong>de</strong>r EU- Energieeffizienzrichtlinie<br />

wer<strong>de</strong>n übertroffen.<br />

• Ab <strong>de</strong>m Jahr 2028 ist in Hessen durch <strong>de</strong>n gesunkenen Strombedarf und die Steige-<br />

rung <strong>de</strong>r Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eine Stromversorgung voll-<br />

ständig auf Basis erneuerbarer Energien möglich.<br />

• Im Bereich <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie wer<strong>de</strong>n die Potenziale in Hessen zügig genutzt. Neben<br />

<strong>de</strong>r Erschließung neuer Standorte spielt vor allem <strong>de</strong>r Ersatz <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Anla-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 50 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

gen durch leistungsstärkere Anlagen eine wesentliche Rolle. Zusätzlich steigt das<br />

Angebot von Strom aus Win<strong>de</strong>nergie aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Offshore- Win<strong>de</strong>nergie<br />

und <strong>de</strong>r küstennahen Binnenlandgroßanlagen, <strong>de</strong>ren Serienfertigung im Jahr 2007<br />

beginnt (Anteil für Hessen 10%).<br />

• Die Stromerzeugung aus Biomasse lässt sich schnell steigern. Dazu trägt vor allem<br />

die Produktion von Biogas bei.<br />

• Erhebliche Zuwächse <strong>de</strong>r Stromproduktion sind im Bereich <strong>de</strong>r Fotovoltaik zu erwar-<br />

ten. Die Wachstumsraten <strong>de</strong>r installierten Leistung seit 2001 von über 100 Prozent<br />

pro Jahr lassen sich zumin<strong>de</strong>st in abgeschwächter Form weiterhin fortsetzen.<br />

• In <strong>de</strong>r Geothermie wer<strong>de</strong>n bis 2028 erste Anlagen im hessischen Ried in Betrieb<br />

gehen. In an<strong>de</strong>ren Regionen Hessens wird eine Nutzung <strong>de</strong>r Geothermie zur Stro-<br />

merzeugung nicht wirtschaftlich möglich sein.<br />

• Die Stromerzeugung durch Wasserkraft erhöht sich vor allem durch die Erneuerung<br />

bestehen<strong>de</strong>r Anlagen um bis zu 30 Prozent pro Anlage.<br />

3. Bewertung <strong>de</strong>s energiewirtschaftlichen Bedarfs<br />

a) Methodik / Prüfungsmaßstab<br />

Wie bereits dargelegt, nimmt die obere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> keine eigene Ermittlung<br />

/ Bewertung <strong>de</strong>s energiewirtschaftlichen Bedarfs vor. Im Rahmen <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen<br />

<strong>Beurteilung</strong> geht es lediglich darum, <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

§ 18 Abs. 5 S. 2 HLPG formulierten Zweck einer Missbrauchs- beziehungsweise Willkür-<br />

kontrolle zu unterziehen. Entgegen <strong>de</strong>r – insbeson<strong>de</strong>re – von <strong>de</strong>r Kommunalen Arbeits-<br />

gemeinschaft Staudinger vorgetragenen Auffassung führt die Tatsache, dass das vorlie-<br />

gen<strong>de</strong> Raumordnungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wur<strong>de</strong>, nicht dazu, dass die<br />

obere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> an die Stelle <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme tritt. Die Einlei-<br />

tung <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens von Amts wegen steht in § 18 Abs. 1, 1. HS HLPG als<br />

gleichwertige Alternative neben <strong>de</strong>r Einleitung <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens auf Antrag<br />

einer <strong>de</strong>r in § 4 HLPG genannten Stellen. In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Absätzen <strong>de</strong>s § 18 HLPG wer-<br />

<strong>de</strong>n an diese bei<strong>de</strong>n Alternativen keine unterschiedlichen Rechtsfolgen geknüpft.<br />

b) Willkür- und Missbrauchskontrolle<br />

Es wur<strong>de</strong> bereits ausgeführt, dass die Überprüfung <strong>de</strong>r durch die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

erfolgten Zweckbestimmung lediglich eine Willkür- und Missbrauchskontrolle beinhaltet.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd im Rahmen dieser Überprüfung ist die Zugrun<strong>de</strong>legung eines vollständigen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 51<br />

und richtigen Sachverhaltes. Der Zweck, <strong>de</strong>n die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme formuliert hat,<br />

beruht im Wesentlichen auf Prognosen. Diese Prognosen beziehen sich sowohl auf das<br />

Potenzial zur Energieeinsparung und <strong>de</strong>n sich damit ergeben<strong>de</strong>n Energiebedarf bis zum<br />

Jahr 2030 als auch auf die Potenziale zur Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien<br />

und <strong>de</strong>zentrale Kraftwärmekopplung. Es erscheint daher folgerichtig, diese Prognose<br />

anhand <strong>de</strong>r für die Überprüfung von Prognoseentscheidungen allgemein anerkannten<br />

Grundsätze zu verifizieren. Fraglich ist daher, ob<br />

• von feststellbaren Tatsachen<br />

• anhand allgemein anerkannter Erfahrungssätze<br />

• auf <strong>de</strong>n wahrscheinlichen Eintritt eines bestimmten Sachverhalts<br />

zu schließen ist.<br />

(1) Feststellbare Tatsachen<br />

(a) Bedarf / „Versorgungslücke“<br />

Seit Beginn <strong>de</strong>r Liberalisierung <strong>de</strong>s Strommarktes, d.h. seit <strong>de</strong>r diesbezüglich entschei-<br />

<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirt-<br />

schaftsgesetz – EnWG) im Jahre 1998 gibt es keine ein<strong>de</strong>utige (monopolistische) Zuord-<br />

nung eines Versorgungsgebietes zu einem Energieversorger mehr. Elektrizität fließt –<br />

physikalischen Gesetzen folgend – dorthin, wo sie „gebraucht“ wird. Ein „Bedarf“ in Bezug<br />

auf ein bestimmtes Versorgungsgebiet darf daher nicht dahingehend missverstan<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, dass ohne eine „Deckung dieses Bedarfs“ eine Versorgungslücke entstün<strong>de</strong>. Ent-<br />

schei<strong>de</strong>nd ist vielmehr, dass - soweit für ein bestimmtes Gebiet ein Defizit an erzeugter<br />

Energie festgestellt beziehungsweise nachgewiesen wird – die Energie aus an<strong>de</strong>ren Ge-<br />

bieten „importiert“ wer<strong>de</strong>n muss. Dies führt – wie<strong>de</strong>rum physikalischen Gesetzen folgend<br />

– zu erhöhten Leitungsverlusten.<br />

(b) Merit Or<strong>de</strong>r<br />

Der Einsatz und die Einsatzzeiten eines konventionellen Kraftwerks hängen aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Marktmechanismen am Strommarkt maßgeblich mit <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>s Kraftwerks im so<br />

genannten Merit Or<strong>de</strong>r zusammen. Vereinfacht dargestellt, bieten Energieerzeuger an<br />

<strong>de</strong>r Strombörse jeweils für <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Tag die von ihnen produzierten Strommengen<br />

zu einem bestimmten Preis an. Preisbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Faktoren sind dabei die so genannten vari-<br />

ablen Kosten. Dies sind Brennstoffkosten, Kosten für Hilfskessel und Betriebsstoffe sowie<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 52 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

die Kraft Gesetzes mit <strong>de</strong>m Ausstoß von Kohlendioxid (ohne Umweltfolgekosten) verbun-<br />

<strong>de</strong>nen Kosten. Vor allem letztere führen aufgrund <strong>de</strong>r Verknappung <strong>de</strong>r zur Verfügung<br />

stehen<strong>de</strong>n CO2- Zertifikate (und <strong>de</strong>s daraus folgen<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnisses <strong>de</strong>r Versteigerung<br />

dieser Zertifikate) dazu, dass die variablen Kosten fossiler Kraftwerke künftig erheblich<br />

ansteigen wer<strong>de</strong>n.<br />

An <strong>de</strong>r Strombörse wird nun <strong>de</strong>r jeweils prognostizierte Bedarf in <strong>de</strong>r Reihenfolge <strong>de</strong>r<br />

jeweils günstigsten variablen Kosten ge<strong>de</strong>ckt. Aufgrund <strong>de</strong>s absoluten Vorrangs bei <strong>de</strong>r<br />

Einspeisung Erneuerbarer Energien wird dabei die Menge <strong>de</strong>r aus diesen Erneuerbaren<br />

Energien produzierten Energie zuvor von <strong>de</strong>m prognostizierten Bedarf abgezogen. Die<br />

Marktgesetze wer<strong>de</strong>n daher – nach <strong>de</strong>rzeitigem Erkenntnisstand – dazu führen, dass die<br />

Bedarfs<strong>de</strong>ckung in folgen<strong>de</strong>r Reihenfolge erfolgt:<br />

• Erneuerbare Energien<br />

• Atomkraftwerke<br />

• Braunkohlekraftwerke<br />

• Steinkohlekraftwerke<br />

• Gaskraftwerke / Spitzenlastkraftwerke.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r variablen Kosten wer<strong>de</strong>n die kostengünstigsten Kraftwerke zur Deckung <strong>de</strong>s<br />

Grundlastbedarfs betrieben. Zur Deckung <strong>de</strong>r Mittellast sowie <strong>de</strong>r Spitzenlast wer<strong>de</strong>n<br />

Kraftwerke mit höheren variablen Kosten eingesetzt. Dies führt dazu, dass neue Steinkoh-<br />

lekraftwerke alte Braun- und Steinkohlekraftwerke verdrängen. Neue Erdgaskraftwerke<br />

hingegen verdrängen alte Erdgaskraftwerke aus <strong>de</strong>m Kraftwerkspark, aber keine Stein-<br />

kohlekraftwerke. Soweit Gaskraftwerke existieren, die <strong>de</strong>n Grundlastbedarf <strong>de</strong>cken, kann<br />

dies nach <strong>de</strong>n Erkenntnissen sowohl <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme als auch <strong>de</strong>r oberen Lan-<br />

<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> nur daran liegen, dass die Betreiber dieser Kraftwerke über extrem<br />

günstige Konditionen beim Gaserwerb verfügen, was jedoch allen bekannten Erfahrungs-<br />

sätzen im Hinblick auf das Verhältnis <strong>de</strong>r variablen Kosten von Gas und Kohle wi<strong>de</strong>r-<br />

spricht. Erzeugungsanlagen für Strom aus Erneuerbaren Energien wer<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Regelungen <strong>de</strong>s EEG nicht durch <strong>de</strong>n Bau neuer konventioneller Kraftwerke verdrängt.<br />

Davon hat sich die obere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> – auch aufgrund eines von <strong>de</strong>r Kom-<br />

munalen Arbeitsgemeinschaft Staudinger in Auftrag gegebenen Gutachtens (Institut für<br />

Energie- und Klimapolitik Hamburg, Dr. Helmut- M. Groscurth) – überzeugt. Fachleute<br />

sprechen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Energieerzeugung aus Erneuerbaren Energien von<br />

so genannten Must- run- Anlagen.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 53<br />

Diese Gesetze <strong>de</strong>s Marktes zugrun<strong>de</strong> legend, ist es – entgegen <strong>de</strong>r Auffassung zahlreicher<br />

Bürgerinnen und Bürger sowie einiger öffentlicher Stellen und Kommunen – auch ausge-<br />

schlossen, dass durch die Verwirklichung <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme<br />

Erneuerbare Energien verdrängt wer<strong>de</strong>n. Dass – wie im Erörterungstermin vorgetragen<br />

wur<strong>de</strong> – die Stromerzeuger gegebenenfalls ihre Lobbyarbeit verstärken, um <strong>de</strong>n weiteren<br />

Ausbau Erneuerbarer Energien zu verlangsamen o<strong>de</strong>r zu begrenzen beziehungsweise <strong>de</strong>n<br />

Einspeisevorrang zu begrenzen, ist zwar keineswegs aus <strong>de</strong>r Luft gegriffen, muss <strong>de</strong>rzeit<br />

aber gleichwohl als bloße Spekulation angesehen wer<strong>de</strong>n und kann in einem Raumord-<br />

nungsverfahren nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vielmehr ist es – langfristig gesehen – nicht unwahrscheinlich, dass <strong>de</strong>r Bedarf an Grund-<br />

lastkraftwerken durch <strong>de</strong>n weiteren Ausbau <strong>de</strong>r Stromerzeugung aus Erneuerbaren Ener-<br />

gien sinken wird. Gemäß eines <strong>de</strong>r oberen Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Schrei-<br />

bens <strong>de</strong>r E.ON Netz GmbH vom 19. August 2008 an die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme kann <strong>de</strong>r<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Erneuerbaren Energien – im Extremfall – dazu führen, dass (ausgehend von<br />

einem Betrieb <strong>de</strong>r Blöcke 4, 5 und 6) am Kraftwerksstandort Staudinger bereits im Jahr<br />

2017 die Notwendigkeit einer Leistungsreduzierung von bis zu 900 MW entstehen könne.<br />

Auch dies be<strong>de</strong>utet jedoch nicht, dass damit <strong>de</strong>r Bedarf an <strong>de</strong>m vorliegend geplanten<br />

Grundlastkraftwerk verneint wer<strong>de</strong>n müsste. Denn erst recht dann, wenn ein Großteil <strong>de</strong>s<br />

Grundlastbedarfs durch Erneuerbare Energien ge<strong>de</strong>ckt wird, führt die Verdrängung älte-<br />

rer, weniger effizienter und damit mit höheren variablen Kosten verbun<strong>de</strong>ner Kraftwerke<br />

dazu, dass vorrangig neuere, effizientere und umweltschonen<strong>de</strong>re Kraftwerke betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

(c) Grundlagen <strong>de</strong>r Prognosen<br />

Insbeson<strong>de</strong>re ein Vergleich mit Szenario 1 <strong>de</strong>r Konzeptstudie „ZukunftsEnergie für Hes-<br />

sen“ <strong>de</strong>r Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen (siehe 2.c)(1)) zeigt, dass die von<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme <strong>de</strong>n einzelnen Prognosen zugrun<strong>de</strong> gelegten Daten zutref-<br />

fend ermittelt wur<strong>de</strong>n. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken, die die entsprechen<strong>de</strong> Grundlage<br />

anzweifeln, sind <strong>de</strong>mentsprechend auch nicht eingegangen.<br />

(2) Allgemeingültige Erfahrungssätze<br />

Eklatante Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Ansätzen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme einerseits und<br />

<strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r öffentlichen Stellen sowie <strong>de</strong>r Öffentlichkeit an<strong>de</strong>rerseits bestehen jedoch im<br />

Hinblick auf die unterschiedlichen methodischen Ansätze bei <strong>de</strong>r Erstellung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 54 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

Prognosen. Dies wird insbeson<strong>de</strong>re im Vergleich mit <strong>de</strong>n Studien <strong>de</strong>s BUND und <strong>de</strong>r<br />

Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen <strong>de</strong>utlich. Auch diese Studien kommen nur<br />

dann zu von <strong>de</strong>n Prognosen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme abweichen<strong>de</strong>n Ergebnissen,<br />

wenn im Hinblick auf die Entwicklung <strong>de</strong>r Energieeffizienz, <strong>de</strong>s Stromverbrauchs sowie<br />

<strong>de</strong>s Ausbaus Erneuerbarer Energien bestimmte – aus <strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>r jeweiligen Verfasser<br />

zielkonforme – Grundannahmen getroffen wer<strong>de</strong>n. Da diese Grundannahmen nicht auf<br />

allgemein anerkannten Erfahrungssätzen beruhen, sind sie nicht geeignet, die Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>r Prognosen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme in Frage zu stellen. Dies gilt insbeson<strong>de</strong>re in<br />

Bezug auf künftige Entwicklungen <strong>de</strong>r Energiepolitik <strong>de</strong>r Europäischen Union, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

sowie <strong>de</strong>r Hessischen Lan<strong>de</strong>sregierung. Die Erreichung bestimmter, künftig von <strong>de</strong>r Eu-<br />

ropäischen Union o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung proklamierter Ziele <strong>de</strong>r Energiepolitik kann<br />

nicht als anerkannter Erfahrungssatz zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n. Diesen Zielen mangelt es<br />

<strong>de</strong>rzeit an für die obere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>, die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme o<strong>de</strong>r sons-<br />

tige Privatrechtspersonen verbindlichem Charakter. Das in § 1 Abs. 2 EEG nie<strong>de</strong>rgelegte<br />

(und damit allein verbindliche) Ziel, <strong>de</strong>n Anteil an Erneuerbaren Energien an <strong>de</strong>r Strom-<br />

versorgung bis 2020 auf min<strong>de</strong>stens 20 % zu erhöhen, legt die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

zugrun<strong>de</strong>. Für 2030 geht sie von einem Anteil <strong>de</strong>r Erneuerbaren Energien an <strong>de</strong>r Stro-<br />

merzeugung von einem Drittel aus (siehe 1.d)).<br />

In Bezug auf die Prognose <strong>de</strong>s Einsparpotenzials legt die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sogar<br />

einen weit ambitionierteren Ansatz zugrun<strong>de</strong>, als dies die Landtagsfraktion von Bünd-<br />

nis 90 / Die Grünen tut. Nach <strong>de</strong>n Ausführungen <strong>de</strong>s Gutachters <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme im Rahmen <strong>de</strong>s Erörterungstermins wur<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Prognose <strong>de</strong>s Einsparpotenzi-<br />

als in vielen Bereichen anspruchsvolle Energieeffizienzmaßnahmen vorausgesetzt. Dies<br />

betrifft insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Ersatz von Altgeräten durch so genannte<br />

Stand- by- off- Geräte (Geräte mit „Ökoschalter“).<br />

c) Zusammenfassen<strong>de</strong> Bewertung<br />

Die Erörterung <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken hat ergeben, dass sich die Frage nach<br />

einem Bedarf so nicht stellt. Wür<strong>de</strong> die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme nicht davon ausgehen,<br />

dass sie die produzierte Strommenge – trotz <strong>de</strong>r dargestellten Gesetze <strong>de</strong>s Strommarktes<br />

– absetzen könnte, wür<strong>de</strong> sie nicht Investitionskosten von 1,2 Milliar<strong>de</strong>n Euro auf sich<br />

nehmen. Selbst wenn <strong>de</strong>r Bewertung durch die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme eine Fehlein-<br />

schätzung zugrun<strong>de</strong> läge, wür<strong>de</strong> dies lediglich dazu führen, dass die Maßnahme durch<br />

Kraftwerke mit einem höheren Wirkungsgrad o<strong>de</strong>r durch Erneuerbare Energien verdrängt<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 55<br />

wür<strong>de</strong>. Die Zweckbestimmung durch die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wird auch durch das<br />

„Zukunftskraftwerk“ <strong>de</strong>s BUND (siehe 2.b)) nicht in Frage gestellt. Es stellt sich nämlich<br />

nicht – wie <strong>de</strong>r BUND meint – die Frage, ob die angestrebten 7,1 TWh pro Jahr auch mit<br />

Hilfe regenerativer Energien erzeugt wer<strong>de</strong>n können. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme geht<br />

davon aus, dass die angestrebte Stromproduktion auch bei Berücksichtigung <strong>de</strong>r Verwirk-<br />

lichung aller Potenziale für Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 erfor<strong>de</strong>rlich ist. Sollte<br />

sich - entgegen <strong>de</strong>r Einschätzung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – die Entwicklung <strong>de</strong>s Aus-<br />

baus Erneuerbarer Energien günstiger entwickeln, führt dies im Hinblick auf die Verdrän-<br />

gung weniger effizienter Kraftwerke zu keinem an<strong>de</strong>ren Ergebnis. Denn auch wenn die<br />

Verdrängung von Kraftwerken mit geringerem Wirkungsgrad erst später einsetzt, än<strong>de</strong>rt<br />

sich nichts an <strong>de</strong>m oben geschil<strong>de</strong>rten Mechanismus.<br />

III. Zu prüfen<strong>de</strong> Varianten<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme vertritt die Rechtsauffassung, dass gemäß § 18 Abs. 5 HLPG<br />

eine Alternativenprüfung nur in sehr eingeschränktem Umfang und immer auf einen be-<br />

stimmten Zweck bezogen stattfin<strong>de</strong>. Die Notwendigkeit für die Untersuchung von Stand-<br />

ortalternativen sowie von technisch- konzeptionellen Varianten sei in <strong>de</strong>m nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht vorgesehen.<br />

Selbst bei Maßnahmen, bei <strong>de</strong>nen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei,<br />

müsse die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme lediglich die wichtigsten von ihr gegebenenfalls ge-<br />

prüften Varianten in einer Übersicht darstellen (§ 4a Abs. 1 Nr. 7 <strong>de</strong>r 9. BImSchV). Im Hin-<br />

blick auf ihre Umweltauswirkungen seien bei dieser Maßnahme die wichtigsten von ihr<br />

geprüften technischen Verfahrensvarianten (nicht Standortalternativen) in einer Übersicht<br />

darzustellen und die wesentlichen Auswahlgrün<strong>de</strong> mitzuteilen (§ 4e Abs. 3 <strong>de</strong>r<br />

9. BImSchV).<br />

Die seitens <strong>de</strong>r verfahrensführen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens<br />

gefor<strong>de</strong>rte Herleitung <strong>de</strong>r Maßnahme geht aus Sicht <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme weit<br />

über das erfor<strong>de</strong>rliche Maß hinaus. Die gefor<strong>de</strong>rte Vorgehensweise entspreche eher <strong>de</strong>m<br />

Vorgehen im Rahmen einer fachgesetzlichen Planfeststellung, die zwingend eine Abwä-<br />

gungsentscheidung beinhalte.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 56 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

Zur Frage, wann <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme als erreicht angesehen wer<strong>de</strong>n kann, meint die<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, in <strong>de</strong>r Rechtssprechung existierten keine Grenzen für die Frage,<br />

inwieweit Alternativen ein Planungsziel erreichten o<strong>de</strong>r nicht. Nach Auffassung <strong>de</strong>r Träge-<br />

rin <strong>de</strong>r Maßnahme erreiche keine Alternative, die bemerkenswert weniger als 7,1 TWh<br />

Nettostrom pro Jahr erzeuge, das gesetzte Ziel <strong>de</strong>r Maßnahme. Wenn man eine <strong>de</strong>utlich<br />

geringere Nettostromerzeugung und somit eine eingeschränkte Zielerreichung verlangen<br />

wür<strong>de</strong>, so bedürfe es hierfür nicht nur gewichtiger Grün<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn auch einer <strong>de</strong>r Abwä-<br />

gung zugänglichen behördlichen Entscheidung. Im Raumordnungsverfahren wür<strong>de</strong> in<strong>de</strong>s<br />

keine planerische Entscheidung und somit auch keine <strong>de</strong>r Abwägung zugängliche Ent-<br />

scheidung getroffen.<br />

Bei Anwendung dieser Maßstäbe kristallisiere sich die verfahrensgegenständliche Maß-<br />

nahme als die bestgeeignete technische Variante heraus. Dies beruhe einerseits auf <strong>de</strong>n<br />

günstigen wirtschaftlichen Randbedingungen, unter <strong>de</strong>nen diese Variante betrieben wer-<br />

<strong>de</strong>n könne, an<strong>de</strong>rerseits auf <strong>de</strong>n ökologischen Vorteilen, die sie im Vergleich zur Nullvari-<br />

ante (mit Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3) aufweise. Die 1.100 MW GuD- Variante weise<br />

im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Aspekte eine geringere Eignung auf. Die übri-<br />

gen – vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgegebenen – Varianten erreichten <strong>de</strong>n<br />

Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme nicht o<strong>de</strong>r nur mit unverhältnismäßigen Mitteln.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> eingewandt, es sei inakzeptabel, die Trä-<br />

gerin <strong>de</strong>r Maßnahme mit <strong>de</strong>r Suche nach Alternativen zu beauftragen. Zwangsläufig fehle<br />

es dieser an <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Interesse und <strong>de</strong>r Kompetenz, sich für alternative Energie-<br />

formen stark zu machen. Dies könne nur ein unabhängiger Dritter. Die Variantenprüfung<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sei unverständlich, je<strong>de</strong>nfalls für Laien nicht nachvollziehbar.<br />

Dies gelte insbeson<strong>de</strong>re für die festgelegten Randbedingungen, die angewandte Metho-<br />

dik und die ausgewählten Kriterien.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Betrachtung <strong>de</strong>r Varianten nach <strong>de</strong>r Vorgabe<br />

<strong>de</strong>r oberen Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> auf das gesamte Versorgungsgebiet <strong>de</strong>s Kraftwerkes<br />

Staudinger beziehen sollte. Dem gegenüber beschränke sich die Prüfung <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme auf Hessen und lasse die Untersuchung <strong>de</strong>r Gebiete in Bayern, Bremen,<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen und Schleswig - Holstein außen vor. Die Alternativenbetrachtung enthalte<br />

keine konkrete Untersuchung alternativer Standorte. Ferner wur<strong>de</strong> kritisiert, dass techni-<br />

sche Varianten nicht ausreichend geprüft wor<strong>de</strong>n seien, insbeson<strong>de</strong>re die Abgasführung<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Variantenprüfung Seite 57<br />

über einen Kamin, Alternativen zur Kühlturmtechnik und die CCS-Technologie sowie ihre<br />

Alternativen seien ungeprüft geblieben.<br />

3. Bewertung<br />

Entgegen <strong>de</strong>r in zahlreichen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum Ausdruck kommen<strong>de</strong>n Auf-<br />

fassung ist es nicht zu beanstan<strong>de</strong>n, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sowohl bei <strong>de</strong>r Prü-<br />

fung, welche Varianten vertieft zu betrachten sind, als auch bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r vertieft<br />

geprüften Varianten <strong>de</strong>n Maßstab einer weitestgehen<strong>de</strong>n Erreichung <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme verfolgten Zwecks zugrun<strong>de</strong> legt. An<strong>de</strong>rs als bei behördlichen Entscheidungen,<br />

die entwe<strong>de</strong>r enteignungsrechtliche Vorwirkungen entfalten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Gegenstand ge-<br />

eignet ist, ein Gebiet von gemeinschaftsrechtlicher Be<strong>de</strong>utung o<strong>de</strong>r ein Europäisches Vo-<br />

gelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen, bedarf es vorliegend keiner Abwägung <strong>de</strong>s<br />

Zwecks <strong>de</strong>r Maßnahme mit <strong>de</strong>m Allgemeinwohl (im Sinne <strong>de</strong>s Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG) be-<br />

ziehungsweise <strong>de</strong>m Schutz von Gebieten im Sinne <strong>de</strong>s § 34 Abs. 1 BNatSchG. An<strong>de</strong>rs als<br />

in <strong>de</strong>n vorgenannten Verfahren geht es vorliegend nicht darum, „zumutbare“ Alternativen<br />

ausfindig zu machen, die – im Gegensatz zu <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme – bestimmte Zuläs-<br />

sigkeitsvoraussetzungen (Gemeinwohl, Vermeidung o<strong>de</strong>r Vermin<strong>de</strong>rung von Eingriffen in<br />

schutzwürdige Gebiete im Sinne <strong>de</strong>s § 34 Abs. 1 BNatSchG) erfüllen. Die Vorschrift <strong>de</strong>s<br />

§ 18 Abs. 5 S. 2 HLPG ist nicht Ausfluss einer behördlichen Verpflichtung, die Belange <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gegen die Belange an<strong>de</strong>rer Privatpersonen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n öffentlichen<br />

Belang einer erhöhten Umweltverträglichkeit abzuwägen. Die Vorschrift soll die Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme – und infolge <strong>de</strong>ssen die Raumordnungsbehör<strong>de</strong> – durch die Prüfung, ob<br />

<strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme auch mit an<strong>de</strong>ren Mitteln zu erreichen ist, zwingen sicherzustel-<br />

len, dass eine nicht nur <strong>de</strong>n fachgesetzlichen Anfor<strong>de</strong>rungen entsprechen<strong>de</strong> son<strong>de</strong>rn eine<br />

– im Hinblick auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft, Klima<br />

und Landschaft –über die fachgesetzlichen Vorgaben hinausgehen<strong>de</strong> Lösung verwirklicht<br />

wird. Der Zweck <strong>de</strong>s § 18 Abs. 5 S. 2 HLPG ist daher bereits dann als erfüllt anzusehen,<br />

wenn sich zeigt, dass <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Maßnahme verfolgte Zweck auf an<strong>de</strong>re Weise nicht zu<br />

erreichen ist.<br />

Daher greift auch <strong>de</strong>r in zahlreichen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum Ausdruck kommen-<br />

<strong>de</strong> Vorwurf, die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme habe die Kriterien <strong>de</strong>r Variantenprüfung (insbe-<br />

son<strong>de</strong>re im Hinblick auf die Nettostromerzeugung und die Eignung <strong>de</strong>r Maßnahme für<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Systemdienstleistungen) so gewählt, dass von vornherein nur für die geplan-<br />

te Maßnahme eine Zielerreichung möglich gewesen sei, nicht durch. Gleiches gilt für <strong>de</strong>n<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 58 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

Vorwurf, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r Variantenprüfung angewandten Kri-<br />

terien kaschierten lediglich <strong>de</strong>ren eigentliches Ziel einer Gewinnmaximierung. Bei dieser<br />

Kritik wird zunächst übersehen, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme (als Privatunternehmen<br />

und Tochter einer Aktiengesellschaft) selbstverständlich nach wirtschaftlicher Rentabilität<br />

strebt. Wesentlich tiefgreifen<strong>de</strong>r ist jedoch die Erkenntnis <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Raumord-<br />

nungsverfahrens, dass die verfahrensgegenständliche Maßnahme durch die mit <strong>de</strong>r Ver-<br />

ringerung <strong>de</strong>s Nord- Süd- Gefälles bei <strong>de</strong>r Stromeinspeisung einhergehen<strong>de</strong> Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r Stabilität <strong>de</strong>s Stromnetzes mittelfristig (bis zu einer Erneuerung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Stromnetzes) einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu leisten wird, <strong>de</strong>n keineswegs nur<br />

von <strong>de</strong>n Gegnern <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme gefor<strong>de</strong>rten Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Erneuerbaren Energien zu ermöglichen beziehungsweise zu beschleunigen. Im Hinblick<br />

auf die Potenziale <strong>de</strong>r Energieeinsparung und <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>r Erneuerbaren Energien ist<br />

die geplante Maßnahme als Übergangslösung (für die Lebensdauer <strong>de</strong>s Kraftwerkes) er-<br />

for<strong>de</strong>rlich. Damit liegt <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme verfolgte Zweck zu einem nicht<br />

unerheblichen Teil im öffentlichen Interesse. Dass die privatwirtschaftlichen Interessen<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme damit einhergehen, än<strong>de</strong>rt nichts an <strong>de</strong>m öffentlichen Inte-<br />

resse an <strong>de</strong>r wesentlichen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger durch die Errichtung eines<br />

1.100 MWel Steinkohleblocks.<br />

Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, dass keine <strong>de</strong>r im<br />

Scoping- Verfahren eingeführten Varianten <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme verfolgten<br />

Zweck erreicht, unmittelbar einleuchtend. Sie brauchten daher we<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung noch im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Raumverträglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme weiter berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n. Die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme selbst<br />

eingeführten Varianten (1.100 MWel GuD- Kraftwerk, Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 5),<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mgegenüber vom Regierungspräsidium Darmstadt sowohl im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung als auch bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Raumverträglichkeit wei-<br />

ter mit berücksichtigt.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


4. Teil: Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

A. Methodik, Prüfungsgegenstand, Untersuchungstiefe<br />

I. Methodik<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat ausgehend von <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r beabsichtigten<br />

Maßnahme und <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n vertieft betrachteten Varianten eine an die Planungsebene<br />

angepasste Darstellung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>n Anlagenvarianten verbun<strong>de</strong>nen bau-, anlagen- und<br />

betriebsbedingten Wirkungen auf die Umwelt vorgenommen. Auf <strong>de</strong>r Grundlage einer<br />

Seite 59<br />

Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse <strong>de</strong>r Umwelt im Untersuchungsraum erfolgte eine<br />

schutzgutbezogene ökologische Risikoanalyse. Der Zustandsanalyse wur<strong>de</strong> eine Be-<br />

schreibung <strong>de</strong>r Ist- Situation hinsichtlich <strong>de</strong>r einzelnen Schutzgüter im Untersuchungsraum<br />

einschließlich <strong>de</strong>r aktuellen Belastungen (Vorbelastung) zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

Zur Durchführung <strong>de</strong>r Risiko- und Konfliktanalyse wur<strong>de</strong>n die variantenbedingten Wirkun-<br />

gen auf die Umwelt mit <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>s Ist- Zustan<strong>de</strong>s zusammenge-<br />

führt. Die schutzgutbezogenen Auswirkungsprognosen beinhalten Beschreibungen und<br />

Bewertungen <strong>de</strong>r Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter unter Beachtung <strong>de</strong>r<br />

Wechselwirkungen, <strong>de</strong>r allgemein anerkannten Prüfmetho<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>r zu berücksichti-<br />

gen<strong>de</strong>n regionalen Planungsebene. Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Auswirkungsprognose wur<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>ren fachliche <strong>Beurteilung</strong> mit Hilfe fachgesetzlicher Vorgaben, <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Technik<br />

und gutachterlichen Erfahrungen vorgenommen.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Methodik <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsuntersuchung wur<strong>de</strong> insbeson<strong>de</strong>re<br />

gefor<strong>de</strong>rt, dass ein Vergleich <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme mit einem aus-<br />

schließlichen Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 4 und 5 erfolgen müsse. Es sei absehbar, dass bis<br />

zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r beabsichtigten Verwirklichung <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maß-<br />

nahme nur noch diese bei<strong>de</strong>n Kraftwerksblöcke in Betrieb seien. Daher könne nur ein<br />

Vergleich mit einem entsprechen<strong>de</strong>n Prognosenullfall die Umweltauswirkungen realistisch<br />

wie<strong>de</strong>rgeben.<br />

Auch die Umweltbelastungen <strong>de</strong>r Abscheidung und Zwischenlagerung von Kohlendioxid<br />

und <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Wirkungsgrads und <strong>de</strong>r Effizienz <strong>de</strong>s Kraft-<br />

werkes seien nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.


Seite 60 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

3. Bewertung<br />

Entgegen <strong>de</strong>r erhobenen Be<strong>de</strong>nken musste kein Vergleich <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme mit einem sogenannten Prognosenullfall angestellt wer<strong>de</strong>n. Die Ausnahmevorau-<br />

setzungen <strong>de</strong>r Ziffer 0.5.1.2 <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung <strong>de</strong>s<br />

Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) liegen nicht vor. Grundsätz-<br />

lich ist für einen Vergleich <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r Maßnahme mit <strong>de</strong>r bisherigen Umweltsi-<br />

tuation nur <strong>de</strong>r aktuelle Ist- Zustand zu ermitteln und zu beschreiben.<br />

Nur wenn wirtschaftliche, verkehrliche, technische und sonstige Entwicklungen zu erwar-<br />

ten sind, die zu einer erheblichen Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Ist- Zustan<strong>de</strong>s führen können, ist <strong>de</strong>r<br />

vorhersehbare Zustand zu beschreiben, wie er sich bis zur Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme darstellen wird. Im Falle eines Verzichts auf die Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

ist davon auszugehen, dass nicht nur ein Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 4 und 5 erfolgen wird.<br />

Vielmehr ist es die erklärte und grundsätzlich realisierbare Intention <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme, in diesem Fall die Blöcke 1 bis 3 zu ertüchtigen und im Rahmen <strong>de</strong>r zum Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r beabsichtigten Inbetriebnahme <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme gelten<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

weiterzubetreiben, um die bestehen<strong>de</strong> Stromnachfrage auf diese Weise zumin<strong>de</strong>st teil-<br />

weise ab<strong>de</strong>cken zu können. Unüberwindliche Hin<strong>de</strong>rnisse für eine Ertüchtigung bezie-<br />

hungsweise einen Weiterbetrieb <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kraftwerksblöcke sind gegenwärtig<br />

nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund war es nicht erfor<strong>de</strong>rlich, einen Vergleich <strong>de</strong>r zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n Auswirkungen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme mit einem Prognosenullfall vorzu-<br />

nehmen, <strong>de</strong>r nur <strong>de</strong>n Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 4 und 5 beinhaltet.<br />

Die möglichen Umweltauswirkungen durch die Abscheidung und Zwischenlagerung von<br />

Kohlendioxid mussten ebenfalls nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, weil die entsprechen<strong>de</strong><br />

Technik bisher nicht verfügbar ist beziehungsweise gegenwärtig noch nicht <strong>de</strong>m einsatz-<br />

fähigen Stand <strong>de</strong>r Technik entspricht. Da nicht geklärt ist, wann und wo das abgeschie-<br />

<strong>de</strong>ne CO2 gelagert o<strong>de</strong>r gespeichert wer<strong>de</strong>n soll, ist auch eine realistische Prognose <strong>de</strong>r<br />

Umweltauswirkungen <strong>de</strong>rzeit nicht möglich und erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

II. Prüfungsgegenstand <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat in <strong>de</strong>r raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersu-<br />

chung für alle Schutzgüter Aussagen zur Umweltverträglichkeit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Methodik, Prüfungsgegenstand, Untersuchungstiefe Seite 61<br />

(1.100 MWel Steinkohleblock) im Vergleich zu <strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten (GuD- Vari-<br />

ante, Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3) getroffen.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wur<strong>de</strong> bemängelt, dass die Einbeziehung <strong>de</strong>s - bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme er-<br />

for<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n – Rohrleitungsnetzes für <strong>de</strong>n Fernwärmetransport und <strong>de</strong>r Hoch-<br />

spannungsmasten für die Anbindung an das Umspannwerk fehle. Ferner wur<strong>de</strong> gefor-<br />

<strong>de</strong>rt, die Risiken zu betrachten, die dadurch entstün<strong>de</strong>n, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen dargestellten Verfahrensweisen abweiche. Dies<br />

treffe insbeson<strong>de</strong>re auf die Verwendung an<strong>de</strong>rer als in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen<br />

angegebener Einsatzstoffe zu. Diesbezüglich wur<strong>de</strong> vorgetragen, im Block 5 <strong>de</strong>s Kraft-<br />

werks Staudinger wür<strong>de</strong>n neben Steinkohle auch Ersatzbrennstoffe wie Klärschlamm o<strong>de</strong>r<br />

Petrolkoks mit hochgiftigen Inhaltsstoffen wie zum Beispiel Arsen, Blei, Cadmium, Chrom,<br />

Kobalt, Mangan, Nickel o<strong>de</strong>r Quecksilber verbrannt. Für <strong>de</strong>n eventuellen Einsatz von Er-<br />

satzbrennstoffen sollten im Vorgriff Auflagen festgesetzt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Einsatz ausgeschlos-<br />

sen wer<strong>de</strong>n. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme müsse sich verbindlich und ausschließlich auf<br />

einen bestimmten Brennstoffkanon festlegen.<br />

Ferner wur<strong>de</strong> vorgetragen, Umweltauswirkungen durch <strong>de</strong>n Abbau und <strong>de</strong>n Transport<br />

von Kohle und auch soziale Komponenten <strong>de</strong>s Kohleabbaus (zum Beispiel in Südafrika)<br />

seien im Rahmen <strong>de</strong>r Ökobilanz und Wirkungsgraduntersuchung zu berücksichtigen. Be-<br />

einträchtigungen <strong>de</strong>r Wohnbebauung im Ortsteil Hainstadt im Bereich <strong>de</strong>r Angergasse<br />

durch die zusätzlich erfor<strong>de</strong>rlichen Kohletransporte beim Be- und Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schiffe am<br />

Hafen seien ebenfalls einzubeziehen. Gleiches gelte für <strong>de</strong>n Abtransport von Abfallpro-<br />

dukten. Die notwendigen Kohlelager, insbeson<strong>de</strong>re die Explosionsgefahren durch Koh-<br />

lebunker und erhöhte Brandgefahren seien im Raumordnungsverfahren nicht angemes-<br />

sen gewürdigt wor<strong>de</strong>n. Die Risiken eines Bran<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kohlelager wür<strong>de</strong>n durch das ge-<br />

plante Kraftwerk erhöht. Die so genannten Domino- Effekte seien nicht ausreichend un-<br />

tersucht wor<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Kohlelagern wür<strong>de</strong>n die notwendigen Brandabschnitte<br />

nicht eingehalten. Von einem Brand gingen nicht kalkulierbare Risiken für die Wohn-<br />

nachbarschaft aus.<br />

Schließlich wur<strong>de</strong>n Zweifel an <strong>de</strong>r bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines zusätzlichen<br />

Kraftwerksblocks erhoben. Das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich sei nicht<br />

zulässig und es bestün<strong>de</strong> die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Das<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 62 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

„je<strong>de</strong>n Maßstab sprengen<strong>de</strong> Bauvorhaben“ füge sich nicht in die Eigenart <strong>de</strong>r näheren<br />

Umgebung und in das Landschaftsbild ein.<br />

3. Bewertung<br />

Eine Einbeziehung <strong>de</strong>s Rohrleitungsnetzes für einen Fernwärmetransport musste nicht<br />

erfolgen, weil im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens hierfür eine konkrete Planung<br />

noch nicht vorliegt beziehungsweise vorliegen muss. Lediglich die grundsätzliche Mög-<br />

lichkeit einer Fernwärmeauskopplung ist innerhalb <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Verfahrens zu prü-<br />

fen, ohne dass nicht hinreichend konkretisierbare Auswirkungen Gegenstand <strong>de</strong>r Um-<br />

weltverträglichkeitsprüfung sein müssten. Die konkrete Realisierung einer entsprechen-<br />

<strong>de</strong>n Maßnahme bleibt einem späteren geson<strong>de</strong>rten Verfahren vorbehalten. Ferner ist das<br />

Rohrleitungsnetz für Fernwärme we<strong>de</strong>r Anlagenbestandteil, noch Nebeneinrichtung <strong>de</strong>s<br />

Kraftwerks. Soweit wegen <strong>de</strong>s regionalplanerischen Vorrangs von Kraft- Wärme- gekop-<br />

pelten Anlagen diesbezüglich etwas an<strong>de</strong>res gelten sollte, wird darauf im 6. Teil:C.III.2.b))<br />

eingegangen.<br />

Über die Zulässigkeit <strong>de</strong>r Hochspannungsleitung ist in einem Verfahren nach <strong>de</strong>m Ener-<br />

giewirtschaftsgesetz zu entschei<strong>de</strong>n. Unabhängig davon wur<strong>de</strong>n die wesentlichen Aus-<br />

wirkungen <strong>de</strong>r Leitung (insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r elektro-<br />

magnetischen Verträglichkeit) bereits im vorliegen<strong>de</strong>n Verfahren dargestellt und berück-<br />

sichtigt.<br />

Auch die For<strong>de</strong>rung nach einer Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von an<strong>de</strong>ren<br />

(nicht beantragten) Brennstoffen greift nicht durch. Es ist nicht zu beanstan<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>n<br />

Auswirkungsbetrachtungen nur solche Brennstoffe zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, die Inhalt<br />

eines späteren Genehmigungsantrages sein sollen. Eine Verwendung an<strong>de</strong>rer Einsatzstof-<br />

fe ist nicht zulässig, wür<strong>de</strong> zu einem ungenehmigten Anlagenbetrieb führen und kann da-<br />

her nicht zur Grundlage <strong>de</strong>r Umweltbetrachtungen gemacht wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> im<br />

Rahmen <strong>de</strong>s Erörterungstermins <strong>de</strong>utlich herausgearbeitet, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme bei allen Analysen nicht die Inhaltsstoffe eines bestimmten Einsatzstoffes zugrun<strong>de</strong><br />

gelegt hat. Vielmehr wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r zu for<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n konservativen Betrachtung<br />

jeweils die Anteile an Inhaltsstoffen <strong>de</strong>rjenigen Einsatzstoffe (Kohlen) herangezogen, die<br />

am höchsten sind (weswegen die Summe <strong>de</strong>r Inhaltsstoffe <strong>de</strong>s diesen Analysen zugrun<strong>de</strong><br />

gelegten – fiktiven – Einsatzstoffes mehr als 100 % beträgt).<br />

Fragen, die bereits abschließend in <strong>de</strong>m immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Ge-<br />

nehmigung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kohlelager geklärt wur<strong>de</strong>n, sind nicht (mehr) Gegenstand <strong>de</strong>s vor-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 63<br />

liegen<strong>de</strong>n Raumordnungsverfahrens und daher auch nicht notwendiger Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

Umweltverträglichkeitsuntersuchung. Auch Auswirkungen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m<br />

Abbau und Ferntransport <strong>de</strong>r Kohle müssen im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsunter-<br />

suchung nicht betrachtet wer<strong>de</strong>n, weil die genannten Tätigkeiten im allgemeinen Wirt-<br />

schaftsverkehr vorgenommen wer<strong>de</strong>n und wegen <strong>de</strong>ren eigenständiger Be<strong>de</strong>utung nach<br />

allgemeiner Lebensauffassung <strong>de</strong>r Maßnahme selbst als mittelbare Folgen nicht mehr<br />

zugerechnet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Nicht Prüfungsgegenstand <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist schließlich die<br />

bauplanungsrechtliche Zulässigkeit <strong>de</strong>r Maßnahme. Diese ist Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung<br />

innerhalb <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG. Nicht weiter einzugehen war daher auf Einwendungen,<br />

wonach das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich nicht zulässig sei und <strong>de</strong>r Ver-<br />

zicht auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Pflicht zur Abstimmung eines solchen<br />

Planes mit <strong>de</strong>r Bauleitplanung <strong>de</strong>r benachbarten Kommunen Hainburg und Hanau beein-<br />

trächtige. Gleiches gilt für die vorgebrachten Be<strong>de</strong>nken, dass sich das „je<strong>de</strong>n Maßstab<br />

sprengen<strong>de</strong> Bauvorhaben“ nicht in die Eigenart <strong>de</strong>r näheren Umgebung und in das Land-<br />

schaftsbild einfüge.<br />

B. Schutzgut Luft<br />

I. Emissionen<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

a) Grundlagen <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong><br />

Seitens <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wur<strong>de</strong>n als Bestandteil <strong>de</strong>r Raumordnungsunterlagen<br />

im Hinblick auf das Schutzgut Luft folgen<strong>de</strong> Gutachten und Sachinformationen vorgelegt<br />

und im Rahmen <strong>de</strong>s Erörterungstermins erläutert:<br />

• Anlagen- und Betriebsbeschreibungen für die geplante Maßnahme, die GuD- Vari-<br />

ante sowie die Nullvariante;<br />

• Immissions- Vorbelastungsmessungen Kraftwerk Staudinger, Zwischenbericht über<br />

die Messergebnisse, April 2007 bis April 2008 (Fachgutachten X);<br />

• Immissionsprognose Luft mit Alternativenvergleich im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungs-<br />

verfahrens für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>s Blocks 6 im Kraftwerk Staudinger (Fachgutachten XI);<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 64 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

• Deposition von Luftschadstoffen: Abschätzung durch Ausbreitungsrechnung mit<br />

Depositionsparametern und Auswaschraten (Fachgutachten IX);<br />

• Bewertung <strong>de</strong>r mikrobiologisch- hygienischen Auswirkungen von drei Anlagenvari-<br />

anten (Fachgutachten XII);<br />

• Abschätzung <strong>de</strong>r Immissionen durch <strong>de</strong>n Verkehr durch Lastkraftwagen im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Neubaus von Block 6 am Standort Staudinger (Fachgutachten VIII).<br />

Die Ergebnisse dieser Fachgutachten bil<strong>de</strong>n nach Aussage <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

die Grundlage für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung nach § 18 Abs. 5 S. 1 HLPG.<br />

Dort wird insbeson<strong>de</strong>re im Kapitel 4 „Wirkfaktoren <strong>de</strong>s Vorhabens und <strong>de</strong>r Alternativen“,<br />

im Kapitel 6.1 „Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit“ sowie im Kapitel 6.5<br />

„Schutzgut Luft“ <strong>de</strong>tailliert auf die stofflichen Emissionen und die daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

Immissionen eingegangen.<br />

b) Emissionen <strong>de</strong>r Maßnahme sowie <strong>de</strong>r geprüften Varianten<br />

Zusammenfassend stellt die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die Emissionskonzentrationen und<br />

die zugehörigen Jahresfrachten für SOx, NOx, Gesamtstaub, N2O (Lachgas) und CO2 für<br />

die geplante Maßnahme und die Varianten in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Tabellen dar. Zusätzlich sind<br />

in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Tabelle die <strong>de</strong>rzeitigen Emissionen <strong>de</strong>s Kraftwerksstandorts Stau-<br />

dinger durch die Mittelwerte <strong>de</strong>r Jahresreihe 1996 bis 2006 mit abgebil<strong>de</strong>t. Die Angaben<br />

<strong>de</strong>r Massenkonzentrationen stellen jeweils Jahresmittelwerte dar.<br />

Tabelle 1: Status Quo (Durchschnitt <strong>de</strong>r Jahre 1996 bis 2006)<br />

Rauchgasvolumen<br />

[Nm³/h<br />

trocken]<br />

Konzentration<br />

NOx<br />

Konzentration<br />

SOx<br />

Konzentration <br />

Gesamtstaub <br />

Konzentration<br />

N2O<br />

Volllastbetrieb<br />

Fracht<br />

NOx<br />

Fracht<br />

SOx<br />

Fracht<br />

Gesamtstaub<br />

Fracht<br />

[mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [h/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a]<br />

Block 1 810.000 200 88 17 4 3.760 609 268 52 12 925.022<br />

Block 2 810.000 200 95 17 4 1.325 215 102 18 4 326.608<br />

Block 3 1.016.000 200 92 14 4 4.080 829 381 58 17 1.162.724<br />

Block 4 1.545.000 100 11,7 5 0 451 70 8 3 0 156.458<br />

Block 5 1.549.000 200 50 10 4 5.900 1.828 457 91 37 2.592.238<br />

Summe 3.551 1.216 222 70 5.163.050<br />

N2O<br />

Fracht<br />

CO2<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 65<br />

Tabelle 2: Geplante Maßnahme<br />

Rauchgasvolumen<br />

[Nm³/h<br />

trocken]<br />

Konzentration<br />

NOx<br />

Konzentration<br />

SOx<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Konzentration <br />

Gesamtstaub <br />

Konzentration<br />

N2O<br />

Volllastbetrieb<br />

Fracht<br />

NOx<br />

Fracht<br />

SOx<br />

Fracht<br />

Gesamtstaub<br />

Fracht<br />

N2O<br />

Fracht<br />

[mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [h/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a]<br />

Block 4 1.545.000 90 11,7 5 0 1.000 139,05 18 8 0 317.464<br />

Block 5 1.549.000 145 44 10 4 6.100 1.370 416 94 38 2.391.960<br />

Block 6 3.171.500 90 35 5 4 7.000 1.998 777 111 89 5.416.320<br />

Summe 3.507 1.211 213 127 8.125.744<br />

Die in <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Tabelle angegebenen Erwartungswerte berücksichtigen die von<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme abgegebene Selbstverpflichtung zur Emissionsbegrenzung<br />

(siehe hierzu 2. Teil:A.III.3).<br />

Tabelle 3: GuD- Variante<br />

Rauchgasvolumen<br />

[Nm³/h<br />

trocken]<br />

Konzentration<br />

NOx<br />

Konzentration<br />

SOx<br />

Konzentration <br />

Gesamtstaub <br />

Konzentration<br />

N2O<br />

Volllastbetrieb<br />

Fracht<br />

NOx<br />

Fracht<br />

SOx<br />

Fracht<br />

Gesamtstaub<br />

Fracht<br />

N2O<br />

CO2<br />

Fracht<br />

[mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [h/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a]<br />

Block 4 1.545.000 100 11,7 5 0 1.000 155 18 8 0 317.464<br />

Block 5 1.549.000 200 50 10 4 6.100 1.890 472 94 38 2.391.960<br />

Block 6 GuD 5.720.000 75 11,7 2 0 7.000 3003 468 80 0 2.541.560<br />

Summe 5.048 958 182 38 5.250.984<br />

Tabelle 4: Nullvariante<br />

Rauchgasvolumen<br />

[Nm³/h<br />

trocken]<br />

Konzentration<br />

NOx<br />

Konzentration<br />

SOx<br />

Konzentration <br />

Gesamtstaub <br />

Konzentration<br />

N2O<br />

Volllastbetrieb<br />

Fracht<br />

NOx<br />

Fracht<br />

SOx<br />

Fracht<br />

Gesamtstaub<br />

Fracht<br />

N2O<br />

CO2<br />

Fracht<br />

[mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [mg/m³] [h/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a] [t/a]<br />

Block 1 810.000 200 88 17 4 7.000 1134 499 96,39 23 1.508.088<br />

Block 2 810.000 200 95 17 4 7.000 1134 539 96,39 23 1.508.088<br />

Block 3 1.016.000 200 92 14 4 7.000 1422 654 99,568 28 1.772.208<br />

Block 4 1.545.000 100 11,7 5 0 1.000 155 18 7,725 0 317.464<br />

Block 5 1.549.000 200 50 10 4 7.000 2169 542 108,43 43 2.744.895<br />

Summe 6.014 2.252 409 117 7.850.743<br />

Die Emissionskonzentrationen und die zugehörigen Jahresfrachten <strong>de</strong>r einzelnen<br />

Schwermetalle könnten unter Verwendung <strong>de</strong>r im Fachgutachten XI aufgeführten konser-<br />

vativen Annahmen bezüglich <strong>de</strong>s Verhältnisses zwischen <strong>de</strong>n Emissionen an Gesamtstaub<br />

CO2


Seite 66 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

und <strong>de</strong>n Emissionen an Schwermetallen abgeleitet wer<strong>de</strong>n. Die entsprechen<strong>de</strong>n Jahres-<br />

frachten hat die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – basierend auf <strong>de</strong>n Erwartungswerten <strong>de</strong>r Ge-<br />

samtstaubemission – in folgen<strong>de</strong>r Tabelle 5 (wie<strong>de</strong>rum für die geplante Maßnahme und<br />

die geprüften Varianten) zusammengestellt. Zusätzlich gibt die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

auch hier die mittleren Jahresfrachten für <strong>de</strong>n Zeitraum 1996 bis 2006 mit an.<br />

Tabelle 5. Erwartete Jahresfrachten für Schwermetalle und für BaP<br />

Vorhaben GuD- Variante Nullvariante Mittelwert<br />

1996-2006<br />

kg/a kg/a kg/a kg/a<br />

Antimon 122 60 183 126<br />

Arsen 365 181 550 380<br />

Blei 1218 605 1833 1267<br />

Cadmium 200 99 366 253<br />

Chrom 341 169 513 354<br />

Kobalt 49 24 73 50<br />

Kupfer 2436 1210 3667 2534<br />

Mangan 609 302 917 634<br />

Nickel 1705 847 2567 1774<br />

Thallium 94 46 172 119<br />

Vanadium 893 444 1344 929<br />

Zinn 325 161 489 338<br />

Benzo(a)pyren 108 46 139 96<br />

Die Jahresfrachten für die Emissionen an Quecksilber wer<strong>de</strong>n nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme für die verfahrensgegenständliche Maßnahme 735 Kilogramm pro Jahr,<br />

für die GuD- Variante 363 Kilogramm pro Jahr und für die Nullvariante 963 Kilogramm pro<br />

Jahr betragen. Für <strong>de</strong>n Status Quo sei von einer Jahresfracht von 679 Kilogramm pro Jahr<br />

auszugehen.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 67<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wur<strong>de</strong> eingewandt, die Maßnahme wer<strong>de</strong> über<br />

das schon heute hohe Emissionsniveau hinausgehend eine <strong>de</strong>utliche Zunahme <strong>de</strong>r Emis-<br />

sionen von Luftschadstoffen insbeson<strong>de</strong>re von Stickoxi<strong>de</strong>n, Feinstaub und CO2 verursa-<br />

chen. Dies stehe im Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>n einschlägigen Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumordnung.<br />

Auch die Emissionen an Schwermetallen (insbeson<strong>de</strong>re für Quecksilber) seien zu hoch<br />

und nicht akzeptabel. Mit <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme wür<strong>de</strong> insbeson<strong>de</strong>re keine<br />

ökologische Verbesserung erreicht. Die bezüglich <strong>de</strong>r CO2- Emissionen von <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme geltend gemachte Verbesserung <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen Situation durch<br />

Verdrängung älterer, weniger effizienter Kohlekraftwerke bleibe ohne eine konkrete Ver-<br />

pflichtungserklärung zur Stilllegung solcher Altanlagen unbelegt.<br />

Die Einbeziehung <strong>de</strong>s Blocks 2 bei <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r aktuellen Emissionssituation sei<br />

nicht zulässig, da dieser seit 2001 nicht mehr betrieben wer<strong>de</strong>. Die in <strong>de</strong>n Antragsunter-<br />

lagen aufgeführten CO2- Emissionsfrachten für die geplante Maßnahme seien zu gering.<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gehe bei ihren Berechnungen von einem Emissionsfaktor von<br />

93 g CO2/MJ aus. Richtig sei dagegen ein Emissionsfaktor von 98,7 g CO2/MJ. Weiterhin<br />

sei nicht auszuschließen, dass <strong>de</strong>r neue Kraftwerksblock künftig auch mit an<strong>de</strong>ren Brenn-<br />

stoffen als mit Steinkohle (Klärschlamm o<strong>de</strong>r Petrolkoks) befeuert wer<strong>de</strong>, wie dies auch bei<br />

Block 5 <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerksstandortes <strong>de</strong>r Fall sei.<br />

Ferner wird kritisiert, Aussagen zu Emissionen aus <strong>de</strong>r Kohlelagerung und <strong>de</strong>m Bahn-<br />

transport fehlten. Die diffusen Emissionen <strong>de</strong>s Kraftwerksstandorts seien nicht dargestellt.<br />

In <strong>de</strong>n Unterlagen wür<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m keine Maßnahmen zur Vermeidung weiterer CO2- Emis-<br />

sionen angesprochen.<br />

3. Bewertung im Hinblick auf die Emissionen<br />

a) Vergleichsmaßstab 1996 bis 2006<br />

Zur Abbildung <strong>de</strong>r aktuellen Emissionssituation <strong>de</strong>s Kraftwerksstandortes ist es nicht sinn-<br />

voll, sich auf <strong>de</strong>n Zeitraum eines Jahres o<strong>de</strong>r weniger Jahre zu beschränken. Nur durch<br />

die Mittelwertbetrachtung über eine ausreichend groß gewählte Jahresreihe können re-<br />

präsentative Aussagen zu <strong>de</strong>n Emissionsfrachten gewonnen wer<strong>de</strong>n, die nicht durch sin-<br />

guläre Son<strong>de</strong>rsituationen (zum Beispiel mehrmonatige Revisionszeiträume) beeinflusst<br />

sind. In <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen wur<strong>de</strong> daher von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – in<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 68 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r oberen Lan<strong>de</strong>splanungs-<br />

behör<strong>de</strong> – zur Darstellung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerksemissionen die Zeitreihe von 1996<br />

bis 2006 zugrun<strong>de</strong> gelegt. Auf die so ermittelte Emissionssituation (Mittelwerte <strong>de</strong>r 11-<br />

Jahresreihe) bezieht sich auch das Emissionsversprechen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

(siehe 2. Teil:A.III.3). Bei <strong>de</strong>r Mittelwertbildung wur<strong>de</strong> dabei ab Beginn <strong>de</strong>r Kaltreserve<br />

<strong>de</strong>r Wegfall <strong>de</strong>r Emissionen <strong>de</strong>s Blocks 2 berücksichtigt. Insofern ist die Betrachtung <strong>de</strong>s<br />

Zeitraums 1996 bis 2006 als Bezugsniveau für die <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Emissionen <strong>de</strong>r geplan-<br />

ten Maßnahme angemessen.<br />

b) Auswirkungen <strong>de</strong>r Maßnahme (Bewertung)<br />

Wie <strong>de</strong>n unter 1.b) wie<strong>de</strong>rgegebenen Tabellen zu entnehmen ist, wird die Jahresfracht für<br />

die Parameter NOx, SO2 und Gesamtstaub unter <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Mittelwerten <strong>de</strong>s<br />

Zeitraums 1996 bis 2006 liegen. Auch für die untersuchten Schwermetalle sind die Jah-<br />

resfrachten <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme geringer als die entsprechen<strong>de</strong>n Frachten <strong>de</strong>s Sta-<br />

tus Quo während <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong> gelegten Vergleichszeitraums. Hierbei ist zusätzlich zu<br />

beachten, dass die Emissionsfrachten <strong>de</strong>r Maßnahme unter Einbeziehung <strong>de</strong>r weiterhin<br />

betriebenen Blöcke 4 und 5 mit einer Jahresarbeit von 10,8 TWhel korrespondieren, wäh-<br />

rend im Status Quo <strong>de</strong>n Emissionsfrachten nur eine Jahresarbeit von 5,7 TWhel gegenüber<br />

steht. Das Regierungspräsidium Darmstadt geht davon aus, dass sowohl die absoluten als<br />

auch in verstärktem Maß die spezifischen Emissionsfrachten (Emissionsfracht / erzeugter<br />

GWh) bei Verwirklichung <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme unter <strong>de</strong>n Frachten<br />

<strong>de</strong>s Status Quo liegen. Für Quecksilber ergibt sich dagegen eine Zunahme von circa 8 %<br />

gegenüber <strong>de</strong>r jährlichen Emissionsfracht <strong>de</strong>s Status Quo, die aber ebenfalls vor <strong>de</strong>m Hin-<br />

tergrund <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlich höheren Jahresarbeit, die von <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme bereitge-<br />

stellt wird, zu sehen ist. Insgesamt wer<strong>de</strong>n die Emissionsgrenzwerte nach BImSchG und<br />

13. BImSchV <strong>de</strong>utlich unterschritten.<br />

Dem prognostizierten Ausstoß von Kohlendioxid (rund 8.000.000 statt bisher 5.000.000<br />

Tonnen CO2 pro Jahr) am Standort Staudinger steht eine Verdoppelung <strong>de</strong>r erzeugten<br />

Strommenge gegenüber, sodass sich je erzeugter kWhel Strom eine <strong>de</strong>utlich verringerte<br />

CO2- Emission ergibt. Da diese höhere Stromproduktion an an<strong>de</strong>ren Erzeugungsstandor-<br />

ten eingespart wird, ergibt sich <strong>de</strong>utschlandweit für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Energieerzeugung<br />

eine Verringerung <strong>de</strong>r Umweltbelastung. Eine rein auf die Region Südhessen bezogene<br />

Betrachtung <strong>de</strong>r CO2- Emissionen ist nach Überzeugung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 69<br />

Darmstadt nicht angezeigt, da regionale Auswirkungen dieses Klimagases nicht gegeben<br />

sind. Entschei<strong>de</strong>nd sind in Bezug auf Kohlendioxid die Auswirkungen auf das Klima.<br />

Es wur<strong>de</strong> bereits dargelegt (3. Teil:C.II.3.b)(1)(b)), dass mo<strong>de</strong>rne Steinkohlekraftwerke<br />

aufgrund ihrer gegenüber Altanlagen höheren Wirkungsgra<strong>de</strong> Strom zu <strong>de</strong>utlich geringe-<br />

ren arbeitsabhängigen Erzeugungskosten produzieren und damit entsprechen<strong>de</strong> Altanla-<br />

gen vom Markt verdrängen. Dieser marktwirtschaftliche Effekt führt dazu, dass mit einem<br />

neuen Steinkohlekraftwerk in <strong>de</strong>r geplanten Größenordnung jährlich über 1.000.000 Ton-<br />

nen CO2 eingespart wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bestimmung <strong>de</strong>r Jahresfrachten <strong>de</strong>r CO2- Emissionen wur<strong>de</strong> seitens <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme ein spezifischer Emissionsfaktor für Steinkohlen von 93 g CO2/MJ zugrun<strong>de</strong><br />

gelegt, <strong>de</strong>r einer Veröffentlichung <strong>de</strong>s Umweltbun<strong>de</strong>samtes (UBA 1998) entnommen ist,<br />

die für 21 Einsatzbrennstoffe entsprechen<strong>de</strong> Faktoren auflistet. Dieser als plausibel einzu-<br />

stufen<strong>de</strong> Wert wur<strong>de</strong> durchgängig für die geplante Maßnahme und alle betrachteten Va-<br />

rianten sowie für <strong>de</strong>n Status Quo angesetzt.<br />

In <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen wird durchgängig dargelegt, dass in <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme ausschließlich Steinkohle zum Einsatz kommen soll. Das vorgesehene Stein-<br />

kohleband wird dabei hinsichtlich seiner Qualität durch die sogenannte Garantiekohle<br />

und <strong>de</strong>ren Eigenschaften repräsentiert. Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens ist die-<br />

se Zusage <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ausreichend. Bin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Zusagen o<strong>de</strong>r gar behörd-<br />

liche Festsetzungen bezüglich <strong>de</strong>s einzusetzen<strong>de</strong>n Brennstoffs wer<strong>de</strong>n Gegenstand <strong>de</strong>s<br />

immissionsschutzrechtlichen Zulassungsverfahrens sein. Gleichwohl wur<strong>de</strong> die – insoweit<br />

rein <strong>de</strong>klaratorische – Maßgabe aufgenommen, als Einsatzstoff ausschließlich Steinkohle<br />

zu verwen<strong>de</strong>n (siehe 1. Teil:B).<br />

Die Emissionen <strong>de</strong>r Kohlekreislager wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>tailliert im bereits abgeschlossenen Ge-<br />

nehmigungsverfahren nach BImSchG betrachtet. Auf <strong>de</strong>n diesbezüglichen Bescheid <strong>de</strong>s<br />

Regierungspräsidiums Darmstadt vom 1. November 2007 (Aktenzeichen: IV/F-43.1–<br />

539/12 Gen 39/06) wird verwiesen. Weiterhin ist festzuhalten, dass sich in je<strong>de</strong>m Fall die<br />

<strong>de</strong>rzeitige Emissionsbelastung durch Kohleumschlag und -lagerung, die im Übrigen auch<br />

von <strong>de</strong>n Vorbelastungsmessungen erfasst wur<strong>de</strong>, verbessern wird. Die Kohlekreislager<br />

wer<strong>de</strong>n die <strong>de</strong>rzeit offene Kohlelagerung ersetzen.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 70 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r technischen Auslegung wer<strong>de</strong>n die Staubemissionen <strong>de</strong>r Silos für Kalkstein<br />

und Flugasche 10 mg/m³ dauerhaft sicher unterschreiten. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

belegt durch Gutachten XI (Immissionsprognose Luft mit Alternativenvergleich im Rahmen<br />

<strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>s Blocks 6 im Kraftwerk Staudinger)<br />

überzeugend, dass die Gesamtemission <strong>de</strong>r sechs Silos während <strong>de</strong>r Befüllung insgesamt<br />

nur 1,3 kg/h beträgt.<br />

In Band A (Seite 21) <strong>de</strong>r Raumordnungsunterlage wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnah-<br />

me drei mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von CO2- Emissionen in <strong>de</strong>r energiewirt-<br />

schaftlichen Begründung angesprochen, nämlich <strong>de</strong>r Ausbau erneuerbarer Energien, effi-<br />

zienzsteigern<strong>de</strong> Maßnahmen in Bestandskraftwerken sowie <strong>de</strong>r Neubau hocheffizienter<br />

Kraftwerke. Die technischen Möglichkeiten <strong>de</strong>r CO2- Abtrennung aus <strong>de</strong>m Rauchgas mit<br />

anschließen<strong>de</strong>r Speicherung, (Carbon- Capture- Storage- Technologie [CCS]), sind <strong>de</strong>rzeit<br />

noch in <strong>de</strong>r Entwicklung. Allerdings ist die Forschung zu diesem Thema, insbeson<strong>de</strong>re<br />

bei <strong>de</strong>r Speicherung, noch nicht so weit, dass eine Realisierung bis 2012 in Betracht<br />

kommt. Mit <strong>de</strong>m großtechnischen Einsatz <strong>de</strong>r CCS- Technologie ist daher nach <strong>de</strong>rzeiti-<br />

gem Wissensstand nicht vor <strong>de</strong>m Jahr 2020 zu rechnen. Die geplante Maßnahme soll in<br />

einer Art „Capture Ready“ projektiert und gebaut wer<strong>de</strong>n. Damit wird gewährleistet, dass<br />

alle heute in <strong>de</strong>r Entwicklung vorangetriebenen Verfahren am Standort umgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

könnten. Für eine spätere Abscheidung von CO2 mit <strong>de</strong>r CCS- Technologie wer<strong>de</strong>n am<br />

Standort Staudinger entsprechen<strong>de</strong> Flächen vorgehalten. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

hat dargelegt, dass das abgeschie<strong>de</strong>ne CO2 in Pipelinesystemen zu Speicherstätten in <strong>de</strong>r<br />

Nord<strong>de</strong>utschen Tiefebene transportiert wer<strong>de</strong>n soll. Da we<strong>de</strong>r die CO2-Speicherstätten<br />

noch die Pipelinetrassen <strong>de</strong>rzeit seriös lokalisierbar sind, können sie nicht Gegenstand <strong>de</strong>r<br />

vorliegen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> sein. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> in zahlreichen Anre-<br />

gungen und Be<strong>de</strong>nken – zu Recht – darauf hingewiesen, die CCS- Technologie dürfe ge-<br />

ra<strong>de</strong> nicht (zugunsten <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, da diese Tech-<br />

nologie noch nicht ausgereift sei.<br />

II. Immissionen<br />

1. Immissions- Vorbelastung<br />

a) Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Zur Erfassung <strong>de</strong>r Vorbelastung im <strong>Beurteilung</strong>sgebiet für die geplante Maßnahme wur-<br />

<strong>de</strong>n nach Aussage <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme Vorbelastungsmessungen an insgesamt<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 71<br />

10 Messpunkten im Zeitraum zwischen April 2007 bis April 2008 durchgeführt. Die Vorbe-<br />

lastungsmessungen zeigen, dass für alle untersuchten Stoffe die <strong>Beurteilung</strong>smaßstäbe<br />

<strong>de</strong>r TA Luft und auch die weiteren lufthygienischen Bewertungsmaßstäbe im Messzeit-<br />

raum von April 2007 bis Juli 2008 sicher eingehalten wur<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> unter an<strong>de</strong>rem auf die Daten <strong>de</strong>s lufthygienischen Jahresberichts 2007<br />

<strong>de</strong>s Hessischen Lan<strong>de</strong>samtes für Umwelt und Geologie und hier insbeson<strong>de</strong>re auf die Er-<br />

gebnisse <strong>de</strong>r Luftmessstation Hanau zurückgegriffen. Die 2007 an dieser Luftüberwa-<br />

chungsstation gemessenen Immissionsbelastungswerte überschritten in keinem Fall die<br />

Immissionswerte <strong>de</strong>r TA- Luft, erreichten aber für <strong>de</strong>n Parameter NO2 über 90 % <strong>de</strong>s<br />

Grenzwertes.<br />

Tabelle 6: Immissionsbelastung SO2 (Schwefeldioxid), Messstation Hanau 2007<br />

Luftschadstoff<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Parameter Wert in<br />

[µg/m³]<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Überschreitungen<br />

Bewertungskriterien<br />

[Wert in μ/m 3 ]<br />

SO2 Jahresmittelwert 4 50 TA- Luft / 22. BImSchV<br />

24-Stun<strong>de</strong>n-Werte > 125<br />

µg/m<br />

1-Stun<strong>de</strong>n-Werte > 350<br />

µg/m³<br />

Tabelle 7: Immissionsbelastung NO2 und PM10, Messstation Hanau 2007<br />

Luftschadstoff<br />

Parameter Wert in<br />

[µg/m³]<br />

Anzahl <strong>de</strong>r Überschreitun-<br />

gen<br />

0 3 TA- Luft / 22. BImSchV<br />

0 24 TA- Luft / 22. BImSchV<br />

Bewertungskriterien<br />

[Wert in μ/m 3 ]<br />

NO2 Jahresmittelwert 37 40 TA- Luft/ 22. BImSchV<br />

1-Stun<strong>de</strong>n-Werte ><br />

200 µg/m³<br />

0 18 TA- Luft/ 22. BImSchV<br />

PM10 Jahresmittelwert 22 40 TA- Luft/ 22. BImSchV<br />

24-Stun<strong>de</strong>n-Werte ><br />

50 µg/m³<br />

13 35 TA- Luft/ 22. BImSchV


Seite 72 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Tabelle 8: Schadstoff<strong>de</strong>positionen (Ergebnisse <strong>de</strong>r Vorbelastungsmessungen <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme)<br />

Schadstoff Einheit Maximale<br />

Vorbelastung 1<br />

Bewertungskriterien Ausschöpfungs-<br />

grad<br />

StN mg/(m 2 d) 61 350 TA- Luft 17,43 %<br />

As μg/(m 2 d) 1,2 4 TA- Luft 30,00 %<br />

Cd μg/(m 2 d) 0,3 2 TA- Luft 15,00 %<br />

Co μg/(m 2 d) 0,8 5 Immissionsvergleichswert<br />

HLUG<br />

16,00 %<br />

Cr μg/(m 2 d) 2,3 82 BBodSchV 2,80 %<br />

Cu μg/(m 2 d) 10 99 BBodSchV 10,10 %<br />

Mn μg/(m 2 d) 15,8 10-30 Ländl. Gebiet 0,14 %<br />

Ni μg/(m 2 d) 5,5 15 TA- Luft 36,67 %<br />

Pb μg/(m 2 d) 8 100 TA- Luft 8,00 %<br />

Sb μg/(m2d) 1,2 10 Immissionsvergleichswert<br />

HLUG<br />

Sn μg/(m2d) 2,2<br />

12,00 %<br />

Tl μg/(m 2 d) 0,1 2 TA- Luft 5,00 %<br />

V μg/(m2d) 2,2 100 Immissionsvergleichswert<br />

HLUG<br />

2,20 %<br />

Hg μg/(m2d) 0,29 1 TA- Luft 29,00 %<br />

PCDD/F Pg/(m 2 d) 1,9 4 LAI 47,5%<br />

1) Angegeben als Mittelwert über <strong>de</strong>n Messzeitraum <strong>de</strong>r jeweiligen Messstation<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 73<br />

Tabelle 9: Schadstoffkonzentrationen (Ergebnisse <strong>de</strong>r Vorbelastungsmessungen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme)<br />

Schadstoff Einheit Maximale<br />

Vorbelastung 1<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Bewertungskriterien Ausschöpfungs-<br />

grad<br />

NO2 μg/m 3 31 40 TA- Luft 77,50 %<br />

PM10 μg/m 3 23 40 TA- Luft 57,50 %<br />

As ng/m 3 0,9 6 LAI, 22. BImSchV, RL<br />

2004/107/EG<br />

Cd ng/m 3 0,24 5 LAI, 22. BImSchV, RL<br />

2004/107/EG<br />

15,00 %<br />

4,80 %<br />

Co ng/m 3 0,3 20 HLUG 1,50 %<br />

Cr ng/m 3 2,4 17 LAI 14,12 %<br />

Cu ng/m 3 16,7 1.000 1/100 MAK 1,67 %<br />

Mn ng/m 3 7,8 150 WHO 5,20 %<br />

Ni ng/m 3 1,7 20 LAI, EU-Zielwert 8,50 %<br />

Pb ng/m 3 9,2 500 TA- Luft 1,84 %<br />

Sb ng/m 3 3,1 5.000 RK-Wert für langfristige<br />

inhalative Exposition<br />

0,06 %<br />

Sn ng/m 3 4 20.000 1/100 MAK 0,02 %<br />

Tl ng/m 3


Seite 74 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

bestehen<strong>de</strong> Vorbelastung <strong>de</strong>s Ballungsraums Rhein- Main durch industrielle Nutzungen,<br />

<strong>de</strong>n Flughafen und <strong>de</strong>n Verkehr sei unzumutbar hoch.<br />

c) Bewertung<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat einen Messplan entsprechend <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r TA- Luft<br />

Ziffer 4.6.2.6 erstellt und mit <strong>de</strong>m zuständigen Fach<strong>de</strong>zernat beim Regierungspräsidium<br />

Darmstadt und <strong>de</strong>m Hessischen Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt und Geologie abgestimmt. Dem-<br />

nach wur<strong>de</strong>n fünf <strong>Beurteilung</strong>spunkte unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bereiche mit <strong>de</strong>n prog-<br />

nostizierten, maximalen von <strong>de</strong>r Maßnahme ausgehen<strong>de</strong>n Zusatzbelastungen und <strong>de</strong>r<br />

bestehen<strong>de</strong>n Vorbelastung festgelegt. Der <strong>Beurteilung</strong>spunkt in Hanau <strong>de</strong>ckt dabei <strong>de</strong>n<br />

Bereich mit <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n höchsten Gesamtbelastungen ab. Die <strong>Beurteilung</strong>spunk-<br />

te in Nie<strong>de</strong>rro<strong>de</strong>nbach und in Hanau <strong>de</strong>cken die Bereiche mit <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n höchs-<br />

ten Zusatzbelastungen ab, während <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong>spunkt in Hörstein zur Erfassung <strong>de</strong>r<br />

Hintergrundbelastung (Referenz) ausgewählt wur<strong>de</strong>. Die <strong>Beurteilung</strong>spunkte Großauheim<br />

und Aussiedlerhof (IP5) bil<strong>de</strong>n die bestehen<strong>de</strong> Belastungssituation im Nahbereich <strong>de</strong>s<br />

Kraftwerksstandorts (diffuse Emissionen) ab. Da eine inhomogene Struktur <strong>de</strong>r Vorbelas-<br />

tung (stark geglie<strong>de</strong>rtes Gelän<strong>de</strong>, wechseln<strong>de</strong> meteorologische Verhältnisse) nicht vor-<br />

liegt, waren weitere <strong>Beurteilung</strong>spunkte nicht notwendig. Dennoch wur<strong>de</strong>n auf Wunsch<br />

<strong>de</strong>r Anliegergemein<strong>de</strong>n fünf zusätzliche Messstellen in <strong>de</strong>n umliegen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>ge-<br />

bieten errichtet. Je<strong>de</strong>nfalls die Auswahl <strong>de</strong>r erstgenannten fünf Messorte folgte somit <strong>de</strong>n<br />

fachlichen Vorgaben und ist auch nach Einschätzung <strong>de</strong>r Fachbehör<strong>de</strong> geeignet, die Vor-<br />

belastungssituation im Betrachtungsraum zu erfassen.<br />

Nach <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA- Luft wäre eine Vorbelastungsmessung im Hinblick auf<br />

die Parameter Schwefeldioxid, Thallium (in <strong>de</strong>r Deposition) und Quecksilber (in <strong>de</strong>r Depo-<br />

sition) ausreichend. Das gewählte Parameterkollektiv geht über diese Anfor<strong>de</strong>rungen weit<br />

hinaus. Auf eine Ermittlung <strong>de</strong>r SO2– Vorbelastung konnte angesichts <strong>de</strong>r geringen Rele-<br />

vanz, die <strong>de</strong>r SO2- Belastung heute zukommt, verzichtet wer<strong>de</strong>n. Dies gilt auch für radio-<br />

aktive Stoffe, da für diese – wie von Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme belegt – keine relevanten<br />

Emissionen durch das Kraftwerk zu erwarten sind. Die gewählten Messverfahren entspre-<br />

chen vollständig <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r einschlägigen Richtlinien.<br />

Die vorliegen<strong>de</strong>n Messdatenreihen sind ausreichend, um im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungs-<br />

verfahrens die regionale Vorbelastung mit beurteilen zu können. Dies gilt umso mehr, als<br />

zwischenzeitlich die Messungen fortgesetzt, das Datenkollektiv vervollständigt und <strong>de</strong>m<br />

Regierungspräsidium Darmstadt übermittelt wer<strong>de</strong>n konnte. Zusätzlich kann zur Beurtei-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 75<br />

lung <strong>de</strong>r Vorbelastungssituation auf die ergänzend betriebenen fünf Messstellen in <strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong>gebieten zurückgegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Kraftwerksstandort Staudinger liegt im Ballungsraum Rhein- Main und im Untersu-<br />

chungsgebiet Untermain, das entsprechend § 44 BImSchG festgelegt ist und für das im<br />

Jahr 1988 erstmals ein Luftreinhalteplan erstellt wur<strong>de</strong>. Gemäß <strong>de</strong>m lufthygienischen Jah-<br />

resbericht 2002 wur<strong>de</strong>n jedoch an <strong>de</strong>r Luftmessstation Hanau innerhalb <strong>de</strong>s hier maßgeb-<br />

lichen Untersuchungsgebietes keine Überschreitungen <strong>de</strong>r Immissionsgrenzwerte festge-<br />

stellt. Diese Situation wird durch <strong>de</strong>n lufthygienischen Jahresbericht 2007 bestätigt, <strong>de</strong>r<br />

ebenfalls eine Einhaltung <strong>de</strong>r Grenzwerte belegt. Die hohe Grenzwertausschöpfung bei<br />

NO2 ist dabei auch auf die Beeinflussung <strong>de</strong>r Messstation durch <strong>de</strong>n Straßenverkehr zu-<br />

rückzuführen. Auch die zwischen April 2007 und April 2008 von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführten Vorbe-<br />

lastungsmessungen zeigen, dass die maßgeblichen Grenzwerte überwiegend nur zu ei-<br />

nem geringen Teil (bis zu einem Drittel) ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n. Diesbezüglich fallen ledig-<br />

lich NO2- Immissionen auf, die die einschlägigen Grenzwerte bis zu 77 % ausschöpfen.<br />

Weiterhin ist festzustellen, dass die Schadstoff- Vorbelastung in <strong>de</strong>r Region <strong>de</strong>n Werten<br />

entspricht, die üblicherweise in städtisch geprägten Gebieten in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland anzutreffen sind.<br />

2. Auswirkungs- / Immissionsprognose<br />

a) Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

(1) Berechnungsmetho<strong>de</strong><br />

Die <strong>de</strong>taillierte Prognose <strong>de</strong>r für die Maßnahme (beziehungsweise die GuD- Variante und<br />

Nullvariante) zu erwarten<strong>de</strong>n Immissionsbelastungen wur<strong>de</strong> nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme mit <strong>de</strong>m Rechenprogramm AUSTAL 2000 vorgenommen. Das Rechenge-<br />

biet umfasse 33 mal 28,4 km und <strong>de</strong>cke das nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r TA- Luft berechnete<br />

<strong>Beurteilung</strong>sgebiet ab. Dessen Radius beträgt 12,5 km. Nach Osten wur<strong>de</strong> das Rechen-<br />

gebiet in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Fach<strong>de</strong>zernat <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt <strong>de</strong>ut-<br />

lich erweitert, um die Immissionssituation auch im Spessart mit abbil<strong>de</strong>n zu können.<br />

Bei <strong>de</strong>r Immissionsprognose wur<strong>de</strong>n nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sowohl<br />

die Einflüsse <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s als auch <strong>de</strong>r nach TA- Luft maßgeblichen Baukörper auf die<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 76 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Ausbreitungsbedingungen berücksichtigt. Hierzu sei auf das im Rechenprogramm<br />

AUSTAL 2000 integrierte Programmmodul TALdia zurückgegriffen wor<strong>de</strong>n.<br />

Zur Darstellung <strong>de</strong>r meteorologischen Ausbreitungsbedingungen wur<strong>de</strong> die nach Auffas-<br />

sung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme repräsentative Zeitreihe <strong>de</strong>s Jahres 2001 <strong>de</strong>r Station<br />

Kahl am Main verwandt, die Hauptwindrichtungen aus Südost und Südwest ausweist. Die<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme stützt sich hierbei auf ein Gutachten <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdiens-<br />

tes. Die Verteilung <strong>de</strong>r unterschiedlichen Lastzustän<strong>de</strong>, mit <strong>de</strong>nen die einzelnen Kraft-<br />

werksblöcke und Hilfskessel über das Jahr betrieben wür<strong>de</strong>n, seien bei <strong>de</strong>r Immissions-<br />

prognose mit einem typischen maximalen Betriebsszenario berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Die<br />

<strong>de</strong>r Ausbreitungsrechnung zugrun<strong>de</strong> gelegten Emissionskonzentrationen entsprächen<br />

<strong>de</strong>n jeweiligen Grenzwerten <strong>de</strong>r einzelnen Blöcke.<br />

(2) Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausbreitungsrechnung<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt weiter aus, die Ermittlung <strong>de</strong>r Immissionskenngrößen<br />

sei nach <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>r TA- Luft erfolgt. Dabei sei <strong>de</strong>r maximale Wert <strong>de</strong>r Immis-<br />

sionszusatzbelastung errechnet und dieser mit <strong>de</strong>m Irrelevanzkriterium für die Zusatzbe-<br />

lastung verglichen wor<strong>de</strong>n. Im Fall einer relevanten Zusatzbelastung wur<strong>de</strong> – so die Trä-<br />

gerin <strong>de</strong>r Maßnahme weiter – aus <strong>de</strong>r Vorbelastung und <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Zusatzbelas-<br />

tung <strong>de</strong>r jeweiligen Gesamtanlage die Gesamtbelastung ermittelt. Die Gesamtbelastung<br />

sei dann mit <strong>de</strong>n Immissionswerten <strong>de</strong>r TA- Luft verglichen und bewertet wor<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Tabellen gibt die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die aus <strong>de</strong>n Hauptquellen<br />

resultieren<strong>de</strong>n maximalen Jahreszusatzbelastungen an Immissionen durch die Maßnah-<br />

me, die GuD- Variante und die Nullvariante an. Die Immissionszusatzbelastungen wer<strong>de</strong>n<br />

dabei zunächst <strong>de</strong>n Irrelevanzschwellen <strong>de</strong>r TA- Luft gegenübergestellt. Eine Überschrei-<br />

tung <strong>de</strong>r Irrelevanzgrenze (3% <strong>de</strong>s Immissionswertes beziehungsweise 5% bei Deposition)<br />

ist grau hervorgehoben.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 77<br />

Tabelle 10: Maximale Immissions- Jahreszusatzbelastungen<br />

Stoff Geplante<br />

Maßnahme<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Varianten Einheit<br />

TA Luft<br />

GuD Nullvariante<br />

Schutz <strong>de</strong>r menschlichen Gesundheit<br />

Irrelevanz-<br />

schwelle<br />

SO2 0,85 0,78 1,7 μg/m 3 1,5 50<br />

NO2 0,44 0,93 0,77 μg/m 3 1,2 40<br />

PM10 0,072 0,043 0,14 μg/m 3 1,2 40<br />

Pb 0,00036 0,00022 0,00070 μg/m 3 0,015 0,5<br />

Cd 0,000059 0,000035 0,00011 μg/m 3 0,0006 0,02<br />

Schutz vor erheblichen Belästigungen o<strong>de</strong>r erheblichen Nachteilen<br />

durch Staubnie<strong>de</strong>rschlag<br />

Staubnie<strong>de</strong>rschlag 0,11 0,099 0,16 mg/(m 2 d) 10,5 350<br />

Immissions-<br />

wert<br />

0,005 1)<br />

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoff<strong>de</strong>position<br />

As- Deposition 0,17 0,15 0,24 μg/(m 2 d) 0,2 4<br />

Pb- Deposition 0,55 0,50 0,80 μg/(m 2 d) 5 100<br />

Cd- Deposition 0,089 0,081 0,13 μg/(m 2 d) 0,1 2<br />

Ni- Deposition 0,77 0,69 1,1 μg/(m 2 d) 0,75 15<br />

Hg- Deposition 0,054 0,038 0,10 μg/(m 2 d) 0,05 1<br />

Tl- Deposition 0,043 0,038 0,062 μg/(m 2 d) 0,1 2<br />

1) Zielwert 22. BImSchV, RL 2004/107/EG<br />

Aus dieser Tabelle leitet die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ab, dass sich für die verfahrensge-<br />

genständliche Maßnahme unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Immissionsbeiträge <strong>de</strong>r Blöcke 4<br />

und 5 lediglich für die ermittelten Immissionszusatzbelastungen von Quecksilber und Ni-<br />

ckel im Staubnie<strong>de</strong>rschlag geringfügige Überschreitungen <strong>de</strong>s Irrelevanzkriteriums ergä-<br />

ben. Die maximal ermittelte Quecksilber- Vorbelastung im Staubnie<strong>de</strong>rschlag betrage<br />

0,29 µg pro Quadratmeter und Tag. Bei einer maximalen Hg- Zusatzbelastung im Staub-<br />

nie<strong>de</strong>rschlag in Höhe von 0,054 µg pro Quadratmeter pro Tag betrage die Gesamtbelas-


Seite 78 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

tung 0,344 µg pro Quadratmeter und Tag. 1 . Die Hg- Gesamtbelastung entspreche damit<br />

etwa 34 % <strong>de</strong>s <strong>Beurteilung</strong>swertes von 1 µg pro Quadratmeter und Tag. Die maximal er-<br />

mittelte Nickel- Vorbelastung im Staubnie<strong>de</strong>rschlag betrage 5,5 µg pro Quadratmeter pro<br />

Tag. Bei einer maximalen Zusatzbelastung dieses Stoffes im Staubnie<strong>de</strong>rschlag in Höhe<br />

von 0,77 µg pro Quadratmeter pro Tag betrage die Gesamtbelastung entsprechend 6,27<br />

µg pro Quadratmeter pro Tag. Sie erreiche somit eine Ausschöpfung <strong>de</strong>s <strong>Beurteilung</strong>s-<br />

werts (15 µg pro Quadratmeter pro Tag) von etwa 42 %.<br />

Für die Nullvariante komme es <strong>de</strong>mgegenüber zu Überschreitungen <strong>de</strong>r Irrelevanzschwel-<br />

le durch Schwefeldioxid sowie durch Arsen, Cadmium, Nickel und Quecksilber im Staub-<br />

nie<strong>de</strong>rschlag. Allerdings wür<strong>de</strong>n auch bei <strong>de</strong>r Nullvariante bei Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vor-<br />

und Zusatzbelastungen keine <strong>Beurteilung</strong>swerte überschritten.<br />

Die geplante Maßnahme weise die geringsten Zusatzbelastungen durch NO2 auf. Die Va-<br />

riante GuD- Anlage weise die höchsten NO2-Immissionszusatzbelastungswerte auf. Dem-<br />

gegenüber weise die Variante GuD- Anlage auf Grund ihres Brennstoffes Erdgas für die<br />

übrigen Luftschadstoffparameter die geringsten Immissionszusatzbelastungen auf.<br />

Die Nullvariante zeige im Vergleich zum Vorhaben z. T. <strong>de</strong>utlich höhere Immissionszusatz-<br />

belastungswerte. Der Grund hierfür sei, dass bei Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

aufgrund einer Abgasreinigung nach <strong>de</strong>m aktuellen Stand <strong>de</strong>r Technik die beantragten<br />

Emissionskonzentrationen im Vergleich zur Nullvariante um die Hälfte reduziert wer<strong>de</strong>n<br />

könnten.<br />

Als Folgerung aus <strong>de</strong>r Diskussion im Erörterungstermin hat die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

für weitere Stoffe sowohl für die Konzentrationen als auch für die Depositionen entspre-<br />

chen<strong>de</strong> Übersichten vorgelegt:<br />

1 Quecksilber (Hg II) als Bestandteil von Rauchgasen wird nahezu zu 100 % gasförmig emittiert. Im Sinne einer<br />

konservativen Abschätzung <strong>de</strong>r Hg-Immissionen im Staubnie<strong>de</strong>rschlag wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>nnoch ein Anteil von 10 %<br />

(<strong>de</strong>s beantragten Tagesmittelwertes von 0,015 mg/m³, bzw. <strong>de</strong>s Halbstun<strong>de</strong>nmittelwertes von 0,025 mg/m³)<br />

<strong>de</strong>r gesamten Hg-Emissionen als partikelgebun<strong>de</strong>ner Anteil für die Ermittlung <strong>de</strong>r Gesamtbelastung angesetzt.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 79<br />

Tabelle 11: Weitere maximale Immissions- Jahreszusatzbelastungen (Konzentration)<br />

Stoff Geplante<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Varianten<br />

Maßnahme GuD Nullvariante<br />

Einheit <strong>Beurteilung</strong>s- 3 %<br />

werte<br />

Regel<br />

Quelle<br />

Antimon (Sb) 0,036 0,022 0,070 ng/m 3 5.000 150 MAK<br />

Arsen (As) 0,11 0,06 0,21 ng/m 3 6 0,18<br />

Chrom (Cr) 0,10 0,060 0,20 ng/m 3 17 0,51 LAI<br />

Kobalt (Co) 0,014 0,0086 0,028 ng/m 3 20 0,6 HLUG<br />

Kupfer (Cu) 0,72 0,43 1,4 ng/m 3 1.000 30 MAK<br />

Mangan (Mn) 0,18 0,11 0,35 ng/m 3 150 4,5 WHO<br />

Nickel (Ni) 0,50 0,30 0,98 ng/m 3 20 0,6 LAI, 22. BImSchV,<br />

Thallium (Tl) 0,028 0,017 0,05 ng/m 3 - - -<br />

Vanadium (V) 0,26 0,15 0,50 ng/m 3 20 0,6 LAI<br />

Zinn (Sn) 0,094 0,056 0,18 ng/m 3 20.000 600 MAK<br />

RL 2004/107/EG<br />

Benzo(a)pyren 0,036 0,022 0,070 ng/m 3 1 0,03 LAI, 22. BImSchV,<br />

Zink (Zn) 0,10 0,060 0,20 ng/m 3 - - -<br />

Dioxine/Furane 0,72 0,29 0,93 fg TE/m 3 150 4,5 LAI<br />

RL 2004/107/EG<br />

PM2,5 0,058 0,035 0,11 μg/m 3 25 0,75 RL 2008/50/EG<br />

Wie die Tabelle zeige, wer<strong>de</strong> das 3 %- Kriterium für die betrachteten Luftschadstoffe mit<br />

Ausnahme von Benzo(a)pyren durch die geplante Maßnahme sowie die GuD- Variante<br />

nicht überschritten. Unter Berücksichtigung einer maximalen Benzo(a)pyren- Vorbelas-<br />

tung von 0,38 ng/m³ (Quelle: HLUG Messstation Raunheim 2007) ergibt sich eine maxima-<br />

le Gesamtbelastung von 0,45 ng/m³. Der <strong>Beurteilung</strong>swert <strong>de</strong>r Bund / Län<strong>de</strong>rarbeitsge-<br />

meinschaft für Immissionsschutz von 1 ng/m³ wer<strong>de</strong> somit <strong>de</strong>utlich unterschritten.<br />

Für die Nullvariante ergebe sich darüber hinaus eine geringfügige Überschreitung <strong>de</strong>s<br />

3 %- Kriteriums für die Arsen- und Nickel- Konzentration. Auch für diese Parameter weisen<br />

die Vorbelastungsmessungen nach Aussagen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sehr geringe<br />

Konzentrationen aus. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r maximalen Vorbelastung für Arsen von<br />

0,9 ng/m³ und einer maximalen Zusatzbelastung in Höhe von 0,21 ng/m³ (Nullvariante)


Seite 80 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

betrage die Gesamtbelastung 1,11 ng/m³. Diese Gesamtbelastung entspreche 18,5 %<br />

<strong>de</strong>s oben genannten <strong>Beurteilung</strong>swertes. Für Nickel ergebe sich bei einer maximalen Vor-<br />

belastung von 1,7 ng/m³ eine Gesamtbelastung von 2,7 ng/m³. Diese Gesamtbelastung<br />

entspreche 13,4 % <strong>de</strong>s oben genannten <strong>Beurteilung</strong>swertes.<br />

Die maximale vorhabensbedingte Zusatzbelastung für feinstaubgebun<strong>de</strong>nes Quecksilber<br />

betrage 0,045 ng/m³. Für die Maßnahme sei unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorbelastung<br />

eine maximale Gesamtbelastung 0,92 ng/m³ zu erwarten 2 , die im <strong>Beurteilung</strong>sgebiet <strong>de</strong>n<br />

LAI- Wert (50 ng/m³) nur zu 1,84 % ausschöpft.<br />

In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle zeigt die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die ermittelten Zusatzbelas-<br />

tungen <strong>de</strong>r Deposition weiterer Luftschadstoffe im Vergleich mit weiteren <strong>Beurteilung</strong>s-<br />

werten auf:<br />

Tabelle 12: Weitere maximale Immissions-Jahreszusatzbelastungen (Deposition)<br />

Stoff Geplante<br />

Alternativen<br />

Maßnahme GuD Nullvariante<br />

Einheit <strong>Beurteilung</strong>s- 5 %<br />

werte<br />

Regel<br />

Quelle<br />

Antimon (Sb) 0,055 0,050 0,080 μg/m 2 d 10 0,5 HLUG<br />

Chrom (Cr) 0,15 0,14 0,22 μg/m 2 d 82 - BBodSchV<br />

Kupfer (Cu) 1,1 0,99 1,6 μg/m 2 d 99 - BBodSchV<br />

Kobalt (Co) 0,022 0,020 0,032 μg/m 2 d 5 0,25 HLUG<br />

Mangan (Mn) 0,28 0,25 0,40 μg/m 2 d - - -<br />

Vanadium (V) 0,40 0,36 0,58 μg/m 2 d 100 0,6 HLUG<br />

Zinn(Sn) 0,14 0,13 0,21 μg/m 2 d - - -<br />

Benzo(a)pyren 0,055 0,050 0,080 μg/m 2 d - - -<br />

Zink (Zn) 0,15 0,14 0,22 μg/m 2 d - - -<br />

(a) Zusammenfassung<br />

Nach Aussagen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme lasse sich zusammenfassend sagen, dass die<br />

geplante Maßnahme die geringste Zusatzbelastung durch NO2 aufweise. Die GuD- Vari-<br />

ante weise die höchste NO2- Immissionszusatzbelastung auf. Demgegenüber ergäben<br />

sich für die GuD- Variante auf Grund ihres Brennstoffes Erdgas für die übrigen Luftschad-<br />

2 Das Maximum <strong>de</strong>r Vorbelastung fällt nicht zusammen mit <strong>de</strong>m Maximum <strong>de</strong>r Zusatzbelastung<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 81<br />

stoffparameter die geringsten Immissionszusatzbelastungen. Die Nullvariante zeige im<br />

Vergleich zur geplanten Maßnahme zum Teil <strong>de</strong>utlich höhere Immissionszusatzbelastun-<br />

gen. Der Grund hierfür sei, dass bei Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme eine Abgas-<br />

reinigung nach <strong>de</strong>m aktuellen Stand <strong>de</strong>r Technik erfolge.<br />

(3) Immissionsprognose LKW-Verkehr<br />

Die aus <strong>de</strong>m Verkehr von Lastkraftwagen resultieren<strong>de</strong>n Immissionsbeiträge wur<strong>de</strong>n nach<br />

Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ebenfalls mit <strong>de</strong>m Rechenprogramm AUSTAL 2000<br />

unter Verwendung <strong>de</strong>r meteorologischen Zeitreihe <strong>de</strong>r Station Kahl am Main prognosti-<br />

ziert. Hierbei seien – basierend auf <strong>de</strong>m Logistikkonzept – folgen<strong>de</strong> Aufkommenswerte<br />

zugrun<strong>de</strong> gelegt wor<strong>de</strong>n:<br />

Tabelle 13: Verkehrszahlen im Vergleich <strong>de</strong>r Varianten<br />

Variante Anzahl LKW pro Jahr<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong><br />

Betriebsphase Bauphase<br />

Vorhaben 13.000 52.000<br />

GuD- Anlage 7.800 16.120<br />

Nullvariante 20.800 7.020<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r spezifischen Emissionen wur<strong>de</strong> nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

auf die Angaben <strong>de</strong>s Handbuchs für Emissionsfaktoren (Umweltbun<strong>de</strong>samt, 2004) zurück-<br />

gegriffen.<br />

Die Immissionsprognose sei für die charakteristischen Parameter NO2, PM10, Ruß, CO und<br />

Benzol durchgeführt wor<strong>de</strong>n. Für die Bauphase lägen die Immissionen durch <strong>de</strong>n Last-<br />

kraftwagen- Verkehr – mit Ausnahmen <strong>de</strong>s NO2, das einem Anteil von 4,5% <strong>de</strong>s Immissi-<br />

onswertes erreiche – unterhalb <strong>de</strong>r Irrelevanzgrenze (3% <strong>de</strong>s <strong>Beurteilung</strong>swertes). Die nur<br />

temporär auftreten<strong>de</strong>n Immissionen <strong>de</strong>r Bauphase seien für die geplante Maßnahme am<br />

höchsten, gefolgt von <strong>de</strong>r GuD- Variante und konzentrierten sich auf die Zufahrt zur Bau-<br />

stelle im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kraftwerksstandortes.<br />

Insgesamt verbesserten sich für die verfahrensgegenständliche Maßnahme und die GuD-<br />

Variante die Immissionen in <strong>de</strong>r Betriebsphase gegenüber <strong>de</strong>r Nullvariante im Verhältnis


Seite 82 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

<strong>de</strong>r Verkehrszahlen, d.h. um 37,5% beziehungsweise 62,5 %. Die Bewertungsmaßstäbe<br />

wür<strong>de</strong>n auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorbelastung <strong>de</strong>utlich unterschritten.<br />

b) Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wur<strong>de</strong> zur Immissionsprognose Folgen<strong>de</strong>s vorge-<br />

tragen:<br />

Das verwandte Rechenprogramm AUSTAL 2000 sei als Ausbreitungsmo<strong>de</strong>ll nicht geeig-<br />

net, da es die morphologischen Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Standortes nicht ausreichend abbil-<br />

<strong>de</strong>. Statt<strong>de</strong>ssen hätte ein dreidimensionales Lagrangesches Partikelmo<strong>de</strong>ll verwandt wer-<br />

<strong>de</strong>n müssen. Auch im Hinblick auf die Ableitung <strong>de</strong>s Rauchgases über <strong>de</strong>n Kühlturm sei<br />

<strong>de</strong>r Einsatz von AUSTAL 2000 nicht zulässig, da dieses die Anfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s § 11 <strong>de</strong>r 13.<br />

Bun<strong>de</strong>s- Immissionsschutzverordnung nach einer kontrollierten Ableitung <strong>de</strong>r Abgase für<br />

einen ungestörten Abtransport mit <strong>de</strong>r freien Luftströmung aufgrund <strong>de</strong>r Verwirbelung in<br />

<strong>de</strong>n Kühlschwa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kühlturms nicht erfülle.<br />

Der Einsatz <strong>de</strong>s Programmmoduls TALdia sei ebenfalls nicht zulässig, da einerseits die<br />

speziellen morphologischen Randbedingungen <strong>de</strong>s Standortes und an<strong>de</strong>rerseits die Ab-<br />

leitung <strong>de</strong>s Reingases über <strong>de</strong>n Kühlturm einer Anwendung entgegenstün<strong>de</strong>n. Statt<strong>de</strong>s-<br />

sen seien zur Erfassung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong>einflüsse Windkanaluntersuchungen unter Berück-<br />

sichtigung <strong>de</strong>r nahen hohen Gebäu<strong>de</strong> durchzuführen, um eine Mo<strong>de</strong>llvorstellung über die<br />

lokalen Ausbreitungsbedingungen ableiten zu können.<br />

Die Wetterdaten <strong>de</strong>r Wettermessstation Kahl am Main seien nicht auf <strong>de</strong>n Kraftwerks-<br />

standort übertragbar, weil die Messstation sich in nur 25 m Höhe befin<strong>de</strong>. Im Bereich <strong>de</strong>s<br />

Kraftwerks auf <strong>de</strong>m Niveau <strong>de</strong>r Emissionsquelle (Oberkante <strong>de</strong>s geplanten Kühlturms) sei<br />

eine an<strong>de</strong>re Windverteilung vorherrschend als am Bo<strong>de</strong>n. So sei im Freisetzungsniveau<br />

eher eine durch westliche bis nordwestliche Richtung gekennzeichnete Windverteilung zu<br />

erwarten. Zur Erfassung <strong>de</strong>s Windfel<strong>de</strong>s im Freisetzungsniveau seien entsprechen<strong>de</strong> Vor-<br />

ortmessungen erfor<strong>de</strong>rlich. Vor diesem Hintergrund sei die Immissionsprognose auf-<br />

grund <strong>de</strong>r Verwendung einer falschen Windverteilung insgesamt nicht belastbar. Dem-<br />

entsprechend sei auch das Rechengebiet nach Osten und Sü<strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens bis auf<br />

30 km auszu<strong>de</strong>hnen. Auch die Schwachwindlagen, insbeson<strong>de</strong>re die Inversionswetterla-<br />

gen seien bei <strong>de</strong>r Immissionsprognose nicht ausreichend berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 83<br />

Im Sinne einer konservativen Betrachtung hätte in <strong>de</strong>r Immissionsprognose ein durchgän-<br />

giger Volllastbetrieb von 8.760 Stun<strong>de</strong>n angesetzt wer<strong>de</strong>n müssen. Die statistischen<br />

Prognoseunsicherheiten von AUSTAL 2000 seien so hoch, dass eine belastbare Aussage<br />

über eventuelle ökologische Vorteile <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme beziehungsweise über die<br />

Irrelevanz <strong>de</strong>r Immissionsbeiträge gar nicht möglich sei.<br />

Die Bürgerinitiative „Stopp Staudinger!“ trägt vor, die bereits erwähnten NO2- Messungen<br />

hätten belegt, dass im Nahbereich <strong>de</strong>s Kraftwerkes teilweise Konzentrationen von mehr<br />

als 400 µg/m³ NO2 erreicht wür<strong>de</strong>n. Dieser Wert sei nach <strong>de</strong>r 22. BImSchV eine Alarm-<br />

schwelle. Die Ursache hierfür seien untypische Ausbreitungsbedingungen bedingt durch<br />

die geringe Temperaturdifferenz zwischen <strong>de</strong>n Kühlturmschwa<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Umgebungs-<br />

luft (am Kühlturmrand teilweise nur 4°C). Dies reiche nicht aus, um die Abgase nach oben<br />

abzuleiten, sodass bei Schwachwindwetterlagen die Abgase aufgrund <strong>de</strong>r höheren Dichte<br />

zu Bo<strong>de</strong>n sinken wür<strong>de</strong>n. Die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme vorgelegte Immissions-<br />

prognose berücksichtige diesen Fall nicht und sei somit falsch und zu wie<strong>de</strong>rholen.<br />

Darüber hinaus sei <strong>de</strong>r Kühlturm nicht geeignet die Schadgase abzuleiten. So komme es<br />

verstärkt zur Bildung saurer Abgaskomponenten. Es sei auch zu untersuchen, inwieweit<br />

sich durch die Vermischung saure Tröpfchen bil<strong>de</strong>n, die sich als saurer Regen in <strong>de</strong>r Um-<br />

gebung <strong>de</strong>s Standorts Staudinger nie<strong>de</strong>rschlagen. Auch führten die Reaktionen zwischen<br />

<strong>de</strong>m Rauchgas und <strong>de</strong>m Kühlturmschwa<strong>de</strong>n zur Neubildung von Schadstoffen.<br />

Für die im Rhein- Main- Gebiet geplanten immissionsrelevanten Großvorhaben sei eine<br />

Gesamtbelastungsbetrachtung anzustellen. Eine anrechenbare reduzierte Immissionszu-<br />

satzbelastung für staubgebun<strong>de</strong>ne Schadstoffe, die hinsichtlich <strong>de</strong>r ökologischen Verbes-<br />

serung <strong>de</strong>r Gesamtbetrachtung überhaupt als relevant angesehen wer<strong>de</strong>n könne, sei nur<br />

bei Verwirklichung <strong>de</strong>r GuD- Variante gegeben. Aufgrund <strong>de</strong>r NOx- Vorbelastung im Bal-<br />

lungsraum Untermain sei auch für die GuD- Variante eine Verbesserung <strong>de</strong>r ökologischen<br />

Gesamtsituation nur sehr eingeschränkt gegeben.<br />

Angesichts <strong>de</strong>r unzumutbar hohen Vorbelastung sei je<strong>de</strong> auch noch so geringe Zusatzbe-<br />

lastung nicht mehr tolerierbar beziehungsweise verhin<strong>de</strong>re eine wirkungsvolle Reduktion<br />

<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Belastungen.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 84 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

c) Bewertung<br />

(1) Anwendbarkeit von AUSTAL 2000<br />

Das Rechenprogramm AUSTAL 2000 wur<strong>de</strong> im Auftrag <strong>de</strong>s Umweltbun<strong>de</strong>samtes entwi-<br />

ckelt und setzt beispielhaft die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA- Luft (Anhang 3) um, die für die<br />

Ausbreitungsrechnung ein Lagrange´ sches Partikelmo<strong>de</strong>ll entsprechend <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

VDI 3945 (Blatt 3) vorgibt.<br />

Die Anwendbarkeit <strong>de</strong>s Ausbreitungsmo<strong>de</strong>lls AUSTAL 2000 für Quellen mit Kühlturmab-<br />

leitung ist bestätigt wor<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s VGB Forschungsberichts 262 be-<br />

legt, dass AUSTAL 2000 und das darin enthaltene Programmmodul TALdia auch für Ablei-<br />

tungen <strong>de</strong>s Rauchgases über <strong>de</strong>n Kühlturm anwendbar sind. Dieses Ergebnis fand seinen<br />

Nie<strong>de</strong>rschlag auch in <strong>de</strong>m Entwurf <strong>de</strong>r VDI 3783 Blatt 13, (Kapitel 4.9.2). Eine Zulassung<br />

von AUSTAL 2000 bei Kühlturmableitungen liegt von <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Im-<br />

missionsschutz (LAI) vor. Darüber hinaus ist die Anwendung von AUSTAL 2000 für die<br />

Kühlturmableitung <strong>de</strong>rzeit schon Praxis in vergleichbaren Zulassungsverfahren.<br />

(2) Anwendbarkeit <strong>de</strong>s Programmmoduls TALdia<br />

Nach TA- Luft, Anhang 3, Nr. 10 sind bei Ausbreitungsrechnungen Einflüsse <strong>de</strong>r Bebau-<br />

ung auf die Immissionen zu berücksichtigen. Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall reicht aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Gebäu<strong>de</strong>geometrien eine Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bebauung durch Rauhigkeitslänge und<br />

Verdrängungshöhe nicht aus. Entsprechend TA- Luft, Anhang 3, Nr. 10 wur<strong>de</strong> daher im<br />

Hinblick auf die Rauchgasableitung ein diagnostisches Windfeldmo<strong>de</strong>ll eingesetzt, das im<br />

Wesentlichen auf empirischen Vorgaben über Strömungsmuster basiert. Wie bereits aus-<br />

geführt, han<strong>de</strong>lt es sich dabei um „TALdia“, das Bestandteil <strong>de</strong>s Rechenprogramms<br />

AUSTAL 2000 ist. Im Rahmen <strong>de</strong>s VGB- Forschungsprojekts Nr. 262 wur<strong>de</strong> die Anwend-<br />

barkeit <strong>de</strong>s Ausbreitungsmo<strong>de</strong>lls AUSTAL 2000 mit <strong>de</strong>m vorgeschalteten Windfeldmo<strong>de</strong>ll<br />

TALdia untersucht. Es konnte gezeigt wer<strong>de</strong>n, dass die Übereinstimmung zwischen<br />

Windkanalmessungen und <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llrechnungen in <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r untersuchten Fälle<br />

unabhängig vom Verhältnis Quellhöhe / Gebäu<strong>de</strong>höhe gut ist.<br />

(3) Windfeld im Freisetzungsniveau<br />

Die Konvention <strong>de</strong>r TA- Luft sieht vor, dass das Windfeldmo<strong>de</strong>ll TALdia von Daten einer<br />

Messstation am Bo<strong>de</strong>n gestützt wird. Beim Kraftwerksstandort Staudinger sind diese Da-<br />

ten an <strong>de</strong>r Station Kahl am Main in 25 m Höhe über <strong>de</strong>m Erdbo<strong>de</strong>n erfasst wor<strong>de</strong>n. Ein<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 85<br />

Gutachten <strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes zur Anwendbarkeit dieser Daten ist Bestandteil<br />

<strong>de</strong>s Fachgutachtens XI. Beeinflussungen <strong>de</strong>s Windfelds durch die (im Umfeld <strong>de</strong>s Kraft-<br />

werks recht gering ausgeprägte) Topografie wer<strong>de</strong>n durch das Mo<strong>de</strong>ll TALdia berücksich-<br />

tigt. Die Anwendbarkeit <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>lls TALdia wur<strong>de</strong> geprüft und bestätigt (siehe zu-<br />

vor (2)). Das Windfeldmo<strong>de</strong>ll berücksichtigt neben <strong>de</strong>r Oberfläche <strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>s auch die<br />

Eigenschaften <strong>de</strong>r atmosphärischen Grenzschicht. In dieser Grenzschicht, die etwa die<br />

unteren 1.000 m <strong>de</strong>r Atmosphäre einnimmt, än<strong>de</strong>rt sich die Windgeschwindigkeit in Folge<br />

<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nrauhigkeit in Abhängigkeit mit <strong>de</strong>r Höhe. Außer<strong>de</strong>m bewirkt die Bo<strong>de</strong>nrauhig-<br />

keit zusammen mit <strong>de</strong>r Erddrehung eine Rechtsdrehung <strong>de</strong>r Windrichtung mit zuneh-<br />

men<strong>de</strong>r Höhe über <strong>de</strong>m Erdbo<strong>de</strong>n. Bei<strong>de</strong> Effekte wer<strong>de</strong>n mo<strong>de</strong>lliert, sodass die Wind-<br />

verhältnisse an <strong>de</strong>r Kühlturmmündung natürlich an<strong>de</strong>re sind, als die im Gutachten abge-<br />

bil<strong>de</strong>te Windrose <strong>de</strong>r Jahreszeitreihe zeigt. Insbeson<strong>de</strong>re die stärkeren Win<strong>de</strong> kommen<br />

aus Richtung Südwest und dominieren die Lage <strong>de</strong>s Immissionsmaximums.<br />

Zur Übertragbarkeit <strong>de</strong>r in Bo<strong>de</strong>nnähe gemessenen Windverhältnisse mit <strong>de</strong>m Mo<strong>de</strong>llsys-<br />

tem AUSTAL 2000 / TALdia in etwas größerer Höhe (Kühlturmmündung in 180 m Höhe) ist<br />

auch die Erfahrung aus vergleichbaren Verfahren mit vergleichbaren Fragestellungen zu<br />

betrachten. So zeigt sich, dass auch topografisch nur gering ausgeprägte Lagen wie im<br />

vorliegen<strong>de</strong>n Fall das Main-Tal o<strong>de</strong>r auch vergleichbare Situationen wie die Köln-Bonner<br />

Bucht o<strong>de</strong>r das mittlere Rheintal das Windfeld auch noch bis in Höhen von mehreren hun-<br />

<strong>de</strong>rt Metern Höhe prägen können. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass auch in an-<br />

<strong>de</strong>ren – bereits abgeschlossenen – Genehmigungsverfahren im Rhein- Main- Gebiet eben-<br />

falls das bo<strong>de</strong>nnahe Windfeld für die Ausbreitungsrechnungen zugrun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>.<br />

Beispielhaft sei die Immissionsprognose im Rahmen <strong>de</strong>s Planfeststellungsverfahrens für<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Frankfurter Flughafens genannt, bei <strong>de</strong>r – trotz <strong>de</strong>r Quellhöhen von bis zu<br />

300 m (Flugzeuge) – das bo<strong>de</strong>nnahe Windfeld einer in 10 m Höhe befindlichen Wind-<br />

messstation zugrun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>.<br />

Insofern ist davon auszugehen, dass das Programmmodul TALdia anwendbar ist und aus-<br />

gehend vom bo<strong>de</strong>nnahen Windfeld die Ausbreitungsbedingungen im Freisetzungsniveau<br />

ausreichend sicher abbil<strong>de</strong>t. Somit sind auch die Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausbreitungsrechnung<br />

mit Blick auf das Windfeld im Freisetzungsniveau belastbar.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 86 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

(4) Größe <strong>de</strong>s Rechengebietes<br />

Wie unter a)(1) beschrieben, weist die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme zutreffend darauf hin, dass<br />

das Rechengebiet in Abstimmung mit <strong>de</strong>m zuständigen Fach<strong>de</strong>zernat <strong>de</strong>s Regierungsprä-<br />

sidiums Darmstadt über das eigentliche <strong>Beurteilung</strong>sgebiet hinausgehend <strong>de</strong>utlich nach<br />

Osten bis in <strong>de</strong>n Spessart hinein ausge<strong>de</strong>hnt wur<strong>de</strong>. Maßgeblich hierfür waren die im<br />

Freisetzungsniveau vorherrschen<strong>de</strong>n südwestlichen bis westlichen Windrichtungen sowie<br />

die speziellen morphologischen Verhältnisse im Spessart. Weiterhin weist die Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme zu Recht darauf hin (siehe oben a)(2)), dass die Immissionskonzentrationen<br />

beziehungsweise die Depositionsraten <strong>de</strong>r Zusatzbelastung <strong>de</strong>r Maßnahme und <strong>de</strong>r ge-<br />

prüften Varianten überwiegend unterhalb <strong>de</strong>r Irrelevanzschwelle <strong>de</strong>r TA Luft (3% bezie-<br />

hungsweise 5% <strong>de</strong>s <strong>Beurteilung</strong>swertes) liegen. Weiterhin ist festzustellen, dass für keinen<br />

<strong>de</strong>r betrachteten Luftschadstoffe die Gesamtbelastung zu einer Überschreitung <strong>de</strong>r ent-<br />

sprechen<strong>de</strong>n <strong>Beurteilung</strong>swerte führt. Vor diesem Hintergrund ist die in zahlreichen An-<br />

regungen und Be<strong>de</strong>nken gefor<strong>de</strong>rte zusätzliche Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Rechengebietes nach<br />

Osten we<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlich noch verspricht sie irgendwelche Erkenntnisse. Auch eine Aus-<br />

weitung nach Sü<strong>de</strong>n erübrigt sich, da nördliche Windrichtungen nur sehr untergeordnet<br />

auftreten.<br />

(5) Inversionswetterlagen<br />

Das Auftreten von Inversionen ist in Abhängigkeit <strong>de</strong>r Zeit über die Ausbreitungsklasse –<br />

wie von AUSTAL 2000 vorgesehen – mit in die Berechnungen eingeflossen. Die verwen-<br />

<strong>de</strong>te Zeitreihe 2001 für Kahl am Main weist folgen<strong>de</strong> Häufigkeiten bei <strong>de</strong>n stabilen Klassen<br />

auf:<br />

• I (sehr stabil) 16,8 %<br />

• II (stabil) 22,6 %.<br />

Bei<strong>de</strong> stabilen Klassen sind in <strong>de</strong>r Tab. 17 <strong>de</strong>s Anhangs 3 <strong>de</strong>r TA- Luft mit positiven Wer-<br />

ten für <strong>de</strong>n Parameter LM (Monin- Obukhov- Länge) verbun<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Berechnung wirkt<br />

sich das auf die Ausbreitung mit geringerer Turbulenz und Verdünnung aus. Es fin<strong>de</strong>t<br />

eine Entkopplung <strong>de</strong>r oberen Luftschichten von <strong>de</strong>n bo<strong>de</strong>nnahen Schichten statt.<br />

(6) Angesetzte Betriebsstun<strong>de</strong>n<br />

Die gewählte Lastverteilung unter Berücksichtigung von Teillasten <strong>de</strong>r Kessel 5 und 6 so-<br />

wie <strong>de</strong>r Fernwärmeauskopplung stellt eine konservative, die Immissionsbelastung erhö-<br />

hen<strong>de</strong> Randbedingung dar. Dies wur<strong>de</strong> auch durch das ergänzen<strong>de</strong> Gutachten „Maxima-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 87<br />

le Immissionsbelastungen in Abhängigkeit von Kessellast und Wärmeauskopplung (Be-<br />

richts- Nr. W 0108/05/04-5 vom 23. Februar 2009)“ zusätzlich untermauert, <strong>de</strong>ssen we-<br />

sentliche Ergebnisse im Rahmen <strong>de</strong>s Erörterungstermins vorgestellt wur<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong><br />

nachgewiesen, dass aufgrund <strong>de</strong>r Ableitung <strong>de</strong>s Rauchgases über <strong>de</strong>n Kühlturm Teillasten<br />

und /o<strong>de</strong>r Fernwärmeauskopplung zu höheren Immissionsbeiträgen führen. Daher müs-<br />

sen diese gemäß Ziffer 4.6.1.1 TA- Luft für die Luftreinhaltung ungünstigeren Betriebszu-<br />

stän<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Immissionsprognose berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Ergebnisse <strong>de</strong>r Immissionsprognose geben somit eine ungünstigere Belastungssituation<br />

wie<strong>de</strong>r als eine Prognose, die auf 8.760 Volllaststun<strong>de</strong>n basiert.<br />

(7) Statistische Unschärfe <strong>de</strong>r Prognose<br />

Der mit einem Lagrange’ schen Partikelmo<strong>de</strong>ll (z. B. AUSTAL 2000) berechnete Konzentra-<br />

tionswert besitzt einen Stichprobenfehler (statistische Unsicherheit), da sich rein zufällig je<br />

nach Realisierung mal etwas mehr und mal etwas weniger Partikel in <strong>de</strong>r Gitterzelle be-<br />

fun<strong>de</strong>n haben. Die statistische Unsicherheit ist um so größer, je weniger Partikel in <strong>de</strong>r<br />

Rechnung verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n (je größer also <strong>de</strong>r einem Partikel zugeordnete Massenanteil<br />

ist), je kürzer <strong>de</strong>r Mittelungszeitraum und je kleiner das Zellenvolumen (Mittelungsvolu-<br />

men) ist. Die statistische Unsicherheit beträgt am Rand einer Konzentrationsfahne immer<br />

100 % (hier hat sich z. B. zufällig entwe<strong>de</strong>r gera<strong>de</strong> ein o<strong>de</strong>r kein Simulationspartikel be-<br />

fun<strong>de</strong>n) und nimmt zum Zentrum <strong>de</strong>r Konzentrationsfahne, wo sich die meisten Simulati-<br />

onspartikel befun<strong>de</strong>n haben, hin ab. Gegebenenfalls muss die statistische Unsicherheit<br />

durch Vergrößerung <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r verwen<strong>de</strong>ten Simulationspartikel reduziert wer<strong>de</strong>n,<br />

um eine hinreichend genaue Prognose zu erhalten, o<strong>de</strong>r es muss ein Sicherheitszuschlag<br />

auf die berechnete Kenngröße gegeben wer<strong>de</strong>n. Das absolute Immissionsmaximum, also<br />

die im Rechengebiet unabhängig vom Ort auftreten<strong>de</strong> maximale Immission, wird dage-<br />

gen bei hoher statistischer Unsicherheit praktisch immer überschätzt, hier ist also kein Si-<br />

cherheitszuschlag nötig. Vor diesem Hintergrund stellt die TA Luft folgen<strong>de</strong> For<strong>de</strong>rungen<br />

zur statistischen Unsicherheit (TA Luft, Anhang 3, Abschnitt 9):<br />

„… Es ist darauf zu achten, dass die mo<strong>de</strong>llbedingte statistische Unsicherheit, berechnet<br />

als statistische Streuung <strong>de</strong>s berechneten Wertes, beim Jahres-Immissionskennwert 3 vom<br />

Hun<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s Jahres-Immissionswertes und beim Tages-Immissionskennwert 30 vom Hun-<br />

<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>s Tages-Immissionswertes nicht überschreitet. Gegebenenfalls ist die statistische<br />

Unsicherheit durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Partikelzahl zu reduzieren. Liegen die Beurtei-<br />

lungspunkte an <strong>de</strong>n Orten <strong>de</strong>r maximalen Zusatzbelastung, braucht die statistische Unsi-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 88 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

cherheit nicht geson<strong>de</strong>rt berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n. An<strong>de</strong>rnfalls sind die berechneten Jah-<br />

res-, Tages- und Stun<strong>de</strong>n-Immissionskennwerte um die jeweilige statistische Unsicherheit<br />

zu erhöhen. Die relative statistische Unsicherheit <strong>de</strong>s Stun<strong>de</strong>n-Immissionskennwertes ist<br />

dabei <strong>de</strong>r relativen statistischen Unsicherheit <strong>de</strong>s Tages-Immissionskennwertes gleichzu-<br />

setzen.“<br />

Die relative statistische Unsicherheit, berechnet als relative statistische Streuung <strong>de</strong>s be-<br />

rechneten Wertes, wird von AUSTAL 2000 für je<strong>de</strong>n Konzentrationswert automatisch ge-<br />

schätzt und in <strong>de</strong>r Protokolldatei ausgewiesen. Für einen Vergleich mit <strong>de</strong>m TA-Luft-<br />

Kriterium muss dieser Wert noch in Bezug auf <strong>de</strong>n jeweiligen Immissionswert umgerech-<br />

net wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Protokolldateien <strong>de</strong>r Immissionsprognosen sind lediglich die statistischen Unsi-<br />

cherheiten für die jeweiligen Immissionsmaxima angegeben. Für weitere <strong>Beurteilung</strong>s-<br />

punkte fehlen diese Angaben noch. Daher ist es im Rahmen <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n Geneh-<br />

migungsverfahrens nach BImSchG erfor<strong>de</strong>rlich, die Einhaltung <strong>de</strong>r Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA<br />

Luft hinsichtlich <strong>de</strong>r statistischen Unsicherheit auch für diese <strong>Beurteilung</strong>spunkte nachzu-<br />

weisen.<br />

(8) „Kalte Schwa<strong>de</strong>n“<br />

Die Konvention <strong>de</strong>r TA- Luft sieht vor, dass im Fall einer Kühlturmquelle für die Bestim-<br />

mung <strong>de</strong>r Überhöhung das Mo<strong>de</strong>ll VDISP einzusetzen ist; dieses ist an AUSTAL 2000 ge-<br />

koppelt. In diesem Mo<strong>de</strong>ll sind einige Parameter für <strong>de</strong>n Einsatz in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland aufgrund von Untersuchungen im Vorfeld <strong>de</strong>s Erscheinens <strong>de</strong>r VDI 3784/2<br />

fest vorgegeben. Dazu gehört die Umgebungstemperatur, die als Mittel mit 10°C einge-<br />

stellt ist ebenso wie auch die relative Feuchte mit 77 %. Aus diesem Grund führen auch<br />

Schwa<strong>de</strong>ntemperaturen von knapp 20°C zu einer thermischen Quell- Überhöhung. Eben-<br />

so steht seit <strong>de</strong>r Entwicklungsphase <strong>de</strong>r VDI 3784/2 fest, dass auch bei Starkwind die Ach-<br />

se <strong>de</strong>s Wasserdampfschwa<strong>de</strong>ns die Kühlturmhöhe nicht unterschreitet. Alle Erkenntnisse<br />

aus <strong>de</strong>n dieser Richtlinie zu Grun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Forschungsarbeiten sind in das Mo<strong>de</strong>ll<br />

VDISP eingeflossen. Es ist vielfach in Genehmigungsverfahren angewandt wor<strong>de</strong>n (Nord-<br />

rhein- Westfalen, Schleswig- Holstein, Sachsen, Bran<strong>de</strong>nburg).<br />

Die vorgetragene Befürchtung, dass es aufgrund „kalter Schwa<strong>de</strong>n“ zu einer Art Schwer-<br />

gas- Effekt kommt, entspricht we<strong>de</strong>r veröffentlichten Beobachtungen noch <strong>de</strong>n Erkennt-<br />

nissen aus <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Studien (unter an<strong>de</strong>rem Windkanal- Studien) und scheint<br />

zu<strong>de</strong>m physikalisch nicht sinnvoll begründbar. Nichts <strong>de</strong>sto trotz wird die Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Luft Seite 89<br />

Maßnahme darauf hingewiesen, dass im Rahmen <strong>de</strong>s immissionsschutzrechtlichen Verfah-<br />

rens hierzu vertiefte Untersuchungen vorzulegen sein wer<strong>de</strong>n.<br />

(9) Neubildung saurer Abgaskomponenten<br />

Die Ableitung <strong>de</strong>s gereinigten Rauchgases (Reingas) in <strong>de</strong>n Kühlturm kann grundsätzlich<br />

zu einer Wechselwirkung mit<br />

• <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Kühlturm eingeleiteten Umgebungsluft (Kühlluft) und<br />

• <strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Schwa<strong>de</strong>ntropfen<br />

führen. Im Kühlturm erfolgt ein vollständiger Umsatz <strong>de</strong>s eingebrachten Ozons mit <strong>de</strong>m<br />

Stickstoffmonoxid <strong>de</strong>s Reingases zu Stickstoffdioxid. Der im Reingas angenommene An-<br />

teil von 10% an NO2, welcher nach <strong>de</strong>m Feuerraum durch eine langsame Reaktion aus<br />

primärem NO und Luftsauerstoff gebil<strong>de</strong>t wird, wird dadurch aber nicht signifikant beein-<br />

flusst. Erst in <strong>de</strong>r Gasphase <strong>de</strong>s Schwa<strong>de</strong>ns (und <strong>de</strong>r Rauchfahne) erfolgt eine NO- Oxida-<br />

tion mit <strong>de</strong>m O3 <strong>de</strong>r eingemischten Umgebungsluft, <strong>de</strong>n die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme auf<br />

5 % (in Bezug auf die primäre NO- Emission) bestimmt hat.<br />

An<strong>de</strong>re signifikante luftchemische Umsätze in <strong>de</strong>r Gasphase scheinen <strong>de</strong>r Immissions-<br />

schutzbehör<strong>de</strong> beim Regierungspräsidium Darmstadt nicht wahrscheinlich. Gleichwohl<br />

hat die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Maxima <strong>de</strong>r nassen Deposition und<br />

möglichst nah am Kraftwerksgelän<strong>de</strong> Staudinger auf Flächen (Acker-, Grünland und Wald)<br />

vom Kraftwerksstandort aus in Hauptwindrichtung (200° bis 230°) repräsentative Bo<strong>de</strong>n-<br />

proben gemäß <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) im im-<br />

missionsschutzrechtlichen Verfahren zu entnehmen.<br />

(10) Hohe Immissionszusatzbelastung durch Schwermetalle<br />

Wie unter I.1.b) von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme aufgezeigt, wird die Jahresfracht <strong>de</strong>r be-<br />

trachteten Schwermetalle mit Ausnahme von Quecksilber und Benzo(a)pyren unter <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Frachten <strong>de</strong>s Status Quo bleiben, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass<br />

die vorhabensbedingten Zusatzbelastungen mit einer Jahresarbeit von 10,8 TWhel korres-<br />

pondieren, während im Status Quo <strong>de</strong>n Immissionen nur eine Jahresarbeit von 5,7 TWhel<br />

gegenüber steht.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 90 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

(11) Hohe Vorbelastung<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Vorbelastung wird in <strong>de</strong>n Antragsunterlagen nachvollziehbar aufgezeigt,<br />

dass die einschlägigen <strong>Beurteilung</strong>swerte im Untersuchungsraum <strong>de</strong>utlich unterschritten<br />

wer<strong>de</strong>n. Weiterhin wird aufgezeigt, dass sich diese Situation auch bei Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r durch die Maßnahme bedingten Zusatzbelastungen nicht relevant än<strong>de</strong>rt.<br />

C. Schutzgut Klima<br />

I. Klimarelevante Gase<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die neubaubedingten Auswirkungen auf die Gesamtemissionsbilanz <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Stro-<br />

merzeugung seien sehr komplex und können nach Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnah-<br />

me nicht auf Vergleiche <strong>de</strong>r spezifischen, brennstoffbedingten CO2- Emissionen reduziert<br />

wer<strong>de</strong>n. Gleiches gelte für an<strong>de</strong>re klimarelevante Gase wie zum Beispiel Lachgas (N2O).<br />

Die Ausgangslage im <strong>de</strong>utschen Kraftwerkspark sei in diesem Zusammenhang ebenso<br />

entschei<strong>de</strong>nd wie die zukünftige Entwicklung <strong>de</strong>r Brennstoff- und CO2- Preise. Durch die<br />

Einordnung neuer Kraftwerke mit hohen energetischen Wirkungsgra<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen<br />

Kraftwerkspark wür<strong>de</strong> die Stromerzeugung aus bestehen<strong>de</strong>n älteren und ältesten Anlagen<br />

mit erheblich schlechteren energetischen Wirkungsgra<strong>de</strong>n verdrängt und somit insgesamt<br />

die CO2- Bilanz (entsprechend N2O) verbessert. Aufgrund <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Marktmecha-<br />

nismen (Strombörse, Merit- Or<strong>de</strong>r) sei die geplante Maßnahme diesbezüglich günstiger<br />

zu bewerten als die GuD- Variante und die Nullvariante. Insoweit wird auf die bereits dar-<br />

gestellten Ergebnisse dieser lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> im 3. Teil:C.II.3.b)(1) verwie-<br />

sen. Die Emissionsfrachten <strong>de</strong>r wesentlichen klimarelevanten Gase CO2 und Lachgas<br />

(N2O) sind <strong>de</strong>n Tabellen 1 bis 4 zu entnehmen.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> eingewandt, im Sinne einer CO2- Bilanz<br />

sei es methodisch geboten, nicht nur die Frachten zu betrachten. Diese seien vielmehr in<br />

Beziehung zu <strong>de</strong>r erzeugten Energie und zum CO2- Einsparpotenzial zu setzen. Die CO2-<br />

Bilanz könne methodisch auch standortbezogen durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Eine auf diese<br />

Weise durchgeführte CO2- Bilanz wür<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Block 6 ungünstiger ausfallen und seine<br />

fehlen<strong>de</strong> Raumverträglichkeit nachweisen.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Klima Seite 91<br />

Ferner wur<strong>de</strong> vorgebracht, dass die CO2- Bilanz unter betriebswirtschaftlichen Aspekten<br />

betrachtet wür<strong>de</strong>. Die sachverständige Neuerstellung <strong>de</strong>r CO2- Bilanz in einer methodisch<br />

angemessenen Weise durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hes-<br />

sen wür<strong>de</strong> zu einer Klärung beitragen. Wür<strong>de</strong> die Maßnahme realisiert, wür<strong>de</strong> diese für<br />

die nächsten 40 bis 50 Jahre betrieben und allein an diesem Standort wür<strong>de</strong>n Jahr für<br />

Jahr über 8.000.000 Tonnen CO2, davon allein 5.760.000 Tonnen CO2 aus <strong>de</strong>r hier verfah-<br />

rensgegenständlichen Maßnahme ausgestoßen wer<strong>de</strong>n. Damit sei das Ziel <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-<br />

regierung, <strong>de</strong>n CO2- Ausstoß bis zum Jahr 2060 auf 66 Millionen Tonnen pro Jahr zu re-<br />

duzieren, nicht zu erreichen. Ausschließlich an diesem Standort wür<strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>mnächst<br />

bereits 12% dieser staatlichen Zielsetzung von 66 Mio. Tonnen CO2 emittiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach <strong>de</strong>m Ausbau <strong>de</strong>s Kraftwerks wür<strong>de</strong>n 127 Tonnen Lachgas (entspricht einem CO2-<br />

Äquivalent von circa 38.000 Tonnen) emittiert. Dies be<strong>de</strong>ute einen Anstieg <strong>de</strong>r Lachgas-<br />

emissionen um mehr als 180 %. Von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wür<strong>de</strong>n die Lachgas-<br />

emissionen dagegen fehlerhaft als nicht relevant eingestuft.<br />

In zahlreichen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong> angeführt, die Maßnahme wer<strong>de</strong> über<br />

das schon heute hohe Emissionsniveau hinausgehend eine <strong>de</strong>utliche Zunahme <strong>de</strong>r Emis-<br />

sionen von Luftschadstoffen – insbeson<strong>de</strong>re von Stickoxi<strong>de</strong>n, Feinstaub und CO2 verursa-<br />

chen. Die bezüglich <strong>de</strong>r CO2- Emissionen von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme geltend ge-<br />

machte Verbesserung <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s<strong>de</strong>utschen Situation durch Verdrängung älterer, weni-<br />

ger effizienter Kohlekraftwerke bleibe ohne eine konkrete Verpflichtungserklärung zur<br />

Stilllegung solcher Altanlagen unbelegt.<br />

Die in <strong>de</strong>n Antragsunterlagen aufgeführten CO2- Emissionsfrachten für die geplante Maß-<br />

nahme seien zu gering. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gehe bei ihren Berechnungen von<br />

einem Emissionsfaktor von 93 g CO2/MJ aus. Richtig sei dagegen ein Emissionsfaktor von<br />

98,7 g CO2/MJ. In <strong>de</strong>n Unterlagen wür<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m keine Maßnahmen zur Vermeidung<br />

weiterer CO2- Emissionen angesprochen.<br />

3. Bewertung<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnah-<br />

me kann die klimarelevante CO2- Emission nur im globalen Zusammenhang und nicht auf<br />

standortbezogener Ebene erfolgen. Der durch <strong>de</strong>n Anstieg von CO2 beschleunigte Kli-<br />

mawan<strong>de</strong>l ist zwar auch auf lokaler Ebene spürbar, die Abgrenzung <strong>de</strong>r maßnahmenbe-<br />

dingten Auswirkungen ist jedoch nicht möglich. Auf Extremereignisse wie das plötzliche<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 92 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Freiwer<strong>de</strong>n großer Mengen von CO2 und die damit einhergehen<strong>de</strong> Verdrängung von<br />

Sauerstoff braucht in diesem Zusammenhang nicht eingegangen zu wer<strong>de</strong>n. Die geplante<br />

Maßnahme ist nicht in <strong>de</strong>r Lage, solche Freisetzungen hervorzurufen.<br />

Die Auswirkungen <strong>de</strong>r am Standort Staudinger geplanten Maßnahme auf die Gesamt-<br />

emissionsbilanz <strong>de</strong>r Stromerzeugung in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (beziehungswei-<br />

se darüber hinaus) sind <strong>de</strong>utlich komplexer als ein bloßer Vergleich <strong>de</strong>r spezifischen CO2-<br />

Emissionen. Wie zuvor bereits dargelegt, ist es als feststehen<strong>de</strong> Tatsache anzusehen, dass<br />

Kohlekraftwerke mit einem höheren Wirkungsgrad (aufgrund <strong>de</strong>r geringeren variablen<br />

Kosten) ältere Kohlekraftwerke, neue Gaskraftwerke dagegen ältere (weniger effiziente)<br />

Gaskraftwerke vom Markt verdrängen (wer<strong>de</strong>n).<br />

a) CO2- Frachten<br />

Dem prognostizierten Ausstoß von Kohlendioxid (rund 8.000.000 statt bisher 5.000.000<br />

Tonnen CO2 pro Jahr) am Standort Staudinger steht eine Verdoppelung <strong>de</strong>r erzeugten<br />

Strommenge gegenüber, sodass sich je erzeugter Kilowattstun<strong>de</strong> Strom eine <strong>de</strong>utlich ver-<br />

ringerte CO2- Emission ergibt. Da diese höhere Stromproduktion an an<strong>de</strong>ren Erzeu-<br />

gungsstandorten aufgrund <strong>de</strong>r Gesetze <strong>de</strong>s Strommarktes eingespart wird, ergibt sich<br />

<strong>de</strong>utschlandweit für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Energieerzeugung eine Verringerung <strong>de</strong>r Umweltbe-<br />

lastung. Eine rein auf die Region Südhessen bezogene Betrachtung <strong>de</strong>r CO2- Emissionen<br />

ist nach Überzeugung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt nicht angezeigt. Entschei-<br />

<strong>de</strong>nd sind in Bezug auf Kohlendioxid die Auswirkungen auf das (Welt-)Klima.<br />

Durch die geplante Maßnahme wer<strong>de</strong>n rund 7,7 TWhel Bruttostromerzeugung im <strong>de</strong>ut-<br />

schen Kraftwerkspark verdrängt. Die verdrängte Bruttostromerzeugung wird im Jahr 2013<br />

zu 66 % aus bestehen<strong>de</strong>n (alten) Steinkohlekraftwerken, zu 26 % aus alten Braunkohle-<br />

kraftwerken und zu 8% aus Erdgaskraftwerken stammen. Der Wirkungsgrad <strong>de</strong>r Kohle-<br />

kraftwerke, die aufgrund <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Marktgesetze verdrängt wer<strong>de</strong>n, liegt mit 34 %<br />

(für Braunkohle) beziehungsweise 37 % (für Steinkohle) über ein Jahr gesehen <strong>de</strong>utlich<br />

unter <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme erreichten Wirkungsgrad von<br />

45 %. Der hohe Wirkungsgrad <strong>de</strong>r verdrängten 8 % Erdgaskraftwerksleistung und <strong>de</strong>r<br />

niedrige spezifische CO2- Gehalt <strong>de</strong>s Brennstoffs Erdgas schlagen in <strong>de</strong>r Bilanz negativ zu<br />

Buche. Im Saldo wer<strong>de</strong>n durch die geplante Maßnahme aber 1.400.000 Tonnen CO2 im<br />

Jahr 2013 eingespart. Die GuD- Variante wür<strong>de</strong> lediglich an<strong>de</strong>re Erdgaskraftwerke ver-<br />

drängen; in Summe wür<strong>de</strong>n dadurch (nur) 400.000 Tonnen CO2 im Jahr 2013 vermie<strong>de</strong>n.<br />

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat we<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n Anregungen und Be<strong>de</strong>nken noch<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Klima Seite 93<br />

aus <strong>de</strong>n Diskussionen im Rahmen <strong>de</strong>s Erörterungstermins Anhaltspunkte dafür feststellen<br />

können, dass die diesbezüglichen Angaben aus <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

vorgelegten Fachgutachten „Auswirkungen eines Kraftwerksneubaus am Standort Stau-<br />

dinger auf die CO2- Bilanz <strong>de</strong>r Stromerzeugung in Deutschland“ (Prognos AG, November<br />

2008) nicht zutreffend sind. Im Gegenteil: Auch <strong>de</strong>r Fachgutachter <strong>de</strong>r Kommunalen Ar-<br />

beitsgemeinschaft Staudinger hat die geschil<strong>de</strong>rten Mechanismen <strong>de</strong>s Strommarktes bes-<br />

tätigt.<br />

Durch die geplante Maßnahme sind keine erheblichen (negativen) Auswirkungen auf die<br />

Emissionen klimarelevanter Gase (CO2 wie N2O) <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland zu er-<br />

warten.<br />

Die stufenweise Reduzierung klimarelevanter Abgase ist nicht Gegenstand von Anlagen-<br />

zulassungsverfahren, son<strong>de</strong>rn wird ausschließlich im <strong>de</strong>utschen Emissionshan<strong>de</strong>lsrecht<br />

geregelt, insbeson<strong>de</strong>re ist sie im Gesetz über <strong>de</strong>n Han<strong>de</strong>l mit Berechtigungen zur Emissi-<br />

on von Treibhausgasen (Treibhausgas- Emissionshan<strong>de</strong>lsgesetz – TEHG) verankert. Es gilt<br />

als wirksames Instrumentarium, um eine stetige Reduzierung <strong>de</strong>r Emissionen klimarelevan-<br />

ter Kraftwerksabgase zu regeln.<br />

b) CO2- Abscheidung<br />

Wie bereits dargelegt (siehe B.I.3.b) wer<strong>de</strong>n in Band A (Seite 21) <strong>de</strong>r Raumordnungsunter-<br />

lagen von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme drei mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von<br />

CO2- Emissionen in <strong>de</strong>r energiewirtschaftlichen Begründung angesprochen, nämlich <strong>de</strong>r<br />

Ausbau erneuerbarer Energien, effizienzsteigern<strong>de</strong> Maßnahmen in Bestandskraftwerken<br />

sowie <strong>de</strong>r Neubau hocheffizienter Kraftwerke. Die technischen Möglichkeiten <strong>de</strong>r CO2-<br />

Abtrennung aus <strong>de</strong>m Rauchgas mit anschließen<strong>de</strong>r Speicherung, (Carbon- Capture- Sto-<br />

rage- Technologie [CCS]), sind <strong>de</strong>rzeit noch in <strong>de</strong>r Entwicklung. Allerdings ist die For-<br />

schung zu diesem Thema, insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>r Speicherung, noch nicht so weit, dass<br />

eine Realisierung bis 2012 in Betracht kommt. Mit <strong>de</strong>m großtechnischen Einsatz <strong>de</strong>r CCS-<br />

Technologie ist daher nach <strong>de</strong>rzeitigem Wissensstand nicht vor <strong>de</strong>m Jahr 2020 zu rech-<br />

nen. Die geplante Maßnahme soll in einer Art „Capture Ready“ projektiert und gebaut<br />

wer<strong>de</strong>n. Damit wird gewährleistet, dass alle heute in <strong>de</strong>r Entwicklung vorangetriebenen<br />

Verfahren am Standort umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten. Für eine spätere Abscheidung von<br />

CO2 mit <strong>de</strong>r CCS- Technologie wer<strong>de</strong>n am Standort Staudinger entsprechen<strong>de</strong> Flächen<br />

vorgehalten. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat dargelegt, dass das abgeschie<strong>de</strong>ne CO2 in<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 94 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Pipelinesystemen zu Speicherstätten in <strong>de</strong>r Nord<strong>de</strong>utschen Tiefebene transportiert wer-<br />

<strong>de</strong>n soll. Da we<strong>de</strong>r die CO2-Speicherstätten noch die Pipelinetrassen <strong>de</strong>rzeit seriös lokali-<br />

sierbar sind, können sie nicht Gegenstand <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerischen Beurtei-<br />

lung sein. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> in zahlreichen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken – zu Recht – darauf<br />

hingewiesen, die CCS- Technologie dürfe gera<strong>de</strong> nicht (zugunsten <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme) berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, da diese Technologie noch nicht ausgereift sei. Zu<strong>de</strong>m<br />

geht das Regierungspräsidium Darmstadt davon aus, dass zur Umsetzung einer dann<br />

marktreifen CCS- Technologie (zu gegebener Zeit und völlig unabhängig von <strong>de</strong>r hier<br />

verfahrensgegenständlichen Maßnahme) noch umfangreiche Verfahren zur Suche und<br />

Eignungsfeststellung von Verfahren zur Lagerung und zum Transport <strong>de</strong>s abgeschie<strong>de</strong>nen<br />

Kohlendioxids (unter Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit) erfor<strong>de</strong>rlich sein wer<strong>de</strong>n. Auf die ent-<br />

sprechen<strong>de</strong>n Ausführung unter A.I.3 wird verwiesen.<br />

c) CO2- Bilanz<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n CO2- Emissionen hat das Raumordnungsverfahren gezeigt,<br />

dass die Jahresfracht <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>n Frachten <strong>de</strong>s Status<br />

Quo liegen wird. Gleiches gilt auch für die Nullvariante. Die GuD- Variante wird dagegen<br />

nur zu unwesentlich höheren CO2- Emissionen als <strong>de</strong>r Status Quo führen. Hierzu ist zu-<br />

nächst anzumerken, dass die Betrachtung <strong>de</strong>r CO2- Emission und <strong>de</strong>r damit verknüpften<br />

Auswirkungen auf das klimatische Geschehen nicht auf <strong>de</strong>n Geltungsraum <strong>de</strong>r hessischen<br />

und nordbayerischen Raumordnung beschränkt wer<strong>de</strong>n kann, son<strong>de</strong>rn vielmehr die nati-<br />

onale beziehungsweise globale Dimension in <strong>de</strong>n Blick nehmen muss. Es sind daher die<br />

Auswirkungen <strong>de</strong>r Maßnahme auf die CO2- Gesamtbilanz eines ausreichend groß gewähl-<br />

ten Bezugsraums zu betrachten. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat mit <strong>de</strong>n Raumord-<br />

nungsunterlagen hierzu das Fachgutachten „Auswirkung eines Kraftwerksneubaus am<br />

Standort Staudinger auf die CO2- Bilanz <strong>de</strong>r Stromerzeugung in Deutschland“ vorgelegt<br />

(Band D, Ordner 1, Fachgutachten I/4), in <strong>de</strong>m aufgezeigt wird, dass die geplante Maß-<br />

nahme ältere, weniger effiziente Erzeugungskapazitäten im Grundlastbereich aus <strong>de</strong>m<br />

Markt verdrängen wird und somit gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo (Erzeugung von 5,7 TWhel<br />

mit weniger effizienten Anlagen am Standort Staudinger plus Bezug von Grundlaststrom<br />

aus Bestandsanlagen älterer Bauart an an<strong>de</strong>ren Standorten) bei bun<strong>de</strong>sweiter Betrach-<br />

tungsweise zu einer Reduktion <strong>de</strong>r CO2- Emissionen (aus <strong>de</strong>r Energieerzeugung) beitra-<br />

gen wird.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Klima Seite 95<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r GuD- Variante, die im Vergleich zu <strong>de</strong>r hier verfahrensgegenständlichen<br />

Maßnahme durch <strong>de</strong>utlich geringere CO2- Emissionen gekennzeichnet ist, ist zu berück-<br />

sichtigen, dass ein GuD- Kraftwerk unter <strong>de</strong>n heutigen Bedingungen am Strommarkt nicht<br />

als Grundlastkraftwerk, also mit <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen unterstellten 7.000<br />

Volllastbetriebsstun<strong>de</strong>n betrieben wer<strong>de</strong>n kann. Auf diesen Sachverhalt hat die Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme berechtigterweise mehrfach in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen hingewie-<br />

sen. Somit ist nicht davon auszugehen, dass eine GuD- Anlage wirtschaftlich darstellbar<br />

eine vergleichbare elektrische Jahresarbeit bereitstellen kann. Die verbleiben<strong>de</strong> Differenz<br />

in <strong>de</strong>r Jahresarbeit müsste <strong>de</strong>mzufolge mit bestehen<strong>de</strong>n grundlastfähigen Kohlekraftwer-<br />

ken an<strong>de</strong>rnorts erzeugt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Hinblick auf die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung ist ferner zu be-<br />

rücksichtigen, dass die Raumplanung in Hessen und Bayern bezüglich <strong>de</strong>r Energiebereit-<br />

stellung neben <strong>de</strong>n ökologischen sehr wohl auch die ökonomischen Aspekte sowie die<br />

Versorgungssicherheit als maßgebliche Erfor<strong>de</strong>rnisse benennt (Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

Hessen 2000, Ziel [Kap. 11.1; S. 49]; Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006, Grund-<br />

satz B.V 3.1.1).<br />

II. Lokales Kleinklima<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, sowohl die geplante Maßnahme als auch die ver-<br />

tieft geprüften Varianten wür<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger umgesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n können. Dabei wür<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re die anthropogen <strong>de</strong>utlich vorgeprägten<br />

Flächen <strong>de</strong>s bisherigen offenen Kohlelagers in Anspruch genommen. Die Flächeninan-<br />

spruchnahme durch die Errichtung neuer Gebäu<strong>de</strong> wäre bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplan-<br />

ten Maßnahme geringfügig höher als für die GuD- Variante, für die Nullvariante bliebe sie<br />

gleich. Der bereits jetzt vorhan<strong>de</strong>ne hohe Versiegelungsgrad <strong>de</strong>s Kraftwerksstandortes<br />

wür<strong>de</strong> nicht maßgeblich erhöht, das Windfeld wür<strong>de</strong> jedoch durch die neuen Baukörper<br />

sowohl <strong>de</strong>r Maßnahme als auch <strong>de</strong>r GuD- Variante beeinflusst. Die lokalklimatischen<br />

Auswirkungen wür<strong>de</strong>n sich jedoch auf die Flächen innerhalb <strong>de</strong>s Kraftwerksgelän<strong>de</strong>s be-<br />

schränken.<br />

Die Bauwerke <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme wür<strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

bo<strong>de</strong>nnahen Windfel<strong>de</strong>s bewirken. Die begrenzte Erweiterung von Baukörpern hätte<br />

jedoch nur einen unbe<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Einfluss auf die Strömungsverhältnisse. Eine erhebliche<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 96 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Verschlechterung <strong>de</strong>r Belüftungssituation sei <strong>de</strong>shalb nicht zu besorgen. Der Main als<br />

einzig nachvollziehbare Ventilationsbahn wür<strong>de</strong> durch die Baumaßnahme nicht beein-<br />

flusst und bliebe unverän<strong>de</strong>rt wirksam. Die durch die Baukörper bedingten messbaren<br />

Auswirkungen wür<strong>de</strong>n sich auf das Kraftwerksgelän<strong>de</strong> beschränken. Für die geplante<br />

Maßnahme und die GuD- Variante könnten keine quantitativen und qualitativen Unter-<br />

schie<strong>de</strong> abgeleitet wer<strong>de</strong>n, für die Nullvariante bliebe <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitige Zustand erhalten.<br />

Messbare Effekte wür<strong>de</strong>n nur durch <strong>de</strong>n Schattenwurf <strong>de</strong>s Kühlturmbauwerks sowie <strong>de</strong>s<br />

Kühlturmschwa<strong>de</strong>ns und die damit einhergehen<strong>de</strong> Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer<br />

erwartet. Dieser Effekt gelte für die geplante Maßnahme und die GuD- Variante gleicher-<br />

maßen, für die Nullvariante könne diesbezüglich keine Verän<strong>de</strong>rung prognostiziert wer-<br />

<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren untersuchten meteorologischen Parametern <strong>de</strong>r Bewölkung, Ne-<br />

belbildung, Lufttemperatur, Luftfeuchte, Nie<strong>de</strong>rschlagsmenge sowie <strong>de</strong>r Tau-, Reif- und<br />

Eisbildung wür<strong>de</strong> es nur in seltenen Einzelfällen durch <strong>de</strong>n Kühlturmbetrieb zu kurzzeiti-<br />

gen Verän<strong>de</strong>rungen kommen. Dabei wären jedoch jeweils nur die unmittelbare Umge-<br />

bung <strong>de</strong>s Kühlturms sowie die Bereiche unterhalb <strong>de</strong>s Kühlturmschwa<strong>de</strong>ns betroffen.<br />

Eventuelle Auswirkungen bezüglich dieser Parameter lägen für die geplante Maßnahme<br />

und die bei<strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten in <strong>de</strong>r gleichen Größenordnung.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Diesbezüglich wird argumentiert, dass <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren geographischen Lage <strong>de</strong>s Frank-<br />

furter Beckens und <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n meteorologischen Situation (geringer Luft-<br />

austausch führe zu einem Anstau <strong>de</strong>r Schadstoffmengen) in <strong>de</strong>n Gutachten <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme in keiner Weise Rechnung getragen wor<strong>de</strong>n sei. Die geplante Abgasent-<br />

sorgung über riesige Kühltürme wür<strong>de</strong> zu einer starken Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s lokalen Klimas<br />

führen. Schon jetzt wür<strong>de</strong>n die im Frankfurter Raum häufig auftreten<strong>de</strong>n Inversionswetter-<br />

lagen sauren Regen und angesäuerte Atemluft mit sich bringen. Die im Rahmen <strong>de</strong>s Sco-<br />

ping- Verfahrens vom Deutschen Wetterdienst gefor<strong>de</strong>rten Messungen von Wetterdaten<br />

auf <strong>de</strong>m geplanten Baugelän<strong>de</strong> seien nicht durchgeführt wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Kaltluftflüsse nach Hainburg und Hanau seinen nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Hier sei<br />

die Erstellung eines neuen Gutachtens zu <strong>de</strong>m Einfluss <strong>de</strong>r Maßnahme auf <strong>de</strong>n Kaltluft-<br />

haushalt zu for<strong>de</strong>rn. Diese Messungen seien mit Hilfe von<br />

• Fesselballonsondierungen,<br />

• Fernerkundungsverfahren und<br />

• Tracerexperimenten<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Klima Seite 97<br />

durchzuführen. Die Auswirkungen regionaler Windsysteme seien mit einzubeziehen.<br />

Die Bebauung <strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Kohlebunker gewonnenen Freifläche durch einen 180 m<br />

hohen Kühlturm und hohe Nachbargebäu<strong>de</strong> wür<strong>de</strong> die nächtlichen Kaltluftströme und die<br />

Zuführung <strong>de</strong>r Frischluft in die Wohngebiete von Hanau, Hainburg, Offenbach und Frank-<br />

furt blockieren und eine neue Wärmeinsel für Kaltluftströme bil<strong>de</strong>n. Die Feststellung die-<br />

ser Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Luftaustausch wür<strong>de</strong> eine Windkanaluntersuchung zeigen.<br />

In <strong>de</strong>n vorgelegten Gutachten zu <strong>de</strong>n Auswirkungen auf das Lokalklima und die Schatten-<br />

bildung durch Dampfschwa<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong> von falschen Annahmen ausgegangen. Demzufol-<br />

ge sei die Schlussfolgerung, dass in Bereichen, die mehr als circa 3,5 km vom Kraftwerk<br />

entfernt lägen, die Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r jährlichen Sonnenscheindauer unerheblich sei, völlig<br />

unzutreffend. Einwen<strong>de</strong>r gehen davon aus, dass sich mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme die<br />

Wolkenbildung um circa 70% vergrößern könne. Der Ausstoß von Wasserdampf aus <strong>de</strong>n<br />

Kühltürmen verän<strong>de</strong>re schon jetzt die Wolkenbildung und -richtung und damit das Bio-<br />

klima.<br />

In <strong>de</strong>n Unterlagen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wür<strong>de</strong> die lufthygienische Vorbelastung –<br />

insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Region Bayerischer Untermain – nur unzureichend ermittelt und die<br />

ungünstige meteorologische und geographische Situation im Maintal fachlich nicht aus-<br />

reichend berücksichtigt.<br />

3. Bewertung<br />

Die Bildung von Nebel, Tau, Reif und Glatteis (bo<strong>de</strong>nnahe Luftfeuchte) wird in einem von<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme vorgelegten Gutachten sowohl für die geplante Maßnahme<br />

als auch für die GuD- Variante als sehr gering eingeschätzt. Die Erhöhung <strong>de</strong>r Lufttempe-<br />

ratur in Bo<strong>de</strong>nnähe ist infolge <strong>de</strong>r natürlichen Schwankungen <strong>de</strong>r Temperaturen am Erd-<br />

bo<strong>de</strong>n nicht nachweisbar. Bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten könnten sich Schwa-<br />

<strong>de</strong>nfetzen <strong>de</strong>m Erdbo<strong>de</strong>n nähern, wodurch eine kurzzeitige, geringe und örtlich sehr be-<br />

grenzte Erhöhung <strong>de</strong>r relativen Luftfeuchte möglich ist. Im Jahresmittel ist diese aufgrund<br />

<strong>de</strong>r natürlichen Schwankungsbreite nicht mehr nachweisbar. Ebenso liegt <strong>de</strong>r Einfluss <strong>de</strong>r<br />

Kühlturmemissionen auf die Neigung, Nebel (Hochnebel, Bo<strong>de</strong>nnebel) zu bil<strong>de</strong>n, im – für<br />

das <strong>Beurteilung</strong>sgebiet bekannten – meteorologischen Schwankungsband. Im Nahbe-<br />

reich <strong>de</strong>r Kühltürme (Umkreis circa 200 m) könnte es bei hohen Windgeschwindigkeiten<br />

kurzzeitig zu einer sehr leichten Erhöhung von Nie<strong>de</strong>rschlägen kommen. Dies, wie auch<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 98 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

eine mögliche Eisbildung (bei entsprechen<strong>de</strong>n Wetterlagen), wird sich auf das Werksge-<br />

län<strong>de</strong> beschränken.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Raumordnungsunterlage vorgelegten Gutachten und <strong>de</strong>r Er-<br />

gebnisse <strong>de</strong>s Erörterungstermins kommt es bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

als auch bei Verwirklichung <strong>de</strong>r GuD- Variante nicht zu einer Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bestehen-<br />

<strong>de</strong>n bo<strong>de</strong>nnahen Strömungsverhältnisse. So wird <strong>de</strong>r Main als einzig nachvollziehbare<br />

Ventilationsbahn nicht beeinträchtigt.<br />

Im Hinblick auf die Anwendbarkeit von AUSTAL 2000, die Anwendbarkeit <strong>de</strong>s Pro-<br />

grammmoduls TALdia, die Erfor<strong>de</strong>rlichkeit <strong>de</strong>r Berücksichtigung <strong>de</strong>s Windfel<strong>de</strong>s im Frei-<br />

setzungsniveau sowie Größe <strong>de</strong>s Rechengebietes wird auf die Kapitel B.II.2.c)(1) bis<br />

B.II.2.c)(4) verwiesen.<br />

Demzufolge kann abschließend festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass sowohl die geplante Maßnahme<br />

als auch die GuD- Variante im Hinblick auf die lufthygienische Situation sowohl bei regio-<br />

naler als auch (im Hinblick auf die CO2- Thematik) bei nationaler Betrachtungsweise zu<br />

ökologischen Vorteilen gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo führen wer<strong>de</strong>n. Dies kann dagegen<br />

für die Nullvariante so nicht konstatiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorbelastung wer<strong>de</strong>n durch die geplante Maßnahme wie<br />

auch durch die vertieft geprüften Varianten keine erheblichen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Klima erwartet.<br />

D. Schutzgut Mensch<br />

I. Humantoxikologie / Gesundheit<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ergeben sich nach Darstellung <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sowohl bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme als auch bei<br />

<strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten durch baubedingte Einflüsse und – während <strong>de</strong>s späteren<br />

Anlagenbetriebs – aufgrund von Belastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Die Immissionszusatzbelastungen durch Luftschadstoffe seien für die geplante Maßnahme<br />

und die bei<strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten in <strong>de</strong>r Immissionsprognose ermittelt und be-<br />

wertet wor<strong>de</strong>n. Die Ermittlung <strong>de</strong>r Immissionskenngrößen sei nach <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>r<br />

TA- Luft erfolgt. Dabei sei <strong>de</strong>r maximale Wert <strong>de</strong>r Immissionszusatzbelastung errechnet<br />

und entsprechend mit <strong>de</strong>m Irrelevanzkriterium für die Zusatzbelastung verglichen wor<strong>de</strong>n.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 99<br />

Im Fall einer relevanten Zusatzbelastung müsse aus <strong>de</strong>r Vorbelastung und <strong>de</strong>r zu erwar-<br />

ten<strong>de</strong>n Zusatzbelastung <strong>de</strong>r jeweiligen Variante die Gesamtbelastung ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Abschließend sei die Gesamtbelastung mit <strong>de</strong>n Immissionswerten <strong>de</strong>r TA- Luft verglichen<br />

und bewertet wor<strong>de</strong>n.<br />

Für die verfahrensgegenständliche Maßnahme und die GuD- Variante wür<strong>de</strong>n sich unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Immissionsbeiträge <strong>de</strong>r Blöcke 4 und 5 überwiegend irrelevante<br />

Zusatzbelastungen ergeben. Für die geplante Maßnahme ergäben sich lediglich für die<br />

ermittelten Immissionszusatzbelastungen von Quecksilber und Nickel im Staubnie<strong>de</strong>r-<br />

schlag geringfügige Überschreitungen <strong>de</strong>s Irrelevanzkriteriums <strong>de</strong>r TA- Luft. Die Gesamt-<br />

belastung von Quecksilber im Staubnie<strong>de</strong>rschlag betrage jedoch nur etwa 34 % <strong>de</strong>s Beur-<br />

teilungswertes (siehe B.II.2.a)(2)), die Gesamtbelastung von Nickel im Staubnie<strong>de</strong>rschlag<br />

betrage 42 % <strong>de</strong>s <strong>Beurteilung</strong>swertes (B.II.2.a)(2)), sodass sich keine Überschreitungen <strong>de</strong>r<br />

<strong>Beurteilung</strong>swerte ergäben. Für die Nullvariante käme es zu Überschreitungen <strong>de</strong>r Irrele-<br />

vanzschwelle durch Schwefeldioxid sowie Arsen, Cadmium, Nickel und Quecksilber im<br />

Staubnie<strong>de</strong>rschlag. Aber auch hier wür<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorbelastungen<br />

und <strong>de</strong>r Zusatzbelastungen keine <strong>Beurteilung</strong>swerte überschritten.<br />

Weiter führt die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme aus, die geplante Maßnahme weise die gerings-<br />

ten Zusatzbelastungen durch NO2 auf. Die GuD- Variante führe <strong>de</strong>mgegenüber zur höchs-<br />

ten Zusatzbelastung <strong>de</strong>r Immissionen an NO2, die im Vergleich zur verfahrensgegenständ-<br />

lichen Maßnahme annähernd doppelt so hoch seien.<br />

Allerdings wür<strong>de</strong> die GuD- Variante aufgrund ihres Brennstoffes Erdgas für die übrigen<br />

Luftschadstoffparameter die geringsten Immissionszusatzbelastungen aufweisen. Die<br />

Nullvariante weise verglichen mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme zum Teil <strong>de</strong>utlich höhere Im-<br />

missionszusatzbelastungswerte auf. Dies sei zum Einen <strong>de</strong>r veralteten Anlagentechnik<br />

geschul<strong>de</strong>t (<strong>de</strong>utlich geringerer Wirkungsgrad), zum An<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>n beantragten Emissi-<br />

onskonzentrationen, die bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme im Vergleich zur<br />

Nullvariante um die Hälfte reduziert seien.<br />

Zusammenfassend könne festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass die resultieren<strong>de</strong>n Gesamtbelastun-<br />

gen sowohl für die geplante Maßnahme als auch für die bei<strong>de</strong>n vertieft geprüften Varian-<br />

ten die <strong>Beurteilung</strong>swerte für die Deposition und die Konzentration für alle betrachteten<br />

Schadstoffe <strong>de</strong>utlich unterschreiten wür<strong>de</strong>n. Dies gelte auch für die Einhaltung <strong>de</strong>s ab<br />

2015 einzuhalten<strong>de</strong>n Grenzwertes für PM2,5 von 25 µg / m³. Im Hinblick auf die staubge-<br />

bun<strong>de</strong>nen Luftimmissionen stelle die GuD- Variante die günstigere Variante dar. Im Ver-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 100 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

gleich <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme mit <strong>de</strong>r Nullvariante weise Erstere <strong>de</strong>utliche Vorteile be-<br />

zogen auf die staubgebun<strong>de</strong>nen Luftschadstoffe auf. Bei <strong>de</strong>r Messung <strong>de</strong>r Immissions-<br />

vorbelastung seien die staubgebun<strong>de</strong>nen Emissionen aus Kohleumschlag und -lagerung<br />

<strong>de</strong>s alten, offenen Kohlelagerplatzes enthalten. Von diesem seien <strong>de</strong>utlich höhere Emissi-<br />

onen verursacht wor<strong>de</strong>n als von <strong>de</strong>m neuen, geschlossenen Kohlelager. Im Hinblick auf<br />

verkehrsbedingte Immissionen wird auf Punkt B.II.2.a)(3) dieses Teils verwiesen.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass erhebliche Gefahren<br />

für die Gesundheit durch <strong>de</strong>n Ausstoß von Schadstoffen, insbeson<strong>de</strong>re bei Inversionswet-<br />

terlagen zu erwarten seien. Die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe hätten ent-<br />

sprechend einer Erhebung bei lokalen Arztpraxen keine Relevanz für einzelne Betroffene,<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Säuglinge, Kleinkin<strong>de</strong>r und Jugendliche. Es fehle eine <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>s<br />

Einflusses eines Anstiegs <strong>de</strong>r Feinstaubbelastung auf beson<strong>de</strong>rs schützenswerte Einrich-<br />

tungen wie Schulen, Krankenhäuser o<strong>de</strong>r Seniorenwohnanlagen. In diesem Zusammen-<br />

hang wird in zahlreichen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken auf § 50 BImSchG verwiesen. Erfor-<br />

<strong>de</strong>rlich sei eine Untersuchung <strong>de</strong>r gesundheitsschädigen<strong>de</strong>n Wirkung bei direkter Inhala-<br />

tion <strong>de</strong>r schadstoffbelasteten Kühlturmschwa<strong>de</strong>n.<br />

Zu<strong>de</strong>m wird eingewandt, dass die in <strong>de</strong>n letzten Jahren immer größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Kraft-<br />

werksanlage, die inmitten <strong>de</strong>r Wohnbebauung stehe, in ihrem Ausmaß und ihren Auswir-<br />

kungen die Lebensqualität min<strong>de</strong>re. Insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf ein gesun<strong>de</strong>s Wohn-<br />

umfeld, die Gesundheit und das Wohlbefin<strong>de</strong>n sei bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme keine ökologische Verbesserung zu erwarten. Dies gelte insbeson<strong>de</strong>re in An-<br />

betracht von Wasserdampf und Schadstoffen, die in einer Größenordnung von<br />

3.200.000 m³ / h über <strong>de</strong>n Kühlturm emittiert wür<strong>de</strong>n.<br />

Ferner wird vorgetragen, dass die Immissionsmenge von krebserzeugen<strong>de</strong>n Stäuben und<br />

Schwermetallen sowie Stickoxi<strong>de</strong>n und Schwefeldioxid erheblich ansteige. Die durch die<br />

geplante Maßnahme drohen<strong>de</strong> Steigerung <strong>de</strong>r Krebsrisiken durch Feinstäube und<br />

Schwermetalle wer<strong>de</strong> fachlich unterschätzt. Die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme beauf-<br />

tragte Gesellschaft für Umwelttoxikologie und Krankenhaushygiene mbH gehe in ihrer<br />

Gesamtbewertung von 4,4 bis 4,5 zusätzlichen Krebsfällen pro 1 Million Einwohner aus.<br />

Es solle dafür Sorge getragen wer<strong>de</strong>n, dass sich die Zahl <strong>de</strong>r Krebsfälle vermin<strong>de</strong>re und<br />

nicht erhöhe.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 101<br />

In einigen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wird auf die im Dezember 2007 vorgestellte KiKK-<br />

Studie („Epi<strong>de</strong>miologische Studie zu Kin<strong>de</strong>rkrebs in <strong>de</strong>r Umgebung von Kernkraftwerken“)<br />

verwiesen. Es wird befürchtet, dass die dort beschriebene Problematik (erhöhte Leukä-<br />

mierate) gleichermaßen in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Standortes Staudinger auftreten könne.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re von <strong>de</strong>r Bürgerinitiative „Stopp Staudinger!“ wird vorgetragen, die Fein-<br />

staubwerte seien im Dezember 2007 bei allen von ihr durchgeführten Messungen über<br />

mehrere Tage hinweg so hoch gewesen, dass eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für<br />

die Bevölkerung im Raum Hanau / Aschaffenburg bestan<strong>de</strong>n habe. An <strong>de</strong>r Messstelle<br />

Kahl sei die höchste Feinstaubkonzentration ermittelt wor<strong>de</strong>n. Dieser Zustand sei we<strong>de</strong>r<br />

einmalig noch kurzfristig gewesen.<br />

Des Weiteren wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass bei Kin<strong>de</strong>rn mit Aufmerksamkeitsproblemen und<br />

Hyperaktivität eine erhöhte Quecksilberbelastung im Blut nachgewiesen wor<strong>de</strong>n sei.<br />

Fachärzte wür<strong>de</strong>n zu<strong>de</strong>m auf eine starke Zunahme von allergischem Asthma und Heu-<br />

schnupfen bei Kin<strong>de</strong>rn in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger hinweisen. Für SO2<br />

sei ein Jahresmittelwert medizinisch als fragwürdig anzusehen, da angenommen wer<strong>de</strong>n<br />

müsse, dass Scha<strong>de</strong>ffekte vor allem von <strong>de</strong>n auftreten<strong>de</strong>n Spitzenkonzentrationen abhän-<br />

gig seien. Symptome wie Kopfschmerzen, Reizhusten, schlechte Atmung wür<strong>de</strong>n wäh-<br />

rend <strong>de</strong>s Urlaubs in an<strong>de</strong>ren Gegen<strong>de</strong>n verschwin<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m wird befürchtet, dass sich<br />

Vorerkrankungen wie Asthma, Bronchitis, Reizhusten, Allergien durch <strong>de</strong>n Ausbaufall und<br />

die damit einhergehen<strong>de</strong> Luftbelastung verstärken könnten.<br />

3. Bewertung<br />

Die umweltmedizinisch- humantoxikologische Gefährdungsabschätzung stützt sich im<br />

Wesentlichen auf die Immissionsprognose <strong>de</strong>r argumet GbR, Brühl. Unter Punkt 4.1 bis<br />

4.3 diese Gutachtens (<strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Immissionskonzentrationen – anorganische Gase<br />

und Stäube, Metalle und organische Verbindungen) wird die Gefährdungsabschätzung<br />

<strong>de</strong>r durch <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Gesamtkraftwerks zu erwarten<strong>de</strong>n Gesamtbelastungen <strong>de</strong>r<br />

verschie<strong>de</strong>nen Schadstoffe ausführlich beschrieben und in <strong>de</strong>n Tabellen 4.4.-1 bis 4.4.-3<br />

<strong>de</strong>s Gutachtens (Seiten 219 bis 224) für alle drei Varianten im Vergleich mit <strong>de</strong>n verschie-<br />

<strong>de</strong>nen Grenz-, Richt-, und Orientierungswerten wie auch Hintergrundwerten in Deutsch-<br />

land zusammenfassend dargestellt. Die Datenbasis aller aufgeführten Substanzen, die aus<br />

<strong>de</strong>r Sicht <strong>de</strong>s Gutachters als voll ausreichend für die vorliegen<strong>de</strong> Gefährdungsabschät-<br />

zung anzusehen ist, erlaubt eine ausreichend genaue <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Vor-, Zusatz- und<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 102 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Gesamtbelastung durch diese Schadstoffe für die Bevölkerung im <strong>Beurteilung</strong>sgebiet <strong>de</strong>s<br />

Kraftwerks Staudinger.<br />

Die berechneten Zusatzbelastungen von einigen Metallen (Arsen, Cadmium, Quecksilber<br />

und Nickel) und auch Benzo(a)pyren weisen zum Teil sowohl in <strong>de</strong>r PM10- Fraktion als auch<br />

im Staubnie<strong>de</strong>rschlag bei <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Varianten eine rechnerische Überschreitung<br />

<strong>de</strong>r Irrelevanzgrenzwerte nach TA- Luft auf. Das gleiche gilt für die SO2- Immissionszu-<br />

satzbelastung hinsichtlich <strong>de</strong>r Nullvariante. Die Gesamtbelastungen liegen jedoch auch<br />

bei diesen Substanzen jeweils <strong>de</strong>utlich unterhalb <strong>de</strong>r jeweiligen <strong>Beurteilung</strong>swerte.<br />

Aus fachlicher Sicht kann die Aussage getroffen wer<strong>de</strong>n, dass, trotz rechnerischer Über-<br />

schreitung einiger Irrelevanzgrenzen, die hier betrachteten Substanzen im <strong>Beurteilung</strong>s-<br />

gebiet als üblicherweise in städtischen Gebieten Deutschlands vorkommend beziehungs-<br />

weise niedrig einzustufen sind; sie liegen ausnahmslos <strong>de</strong>utlich unterhalb <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

<strong>Beurteilung</strong>swerte.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n Darstellungen im humantoxikologischen Gutachten <strong>de</strong>s Prof. Dr. Eick-<br />

mann (GIK mbH, Wetzlar vom 22. Oktober 2008) kann nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand<br />

nicht – auch bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme – von einer gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigung für die im <strong>Beurteilung</strong>sgebiet wohnen<strong>de</strong> Bevölkerung durch die geplan-<br />

te Maßnahme sowie die vertieft geprüften Varianten ausgegangen wer<strong>de</strong>n. Die errechne-<br />

ten zusätzlichen Immissionsbeiträge von fast allen Schadstoffen durch das Gesamtkraft-<br />

werk (geplante Maßnahme sowie die bei<strong>de</strong>n Varianten) sind als irrelevant und aus um-<br />

weltmedizinisch- humantoxikologischer Sicht als vernachlässigbar einzustufen.<br />

Die in <strong>de</strong>n einschlägigen und hier heranzuziehen<strong>de</strong>n und zu beachten<strong>de</strong>n Regelwerken<br />

(TA- Luft 2002, 13. BImSchV, 22. BImSchV, WHO Air quality gui<strong>de</strong>lines, EG-Luftqualitäts-<br />

Richtlinien, DFG 2008-MAK-Wert, US-EPA, LAI- Werte) normierten Immissionswerte zum<br />

Gesundheitsschutz wur<strong>de</strong>n in epi<strong>de</strong>miologischen Untersuchungen ermittelt und umfassen<br />

in ihrer Gültigkeit entsprechend <strong>de</strong>n Konventionen alle Personengruppen, die im Beurtei-<br />

lungsgebiet leben, also auch Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche, beson<strong>de</strong>rs sensible Personen, Se-<br />

nioren und Kranke.<br />

Die Immissionswerte gelten auch bei gleichzeitigem Auftreten von Schadstoffen, da diese<br />

– wie soeben dargelegt – in epi<strong>de</strong>miologischen Untersuchungen gewonnen wur<strong>de</strong>n, und<br />

so auf eine Immissionsbelastung abstellen, bei <strong>de</strong>r die verschie<strong>de</strong>nsten luftverunreinigen-<br />

<strong>de</strong>n Stoffe gleichzeitig auftreten. Luftverunreinigen<strong>de</strong> Stoffe können beim Menschen in-<br />

folge ihrer inhalativen, oralen o<strong>de</strong>r kutanen Aufnahme schädliche Wirkungen hervorrufen.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 103<br />

Alle diese möglichen Wirkungswege sind bei <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>r Immissionswerte be-<br />

rücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Schadstoff- Vorbelastungen für die im <strong>Beurteilung</strong>sgebiet wohnen<strong>de</strong> Bevölkerung<br />

liegen in einem Bereich, wie sie üblicherweise in städtischen Gebieten in Deutschland<br />

anzutreffen sind. Die Zusatzbelastungen durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme<br />

liegen – abgesehen von Quecksilber und Nickel – unterhalb <strong>de</strong>r Irrelevanzschwelle nach<br />

<strong>de</strong>r TA- Luft. Sie sind damit praktisch nicht nachweisbar und daher als vernachlässigbar<br />

einzustufen.<br />

Die jetzt schon vorhan<strong>de</strong>nen Gesamtbelastungen wer<strong>de</strong>n praktisch gleich bleiben. Auch<br />

die Gesamtbelastungen durch <strong>de</strong>n Lastkraftwagen- Verkehr während <strong>de</strong>r Betriebsphasen<br />

und auch <strong>de</strong>r Bauphasen wer<strong>de</strong>n sich praktisch nicht än<strong>de</strong>rn. Zwar geht mit <strong>de</strong>r Verwirkli-<br />

chung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme in Bezug auf die meisten Schadstoffe eine Verbesserung<br />

einher. Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r Beitrag <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger zur Gesamtbelastung<br />

auch so gering, dass dieser im Verhältnis kaum ins Gewicht fällt. Eine Än<strong>de</strong>rung bezie-<br />

hungsweise Erhöhung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Krebsrisikos <strong>de</strong>r Bevölkerung durch die geplante<br />

Maßnahme ist somit nicht zu erwarten. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Luft-<br />

schadstoffe für die im <strong>Beurteilung</strong>sgebiet wohnen<strong>de</strong> Bevölkerung sind bei keiner <strong>de</strong>r ge-<br />

prüften Varianten anzunehmen.<br />

II. Mikrobiologie<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme plant für die verfahrensgegenständliche Maßnahme einen<br />

Naturzug- Nasskühlturm mit Rauchgaseinleitung und einer Quellhöhe von 180 m über<br />

Grund. Für die GuD- Variante geht die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ebenfalls von einem Na-<br />

turzug- Nasskühlturm aus. Dieser wäre jedoch niedriger als bei Verwirklichung <strong>de</strong>r ge-<br />

planten Maßnahme und weise somit ungünstigere Immissionsbedingungen auf. Für die<br />

Nullvariante ist von <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n zum Teil (Blöcke 1 bis 3) Ventilator unterstützten<br />

Rückkühlanlagen als technisch und hygienisch vertretbares Kühlsystem auszugehen.<br />

Die für die Maßnahme geplante Konstruktion <strong>de</strong>s Kühlturms sowie die Betriebsart <strong>de</strong>r<br />

Kreislaufkühlung wür<strong>de</strong>n gewährleisten, dass über die Kühlanlage keine relevanten mik-<br />

robiologischen Emissionen über <strong>de</strong>n Schwa<strong>de</strong>n freigesetzt wür<strong>de</strong>n. Somit könne nach<br />

Transmission und Immission auch keine Gefährdung von Menschen in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 104 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Kraftwerksstandortes und eine Belastung <strong>de</strong>s Mains über das Abschlämmwasser verur-<br />

sacht wer<strong>de</strong>n. Nachteilige gesundheitliche Auswirkungen durch gesundheitsschädliche<br />

Agenzien (Keime, Legionellen, Kühlwasserbeimischungen) in <strong>de</strong>n Kühlturmschwa<strong>de</strong>n sei-<br />

en nicht zu erwarten.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wird eingewandt, dass durch <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s geplanten Kühlturms hohe Emissionen an<br />

Keimen und Legionellen die Gesundheit <strong>de</strong>r Bevölkerung beeinträchtigen könnten. Ge-<br />

sundheitliche Beeinträchtigungen wer<strong>de</strong>n auch durch die Bildung von Bakterien und <strong>de</strong>-<br />

ren Freisetzung sowie durch die Freisetzung von Biozi<strong>de</strong>n befürchtet. Diese Auswirkun-<br />

gen seien in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen nur unzureichend untersucht wor<strong>de</strong>n.<br />

Hervorgehoben wird, dass es bislang zwar keine Publikation über Epi<strong>de</strong>mien aus Kühlan-<br />

lagen von Kraftwerken gäbe, Warnungen <strong>de</strong>r staatlichen französischen Aufsichtsbehör<strong>de</strong><br />

vor hohen Legionellen- Konzentrationen in Kühltürmen von Kraftwerken könnten jedoch<br />

nicht ohne Weiteres ignoriert wer<strong>de</strong>n. Auch die Kommission <strong>de</strong>r Europäischen Union ge-<br />

he davon aus, dass viele Kühltürme mit einer hohen Zahl an krankheitserregen<strong>de</strong>n Legio-<br />

nellen verseucht seien. Für die in <strong>de</strong>r Nähe wohnen<strong>de</strong>n Menschen könnten die über <strong>de</strong>n<br />

entweichen<strong>de</strong>n Wasserdampf aus ihren Brutstätten im Kühlturm gelangen<strong>de</strong>n Legionellen<br />

ein unmittelbares Gesundheitsrisiko darstellen. Studien im schottischen Glasgow wür<strong>de</strong>n<br />

belegen, dass die im Umkreis von 0,5 km eines je<strong>de</strong>n Kühlturms leben<strong>de</strong> Bevölkerung im<br />

Vergleich zur Bevölkerung in 1 km Entfernung ein mehr als dreifach höheres Risiko habe,<br />

an einer Legionellose zu erkranken.<br />

3. Bewertung<br />

Nach <strong>de</strong>m vorgelegten Gutachten ist von <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Konstruktionen von Nass-<br />

kühlanlagen aus medizinisch- hygienischer Sicht <strong>de</strong>r Naturzug- Nasskühlturm <strong>de</strong>r geplan-<br />

ten Maßnahme sowie <strong>de</strong>r GuD- Variante zu bevorzugen. Durch diese Konstruktion sind<br />

keine mechanischen o<strong>de</strong>r beweglichen Einbauten wie zum Beispiel Ventilatoren o<strong>de</strong>r ähn-<br />

liches erfor<strong>de</strong>rlich, die <strong>de</strong>r Ausgangspunkt von Keimvermehrungen sein können. Die Hö-<br />

he <strong>de</strong>r Emissionsquelle <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme (180 m über Grund) führt zu<strong>de</strong>m durch<br />

<strong>de</strong>n thermischen Auftrieb <strong>de</strong>s Schwa<strong>de</strong>ns zu einer <strong>de</strong>utlichen Überhöhung <strong>de</strong>r Abgasfah-<br />

ne. Mit einem Keimaustrag ist allenfalls durch die mitgerissenen Tröpfchen aus <strong>de</strong>m Kreis-<br />

laufwasser oberhalb <strong>de</strong>s Tropfenabschei<strong>de</strong>rs zu rechnen. Auch hier wirkt sich die Quell-<br />

höhe von 180 m über Grund als vorteilhaft aus, weil eine dauerhafte bo<strong>de</strong>nnahe Schwa-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 105<br />

<strong>de</strong>ntransmission im Gegensatz zur niedrigeren Bauweise bei <strong>de</strong>r GuD- Variante hier nicht<br />

gegeben ist. Mögliche Keime, die in Tröpfchen oberhalb <strong>de</strong>s Tropfenabschei<strong>de</strong>rs enthal-<br />

ten sein könnten, unterliegen einem natürlichen Absterbevorgang von 1 log10 bis<br />

1,5 log10. Bei mikrobiologischen Untersuchungen <strong>de</strong>s Keimgehaltes beim Betrieb von<br />

vergleichbaren Naturzug- Nasskühltürmen konnten Keimgehalte von 8.300 bis 9.800 KBE<br />

(kolonienbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einheiten) pro Kubikmeter Schwa<strong>de</strong>n nachgewiesen wer<strong>de</strong>n. Derarti-<br />

ge Emissionswerte im Schwa<strong>de</strong>n führen nach Transmission nicht zu messbar erhöhten<br />

Immissionswerten, da die allgemeine Hintergrundbelastung in Bo<strong>de</strong>nnähe Werte von<br />

ebenfalls circa 9.000 kolonienbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Einheiten pro Kubikmeter aufweist.<br />

Die Abschätzung <strong>de</strong>r Keimbelastung in <strong>de</strong>r Umgebung durch <strong>de</strong>n Kühlturmschwa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r<br />

verfahrensgegenständlichen Maßnahme sowie <strong>de</strong>r GuD- Variante (wobei hier die geringe-<br />

re Kühlturmhöhe zu leicht negativeren Ergebnissen führt) ergibt zusammenfassend, dass<br />

eine Gefährdung <strong>de</strong>r Umwelt durch <strong>de</strong>n Austrag von Mikroorganismen über Kühlturm-<br />

schwa<strong>de</strong>n ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme weist zu<strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>n durch die Kühlturmtechnik limitierten<br />

Keimaustrag, das Absterbeverhalten <strong>de</strong>r Mikroorganismen während <strong>de</strong>s Transports im<br />

Kühlturm, die Verbreitung in <strong>de</strong>r Luft und auf Messungen <strong>de</strong>r Belastung mit Mikroorga-<br />

nismen in <strong>de</strong>r Umgebungsluft und auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n hin. Bei <strong>de</strong>n im Bereich <strong>de</strong>s Kühlturms<br />

von Block 5 <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger durchgeführten Messungen machten die Mengen<br />

<strong>de</strong>r möglichen Nie<strong>de</strong>rschläge von Mikroorganismen nur einen Bruchteil <strong>de</strong>r natürlichen<br />

Schwankungen aus.<br />

In <strong>de</strong>n Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass es durch <strong>de</strong>n Betrieb von<br />

sogenannten „cooling towers“ in Frankreich, Spanien und im Schottischen Glasgow zu<br />

Epi<strong>de</strong>mien von Legionellose kam. Dies ist zutreffend. Jedoch han<strong>de</strong>lte es sich bei <strong>de</strong>n<br />

sogenannten „cooling towers“ um Rückkühlanlagen von Krankenhäusern und Industriean-<br />

lagen, die sich in ihrer Bauart und ihrem Betrieb <strong>de</strong>utlich von <strong>de</strong>m geplanten Kühlturm<br />

unterschei<strong>de</strong>n. So verfügen sie bei weitem nicht über eine Höhe von rund 180 m über<br />

Grund, haben eine an<strong>de</strong>re Betriebsweise, wer<strong>de</strong>n mittels Ventilatorbetrieb durchlüftet<br />

und haben alleine durch die Ventilatoren an<strong>de</strong>re und zusätzliche Einbauten, an <strong>de</strong>nen sich<br />

mikrobiologische Beläge (unter an<strong>de</strong>rem Legionellen) anlagern und somit auch in die<br />

Umgebung gelangen können.<br />

In diesem Zusammenhang verweist das Regierungspräsidium Darmstadt auf die Antwort<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung auf die kleine Anfrage <strong>de</strong>r Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen –<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 106 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Drucksache 16 / 7601 – „Gesundheitsgefahr durch Legionellen in Kühltürmen“, aus <strong>de</strong>r<br />

hervorgeht, dass die Gesundheitsgefährdung durch Legionellen in Kühltürmen für die in<br />

<strong>de</strong>r Umgebung leben<strong>de</strong> Bevölkerung als äußerst gering einzuschätzen ist.<br />

III. Verschattung<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer aufgrund <strong>de</strong>r Verschattung durch Kühlturm-<br />

schwa<strong>de</strong>n und Bauwerke ist nach Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bei Verwirkli-<br />

chung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme am größten, für die GuD- Variante noch <strong>de</strong>utlich und für<br />

die Nullvariante am geringsten. Selbst die mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme einhergehen<strong>de</strong><br />

zusätzliche Verschattung bewege sich <strong>de</strong>utlich unterhalb <strong>de</strong>r natürlichen Schwankungs-<br />

breite. Nachteilige gesundheitliche Auswirkungen o<strong>de</strong>r erhebliche Belästigungen durch<br />

die Reduzierung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer seien nicht zu erwarten.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Diesbezüglich wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens vorgetragen, die Radien<br />

(in <strong>de</strong>n Gutachten), innerhalb <strong>de</strong>rer die Auswirkungen auf das Lokalklima und die Schat-<br />

tenbildung durch Dampfschwa<strong>de</strong>n untersucht wur<strong>de</strong>n, seien zu gering angenommen.<br />

Auch in einer Entfernung von 3,5 km von <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme sei mit einer erhebli-<br />

chen Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer zu rechnen. Es wird angenommen, dass sich bei<br />

Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme die Wolkenbildung um circa 70% vergrößern<br />

könnte.<br />

Ferner wird eingewandt, dass die Emissionen <strong>de</strong>s zusätzlichen Kühlturms eine weitere, die<br />

Lebensqualität erheblich min<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> und als gesundheitsschädlich (Vitamin-D-Bildung<br />

und –Mangel, Depressionen) empfun<strong>de</strong>ne Verschattung <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Städte und<br />

Gemein<strong>de</strong>n bedingen wür<strong>de</strong>. Bedingt durch die dampfförmigen Emissionen <strong>de</strong>r Schorn-<br />

steine und Kühltürme seien Grundstücke, selbst bei an sich wolkenlosem Himmel, oft<br />

stun<strong>de</strong>nlang o<strong>de</strong>r sogar ganztägig beschattet. Dieser als unerträglich empfun<strong>de</strong>ne Zu-<br />

stand wür<strong>de</strong> durch die geplante Maßnahme weiter verschärft. Dies stelle eine massive<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Wohn- und Lebensqualität dar.<br />

Im Ergebnisbericht (Seite 109) wür<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme beschrieben, dass<br />

<strong>de</strong>m Nutzungsanspruch „Wohnen und Wohnumfeld im Untersuchungsraum“ eine mittlere<br />

Be<strong>de</strong>utung beigemessen wür<strong>de</strong> und die <strong>de</strong>rzeitige Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindau-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 107<br />

er auf Grund <strong>de</strong>r Verschattung als nicht erheblich zu bezeichnen sei. Die Berechnungen<br />

<strong>de</strong>s Deutschen Wetterdienstes wür<strong>de</strong>n für heitere Tage im Winter eine mittlere maximale<br />

Beschattungsdauer von 100 Minuten je Tag in einer Entfernung von 1.200 m nordwestlich<br />

<strong>de</strong>s Kraftwerks (Band C II, Kapitel 6.6, Seite 19) ergeben. Dies sei für Bewohner Großau-<br />

heims keinesfalls unerheblich. Gera<strong>de</strong> bei geringer natürlicher durchschnittlicher Son-<br />

nenscheindauer (in <strong>de</strong>n Wintermonaten) wür<strong>de</strong> sich eine weitere Beeinträchtigung be-<br />

son<strong>de</strong>rs negativ auf die Gesundheit <strong>de</strong>s Menschen auswirken. Im Winter sei Licht und<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Sonnenschein für <strong>de</strong>n Menschen enorm wichtig für sein uneinge-<br />

schränktes körperliches Wohlempfin<strong>de</strong>n. Die mögliche zusätzliche Verschattung durch<br />

die Kühlturmemissionen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wür<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Bürgerinnen und Bür-<br />

gern als „Sonnenscheinraub“ durch die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme empfun<strong>de</strong>n.<br />

Der Bevollmächtigte angrenzen<strong>de</strong>r Kommunen hat für die Bestimmung <strong>de</strong>r Zumutbar-<br />

keitsgrenze für Verschattungen auf ein Urteil <strong>de</strong>s Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom<br />

30.10.1974 (Az.: IV OG 24/74) verwiesen.<br />

3. Bewertung<br />

Die meteorologischen Auswirkungen <strong>de</strong>s Kühlturmbetriebs wur<strong>de</strong>n gutachterlich abge-<br />

schätzt. Für die gutachterliche Einschätzung wur<strong>de</strong>n die Daten <strong>de</strong>r Klimastation <strong>de</strong>s Deut-<br />

schen Wetterdienstes Schaafheim- Schlierbach verwandt. Die <strong>Beurteilung</strong> beruht auf <strong>de</strong>n<br />

Richtlinien VDI 3784 Blätter 1 und 2 sowie auf <strong>de</strong>n in Gutachten zusammengefassten<br />

Emissionsdaten <strong>de</strong>s Naturzug- Nasskühlturms.<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Gesundheit durch Verschattungswirkungen von Naturzug- Nass-<br />

kühltürmen sind nach Untersuchungen an vergleichbaren Kühltürmen und ihrer Umge-<br />

bung nicht zu besorgen. Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass die Lebensbedingun-<br />

gen unter verän<strong>de</strong>rten Lichtverhältnissen zu einer messbar höheren Inzi<strong>de</strong>nz saisonab-<br />

hängiger Depressionen, Rachitis o<strong>de</strong>r bestimmbaren Karzinomen führen. Ferner sind kei-<br />

ne Hinweise für einen Zusammenhang zwischen einer Verschattung durch Kühlturm-<br />

schwa<strong>de</strong>n und adversen gesundheitlichen Effekten bekannt.<br />

Ein Potenzial für Belästigungen (Einschränkung <strong>de</strong>r Lebensqualität, optische Bedrohung,<br />

Wertmin<strong>de</strong>rung) ist nicht auszuschließen. Erhebliche Belästigungen sind nach <strong>de</strong>m ge-<br />

genwärtigen Erkenntnisstand und <strong>de</strong>r im Raumordnungsverfahren gebotenen Betrach-<br />

tung <strong>de</strong>r Auswirkungen unter überörtlichen Gesichtspunkten jedoch ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 108 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Um die Auswirkungen <strong>de</strong>r planungsbedingten Verschattung durch Kühlturmschwa<strong>de</strong>n<br />

und Bauwerke zu bewerten, wur<strong>de</strong> die Schwankungsbreite <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer an <strong>de</strong>r<br />

oben genannten Messstelle von 2002 bis 2006 bewertet. Die jahreszeitlichen Schwan-<br />

kungen <strong>de</strong>r Tageslänge und <strong>de</strong>s Bewölkungsgra<strong>de</strong>s spiegeln sich in <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>r mo-<br />

natlichen Sonnenscheindauer wi<strong>de</strong>r. Die Wintermonate November bis Februar sind die<br />

sonnenscheinärmste Jahreszeit, die Sonnenscheindauer in <strong>de</strong>n Sommermonaten ist etwa<br />

viermal höher. Die natürliche Schwankungsbreite <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer liegt je nach<br />

Monat zwischen 7 und 39 %, basierend auf <strong>de</strong>m genannten Fünfjahres- Zeitraum.<br />

Zusätzlich zur direkten Sonneneinstrahlung ist die diffuse Globalstrahlung zu betrachten,<br />

ebenso die Art und Dichte <strong>de</strong>r natürlichen Wolkenbe<strong>de</strong>ckung, das heißt <strong>de</strong>r Wolkenbe-<br />

<strong>de</strong>ckungsgrad. Dabei zeichnen sich „heitere“ Tage durch einen Be<strong>de</strong>ckungsgrad von<br />

20 % aus, „trübe“ Tage durch einen Be<strong>de</strong>ckungsgrad von über 80 %. An <strong>de</strong>r Beobach-<br />

tungsstation Kahl, die für die Betrachtung <strong>de</strong>s Be<strong>de</strong>ckungsgrads ausgewählt wur<strong>de</strong>, wur-<br />

<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Jahren 1977 bis 2006 im Mittel 37 heitere Tage gezählt, hingegen 167 trübe<br />

Tage.<br />

Sichtbare Kühlturmschwa<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n nur dann als Schatten auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n projiziert,<br />

wenn die Sonne nicht durch Wolken ver<strong>de</strong>ckt ist. Am Kraftwerksstandort Staudinger be-<br />

<strong>de</strong>utet dies eine maximale jährliche Verringerung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer von 90 bis 180<br />

Stun<strong>de</strong>n pro Jahr in Entfernungen bis 1 km im nördlichen Halbraum. In Entfernungen zwi-<br />

schen 1 und 2 km im nördlichen Halbraum beträgt die jährliche Verringerung 35 bis 75<br />

Stun<strong>de</strong>n pro Jahr. In einer Entfernung von 1,2 km nordwestlich <strong>de</strong>s Kühlturmstandortes<br />

<strong>de</strong>r geplanten Maßnahme kann es zu einer maximalen Verringerung <strong>de</strong>r Sonnenschein-<br />

dauer von 100 Minuten pro Tag an heiteren Tagen kommen. Eine Besonnung von Wohn-<br />

gebäu<strong>de</strong>n von ein bis zwei Stun<strong>de</strong>n pro Tag, wie während <strong>de</strong>s Erörterungstermins gefor-<br />

<strong>de</strong>rt, wäre damit entsprechend <strong>de</strong>r oben genannten Werte auch an heiteren Wintertagen<br />

gewährleistet.<br />

Die prognostizierte maximale Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer und <strong>de</strong>r Globalstrah-<br />

lung liegt nach gutachterlichen Annahmen, bestätigt durch Annahmen <strong>de</strong>s Deutschen<br />

Wetterdienstes, unterhalb <strong>de</strong>r normalen jährlichen Schwankungsbreite <strong>de</strong>r Sonnenein-<br />

strahlung und Globalstrahlung von 20 % im Jahresgang.<br />

Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Gesundheit durch Verschattungswirkungen von Naturzug- Nass-<br />

kühltürmen sind nach Untersuchungen an vergleichbaren Kühltürmen und ihrer Umge-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 109<br />

bung nicht zu besorgen (siehe Vorbescheid für das Kraftwerk Duisburg- Walsum <strong>de</strong>r Be-<br />

zirksregierung Düsseldorf vom 28. Juli 2006, Aktenzeichen: 56.8851.1.1 4765).<br />

Wie beschrieben, wäre durch <strong>de</strong>n geplanten Kühlturmbetrieb sowohl <strong>de</strong>r geplanten Maß-<br />

nahme als auch <strong>de</strong>r GuD- Variante mit einer Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer durch<br />

die zusätzliche Verschattungswirkung <strong>de</strong>r Kühlturmschwa<strong>de</strong>n zu rechnen. Diese Vermin-<br />

<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer errechnet sich insbeson<strong>de</strong>re im nördlichen Halbraum.<br />

Deutliche Min<strong>de</strong>rungen von mehr als 10 % gegenüber <strong>de</strong>r Nullvariante, vorausgesetzt,<br />

das Kühlsystem dieser Variante bliebe bestehen und wür<strong>de</strong> nicht durch einen Kreislauf-<br />

kühlbetrieb ersetzt, beschränken sich im Wesentlichen auf das Kraftwerksgelän<strong>de</strong>. Im Be-<br />

reich <strong>de</strong>r nächstgelegenen Wohngebiete von Hainstadt, Großkrotzenburg, Klein- Auheim<br />

und Großauheim sind gegenüber <strong>de</strong>r Nullvariante Sonnenscheinmin<strong>de</strong>rungen von weni-<br />

ger als 5 % zu erwarten. In Bereichen mit mehr als 3,5 km Entfernung vom Kraftwerk wird<br />

die Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r jährlichen Sonnenscheindauer nach Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Maß-<br />

nahme weniger als 1 % betragen. Im Jahresmittel wer<strong>de</strong>n sich <strong>de</strong>utliche Verringerungen<br />

<strong>de</strong>r solaren Einstrahlung (Globalstrahlung) auf das Kraftwerksgelän<strong>de</strong> und die unmittelba-<br />

re nördliche Umgebung beschränken. Im Bereich <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Wohngebiete kann<br />

eine relevante Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r solaren Einstrahlung ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Auch die vom Bevollmächtigten angrenzen<strong>de</strong>r Kommunen zitierte Entscheidung <strong>de</strong>s Hes-<br />

sischen Verwaltungsgerichtshofs aus <strong>de</strong>m Jahre 1974 zur Ableitung von Bewertungsmaß-<br />

stäben führt zu keinen an<strong>de</strong>ren Ergebnissen. Danach sind bei <strong>de</strong>r Bestimmung <strong>de</strong>r Zu-<br />

mutbarkeitsgrenze für eine Verschattung durch benachbarte Gebäu<strong>de</strong> die Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s<br />

Einzelfalls zu berücksichtigen. Nur als „Richtlinie“ wur<strong>de</strong> darauf abgestellt, dass die Zu-<br />

mutbarkeit fehle, wenn eine Sonnenscheindauer von ein bis zwei Stun<strong>de</strong>n pro Tag nicht<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n könne. Es bestehen bereits Zweifel, ob eine Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Son-<br />

nenscheindauer durch angrenzen<strong>de</strong> Gebäu<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Reduzierung <strong>de</strong>r Sonnenschein-<br />

dauer durch Kühlturmschwa<strong>de</strong>n vergleichbar ist. Eine Verschattung durch Kühlturm-<br />

schwa<strong>de</strong>n von wechseln<strong>de</strong>r Intensität kann nicht uneingeschränkt mit einem gebäu<strong>de</strong>be-<br />

dingten „Dauerschatten“ gleichgesetzt wer<strong>de</strong>n. Gebäu<strong>de</strong> führen zu einer gleichbleiben-<br />

<strong>de</strong>n und intensiven Verschattung, während Kühlturmschwa<strong>de</strong>n nicht permanent eine Ver-<br />

schattung bewirken und die Reduzierungsintensität hinsichtlich <strong>de</strong>s Sonnenlichts<br />

schwankt.<br />

Selbst wenn man aber vorsorglich auf die vom Bevollmächtigten angrenzen<strong>de</strong>r Kommu-<br />

nen zitierte Entscheidung <strong>de</strong>s Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zurückgreifen wür<strong>de</strong>,<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 110 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

wäre nach jetzigem Erkenntnisstand an keiner Stelle in <strong>de</strong>r Nachbarschaft eine Reduzie-<br />

rung <strong>de</strong>r Sonnenscheindauer unter ein bis zwei Stun<strong>de</strong>n am Tag und daher eine unzu-<br />

mutbare Belästigung zu bejahen. Nach <strong>de</strong>r zitierten Entscheidung ist nicht die Beschat-<br />

tungsdauer von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung, son<strong>de</strong>rn die verbleiben<strong>de</strong> Zeit <strong>de</strong>s Lichtein-<br />

falls. Im Rahmen <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfah-<br />

rens ist unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalls hinsichtlich <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r<br />

Zumutbarkeit von Belästigungen durch eine Verschattung an einzelnen Immissionspunk-<br />

ten abschließend zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

IV. Radioaktivität<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, Steinkohle und Erdgas enthielten natürlich vor-<br />

kommen<strong>de</strong> radioaktive Stoffe. Die radiologischen Auswirkungen <strong>de</strong>r Immissionen in<br />

Form von Schwebstaub und Staubablagerungen sowie von Radon wur<strong>de</strong>n seitens <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ermittelt und bewertet. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen<br />

wer<strong>de</strong>n nachfolgend kurz zusammengefasst:<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bezieht die Kohle zum Einsatz in ihren Kraftwerken auf <strong>de</strong>m<br />

Weltmarkt (USA, Südafrika, Australien, Polen). Der für die GuD- Variante erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Brennstoff Erdgas enthält ebenfalls natürliche Radioaktivität in Form von Radon.<br />

Ausgehend von <strong>de</strong>n Daten für Staubnie<strong>de</strong>rschlag und Feinstaubkonzentration aus <strong>de</strong>r<br />

Immissionsprognose wur<strong>de</strong> die mögliche Strahlenexposition für Personen <strong>de</strong>r allgemei-<br />

nen Bevölkerung durch die Immissionen an acht <strong>Beurteilung</strong>spunkten (Strahlenexposition<br />

von außen und durch Inhalation) ermittelt. Die Berechnung <strong>de</strong>r radiologischen Auswir-<br />

kungen <strong>de</strong>r Staubimmissionen erfolgte mit <strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>llen und Parametern <strong>de</strong>r Allgemei-<br />

nen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV – Entwurf<br />

Stand 30. Mai 2005). Im Sinne einer konservativen Betrachtungsweise wur<strong>de</strong>n zur Be-<br />

rechnung <strong>de</strong>r möglichen Strahlenexposition durch die Immissionen von Kohlenstaub und<br />

Flugasche Durchschnittswerte <strong>de</strong>s Radioaktivitätsgehaltes von am höchsten belasteten<br />

Steinkohlen aus Polen verwandt. Für Personen aus <strong>de</strong>r Bevölkerung wur<strong>de</strong> angenommen,<br />

dass sich diese Personen ganzjährig am betrachteten Aufpunkt aufhalten.<br />

Bei <strong>de</strong>r Verbrennung <strong>de</strong>r Kohle verbleiben die radioaktiven Stoffe nach Aussage <strong>de</strong>r Trä-<br />

gerin <strong>de</strong>r Maßnahme im Wesentlichen in <strong>de</strong>n Verbrennungsrückstän<strong>de</strong>n (Kesselasche,<br />

Flugasche, Schlacke und Gips). Nach <strong>de</strong>r Verbrennung seien die radioaktiven Stoffe in<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 111<br />

einem wesentlich kleineren Volumen enthalten. Die im Kraftwerk Staudinger verfeuerten<br />

Steinkohlen weisen nach <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen Aschegehalte zwischen etwa 7 %<br />

und 16 % auf, <strong>de</strong>r mittlere Aschegehalt beträgt etwa 15 %. Aufgrund <strong>de</strong>s Aschegehaltes<br />

liegen die Gehalte an natürlichen Radionukli<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Flugaschen um <strong>de</strong>n Faktor 2 bis 15<br />

über <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Kohle.<br />

Um Aussagen über die Strahlenexposition <strong>de</strong>r Bevölkerung durch Emissionen radioaktiver<br />

Stoffe mit <strong>de</strong>r Abluft aus Kohlekraftwerken abgeben zu können, wur<strong>de</strong> – so die Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme – im Auftrag <strong>de</strong>r Strahlenschutzkommission (SSK, 1981, Zum Vergleich <strong>de</strong>r<br />

Strahlenexposition <strong>de</strong>r Bevölkerung durch Emissionen radioaktiver Stoffe aus Kohlekraft-<br />

werken und Kernkraftwerken) ein Messprogramm an zwei mo<strong>de</strong>rnen Kohlekraftwerken<br />

durchgeführt.<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt weiter aus, das E<strong>de</strong>lgas Radon 222 sei das Folgenuklid<br />

beim Zerfall von Radium 226. Das Radon 222 sei daher auch in <strong>de</strong>n mineralischen Be-<br />

standteilen von Steinkohlen mit <strong>de</strong>r gleichen Aktivität wie Radium 226 enthalten. Das Ra-<br />

don 222 wer<strong>de</strong> als E<strong>de</strong>lgas bei <strong>de</strong>r Verbrennung <strong>de</strong>r Kohle durch Aufschmelzen <strong>de</strong>r mine-<br />

ralischen Bestandteile <strong>de</strong>r Steinkohle vollständig mit <strong>de</strong>n Rauchgasen freigesetzt.<br />

Das natürlich im Erdgas enthaltene Radon 222 wer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Verbrennung ebenfalls voll-<br />

ständig mit <strong>de</strong>n Rauchgasen freigesetzt. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s jährlichen Brenn-<br />

stoffdurchsatzes für die drei im Raumordnungsverfahren zu betrachten<strong>de</strong>n Varianten und<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Angaben zum Radongehalt von Erdgas wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Träge-<br />

rin <strong>de</strong>r Maßnahme ab<strong>de</strong>ckend eine Emission von 2,0 x 10 11 Bq pro Jahr berechnet.<br />

Für die einzelnen <strong>Beurteilung</strong>spunkte wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme Aktivitäts-<br />

ablagerungen und Aktivitätskonzentrationen berechnet. Da die hier zu bewerten<strong>de</strong> Strah-<br />

lenexposition durch natürlich radioaktive Stoffe in Kohlenstaub nicht unter <strong>de</strong>n Rege-<br />

lungsbereich <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung fällt, wur<strong>de</strong> dabei als Bewertungsmaßstab ein<br />

Vergleich mit <strong>de</strong>r durchschnittlichen natürlichen Strahlenexposition auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland herangezogen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r resultieren<strong>de</strong>n Radonkonzentration wird festgestellt, dass die mögliche<br />

Radonkonzentration an <strong>de</strong>n acht zu betrachten<strong>de</strong>n <strong>Beurteilung</strong>spunkten im Jahresmittel<br />

um mehr als fünf Größenordnungen kleiner ist als die natürlich vorhan<strong>de</strong>ne Radonkon-<br />

zentration in <strong>de</strong>r bo<strong>de</strong>nnahen Atmosphäre in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland von etwa<br />

20 Bq/m³.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 112 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Die nach Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme mit sehr konservativen Annahmen be-<br />

rechneten Werte für die effektive Jahresdosis durch die in Kohlenstaub, Flugasche und<br />

Erdgas enthaltenen natürlich radioaktiven Stoffe an verschie<strong>de</strong>nen <strong>Beurteilung</strong>spunkten in<br />

<strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Kraftwerkes Staudinger liegen für alle drei betrachteten Varianten weit<br />

(mehr als drei Größenordnungen) unter <strong>de</strong>n Werten für die jährliche mittlere effektive Do-<br />

sis <strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland, sodass durch keine Variante mit<br />

Auswirkungen auf die Bevölkerung zu rechnen sei. Vor diesem Hintergrund sei auf eine<br />

Betrachtung von Auswirkungen durch ionisieren<strong>de</strong> Strahlung verzichtet wor<strong>de</strong>n.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

In <strong>de</strong>n Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sowie während <strong>de</strong>s Erörterungstermins wur<strong>de</strong> vorge-<br />

tragen, dass die Annahmen bezüglich <strong>de</strong>s Gehalts <strong>de</strong>r verfeuerten Steinkohle an radioak-<br />

tiven Stoffen in <strong>de</strong>r Berechnung als nicht ab<strong>de</strong>ckend angesehen wer<strong>de</strong>n könnten. Die<br />

Angaben <strong>de</strong>s Radioaktivitätsgehalts basierten auf <strong>de</strong>m UNSCEAR- Bericht von 1988. Die<br />

vom TÜV Nord verwandten mittleren Radioaktivitätsgehalte seien niedriger als die mittle-<br />

ren Radioaktivitätsgehalte <strong>de</strong>s UNSCEAR - Berichts. Des Weiteren sei es problematisch,<br />

sich nur auf die Mittelwerte eines Lan<strong>de</strong>s zu beziehen, da die Werte je nach konkretem<br />

Herkunftsort <strong>de</strong>utlich verschie<strong>de</strong>n sein könnten. Ohne Festlegung (und entsprechen<strong>de</strong><br />

Einschränkung im Rahmen <strong>de</strong>s Verfahrens) <strong>de</strong>s genaueren Herkunftsorts <strong>de</strong>r Steinkohle<br />

lasse sich daher keine halbwegs zuverlässige Prognose <strong>de</strong>r zukünftigen Strahlenbelastung<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung abgeben. Es seien erheblich höhere Belastungen möglich, als sie in <strong>de</strong>n<br />

Antragsunterlagen ausgewiesen wür<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin sei im Gutachten unberücksichtigt geblieben, dass die Bevölkerung im vor<strong>de</strong>-<br />

ren Spessartgebiet durch Radon in <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nluft bereits jetzt so stark vorbelastet sei wie<br />

in einigen Problemgebieten im Schwarzwald o<strong>de</strong>r im Harz.<br />

Die Immissionen <strong>de</strong>r radioaktiv belasteten Stäube lagerten sich seit Jahrzehnten auf <strong>de</strong>n<br />

Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Region ab und wür<strong>de</strong>n dort durch Nie<strong>de</strong>rschläge ausgelaugt, die in das<br />

Grundwasser (Trinkwasserversorgung) versickerten.<br />

In <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme vorgelegten Gutachten sei die Belastung <strong>de</strong>r<br />

Staubimmissionen nach <strong>de</strong>r Berechnungsgrundlage Bergbau (BglBb), nicht aber <strong>de</strong>r<br />

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zu bewerten. Weiter wur<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Punkte <strong>de</strong>s<br />

Gutachtens kritisiert:<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 113<br />

Nach <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung sei die Strahlenbelastung an <strong>de</strong>r ungünstigsten Ein-<br />

wirkungsstelle maßgebend. Die aktuelle Nutzung <strong>de</strong>r Umgebung sei unerheblich, da sich<br />

diese än<strong>de</strong>rn könnte. Die Berechnungen zum Kraftwerk Staudinger wären jedoch nicht für<br />

die ungünstigste Einwirkungsstelle, son<strong>de</strong>rn für acht <strong>de</strong>m TÜV Nord von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme vorgegebene <strong>Beurteilung</strong>spunkte durchgeführt wor<strong>de</strong>n. Diese <strong>Beurteilung</strong>s-<br />

punkte orientierten sich offensichtlich an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Nutzung <strong>de</strong>r Umgebung (insbe-<br />

son<strong>de</strong>re Wohnbebauung). Bei Atomkraftwerken wäre dieses Vorgehen nicht zulässig.<br />

Die Berechnungen erfolgten jedoch nach TA- Luft (AUSTAL 2000). Daraus ließen sich<br />

zwar die Immissionen, so auch die Ableitungen aus einem Kühlturm ermitteln, jedoch sei<br />

diese Metho<strong>de</strong> nicht adäquat. Es wür<strong>de</strong>n dadurch Immissionsmaxima ermittelt. Zusätzlich<br />

wür<strong>de</strong>n dann als „Monitoringpunkte“ bezeichnete Orte betrachtet, an <strong>de</strong>nen die Immissi-<br />

onen dargestellt wer<strong>de</strong>n. Das seien genau die Orte, für die auch in <strong>de</strong>r Strahlenschutz-<br />

verordnung die Dosis ermittelt wür<strong>de</strong>. Nach <strong>de</strong>r AVV zu § 47 StrlSchV wür<strong>de</strong> man die un-<br />

günstigste Einwirkungsstelle zur <strong>Beurteilung</strong> heranziehen, also <strong>de</strong>n Ort <strong>de</strong>s Maximums <strong>de</strong>r<br />

Immission. Anhand <strong>de</strong>r Unterlage D XI Teil 1 ließe sich zeigen, dass hier tatsächlich eine<br />

Diskrepanz bestün<strong>de</strong>, wenn man die Maxima mit <strong>de</strong>n Höchstwerten an <strong>de</strong>n „Monitorpunk-<br />

ten“ vergliche.<br />

Durch dieses Vorgehen entstehe <strong>de</strong>r Eindruck, dass die Strahlenbelastung auf die gleiche<br />

Weise ermittelt wor<strong>de</strong>n sei, wie dies bei Emissionen radioaktiver Stoffe aus Atomkraftwer-<br />

ken in Genehmigungsverfahren gefor<strong>de</strong>rt wird. Dies sei jedoch nicht <strong>de</strong>r Fall; bei <strong>de</strong>n<br />

Berechnungen zum Kraftwerk Staudinger wür<strong>de</strong> ein <strong>de</strong>utlich niedrigerer Standard ange-<br />

setzt wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r zu niedrigeren errechneten Strahlenbelastungen führen wür<strong>de</strong>.<br />

Ein weiterer Einwen<strong>de</strong>r for<strong>de</strong>rt die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur at-<br />

mosphärischen Ausbreitung von radioaktiv belastetem Schwebstaub und Radon durch<br />

Simulationsrechnungen unter Berücksichtigung:<br />

• <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>llparameter <strong>de</strong>r jeweiligen Emissionsquellen, das heißt Flächen-, Linien-<br />

o<strong>de</strong>r Punktquellen gemäß <strong>de</strong>s verwandten Ausbreitungsmo<strong>de</strong>lls;<br />

• <strong>de</strong>r Emissionsmassenströme <strong>de</strong>r unterschiedlichen Staubfraktionen beziehungswei-<br />

se die Exhalationsraten und<br />

• <strong>de</strong>r meteorologischen Daten am Standort <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme.<br />

Ferner wird eingewandt, in <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung seien in Anlage XI die Arbeits-<br />

fel<strong>de</strong>r angegeben, bei <strong>de</strong>nen bestimmte Strahlenbelastungen überschritten wer<strong>de</strong>n könn-<br />

ten. Die Verbrennung von Steinkohle zur Energieerzeugung sei dabei nicht berücksich-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 114 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

tigt. Bei <strong>de</strong>r dieser Entscheidung zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Dosisabschätzung sei insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>utsche Kohle berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Daher könne mit <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung<br />

die radiologische Unbe<strong>de</strong>nklichkeit nicht begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Der zur Bewertung <strong>de</strong>r Strahlenexposition herangezogene Vergleich mit <strong>de</strong>r durchschnitt-<br />

lichen, natürlichen Strahlenexposition auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

sei als Bewertungsmaßstab nicht nachvollziehbar. Die Antragsunterlage selbst verweise<br />

auf eine Empfehlung <strong>de</strong>r Strahlenschutzkommission, in <strong>de</strong>r diese feststelle, dass sich an<br />

<strong>de</strong>r ungünstigsten Einwirkungsstelle in <strong>de</strong>r Umgebung eines mo<strong>de</strong>rnen Steinkohlekraft-<br />

werkes mit 1 GW/a als effektive Äquivalentdosis ein Wert von etwa 0,7 mrem (0,007 mSv)<br />

ergäbe, <strong>de</strong>r um das Siebenfache höher wäre als bei einem Kernkraftwerk mit Druckwas-<br />

serreaktor gleicher Leistung. Bezogen auf die Angaben aus <strong>de</strong>n Raumordnungsunterla-<br />

gen, ergäbe sich daraus eine Abgabe von zum Beispiel 4,22 x 10 7 Bq Uran-238 und 4,22 x<br />

10 8 Bq Blei-210 pro Jahr in die Umgebung, die zwar nur etwa ein Zehntel <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Emp-<br />

fehlung <strong>de</strong>r Strahlenschutzkommission angegebenen Werte betragen wür<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nnoch<br />

wäre die Strahlenbelastung durch die geplante Maßnahme aber immer noch vergleichbar<br />

mit <strong>de</strong>r eines Kernkraftwerks mit Druckwasserreaktor. Daraus lasse sich keinesfalls <strong>de</strong>r<br />

Schluss ziehen, dass diese unerheblich sei.<br />

Zur methodisch korrekten Abschätzung <strong>de</strong>r Strahlenexposition hätte es die Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme unterlassen, die Dosisbeiträge für folgen<strong>de</strong> Expositionspfa<strong>de</strong> zu berücksichti-<br />

gen:<br />

• äußere Gamma- Strahlung,<br />

• Inhalation von Radon / Radonfolgeprodukten,<br />

• Inhalation von kontaminiertem Staub,<br />

• direkte Ingestion (die Aufnahme eines Stoffes mit <strong>de</strong>r Nahrung beziehungsweise<br />

über <strong>de</strong>n Verdauungstrakt) von kontaminiertem Material und<br />

• Ingestion von Lebensmitteln, die über <strong>de</strong>n Luft-, <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n-, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Wasserpfad<br />

kontaminiert wur<strong>de</strong>n.<br />

Ein Sachverständigengutachten sei einzuholen zum Thema Gesundheitsgefahren für Kin-<br />

<strong>de</strong>r durch Ingestion radioaktiver Stoffe und Radon- Inhalation. Ebenso sei eine Betrach-<br />

tung <strong>de</strong>r Belastung durch das Nuklid C-14 zu erarbeiten, das nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n<br />

sei. Aufgrund <strong>de</strong>s Risikos einer radioaktiven Belastung <strong>de</strong>r Bevölkerung sei es notwendig,<br />

nach mehreren Jahrzehnten die Ist- Situation zu erfassen und eine Prognose für die zu-<br />

künftig zu erwarten<strong>de</strong> Belastung zu erstellen.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 115<br />

3. Bewertung<br />

Das Gutachten, auf das sich im Folgen<strong>de</strong>n bezogen wird, ist vom TÜV Nord EnSys Hanno-<br />

ver zum Thema Bewertung <strong>de</strong>r Immissionen natürlich radioaktiver Stoffe als Bestandteil<br />

von Steinkohlestaub, Flugasche und Erdgas durch das Kraftwerk Staudinger in Großkrot-<br />

zenburg, 14.8.08, Band D, Ordner 2, Kapitel XVII erstellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Vorauszuschicken ist, dass Kohlekraftwerke we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Regelungsbereich <strong>de</strong>s Atomge-<br />

setzes (AtG) noch <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) unterliegen. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r vorgetragenen Einwän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> jedoch seitens <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt<br />

ein Gutachten zur Einschätzung <strong>de</strong>r radiologischen Relevanz gefor<strong>de</strong>rt. Dieses Gutachten<br />

wur<strong>de</strong> mit Mo<strong>de</strong>llen und Parametern <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV, Ent-<br />

wurf Stand 30. Mai 2005) zu § 47 StrlSchV (Begrenzung <strong>de</strong>r Ableitung radioaktiver Stoffe)<br />

durchgeführt.<br />

Ein Gutachten nach <strong>de</strong>r genannten AVV ist insbeson<strong>de</strong>re bei Kernkraftwerken (diese wer-<br />

<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Atomgesetz genehmigt) erfor<strong>de</strong>rlich, bei Genehmigungen nach Strahlen-<br />

schutzverordnung nur in Ausnahmefällen.<br />

Die in <strong>de</strong>m genannten Gutachten verwandten Mittelwerte entstammen ebenso wie die im<br />

Rahmen von Anregungen und Be<strong>de</strong>nken aufgeführten Bandbreitenwerte <strong>de</strong>r im Quellen-<br />

verzeichnis <strong>de</strong>s Gutachtens genannten Veröffentlichung <strong>de</strong>s United Nations Scientific<br />

Committee on the Effects of Atomic Radiation (1988) und wur<strong>de</strong>n unverän<strong>de</strong>rt übernom-<br />

men. Die Verwendung eines Mittelwertes entspricht <strong>de</strong>m Stand von Wissenschaft und<br />

Technik. Die Annahme, es wür<strong>de</strong> nur Kohle aus Polen verbrannt, die von <strong>de</strong>n beispielhaft<br />

angegebenen Län<strong>de</strong>rn im Mittel am höchsten belastet ist, <strong>de</strong>ckt die For<strong>de</strong>rung einer kon-<br />

servativen Berechnung, die das Regierungspräsidium Darmstadt gestellt hatte, ab.<br />

Die Aussage <strong>de</strong>r Einwen<strong>de</strong>r, dass das Gutachten nur in Anlehnung an die AVV zu § 47<br />

StrlSchV erstellt wur<strong>de</strong>, ist zutreffend. Eine exakte Berechnung nach <strong>de</strong>r AVV zu § 47<br />

StrlSchV wird für unverhältnismäßig gehalten. Kohlekraftwerke fallen nicht – wie bereits<br />

erwähnt – unter <strong>de</strong>n Regelungsbereich <strong>de</strong>r StrlSchV.<br />

Die For<strong>de</strong>rung eines Sachverständigengutachtens zur atmosphärischen Ausbreitung von<br />

radioaktiv belastetem Schwebstaub wird nicht unterstützt, da das Gutachten <strong>de</strong>s TÜV in<br />

Anlehnung an die AVV zu § 47 StrlSchV erstellt wur<strong>de</strong>, das nach Auffassung <strong>de</strong>s zuständi-<br />

gen Fach<strong>de</strong>zernates beim Regierungspräsidium Darmstadt alle wesentlichen Fragestel-<br />

lungen zutreffend beantwortet.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 116 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat als Vergleichswert zur berechneten Strahlenbelastung die<br />

Höhe <strong>de</strong>r natürlichen Strahlenexposition angenommen (1.000 bis 6.000 Mikrosievert ent-<br />

sprechen 1 bis 6 Millisievert). Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt als Vergleichs-<br />

wert 1 mSv (Millisievert) an in Anlehnung an § 46 StrlSchV (Begrenzung <strong>de</strong>r Strahlenexpo-<br />

sition <strong>de</strong>r Bevölkerung) und § 101 StrlSchV (Entfernung von radioaktiven Verunreinigun-<br />

gen von Grundstücken), in <strong>de</strong>nen die effektive Dosis von 1 mSv für Einzelpersonen <strong>de</strong>r<br />

Bevölkerung Grenz– beziehungsweise Richtwert ist.<br />

Die Summe <strong>de</strong>r effektiven Jahresdosis (jeweiliger Maximalwert) aus Inhalation und Bo<strong>de</strong>n-<br />

strahlung beträgt bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme:<br />

• 1.100 MWel- Steinkohleblock 1,279 MikroSv<br />

• GuD- Variante 1,259 MikroSv<br />

• Nullvariante 1,350 MikroSv.<br />

Damit wird <strong>de</strong>r Richtwert von 1.000 MikroSv = 1 mSv in allen drei Varianten um min<strong>de</strong>s-<br />

tens das 740fache unterschritten.<br />

Zum Einwand, dass kontaminierte Nahrungsmittel nicht berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, ist nach<br />

einer Abschätzung durch das Hessische Lan<strong>de</strong>samt für Umwelt und Geologie folgen<strong>de</strong>s<br />

festzustellen:<br />

Der maximale Eintrag von Kohlestaub beträgt mit <strong>de</strong>n Angaben aus <strong>de</strong>m TÜV- Gutachten<br />

im Jahr am ungünstigsten Aufpunkt maximal 1,5 Promille <strong>de</strong>s natürlichen Gehaltes im Bo-<br />

<strong>de</strong>n (für das Nuklid Uran-238). Somit ist <strong>de</strong>r Beitrag für <strong>de</strong>n Pfad <strong>de</strong>r Ingestion vernachläs-<br />

sigbar. Entsprechend kann die Belastung <strong>de</strong>s Trinkwassers vernachlässigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s Erörterungstermins vorgetragenen Frage, warum im Gutachten die<br />

Folgedosis nur bis zum 70. Lebensjahr berechnet wur<strong>de</strong>, wird auf die AVV zu § 47<br />

StrlSchV, Kapitel 2.4, letzter Absatz, verwiesen. Eine Berechnung bis beispielsweise zum<br />

90. Lebensjahr hätte keine wesentliche Än<strong>de</strong>rung zur Folge.<br />

Es wird seitens <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt auch nicht für erfor<strong>de</strong>rlich gehalten,<br />

nach mehreren Jahrzehnten die radiologische Situation zu betrachten und die zu erwar-<br />

ten<strong>de</strong> Situation zu prognostizieren, da die abgeschätzte Belastung durch die natürliche<br />

Radioaktivität <strong>de</strong>r Kohle vernachlässigbar gering ist.<br />

Das Nuklid C-14 (Kohlenstoff 14) ist zu Recht nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n: Die Halbwerts-<br />

zeit von C-14 beträgt 5.730 Jahre. Selbst bei Braunkohle, die wesentlich jünger ist als<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 117<br />

Steinkohle, dürfte <strong>de</strong>r C-14-Gehalt gegen null gehen. Mehrere hun<strong>de</strong>rt Halbwertszeiten<br />

sind seit Beginn <strong>de</strong>r Umsetzung von Pflanzenmaterial zu Kohle verstrichen.<br />

Zu <strong>de</strong>r For<strong>de</strong>rung nach einem radioaktiven Feinstaub- Monitoring wird bemerkt, dass im<br />

Raum Hanau bis 2005 durch die Umgebungsüberwachung <strong>de</strong>r kerntechnischen Anlagen<br />

Hanau Werte zum Radioaktivitätsgehalt <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n vorliegen. Eine kontinuierliche Erhö-<br />

hung durch <strong>de</strong>n bisherigen Betrieb <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger wur<strong>de</strong> nach Aussage <strong>de</strong>s<br />

Hessischen Lan<strong>de</strong>samtes für Umwelt und Geologie dort nicht beobachtet.<br />

Es wur<strong>de</strong> gefor<strong>de</strong>rt, die Vorbelastung durch Radon im Spessart zu berücksichtigen. Hier-<br />

zu ist zu bemerken, dass nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>samtes für Strahlenschutz (siehe<br />

hierzu die Radonkarte Deutschland, Datenbasis September 2003, veröffentlicht unter:<br />

www.bfs.<strong>de</strong>/<strong>de</strong>/ion/radon/radon_bo<strong>de</strong>n/bo<strong>de</strong>nluft.html) <strong>de</strong>r Spessart nicht durch erheb-<br />

lich erhöhte Radon-Bo<strong>de</strong>nluftkonzentrationen in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland auffällt.<br />

Auf <strong>de</strong>n Einwand, die Ausbreitung <strong>de</strong>r Schwermetalle sei nicht separat betrachtet wor<strong>de</strong>n,<br />

stellte <strong>de</strong>r TÜV klar, dass Schwermetalle als partikelgebun<strong>de</strong>ne Stoffe Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

Ausbreitungsrechnung seien.<br />

Die Berechnungsgrundlage Bergbau dient zur Ermittlung <strong>de</strong>r Strahlenexposition aufgrund<br />

erhöhter Umweltradioaktivität durch bergbauliche Hinterlassenschaften in <strong>de</strong>n neuen<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn. Diese Situation ist hier nicht gegeben.<br />

Dem Einwand, Kohlekraftwerke beziehungsweise ihr Ausstoß natürlicher radioaktiver Stof-<br />

fe seien <strong>de</strong>swegen nicht in die Strahlenschutzverordnung aufgenommen wor<strong>de</strong>n, da nur<br />

von eher niedrigaktiver <strong>de</strong>utscher Kohle ausgegangen wor<strong>de</strong>n sei, kann nicht gefolgt<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

• Die Strahlenschutzverordnung in ihrer jetzigen Form ist gelten<strong>de</strong>s Recht.<br />

• Eine Berücksichtigung von höheraktiver Kohle wür<strong>de</strong> zwar zu höheren Expositionen<br />

führen, jedoch wären auch diese noch weit unterhalb einer Dosis von 1 mSv.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 118 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

V. Lärm<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

a) Maßnahmenbedingter Lärm<br />

Die Geräuschimmissionen durch <strong>de</strong>n gesamten Kraftwerksstandort überschreiten nach<br />

Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme we<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme noch bei<br />

<strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten zu keinem Zeitpunkt die zulässigen Immissionsrichtwerte.<br />

In <strong>de</strong>r Nachtzeit lägen die durch die geplante Maßnahme erzeugten Geräuschimmissio-<br />

nen bei <strong>de</strong>n getroffenen Annahmen zur Schallemission um bis zu 4 dB(A) unterhalb <strong>de</strong>r<br />

durch die GuD- Variante erzeugten Geräuschimmissionen und um min<strong>de</strong>stens 6 dB(A)<br />

unter <strong>de</strong>n Immissionsrichtwerten.<br />

Die Sicherheitsanfor<strong>de</strong>rungen verlangten in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n (etwa jährlich) die<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r Drucksicherheitsventile <strong>de</strong>r Dampfkessel. Für solche seltenen Ereignisse<br />

käme Ziffer 6.3 TA- Lärm zur Anwendung, die tagsüber einen Richtwert von 70 dB(A) und<br />

nachts 55 dB(A) zuließe.<br />

b) Lärmimmissionen durch <strong>de</strong>n betriebsbedingten Verkehr<br />

(1) Straßenverkehr<br />

Für <strong>de</strong>n An- und Abtransport von Materialien, Waren, etc. wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme für die ungünstigste Variante (Nullvariante) pro Tag maximal 185<br />

größere Lastkraftwagen zum Einsatz kommen. Nach <strong>de</strong>r Verkehrsmengenkarte von 2000<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Hessen sei auf <strong>de</strong>m Abschnitt <strong>de</strong>r L 3309 auf Höhe <strong>de</strong>s Kraftwerks von insge-<br />

samt 9.790 Kraftfahrzeugen, davon 400 Fahrzeugen <strong>de</strong>s Schwerverkehrs auszugehen. Auf<br />

allen an<strong>de</strong>ren bei <strong>de</strong>n betriebsbedingten Fahrten von Lastkraftwagen benutzten Straßen<br />

lägen die durchschnittlichen täglichen Verkehrszahlen höher. Es sei bei allen benutzten<br />

Straßen ausgeschlossen, dass die maximal 185 Lkw am Tag <strong>de</strong>n <strong>Beurteilung</strong>spegel für<br />

Verkehrsgeräusche auf <strong>de</strong>r Straße um 3 dB(A) o<strong>de</strong>r mehr erhöhen.<br />

(2) Bahnverkehr<br />

Die <strong>Beurteilung</strong>spegel für die Geräuschimmissionen durch <strong>de</strong>n betriebsbedingten Zug-<br />

verkehr liegen nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sowohl für die geplante Maß-<br />

nahme als auch für die drei vertieft geprüften Varianten um min<strong>de</strong>stens 20 dB(A) unter-<br />

halb <strong>de</strong>r Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 119<br />

Somit sei ausgeschlossen, dass die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverord-<br />

nung durch <strong>de</strong>n anlagenbezogenen Zugverkehr auf <strong>de</strong>m privaten Gleis und <strong>de</strong>n öffentli-<br />

chen Verkehrsflächen erstmals o<strong>de</strong>r weitergehend überschritten wür<strong>de</strong>n.<br />

(3) Schiffsverkehr<br />

Die durch <strong>de</strong>n Schiffsverkehr auf <strong>de</strong>m Main verursachten <strong>Beurteilung</strong>spegel liegen nach<br />

Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme min<strong>de</strong>stens 12 dB(A) unter <strong>de</strong>n Immissionsgrenz-<br />

werten nach <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung. Somit sei auch hier ausgeschlossen,<br />

dass die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung durch <strong>de</strong>n anlagenbe-<br />

zogenen Schiffsverkehr auf <strong>de</strong>n öffentlichen Verkehrsflächen (Main) erstmals o<strong>de</strong>r weiter-<br />

gehend überschritten wür<strong>de</strong>n.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

a) Maßnahmenbedingter Lärm<br />

Der Lärm <strong>de</strong>s Kraftwerkes störe insbeson<strong>de</strong>re im Sommer die Nachtruhe. Im Bereich<br />

Großauheim wür<strong>de</strong> durch die Maßnahme ein Lärmkonflikt entstehen und die Gesundheit<br />

<strong>de</strong>r Anwohner durch Lärm belastet. Das Ablassen von Überdruck, das häufig zwischen<br />

5:00 und 6:00 Uhr durchgeführt wer<strong>de</strong>, führe zu erheblichen Störungen <strong>de</strong>r Nachtruhe.<br />

Die Stadt Hanau führt an, dass die Maßnahme die Entwicklung <strong>de</strong>s im Sü<strong>de</strong>n von Großau-<br />

heim gelegenen Kasernengelän<strong>de</strong>s zu einem Gewerbegebiet negativ beeinträchtigen<br />

wer<strong>de</strong>. Die geplante Maßnahme und das vorhan<strong>de</strong>ne Gewerbegebiet „Depotstraße“<br />

wür<strong>de</strong>n zumin<strong>de</strong>st zur Nachtzeit an <strong>de</strong>n Immissionspunkten Großauheim, Brown- Boverie-<br />

Straße 19 und Großkrotzenburg, Hergerswiesenweg 31 (Aussiedlerhof) die zulässigen<br />

Immissionswerte ausschöpfen.<br />

b) Verkehrsbedingter Lärm<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong> diesbezüglich vorgetragen, die ver-<br />

mehrten Fahrten von Güterzügen, die in Hanau nur wenige Meter an Wohnhäusern vor-<br />

beiführen, wür<strong>de</strong>n (insbeson<strong>de</strong>re nachts) die Gesundheit durch die Erhöhung <strong>de</strong>s Risikos<br />

von Herz- Kreislauf- Erkrankungen gefähr<strong>de</strong>n. Dies gelte auch für die Anwohner <strong>de</strong>r<br />

Bahnstrecke Nord- Süd- Großkrotzenburg- Rauschwald. Bei Ostwind wer<strong>de</strong> die Nachtru-<br />

he durch Schiffsentla<strong>de</strong>arbeiten gestört.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 120 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Die geplante Zunahme <strong>de</strong>s Zugverkehrs von <strong>de</strong>rzeit circa 180 Zügen auf über 1.000 Züge<br />

pro Jahr wür<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Lärm die Gesundheit <strong>de</strong>r Anwohner <strong>de</strong>s Bahnhofs Großkrot-<br />

zenburg und die unmittelbaren Anlieger <strong>de</strong>r Rangiergleisanlage unzumutbar beeinträch-<br />

tigen. Es seien keine Angaben zu <strong>de</strong>n Be- und Entla<strong>de</strong>zeiten <strong>de</strong>r Bahn vorgelegt wor<strong>de</strong>n.<br />

Bau und Betrieb <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme seien nicht raumverträglich, da durch <strong>de</strong>n<br />

Lärm <strong>de</strong>r zusätzlichen Bahnfahrten die Gesundheit <strong>de</strong>r Bewohner <strong>de</strong>r Wohnviertel Wald-<br />

wiese, Dichterviertel, Tiersiedlung und Waldsiedlung geschädigt wür<strong>de</strong>. Der Lärm durch<br />

die Steigerung <strong>de</strong>r Zugrangierarbeiten auf mehr als vier Züge pro Tag sei gesundheitsge-<br />

fähr<strong>de</strong>nd. Die Umweltbelastungen durch einen gesteigerten Transport von Kohle über<br />

das Schienennetz bei Hochwasser und Eisbildung auf <strong>de</strong>m Main seien nicht untersucht<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Wohnbebauung im Ortsteil Hainstadt im Bereich <strong>de</strong>r Angergasse sei von <strong>de</strong>m durch<br />

<strong>de</strong>n erhöhten Kohleverbrauch <strong>de</strong>r Maßnahme verursachten Lärm <strong>de</strong>r Schiffsbeladungen<br />

und -entladungen sehr stark beeinträchtigt. Durch <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Maßnahme sowie<br />

durch die Anlieferung <strong>de</strong>r Kohle und Betriebsmittel entstün<strong>de</strong> ein drastisch zunehmen<strong>de</strong>r<br />

Bahn-, Schiffs- und Lastkraftwagenverkehr und damit einhergehend für die Anwohner er-<br />

heblich größere Lärmbelästigungen sowie Gesundheitsschädigungen.<br />

3. Bewertung<br />

a) Maßnahmenbedingter Lärm<br />

Den Ausführungen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wird von Seiten <strong>de</strong>s Regierungspräsidi-<br />

ums Darmstadt gefolgt. Zwar bezieht sich diese im Textteil <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Gutach-<br />

tens auf die Verkehrsmengenkarte 2000. Die Überprüfung hat jedoch ergeben, dass tat-<br />

sächlich die Verkehrszahlen aus <strong>de</strong>r Verkehrsmengenkarte 2005 zugrun<strong>de</strong> gelegt wur<strong>de</strong>n.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird<br />

<strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Anwohner vor Lärm, auch vor Lärmereignissen durch die Überprüfung <strong>de</strong>r<br />

Drucksicherheitsventile, in Form von Nebenbestimmungen auf Grundlage <strong>de</strong>r TA- Lärm<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n. Dies beinhaltet auch die Kontrolle <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Lärm- Immis-<br />

sionswerte durch entsprechen<strong>de</strong> Messungen von sachverständigen Messinstituten.<br />

Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen durch <strong>de</strong>n Betriebslärm <strong>de</strong>r geplan-<br />

ten Maßnahme wer<strong>de</strong>n dadurch verhin<strong>de</strong>rt. Hinsichtlich <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Stadt Hanau vorge-<br />

tragenen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken ist festzustellen, dass grundsätzlich vorhan<strong>de</strong>ne,<br />

bereits genehmigte o<strong>de</strong>r planerisch ausgewiesene (Lärmkontingente) Lärmimmissionen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 121<br />

als Lärmvorbelastung bei Bauleitplanvorhaben für Gewerbe- o<strong>de</strong>r Industriegebiete zu be-<br />

rücksichtigen sind. Ein Planvorhaben ist insofern an vorhan<strong>de</strong>ne Gegebenheiten so anzu-<br />

passen, dass die Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Lärm- Immissionsschutzes, die sich aus <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s-<br />

Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit <strong>de</strong>r TA- Lärm ergeben, erfüllt wer<strong>de</strong>n.<br />

b) Verkehrsbedingter Lärm<br />

Die Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zu stören<strong>de</strong>m betriebsbedingten Verkehrslärm zur Nacht-<br />

zeit sind weitgehend unbegrün<strong>de</strong>t, da betriebsbedingter Verkehr nur zur Tagzeit (6:00<br />

Uhr bis 22:00 Uhr) stattfin<strong>de</strong>n soll. Die betriebsbedingten Verkehrsbewegungen auf öf-<br />

fentlichen Verkehrswegen vor 6:00 Uhr, die dadurch entstehen, dass manche Lastkraftwa-<br />

gen- Fahrer als erste abgefertigt wer<strong>de</strong>n wollen und <strong>de</strong>n Kraftwerksstandort vor 6:00 Uhr,<br />

das heißt zur Nachtzeit, anfahren und auf Einlass warten, sind aufgrund <strong>de</strong>r Entfernung <strong>de</strong>r<br />

Wartepositionen zu <strong>de</strong>n Immissionspunkten dort ohne Einfluss.<br />

Bei <strong>de</strong>r Schiffsentladung können Verzögerungen dazu führen, dass maximal vier Schiffs-<br />

Bewegungen zur Nachtzeit auf <strong>de</strong>m Main stattfin<strong>de</strong>n. Die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Ver-<br />

kehrslärmschutzverordnung für die Nachtzeit wer<strong>de</strong>n jedoch um min<strong>de</strong>stens 12 dB(A)<br />

unterschritten. Bei <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Betriebsgeräusche einer Anlage nach TA- Lärm<br />

en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Einwirkungsbereich <strong>de</strong>r Anlage bei einer Unterschreitung <strong>de</strong>s maßgeben<strong>de</strong>n<br />

Geräusch- Immissionswertes von 10 dB(A) o<strong>de</strong>r mehr. Die Immissionsorte in Hainburg<br />

wären bei einer analogen Anwendung dieses Kriteriums auf die Schiffsbewegungen zur<br />

Nachtzeit auf <strong>de</strong>m Main als nicht mehr im Einwirkungsbereich liegend einzustufen.<br />

Eine Berücksichtigung von Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen nach Ziffer 7.4 TA-<br />

Lärm ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich, da die Geräusche <strong>de</strong>s An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen<br />

Verkehrsflächen nur in einem Abstand von bis zu 500 m zu betrachten sind, und / o<strong>de</strong>r die<br />

dort für eine Berücksichtigung genannten, kumulativ anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Kriterien nicht er-<br />

füllt wer<strong>de</strong>n. So müssen als Voraussetzung für die Anwendung <strong>de</strong>r TA- Lärm auf die be-<br />

triebsbezogenen Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrswegen alle folgen<strong>de</strong>n Krite-<br />

rien gegeben sein:<br />

• Der <strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>de</strong>r Verkehrsgeräusche für <strong>de</strong>n Tag o<strong>de</strong>r die Nacht muss<br />

durch <strong>de</strong>n betriebsbedingten Verkehr um min<strong>de</strong>stens 3 dB(A) erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

• Es darf keine Vermischung mit <strong>de</strong>m übrigen Verkehr stattfin<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 122 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

• Die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) müs-<br />

sen erstmals o<strong>de</strong>r weitergehend infolge <strong>de</strong>s betriebsbedingten Verkehrs überschrit-<br />

ten wer<strong>de</strong>n.<br />

Beim Straßenverkehr trifft das 500- Meter- Kriterium nicht zu, da die Kraftwerksein- und -<br />

ausfahrt mehr als 500 m von <strong>de</strong>n zu betrachten<strong>de</strong>n Immissionspunkten in Misch- o<strong>de</strong>r<br />

Wohngebieten entfernt sind. Außer<strong>de</strong>m wird <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong>spegel <strong>de</strong>r Verkehrsgeräu-<br />

sche für <strong>de</strong>n Tag o<strong>de</strong>r die Nacht durch <strong>de</strong>n betriebsbedingten Verkehr nicht um min<strong>de</strong>s-<br />

tens 3 dB(A) erhöht. Zu<strong>de</strong>m ist auf einer Lan<strong>de</strong>sstraße, hier <strong>de</strong>r L 3309, regelmäßig von<br />

einer Vermischung <strong>de</strong>s Werksverkehrs mit <strong>de</strong>m übrigen Verkehr auszugehen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Bahn- und Schiffsverkehrs wer<strong>de</strong>n die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r Ver-<br />

kehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) infolge <strong>de</strong>s betriebsbedingten Verkehrs nicht<br />

überschritten, da die Beiträge <strong>de</strong>s betriebsbedingten Zugverkehrs zu Geräuschimmissi-<br />

onspegeln <strong>de</strong>s Zugverkehrs insgesamt vernachlässigbar gering sind.<br />

Auch eine Erhöhung <strong>de</strong>s <strong>Beurteilung</strong>spegels für das jeweilige Verkehrsmittel um min<strong>de</strong>s-<br />

tens 3 dB(A) ist nicht gegeben, da eine Pegelerhöhung von 3 dB(A) eine Verdopplung <strong>de</strong>s<br />

Verkehrsaufkommens voraussetzt.<br />

Die geplante Maßnahme führt mit acht Zügen und fünf Schiffen zum höchsten täglichen<br />

Verkehrsaufkommen. Eine Verdoppelung <strong>de</strong>s Verkehrsaufkommens fin<strong>de</strong>t dadurch nicht<br />

statt.<br />

Der Baustellenbetrieb ist zeitlich begrenzt und daher aus raumordnerischer Sicht ohne<br />

größere Be<strong>de</strong>utung. Regelungen zum Schutz <strong>de</strong>r Anwohner bleiben <strong>de</strong>m nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten, welches die baurecht-<br />

liche Genehmigung einschließt.<br />

VI. Erschütterungen<br />

Nach <strong>de</strong>r zutreffen<strong>de</strong>n Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wer<strong>de</strong>n die Turbinenan-<br />

lagen aufgrund <strong>de</strong>r hohen Wuchtgüten nur sehr geringe Erschütterungsemissionen verur-<br />

sachen, die im Nahbereich <strong>de</strong>r Maschine die Fühlschwelle (KB circa 0,1) zumeist nicht<br />

überschreiten (zur sogenannten KB- Bewertung vergleiche DIN 4150 – Teil 2).<br />

Die Nebenaggregate Kohlemühlen, Kolbenverdichter, diverse Kompressoren, Rüttelsiebe<br />

und Schwingför<strong>de</strong>rer verursachten im Nahbereich (bis 10 m) <strong>de</strong>r Anlagen KB- Werte von<br />

0,4 bis 1. Das entspreche einer Wahrnehmung von „gera<strong>de</strong>“ bis „gut spürbar“. Durch<br />

entsprechen<strong>de</strong> elastische Lagerung o<strong>de</strong>r Aufstellung auf elastischen Son<strong>de</strong>rfundamenten<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 123<br />

nach <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik wer<strong>de</strong> erreicht, dass auch diese Aggregate nur Erschütte-<br />

rungen im „gera<strong>de</strong> spürbaren“ Bereich (KB < 0,1 bis 0,4) verursachten. Mit zunehmen<strong>de</strong>m<br />

Abstand von <strong>de</strong>r Quelle wür<strong>de</strong>n Erschütterungen durch geometrische Ausbreitungs-<br />

dämpfung und durch Materialdämpfung im Bo<strong>de</strong>n vermin<strong>de</strong>rt. Erfahrungsgemäß könne<br />

davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass bei Erschütterungsemissionen mit KB- Werten bis 0,4 in<br />

einem Abstand von 20 bis 40 m von <strong>de</strong>r emittieren<strong>de</strong>n Anlage die Erschütterungsimmis-<br />

sionen unterhalb <strong>de</strong>r Spürbarkeitsgrenze liegen.<br />

Bei <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Abstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r zu betrachten<strong>de</strong>n Anlagen zu <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Wohnbebauungen von mehr als 450 m können daher Belästigungen von Anwohnern in-<br />

folge von Erschütterungen aus <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Anlagen mit Sicherheit ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

VII. Lichtimmissionen<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

a) Lichtimmissionen durch Aufhellung<br />

Zur Feststellung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen durch <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>s Kraftwerkes Staudinger hervorge-<br />

rufenen Aufhellung wur<strong>de</strong>n nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme in <strong>de</strong>r Umgebung<br />

<strong>de</strong>s Standortes photometrische Messungen <strong>de</strong>r Beleuchtungsstärke in Lux (lx) durchge-<br />

führt. Die Messwerte lagen im Bereich zwischen 0,03 und 0,11 lx. An Immissionspunkten<br />

entlang <strong>de</strong>s Mainufers in Klein- Krotzenburg lagen die Messwerte nach Angaben <strong>de</strong>r Trä-<br />

gerin <strong>de</strong>r Maßnahme zwischen 0,15 und 0,47 lx. Dort sei jedoch <strong>de</strong>r Einfluss von Licht und<br />

Lichtreflexionen <strong>de</strong>r gegenüberliegen<strong>de</strong>n Schleusenbeleuchtung gegeben. Der Immissi-<br />

onsrichtwert für die Aufhellung für Wohngebiete liege bei einem Lux.<br />

Die Messergebnisse zeigen nach Meinung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, dass die <strong>de</strong>rzeit<br />

betriebene Kraftwerksanlage eine nur unwesentliche Aufhellung <strong>de</strong>r Umgebung hervorru-<br />

fe.<br />

Im Falle <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>r Maßnahme wür<strong>de</strong>n Beleuchtungsanlagen im Bereich <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>rzeitigen offenen Kohlelagerung neu installiert, während im Bereich <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen<br />

Blöcke 1, 2 und 3 Beleuchtungsanlagen entfallen wür<strong>de</strong>n. Zu erwarten sei, dass im nördli-<br />

chen Ortsteil von Hainstadt, im südlichen Ortsteil von Klein- Auheim und im südlichen<br />

Ortsteil von Großauheim die Aufhellung zunehme. Die Messergebnisse zu <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit<br />

betriebenen fünf Kraftwerksblöcken zeigten jedoch <strong>de</strong>utlich, dass ein Erreichen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 124 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Überschreiten <strong>de</strong>s strengsten Immissionsrichtwertes von einem Lux im Fall <strong>de</strong>r Verwirkli-<br />

chung <strong>de</strong>r Maßnahme nicht zu besorgen sei.<br />

b) Lichtimmissionen durch Blendung<br />

Die mögliche Blendung wer<strong>de</strong> nach Aussagen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme maßgeblich<br />

durch Bauart, Aufstellung (Lichtpunkthöhe und Neigung) und Bestückung <strong>de</strong>r Leuchten<br />

bestimmt. Wenn ein direkter Blickkontakt aus <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>r Wohnbebauung in die<br />

Reflektorfläche vermie<strong>de</strong>n beziehungsweise wegen ausschließlich nach unten abstrahlen-<br />

<strong>de</strong>r Leuchten mit planem Schutzglas minimiert sei, seien in Entfernungen von 250 m und<br />

mehr auch für die Wohnbevölkerung keine erheblichen Belästigungen durch Blendung zu<br />

befürchten.<br />

Der von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme beauftragte Sachverständige empfiehlt zur Vermei-<br />

dung von erheblichen Belästigungen in <strong>de</strong>r Nachbarschaft durch Lichtimmissionen, dass<br />

• ausschließlich nach unten abstrahlen<strong>de</strong> Leuchten mit planem Schutzglas verwen<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

• <strong>de</strong>r angestrebte Aufneigungswinkel gegenüber <strong>de</strong>r Horizontalen maximal 10° nicht<br />

überschreiten solle. Soweit aus technischen Grün<strong>de</strong>n Strahler mit größeren Aufnei-<br />

gungen eingesetzt wür<strong>de</strong>n, müsste (zum Beispiel an Übergabestellen) <strong>de</strong>r Strahler<br />

so ausgerichtet wer<strong>de</strong>n, dass ein direkter Blickkontakt aus <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>r be-<br />

nachbarten Wohnbevölkerung in die Reflektorfläche vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>.<br />

• unnötige Lichtpunkthöhen vermie<strong>de</strong>n, gegebenenfalls eine <strong>de</strong>zentrale Ausleuch-<br />

tung mit einer größeren Anzahl Leuchten angestrebt wer<strong>de</strong>n solle.<br />

• im Hinblick auf die Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Fauna soweit mög-<br />

lich insektenfreundliche Natrium- Dampflampen beziehungsweise LED- Leuchten<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> eingewandt, als negative Auswirkung<br />

<strong>de</strong>r geplanten Maßnahme seien die Lichtimmissionen durch <strong>de</strong>n erhöhten Güter- und<br />

LKW -Verkehr zu berücksichtigen. Dadurch wür<strong>de</strong>n die Anwohner <strong>de</strong>r Hauptverkehrsstra-<br />

ßen, <strong>de</strong>s Schienennetzes und <strong>de</strong>s Umschlaghafens nachts erhöhten Lichtimmissionen<br />

ausgesetzt. Insbeson<strong>de</strong>re während <strong>de</strong>r Bauzeit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme seien Beein-<br />

trächtigungen durch Lichtimmissionen zu befürchten.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Mensch Seite 125<br />

3. Bewertung<br />

Der betriebsbedingte Verkehr fin<strong>de</strong>t ausschließlich tagsüber statt. Unabhängig davon ist<br />

die Beleuchtung von Kraftfahrzeugen, die sich während <strong>de</strong>r Dunkelstun<strong>de</strong>n auf öffentli-<br />

chen Verkehrswegen fortbewegen, zur Vermeidung von Unfällen gesetzlich vorgeschrie-<br />

ben, das heißt unvermeidbar und damit für die Anwohner nicht als unzumutbar einzustu-<br />

fen.<br />

Zu<strong>de</strong>m können im Rahmen <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-<br />

verfahrens die Empfehlungen <strong>de</strong>s Sachverständigen zum Schutz vor Lichtimmissionen in<br />

Form von Nebenbestimmungen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme verbindlich aufgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies beinhaltet auch die Kontrolle <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Licht- Immissionsrichtwerte<br />

durch photometrische Messungen.<br />

Ebenfalls im immissionsschutzrechtlichen Verfahren können mögliche Lichtimmissionen<br />

durch <strong>de</strong>n Baustellenbetrieb entsprechend <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorgaben reglementiert<br />

wer<strong>de</strong>n. Den Ausführungen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wird <strong>de</strong>shalb von Seiten <strong>de</strong>s<br />

Regierungspräsidiums Darmstadt gefolgt.<br />

VIII. Erholung<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, dass im Untersuchungsraum mit einem Radius von<br />

10 km um <strong>de</strong>n Kraftwerksstandort die Mainebene und die Ausläufer <strong>de</strong>s Spessarts eine<br />

Vielzahl von Erholungsmöglichkeiten böten. Die landschaftsgebun<strong>de</strong>ne Erholung kon-<br />

zentriere sich auf die großen Waldflächen <strong>de</strong>s Vorspessarts im Nordosten, die Waldflä-<br />

chen im Westen und auf die Ba<strong>de</strong>seen. Die Wäl<strong>de</strong>r seien mit einem gut erschlossenen<br />

Wan<strong>de</strong>rwegenetz ausgestattet. Dieses erstrecke sich auch über Wiesen und Weinberge<br />

und böte an Aussichtspunkten einen weiten Blick auf die Täler. Für die Freizeit- und Erho-<br />

lungsnutzung <strong>de</strong>r Menschen im Sichtbereich <strong>de</strong>s Kraftwerkes seien insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r<br />

Mainuferweg und das Regionalparkprojekt Hohe Straße von Be<strong>de</strong>utung. Diverse histori-<br />

sche und kulturelle Anziehungspunkte entlang <strong>de</strong>s Limes und im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n<br />

Brü<strong>de</strong>rn Grimm dienten vor allem <strong>de</strong>n Bewohnern <strong>de</strong>s Rhein- Main- Gebietes zur Freizeit-<br />

und Erholungsnutzung. Für die Freizeitgestaltung stün<strong>de</strong>n im Untersuchungsraum vielfäl-<br />

tige Einrichtungen zur Verfügung, wie zum Beispiel <strong>de</strong>r Wildpark in Klein- Auheim, das<br />

Umweltzentrum in <strong>de</strong>r Kinzigaue sowie mehrere Freibä<strong>de</strong>r und zahlreiche Sportplätze. Zu<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 126 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

<strong>de</strong>n kulturellen Einrichtungen im Untersuchungsraum gehörten verschie<strong>de</strong>ne Museen<br />

sowie Veranstaltungsorte für Konzerte, Theaterstücke und an<strong>de</strong>re Aufführungen unter<br />

an<strong>de</strong>rem im Congress Park Hanau und im Amphitheater. Insgesamt seien die Erholungs-<br />

nutzung, die Freizeitinfrastruktur und <strong>de</strong>r Tourismus im Untersuchungsraum von hoher<br />

Be<strong>de</strong>utung.<br />

Durch das bestehen<strong>de</strong> Kraftwerk sei eine Vorbelastung <strong>de</strong>s Naturerlebnisses vorhan<strong>de</strong>n.<br />

Auf <strong>de</strong>n Freiflächen zwischen <strong>de</strong>n Ortslagen und <strong>de</strong>m Kraftwerk, die zur Feieraben<strong>de</strong>rho-<br />

lung genutzt wür<strong>de</strong>n, führe die geplante Maßnahme aufgrund <strong>de</strong>r großvolumigen Bau-<br />

werke und großen Bauwerkshöhen zu einer mäßigen Verschlechterung <strong>de</strong>s Naturerleb-<br />

nisses. Die Auswirkungen seien bei Verwirklichung <strong>de</strong>r GuD- Variante im Vergleich zur<br />

geplanten Maßnahme etwas geringer. Generell wer<strong>de</strong> bei dieser Variante <strong>de</strong>r Kühlturm<br />

durch seine geringere Höhe visuell rascher in die bestehen<strong>de</strong> Kulisse integriert als bei <strong>de</strong>r<br />

geplanten Maßnahme, welches das Wahrnehmungsempfin<strong>de</strong>n nachhaltig beeinflussen<br />

könne. Die Schornsteine <strong>de</strong>r GuD- Variante betonten allerdings mit ihrer Höhe von 155 m<br />

die Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>s Kraftwerks nach Westen zum Main hin stärker als die verfahrensge-<br />

genständliche Maßnahme. Die Nullvariante entspreche <strong>de</strong>r jetzigen Situation. Betroffen<br />

von <strong>de</strong>n landschaftsbildrelevanten Bauwerken <strong>de</strong>r Varianten seien vor allem die Erho-<br />

lungsflächen und Siedlungsrandbereiche im Nahbereich sowie die Sichtachsen <strong>de</strong>r nahe-<br />

gelegenen Ortschaften Großauheim, Großkrotzenburg, Hainburg und Klein- Auheim.<br />

Sowohl Steinheim als auch Seligenstadt mit ihren historischen Ortskernen lägen bereits in<br />

einem Abstand, <strong>de</strong>r die Auswirkungen abmin<strong>de</strong>re.<br />

Eine Verschlechterung für die Freizeit und Erholungsnutzung gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo<br />

infolge <strong>de</strong>r Immissionen von Geräuschen o<strong>de</strong>r Luftschadstoffen sowie durch die Verschat-<br />

tung durch Kühlturmschwa<strong>de</strong>n sei nicht zu befürchten.<br />

Für <strong>de</strong>n Nutzungsanspruch Freizeit und Erholung <strong>de</strong>s Menschen seien die skizzierten Be-<br />

einträchtigungen nicht als erheblich nachteilig im Sinne <strong>de</strong>s zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n Bewer-<br />

tungsschemas <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsstudie zu bewerten.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wird eingewandt, durch die Umsetzung <strong>de</strong>r Maßnahme wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Freizeit- und Erho-<br />

lungsfaktor weiter gemin<strong>de</strong>rt und beeinträchtigt. Das Landschaftsbild als Faktor für <strong>de</strong>n<br />

Erholungswert von Flächen wer<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n Freiflächen <strong>de</strong>r um das Kraftwerk gelegenen<br />

Gemein<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re entlang <strong>de</strong>s Mains, durch die geplante Maßnahme gravierend<br />

verän<strong>de</strong>rt. Die Freizeitqualität im Bereich <strong>de</strong>s Mainufers und auf <strong>de</strong>m Main wer<strong>de</strong> außer-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Bo<strong>de</strong>n Seite 127<br />

<strong>de</strong>m auch durch die Immissionen von Luftschadstoffen, die Kohletransporte o<strong>de</strong>r die<br />

Mainwasserentnahme vermin<strong>de</strong>rt.<br />

Das bestehen<strong>de</strong> Kraftwerk in <strong>de</strong>r Mainaue sei als enormer Störfaktor für Erholungssu-<br />

chen<strong>de</strong> zu bewerten, da dadurch die rechtsmainische Verbindung unterbrochen wer<strong>de</strong>.<br />

Die Möglichkeit, <strong>de</strong>n Erholungswert nach Abbau <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3 durch Renaturierung<br />

zu verbessern und Teile <strong>de</strong>r Aue wie<strong>de</strong>r begehbar zu machen, wer<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n Neubau<br />

verhin<strong>de</strong>rt. Insofern stelle die Maßnahme im Vergleich mit <strong>de</strong>r Nullvariante keine Verbes-<br />

serung son<strong>de</strong>rn eine Verschlechterung dar.<br />

Die geplante Maßnahme habe negative Auswirkungen unter an<strong>de</strong>rem auf <strong>de</strong>n Tourismus<br />

im vor<strong>de</strong>ren Spessart sowie im O<strong>de</strong>nwald. Dieser Frage wer<strong>de</strong> jedoch nicht genügend<br />

Be<strong>de</strong>utung beigemessen. Außer<strong>de</strong>m sei das Ergebnis, dass im Nahbereich nur die Beein-<br />

trächtigungen <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s und nicht die <strong>de</strong>r Freizeit- und Erholungsfunktion als<br />

erheblich eingestuft wür<strong>de</strong>n, nicht plausibel.<br />

3. Bewertung<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Auswirkungsprognose und <strong>de</strong>s Variantenvergleiches <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme sind im Wesentlichen plausibel. Allerdings muss zusätzlich berücksichtigt wer-<br />

<strong>de</strong>n, dass die beim Schutzgut Landschaft angeführte Überprägung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

im Nahbereich, wie von <strong>de</strong>n Beteiligten geltend gemacht, auch als starke Verschlechte-<br />

rung <strong>de</strong>r Erholungsfunktion zu werten ist. Das Regierungspräsidium Darmstadt stuft die<br />

dargestellte Beeinträchtigung <strong>de</strong>shalb abweichend von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme für<br />

die Freizeit- und Erholungsfunktion als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne <strong>de</strong>s Geset-<br />

zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ein.<br />

E. Schutzgut Bo<strong>de</strong>n<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme:<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme geht davon aus, dass we<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Maßnahme noch von<br />

<strong>de</strong>n geprüften Varianten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorbelastungen erhebliche negative<br />

Auswirkungen ausgehen. Sie gibt an, mögliche Einflüsse <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme auf<br />

das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n ergäben sich durch baubedingte Einflüsse, durch die Flächeninan-<br />

spruchnahme, die Deposition von Luftschadstoffen sowie – indirekt – durch Abfälle.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 128 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

1. Baubedingte Einflüsse<br />

Baubedingte, temporäre Einflüsse, wie Emissionen von Kraftfahrzeugen, die Lagerung von<br />

Materialien o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re, auf einzelne Bauabschnitte begrenzte, diffuse Quellen auf <strong>de</strong>m<br />

Betriebsgelän<strong>de</strong> seien aus Sicht <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nschutzes sowohl aufgrund ihrer zeitlichen Be-<br />

grenzung als auch unter Bezug auf die Quantität <strong>de</strong>r emittierten Stoffe für die raumordne-<br />

rische Bewertung nicht relevant.<br />

2. Flächeninanspruchnahme<br />

Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n durch Versiegelung und Aushub seien räumlich auf <strong>de</strong>n<br />

eigentlichen Standort <strong>de</strong>r Maßnahme begrenzt, da diese auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />

Staudinger umgesetzt wür<strong>de</strong>. Dabei sei geplant, insbeson<strong>de</strong>re Flächen <strong>de</strong>s bisherigen<br />

offenen Kohlelagerplatzes in Anspruch zu nehmen.<br />

Die Flächeninanspruchnahme durch die Errichtung neuer Gebäu<strong>de</strong> sei für die geplante<br />

Maßnahme geringfügig höher als für die GuD- Variante. Es han<strong>de</strong>le sich überwiegend um<br />

anthropogen <strong>de</strong>utlich vorgeprägte Flächen. Die Nullvariante nehme gegenüber <strong>de</strong>m Sta-<br />

tus Quo keine weiteren Flächen in Anspruch.<br />

3. Deposition vorhabensbedingter Luftschadstoffe<br />

Nach Aussage <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wer<strong>de</strong>n die natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen wäh-<br />

rend <strong>de</strong>r Betriebsphase durch <strong>de</strong>n Eintrag von luftgetragenen Schadstoffen nicht nen-<br />

nenswert beeinträchtigt. Die Bewertung <strong>de</strong>r Schadstoff<strong>de</strong>position anhand <strong>de</strong>r Orientie-<br />

rungswerte nach <strong>de</strong>r Verwaltungsvorschrift zur Ausführung <strong>de</strong>s Gesetzes über die Um-<br />

weltverträglichkeitsprüfung und anhand <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong>swerte nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>n-<br />

schutz- und Altlastenverordnung zeige, dass die durch die verfahrensgegenständliche<br />

Maßnahme verursachte maximale Zusatzbelastung unterhalb <strong>de</strong>r jeweiligen Irrelevanz-<br />

schwellen liege. Dies gelte auch für die GuD- Variante und die Nullvariante.<br />

4. Auswirkungen durch Nebenprodukte und Abfälle (indirekt)<br />

Nach Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bestehen die während <strong>de</strong>r Bauphase anfal-<br />

len<strong>de</strong>n Abfälle im Wesentlichen aus Bo<strong>de</strong>naushub und Betonaufbruch. Diese seien einer<br />

geeigneten Entsorgung beziehungsweise Verwertung zuzuführen.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Qualitätsnormen im Rahmen <strong>de</strong>r Produktüberwachung seien<br />

durch die Verwertung von Nebenprodukten sowie die Einhaltung zugelassener Entsor-<br />

gungswege bei <strong>de</strong>r Beseitigung von Abfällen in <strong>de</strong>r Betriebsphase keine nachteiligen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Bo<strong>de</strong>n Seite 129<br />

Auswirkungen durch die geplante Maßnahme und die geprüften Varianten auf das Schutz-<br />

gut Bo<strong>de</strong>n zu erwarten. Dies gelte für alle im Anlagenbetrieb anfallen<strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen<br />

Nebenprodukte und Abfälle.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

1. Luft- Bo<strong>de</strong>nmessnetz<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wur<strong>de</strong> durch die bayerischen Bo<strong>de</strong>n- und Land-<br />

wirtschaftsbehör<strong>de</strong>n bezüglich eines Luft- und Bo<strong>de</strong>nmessnetzes gefor<strong>de</strong>rt, im Umkreis<br />

von 10 km um <strong>de</strong>n Emittenten ein Bo<strong>de</strong>nmessnetz entsprechend <strong>de</strong>r TA-Luft aufzubauen.<br />

Dieses solle land- und forstwirtschaftliche Standorte in Bayern entsprechend <strong>de</strong>r betroffe-<br />

nen Flächenanteile mit einbeziehen. Das Luft- und Bo<strong>de</strong>nmessnetz solle hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Flächenauswahl aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmt sein. Im Bezug auf ein Gesamtkonzept für das<br />

Bo<strong>de</strong>nmessnetz wur<strong>de</strong> vorgebracht, dass aus <strong>de</strong>m Gutachten <strong>de</strong>s TÜV Nord nicht ersicht-<br />

lich sei, welches Gesamtkonzept <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>nmessnetz zugrun<strong>de</strong> liege. Es sei nicht ausrei-<br />

chend und nachvollziehbar dargelegt, nach welchen Kriterien die Auswahl <strong>de</strong>r Messpunk-<br />

te vorgenommen wor<strong>de</strong>n sei. Nach <strong>de</strong>n vorgelegten Unterlagen seien zur Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

Vorbelastung nur im Bereich <strong>de</strong>s primären und sekundären Maximums <strong>de</strong>r Staub<strong>de</strong>posi-<br />

tion auf Acker- und Grünlandflächen Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>r Bun-<br />

<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung in zwei Tiefen durchgeführt wor<strong>de</strong>n. Ansons-<br />

ten seien zur Ermittlung <strong>de</strong>r Vorbelastung Ergebnisse von 30 Beprobungen von Acker-<br />

und Grünlandflächen aus <strong>de</strong>m Teilgutachten „Bo<strong>de</strong>n- Vorbelastung zur Umweltverträg-<br />

lichkeitsuntersuchung Klärschlamm- Mitverbrennung im Kraftwerk Staudinger“ aus <strong>de</strong>m<br />

Jahre 1994 herangezogen wor<strong>de</strong>n. Die hierbei zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Auswahlkriterien sei-<br />

en ebenfalls nicht dargestellt wor<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m gehe aus <strong>de</strong>n Unterlagen nicht hervor,<br />

auf welche Bo<strong>de</strong>ntiefe sich die Werte beziehen. Es sei auch keine räumliche Zuordnung<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse möglich. Darüber hinaus wur<strong>de</strong> kritisiert, dass aus <strong>de</strong>n Unterlagen nicht<br />

ein<strong>de</strong>utig hervorgehe, inwieweit das bisherige Bo<strong>de</strong>nmessnetz auch land- und forstwirt-<br />

schaftliche Flächen in Bayern berücksichtige. Unklar sei auch, welche Bo<strong>de</strong>nmesspunkte<br />

Hintergrundwerte darstellten.<br />

2. Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen, Untersuchungsmethodik und -umfang<br />

Die Wahl <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nprobenstandorte sei für eine Interpretation unzureichend dargelegt<br />

wor<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Standortwahl solle auf einen repräsentativen, möglichst homogenen (na-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 130 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

türlichen) Bo<strong>de</strong>naufbau Wert gelegt wer<strong>de</strong>n. Es solle zu<strong>de</strong>m die Eignung <strong>de</strong>s Standortes<br />

zur Ermittlung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nvorbelastung berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Aus fachlicher Sicht seien<br />

für die Untersuchung von über Luftpfa<strong>de</strong> eingetragene Schadstoffe in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n Wald-<br />

standorte aussagekräftiger als Acker- und Grünlandstandorte.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen nach Inbetriebnahme wur<strong>de</strong><br />

zu<strong>de</strong>m angeregt, dass im Beprobungskonzept nur für die zwei Acker- beziehungsweise<br />

Grünlandflächen im Bereich <strong>de</strong>s primären und sekundären Maximums <strong>de</strong>r Deposition ei-<br />

ne Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Untersuchungen nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren nach Inbe-<br />

triebnahme <strong>de</strong>s Kraftwerks angegeben wer<strong>de</strong>. Das Gutachten gebe weiterhin keine Aus-<br />

künfte darüber, wie mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Punkten <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nmessnetzes verfahren wer<strong>de</strong>n<br />

solle. Es sei eine Wie<strong>de</strong>rholung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen an <strong>de</strong>n Hauptaufschlagpunk-<br />

ten im Abstand von fünf Jahren, an <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Punkten <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nmessnetzes im Ab-<br />

stand von min<strong>de</strong>stens zehn Jahren erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> zu <strong>de</strong>r Thematik „Probenahmeprotokolle und Standortbeschrieb“ vor-<br />

getragen, dass für die Qualitätssicherung sowohl die Probenahme (Anzahl <strong>de</strong>r Einstiche je<br />

Mischprobe, Probenahmegerät) als auch die Probenaufbereitung zu dokumentieren sei-<br />

en. Für die Interpretation von Bo<strong>de</strong>ndaten und die Übertragbarkeit <strong>de</strong>r Ergebnisse auf<br />

nicht untersuchte Flächen sei ein bo<strong>de</strong>nkundlicher Min<strong>de</strong>stbeschrieb, wie ihn <strong>de</strong>r Kurz-<br />

beschrieb nach KA 5 <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>rarbeitsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>n (LABO) darstelle, erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

In <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme vorgelegten Unterlagen fehlten Angaben über die<br />

Erfassung „beurteilungserheblicher örtlicher Gegebenheiten“ im Sinne <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo-<br />

<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung. Eine Interpretation <strong>de</strong>r standortbezogenen Analy-<br />

sedaten zur Untersuchung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nvorbelastung im <strong>Beurteilung</strong>sgebiet sei ohne ergän-<br />

zen<strong>de</strong> Standortangaben nicht möglich.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Untersuchungsparameter wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Anregungen und Be<strong>de</strong>nken darauf<br />

hingewiesen, dass bisher im Bo<strong>de</strong>n nur Schwermetalle und bei <strong>de</strong>n Untersuchungen im<br />

Bereich <strong>de</strong>s primären und sekundären Staubmaximums zusätzlich Thallium und Arsen be-<br />

stimmt wor<strong>de</strong>n seien. Da bei Verbrennungsvorgängen Polyzyklische Aromatische Koh-<br />

lenwasserstoffe (PAKe) eine erhebliche Rolle spielten, sei auch die Bestimmung von<br />

PAK16 im Bo<strong>de</strong>n erfor<strong>de</strong>rlich. Weiter sei für eine Abschätzung <strong>de</strong>r Auswirkungen im Hin-<br />

blick auf <strong>de</strong>n Wirkungspfad Bo<strong>de</strong>n – Pflanze eine Erfassung <strong>de</strong>r wesentlichen Bo<strong>de</strong>nkenn-<br />

größen wie Bo<strong>de</strong>nart, pH- Wert und <strong>de</strong>r Gehalt an organischen Substanzen, die einen we-<br />

sentlichen Einfluss auf das Vorhan<strong>de</strong>nsein von Schwermetallen hätten, auf landwirtschaftli-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Bo<strong>de</strong>n Seite 131<br />

chen Flächen erfor<strong>de</strong>rlich. Diese Bo<strong>de</strong>nkenngrößen seien bei keiner <strong>de</strong>r vorgelegten Un-<br />

tersuchungen bestimmt wor<strong>de</strong>n.<br />

3. <strong>Beurteilung</strong>sgrundlagen<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r Luftschadstoffe für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong><br />

nach Meinung <strong>de</strong>r Einwen<strong>de</strong>r das Filter-, Puffer- und Speichervermögen <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n nur<br />

unzureichend berücksichtigt. Eine quantitative <strong>Beurteilung</strong> habe nicht stattgefun<strong>de</strong>n. Die<br />

Bo<strong>de</strong>nversauerung führe zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Retentionsvermögens <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns für<br />

Schwermetalle. Es sei eine vertiefen<strong>de</strong> Betrachtung <strong>de</strong>s Retentionsvermögens <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n<br />

gegenüber Schwermetallen sowie eine <strong>Beurteilung</strong> über die Gefährdung für die Wir-<br />

kungspfa<strong>de</strong> Bo<strong>de</strong>n-Pflanze und Bo<strong>de</strong>n-Grundwasser erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Für das methodische Vorgehen zur Bo<strong>de</strong>nfunktionsbewertung wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n „Metho<strong>de</strong>n-<br />

katalog zur Bewertung natürlicher Bo<strong>de</strong>nfunktionen, <strong>de</strong>r Archivfunktion <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r<br />

Nutzungsfunktion ´Rohstofflagerstätte` nach Bun<strong>de</strong>sbo<strong>de</strong>nschutzgesetz sowie <strong>de</strong>r Emp-<br />

findlichkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns gegenüber Erosion und Verdichtung“ aus <strong>de</strong>m Jahr 2007 hinge-<br />

wiesen.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> bemängelt, dass für eine fachliche <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nvorbelastung<br />

im Untersuchungsgebiet wesentliche Interpretationshilfen fehlten. Für die Interpretation<br />

<strong>de</strong>r Analyseergebnisse hinsichtlich <strong>de</strong>r Vergleichbarkeit mit <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nwerten <strong>de</strong>r Bun-<br />

<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung und in Bezug auf eine Abschätzung <strong>de</strong>r Aus-<br />

wirkungen auf die Bo<strong>de</strong>nfunktionen seien die Erfassung wesentlicher Bo<strong>de</strong>nkennwerte<br />

(mit Angabe <strong>de</strong>r Analysemetho<strong>de</strong>n) sowie Informationen zur Standortwahl, Standortdaten<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Hierzu sei die Bestimmung folgen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nparameter unabdingbar: pH-<br />

Wert, Carbonatgehalt, Gehalt an organischem Kohlenstoff, effektive und potentielle Kati-<br />

onen- Austauschkapazität.<br />

4. Saurer Regen<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass bereits heute die Natur<br />

Anzeichen von Übersäuerung <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n aufweise. So wür<strong>de</strong>n heute beispielsweise<br />

Flechten auftreten, die vorher nicht bei uns heimisch gewesen seien. Die Wäl<strong>de</strong>r seien<br />

durch sauren Regen geschädigt. Für die spezielle Kühlturmtechnik <strong>de</strong>r verfahrensgegen-<br />

ständlichen Maßnahme sei daher darzulegen, in welcher Weise sich die dort freigesetzten<br />

Schadstoffe in die Kühlturmschwa<strong>de</strong>n mischten o<strong>de</strong>r in Wassertröpfchen diffundierten. Es<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 132 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

sei zu untersuchen, inwieweit sich durch die Vermischung saure Tröpfchen bil<strong>de</strong>n und wie<br />

<strong>de</strong>r durch die Kühlturmbeimischung gezielt erzeugte saure Nebel sich als saurer Regen in<br />

<strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Standorts Staudinger nie<strong>de</strong>rschlage.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> vorgebracht, dass <strong>de</strong>r Untersuchungsraum nicht ausreichend ausgewei-<br />

tet wor<strong>de</strong>n sei. Die Belastungen <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger seien weit über diesen Unter-<br />

suchungsraum hinaus spürbar. Gera<strong>de</strong> im Gesamtraum Spessart seien Wald und Bo<strong>de</strong>n<br />

und damit letztendlich auch <strong>de</strong>r Mensch durch <strong>de</strong>n „Sauren Regen“ beeinträchtigt. Die<br />

Deposition <strong>de</strong>r Luftschadstoffe, Stoffumwandlung auf <strong>de</strong>m Luftpfad und eine mögliche<br />

Gesundheitsgefährdung durch Bo<strong>de</strong>nbelastungen beim Gelangen <strong>de</strong>r Schadstoffe über<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen in die Nahrungskette sei nicht ausreichend untersucht<br />

wor<strong>de</strong>n. Verstärkt sei hier die Gefahr irreversibler Schädigungen durch Schadstoffeinträ-<br />

ge über die Luft in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n und bis ins Grundwasser durch die äußerst geringe Puffer-<br />

fähigkeit <strong>de</strong>r Buntsandsteinbö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Spessarts gegeben.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> im Hinblick auf das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n vorgetragen, dass durch <strong>de</strong>n Aus-<br />

stoß von circa 4.000 Tonnen pro Jahr Schwefeldioxid die Bö<strong>de</strong>n versauerten und dadurch<br />

bedingt eine erhöhte Kalkeinbringung erfor<strong>de</strong>rlich sei. Saurer Regen verursache Umwelt-<br />

schä<strong>de</strong>n an Gebäu<strong>de</strong>n und Natur, was mit erheblichen Kosten für <strong>de</strong>n Steuerzahler ver-<br />

bun<strong>de</strong>n sei.<br />

5. Zusatzbelastung durch Schadstoffeinträge<br />

In <strong>de</strong>n eingegangenen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong> weiterhin vorgebracht, dass<br />

durch die geplante Maßnahme die Menge an emittierten Schadstoffen zunehmen wer<strong>de</strong><br />

und somit mit einer erhöhten Anreicherung von Schadstoffen im Bo<strong>de</strong>n und daraus fol-<br />

gend mit einer zusätzlichen Grundwasserverunreinigung zu rechnen sei.<br />

Es wur<strong>de</strong> kritisiert, dass im Gutachten nur mit einer zusätzlichen Jahresbelastung in Höhe<br />

von 2 kg Schwefel pro ha*a gerechnet wer<strong>de</strong>, wobei auch diese Zusatzbelastung im Hin-<br />

blick auf die angegebene Hintergrundbelastung von 13 bis 19 kg Schwefel pro ha*a kei-<br />

nesfalls als nicht signifikant zu bezeichnen sei. In <strong>de</strong>n Unterlagen seien die prognostizier-<br />

ten Frachten in Höhe von 0,4 kg NO2 pro ha*a, 6 kg SO2 pro ha*a und 3 kg Staub pro ha*a<br />

mit zulässigen Einträgen durch die Landwirtschaft gemäß <strong>de</strong>r Düngeverordnung vergli-<br />

chen wor<strong>de</strong>n. Dieser Vergleich entbehre jeglichen Fachverständnisses.<br />

Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Auswirkungen durch Nebenprodukte und Abfälle<br />

(zum Beispiel Flugasche) auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n nur unzureichend behan<strong>de</strong>lt wor<strong>de</strong>n seien. Es<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Bo<strong>de</strong>n Seite 133<br />

wur<strong>de</strong> die Frage gestellt, ob bei <strong>de</strong>r lmmissionsprognose auch eventuell stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

chemische Reaktionen berücksichtigt wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass zur <strong>Beurteilung</strong> <strong>de</strong>r Deposition von Schwermetallen<br />

die zulässige zusätzliche Fracht nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung<br />

herangezogen wor<strong>de</strong>n sei. Dabei sei jedoch nicht erwähnt wor<strong>de</strong>n, dass dieser Wert für<br />

zusätzliche Frachten aus allen Quellen gelte, sodass hier ein falscher Eindruck bezüglich<br />

<strong>de</strong>r Begrenzung von Schadstoffen entstehe. Nach <strong>de</strong>r Verordnung seien die Einwirkun-<br />

gen von Schadstoffen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n über Luft, Gewässer sowie durch unmittelbare Ein-<br />

träge zu beachten. Auch wenn die ermittelten zusätzlichen Bo<strong>de</strong>nbelastungen durch die<br />

geplante Maßnahme unter <strong>de</strong>n Grenzwerten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenver-<br />

ordnung blieben, so wer<strong>de</strong> sich die Situation gegenüber <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Vorbelastung<br />

durch die Maßnahme bei Blei um 7 %, bei Cadmium um 30 %, bei Chrom um 7 %, bei<br />

Kupfer um 11 %, bei Nickel um 14 % und bei Quecksilber um 19 % verschlechtern. Dies<br />

sei mit <strong>de</strong>r im Regionalplan Südhessen 2000 gefor<strong>de</strong>rten ökologischen Verbesserung<br />

nicht vereinbar. Die Gesundheitsgefährdung durch diese Bo<strong>de</strong>nbelastungen beim Ge-<br />

langen <strong>de</strong>r Schadstoffe in die Nahrungskette sei nach Ansicht <strong>de</strong>r Einwen<strong>de</strong>r nicht ausrei-<br />

chend untersucht wor<strong>de</strong>n.<br />

6. Altlasten<br />

Es wur<strong>de</strong> ferner darauf hingewiesen, dass auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme zahlreiche Chemikalien und Munitionsreste, nicht zuletzt nach <strong>de</strong>m Zweiten<br />

Weltkrieg, abgelagert wor<strong>de</strong>n seien. Mit Baubeginn wür<strong>de</strong>n diese Altlasten freigesetzt<br />

und Gefahren für die Umwelt geschaffen. Die Frage einer möglichen Bo<strong>de</strong>nbelastung sei<br />

daher auch einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ebenfalls zu untersuchen sei, wodurch<br />

die Belastungen mit Phenol im Hergerswiesenbach verursacht wor<strong>de</strong>n seien.<br />

III. Bewertung<br />

Die vorgelegten Untersuchungen sind geeignet, zulässige zusätzliche Frachten nach<br />

BBodSchV und Irrelevanzkriterien nach UVPVwV abzuschätzen. Die zulässigen Frachten<br />

nach BBodSchV wer<strong>de</strong>n für die geplante Maßnahme sowie die vertieft untersuchten Vari-<br />

anten <strong>de</strong>utlich unterschritten. Zusätzliche Akkumulationen für Schwermetalle sind im Sin-<br />

ne <strong>de</strong>r UVPVwV irrelevant. Gleichwohl sollte die Untersuchungsreihe um weitere Proben-<br />

nahmen ergänzt wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n ist ein Monitoring (alle 5 Jahre Wie<strong>de</strong>rholungs-<br />

beprobungen) vorgesehen. Daher sollte die Nullbeprobung so ausgeführt wer<strong>de</strong>n, dass<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 134 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

sie mit <strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>rholungsbeprobungen vergleichbar wird. Dieses wird durch Abarbei-<br />

tung <strong>de</strong>r Hinweise unter 1. Teil:C.IV sicher gewährleistet.<br />

1. Luft- Bo<strong>de</strong>nmessnetz, Messmethodik, Messumfang<br />

Die vorgebrachten Anregungen und Be<strong>de</strong>nken in Bezug auf das Bo<strong>de</strong>nmessnetz, die Bo-<br />

<strong>de</strong>nuntersuchungen, die Untersuchungsmethodik sowie <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r Untersuchungen<br />

wur<strong>de</strong>n durch Festlegung entsprechen<strong>de</strong>r Hinweise 1. Teil:C berücksichtigt. Dabei hat<br />

die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen durch erneute Bo<strong>de</strong>nprobenah-<br />

men zu ergänzen. Zum einen sind an <strong>de</strong>n Standorten <strong>de</strong>r höchsten Zusatzbelastungen<br />

(Maxima trockene Deposition) bei gleichzeitiger Belastung durch weitere Quellen sowie<br />

an Standorten <strong>de</strong>r höchsten Zusatzbelastung (Maxima nasse Deposition) Bo<strong>de</strong>nproben zu<br />

entnehmen. Bereiche <strong>de</strong>r Maxima trockener und nasser Deposition stellen auch gleichzei-<br />

tig Bereiche größtmöglicher Bo<strong>de</strong>neinträge dar. Der Parameterumfang wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m<br />

Parameterumfang Luft abgeglichen und um weitere Parameter ergänzt. Die chemischen<br />

Analysen sind weiterhin einer Qualitätssicherungsmaßnahme nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>n-<br />

schutz- und Altlastenverordnung zu unterziehen. Auch die Probenahme, Dokumentation<br />

und die Wahl <strong>de</strong>r Beprobungstiefen haben sich an <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlas-<br />

tenverordnung zu orientieren. Weiterhin sind die Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen um die Ergeb-<br />

nisse <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nzustandserhebung im Wald (1. Wie<strong>de</strong>rholungsbeprobung) zu ergänzen<br />

und anhand dieser zu bewerten. Um alle Ergebnisse übersichtlich und in ihrer Bewertung<br />

nachvollziehbar zu gestalten, sind die Ergebnisse in einer Liste zusammen zu stellen und<br />

nach <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s-Bo<strong>de</strong>nschutz- und Altlastenverordnung zu bewerten. Darüber hinaus ist<br />

eine Übersichtskarte zu fertigen, die das Bo<strong>de</strong>n- und Luftmessstellennetz sowie die Berei-<br />

che <strong>de</strong>r höchsten trockenen und nassen Deposition im Untersuchungsgebiet darstellt.<br />

Abschließend sind die Bo<strong>de</strong>nfunktionen und Bo<strong>de</strong>nempfindlichkeiten in Anlehnung an<br />

einen Leitfa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bund / Län<strong>de</strong>r-Arbeitsgemeinschaft Bo<strong>de</strong>nschutz zu bewerten.<br />

Durch die ergänzen<strong>de</strong>n Untersuchungen wer<strong>de</strong>n auch die Anregungen bezüglich <strong>de</strong>r<br />

<strong>Beurteilung</strong>sgrundlagen berücksichtigt. Vertiefen<strong>de</strong> Betrachtungen und methodisches<br />

Vorgehen müssen auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Regelungen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>s- Bo<strong>de</strong>nschutz- und Alt-<br />

lastenverordnung erfolgen. Dadurch wer<strong>de</strong>n auch die angesprochenen Interpretationshil-<br />

fen dokumentiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) Seite 135<br />

2. Schwefel- Deposition (S)<br />

Soweit vorgetragen wur<strong>de</strong>, <strong>de</strong>r Ausstoß von Schwefeldioxid lasse die Bö<strong>de</strong>n versauern, ist<br />

zu entgegnen, dass für die Schwefel- Deposition im Bereich <strong>de</strong>r Hauptwindrichtung<br />

(Nord- Ost) eine mittlere zusätzliche Jahresbelastung von maximal 2 kg S / ha*a ermittelt<br />

wur<strong>de</strong>. Diese Zusatzbelastung wird als nicht signifikant eingestuft und führt zu keiner Zu-<br />

satzbelastung mit nachweisbaren Beeinträchtigungen.<br />

3. Schwermetall- Deposition<br />

Soweit vorgetragen wur<strong>de</strong>, dass sich durch die Schwermetall- Deposition die Situation<br />

gegenüber <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Vorbelastung durch die geplante Maßnahme beispielsweise<br />

bei Blei um 7 % verschlechtert, ist zu entgegnen, dass bei <strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r Zusatzbe-<br />

lastung das richtige Verhältnis gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n muss. Es wur<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Vorbelastungs-<br />

messung für Blei eine maximale Vorbelastung mit 73 mg/kg an S16 <strong>de</strong>tektiert und eine<br />

zusätzliche Fracht bei einer Laufzeit von 30 Jahren mit 0,0143 mg/kg angegeben. Dies<br />

be<strong>de</strong>utet, dass sich die Vorbelastung in 30 Jahren durch die geplante Maßnahme von<br />

73 mg/kg auf 73,0143 mg/kg erhöht und die Zusatzbelastung im Verhältnis zu Vorbelas-<br />

tung vernachlässigbar ist.<br />

Mögliche lokale Verunreinigungen auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

sind raumordnerisch nicht relevant. Sie wer<strong>de</strong>n im nachfolgen<strong>de</strong>n immissionsschutzrecht-<br />

lichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

F. Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer)<br />

I. Grundwasser<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

a) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Grundwasserqualität durch Stoffeinträge<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Immissionsprognose seien nach Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

die Immissionszusatzbelastungen von Luftschadstoffen ermittelt und bewertet wor<strong>de</strong>n.<br />

Die dabei ausgewiesenen Zusatzbelastungen seien so gering, dass keine diffusen Belas-<br />

tungen und keine nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser im Untersuchungsge-<br />

biet durch Einträge von Luftschadstoffen zu besorgen seien. Das gelte auch für die im<br />

Osten <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes ausgewiesenen Wasserschutzgebiete.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 136 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

b) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate durch Flächenverbrauch<br />

Sowohl für die geplante Maßnahme als auch für die GuD- Variante sei aufgrund <strong>de</strong>r Größe<br />

<strong>de</strong>r jeweils in Anspruch genommenen Flächen keine messbare Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r regiona-<br />

len Grundwasserneubildungsrate bedingt durch eine zusätzliche Flächenversiegelung zu<br />

erwarten.<br />

c) Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen<br />

Mit <strong>de</strong>n im Kraftwerk Staudinger eingesetzten wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen wer<strong>de</strong> ent-<br />

sprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften umgegangen. Es wür<strong>de</strong>n Sicherungssysteme<br />

gemäß <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Hessischen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />

wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) aufgebaut. Aufgrund dieser<br />

Maßnahmen könne das Eindringen wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoffe in das Grundwasser aus-<br />

geschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

d) Auswirkungen auf das Grundwasser<br />

Nach Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme seien auf das Grundwasser durch die ge-<br />

plante Maßnahme und die Varianten unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorbelastungen keine<br />

erheblichen negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Von <strong>de</strong>n öffentlichen Stellen sowie <strong>de</strong>n Bürgerinnen und Bürgern wur<strong>de</strong> vorgetragen,<br />

dass <strong>de</strong>r Baugrund in <strong>de</strong>r ehemaligen Flussschleife <strong>de</strong>s Mains für die großen Lasten <strong>de</strong>r<br />

geplanten Bauwerke keine ausreichen<strong>de</strong> Tragfähigkeit aufweise. Es sei mit einem Grund-<br />

bruch zu rechnen, <strong>de</strong>r zu einer nachhaltigen Verunreinigung <strong>de</strong>s Grundwassers führen<br />

könne. In <strong>de</strong>r Folge sei eine Gefährdung <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Wasserwerke und somit <strong>de</strong>r<br />

Trinkwasserversorgung <strong>de</strong>r Stadt Hanau zu befürchten.<br />

Im Allgemeinen sei zu befürchten, dass Schadstoffeinträge und Schadstoffanreicherungen<br />

über <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n grundsätzlich zu einer Belastung <strong>de</strong>s Grundwassers führen könnten. Ver-<br />

stärkt sei hier die Gefahr irreversibler Schädigungen durch Schadstoffeinträge in die Trink-<br />

wasserschutzgebiete in sensiblen Buntsandsteinbö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Spessarts gegeben. Hierdurch<br />

könne die öffentliche Trinkwasserversorgung beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) Seite 137<br />

3. Bewertung<br />

Die geplante Maßnahme und die geprüften Varianten stehen <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r Freiräu-<br />

me für <strong>de</strong>n Wasserhaushalt, hier für das Grundwasser, nicht entgegen, da durch die ge-<br />

plante Maßnahme und die vertieft geprüften Varianten kein im Hinblick auf die Grundwas-<br />

serneubildung be<strong>de</strong>utsamer Flächenverbrauch resultiert.<br />

Auch stehen die verfahrensgegenständliche Maßnahme und die geprüften Varianten <strong>de</strong>m<br />

Grundsatz zur flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Sicherstellung <strong>de</strong>r Grundversorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

mit Trinkwasser nicht entgegen, da kein zusätzlicher Trinkwasserverbrauch zu erwarten ist.<br />

Mögliche maßnahmenbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser sind über <strong>de</strong>n Wir-<br />

kungspfad Luft - Bo<strong>de</strong>n - Grundwasser <strong>de</strong>nkbar. Aufgrund <strong>de</strong>r Hinweise <strong>de</strong>s Regierungs-<br />

präsidiums Darmstadt für das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n (siehe 1. Teil:C.IV) wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme weitere Bo<strong>de</strong>nuntersuchungen gefor<strong>de</strong>rt, die ein differenziertes Bild über<br />

die <strong>de</strong>rzeitige Bo<strong>de</strong>nbelastung ergeben (Bo<strong>de</strong>nkataster). Aus <strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Daten können keine konkreten Anhaltspunkte über Stoffeinträge über <strong>de</strong>n Wirkungspfad<br />

Luft – Bo<strong>de</strong>n - Grundwasser abgeleitet wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren Fracht und Konzentration relevante<br />

negative Auswirkungen auf die Grundwasserqualität erwarten lassen. Aus diesem Grund<br />

wird <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme aufgegeben, eine Aussage im Hinblick auf <strong>de</strong>n Wir-<br />

kungspfad Luft – Bo<strong>de</strong>n – Grundwasser zu treffen, die die Ergebnisse <strong>de</strong>r vorzunehmen-<br />

<strong>de</strong>n Untersuchungen entsprechend 1. Teil:C.IV mit einbezieht.<br />

Auch gefähr<strong>de</strong>n die bauzeitlichen Grundwasserhaltungen nicht die Qualität <strong>de</strong>s Grund-<br />

wassers. Die Erfahrungen aus <strong>de</strong>n bereits durchgeführten Grundwasserhaltungsmaß-<br />

nahmen belegen die Richtigkeit <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme. Danach<br />

wird mit <strong>de</strong>m für die Sicherung <strong>de</strong>r Baugruben <strong>de</strong>r Hauptbauwerke vorgesehenen<br />

• temporären Spundwandverbau,<br />

• <strong>de</strong>m Einbin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n tertiären Ton,<br />

• <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>r Wasserhaltung innerhalb <strong>de</strong>r Baugrube sowie<br />

• <strong>de</strong>m Entspannen <strong>de</strong>s zweiten Grundwasserleiters<br />

in <strong>de</strong>r erweiterten Schutzzone 3 <strong>de</strong>s Wasserwerks I <strong>de</strong>r Stadtwerke Hanau sichergestellt,<br />

dass sowohl während <strong>de</strong>r Bauphase als auch dauerhaft negative Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter Bo<strong>de</strong>n und insbeson<strong>de</strong>re das Grundwasser vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 138 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

So wird durch die Art und Weise <strong>de</strong>r Baugrubensicherung und Wasserhaltung insbeson-<br />

<strong>de</strong>re die Gefahr<br />

• eines hydraulischen Grundbruchs,<br />

• einer Kontamination sowohl <strong>de</strong>s 1. (Oberen) als auch <strong>de</strong>s 2. Grundwasserleiters und<br />

• einer daraus resultieren<strong>de</strong>n qualitativen Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Wasserwerks I <strong>de</strong>r<br />

Stadtwerke Hanau<br />

verhin<strong>de</strong>rt. Für die bauzeitlichen Grundwasserhaltungsmaßnahmen ist von <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme jeweils eine wasserrechtliche Erlaubnis nach <strong>de</strong>m Wasserhaushaltsgesetz<br />

und <strong>de</strong>m Hessischen Wassergesetz zu beantragen. Soweit erfor<strong>de</strong>rlich, wird in diesem<br />

Zusammenhang durch geeignete Auflagen beziehungsweise Beweissicherungsmaßnah-<br />

men ausgeschlossen, dass negative Auswirkungen für das Grundwasser entstehen. Zu-<br />

<strong>de</strong>m ist darauf hinzuweisen, dass <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme im Grundwasser-<br />

abstrom <strong>de</strong>r Wasserversorgung <strong>de</strong>r Stadt Hanau dienen<strong>de</strong>r Wasserschutzgebiete liegt.<br />

Mögliche kleinräumige, standortbezogene Auswirkungen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme auf<br />

das Grundwasser wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s nachfolgen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens berücksichtigt. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Lage im geplan-<br />

ten und festgesetzten Wasserschutzgebiet und die daraus resultieren<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

für die Beschaffenheit <strong>de</strong>r technischen Anlagen sowie für <strong>de</strong>n Umgang mit wassergefähr-<br />

<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen.<br />

II. Oberflächengewässer (Fließgewässer / Stillgewässer)<br />

1. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Main, weisen nach <strong>de</strong>n<br />

Ausführungen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme starke anthropogene Verän<strong>de</strong>rungen auf. Die<br />

Gewässergüteklasse könne mit II (mäßig belastet) bis III (<strong>de</strong>utlich belastet) und die Struk-<br />

turgüte mit <strong>de</strong>r Güteklasse 6 (stark) bis 7 (übermäßig geschädigt) angegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf die oberirdischen Gewässer als Kompartiment <strong>de</strong>s Schutzgutes Wasser seien bei Be-<br />

rücksichtigung dieser Vorbelastungen durch die geplante Maßnahme keine erheblichen<br />

negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

a) Lage im Überschwemmungsgebiet<br />

Bis auf Nebenanlagen <strong>de</strong>r Kreislaufkühlung liegen die baulichen Anlagen <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme vollständig außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes <strong>de</strong>s Mains. Von <strong>de</strong>r<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) Seite 139<br />

Maßnahme solle die Kühlturmzusatzwasseraufbereitungsanlage und ein Teil <strong>de</strong>r Rauch-<br />

gasentschwefelungsanlage (nordwestliche Ecke) im Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains<br />

errichtet wer<strong>de</strong>n. Der Eingriff in das Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains wird seitens <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme damit begrün<strong>de</strong>t, dass es zweckmäßig sei, dass die Kühlturmzu-<br />

satzwasseraufbereitungsanlage in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r Wasserentnahmestelle liege, was <strong>de</strong>n<br />

Bedarf an Energie für die Kühlwasserpumpen minimiere. Außer<strong>de</strong>m steht laut Angaben<br />

<strong>de</strong>r Maßnahmeträgerin ein an<strong>de</strong>rer Standort we<strong>de</strong>r vom Flächenbedarf her, noch in ge-<br />

eigneter Lage in Bezug auf die Anordnung <strong>de</strong>r übrigen Kraftwerkskomponenten zur Ver-<br />

fügung.<br />

Die Rauchgasentschwefelungsanlage könne wegen <strong>de</strong>r Begrenzung durch bestehen<strong>de</strong><br />

Systeme und technisch notwendige Platzvorgaben für die weitere Detaillierung und Op-<br />

timierung <strong>de</strong>r Rauchgasentschwefelungs- Systeme nicht verschoben wer<strong>de</strong>n. Der verlo-<br />

ren gehen<strong>de</strong> Retentionsraum sei für <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Gebäu<strong>de</strong>(-teile)<br />

verbun<strong>de</strong>nen Eingriff bereits ausgeglichen. Auch bei <strong>de</strong>r GuD- Variante wür<strong>de</strong> die Kühl-<br />

turmzusatzwasseraufbereitungsanlage im Überschwemmungsgebiet errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Von <strong>de</strong>r Maßnahme sowie von <strong>de</strong>n Varianten sei bezüglich <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>r Abflussrege-<br />

lung und <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes keine Än<strong>de</strong>rung gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo zu erwar-<br />

ten.<br />

b) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abflussverhältnisse<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r ausreichen<strong>de</strong>n Wasserführung <strong>de</strong>s Mains und <strong>de</strong>r anschließen<strong>de</strong>n Wie<strong>de</strong>r-<br />

einleitung <strong>de</strong>s Kühlwassers in <strong>de</strong>n Fluss wür<strong>de</strong>n bei Berücksichtigung <strong>de</strong>r relativ geringen<br />

Verdunstungsverluste die Abflussverhältnisse nicht signifikant verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

c) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r chemisch- physikalischen und biologischen Zusammensetzung<br />

<strong>de</strong>s Mains durch die Abwasser- und Kühlwassereinleitung<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme sowie <strong>de</strong>r GuD- Variante sei aufgrund <strong>de</strong>s erheblich<br />

reduzierten Wärmeeintrags in <strong>de</strong>n Main von einer Verbesserung <strong>de</strong>s Sauerstoffhaushaltes<br />

auszugehen. Dem gegenüber wür<strong>de</strong> die Nullvariante eine <strong>de</strong>utliche Erhöhung <strong>de</strong>s Wär-<br />

meeintrags be<strong>de</strong>uten und somit zu einer Verschlechterung <strong>de</strong>s Sauerstoffhaushalts füh-<br />

ren. Durch die Erhöhung <strong>de</strong>r Volllastbenutzungsstun<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Nullvariante ge-<br />

genüber <strong>de</strong>m Status Quo die jährliche Einleitemenge und damit auch <strong>de</strong>r Eintrag <strong>de</strong>s CSB<br />

(Chemischer Sauerstoffbedarf) in <strong>de</strong>n Main durch das Kraftwerk Staudinger erhöht.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 140 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Durch die zukünftige betriebsbedingte stoffliche Belastung – gleich welcher Variante –<br />

seien gegenüber <strong>de</strong>m aktuellen Betrieb keine negativen Auswirkungen auf <strong>de</strong>n ökologi-<br />

schen Zustand <strong>de</strong>s Gewässers zu erwarten.<br />

d) Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Strukturgüte<br />

Die ausgebauten, nicht natürlichen Gewässerufer <strong>de</strong>s Mains sowie die ober- und unter-<br />

halb gelegenen Querbauwerke haben nach Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme be-<br />

reits einen <strong>de</strong>utlich negativen Einfluss auf die Besiedlung und die Besie<strong>de</strong>lbarkeit <strong>de</strong>r Ge-<br />

wässerabschnitte und Uferzonen. Aufgrund <strong>de</strong>r Lebensarmut dieser Strukturen führe die<br />

Errichtung neuer Einleite- und Auslaufbauwerke für die verfahrensgegenständliche Maß-<br />

nahme und die GuD- Variante zu keinen erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>r Bauwerke seien im Uferbereich baubedingte Beeinflussungen <strong>de</strong>s<br />

Mains nicht zu vermei<strong>de</strong>n. Diese seien zeitlich und örtlich begrenzt und wür<strong>de</strong>n durch<br />

geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel Absperrungen weitestgehend minimiert.<br />

Da für die Nullvariante keine Bauwerke in <strong>de</strong>r Uferzone <strong>de</strong>s Mains erfor<strong>de</strong>rlich seien, blei-<br />

be die Struktur unverän<strong>de</strong>rt.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Beteiligungsverfahrens wur<strong>de</strong> insbeson<strong>de</strong>re eine unzureichen<strong>de</strong> Untersu-<br />

chung <strong>de</strong>r Auswirkungen durch die erhöhte Wärmemenge und Schadstoffbelastung auf<br />

Flora und Fauna <strong>de</strong>s Mains kritisiert. Weiterhin wird gefor<strong>de</strong>rt, die geplante Maßnahme<br />

solle aus Sicht <strong>de</strong>r Wasserrahmenrichtlinie <strong>de</strong>r Europäischen Union vertieft untersucht<br />

wer<strong>de</strong>n, da auch für die Ökologie <strong>de</strong>s Mains ein Verschlechterungsverbot bestehe. Durch<br />

die Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r linearen Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Mains, die an allen Kraftwerken<br />

gewährleistet o<strong>de</strong>r geschaffen wer<strong>de</strong>n müsse, sowie durch an<strong>de</strong>re Renaturierungsmaß-<br />

nahmen wären erhebliche positive Auswirkungen zu erwarten. Dies solle bereits im Rah-<br />

men <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Auch die nach Darstellung<br />

zahlreicher Anregungen und Be<strong>de</strong>nken geplante Verbreiterung <strong>de</strong>s Mains zugunsten ei-<br />

nes erleichterten Schiffstransportes <strong>de</strong>r Kohle müsse in die gewässerökologischen Unter-<br />

suchungen mit einfließen.<br />

Weiterhin wur<strong>de</strong> kritisiert, dass die Temperaturangaben <strong>de</strong>s Gutachters <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme (gewässerökologisch) für <strong>de</strong>n schlechtesten Fall von bis zu 28° C nicht nach-<br />

vollziehbar seien, da Angaben über die Wärmeeinleitung in <strong>de</strong>n Main auf <strong>de</strong>r bayerischen<br />

Seite völlig fehlten und <strong>de</strong>r zugrun<strong>de</strong> gelegte Wärmelastplan von 1973 nicht mehr <strong>de</strong>n<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) Seite 141<br />

heutigen Anfor<strong>de</strong>rungen entspreche. Es wird gefor<strong>de</strong>rt, dass bezüglich <strong>de</strong>r Überwachung<br />

und Dokumentation von Auswirkungen auf das Gewässer, insbeson<strong>de</strong>re bei extremen<br />

Wetterlagen, eine entsprechen<strong>de</strong> Eigenüberwachung festzuschreiben sei, um Schä<strong>de</strong>n<br />

am Gewässer zu vermei<strong>de</strong>n. Gemäß <strong>de</strong>r Fischgewässerverordnung gehe <strong>de</strong>r Gutachter<br />

davon aus, dass eine Maximaltemperatur von 28° C im Main <strong>de</strong>r Verordnung entspreche.<br />

Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Freistaates Bayern hätten im Genehmigungsverfahren für das Kraftwerk<br />

Irsching einen Grenzwert von 25° C für die Donau festgesetzt und seien gezielt unter <strong>de</strong>r<br />

Marke von 28°C geblieben. Kritisch wird auch <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>s Kühlsystems in <strong>de</strong>n Som-<br />

mermonaten bei Niedrigwasser <strong>de</strong>s Mains gesehen. Schon jetzt wer<strong>de</strong> im Sommer die<br />

Marke von 27° C erreicht – dies habe in <strong>de</strong>n Sommermonaten <strong>de</strong>s Jahres 2003 zu Ein-<br />

schränkungen <strong>de</strong>s Betriebes <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerksblöcke geführt. Durch <strong>de</strong>n Be-<br />

trieb von Block 6 dürfe keine höhere Wärmefracht als bisher in <strong>de</strong>n Main eingebracht<br />

wer<strong>de</strong>n, um die Unterlieger nicht über die bestehen<strong>de</strong>n Restriktionen hinaus zu beschrän-<br />

ken.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Wärmeabfuhr in <strong>de</strong>r Simulation sei unklar. So sinke die Temperatur<br />

<strong>de</strong>s Kühlwassers bei <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>r Blöcke 1 und 3 erst im Gewässer, während dies<br />

bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Maßnahme bereits im Auslaufkanal geschehe. Ursächlich hierfür<br />

könne die Wärmeabgabe in <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n, in die Luft o<strong>de</strong>r schlicht ein Rechenfehler sein.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r Kühlturmtechnik wur<strong>de</strong> eingewandt, dass aufgrund <strong>de</strong>r Ableitung <strong>de</strong>r ge-<br />

reinigten Rauchgase über <strong>de</strong>n Kühlturm eine Kontamination <strong>de</strong>s zurückrieseln<strong>de</strong>n Kühl-<br />

wassers mit Schadstoffen zu befürchten sei. Ferner wird eingewandt, dass hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />

Verkeimung <strong>de</strong>s Kühlwassersystems keine weitergehen<strong>de</strong>n Reinigungs- und Vorsorge-<br />

maßnahmen vorgesehen wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Zur geplanten Errichtung von Anlageteilen im Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains wird<br />

eingewandt, das Bauvorhaben schränke <strong>de</strong>n Überschwemmungsraum <strong>de</strong>s Mains ein und<br />

verschärfe damit die Risiken von Hochwasserereignissen für die stromabwärts gelegenen<br />

Siedlungsgebiete. Die Auswirkungen <strong>de</strong>s Baus <strong>de</strong>r Kühlturmzusatzwasseraufbereitungs-<br />

anlage im Überschwemmungsgebiet sowie <strong>de</strong>r Kohletransport vom Hafen zu <strong>de</strong>n Kohle-<br />

lagern durch das Überschwemmungsgebiet seien nicht untersucht wor<strong>de</strong>n. Die durch<br />

Abräumung <strong>de</strong>r Kohlehal<strong>de</strong>n frei gewor<strong>de</strong>ne Fläche solle man vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r<br />

Klimaverän<strong>de</strong>rung für die Vergrößerung <strong>de</strong>s Überschwemmungs- und Retentionsraumes<br />

nutzen und nicht erneut überbauen lassen. Der Bau <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme schaffe<br />

damit im Verhältnis zu einer sonst möglichen Erweiterung <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebie-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 142 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

tes eine <strong>de</strong>utliche ökologische Verschlechterung. Dieser Aspekt sei in <strong>de</strong>r Umweltverträg-<br />

lichkeitsuntersuchung nicht untersucht wor<strong>de</strong>n. Es wur<strong>de</strong> schließlich eingewandt, <strong>de</strong>r<br />

neue Kohlebunker, <strong>de</strong>r sich im Rückhaltepol<strong>de</strong>r befin<strong>de</strong>, könne bei Mainhochwasser im<br />

Schlamm versinken.<br />

3. Bewertung<br />

Entgegen <strong>de</strong>r Auffassung einiger Einwen<strong>de</strong>r betrachtet das gewässerökologische Gutach-<br />

ten die Auswirkungen <strong>de</strong>r Maßnahme auf <strong>de</strong>n Main auch unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r<br />

Wasserrahmenrichtlinie bezüglich <strong>de</strong>r Gewässergüte und <strong>de</strong>r Struktur, sodass seitens <strong>de</strong>s<br />

Regierungspräsidiums Darmstadt keine Notwendigkeit weiterer Untersuchungen gesehen<br />

wird. Die Durchgängigkeit <strong>de</strong>r Staustufen im Main soll im Zuge <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Was-<br />

serrahmenrichtlinie wie<strong>de</strong>rhergestellt wer<strong>de</strong>n und berührt die geplante Maßnahme nicht.<br />

Der seit 2003 geplante Mainausbau auf <strong>de</strong>r Strecke von Offenbach bis Aschaffenburg ist<br />

eine Maßnahme <strong>de</strong>r Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg und steht in keinem Zu-<br />

sammenhang mit <strong>de</strong>r hier verfahrensgegenständlichen Maßnahme.<br />

Der im gewässerökologischen Gutachten verwandte Wärmelastplan von 1973 sowie die<br />

interne Wärmelastrechnung von 1991 stellen eine statische Kontingentierung <strong>de</strong>r Wärme-<br />

einträge in <strong>de</strong>n Main auf die Nutzer dar, wobei sich die Gesamtsituation seither wesentlich<br />

verbessert hat. Aufgrund <strong>de</strong>r stark vermin<strong>de</strong>rten Wärmefracht wird sich diese Ten<strong>de</strong>nz<br />

bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme noch weiter fortsetzen. Da <strong>de</strong>r Main als staugeregeltes<br />

Fließgewässer sehr stark auf meteorologische Einflüsse reagiert, wur<strong>de</strong> zur besseren Ab-<br />

schätzung kritischer Situationen 2007 anstelle eines neuen Wärmelastplanes das Gewäs-<br />

sersimulationsmo<strong>de</strong>ll Q- SIM <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Gewässerkun<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>n Untermain<br />

zugeschnitten. Als Eingangstemperatur dient hierbei die tatsächlich in Mainflingen (Gren-<br />

ze zum Freistaat Bayern) gemessene Gewässertemperatur, sodass eine zusätzliche Auf-<br />

nahme <strong>de</strong>r Wärmeeinleiter auf bayerischer Seite nicht notwendig ist.<br />

Die im gewässerökologischen Gutachten herangezogene Maximaltemperatur von 28°C<br />

entstammt <strong>de</strong>r hessischen Fischgewässerverordnung und gilt für Cyprini<strong>de</strong>ngewässer,<br />

unter die <strong>de</strong>r Main an dieser Stelle gezählt wird. Bei <strong>de</strong>m in <strong>de</strong>n Einwendungen herange-<br />

zogenen Projekt in Irsching wur<strong>de</strong> die Donau aufgrund <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n Verordnung<br />

<strong>de</strong>s Freistaates Bayern als Salmoni<strong>de</strong>ngewässer eingestuft. Dies führt zur Anwendbarkeit<br />

<strong>de</strong>r niedrigeren Maximaltemperatur von 25°C.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) Seite 143<br />

Die erfor<strong>de</strong>rliche Eigenüberwachung sowie ein angepasstes Wärmereglement wer<strong>de</strong>n in<br />

einem eigenständigen wasserrechtlichen Verfahren in einer neuen Einleiterlaubnis festge-<br />

legt.<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Wärmesimulation im Auslaufkanal für die hier geplante Maßnahme im<br />

gewässerökologischen Gutachten ist nach Auffassung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darm-<br />

stadt richtig. Aufgrund <strong>de</strong>r geringeren Wassermenge fin<strong>de</strong>t bereits eine Abkühlung über<br />

Wärmestrahlung und Verdunstung in die Luft statt.<br />

Die Gefahr <strong>de</strong>r Kontamination <strong>de</strong>s Kühlwassers mit Schadstoffen aus <strong>de</strong>m gereinigten<br />

Rauchgas, welches über <strong>de</strong>n Kühlturm abgeleitet wird, ist theoretisch sehr gering, wur<strong>de</strong><br />

aber durch die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – auch während <strong>de</strong>s Erörterungstermins – nicht<br />

überzeugend wi<strong>de</strong>rlegt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hält es daher für notwen-<br />

dig, hier im Rahmen <strong>de</strong>s immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens weitere<br />

Untersuchungen an bestehen<strong>de</strong>n Anlagen dieser Art durchzuführen. Auf <strong>de</strong>n entspre-<br />

chen<strong>de</strong>n Hinweis im 1. Teil:C.III wird verwiesen.<br />

Die Nährstoffe für Algen o<strong>de</strong>r Keime wer<strong>de</strong>n durch eine Aufbereitungsanlage <strong>de</strong>m Kühl-<br />

turmzusatzwasser entzogen (Trinkwasserqualität), sodass die Gefahr <strong>de</strong>r Verkeimung mi-<br />

nimiert wird und keine zusätzlichen Biozi<strong>de</strong> eingesetzt wer<strong>de</strong>n müssen. Des Weiteren<br />

wird auch durch das Fehlen von Licht eine Bildung von Algen verhin<strong>de</strong>rt.<br />

Der Abflussbereich <strong>de</strong>s Mains wird von <strong>de</strong>r Maßnahme nicht betroffen. Von <strong>de</strong>m geplan-<br />

ten Eingriff in das Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains (circa 8.000 m³) sind keine Auswir-<br />

kungen auf die Wasserspiegellagen zu erwarten, weil in unmittelbarer Nähe ein Ersatzre-<br />

tentionsraum vorhan<strong>de</strong>n ist. Bei <strong>de</strong>m Raum han<strong>de</strong>lt es sich um <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Kreis-<br />

kohlelagerneubaus errichteten Ersatzretentionsraum- Überschuss von circa 26.000 m³. Da<br />

<strong>de</strong>r Eingriff in das Überschwemmungsgebiet relativ klein ist und ein funktionsgleicher Aus-<br />

gleich <strong>de</strong>s in Anspruch genommenen Retentionsraumes möglich ist, sind keine Auswir-<br />

kungen auf <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss <strong>de</strong>s Mains und somit auf die Hochwassersituation <strong>de</strong>r<br />

Anlieger sowie <strong>de</strong>r Unterlieger zu erwarten. Eine wasserrechtliche Genehmigung <strong>de</strong>s Ein-<br />

griffes kann <strong>de</strong>mnach in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n, weil die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 14<br />

Abs. 3 HWG (Ersatzretentionsraum, keine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Hochwasserabflusses, <strong>de</strong>s<br />

Wasserstan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes sowie hochwasserangepasstes Bauen) erfüllt,<br />

beziehungsweise sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 144 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Der Vorschlag <strong>de</strong>s BUND, das Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains nach <strong>de</strong>r Räumung<br />

<strong>de</strong>r Kohlehal<strong>de</strong> zu erweitern, wird seitens <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> nicht weiter verfolgt, weil er we<strong>de</strong>r<br />

rechtlich noch fachlich begrün<strong>de</strong>t ist. Als Überschwemmungsgebiete wer<strong>de</strong>n gemäß § 13<br />

Abs. 2 HWG Gebiete an Gewässern festgestellt, die bei Hochwasser überschwemmt o<strong>de</strong>r<br />

durchflossen wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>r Topographie her wird bei einem 100-jährlichen Hochwas-<br />

serereignis die gesamte Fläche nördlich <strong>de</strong>s Hafens bis zu <strong>de</strong>n Bahngleisen we<strong>de</strong>r über-<br />

schwemmt noch durchflossen. Durch die geplante Nutzungsän<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>r Kraftwerk-<br />

Bestandsfläche (anstatt Kohlehal<strong>de</strong> Teile <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme) wird sich bei <strong>de</strong>m<br />

festgestellten Überschwemmungsbereich nichts än<strong>de</strong>rn. Demnach besteht auch kein<br />

Grund das Überschwemmungsgebiet zu erweitern o<strong>de</strong>r zu reduzieren.<br />

Die Kohletransportbän<strong>de</strong>r vom Hafen zu <strong>de</strong>n Kohlelagern wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r ent-<br />

sprechen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen Genehmigung betrachtet. Diese sind daher<br />

nicht mehr Gegenstand <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Verfahrens. Der Vollständigkeit halber sei er-<br />

wähnt, dass diese zwar teilweise über <strong>de</strong>m Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains verlau-<br />

fen. Der Kohletransport erfolgt jedoch in gekapselten Bän<strong>de</strong>rn. Bei <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>r<br />

geplanten Maßnahme ist nicht von einer Freisetzung <strong>de</strong>r Kohle im Überschwemmungs-<br />

gebiet auszugehen. Die Kohle ist kein wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoff im Sinne <strong>de</strong>r Verwal-<br />

tungsvorschrift über wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Stoffe – VwVwS. Deshalb besteht bei einer mög-<br />

lichen Störung <strong>de</strong>r Kohletransportbän<strong>de</strong>r während eines Hochwasserereignisses kein öko-<br />

logisches Scha<strong>de</strong>nspotential für <strong>de</strong>n Main. Auch die Standfestigkeit <strong>de</strong>r Kohlebunker<br />

wur<strong>de</strong> bereits im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zum Bau und Betrieb <strong>de</strong>r neuen<br />

Kohlebunker geprüft.<br />

Die Anlagen zum Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen in <strong>de</strong>r Bauphase wie auch<br />

beim Betrieb <strong>de</strong>r Anlage wer<strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r VAwS errichtet und be-<br />

trieben. Eine <strong>de</strong>taillierte Darstellung <strong>de</strong>r Anlagen sowie eine <strong>de</strong>taillierte Prüfung erfolgen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Genehmigungsverfahrens nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s- Immissionsschutzgesetz.<br />

G. Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, dass im Untersuchungsraum mit einem Radius von<br />

10 km um <strong>de</strong>n vorgesehenen Kraftwerksstandort zahlreiche seltene und hochgradig<br />

schützenswerte Lebensräume und Biotoptypen vorhan<strong>de</strong>n seien. Insgesamt umfasse <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungsraum 17 NATURA 2000- Gebiete und über 30 Naturschutzgebiete. Die<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt Seite 145<br />

große biologische Vielfalt im Untersuchungsraum sei durch die hohe Variabilität <strong>de</strong>r Le-<br />

bensräume und Biotoptypen gegeben. Man fän<strong>de</strong> strukturreiche Flugsandlandschaften<br />

mit seltenem Magertrockenrasen, Stillgewässer in Form von Baggerseen und ehemaligen<br />

Tongruben, ein stillgelegter Braunkohletagebau mit Steilufern, ein Flachmoor mit Wald-<br />

und Riedgesellschaften, einen Altmainarm, Röhrichte <strong>de</strong>s Grünlan<strong>de</strong>s, Feuchtgebiete mit<br />

Birken- Eichen- Wäl<strong>de</strong>rn, Eichen- Hainbuchen- Wäl<strong>de</strong>rn, Erlen- Eschen- Auenwäl<strong>de</strong>rn, Er-<br />

lenbruchwäl<strong>de</strong>rn bis hin zu Röhrichten und Großeggenbereichen, Feuchtwiesen, Streu-<br />

obstflächen und eiszeitlichen Sandanwehungen mit Sandmagerrasen. In <strong>de</strong>r Tabelle 6.2-2<br />

und <strong>de</strong>r Abbildung 6.2-2 <strong>de</strong>r Raumordnungsunterlage (Band C) seien die schützenswer-<br />

ten und / o<strong>de</strong>r wertvollen sowie die gesetzlich geschützten Biotope in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s<br />

Kraftwerkes Staudinger dargestellt. Außer<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong>n große Bereiche <strong>de</strong>s Untersu-<br />

chungsraums durch <strong>de</strong>n Menschen als Kulturlandschaft bis hin zur Wirtschaftslandschaft<br />

genutzt. Der Raum sei allerdings auch bedingt durch eine dichte Besiedlung und Indust-<br />

rialisierung <strong>de</strong>s Untermain- Gebietes in vielerlei Hinsicht vorbelastet.<br />

Die vielfältigen Biotopstrukturen im Untersuchungsraum ermöglichten es, die Habitatan-<br />

sprüche <strong>de</strong>r unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenarten – unter ihnen geschützte Arten<br />

nach <strong>de</strong>n Anhängen II und IV <strong>de</strong>r Flora- Fauna- Habitat- Richtlinie und nach § 1 Bun<strong>de</strong>sar-<br />

tenschutzverordnung (BArtSchV) – zu erfüllen. Die Flora und Fauna im Main sei im gewäs-<br />

serökologischen Gutachten dargestellt.<br />

Die verfahrensgegenständliche Maßnahme und die GuD- Variante sollen auf <strong>de</strong>m Gelän-<br />

<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kraftwerkes umgesetzt wer<strong>de</strong>n. Dabei wür<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re versiegelte Flächen<br />

im Bereich <strong>de</strong>s bisherigen offenen Kohlelagers in Anspruch genommen. Die Flächeninan-<br />

spruchnahme sei bei <strong>de</strong>r GuD- Variante geringer als bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme.<br />

Bei <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Auswirkungen durch Luftschadstoffe wür<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>r TA- Luft zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r Vegetation und von Ökosystemen genannten Werte we<strong>de</strong>r durch die geplante<br />

Maßnahme noch die GuD- Variante überschritten. Darüber hinaus wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>utlich, dass<br />

die verfahrensgegenständliche Maßnahme im Vergleich zu <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren vertieft<br />

geprüften Varianten bezüglich <strong>de</strong>r NOx- Immissionen die geringsten Zusatzbelastungen<br />

aufweise. Zur Vorbereitung <strong>de</strong>s immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens<br />

sei zwischenzeitlich die Stickstoff<strong>de</strong>position ermittelt wor<strong>de</strong>n. Sie liege bei maximal<br />

0,12 kg pro ha*a im nordöstlichen Teil <strong>de</strong>s Untersuchungsgebietes und durchschnittlich<br />

bei 0,02 bis 0,10 kg Stickstoff pro ha*a. Nach <strong>de</strong>n Vorschlägen <strong>de</strong>s Kieler Instituts für<br />

Landschaftsökologie zur „Bewertung von Stickstoffeinträgen im Kontext <strong>de</strong>r FFH- Verträg-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 146 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

lichkeitsstudie“ vom Februar 2008, könne bei einer Zusatzbelastung unterhalb von 0,1 kg<br />

pro ha*a aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Genauigkeit <strong>de</strong>r Depositionsberechnung keine erhebliche Be-<br />

einträchtigung begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Auch bei einer maximalen Zusatzbelastung von 0,12<br />

kg pro ha*a wür<strong>de</strong> die Irrelevanzschwelle von < 3 % <strong>de</strong>r sogenannten Critical Loads (Be-<br />

lastungsgrenzen für die Wirkung von Luftschadstoffen auf Ökosysteme) für die in FFH-<br />

Gebieten vorkommen<strong>de</strong>n Lebensraumtypen nicht überschritten. Die Ergebnisse seien auf<br />

die gesetzlich geschützten Biotope, die gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten<br />

und auf alle Waldlebensräume übertragbar. Insgesamt seien erhebliche Nachteile für<br />

Ökosysteme und die Vegetation nicht zu erwarten.<br />

Da sich gegenüber <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Zustand durch die geplante Maßnahme sowie die<br />

bei<strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten keine relevante Erhöhung <strong>de</strong>r Geräusch- o<strong>de</strong>r Licht-<br />

immissionen ergäbe, seien keine erheblichen Auswirkungen durch diese Wirkfaktoren zu<br />

besorgen.<br />

Im Bezug auf die stofflichen Belastungen <strong>de</strong>s Mains wür<strong>de</strong>n die chemisch- physikalischen<br />

Parameter durch die geplante Maßnahme und die GuD- Variante nicht wesentlich verän-<br />

<strong>de</strong>rt. Die zu erwarten<strong>de</strong> thermische Belastung durch <strong>de</strong>n Kraftwerksbetrieb wer<strong>de</strong> sowohl<br />

bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme als auch bei <strong>de</strong>r GuD- Variante im Vergleich zum Ist- Zu-<br />

stand aufgrund <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlich geringeren Wärmeeinleitung und <strong>de</strong>r wesentlich geringeren<br />

Einleitungsmenge <strong>de</strong>utlich abnehmen. Auswirkungen <strong>de</strong>s Schiffsverkehrs seien nicht zu<br />

erwarten, da keine relevante Erhöhung <strong>de</strong>s Schiffsverkehrs stattfin<strong>de</strong>. Dieser betrage wie<br />

bisher maximal fünf Schiffe pro Tag. Im Main sei durch die Maßnahme beziehungsweise<br />

durch die GuD- Variante eine <strong>de</strong>utliche Verbesserung zu erwarten. Im Hinblick auf <strong>de</strong>n<br />

Fischschutz am Kühlwasserentnahmebauwerk wer<strong>de</strong> neben einer elektrischen Fisch-<br />

scheuchanlage eine <strong>de</strong>n rechtlichen Vorgaben entsprechen<strong>de</strong> Rechenanlage angebracht<br />

wer<strong>de</strong>n. In diesem Zusammenhang wür<strong>de</strong>n auch neuartige Verfahren zum Fischschutz<br />

geprüft.<br />

Insgesamt seien keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen, Tiere, Bio-<br />

tope und biologische Vielfalt durch die verfahrensgegenständliche Maßnahme o<strong>de</strong>r die<br />

Varianten zu erwarten.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> vorgetragen, in <strong>de</strong>r Umweltverträglich-<br />

keitsuntersuchung wür<strong>de</strong>n die Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme<br />

nicht konkret dargestellt. Es lasse sich nicht beurteilen, in welchem Umfang die einzelnen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt Seite 147<br />

Biotoptypen o<strong>de</strong>r versiegelte o<strong>de</strong>r teilversiegelte Flächen durch die geplante Maßnahme<br />

beziehungsweise die (geprüften) Varianten in Anspruch genommen wür<strong>de</strong>n. Außer<strong>de</strong>m<br />

wird dargelegt, dass bei allen raumplanerisch be<strong>de</strong>utsamen Maßnahmen eine spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erfor<strong>de</strong>rlich sei, da solche Maßnahmen (wie hier <strong>de</strong>r<br />

Bau eines Kraftwerks) die Brutstätten seltener Vögel zerstören könnten. Dafür seien hin-<br />

sichtlich <strong>de</strong>s Störungsverbots nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s- Naturschutzgesetz bei <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r<br />

Beeinträchtigung von Vögeln durch Lärm bereits 47 dB(A) als populationsbezogene, art-<br />

spezifische Störgröße relevant. Außer<strong>de</strong>m befän<strong>de</strong>n sich Zugvögelstrecken über <strong>de</strong>m<br />

Standort Staudinger. Deren Beeinträchtigung durch die Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme sei nicht geprüft wor<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m wird angeführt, die geplante Erweiterung <strong>de</strong>s Kraftwerkes bringe auf je<strong>de</strong>n Fall<br />

eine Erhöhung <strong>de</strong>s Schadstoffeintrags in die Umwelt mit sich. Bei <strong>de</strong>r Frage <strong>de</strong>r Immissi-<br />

onsbelastung müsse man auch von einer erhöhten Belastung durch Brennstoffanlieferun-<br />

gen über Wasser, Schiene o<strong>de</strong>r Straße ausgehen. Unter an<strong>de</strong>rem wür<strong>de</strong>n sich durch die<br />

Freisetzung <strong>de</strong>s Rauchgases Säuren bil<strong>de</strong>n, die in näherer Umgebung eine Schädigung<br />

<strong>de</strong>r Flora und Fauna – insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Naturschutzgebieten und im Wald – hervorru-<br />

fen könnten. Brandschä<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Blättern <strong>de</strong>r Laubbäume wür<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Schwefel-<br />

gehalt <strong>de</strong>r Luft (sichtbar an <strong>de</strong>n Blättern <strong>de</strong>r Buchen auf <strong>de</strong>r Luv- Seite <strong>de</strong>s Hahnenkamms)<br />

hervorgerufen.<br />

Außer<strong>de</strong>m seien bereits heute geschützte Flächen wie zum Beispiel Sandmagerrasenflä-<br />

chen durch hohen Nährstoffeintrag bedroht. Zu befürchten sei eine Eutrophierung und<br />

damit einhergehend eine Verarmung <strong>de</strong>r Artenvielfalt.<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r Auswirkungen durch Stickoxi<strong>de</strong>, Schwefeldioxid als bo<strong>de</strong>nversauern<strong>de</strong><br />

Stoffe auf Naturschutzgebiete, Flora- Fauna- Habitat- Gebiete (Natura 2000) und geschütz-<br />

te Landschaftsbestandteile sei nicht ausreichend, da hierbei lediglich auf die Irrelevanz-<br />

schwelle zum Schutz empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme entsprechend Ziffer 4.4.3<br />

TA- Luft abgestellt wer<strong>de</strong>. Um Auswirkungen auf die empfindlichen Flora- Fauna- Habitat-<br />

Lebensräume zuverlässig ausschließen zu können, müsste die Relevanzprüfung ergänzend<br />

auch an <strong>de</strong>n lebensraumspezifischen Empfindlichkeiten festgemacht wer<strong>de</strong>n. Darüber<br />

hinaus sei zu begrün<strong>de</strong>n, warum die Ergebnisse auch im Hinblick auf die gesetzlich ge-<br />

schützten Biotope, auf die geschützten Tier- und Pflanzenarten beziehungsweise auf alle<br />

Waldlebensräume innerhalb und außerhalb <strong>de</strong>r Flora- Fauna- Habitat- Gebiete übertrag-<br />

bar seien. Die Auswirkungen von Schadstoffen müssten zum Beispiel für das Naturschutz-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 148 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

gebiet Hengster, schützenswerte Magerflächen im Gebiet Alzenau / Kahl / Stockstadt, um-<br />

liegen<strong>de</strong> Wäl<strong>de</strong>r (zum Beispiel im Bereich <strong>de</strong>r Stadt Alzenau und im Spessart) geprüft wer-<br />

<strong>de</strong>n.<br />

Wegen <strong>de</strong>r zu erwarten<strong>de</strong>n Schadstoffemissionen wür<strong>de</strong>n die landwirtschaftlichen Flä-<br />

chen in ihrer Beschaffenheit gefähr<strong>de</strong>t. Es seien Qualitätsverluste beim Frankenwein so-<br />

wie beim Obst und Gemüse zu befürchten. Außer<strong>de</strong>m könne es durch die Kühlschwa<strong>de</strong>n<br />

zu einer erhöhten Frostgefahr und einer Gefährdung <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Produktion<br />

kommen.<br />

Ferner wird eingewandt, die Auswirkungen <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme auf <strong>de</strong>n Main seien<br />

gravierend. Für <strong>de</strong>n aktuell mäßigen Zustand <strong>de</strong>r Fischfauna im Main sei auch das beste-<br />

hen<strong>de</strong> Kraftwerk am Standort Staudinger mit verantwortlich. Als Faktoren seien neben <strong>de</strong>r<br />

Abwärmebelastung insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Hub und Sunk (Sog und Schwall) zu nennen, <strong>de</strong>r<br />

durch <strong>de</strong>n Schiffsverkehr zur Anlieferung <strong>de</strong>r Kohle verursacht wer<strong>de</strong>. Deshalb sei zu kriti-<br />

sieren, dass keine Auswirkungen durch etwaige Verän<strong>de</strong>rungen beim Schiffsverkehr dar-<br />

gestellt wür<strong>de</strong>n. Ferner wür<strong>de</strong>n Einzeltiere trotz Elektroscheuchanlage in <strong>de</strong>n Kühlwasser-<br />

strom gezogen und getötet. Es müsse geprüft wer<strong>de</strong>n, ob statt <strong>de</strong>r Elektroscheuchanlage<br />

das System eines „intelligenten Rechens“ zu besseren Ergebnissen führe, und ob die<br />

Fischscheuchanlage nicht direkt an <strong>de</strong>r Entnahmestelle im Main eingebaut wer<strong>de</strong>n könne.<br />

Entgegen <strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme könne eine wesentliche Verbesse-<br />

rung <strong>de</strong>r ökologischen Rahmenbedingungen im Main nicht eintreten, da durch das Einlei-<br />

ten <strong>de</strong>s noch stark erwärmten Kühlwassers (als weitere Wärmequelle zu <strong>de</strong>n Blöcken 4<br />

und 5) stärkere Auswirkungen zu erwarten seien. Unter an<strong>de</strong>rem sei mit einer starken Ver-<br />

mehrung von Ungeziefer zu rechnen und es müsse befürchtet wer<strong>de</strong>n, dass die Muschel-<br />

population schweren Scha<strong>de</strong>n erlei<strong>de</strong>. Auch die Summationseffekte mit <strong>de</strong>m geplanten<br />

Mainausbau müssten berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus wird geltend gemacht, dass die Maßnahme unter an<strong>de</strong>rem durch die er-<br />

höhten Immissionen von Schall und Licht die Lebensräume <strong>de</strong>r Tiere und Pflanzen in <strong>de</strong>r<br />

Umgebung beeinflusse. Hinsichtlich <strong>de</strong>s Einflusses <strong>de</strong>s Schattenwurfes <strong>de</strong>r Kühlturm-<br />

schwa<strong>de</strong>n könnten Aussagen über die Auswirkungen auf Tiere und die biologische Vielfalt<br />

aufgrund bestehen<strong>de</strong>r Wissenslücken nicht getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

III. Bewertung<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt wur<strong>de</strong>n keine Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

vorgetragen, die zu <strong>de</strong>r Einschätzung führen, die Auswirkungen <strong>de</strong>r Maßnahme auf die<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Seite 149<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt abweichend von <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme als erheblich einzustufen. Diese Belange stehen einem positiven Ab-<br />

schluss <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens nicht entgegen. Die vorgetragenen Argumente <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sind schlüssig. Die Auswirkungen durch Flächeninanspruchnah-<br />

me sind nicht erheblich, da auf <strong>de</strong>m Kraftwerksstandort nur bereits weitgehend versiegel-<br />

te Flächen beansprucht wer<strong>de</strong>n. Dem Entwurf <strong>de</strong>s landschaftspflegerischen Begleitplans<br />

für das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren (Seite 55) ist zu entnehmen, dass<br />

zusätzlich circa ein Hektar Fläche durch die geplante Maßnahme neu versiegelt wird. Ob-<br />

wohl das Kraftwerksgelän<strong>de</strong> auch Lebensraum für eine Reihe geschützter Vogelarten so-<br />

wie die Zaunei<strong>de</strong>chse und Jagdhabitate für Fle<strong>de</strong>rmäuse bietet, sind nach <strong>de</strong>m Entwurf<br />

<strong>de</strong>s landschaftspflegerischen Begleitplans durch die geplante Maßnahme <strong>de</strong>nnoch keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen geschützter Tier- o<strong>de</strong>r Pflanzenarten zu erwarten, da die<br />

ökologischen Funktionen <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme betroffenen Fortpflanzungs-<br />

o<strong>de</strong>r Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wer<strong>de</strong>n können. Außer-<br />

<strong>de</strong>m hat die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme im Bezug auf die Auswirkungen durch Schadstoff-<br />

emissionen auf eine entsprechen<strong>de</strong> Nachfor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt<br />

nach Beendigung <strong>de</strong>s Erörterungstermins zwischenzeitlich dargelegt, dass diese we<strong>de</strong>r<br />

empfindliche Biotope inner- und außerhalb von Flora- Fauna- Habitat-Gebieten bezie-<br />

hungsweise Naturschutzgebieten o<strong>de</strong>r die Waldlebensräume noch die schützwürdige<br />

Tier- und Pflanzarten o<strong>de</strong>r die landwirtschaftlichen Produkte erheblich beeinträchtigen<br />

wer<strong>de</strong>n. Da die geplante Maßnahme ausweislich <strong>de</strong>r Raumordnungsunterlagen – insbe-<br />

son<strong>de</strong>re im Hinblick auf NO2 zu <strong>de</strong>n geringsten Zusatzbelastungen <strong>de</strong>r vertieft geprüften<br />

Varianten führt, sind auch die Ergebnisse <strong>de</strong>r Variantenprüfung nicht zu beanstan<strong>de</strong>n.<br />

Auch die Auswirkungen auf die Gewässerbiozönose sind als unerheblich zu bewerten, da<br />

im gewässerökologischen Gutachten belegt ist, dass sich bei Realisierung <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

im Main insgesamt eine <strong>de</strong>utliche Verbesserung gegenüber <strong>de</strong>m Ist- Zustand ergeben<br />

wird. Die Wasserentnahme aus <strong>de</strong>m Main und damit die Einleitung von Kühl- und Abwas-<br />

ser wird um ein Vielfaches gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo reduziert.<br />

H. Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, dass beim Schutzgut Landschaft die landschaftli-<br />

chen Strukturen und das daraus resultieren<strong>de</strong> Landschaftsbild im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Betrach-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 150 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

tung stün<strong>de</strong>n. Man habe mit einem Ansatz auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns „Zusatzbewertung<br />

Landschaftsbild“ <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt gearbeitet.<br />

Der Standort <strong>de</strong>s Kraftwerks liege in <strong>de</strong>r intensiv genutzten Mainebene mit großflächigen<br />

Wohn- und Gewerbegebieten und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das Maintal wer-<br />

<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Höhenzügen <strong>de</strong>s Spessarts im Osten, vom Taunus im Nordwesten, <strong>de</strong>m Vo-<br />

gelsberg im Nor<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m O<strong>de</strong>nwald im Sü<strong>de</strong>n eingerahmt. Dort fin<strong>de</strong> man auch ei-<br />

nen höheren Waldanteil. Insgesamt sei das Landschaftsbild im Untersuchungsraum sehr<br />

heterogen. Je nach Standort sehe man über Wiesenbrachen zum Mainufer o<strong>de</strong>r über<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen zu zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldgebieten und Höhen-<br />

rücken. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Raum durch etliche Bäche, Seen, Feuchtgebiete und<br />

Bruchwäl<strong>de</strong>r geglie<strong>de</strong>rt. Er sei durch Siedlungsflächen und Verkehrsflächen stark zer-<br />

schnitten. Nur nordöstlich <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sautobahn BAB 45, südlich <strong>de</strong>r BAB 3 sowie westlich<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sstraße B 45 befän<strong>de</strong>n sich größere unzerschnittene Räume. Das bestehen<strong>de</strong><br />

Kraftwerksgelän<strong>de</strong> mit seinen prägen<strong>de</strong>n Kühltürmen und Bauwerken stelle eine <strong>de</strong>utliche<br />

Vorbelastung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s dar.<br />

Der Untersuchungsraum sei nach <strong>de</strong>r benannten Bewertungsmetho<strong>de</strong> unter Berücksichti-<br />

gung <strong>de</strong>r Einsehbarkeit <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerks (bis zu 141,5 m hohe Kühltürme, bis<br />

zu 250 m hohe Kamine) und <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r geplanten Bauwerke (180 m hoher Kühlturm<br />

bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme o<strong>de</strong>r 140 m hoher Kühlturm bei <strong>de</strong>r GuD- Variante) auf<br />

10 km festgelegt wor<strong>de</strong>n. Zusätzlich seien die Sichtbeziehungen zur Hohen Straße be-<br />

rücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Abzüglich <strong>de</strong>r sogenannten Verschattungsbereiche belaufe sich die<br />

Fläche, von <strong>de</strong>r aus die geplante Maßnahme sichtbar sein wer<strong>de</strong> (Einsehbarkeitsbereich),<br />

bei <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme auf 46 km² und <strong>de</strong>r GuD- Variante auf 35<br />

km². Es sei eine Unterglie<strong>de</strong>rung in visuell einheitliche Raumeinheiten erfolgt, die die Ba-<br />

sis für die Bewertung <strong>de</strong>r Auswirkungen bil<strong>de</strong>ten. In <strong>de</strong>n Einsehbarkeitsbereichen habe<br />

man die Raumeinheiten in Naturnahe Flächen (N), Flächen <strong>de</strong>r Erholungsnutzung (E),<br />

Landwirtschaftliche Nutzflächen (L), Siedlungsnahe Bereiche mit intensiver Freizeitnutzung<br />

(S) und Gewerbe- und Verkehrsflächen (G) eingeteilt und diese hinsichtlich ihrer Empfind-<br />

lichkeit eingestuft. Dann habe man die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Erscheinungsbil<strong>de</strong>s bewertet.<br />

Im Ergebnis sei festzustellen, dass in <strong>de</strong>n für die geplante Maßnahme ermittelten Einseh-<br />

barkeitsbereichen das bestehen<strong>de</strong> Kraftwerk bereits zu sehen sei. Lediglich bei hohen<br />

Sichthin<strong>de</strong>rnissen o<strong>de</strong>r speziellen Blickwinkeln kämen neue Einsehbarkeitsbereiche als<br />

zusätzliche Beeinträchtigung für die geplante Maßnahme hinzu. Es ergäben sich in <strong>de</strong>n<br />

Freiflächen und innerhalb <strong>de</strong>r Ortslagen <strong>de</strong>r um das Kraftwerk gelegenen Gemein<strong>de</strong>n<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Seite 151<br />

Großauheim, Großkrotzenburg, Klein- Krotzenburg, Hainburg und Klein- Auheim sowohl<br />

für die geplante Maßnahme als auch für die GuD- Variante einige Sichtbeziehungen. Dort<br />

könnten zusätzliche Eingriffe als gravierend wahrgenommen wer<strong>de</strong>n. Die GuD- Variante<br />

wer<strong>de</strong> wegen <strong>de</strong>r geringeren Höhe <strong>de</strong>r Bauwerke (Kühlturm 140 m) visuell rascher in die<br />

bestehen<strong>de</strong> Kulisse integriert als die geplante Maßnahme. Bei Umsetzung <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme ergebe sich im Nahbereich (bis zu circa 2 km um <strong>de</strong>n Eingriff) für alle über die<br />

Einsehbarkeitsanalyse ermittelten Raumeinheiten und für die Wohngebiete im Randbe-<br />

reich <strong>de</strong>r direkt angrenzen<strong>de</strong>n Ortslagen sowie für alle Bereiche entlang <strong>de</strong>r innerörtli-<br />

chen Sichtachsen eine hohe Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s (beziehungsweise<br />

<strong>de</strong>s Ortsbil<strong>de</strong>s).<br />

Für alle im Mittel- und Fernbereich gelegenen Flächen sei die Beeinträchtigung durch die<br />

geplante Maßnahme aufgrund <strong>de</strong>r Entfernung als gering zu bewerten. Neue Bauwerke in<br />

<strong>de</strong>n vorgesehenen Dimensionen wür<strong>de</strong>n trotz <strong>de</strong>r Entfernung noch als Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Hintergrundkulisse wahrgenommen, seien im Vergleich zum Bestand und unter Berück-<br />

sichtigung <strong>de</strong>r Entfernung jedoch von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung.<br />

Im Ergebnis stelle die geplante Maßnahme für <strong>de</strong>n Nahbereich im Vergleich zum Bestand<br />

eine hohe, für alle übrigen Flächen jedoch nur eine geringe Beeinträchtigung dar. Für die<br />

GuD- Variante resultiere für <strong>de</strong>n Nahbereich eine geringe – mittlere – Zusatzbelastung. Für<br />

alle übrigen Bereiche sei die Zusatzbelastung für das Landschaftsbild gering bis sehr ge-<br />

ring.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> zur Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Landschaft / <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s vorgetragen, dass <strong>de</strong>r Bau und <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

nicht raumverträglich seien, da die geplante Maßnahme auch von <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Spessarthängen als überdimensioniertes Bauwerk in <strong>de</strong>r Landschaft sichtbar sein wer<strong>de</strong>.<br />

Die visuellen Beeinträchtigungen durch <strong>de</strong>n Bau wür<strong>de</strong>n erheblich untertrieben. Es sei<br />

nicht nachvollziehbar, dass die Maßnahme unter <strong>de</strong>r schutzgutspezifischen Relevanz-<br />

schwelle bleibe.<br />

Außer<strong>de</strong>m wird geltend gemacht, die vorliegen<strong>de</strong>n Gutachten seien für die <strong>Beurteilung</strong><br />

<strong>de</strong>r Aspekte Landschaftsbild und Erholungswert auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>s Raumordnungsverfah-<br />

rens nicht ausreichend, da unter an<strong>de</strong>rem <strong>de</strong>r Leitfa<strong>de</strong>n für die Zusatzbewertung „Land-<br />

schaftsbild“ lediglich für die Berechnung einer Ausgleichsabgabe im Genehmigungsver-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 152 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

fahren gedacht sei. Auch sei <strong>de</strong>r gewählte Untersuchungsraum zu gering, da er bei 10 km<br />

abgeschnitten wer<strong>de</strong>, die geplante Maßnahme aber auch von <strong>de</strong>n Spessarthängen und<br />

von Alzenau einzusehen wäre. Darüber hinaus fehle eine Herausarbeitung, welche Struk-<br />

turen für die Vielfalt, Eigenart und Schönheit betroffener Landschaftsräume verantwortlich<br />

seien (Landschaftsbil<strong>de</strong>rfassung) und wie sie durch die geplante Maßnahme qualitativ be-<br />

einträchtigt wür<strong>de</strong>n (Landschaftsbildbewertung). In <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen<br />

(Band C, UVU) enthaltenen Tabelle 6.7-3 wür<strong>de</strong>n zum Teil die Wertigkeiten <strong>de</strong>r Land-<br />

schaftsräume falsch berechnet, Zu- und Abschläge seien <strong>de</strong>m Endwert anzupassen. Es<br />

müsse unter an<strong>de</strong>rem in einer Karte dargestellt wer<strong>de</strong>n, wie groß die Beeinträchtigungen<br />

<strong>de</strong>s Erlebnis- und Erholungswertes <strong>de</strong>r Landschaft seien. Bei <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>r Beein-<br />

trächtigungen seien nicht nur die Bauwerke son<strong>de</strong>rn auch die Kühlturmschwa<strong>de</strong>n zu be-<br />

rücksichtigen.<br />

Ferner wird angemerkt, dass die Vorgaben <strong>de</strong>r Landschaftsschutzgebietsverordnung<br />

„Hessische Mainauen“ zu beachten seien. Da das Landschaftsbild im Landschaftsschutz-<br />

gebiet Hessische Mainauen erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>, stehe dies nach <strong>de</strong>n Vorga-<br />

ben <strong>de</strong>r Verordnung einer Genehmigung entgegen.<br />

Im Übrigen sei auch nicht ausreichend geprüft wor<strong>de</strong>n, ob und welche Alternativen be-<br />

stün<strong>de</strong>n, ein optisch verträglicheres Bauwerk zu errichten. Dem Minimierungsgebot kön-<br />

ne man im Bereich landschaftlicher Beeinträchtigungen nur durch <strong>de</strong>n Verzicht auf die<br />

geplante Maßnahme und <strong>de</strong>n Abbau <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3 gerecht wer<strong>de</strong>n.<br />

III. Bewertung<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Auswirkungsprognose und <strong>de</strong>s Alternativenvergleiches auf Raumord-<br />

nungsebene sind für das Schutzgut Landschaft grundsätzlich plausibel und ausreichend.<br />

Wie dargestellt, wird das Landschaftsbild im Nahbereich durch die Maßnahme erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

Die Anwendung <strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns „Zusatzbewertung Landschaftsbild“ ist nicht zu beanstan-<br />

<strong>de</strong>n, da dieser – über die Berechnung einer Abgabe hinaus – fachliche Hinweise für die<br />

Durchführung einer Landschaftsbildanalyse gibt. Das Landschaftsbild wird textlich be-<br />

schrieben und bewertet und die Auswirkungen wer<strong>de</strong>n dargestellt.<br />

Auch wenn die vorgebrachte Kritik an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>taillierten Bewertung <strong>de</strong>r Raumeinheiten ge-<br />

gebenenfalls zutreffend ist, ist nicht erkennbar, dass man <strong>de</strong>shalb zu einem grundsätzlich<br />

an<strong>de</strong>ren Ergebnis kommt. Da die Einstufung <strong>de</strong>r Raumeinheiten jedoch Auswirkungen<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Maßnahmen zur Umweltvorsorge Seite 153<br />

auf das Berechnungsverfahren nach <strong>de</strong>r Kompensationsverordnung hat, sollte die Bewer-<br />

tung im Zuge <strong>de</strong>s immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens überprüft wer-<br />

<strong>de</strong>n.<br />

Der in <strong>de</strong>n Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zitierte § 3 <strong>de</strong>r Landschaftsschutzgebietsverord-<br />

nung „Hessische Mainauen“ führt nicht zur fehlen<strong>de</strong>n Raumverträglichkeit, weil <strong>de</strong>r Stand-<br />

ort <strong>de</strong>s Kraftwerkes nicht im Landschaftsschutzgebiet Hessisches Mainauen liegt und <strong>de</strong>r<br />

Bau eines neuen Blocks keiner landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf.<br />

I. Maßnahmen zur Umweltvorsorge<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme erläutert, dass sowohl die geplante Maßnahme als auch die<br />

GuD- Variante auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Kraftwerkes umgesetzt wür<strong>de</strong>n. Da bei Realisierung<br />

<strong>de</strong>r untersuchten Varianten insbeson<strong>de</strong>re Flächen <strong>de</strong>s bisherigen offenen Kohlelagers in<br />

Anspruch genommen wür<strong>de</strong>n, resultierten allenfalls geringe Auswirkungen auf die<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt und Bo<strong>de</strong>n. Auch sei <strong>de</strong>r<br />

Flächenbedarf für die untersuchten Varianten bereits auf das funktionell notwendige Maß<br />

reduziert wor<strong>de</strong>n. Der durch die geplante Maßnahme verursachte naturschutzrechtliche<br />

Eingriff wer<strong>de</strong> entsprechend <strong>de</strong>n fachgesetzlichen Bestimmungen im immissionsschutz-<br />

rechtlichen Genehmigungsverfahren bewertet. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />

wür<strong>de</strong>n die erfor<strong>de</strong>rlichen Kompensationsmaßnahmen dargelegt.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wird angeführt, dass die Ermittlung <strong>de</strong>s Ausgleichsbedarfs und <strong>de</strong>r weiteren Maßnah-<br />

men zur Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Eingriffs von raumplanerischer Be<strong>de</strong>utung seien. Deshalb müsse<br />

bereits im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens eine Ökobilanzierung erstellt und vor-<br />

gelegt wer<strong>de</strong>n. Die Eingriffe in Natur und Landschaft seien nach einem Beschluss <strong>de</strong>r Re-<br />

gionalversammlung Südhessen zum Nato- Ölhafen im Gemein<strong>de</strong>gebiet <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

Großkrotzenburg auszugleichen. Dort seien zum Beispiel Aufwertungen am Main wie die<br />

Einrichtung einer Flachwasserzone vor <strong>de</strong>m Kraftwerksstandort <strong>de</strong>nkbar. Es sollten ge-<br />

wässerökologische Ausgleichsmaßnahmen für etwaige Schädigungen vorgeschlagen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 154 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

III. Bewertung<br />

Die für die Raumordnung erfor<strong>de</strong>rlichen Konzepte o<strong>de</strong>r Maßnahmen zur Vermeidung<br />

o<strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung von nachteiligen Auswirkungen fin<strong>de</strong>n sich im Kapitel 7 <strong>de</strong>r Umweltver-<br />

träglichkeitsstudie.<br />

Die konkrete und abschließen<strong>de</strong> Festlegung <strong>de</strong>r Kompensation ist Gegenstand <strong>de</strong>s im-<br />

missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Da die im Entwurf <strong>de</strong>r Unterlagen<br />

für das immissionsschutzrechtliche Verfahren dargestellten Ersatzmaßnahmen im Wesent-<br />

lichen bereits umgesetzt und auf einem Ökokonto gebucht sind, kann davon ausgegan-<br />

gen wer<strong>de</strong>n, dass sich die Beeinträchtigungen im Planungsraum in angemessener Weise<br />

kompensieren lassen. Im Hinblick auf die Vorgaben <strong>de</strong>r Wasserrahmenrichtlinie wäre es<br />

aus naturschutzfachlicher Sicht jedoch wünschenswert, wenn zusätzlich auch Maßnahmen<br />

am Main umgesetzt wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


5. Teil: Flora- Fauna- Habitat- Verträglichkeit<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Seite 155<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat in <strong>de</strong>r Anlage 6.2-1 zur Umweltverträglichkeitsuntersu-<br />

chung eine Flora- Fauna- Habitat- Voruntersuchung vorgelegt. Für <strong>de</strong>n Untersuchungs-<br />

raum im 10 km Radius um das Kraftwerk wird geprüft, ob erhebliche Beeinträchtigungen<br />

<strong>de</strong>r geplanten Maßnahme, <strong>de</strong>r GuD- Variante und <strong>de</strong>r Nullvariante auf die Natura 2000 –<br />

Gebiete eintreten können. Die Natura 2000- Gebiete im Untersuchungsraum sind in <strong>de</strong>n<br />

Raumordnungsunterlagen (Abbildung 2) dargestellt und beschrieben.<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme stellt dar, dass we<strong>de</strong>r temporäre noch dauerhafte Flächeni-<br />

nanspruchnahmen <strong>de</strong>r Flora- Fauna- Habitat- Gebiete o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vogelschutzgebiete durch<br />

die Maßnahme o<strong>de</strong>r die vertieft geprüften Varianten zu erwarten seien. Zeitlich begrenzte<br />

Beeinträchtigungen, insbeson<strong>de</strong>re durch Baulärm und Erschütterungen, durch <strong>de</strong>n Aus-<br />

hub und Transport vom Bo<strong>de</strong>nmaterial sowie durch die Herstellung <strong>de</strong>r Fundamente sei-<br />

en aufgrund <strong>de</strong>r Abstän<strong>de</strong> (das nächste Flora- Fauna- Habitat- Gebiet befin<strong>de</strong>t sich in<br />

1,2 km Entfernung) nicht relevant. Wie bereits beim Schutzgut Tiere und Pflanzen darge-<br />

legt, seien durch die Immissionszusatzbelastungen keine schädlichen Wirkungen zu erwar-<br />

ten. Auch könne ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass es in <strong>de</strong>n umliegen<strong>de</strong>n Schutzgebieten zu<br />

Einschränkungen <strong>de</strong>r Lebensraumfunktion durch die Geräuschimmissionen komme. Da<br />

im Gewässerökologischen Gutachten nachgewiesen wer<strong>de</strong>n könne, dass aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Verringerung <strong>de</strong>r Kühlwassermengen we<strong>de</strong>r eine stoffliche noch eine thermische Belas-<br />

tung <strong>de</strong>s Mains zu erwarten sei, seien auch keine Auswirkungen auf Natura 2000- Gebiete<br />

mit wassergebun<strong>de</strong>nen Arten beziehungsweise Lebensräumen zu besorgen.<br />

Somit führe die Vorprüfung zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die geplante Maßnahme nicht zu er-<br />

heblichen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r für die Erhaltungsziele o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Schutzzweck maßgeb-<br />

lichen Bestandteile <strong>de</strong>r benannten Natura 2000- Gebiete führen könne. Damit sei eine<br />

Flora- Fauna- Habitat- Prüfung gemäß § 34 HENatG nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wird eingewandt, dass <strong>de</strong>r Untersuchungsraum mit einem Radius von 10 km zu klein<br />

gefasst wor<strong>de</strong>n sei. Dies erweise sich insoweit als problematisch, als hierdurch ein Gebiet<br />

durchschnitten wer<strong>de</strong> und die Auswirkungen auf dieses Gebiet sich nicht vollständig und<br />

korrekt ermitteln ließen.


Seite 156 Flora- Fauna- Habitat- Verträglichkeit<br />

Es wird auch vorgetragen, dass eine Schädigung <strong>de</strong>r Flora- Fauna- Habitat- Gebiete in <strong>de</strong>r<br />

Hauptwindrichtung <strong>de</strong>r Abgasfahne durch Versauerung und Eutrophierung zu befürchten<br />

sei. Zusätzlich zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Unterlagen genannten Flächen seien <strong>de</strong>shalb die Gebiete Nr.<br />

6022-371 „Buchenwaldregion Hochspessart und Spessart- Nord“, Nr. 5922-371 „Lohr-<br />

bach- und Aubachtal“, Nr. 5920-301 Naturschutzgebiet „Alzenauer San<strong>de</strong>“, Nr. 5921-301<br />

„Vorkommen von Wiesenknopf- Ameisenbläulingen“, Nr. 5921-371 „Wiesen und Mager-<br />

rasen“, Nr. 6021-371 „Extensivwiesen und Ameisenbläulinge in und um Aschaffenburg“,<br />

Nr. 6022-471 „Spessart im Bereich <strong>de</strong>r Stadt Aschaffenburg und <strong>de</strong>m Landkreis Aschaf-<br />

fenburg“ einzubeziehen.<br />

III. Bewertung<br />

Wie unter 4. Teil:G ausgeführt, hat die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme zwischenzeitlich plausibel<br />

dargelegt, dass die zusätzlichen Schadstoffemissionen Flora- Fauna- Habitat- o<strong>de</strong>r Vogel-<br />

schutzgebiete nicht erheblich beeinträchtigen wer<strong>de</strong>n. Insofern können auch Beeinträch-<br />

tigungen für die oben angeführten Gebiete außerhalb <strong>de</strong>s Untersuchungsraums ausge-<br />

schlossen wer<strong>de</strong>n. § 34 HENatG steht einer positiven raumordnerischen Entscheidung<br />

nicht entgegen.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


6. Teil: Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

A. Raum- und Siedlungsstruktur<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Seite 157<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme liege in <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg, am östlichen Rand <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes Rhein- Main.<br />

Der Untersuchungsraum erstrecke sich darüber hinaus auf <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Verdich-<br />

tungsraum um das Oberzentrum Aschaffenburg. Im Verdichtungsraum Rhein- Main lägen<br />

neben <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg im Zentrum <strong>de</strong>s Untersuchungsraums von Nor<strong>de</strong>n<br />

beginnend im Uhrzeigersinn die Städte und Gemein<strong>de</strong>n Hanau, Bruchköbel, Erlensee,<br />

Langenselbold, Ro<strong>de</strong>nbach, Seligenstadt, Mainhausen, Hainburg, Rodgau, Obertshausen,<br />

Heusenstamm, Mühlheim am Main, Offenbach am Main und Maintal. Die Gemein<strong>de</strong> Frei-<br />

gericht im Nordosten und die Stadt Babenhausen, die nur am Ran<strong>de</strong> berührt wür<strong>de</strong>n, lie-<br />

gen im Ordnungsraum. Die im östlichen Bereich <strong>de</strong>s Untersuchungsraums gelegenen<br />

bayerischen Städte und Gemein<strong>de</strong>n lägen alle im Verdichtungsraum um das Oberzentrum<br />

Aschaffenburg.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gehen we<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r geplanten Maßnah-<br />

me noch von <strong>de</strong>r GuD- Variante o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nullvariante raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen auf<br />

die Raum- und Siedlungsstruktur aus. Die wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudin-<br />

ger solle auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Werksgelän<strong>de</strong> am Standort <strong>de</strong>s bisherigen offenen Kohlela-<br />

gers realisiert wer<strong>de</strong>n, neue Flächen wür<strong>de</strong>n nicht in Anspruch genommen. Eine Reduzie-<br />

rung <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Siedlungsflächen sei we<strong>de</strong>r aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes<br />

vor Störfällen noch aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes vor elektromagnetischer Strahlung zu er-<br />

warten. Gemäß § 50 BImSchG seien bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen<br />

die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>de</strong>r so zuzuordnen, dass<br />

schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen in Betriebsbereichen hervor-<br />

gerufene Auswirkungen auf die ausschließlich o<strong>de</strong>r überwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen-<br />

<strong>de</strong>n Gebiete o<strong>de</strong>r sonstige schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu existierten Empfehlungen für Abstän<strong>de</strong> zwischen Anlagen nach <strong>de</strong>r Störfallverord-<br />

nung und Wohngebieten. Für die verfahrensgegenständliche Maßnahme sei ein Ach-<br />

tungsabstand gemäß § 50 BImSchG um das NH3– Lager von 350 m beachtlich. Innerhalb<br />

dieses Achtungsabstan<strong>de</strong>s lägen keine gemäß § 50 BImSchG relevanten Flächen, we<strong>de</strong>r<br />

bestehen<strong>de</strong> noch geplante Bauflächen in Großkrotzenburg o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Kom-


Seite 158 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

munen. Der Abstandserlass <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein- Westfalen sei in Hessen nicht verbind-<br />

lich. Dessen gutachterliche Empfehlungen wür<strong>de</strong>n nicht missachtet.<br />

Obwohl insbeson<strong>de</strong>re die verfahrensgegenständliche Maßnahme, in abgeschwächter<br />

Form aber auch die vertieft geprüfte GuD- Variante, zu einer <strong>de</strong>utlichen Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Orts- und Landschaftsbil<strong>de</strong>s führe, sei diese Verän<strong>de</strong>rung im Kontext <strong>de</strong>r Raum- und Sied-<br />

lungsstruktur nicht relevant, da sie zu keiner Durchschneidung von räumlichen und funkti-<br />

onalen Zusammenhängen führe. Darüber hinaus seien we<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r geplanten Maß-<br />

nahme noch bei <strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten Auswirkungen auf das zentralörtliche<br />

System zu befürchten.<br />

Der Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme lägen keine Erkenntnisse vor, dass es durch die geplante<br />

Maßnahme zu größeren Abwan<strong>de</strong>rungsten<strong>de</strong>nzen kommen wer<strong>de</strong>. Durch die Jahrzehnte<br />

lange industrielle Vorprägung <strong>de</strong>s Standortes sowie <strong>de</strong>s Standortumfel<strong>de</strong>s wür<strong>de</strong>n sich<br />

die Zuwan<strong>de</strong>rungen durch die Stärkung <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaftsstruktur und eventuelle<br />

Abwan<strong>de</strong>rungen bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme die Waage halten.<br />

Errichtung und Betrieb <strong>de</strong>s Kraftwerks wür<strong>de</strong>n keine relevanten Auswirkungen auf be-<br />

nachbarte Grundstücke o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Nutzung haben. Wertmin<strong>de</strong>rungen durch die verfah-<br />

rensgegenständliche Maßnahme seien nicht zu erwarten. In das durch Artikel 14 GG ge-<br />

schützte Eigentumsrecht wer<strong>de</strong> durch die Maßnahme nicht eingegriffen. Der Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Eigentumsgrundrechts wer<strong>de</strong> durch die gelten<strong>de</strong>n Gesetze bestimmt, hierzu gehöre auch<br />

das Bun<strong>de</strong>s- Immissionsschutzgesetz. Die verfahrensgegenständliche Maßnahme könne<br />

nur genehmigt wer<strong>de</strong>n, wenn die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 6 Abs. 1 BImSchG vorlägen. Die<br />

strengen Zulassungsvoraussetzungen stellten sicher, dass vom Kraftwerksbetrieb keinerlei<br />

relevante Gefahren o<strong>de</strong>r Beeinträchtigungen für die umliegen<strong>de</strong>n Grundstücke und <strong>de</strong>ren<br />

Nutzung ausgingen. Somit läge kein Eingriff in <strong>de</strong>n Schutzbereich <strong>de</strong>s Art. 14 GG durch<br />

die geplante Errichtung und <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Maßnahme vor.<br />

Die Emissionsfrachten <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme für SO2, NOx und<br />

Staub wür<strong>de</strong>n unterhalb <strong>de</strong>r Frachten liegen, die im Mittel <strong>de</strong>r Jahre 1996 bis 2006 vom<br />

Kraftwerksbestand emittiert wor<strong>de</strong>n seien. Auch in Bezug auf alle an<strong>de</strong>ren Luftschadstoffe<br />

zeige sich, dass die gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerte weit unterschritten wür<strong>de</strong>n<br />

beziehungsweise die durch die Maßnahme verursachten Immissionsbeiträge überwie-<br />

gend unterhalb <strong>de</strong>r Irrelevanzschwelle lägen.<br />

Die verfahrensgegenständliche Maßnahme wer<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerksge-<br />

län<strong>de</strong> errichtet, für das sowohl im Regionalplan Südhessen 2000 als auch im Flächennut-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Raum- und Siedlungsstruktur Seite 159<br />

zungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg entsprechen<strong>de</strong> Darstellungen enthalten seien.<br />

Demgemäß liege <strong>de</strong>r Kraftwerksstandort im Regionalplan Südhessen 2000 in einem „Be-<br />

reich für Industrie und Gewerbe“. Darüber hinaus weise <strong>de</strong>r Regionalplan das Kraftwerk<br />

Staudinger mit <strong>de</strong>m Symbol „Kraftwerk / Bestand“ aus.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Raumordnungsverfahren wur<strong>de</strong> vorgetragen, durch das Projekt drohe ein Abwan<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung. Es wird befürchtet, die Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme führe zu Grund-<br />

stückswertverlusten in <strong>de</strong>r näheren Umgebung <strong>de</strong>s Kraftwerkes.<br />

Nach <strong>de</strong>m Regionalplan Südhessen 2000 sollten Luftverunreinigungen im Verdichtungs-<br />

raum grundsätzlich reduziert wer<strong>de</strong>n. Da mit <strong>de</strong>r Maßnahme zusätzliche Luftverunreini-<br />

gungen verbun<strong>de</strong>n seien, wür<strong>de</strong> sich dies nachteilig auf die Lebensqualität in <strong>de</strong>r unmit-<br />

telbaren Umgebung und somit auf die Wohnfunktion auswirken. Der Flächennutzungs-<br />

plan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg weise unmittelbar angrenzend an das Kraftwerksge-<br />

län<strong>de</strong> eine geplante gewerbliche Baufläche aus. Es wür<strong>de</strong> eine Reduzierung <strong>de</strong>s Sied-<br />

lungsraumes <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg stattfin<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>n Raumordnungsun-<br />

terlagen enthaltene Aussage, von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n ausgewiesene Zuwachsflächen lägen<br />

nicht innerhalb <strong>de</strong>r Achtungsgrenze, sei falsch. Die Maßnahme wi<strong>de</strong>rspreche <strong>de</strong>m Grund-<br />

satz 8.3 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans: „Bereiche für Industrie und Gewerbe“ sind grund-<br />

sätzlich so auszuweisen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich o<strong>de</strong>r<br />

überwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen<strong>de</strong>n Gebiete vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.“ Betroffen seien ins-<br />

beson<strong>de</strong>re die benachbarten Wohngebiete in Hainburg und Hanau sowie in Alzenau. Die<br />

gutachterlichen Empfehlungen <strong>de</strong>s „Abstandserlasses“ <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein- Westfalen<br />

wür<strong>de</strong>n grob missachtet. Die Maßnahme wi<strong>de</strong>rspreche zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Grundsatz 8.3 <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans auch insoweit, als „Kliniken, Schulen usw. [...] nicht unmittelbar<br />

angrenzend an Gebieten auszuweisen [sind], von <strong>de</strong>nen Belästigungen durch luftverun-<br />

reinigen<strong>de</strong> Stoffe und Lärm aus vorhan<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r geplanten Industrie- und Verkehrsan-<br />

lagen ausgehen können“. Umgekehrt sei die Maßnahme mit ihren luftverunreinigen<strong>de</strong>n<br />

Immissionen nicht in <strong>de</strong>r Nachbarschaft zu <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Schulen in Hainburg und<br />

Hanau zuzulassen.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 160 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

III. Bewertung<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000<br />

Nach Kapitel 4.1.1 Absatz 3 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans Hessen 2000 (Seite 14) soll in<br />

allen Gemein<strong>de</strong>n eine Entwicklung <strong>de</strong>r Siedlungstätigkeit unter Beachtung einer nachhal-<br />

tigen Raumentwicklung und unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r gewachsenen Siedlungsstruktur<br />

erfolgen. Dies be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>r Eigenentwicklung, das heißt <strong>de</strong>m Eigenbedarf <strong>de</strong>r orts-<br />

ansässigen Bevölkerung und <strong>de</strong>r gewerblichen Betriebe, Rechnung zu tragen ist.<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000<br />

Gemäß Grundsatz 2.4.2-3 <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 ist auf eine gute Anbindung<br />

von Industrie- und Gewerbeflächen an öffentliche Verkehrsmittel und vorhan<strong>de</strong>ne Straßen<br />

sowie auf eine rationelle Energienutzung zu achten. Insbeson<strong>de</strong>re soll die Möglichkeit<br />

einer Anbindung an das Schienennetz über Industriestammgleise und Privatgleisanschlüs-<br />

se sowohl bei bestehen<strong>de</strong>n als auch bei zu erschließen<strong>de</strong>n Industrie- und Gewerbegebie-<br />

ten genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten hat innerhalb<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Karte dargestellten „Bereiche für Industrie und Gewerbe, Bestand und Zu-<br />

wachs“ stattzufin<strong>de</strong>n (Ziel 2.4.2-4). Ausgewiesene „Bereiche für Industrie und Gewerbe"<br />

haben gegenüber an<strong>de</strong>ren Nutzungsansprüchen Vorrang (Ziel 2.4.2-5).<br />

Dem Bedarf aus <strong>de</strong>r Eigenentwicklung <strong>de</strong>r ortsansässigen Bevölkerung und <strong>de</strong>r gewerbli-<br />

chen Betriebe ist Rechnung zu tragen (Grundsatz 2.4-4).<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

Der Standort <strong>de</strong>r hier verfahrensgegenständlichen Maßnahme ist im Regionalplan Süd-<br />

hessen 2000 als „Bereich für Industrie und Gewerbe / Bestand“ dargestellt. Des Weiteren<br />

ist <strong>de</strong>r Standort als Kraftwerksstandort ausgewiesen. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen auf<br />

die Raum- und Siedlungsstruktur wer<strong>de</strong>n nicht gesehen. Es han<strong>de</strong>lt sich um einen indus-<br />

triell geprägten Bereich. In <strong>de</strong>n umliegen<strong>de</strong>n Kommunen hat es gleichwohl in <strong>de</strong>n ver-<br />

gangenen Jahrzehnten einen Zuwachs an Bevölkerung und Siedlungsentwicklung gege-<br />

ben. Die Emissionen wer<strong>de</strong>n sich durch die Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme im Vergleich zu <strong>de</strong>n Werten <strong>de</strong>r Jahre 1996 bis 2006 mit Ausnahme von Quecksil-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Wirtschaft Seite 161<br />

ber und CO2 nicht erhöhen. Der Entwicklung <strong>de</strong>r im Regionalplan Südhessen 2000, im<br />

Flächennutzungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg sowie <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Kommu-<br />

nen und im Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans / Regionalen Flächennutzungsplans ausgewiese-<br />

nen Zuwachsflächen für Wohn- o<strong>de</strong>r Industriegebiete stehen we<strong>de</strong>r § 50 BImSchG noch<br />

die Vorschriften <strong>de</strong>r Störfall- Verordnung entgegen. Der so genannte Abstandserlass <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Nordrhein- Westfalen ist in Hessen nicht eingeführt wor<strong>de</strong>n und somit nicht an-<br />

wendbar. Im Übrigen ist das Ammoniaklager Bestandteil <strong>de</strong>s bereits genehmigten Kraft-<br />

werksstandortes, sodass zusätzliche raumerhebliche Auswirkungen durch Störfälle nicht zu<br />

erwarten sind. Insofern ist die verfahrensgegenständliche Maßnahme im Hinblick auf die<br />

Ziele und Grundsätze zur Raum- und Siedlungsstruktur mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raum-<br />

ordnung vereinbar.<br />

Ob es bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme im Einzelfall zu Wertmin<strong>de</strong>rungen von Grundstü-<br />

cken kommt, ist auf Ebene <strong>de</strong>r Raumordnung nicht zu bewerten.<br />

B. Wirtschaft<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

1. Verän<strong>de</strong>rung lan<strong>de</strong>s- und regionalplanerischer Festlegungen<br />

Da ein bestehen<strong>de</strong>r Kraftwerksstandort weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n soll, seien von <strong>de</strong>r ge-<br />

planten Maßnahme keine Auswirkungen auf die lan<strong>de</strong>s- und regionalplanerischen Festle-<br />

gungen im Untersuchungsraum zu erwarten. Das gelte sowohl hinsichtlich gewerblicher<br />

als auch hinsichtlich touristischer Festlegungen.<br />

2. Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r regionalen Beschäftigtensituation<br />

Die Studie „Regionalwirtschaftliche Effekte <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger“ weist für die ge-<br />

plante Maßnahme für die Betriebsphase gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo nahezu unverän<strong>de</strong>r-<br />

te Beschäftigungseffekte in <strong>de</strong>r Region und eine Erhöhung <strong>de</strong>r gesamtwirtschaftlichen<br />

Beschäftigungseffekte von circa 2.088 auf circa 2.324 Personen aus. Darüber hinaus wird<br />

die geplante Maßnahme in <strong>de</strong>r Investitionsphase (2007 bis 2013) in <strong>de</strong>r Region einen Be-<br />

schäftigungseffekt von circa 2.102 Personenjahren und gesamtwirtschaftlich von circa<br />

15.805 Personenjahren auslösen. Damit trägt die geplante Maßnahme laut Einschätzung<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme nicht unmaßgeblich zur Erreichung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n einschlä-<br />

gigen Ziele <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 (gleichlautend im Planentwurf Regional-<br />

plan / RegFNP 2007) bei:<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 162 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

• Erhaltung und Schaffung eines differenzierten Angebots zukunftsfähiger Arbeitsplät-<br />

ze;<br />

• Stärkung <strong>de</strong>r Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaft.<br />

3. Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gewerbeflächenentwicklung<br />

Die Erweiterung um <strong>de</strong>n Neubau Block 6 erfolgt gemäß <strong>de</strong>r Planung <strong>de</strong>r Maßnahmenträ-<br />

gerin innerhalb <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Kraftwerksgelän<strong>de</strong>s. Eine Flächeninanspruchnahme wei-<br />

terer vorhan<strong>de</strong>ner o<strong>de</strong>r geplanter Gewerbeflächen ist nicht geplant, ein Einfluss auf die<br />

Gewerbeflächenentwicklung durch die geplante Maßnahme sei daher nach Einschätzung<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme nicht zu erwarten. Angesichts <strong>de</strong>r genannten Beschäfti-<br />

gungseffekte sei auch nicht davon auszugehen, dass durch die geplante Maßnahme Ent-<br />

wicklungen induziert wer<strong>de</strong>n, die die Gewerbeflächenentwicklung in einem relevanten<br />

Umfang beeinflussen.<br />

4. Verän<strong>de</strong>rung im Bereich Tourismus / Frem<strong>de</strong>nverkehr<br />

Gemessen an <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ermittelten Frem<strong>de</strong>nverkehrszahlen ist<br />

von einer insgesamt geringen Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Tourismus im Untersuchungsraum auszu-<br />

gehen. Angesichts <strong>de</strong>r geringen zusätzlichen Beeinträchtigungen insgesamt (im Bezug<br />

auf Siedlung mittlere Beeinträchtigungen) <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme auf das Landschafts-<br />

bild im Mittel- und Fernbereich wird die geplante Maßnahme nicht zu einer großräumigen<br />

o<strong>de</strong>r (lokal) starken Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Tourismusfunktionen führen.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wur<strong>de</strong> unter an<strong>de</strong>rem vorgetragen, die Maßnahme vernichte Arbeitsplätze. Investitio-<br />

nen in Seniorenwohnanlagen könnten mit Folgen für die Gewerbesteuereinnahmen fehl-<br />

schlagen, weil ein Standort mit einem durch die Feinstäube <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

gesteigerten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen unattraktiv wer<strong>de</strong>. Es sei vorherseh-<br />

bar, dass ein erhöhter Schadstoffausstoß weitere Schä<strong>de</strong>n für die Volkswirtschaft auf di-<br />

versen Gebieten mit sich bringe. Dazu gehörten unter an<strong>de</strong>rem erhöhte Kosten im Ge-<br />

sundheitswesen, Beseitigung von Schä<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Natur etc.<br />

Zu<strong>de</strong>m sei mit einer weiteren Erhöhung <strong>de</strong>r Energiepreise zu rechnen, da Kohle im Ein-<br />

kauf immer teurer wer<strong>de</strong>, was ein Umlegen <strong>de</strong>r gestiegenen Preise auf die Verbraucher<br />

zur Folge habe. Im Ergebnis sei Kohle langfristig teurer als alternative Energieträger. So-<br />

wohl individuelle als auch kollektive Schä<strong>de</strong>n ergäben sich daraus, dass Solaranlagen auf-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Wirtschaft Seite 163<br />

grund <strong>de</strong>r Verschattung durch die Kühlturmschwa<strong>de</strong>n weniger effektiv seien. Dies sei be-<br />

reits jetzt feststellbar.<br />

III. Bewertung<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000<br />

Gemäß <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000 sind für die Entwicklung <strong>de</strong>r Wirtschaft<br />

optimale Standortvoraussetzungen zu schaffen. Dem Arbeitsplatzabbau und <strong>de</strong>r Verlage-<br />

rung von Arbeitsplätzen aus Hessen ist entgegenzuwirken. Standortbedingungen sind so<br />

zu beeinflussen, dass für – aus strukturellen Grün<strong>de</strong>n – wegfallen<strong>de</strong> Arbeitsplätze neue<br />

zukunftsträchtige Arbeitsplätze geschaffen wer<strong>de</strong>n (Seite 4, Kapitel 2). Im Wirtschaftsbe-<br />

reich ist eine Entwicklung zu stützen, die zur Erhaltung und Stärkung <strong>de</strong>r Vielfalt <strong>de</strong>r Wirt-<br />

schaftsstruktur führt (Seite 4, Kapitel 2.1).<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000<br />

Entsprechend <strong>de</strong>m Leitbild <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 soll die Region Südhessen<br />

ihre führen<strong>de</strong> Position als europäische Metropolregion stärken (Seite 2, Kapitel 1.2). Die<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r Wettbewerbsfähigkeit und die Bewältigung <strong>de</strong>s Strukturwan<strong>de</strong>ls sind zent-<br />

rale Ziele <strong>de</strong>r regionalen Entwicklung. Um die zukunftsfähige Weiterentwicklung beste-<br />

hen<strong>de</strong>r Betriebe zu sichern, sind günstige Bedingungen für Betriebserweiterungen, Neu-<br />

gründungen, Neuansiedlungen und arbeitsplatzinduzieren<strong>de</strong> Investitionen zu schaffen<br />

(Grundsatz 2.1-2).<br />

Zu<strong>de</strong>m sind die für die Entwicklung <strong>de</strong>r Wirtschaft, <strong>de</strong>r Arbeitsplätze und <strong>de</strong>r Versorgung<br />

mit gewerblich orientierten Dienstleistungen benötigten und geeigneten Flächen vorran-<br />

gig im Bestand zu erhalten und gegebenenfalls aufzuwerten. Die darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten hat innerhalb <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>r Karte dargestellten "Bereiche für Industrie und Gewerbe, Bestand und Zuwachs" statt-<br />

zufin<strong>de</strong>n (Grundsatz 2.2.2-1, Ziel 2.4.2-4). In <strong>de</strong>r Karte ist <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>s Kraftwerks<br />

Staudinger als „Bereich für Industrie und Gewerbe“ sowie durch ein überlagern<strong>de</strong>s Sym-<br />

bol „Kraftwerk, Bestand“ ausgewiesen (siehe Karte 1).<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 164 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Ergänzend sieht <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>s in Aufstellung befindlichen Regionalplans Südhessen /<br />

Regionalen Flächennutzungsplans die Stärkung und Profilierung <strong>de</strong>s Verdichtungsraums<br />

Rhein-Main / Rhein- Neckar sowie die vorrangige Nutzung und qualitative Weiterentwick-<br />

lung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n (und planungsrechtlich gesicherten) Wohn- und Gewerbeflächen<br />

vor.<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006<br />

Eine vergleichbare Zielsetzung verfolgt auch das Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern<br />

2006. Es for<strong>de</strong>rt unter an<strong>de</strong>rem, dass zur Wahrung räumlich ausgewogener Erwerbschan-<br />

cen jetziger und künftiger Generationen wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen im gan-<br />

zen Land und in seinen Teilräumen sicherzustellen und die regionale Wirtschaftsstruktur<br />

zu verbessern ist. Dabei ist unter an<strong>de</strong>rem auf die Verbesserung <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen<br />

Infrastruktur hinzuwirken (Kapitel 4.1).<br />

e) Regionalplan - Region Bayerischer Untermain<br />

Gemäß Zielen <strong>de</strong>s Teil B V <strong>de</strong>s Regionalplans Region Bayerischer Untermain soll durch<br />

Maßnahmen zur Verbesserung <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaftsstruktur die wirtschaftliche Leis-<br />

tungsfähigkeit <strong>de</strong>r gesamten Region, insbeson<strong>de</strong>re auch ihrer ländlich strukturierten Teil-<br />

räume, erhalten und gesteigert wer<strong>de</strong>n. Vorhan<strong>de</strong>ne Arbeitsplätze sollen gesichert und<br />

das Arbeitsplatzangebot quantitativ und qualitativ verbessert wer<strong>de</strong>n. Zur Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Region soll vordringlich auf die Sicherung<br />

<strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Arbeitsplätze hingewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

Der Standort „Kraftwerk Staudinger“, an <strong>de</strong>m die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die Erweiterung<br />

ihres Kraftwerkes durch <strong>de</strong>n Neubau eines Steinkohleblocks plant, liegt innerhalb <strong>de</strong>r po-<br />

lyzentrischen Metropolregion Frankfurt / Rhein- Main. Mit rund 5,3 Millionen Einwohnern,<br />

circa 2,7 Millionen Erwerbstätigen und einer Bruttowertschöpfung von rund 160 Milliar<strong>de</strong>n<br />

Euro ist sie eine <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong>n und wirtschaftsstärksten Metropolregionen in Europa (Pla-<br />

nungsverband 2007). Die auch die bayerischen Landkreise Aschaffenburg und Milten-<br />

berg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg umfassen<strong>de</strong> Metropolregion zeichnet sich<br />

durch attraktive Arbeitsplätze und durch eine über <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sdurchschnitt liegen<strong>de</strong><br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Wirtschaft Seite 165<br />

Wirtschaftskraft aus. Schwerpunkte sind unter an<strong>de</strong>rem Verkehrs- und Logistikunterneh-<br />

men, Finanz- und Beratungsdienstleister sowie Unternehmen im Bereich Chemie / Bio-<br />

chemie, Pharmazie sowie im Bereich Automobilentwicklung und -produktion.<br />

Da die geplante Kraftwerkserweiterung innerhalb <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerksgelän<strong>de</strong>s,<br />

das im RPS 2000 als „Bereich für Industrie und Gewerbe“ und „Kraftwerk, Bestand“ ausge-<br />

wiesen ist, erfolgen soll, wer<strong>de</strong>n maßnahmenbedingt keine Flächen mit entgegenstehen-<br />

<strong>de</strong>r Nutzung in Anspruch genommen. Einzelne Effekte auf das Arbeitsplatzangebot sowie<br />

die Einkommenssituation und damit auf die Standortgunst <strong>de</strong>r Region sind bei Realisie-<br />

rung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme und <strong>de</strong>r vertieft geprüften Varianten möglich, ein zusätzli-<br />

cher Gewerbeflächenbedarf lässt sie hieraus jedoch nicht ableiten.<br />

Gemäß <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens<br />

vorgelegten Untersuchung „Regionalwirtschaftliche Effekte <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger“ ist<br />

bei Realisierung <strong>de</strong>r Varianten „Steinkohle“ und „GuD- Anlage“ im Vergleich zum Status<br />

Quo (283 Mitarbeiter, Stand 2007) mit einer geringeren direkten Belegschaft <strong>de</strong>r E.ON<br />

Kraftwerke GmbH am Standort Staudinger zu rechnen (45 beziehungsweise 89 direkt Be-<br />

schäftigte weniger). Dahingegen wird <strong>de</strong>r Weiterbetrieb und die Ertüchtigung <strong>de</strong>r Blö-<br />

cke1 bis 3 (Nullvariante), die insbeson<strong>de</strong>re durch die Rauchgaswäsche und das Kohle-<br />

handling arbeitsintensiver sind, zu einer Zunahme <strong>de</strong>r direkt Beschäftigten führen (+ 51<br />

direkt Beschäftigte). Dies spiegelt sich auch in <strong>de</strong>n regionalen Beschäftigungseffekten –<br />

ab Inbetriebnahme <strong>de</strong>r Varianten – wi<strong>de</strong>r. Während bei <strong>de</strong>r „Nullvariante“ mit positiven<br />

regionalen Beschäftigungseffekten zu rechnen ist (+120 Personen; Variante „Steinkohle“ +<br />

4 Personen), hat <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>r „GuD- Anlage“ laut Einschätzung <strong>de</strong>s Gutachters einen<br />

Rückgang <strong>de</strong>r Beschäftigten in <strong>de</strong>r Region zur Folge (-106 Personen). Aus gesamtwirt-<br />

schaftlicher Sicht sind nach <strong>de</strong>r Inbetriebnahme bei allen untersuchten Varianten positive<br />

Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte (zum Beispiel Han<strong>de</strong>ls- und Verkehrsdienst-<br />

leistungen) zu erwarten.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s hohen Investitionsvolumens von circa 1,2 Mrd. € und <strong>de</strong>r im Fall <strong>de</strong>r Reali-<br />

sierung <strong>de</strong>r Varianten (einschließlich <strong>de</strong>r Nullvariante) erhöhten Leistungsfähigkeit sowie<br />

<strong>de</strong>s notwendigen höheren Brennstoffeinsatzes ist die angegebene Zunahme <strong>de</strong>r gesamt-<br />

wirtschaftlichen Beschäftigungs- und Wertschöpfungseffekte für die Raumordnungsbe-<br />

hör<strong>de</strong> nachvollziehbar.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 166 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

Wie unter Punkt E.II.3. dargelegt, weisen die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme vertieft un-<br />

tersuchten Varianten einzelne Unterschie<strong>de</strong> in Bezug auf die Primärimpulse (Betriebs-,<br />

Sach-, Personal- und Unterhaltungskosten) sowie hinsichtlich <strong>de</strong>r gesamtwirtschaftlichen<br />

und regionalen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte auf. Gemessen an <strong>de</strong>r regi-<br />

onalen Wirtschaftskraft sowie <strong>de</strong>r Gesamtzahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Region Beschäftigten sind die von<br />

<strong>de</strong>n Varianten ausgehen<strong>de</strong>n Auswirkungen jedoch vergleichsweise gering. Auch sind die<br />

von <strong>de</strong>n Varianten ausgehen<strong>de</strong>n Beschäftigungseffekte nicht geeignet, die Gewerbeflä-<br />

chenentwicklung in einem raumrelevanten Umfang zu beeinflussen.<br />

Mit Blick auf die Ziele <strong>de</strong>r relevanten Raumordnungspläne, wonach u.a. die Erhaltung und<br />

Schaffung eines differenzierten Angebotes zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Stär-<br />

kung <strong>de</strong>r Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaft angestrebt wird, leistet die<br />

„Nullvariante“ langfristig gesehen <strong>de</strong>n (relativ) größten Beitrag, da sie insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r<br />

Betriebsphase gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo zu einer Verbesserung <strong>de</strong>r Wertschöpfungs-<br />

und Beschäftigungseffekte führen wür<strong>de</strong>. Den Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumordnung hinsicht-<br />

lich <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>s- und regionalplanerischen Festlegungen zum Thema Wirtschaft entspricht<br />

– insbeson<strong>de</strong>re aufgrund <strong>de</strong>r positiven Effekte in <strong>de</strong>r Bauphase – auch <strong>de</strong>r geplante Neu-<br />

bau eines Steinkohlekraftwerkblocks am Standort Staudinger. Demgegenüber führt die<br />

Variante „GuD- Anlage“, trotz investitionsbedingter, positiver Impulse zu einer geringfügi-<br />

gen Verschlechterung gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo. Ausschlaggebend ist dabei die Ver-<br />

ringerung <strong>de</strong>r Beschäftigtenzahlen in <strong>de</strong>r Betriebsphase. Alle Varianten tragen mit <strong>de</strong>r<br />

Bereitstellung einer verbrauchernahen Stromversorgung zu günstigen Bedingungen für<br />

die Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen bei. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Auswirkungen<br />

durch Luftschadstoffe wird auf 4. Teil:D.I.3 verwiesen. Ob die geplante Maßnahme Aus-<br />

wirkungen auf die Ansiedlung von Seniorenanlagen haben kann, ist auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung ebenso wenig relevant, wie Auswirkungen durch die Verschattung auf So-<br />

laranlagen.<br />

C. Energie<br />

Über die Prüfung <strong>de</strong>r energiewirtschaftlichen Begründung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme hin-<br />

aus (siehe 3. Teil:C.II.3.b)(1)) wer<strong>de</strong>n in diesem Kapitel die Themen Stromeinspeisung,<br />

Fernwärmeauskopplung sowie regionalplanerische Darstellung <strong>de</strong>s Standortes behan<strong>de</strong>lt.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Energie Seite 167<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

1. Stromeinspeisung<br />

Bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wie auch <strong>de</strong>r GuD- Variante wird die Energieableitung nach<br />

Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme in das 380-kV- Verbundnetz über eine neu zu<br />

errichten<strong>de</strong> einsystemige Freileitung mit einer Länge von circa 1,2 km vom Kraftwerk bis<br />

zur Umspannanlage Großkrotzenburg <strong>de</strong>r E.ON Netz GmbH erfolgen. Hierfür sei die Er-<br />

richtung von vier neuen Stahlgittermasten mit einer Höhe von circa 55 m bis 85 m erfor-<br />

<strong>de</strong>rlich. Die geplante Freileitung wer<strong>de</strong> ausschließlich auf <strong>de</strong>m Kraftwerksgelän<strong>de</strong> errich-<br />

tet, <strong>de</strong>r Main wer<strong>de</strong> nicht gequert o<strong>de</strong>r tangiert. Für <strong>de</strong>n Anschluss sowohl <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme als auch <strong>de</strong>r GuD- Variante wer<strong>de</strong> die Umspannanlage Großkrotzenburg<br />

durch ein neues 380-kV- Schaltfeld erweitert. Die Fläche <strong>de</strong>s neuen Fel<strong>de</strong>s umfasse circa<br />

(80 x 80 m =) 6.400 m² und liege innerhalb <strong>de</strong>r umzäunten Umspannanlage Großkrotzen-<br />

burg. Da das Netz ausreichen<strong>de</strong> Kapazitäten aufweise, sei zur Einspeisung <strong>de</strong>s durch die<br />

geplante Maßnahme produzierten Stroms ein Ausbau <strong>de</strong>s Netzes nicht notwendig. Be-<br />

züglich <strong>de</strong>r Stromeinspeisung ergäben sich bei <strong>de</strong>r Nullvariante keine Än<strong>de</strong>rungen ge-<br />

genüber <strong>de</strong>m Status Quo.<br />

2. Fernwärme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, § 7 <strong>de</strong>r 13. BImSchV sehe vor, dass bei <strong>de</strong>r Errich-<br />

tung o<strong>de</strong>r wesentlichen Än<strong>de</strong>rung einer Anlage Maßnahmen zur Kraft- Wärme- Kopplung<br />

durchzuführen seien, sofern dies technisch möglich und verhältnismäßig sei. Entspre-<br />

chend stellt sie mit <strong>de</strong>m beabsichtigten Bau eines neuen Kraftwerkblocks auf Steinkohle-<br />

basis die Auskopplung von 300 MWth zur Fernwärmeversorgung in Aussicht.<br />

Mit Blick auf die von ihr in Auftrag gegebene sogenannte Fernwärmestudie Südhessen<br />

weist die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme darauf hin, dass – unter Zugrun<strong>de</strong>legung <strong>de</strong>r technisch-<br />

wirtschaftlichen Aspekte - für die Auskopplung von 300 MWth Fernwärme aus <strong>de</strong>r geplan-<br />

ten Maßnahme mit einer Vorlauftemperatur von 90° bis 130° in <strong>de</strong>r Region ein ausrei-<br />

chen<strong>de</strong>s, theoretisch erschließbares Potenzial existiere. Unter Ausschluss von Gebieten<br />

mit geringer Bevölkerungs- und Gewerbedichte und Gebieten mit geodätischen Höhen-<br />

stufen (springen<strong>de</strong>s Gelän<strong>de</strong>) sowie nach einer siedlungsstrukturellen Bewertung (unter<br />

an<strong>de</strong>rem Auswertung <strong>de</strong>r Regionalpläne) und <strong>de</strong>r Auswertung <strong>de</strong>s überschlägigen Wär-<br />

mesenkenpotenzials seien insgesamt vier Hauptversorgungsrichtungen ermittelt wor<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 168 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

Nach einer <strong>de</strong>taillierten Auswertung <strong>de</strong>r Zuordnung <strong>de</strong>r Bevölkerung, <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

und von Großverbrauchern auf Teilflächen sowie unter Ausschluss von Gebieten, die be-<br />

reits mit Fernwärme versorgt wer<strong>de</strong>n beziehungsweise die ein Wärmesenkenpotenzial<br />

< 20 MW / km² aufweisen, grenzt die Studie <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die Hauptver-<br />

sorgungsrichtung auf zwei Hauptachsen ein (Richtung 1: Main aufwärts bis Aschaffenburg,<br />

Richtung 3: Main abwärts bis Frankfurt am Main). Das theoretische Wärmesenkenpotenzi-<br />

al in diesen bei<strong>de</strong>n Achsen wird, unter Herleitung von Fernwärme-, Mobilisierungs- und<br />

Anschlussgra<strong>de</strong>n, auf circa 1.350 MWth geschätzt. Hiervon sind etwa 1.100 MWth in Haupt-<br />

versorgungsrichtung 3 und circa 250 MWth in Richtung 1 verortet.<br />

Bei circa 7.000 Jahresbetriebsstun<strong>de</strong>n ergibt sich laut Fernwärmestudie eine Volllastbe-<br />

nutzungsstun<strong>de</strong>nzahl von circa 4.300 Stun<strong>de</strong>n / Jahr und bei einer maximalen Fernwär-<br />

meauskopplungsleistung von maximal 300 MWth Grundlastwärme aus <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme eine Jahreswärmearbeit von circa 1.300 GWh / Jahr. Die Bereitstellung <strong>de</strong>r<br />

Spitzenlast ist nach Angaben <strong>de</strong>r Studie durch Spitzenlast- Heizwerke, die durch geringe<br />

Laufzeiten, relativ geringe Investitionskosten und flexible Laufzeiten charakterisiert seien,<br />

zu <strong>de</strong>cken.<br />

Gemäß <strong>de</strong>n Berechnungen <strong>de</strong>r Fernwärmestudie leistet die Auskopplung von Fernwärme<br />

aus <strong>de</strong>r geplanten Kraftwerkserweiterung einen signifikanten Beitrag zur Einsparung von<br />

Primärenergie und damit zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase. Unter Berück-<br />

sichtigung <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r Fernwärmeversorgung einhergehen<strong>de</strong>n Stromverlustes könne<br />

durch das Abschalten von lokalen Feuerstätten in Haushalten und <strong>de</strong>r Industrie bis zu<br />

125.300 t SKE Primärenergie pro Jahr eingespart wer<strong>de</strong>n. Die vermie<strong>de</strong>nen CO2- Emissi-<br />

onen beliefen sich danach auf über 200.000 Tonnen pro Jahr.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

1. Stromeinspeisung<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme begrün<strong>de</strong> die Standorteignung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger<br />

mit <strong>de</strong>r räumlichen Nähe zu einer Höchstspannungsleitung. Eine solche sei jedoch nur<br />

dann erfor<strong>de</strong>rlich, wenn das vorhan<strong>de</strong>ne Leitungsnetz nicht ausgelastet sei. Bei <strong>de</strong>rart<br />

leistungsgroßen Anlagen wie <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme müsse die elektrische Leistung<br />

über weite Strecken verteilt wer<strong>de</strong>n. Die Energieverteilung zu <strong>de</strong>n Großverbrauchern sei<br />

nicht aufgelistet. Die räumliche Nähe zu einer Höchstspannungsleitung sei nicht relevant.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Energie Seite 169<br />

Bis zur Koppelstation sei ohne Weiteres eine Anbindung mittels eines 380 kV- Erdkabels<br />

möglich.<br />

2. Fernwärme<br />

Diesbezüglich wird vorgetragen, dass eine Fernwärmeversorgung bereits aus <strong>de</strong>m jetzi-<br />

gen Kraftwerk sinnvoll sei. Allerdings wird bezweifelt, dass für eine Realisierung ausrei-<br />

chend Abnehmer gefun<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n. Bereits heute bestün<strong>de</strong> die Möglichkeit aus <strong>de</strong>m<br />

Block 5 bis zu 300 MWth auszukoppeln. Dies sei bisher nicht realisiert wor<strong>de</strong>n. Des Weite-<br />

ren wur<strong>de</strong> vorgetragen, <strong>de</strong>r Ansatz zur Abschätzung <strong>de</strong>s Fernwärmepotenzials sei tech-<br />

nisch und wirtschaftlich als grenzwertig zu bezeichnen. Der berechnete Grundfernwär-<br />

mepreis von 67 € / MWh liege schon heute <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Gaspreis von 56 € / MWh<br />

im Jahr 2008. Vielmehr bedürfe es einer Kostenberechnung, die alle relevanten Kosten<br />

berücksichtige und mit einberechne (zum Beispiel Betriebs- und Wartungskosten).<br />

Ferner wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass die technisch erschließbaren und wirtschaftlich mobili-<br />

sierbaren Wärmeabnahmepotenziale in <strong>de</strong>r Region weitaus eher und wirtschaftlicher<br />

durch lokale Abwärmepotentiale bestehen<strong>de</strong>r Heizkraftwerke o<strong>de</strong>r neuer Blockheizkraft-<br />

werke ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n könnten. In <strong>de</strong>r orientieren<strong>de</strong>n Wirtschaftlichkeitsbetrachtung <strong>de</strong>r<br />

Studie zur Abschätzung <strong>de</strong>s Fernwärmepotentials fin<strong>de</strong> die Problematik langer Ansied-<br />

lungszeiträume keine Beachtung. Bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme komme hinzu, dass die<br />

Auskopplung von Wärme nicht wie bei <strong>de</strong>r Kraft- Wärme- Koppelung mit einer nennens-<br />

werten Steigerung <strong>de</strong>s Gesamtwirkungsgra<strong>de</strong>s verbun<strong>de</strong>n sei, vielmehr bewirke sie eine<br />

Verringerung <strong>de</strong>r Stromproduktion. Angemerkt wird auch, dass zur Erschließung ausrei-<br />

chen<strong>de</strong>r Wärmesenken im Fall von Staudinger viel weitere Strecken als üblich zu überwin-<br />

<strong>de</strong>n seien. In <strong>de</strong>r Folge wür<strong>de</strong>n die Übertragungsverluste <strong>de</strong>utlich ansteigen und damit<br />

<strong>de</strong>r Netto- Wirkungsgrad – insbeson<strong>de</strong>re im Vergleich zu <strong>de</strong>zentralen Anlagen – weiter<br />

zurückgehen.<br />

3. Regionalplanerische Darstellung „Kraftwerk“<br />

Das im Regionalplan Südhessen 2000 dargestellte Symbol „Kraftwerk / Bestand“ am Kraft-<br />

werksstandort Staudinger stelle lediglich nachrichtlich <strong>de</strong>n Bestand dar, ein Ziel, dass das<br />

Areal als Erweiterungsfläche <strong>de</strong>finiere, sei darin nicht zu sehen.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 170 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

4. Ziel X.1.1 Regionalplan Region Bayerischer Untermain<br />

Der Regionalplan Region Bayerischer Untermain lege als fachliches Ziel in Ziffer X.1.1 fest:<br />

„Für <strong>de</strong>n bayerisch / hessischen Grenzraum soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, keine neuen<br />

Standorte für weitere große Wärmekraftwerke auszuweisen.“ Die Maßnahme stelle ein<br />

solches weiteres „großes Wärmekraftwerk“ dar und wi<strong>de</strong>rspreche daher einem Ziel <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung. Die Lan<strong>de</strong>splanung halte sich nicht an ihre eigenen Vorgaben und treibe<br />

mit hohem finanziellem Aufwand eine Planung voran, die nur die Partikularinteressen <strong>de</strong>r<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bediene.<br />

III. Bewertung<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000<br />

Nach einem Ziel <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans Hessen 2000 (Kapitel 11.1, Seite 48) sind in<br />

die Regionalpläne regional be<strong>de</strong>utsame Planungen und Maßnahmen aufzunehmen, die<br />

eine Optimierung <strong>de</strong>r Energieinfrastruktur unter <strong>de</strong>n vorgenannten Grundsätzen unter-<br />

stützen. Dies betrifft sowohl <strong>de</strong>n Aus- beziehungsweise Neubau von regional bezie-<br />

hungsweise überörtlich be<strong>de</strong>utsamen Energieerzeugungsanlagen sowie Leitungen zur<br />

Elektrizitäts-, Fernwärme- und Gasversorgung unter Anwendung <strong>de</strong>r Kraft- Wärme- Kopp-<br />

lung als auch die verstärkte Anwendung von Technologien zur Nutzung regenerativer<br />

Energien. Die Errichtung von Anlagen, die diesen Zielsetzungen entsprechen, ist mit Aus-<br />

nahme von Windkraftanlagen in <strong>de</strong>n regionalplanerischen „Bereichen für Industrie und<br />

Gewerbe“ mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumordnung vereinbar.<br />

Standorte bestehen<strong>de</strong>r Kraftwerke für die überregional be<strong>de</strong>utsame Elektrizitätsversor-<br />

gung sind unter <strong>de</strong>r Maßgabe einer nachfolgen<strong>de</strong>n Anwendung von Erzeugungstechni-<br />

ken mit hoher Energieeffizienz und geringer Emission klimaschädlicher Gase lan<strong>de</strong>s- und<br />

regionalplanerisch zu sichern (Ziel, Kapitel 11.1, Seite 49).<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000<br />

Bei Bedarf an überörtlicher Stromerzeugung ist Kraftwärme gekoppelten Anlagen grund-<br />

sätzlich <strong>de</strong>r Vorzug zu geben (Grundsatz 8-5). Der Wirkungsgrad bestehen<strong>de</strong>r Energieer-<br />

zeugungsanlagen ist durch vermehrte Wärmeauskopplung und Abwärmenutzung zu er-<br />

höhen (Grundsatz 8-7).<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Energie Seite 171<br />

Vor <strong>de</strong>r Errichtung neuer Hoch- und Höchstspannungsleitungen ist zunächst zu prüfen, ob<br />

durch verbrauchsmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Spitzenlast senken<strong>de</strong> Maßnahmen, eine <strong>de</strong>zentrale<br />

Stromerzeugung, eine höhere Auslastung bestehen<strong>de</strong>r Leitungen, durch Mitbenutzung<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Stromkreise (Durchleitung) o<strong>de</strong>r Gestänge – gegebenenfalls auch an<strong>de</strong>rer<br />

Energieversorgungsunternehmen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Deutschen Bahn AG – o<strong>de</strong>r durch ertüchtigte<br />

neue Mastreihen in vorhan<strong>de</strong>nen Trassen <strong>de</strong>r Neubau von Leitungen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n<br />

kann (Grundsatz 8-21).<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Die im Regionalplan Südhessen 2000 aufgeführten Grundsätze sind auch im Entwurf <strong>de</strong>s<br />

Regionalplans enthalten (Grundsätze 8- 2, 8- 4 und 8.1- 6).<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006<br />

Es ist von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse<br />

<strong>de</strong>r Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen<br />

Energiemix aus <strong>de</strong>n herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und Kern-<br />

energie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht (Grundsatz B V 3.1.2).<br />

Die notwendig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Ersatz- und Zubauten großer Wärmekraftwerke (konventionelle<br />

Kraftwerke und – soweit nach Bun<strong>de</strong>srecht zulässig – Kernkraftwerke) sollen, soweit mög-<br />

lich, an bereits bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerks-Standorten errichtet wer<strong>de</strong>n (Grundsatz B V 3.2.2).<br />

Es ist anzustreben, dass die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien erhalten und<br />

weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und ener-<br />

gieeffizienter Kraft- Wärme- Kopplung ausgeschöpft wer<strong>de</strong>n (Grundsatz B V 3.2.3).<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain<br />

Für <strong>de</strong>n bayerisch / hessischen Grenzraum soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, dass durch be-<br />

stehen<strong>de</strong> Wärmekraftwerke verursachte Umweltbelastungen zu verringern sind und im<br />

Falle unumgänglicher Erweiterungen fossilbefeuerter Kraftwerke eine Erhöhung von Um-<br />

weltbelastungen zu vermei<strong>de</strong>n ist (Ziel B X 1.1).<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 172 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Stromeinspeisung<br />

Laut Energiebericht <strong>de</strong>r Hessischen Lan<strong>de</strong>sregierung von 2006 ( www.hmulv.hessen.<strong>de</strong> )<br />

macht <strong>de</strong>r altersbedingte Reinvestitionsbedarf und <strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

und <strong>de</strong>r Versorgungswirtschaft vereinbarte Kernenergieausstieg in <strong>de</strong>n nächsten Jahr-<br />

zehnten in Deutschland einen Kraftwerksneubau in <strong>de</strong>r Größenordnung von über<br />

40.000 MW erfor<strong>de</strong>rlich. Das be<strong>de</strong>utet, dass durchschnittlich je<strong>de</strong>s dritte Kraftwerk durch<br />

einen Neubau ersetzt wer<strong>de</strong>n muss. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Kraftwerke in Hessen gilt, dass die<br />

Lan<strong>de</strong>sregierung, um auch in Zukunft eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche<br />

Stromversorgung gewährleisten zu können, sich für eine Kraftwerksstruktur mit zentralen<br />

und <strong>de</strong>zentralen Anlagen, mit einer kostengünstigen Stromerzeugung und einem diversi-<br />

fizierten Energiemix unter Einschluss von Kernenergie und Kohle eingesetzt hat und ein-<br />

setzen wird. Einer von vier energiepolitischen Schwerpunkten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung ist<br />

<strong>de</strong>r Einsatz mo<strong>de</strong>rnster Steinkohletechnologie am Standort Staudinger und gegebenen-<br />

falls an an<strong>de</strong>ren potenziellen Kraftwerksstandorten in Hessen. Ein weiterer Schwerpunkt<br />

ist <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r Kraft- Wärme- Kopplung mit anschließen<strong>de</strong>n Wärmenetzen (Energie-<br />

bericht 2006 <strong>de</strong>r Hessischen Lan<strong>de</strong>sregierung, Seite 19).<br />

Einer dauerhaft gesicherten, effizienten, umweltverträglichen sowie kostengünstigen<br />

Energieversorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung und <strong>de</strong>r Wirtschaft kommt aus lan<strong>de</strong>splanerischer<br />

Sicht auch <strong>de</strong>r höheren Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Regierung von Unterfranken<br />

höchste Be<strong>de</strong>utung zu. Danach ist vor <strong>de</strong>r Errichtung von Hochspannungsfreileitungen zu<br />

prüfen, ob durch an<strong>de</strong>re Maßnahmen <strong>de</strong>r Neubau vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n kann (RPS 2000,<br />

Grundsatz 8-21).<br />

Heute übliche Kraftwerksblockgrößen konventioneller thermischer Kraftwerke im Bereich<br />

von circa 700 bis circa 1.050 MW Nettoleistung können nur an das 380 kV- Netz ange-<br />

schlossen wer<strong>de</strong>n. Beim Bau solcher Kraftwerke an neuen Kraftwerksstandorten wird also<br />

immer wie<strong>de</strong>r die Problematik eines erfor<strong>de</strong>rlichen Ausbaus <strong>de</strong>s Übertragungsnetzes zur<br />

Gewährleistung <strong>de</strong>r Netzstabilität und eines ausreichen<strong>de</strong>n Abfuhrquerschnittes auftreten.<br />

Zur Vermeidung von Leitungsneubauten <strong>de</strong>r Höchstspannungsebene drängen sich daher<br />

bestehen<strong>de</strong> Kraftwerksstandorte mit Anschluss an das 380 kV- Netz gera<strong>de</strong>zu auf. Die<br />

Umspannanlage Großkrotzenburg ist in acht 380 kV- Stromkreise eingebun<strong>de</strong>n, nämlich<br />

zwei in (nordwestlicher) Richtung Karben, zwei in (nordöstlicher) Richtung Dipperz, zwei in<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Energie Seite 173<br />

(südöstlicher) Richtung Grafenrheinfeld und zwei in Richtung Urberach. Darüber hinaus ist<br />

die Umspannanlage Großkrotzenburg mit <strong>de</strong>m 220 kV- Netz gekoppelt. Außer<strong>de</strong>m fin<strong>de</strong>t<br />

in <strong>de</strong>r Umspannanlage Großkrotzenburg die Abspannung auf die 110 kV- Netzebene statt.<br />

Die Umspannanlage ist daher gut geeignet, ein Kraftwerk anzuschließen. Die Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme hat sich für die geplante Maßnahme <strong>de</strong>n Netzanschluss vom Netzbetreiber<br />

gesichert. Die Einspeisung <strong>de</strong>r geplanten Strommenge ist ohne weiteren Netzausbau<br />

möglich. Es wird lediglich am Kraftwerksstandort eine circa 1,2 km lange Freileitung mit<br />

vier neuen Masten vom geplanten Block 6 zur bestehen<strong>de</strong>n Umspannanlage Großkrot-<br />

zenburg errichtet (siehe Karte 3). Eine Rauminanspruchnahme über das bestehen<strong>de</strong><br />

Kraftwerksgelän<strong>de</strong> hinaus wird damit vermie<strong>de</strong>n.<br />

Durch die Stilllegung <strong>de</strong>r hohen Kraftwerksleistungen <strong>de</strong>r im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

angesie<strong>de</strong>lten Kernkraftwerke gemäß Atomkonsens (rechtlich verankert im Atomgesetz –<br />

AtG–) und durch die sich <strong>de</strong>rzeitig abzeichnen<strong>de</strong> Entwicklung zum Bau von großen Offs-<br />

hore- und Onshore- Windparks an <strong>de</strong>r Nord- und Ostseeküste beziehungsweise in <strong>de</strong>n<br />

nord<strong>de</strong>utschen Flachlandgebieten sowie zum Bau von küstennahen Kohlekraftwerken,<br />

zeichnet sich ein Trend zu wachsen<strong>de</strong>n Transportentfernungen zwischen Stromerzeugung<br />

und Stromverbrauchsschwerpunkten im Rhein- Ruhr- Gebiet, Rhein- Main- Gebiet und in<br />

<strong>de</strong>n süd<strong>de</strong>utschen Ballungszentren ab. Aufgrund dieser Entwicklung ist – wie bereits dar-<br />

gelegt (3. Teil:C.III.3) – <strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>s Leitungsnetzes in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. In <strong>de</strong>r „Netzstudie I“ <strong>de</strong>r Deutschen Netzagentur (<strong>de</strong>na, 2005) wie auch in<br />

<strong>de</strong>r 2007 beauftragten „Netzstudie II“ wer<strong>de</strong>n Konzepte für eine stufenweise Entwicklung<br />

<strong>de</strong>s Stromnetzes in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland zur Anbindung und Integration von<br />

Windkraftanlagen onshore und offshore unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Stromerzeugung und<br />

<strong>de</strong>r Kraftwerksentwicklung sowie <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Regelleistungen entwickelt. Die dort<br />

vorgestellten Maßnahmen sind bereits teilweise im Entwurf <strong>de</strong>s Energieleitungsausbauge-<br />

setzes als vordringlicher Bedarf in einem Bedarfsplan vorgesehen. Für Hessen sollen die<br />

Maßnahmen „Zubeseilung Kriftel – Punkt Eschborn“, „Neubau Marxheim – Kelsterbach“,<br />

„Neubau Dauersberg– Hünfel<strong>de</strong>n“ sowie „Neubau Wahle– Mecklar“ in <strong>de</strong>n Bedarfsplan<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n. Um die Rauminanspruchnahme durch zusätzliche Leitungsneu-<br />

bauten nicht noch weiter zu erhöhen und zur Entlastung <strong>de</strong>s Übertragungsnetzes, ist es<br />

zielführend, in Hessen auf eine eigene Grundlaststromerzeugung nicht zu verzichten. Dies<br />

gilt umso mehr, als auch die Errichtung neuer Hochspannungsleitungen auf erhebliche<br />

Vorbehalte innerhalb <strong>de</strong>r Bevölkerung stößt.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 174 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

Eine verbrauchsnahe Stromerzeugung entspricht auch <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r bayerischen<br />

Lan<strong>de</strong>splanung (siehe 1.d)). Der Standort <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger steht nach Ansicht<br />

<strong>de</strong>r Regierung von Unterfranken angesichts seiner Be<strong>de</strong>utung für die Energieversorgung<br />

<strong>de</strong>r Metropolregion Frankfurt Rhein- Main und <strong>de</strong>r Region Bayerischer Untermain nicht zur<br />

Disposition. Das gelte darüber hinaus grundsätzlich auch für dortige Erweiterungs- o<strong>de</strong>r<br />

Ersatzvorhaben (siehe 1.d)).<br />

b) Fernwärme<br />

Grundsätzlich entspricht die Wärmeauskopplung und Abwärmenutzung von Energieer-<br />

zeugungsanlagen <strong>de</strong>n rechtlichen Bestimmungen <strong>de</strong>s Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes<br />

sowie <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>r hier relevanten Raumordnungspläne. Allerdings machen<br />

we<strong>de</strong>r das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz noch die Raumordnungspläne Angaben zum<br />

Umfang <strong>de</strong>r Wärmeauskopplung. Die Nutzung von Abwärme bei <strong>de</strong>r Stromerzeugung<br />

und <strong>de</strong>r Ausbau von Wärmenetzen beruht auf einem Anreizprinzip und nicht auf verpflich-<br />

ten<strong>de</strong>n Maßgaben (siehe §§ 7, 7a KWKG). Nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

könne sie <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Fernwärmenetzes nicht alleine vornehmen, sie habe aber zum<br />

Teil bereits schriftlich erklärt, sich am wirtschaftlichen Ausbau <strong>de</strong>s Fernwärmenetzes und<br />

hierzu erfor<strong>de</strong>rlicher weiterer Maßnahmen zu beteiligen. Die Maßnahmenträgerin betont,<br />

dass durch die kontinuierliche Anbindung von Kun<strong>de</strong>n sowohl im industriellen als auch im<br />

kommunalen Nahbereich um das Kraftwerk Staudinger bereits heute das Fernwärmepo-<br />

tential aus Block 5 weiter vorangetrieben wer<strong>de</strong>. Bis Herbst 2009 beabsichtigt die Träge-<br />

rin <strong>de</strong>r Maßnahme aus <strong>de</strong>m Kraftwerk Staudinger eine neue circa zwei Kilometer lange<br />

Fernwärmeleitung Richtung Großkrotzenburg zu verlegen. Diese Leitung kann auch Rich-<br />

tung Bayern ausgebaut wer<strong>de</strong>n. Laut einer Umfrage durch die Gemein<strong>de</strong> Großkrotzen-<br />

burg haben circa 500 Hauseigentümer Interesse an einer Umstellung ihrer Heizung auf<br />

Fernwärmeversorgung gezeigt. Damit kann eine Verdreifachung <strong>de</strong>s Wärmebedarfs von<br />

heute 8 auf rund 24 MW Anschlussleistung in Großkrotzenburg erreicht wer<strong>de</strong>n. Die vor-<br />

han<strong>de</strong>ne Fernwärmeleitung ist für dieses Potenzial nicht ausreichend dimensioniert.<br />

Technisch ist mit <strong>de</strong>m bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerk eine Auskopplung von knapp 350 MWth<br />

möglich. Die aufgrund <strong>de</strong>r Nachfrage ausgekoppelte Fernwärmeleistung liegt nach An-<br />

gaben <strong>de</strong>r Maßnahmenträgerin (Stand 2007) jedoch nur bei max. 88 MWth. Mit <strong>de</strong>r geleis-<br />

teten Fernwärmeproduktion von 170 GWh pro Jahr wer<strong>de</strong>n circa 16.000 Haushalte über<br />

die Stadtwerke Hanau und die Gemein<strong>de</strong>werke in Großkrotzenburg versorgt (E.ON Kraft-<br />

werke GmbH, Neue Energie durch Fernwärme Kraftwerk Staudinger).<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Energie Seite 175<br />

Die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme in Auftrag gegebene Fernwärmestudie hat innerhalb<br />

eines 35 km – Untersuchungsraumes in einem gestuften Verfahren das Wärmesenkenpo-<br />

tenzial ermittelt. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bevölkerungsdichte, <strong>de</strong>r Anzahl von Groß-<br />

abnehmern sowie bereits bestehen<strong>de</strong>r Fernwärmenetze regionaler Versorgungsunter-<br />

nehmen konzentriert sich die Studie bei <strong>de</strong>r Ermittlung <strong>de</strong>s realistisch durch Fernwärme<br />

erschließbaren Potenzials auf insgesamt vier Hauptversorgungsrichtungen. Durch die<br />

weitere räumliche und technische Eingrenzung <strong>de</strong>r Hauptversorgungsrichtungen auf zwei<br />

Richtungen konnte ein für die Fernwärme erschließbares Potenzial von circa 1,3 TWh<br />

Wärmehöchstlast ermittelt wer<strong>de</strong>n. Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens hat <strong>de</strong>r<br />

regionale Energieversorgers Mainova zu be<strong>de</strong>nken gegeben, dass für eine wirtschaftliche<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Fernwärme ein Wärmebedarf von min<strong>de</strong>stens 1 TWh erfor<strong>de</strong>rlich sei.<br />

Ob im direkten zeitlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Inbetriebnahme <strong>de</strong>r geplanten Maß-<br />

nahme die Fernwärmeauskopplung <strong>de</strong>utlich erhöht wird, ist <strong>de</strong>rzeit nicht erkennbar und<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme nicht nachgewiesen. Sie schafft jedoch am Stand-<br />

ort Staudinger die Voraussetzungen für eine verstärkte Fernwärmeauskoppelung. Sollte<br />

die maximal vorgesehene Wärmeauskopplung von 300 MWth erreicht wer<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong> sich<br />

<strong>de</strong>r (rechnerische) Wirkungsgrad <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme von 46% auf 57% erhöhen.<br />

Dies stün<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 sowie <strong>de</strong>s Bayeri-<br />

schen Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramms 2006 im Einklang. Aus Sicht <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

und Lan<strong>de</strong>splanung ist positiv zu bewerten, dass mit <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme das Potenzial <strong>de</strong>r Fernwärmeauskopplung <strong>de</strong>utlich erhöht wer<strong>de</strong>n kann. Dar-<br />

über hinaus zeigt die Fernwärmestudie Wärmesenkenpotenziale auf, die – sofern sie akti-<br />

viert wer<strong>de</strong>n – zu einer Steigerung <strong>de</strong>r Fernwärmeauskopplung aus Block V beitragen kön-<br />

nen. Diese ambitionierten Ziele machen jedoch auch die Mitwirkung <strong>de</strong>r regionalen Ak-<br />

teure in Politik und Energiewirtschaft erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

c) Regionalplanerische Darstellung „Kraftwerk“<br />

Der Standort <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme ist – wie bereits dargelegt – im Regionalplan Süd-<br />

hessen 2000 als „Bereich für Industrie und Gewerbe / Bestand“ dargestellt. Direkt süd-<br />

westlich angrenzend ist ein „Bereich für Industrie und Gewerbe / Zuwachs“ ausgewiesen<br />

(siehe Karte 1). Nördlich <strong>de</strong>s „Bereichs für Industrie und Gewerbe / Bestand“ hat die Re-<br />

gionalversammlung Südhessen am 30. Juni 2006 für die Errichtung von zwei geschlosse-<br />

nen Kohlelagern eine Abweichung gemäß § 12 HLPG zugelassen. Dieser Bereich ist im<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans als „Gewerbli-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 176 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

che Baufläche/ geplant“ dargestellt. Des Weiteren ist <strong>de</strong>r Standort als „Kraftwerk / Be-<br />

stand“ ausgewiesen. Das im Regionalplan Südhessen 2000 dargestellte Symbol „Kraft-<br />

werk / Bestand“ beinhaltet laut „Planzeichenverordnung Regionalpläne“ vom 10. Novem-<br />

ber 1997 (GVBl. I S. 479), dass eine bestehen<strong>de</strong> Fläche mit Einrichtungen zur Erzeugung<br />

und zur Einspeisung von elektrischer Energie ab in <strong>de</strong>r Regel 110 kV-Nennspannung und<br />

mehr sowie gegebenenfalls von Wärme dargestellt ist. Die geplante Maßnahme soll in-<br />

nerhalb <strong>de</strong>r Bestandsfläche auf <strong>de</strong>m Standort <strong>de</strong>r aufgegebenen offenen Kohlelager er-<br />

richtet wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>m ausgewiesenen „Bereich für Industrie und Gewerbe / Bestand“<br />

befin<strong>de</strong>t sich seit Jahrzehnten ausschließlich das Kraftwerk Staudinger. An<strong>de</strong>re Industrie-<br />

betriebe befin<strong>de</strong>n sich dort nicht. Laut Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000 ist die Er-<br />

richtung von überörtlich be<strong>de</strong>utsamen Stromerzeugungsanlagen in <strong>de</strong>n regionalplaneri-<br />

schen Bereichen für Industrie und Gewerbe mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

vereinbar.<br />

Zu<strong>de</strong>m ist zu berücksichtigen, dass die geplante Maßnahme eine wesentliche Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Kraftwerks im Sinne <strong>de</strong>s § 16 BImSchG darstellt. Damit entspricht die<br />

geplante Maßnahme <strong>de</strong>n regionalplanerischen Zielen „Bereich für Industrie und Gewer-<br />

be / Bestand“ sowie „Kraftwerk / Bestand“. Da in unmittelbarer Nähe zu <strong>de</strong>m bestehen-<br />

<strong>de</strong>n Kraftwerk an<strong>de</strong>re Nutzungen als <strong>de</strong>ssen Erweiterung (unter raumordnerischen Ge-<br />

sichtspunkten) kaum vorstellbar ist, liefe die Darstellung <strong>de</strong>s fraglichen Bereiches als „Be-<br />

reich für Industrie und Gewerbe / Bestand und Zuwachs“ letztlich leer. Da aus regional-<br />

planerischer Sicht am Standort <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger aber ein solcher Bereich ausge-<br />

wiesen ist, kann diese Darstellung nur durch die Erweiterung <strong>de</strong>s Kraftwerks verwirklicht<br />

wer<strong>de</strong>n. Es han<strong>de</strong>lt sich daher bei <strong>de</strong>r regionalplanerischen Darstellung als Kraftwerks-<br />

standort nicht nur um eine nachrichtliche (rein <strong>de</strong>klaratorische) Darstellung, son<strong>de</strong>rn um<br />

eine regionalplanerische Zielsetzung.<br />

d) Ziel X.1.1 Regionalplan Region Bayerischer Untermain<br />

Der Teilsatz „Für <strong>de</strong>n bayerisch / hessischen Grenzraum soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n,<br />

keine neuen Standorte für weitere große Wärmekraftwerke auszuweisen“ ist von <strong>de</strong>r Ver-<br />

bindlichkeitserklärung <strong>de</strong>s Regionalplans Region Bayerischer Untermain ausgenommen<br />

wor<strong>de</strong>n und damit kein verbindliches Ziel <strong>de</strong>r Raumordnung. Im Übrigen han<strong>de</strong>lt es sich<br />

beim Kraftwerksstandort Staudinger nicht um einen neuen Standort, son<strong>de</strong>rn um einen<br />

seit Jahrzehnten genutzten Kraftwerksstandort.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Verkehr Seite 177<br />

D. Verkehr<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Für alle Verkehrsträger sei für die geplante Maßnahme und alle vertieft geprüften Varian-<br />

ten festzuhalten, dass es zu keiner kritischen Belastung o<strong>de</strong>r gar Überlastung <strong>de</strong>r relevan-<br />

ten Verkehrsnetze kommen wer<strong>de</strong>, die Netzausbaumaßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich machen wür-<br />

<strong>de</strong>n. Das gelte sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsphase. Die geringsten Auswir-<br />

kungen seien auf die Wasserwege zu erwarten. Zwar führe die geplante Maßnahme zu<br />

einer erhöhten Belastung <strong>de</strong>s Schienennetzes. Angesichts <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Kapazitäten<br />

und <strong>de</strong>r zusätzlichen Maßnahmen auf <strong>de</strong>m Kraftwerksgelän<strong>de</strong> sei diese Erhöhung aber<br />

unproblematisch. Die erhöhte Belastung <strong>de</strong>s Schiennetzes führe zu einer Entlastung <strong>de</strong>s<br />

Straßennetzes. Die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Logistikkonzeptes trage <strong>de</strong>r Zielsetzung <strong>de</strong>r Verla-<br />

gerung von Gütertransporten von <strong>de</strong>r Straße auf die Schiene und das Wasser Rechnung.<br />

Durch die geplante Maßnahme wer<strong>de</strong>n sich nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

die verkehrsrelevanten Stoffströme wesentlich verän<strong>de</strong>rn. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

hat hierfür ein im Vergleich zum Status Quo geän<strong>de</strong>rtes Logistikkonzept vorgesehen. Der<br />

Modal- Split beim Steinkohletransport soll verän<strong>de</strong>rt und <strong>de</strong>r Gips- und Flugaschetrans-<br />

port auf die Schiene verlagert wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme – 1.100 MWel- Stein-<br />

kohleblock - wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utlich größere Mengen an Einsatz- und Reststoffen im Verhältnis<br />

zum Status Quo bewegt.<br />

1. Auswirkungen auf das Straßennetz<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat die Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Strecken und Knotenpunkte im<br />

Untersuchungsraum für <strong>de</strong>n Worst- Case- Fall überprüfen lassen. Die ungünstigsten Ver-<br />

hältnisse und Verkehrsbelastungen für das Straßennetz stellten sich <strong>de</strong>mnach während<br />

<strong>de</strong>r Bauphase für die geplante Maßnahme ein. Die untersuchten Strecken und Knoten-<br />

punkte seien in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit ausgebauten und betriebenen Form auch im Worst- Case- Fall<br />

ausreichend leistungsfähig, sodass die zusätzlichen Fahrten vom angrenzen<strong>de</strong>n Verkehrs-<br />

netz aufgenommen und abgewickelt wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

Während <strong>de</strong>r Betriebsphase sei bei <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme aufgrund<br />

<strong>de</strong>r geplanten Verlagerung <strong>de</strong>r Transporte von <strong>de</strong>r Straße auf die Schiene und das Wasser<br />

mit einer <strong>de</strong>utlichen Abnahme <strong>de</strong>r kraftwerksbedingten Verkehre von Lastkraftwagen zu<br />

rechnen. Die An- und Abfahrten von Lastkraftwagen wür<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>rzeit 14.189 auf zu-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 178 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

künftig 9.725 Bewegungen <strong>de</strong>utlich reduziert wer<strong>de</strong>n. Diese Abnahme von circa 30 %<br />

wer<strong>de</strong> durch die Verlagerung <strong>de</strong>s Abtransportes von Flugasche und Gips auf <strong>de</strong>n Schie-<br />

nenweg erreicht. Bei Realisierung <strong>de</strong>r GuD- Variante wür<strong>de</strong>n die An- und Abfahrten <strong>de</strong>r<br />

Lastkraftwagen von <strong>de</strong>rzeit 14.189 auf 10.085 Bewegungen pro Jahr abnehmen. Bei Ver-<br />

wirklichung <strong>de</strong>r Nullvariante wür<strong>de</strong>n die entsprechen<strong>de</strong>n An- und Abfahrten von 14.189<br />

dagegen <strong>de</strong>utlich auf 18.470 Bewegungen zunehmen. Dies wird mit <strong>de</strong>utlich größeren<br />

Mengen an Einsatz- und Reststoffen im Verhältnis zum Status Quo begrün<strong>de</strong>t.<br />

2. Auswirkungen auf das Schienennetz<br />

Während <strong>de</strong>r Bauphase gebe es nach Einschätzung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme keine<br />

relevanten Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Schienenverkehr. Die geplante Maßnahme sorge – im<br />

Vergleich zu <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Varianten – für <strong>de</strong>n größten Anstieg bei <strong>de</strong>n Zugzahlen<br />

in <strong>de</strong>r Betriebsphase. Das Zugaufkommen wür<strong>de</strong> sich von <strong>de</strong>rzeit 185 Zügen auf zukünftig<br />

1.074 Züge pro Jahr erhöhen, davon für Steinkohle 600 Züge sowie für <strong>de</strong>n Abtransport<br />

von Gips- und Flugasche 474 Züge. Dieses Zusatzaufkommen an Zügen könne über die<br />

Leistungsreserven <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Schienennetzes abgewickelt wer<strong>de</strong>n. Dies sei von<br />

<strong>de</strong>r DB- Netz AG bestätigt wor<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong>de</strong>r eingeschränkten Infrastruktur <strong>de</strong>s Bahn-<br />

hofs Großkrotzenburg sei allerdings Voraussetzung, dass die Rangierbewegungen und<br />

Zugbildungsleistungen dort auf ein Minimum beschränkt und somit zum größten Teil auf<br />

<strong>de</strong>n Anschluss auf <strong>de</strong>m Kraftwerksgelän<strong>de</strong> verlegt wür<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r GuD- Variante wäre mit einer Erhöhung <strong>de</strong>s Zugaufkommens von <strong>de</strong>rzeit 185 auf<br />

300 Züge pro Jahr zu rechnen. Bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Nullvariante wür<strong>de</strong> sich die Zahl<br />

<strong>de</strong>r Züge von 185 auf 822 pro Jahr erhöhen.<br />

3. Auswirkungen auf die Wasserwege<br />

Bei <strong>de</strong>n Wirkungen auf <strong>de</strong>n Schiffsverkehr habe die Bauphase keine praktische Relevanz.<br />

Bei Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wür<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bedarf an Steinkohle (neben <strong>de</strong>n<br />

bereits jetzt transportierten Stoffen Petrolkoks und Heizöl) so zunehmen, dass sich die<br />

Schiffszahlen von 359 auf etwa 434 Schiffe pro Jahr erhöhen. Dies entspreche einer Zu-<br />

nahme um etwa 21 % auf <strong>de</strong>m Wasserweg. Bei <strong>de</strong>r GuD- Variante wür<strong>de</strong> die Anzahl <strong>de</strong>r<br />

Schiffe von 359 auf 56 Schiffe pro Jahr sinken und bei <strong>de</strong>r Nullvariante von 359 auf 405<br />

Schiffe pro Jahr ansteigen. Im Jahr 2007 passierten 12.440 Güterschiffe die Schleusenbe-<br />

triebsstelle Mühlheim. Ausgehend von einer überwiegend über <strong>de</strong>n Rhein erfolgen<strong>de</strong>n<br />

Anlieferung an das Kraftwerk wür<strong>de</strong> eine Mehrbelastung von 75 Güterschiffen pro Jahr<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Verkehr Seite 179<br />

bei Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme Block 6 zu einer Zunahme <strong>de</strong>s Güterschiffsver-<br />

kehrs von 0,6 % führen. Bei dieser geringen Zunahme sei nicht mit einer Beeinträchtigung<br />

für <strong>de</strong>n Güterverkehr auf <strong>de</strong>m Main zu rechnen. Gemäß Auskunft <strong>de</strong>s Wasser- und Schiff-<br />

fahrtsamts Aschaffenburg wiesen die Schleusen Mühlheim und Krotzenburg rechnerisch<br />

noch zirka 50 bis 70 % freie Kapazität auf. Der Entla<strong>de</strong>hafen auf <strong>de</strong>m Betriebsgelän<strong>de</strong> sei<br />

in seiner Größe so dimensioniert, dass die Zunahme <strong>de</strong>r Schiffsbewegungen abzuwickeln<br />

sei. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen seien nicht zu erwarten.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass die für die geplante Maßnahme nötig wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Infrastruktur<br />

(Straßen, Schienen, Flussverkehr) die Umwelt und das Ansehen Großauheims noch stärker<br />

beeinträchtigen wür<strong>de</strong>n. Vor allem von <strong>de</strong>n Kohletransportzügen wür<strong>de</strong>n erhebliche Be-<br />

lästigungen durch Erschütterungen und Lärm verursacht. Es wird kritisiert, dass kein<br />

schlüssiges Logistikkonzept erstellt wor<strong>de</strong>n sei, in welchem eine Beschreibung <strong>de</strong>r Wech-<br />

selwirkung bei Behin<strong>de</strong>rung einzelner Verkehrswege (Hochwasser / Niedrigwasser / Aus-<br />

fall <strong>de</strong>r Schiffsanlieferung / Behin<strong>de</strong>rung im Bahnverkehr) dargestellt wor<strong>de</strong>n sei. Dies<br />

betreffe insbeson<strong>de</strong>re die Ver- und Entsorgung per Schiene. Zu<strong>de</strong>m wird eingewandt, die<br />

dargestellte Erhöhung von 359 Schiffen auf zukünftig 434 Schiffe pro Jahr sei unrealistisch.<br />

Auch hierzu fehle ein Worst- Case- Szenario unter Berücksichtigung von Niedrigwasserzei-<br />

ten <strong>de</strong>s Mains beziehungsweise Sperrungen auf <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sschifffahrtsstraßen. Außer-<br />

<strong>de</strong>m fehle die Berechnung <strong>de</strong>r Liegezeiten <strong>de</strong>r Schiffe in Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Be- und<br />

Entla<strong>de</strong>vorgängen. Bei einer Zunahme <strong>de</strong>s Schiffverkehrs um mehr als 20 % und <strong>de</strong>n da-<br />

mit verbun<strong>de</strong>nen Rangiermanövern im Hafenbereich <strong>de</strong>s Kraftwerks wer<strong>de</strong> es zu einer<br />

Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Schiffsverkehrs <strong>de</strong>s Mains kommen. Der erhöhte Schiffsverkehr<br />

vermin<strong>de</strong>re die Qualität <strong>de</strong>s Mains als Freizeit- und Erholungsraum. Der zusätzliche<br />

Schiffsverkehr zur Anlieferung <strong>de</strong>r Kohle überschreite im Übrigen die Kapazität <strong>de</strong>r<br />

Schleusen im Main. Der Ausbau <strong>de</strong>r Schleusen sei als Folgemaßnahme <strong>de</strong>s Projektes we-<br />

<strong>de</strong>r erkannt noch in seinen Umwelteinwirkungen dargestellt wor<strong>de</strong>n. Der Nachweis, dass<br />

die Abnehmer für Gips und Flugasche per Bahn beliefert wer<strong>de</strong>n könnten, wer<strong>de</strong> nicht<br />

erbracht. Ferner sei zu prüfen, ob durch <strong>de</strong>n Transport <strong>de</strong>r Kohle über die Schiene Hin-<br />

<strong>de</strong>rnisse für die Personenbeför<strong>de</strong>rung entstehen.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 180 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

III. Bewertung<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000<br />

Maßgebend für die Gestaltung <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur ist eine Befriedigung <strong>de</strong>s Mobili-<br />

tätsbedarfs <strong>de</strong>r Bevölkerung sowie <strong>de</strong>s Transportbedarfs <strong>de</strong>r Wirtschaft in allen Regionen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und ihren Teilräumen im Einklang mit ökologischen, ökonomischen und sozia-<br />

len Erfor<strong>de</strong>rnissen (Kapitel 7, Absatz 1).<br />

Nach Kapitel 7.3.1, Absatz 2 ist eine Verlagerung <strong>de</strong>s überregionalen Straßengüterver-<br />

kehrs auf die Schiene im Kombinierten Verkehr insbeson<strong>de</strong>re in allen großräumigen Ver-<br />

kehrsachsen anzustreben.<br />

Das Land will gemäß Kapitel 7.5, Absatz 1 eine Erhöhung <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>r Binnenschifffahrt<br />

am Güterverkehr auf <strong>de</strong>n Binnenwasserstraßen Rhein, Main und Neckar auch durch Verla-<br />

gerungen von <strong>de</strong>r Straße erreichen.<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000<br />

Im Regionalplan Südhessen 2000 sind die Aussagen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans Hes-<br />

sen 2000 im Grundsatz 7-3 teilweise übernommen wor<strong>de</strong>n.<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Zu <strong>de</strong>n vordringlichen Aufgaben <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Binnenschifffahrt gehört nach Grund-<br />

satz 5.6-5 <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans<br />

<strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>s Mains im Abschnitt zwischen Ginsheim- Gustavsburg und Großkrotzen-<br />

burg.<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006<br />

Gemäß Grundsatz 1.3.4. wer<strong>de</strong>n Maßnahmen für eine Kapazitätsausweitung und Be-<br />

schleunigung für <strong>de</strong>n Güterverkehr angestrebt. Die Voraussetzungen für <strong>de</strong>n kombinier-<br />

ten Verkehr und <strong>de</strong>r verstärkte Einsatz neuer Technologien sollen möglichst verbessert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain<br />

Gemäß Ziel 5 soll die Bun<strong>de</strong>swasserstraße Main in ihrer Leistungsfähigkeit verbessert und<br />

<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnen Binnenschifffahrt angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Verkehr Seite 181<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

In <strong>de</strong>r Betriebsphase wird gemäß <strong>de</strong>m Logistikkonzept <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bei<br />

<strong>de</strong>r geplanten Maßnahme <strong>de</strong>r Schienenverkehr um 889 Züge, <strong>de</strong>r Schiffsverkehr um 75<br />

Schiffe zunehmen, dafür wird <strong>de</strong>r Lastkraftwagen- Verkehr um 4.464 Bewegungen ab-<br />

nehmen. Bei <strong>de</strong>r GuD- Variante wird <strong>de</strong>r Schienenverkehr um 115 Züge zunehmen, <strong>de</strong>r<br />

Schiffsverkehr um 303 Schiffe und <strong>de</strong>r Straßenverkehr um 4.104 Lastkraftwagen abneh-<br />

men. Bei <strong>de</strong>r Nullvariante wird <strong>de</strong>r Schienenverkehr um 637 Züge zunehmen, <strong>de</strong>r Schiffs-<br />

verkehr um 46 Schiffe zunehmen und <strong>de</strong>r Straßenverkehr um 4.281 Lastkraftwagen – er-<br />

heblich – zunehmen.<br />

Unter <strong>de</strong>r Voraussetzung, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ihr vorgestelltes Logistikkon-<br />

zept umsetzt, sind keine raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen für <strong>de</strong>n Verkehrsbereich zu<br />

erwarten. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme beabsichtigt durch ein geän<strong>de</strong>rtes Logistikkonzept<br />

eine Verlagerung <strong>de</strong>r An- und Abtransporte von <strong>de</strong>r Straße auf die Schiene sowie das<br />

Wasser. Aufgrund <strong>de</strong>r eingeschränkten Infrastruktur <strong>de</strong>s Bahnhofs Großkrotzenburg ist<br />

allerdings Voraussetzung, dass die Rangierbewegungen und Zugbildungsleistungen dort<br />

auf ein Minimum beschränkt und somit zum größten Teil auf <strong>de</strong>n Anschluss im Kraftwerk<br />

verlegt wer<strong>de</strong>n. Dem wird durch kraftwerksinterne Maßnahmen (Neubau beziehungswei-<br />

se Ertüchtigung <strong>de</strong>r Infrastruktur für Gips- und Flugascheverladung per Bahn) Rechnung<br />

getragen. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme hat dargelegt, dass für je<strong>de</strong>s Medium, das zum<br />

Kraftwerksstandort an- o<strong>de</strong>r von dort abtransportiert wer<strong>de</strong>n muss, ein Pufferspeicher vor-<br />

han<strong>de</strong>n ist, sodass kurzzeitige Störungen im Ablauf <strong>de</strong>s An- und Abtransports durch bei-<br />

spielsweise Hoch- o<strong>de</strong>r Niedrigwasser o<strong>de</strong>r Störungen im Bahnverkehr überbrückt wer-<br />

<strong>de</strong>n können. Eine Überlastung <strong>de</strong>r Schleusen ist nicht zu erwarten, da laut Wasser- und<br />

Schifffahrtsamt Aschaffenburg die Schleusen Mühlheim und Krotzenburg bis zu 70 % freie<br />

Kapazitäten aufweisen. Der durch die geplante Maßnahme verursachte Schiffsverkehr<br />

nimmt nur einen Bruchteil <strong>de</strong>s Schiffsverkehrs auf <strong>de</strong>m Main ein, sodass es zu keinen<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Freizeit- und Erholungswertes am Main kom-<br />

men wird. Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Schienenpersonenverkehrs sind trotz <strong>de</strong>r vorgesehe-<br />

nen Steigerungen <strong>de</strong>s Güterverkehrs auf <strong>de</strong>r Schiene nicht zu erwarten. Die DB – Netz AG<br />

hat insofern ausreichen<strong>de</strong> Schienennetzkapazitäten bestätigt.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Straßen-, Bahn- und Schiffsverkehrs wer<strong>de</strong>n die Immissionsgrenzwerte <strong>de</strong>r<br />

Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) infolge <strong>de</strong>s betriebsbedingten Verkehrs<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 182 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

eingehalten (siehe 4. Teil:D.V.3.b)). Auch im Bezug auf Erschütterungen ist mit keinen<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Auswirkungen zu rechnen (4. Teil:D.VI). Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

hat für die Abnahme <strong>de</strong>r bei Realisierung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme anfallen<strong>de</strong>n Abfälle<br />

noch keine Verträge abgeschlossen und daher auch noch nicht nachweisen können, dass<br />

eine Andienung <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n Abfälle per Bahn in allen Fällen möglich ist. Um zu ge-<br />

währleisten, dass das Logistikkonzept umgesetzt wird, wur<strong>de</strong> die Maßgabe im 1. Teil:B<br />

festgesetzt.<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>r Verkehrssysteme ist die Nullvariante am Schlechtesten zu bewerten. Sie<br />

führt sowohl zu einer Mehrbelastung <strong>de</strong>s Straßen- und <strong>de</strong>s Schienennetzes sowie zu einer<br />

geringen Erhöhung <strong>de</strong>r Schiffszahlen. Die bestehen<strong>de</strong>n Verkehrsnetze (Straße, Schiene,<br />

Wasserwege) können <strong>de</strong>n zusätzlichen Verkehr aller drei Varianten ohne Ausbaumaß-<br />

nahmen aufnehmen. Dies entspricht <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>spla-<br />

nung, insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf die angestrebte Verlagerung <strong>de</strong>s Güterverkehrs von<br />

<strong>de</strong>r Straße auf die Schiene.<br />

E. Abfallentsorgung<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Beim Betrieb <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme fallen nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

verschie<strong>de</strong>ne Kraftwerksnebenprodukte an. Dies sind im Einzelnen Grobasche (66.867<br />

Megagramm pro Jahr), Flugasche (300.901 Mg / a), Gips (62.455 Mg / a) und Filterkuchen<br />

(9.100 Mg / a), wobei ein Megagramm einer Tonne entspricht.<br />

Trotz <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utlichen Erhöhung <strong>de</strong>r Abfallmengen bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maß-<br />

nahme könne davon ausgegangen wer<strong>de</strong>n, dass die <strong>de</strong>rzeitigen Verwertungs- und Ent-<br />

sorgungswege auch zukünftig begangen wer<strong>de</strong>n könnten, und dass sich durch die verfah-<br />

rensgegenständliche Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf die regionale Abfall-<br />

wirtschaft ergäben, beziehungsweise zusätzliche Entsorgungskapazitäten erfor<strong>de</strong>rlich wür-<br />

<strong>de</strong>n. Das gelte insofern, als sie – die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – über langjährige Lieferbe-<br />

ziehungen verfüge und die Entsorgung bun<strong>de</strong>sweit organisiert sei.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Die geplante Maßnahme wi<strong>de</strong>rspreche im Bereich <strong>de</strong>r Abfallwirtschaft <strong>de</strong>n Zielen und<br />

Grundsätzen <strong>de</strong>r Raumordnung in Hessen. Die gelte insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf <strong>de</strong>n<br />

Grundsatz 6-1 <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000, wonach die Vermeidung vor <strong>de</strong>r Ver-<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Abfallentsorgung Seite 183<br />

wertung stehe. Die GuD- Variante schnei<strong>de</strong> hier erheblich besser ab als ein Kohlekraft-<br />

werk.<br />

Ferner wird gegen die geplante Maßnahme eingewandt, in <strong>de</strong>n Unterlagen wür<strong>de</strong>n die<br />

Andienwege für Brennmaterial und Abfallstoffe wie Schlacke, Schlämme, trockene Sub-<br />

stanzen (ehemalige Schlämme), Filter- Stäube, etc. fehlen. Es wird die Frage aufgeworfen,<br />

wo die Abfälle gelagert beziehungsweise „entsorgt“ wür<strong>de</strong>n.<br />

III. Bewertung<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000<br />

Gemäß Kapitel 13.1 soll vorrangig das Entstehen von Abfällen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Nicht<br />

vermie<strong>de</strong>ne Abfälle sollen vorrangig stofflich verwertet und zur Gewinnung von Energie<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n. Dabei sollen die Abfälle nach Möglichkeit bereits am Entstehungsort<br />

getrennt gehalten, gesammelt und gegebenenfalls behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n.<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000<br />

Gemäß Grundsatz 6-1 entspricht die Vermeidung von Abfällen, die Verwertung aller wie-<br />

<strong>de</strong>r verwendbarer und die umweltschonen<strong>de</strong> Beseitigung nicht verwertbarer Stoffe <strong>de</strong>m<br />

Leitbild einer nachhaltigen Abfallwirtschaft.<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Im Grundsatz G7-1 wird das Leitbild einer nachhaltigen Abfallwirtschaft, wie es im Regio-<br />

nalplan Südhessen 2000 gefasst ist, weiter verfolgt.<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006<br />

Gemäß Grundsatz 4.1 soll durch ein integriertes Abfallwirtschaftskonzept – Abfallvermei-<br />

dung – Schadstoffminimierung – Abfallverwertung – Abfallbehandlung – Abfallablagerung<br />

insbeson<strong>de</strong>re durch ein Schließen von Stoffkreisläufen und ein flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>s Netz<br />

von Entsorgungseinrichtungen gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 184 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

Den Ausführungen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wird von Seiten <strong>de</strong>s Regierungspräsidi-<br />

ums Darmstadt gefolgt. Der Vorrang <strong>de</strong>r Vermeidung vor <strong>de</strong>r Verwertung kann sich allen-<br />

falls auf – gemessen am Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme – gleichartige Handlungsoptionen inner-<br />

halb einer Variante o<strong>de</strong>r gegebenenfalls auf gleichartige Varianten beziehen. Die Träge-<br />

rin <strong>de</strong>r Maßnahme hat <strong>de</strong>utlich gemacht, dass die GuD- Variante aus energiewirtschaftli-<br />

cher Sicht nicht mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme gleichwertig ist (siehe hierzu auch 3.<br />

Teil:C.III.3). Insofern steht <strong>de</strong>r Grundsatz 6-1 <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme nicht entgegen.<br />

Von <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme geht auch keine relevante Wirkung für das regionale Sys-<br />

tem <strong>de</strong>r Abfallwirtschaft aus. Obwohl sich bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme erhebliche<br />

Verän<strong>de</strong>rungen gegenüber <strong>de</strong>m Status Quo ergeben, ist davon auszugehen, dass das<br />

aktuelle Verwertungssystem und die aktuellen Verwertungswege weiter beschritten wer-<br />

<strong>de</strong>n können. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Erhöhung <strong>de</strong>r Reststoffmengen zu<br />

einer Überlastung <strong>de</strong>r bisherigen Entsorgungssysteme führen wird.<br />

F. Freiraumsicherung und –entwicklung<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Laut Aussagen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ist das Betriebsgelän<strong>de</strong>, auf <strong>de</strong>m die geplante<br />

Maßnahme realisiert wer<strong>de</strong>n soll und die auch als Standort für die vertieft geprüften Vari-<br />

anten zu nutzen wäre, im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000 als Kraftwerksstandort<br />

und im Regionalplan Südhessen 2000 als „Bereiche für Industrie und Gewerbe“ und als<br />

Kraftwerk mit Umspannstation ausgewiesen. Freiräume o<strong>de</strong>r Bereiche mit beson<strong>de</strong>ren<br />

Funktionen zur Sicherung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensgrundlagen wür<strong>de</strong>n nicht in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n. Auch seien aufgrund betriebsbedingter Auswirkungen (zum Beispiel<br />

durch die Emissionen von Luftschadstoffen) <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme keine erheblichen<br />

nachteiligen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r raumordnerisch gesicherten Freiflächen sowie <strong>de</strong>r<br />

Schutzgüter „Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt“ zu erwarten. Hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Wärmeeintrags in <strong>de</strong>n Main wer<strong>de</strong> durch die geplante Maßnahme beziehungsweise<br />

die GuD- Variante die bestehen<strong>de</strong> Situation verbessert (siehe dazu 4. Teil:G). Der geplan-<br />

te Steinkohlekraftwerksblock und die geprüften Varianten stehen nach Einschätzung <strong>de</strong>r<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Freiraumsicherung und –entwicklung Seite 185<br />

Maßnahmenträgerin <strong>de</strong>n Zielen und Grundsätzen <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Freiraumsicherung und –entwicklung nicht entgegen.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> unter an<strong>de</strong>rem vorgetragen, mit ihren<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wi<strong>de</strong>rspreche die geplante Maßnahme<br />

<strong>de</strong>m Vorsorgegedanken und zahlreichen Zielen und Grundsätzen <strong>de</strong>r Raumordnungsplä-<br />

ne. Vorgetragen wur<strong>de</strong> zu<strong>de</strong>m, dass beim Erhalt <strong>de</strong>r Freiflächen die Größe und Lage die-<br />

ser Freiflächen in Abhängigkeit vom Belastungsgrad und <strong>de</strong>n gelän<strong>de</strong>klimatisch beding-<br />

ten Austauschverhältnissen zu berücksichtigen sei (Kapitel 8.3 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungs-<br />

plans). Zu<strong>de</strong>m wür<strong>de</strong>n die Möglichkeiten zur Renaturierung <strong>de</strong>s Naturraums durch die<br />

geplanten Hochbauten vereitelt wer<strong>de</strong>n. Vorgetragen wur<strong>de</strong> auch, die Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Siedlungsstruktur solle durch Freiräume, die durch örtliche Grünzüge zu sichern seien,<br />

erfolgen. Die vorhan<strong>de</strong>nen Parkanlagen und Grünzüge seien in ihrer Funktions- und Leis-<br />

tungsfähigkeit zu erhalten.<br />

III. Bewertung<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000<br />

Der Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000 legt fest, dass Freiräume nach Möglichkeit vor<br />

einer Inanspruchnahme zu schützen sind, die zu einem Verlust o<strong>de</strong>r zu einer dauern<strong>de</strong>n<br />

Beeinträchtigung ihrer ökologischen und ökonomischen Funktionen führen wür<strong>de</strong>n. Nach<br />

Kapitel 5, Absatz 2 ist die zerschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Wirkung von Flächeninanspruchnahmen zu<br />

vermei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auf ein Minimum zu beschränken. Nach Absatz 3 <strong>de</strong>sselben Kapitels sind<br />

vor allem in <strong>de</strong>n Verdichtungs- und Ordnungsräumen zusammenhängen<strong>de</strong> Freiräume<br />

regionalplanerisch zu sichern und zu einem Freiraumverbund zu entwickeln. In Kapitel 5.1<br />

ist als Ziel festgelegt, dass zur Erhaltung und Entwicklung <strong>de</strong>r siedlungsstrukturellen Frei-<br />

räume in <strong>de</strong>n Regionalplänen unter an<strong>de</strong>rem „Regionale Grünzüge“, „Bereiche für Schutz<br />

und Entwicklung von Natur und Landschaft“, „Bereiche für Landschaftsnutzung und –<br />

pflege“ sowie „Bereiche für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“ auszuweisen sind.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 186 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensgrundlagen und gesun<strong>de</strong>n Lebensbedingungen soll<br />

nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 die räumliche Entwicklung so er-<br />

folgen, dass Natur und Umwelt nicht mehr als unbedingt notwendig in Anspruch genom-<br />

men wer<strong>de</strong>n. Tier- und Pflanzenwelt, intakte Bö<strong>de</strong>n, Wasser für alle Lebensvorgänge,<br />

Frischluftversorgung, natürliche Rohstoffe und erlebnisreiche Erholungslandschaften sind<br />

als unvermehrbare natürliche Ressourcen und wegen ihrer zentralen Be<strong>de</strong>utung für das<br />

Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit zu erhalten. Die Nutzung <strong>de</strong>r Landschaft soll auf eine nachhaltige<br />

Sicherung dieser Leistungen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes ausgerichtet wer<strong>de</strong>n (Grundsatz 3-1).<br />

Planungen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>-<br />

rung von Siedlungsgebieten, <strong>de</strong>s Wasserhaushalts, <strong>de</strong>r Freiraumerholung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ver-<br />

än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r klimatischen Verhältnisse führen können, sind in <strong>de</strong>n „Regionalen Grünzü-<br />

gen“ nicht zulässig. Die Funktion <strong>de</strong>r „Regionalen Grünzüge“ darf nicht durch an<strong>de</strong>re Nut-<br />

zungen beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n (Ziel 3.1-2).<br />

Die Ausweisung von „Bereichen für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“ in<br />

<strong>de</strong>r Plankarte <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 dient <strong>de</strong>r Vernetzung wertvoller Biotope<br />

zu einem ökologischen Verbundsystem und <strong>de</strong>m Schutz von Arten. Für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />

großräumigen ökologischen Verbundsystems sollen gemäß <strong>de</strong>m Grundsatz 3.2-3 geeig-<br />

nete Entwicklungsräume und Landschaftselemente gesichert wer<strong>de</strong>n. In diesen Bereichen<br />

haben die Ziele <strong>de</strong>s Naturschutzes und Maßnahmen, die <strong>de</strong>m Aufbau, <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

und Gestaltung eines regionalen ökologischen Verbundsystems dienen, Vorrang vor ent-<br />

gegenstehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r beeinträchtigen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen. Nutzungen, die mit die-<br />

sen Zielen in Einklang stehen, sind zulässig. Bestehen<strong>de</strong> wertvolle Biotope sind gemäß<br />

<strong>de</strong>m Ziel 3.2-4 zu erhalten und Flächen zur Vergrößerung und Vernetzung <strong>de</strong>r Biotope zu<br />

entwickeln.<br />

Nicht mit an<strong>de</strong>ren regionalplanerischen Vorrangnutzungen o<strong>de</strong>r -funktionen belegte Teile<br />

<strong>de</strong>s Freiraums weist <strong>de</strong>r Regionalplan Südhessen 2000 als „Bereiche für Landschaftsnut-<br />

zung und –pflege“ aus. Neben landwirtschaftlich genutzten Flächen umfassen diese Be-<br />

reiche Grünflächen, Flächen für Freizeit und Erholung und in geringem Umfang (< 5 ha)<br />

am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ortslagen für Siedlungszwecke (Eigenentwicklung).<br />

In <strong>de</strong>n “Bereichen für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“ wer<strong>de</strong>n die Kaltluftentstehungs- und<br />

Kaltluftabflussgebiete, die wichtige Aufgaben für <strong>de</strong>n Klima- und Immissionsschutz erfül-<br />

len, gesichert (Ziel 5.1- 3).<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Freiraumsicherung und –entwicklung Seite 187<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Die Zielsetzungen <strong>de</strong>s Regionalplans sind entsprechend im Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans<br />

aufgenommen wor<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>n Grundsätzen zur Freiraumsicherung im Kapitel 4.1, in <strong>de</strong>r<br />

Ausweisung von „Regionalen Grünzügen“ (Ziel 4.3- 2), <strong>de</strong>r Ausweisung von „Vorrangge-<br />

bieten für Natur und Landschaft“ (Ziel 4.5- 3), <strong>de</strong>n „Vorbehaltsgebieten für Natur und<br />

Landschaft“ (Grundsatz 4.5- 4) und <strong>de</strong>r Ausweisung von „Vorbehaltsgebieten für beson<strong>de</strong>-<br />

re Klimafunktionen“ (Grundsatz 4.6- 2)<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006<br />

Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln, ist es<br />

nach <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung, die<br />

Naturgüter Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft / Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem<br />

dynamischen Zusammenwirken als natürliche Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern und<br />

– wo möglich – wie<strong>de</strong>r herzustellen (Grundsatz 1.1, Kapitel B. I). Die Nutzungsansprüche<br />

an die Landschaft sind mit <strong>de</strong>r Nutzungsfähigkeit <strong>de</strong>r Naturgüter möglichst so abzustim-<br />

men, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushalts ohne nachteilige Än-<br />

<strong>de</strong>rungen von Dauer und Gleichmaß <strong>de</strong>r natürlichen Prozesse erhalten bleibt (Ziel 1.4.,<br />

Kapitel B. I).<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain<br />

Gemäß <strong>de</strong>m Regionalplan Region Bayerischer Untermain sollen die schutzwürdigen Land-<br />

schaftsteile <strong>de</strong>r Region, ein System von Naturparken, Landschafts- und Naturschutzgebie-<br />

ten, Natur<strong>de</strong>nkmälern und Landschaftsbestandteilen gesichert und vorhan<strong>de</strong>ne Schä<strong>de</strong>n<br />

durch entsprechen<strong>de</strong> Ordnungs-, Sanierungs- und Pflegemaßnahmen behoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese schutzwürdigen Landschaftsteile sollen in ihrer Funktion als biologisch und struktu-<br />

rell bereichern<strong>de</strong> Elemente <strong>de</strong>r Landschaft, als Kompensatoren <strong>de</strong>r Belastungen von Na-<br />

turhaushalt und Landschaftsbild und als Lebensräume hier seltener beziehungsweise sel-<br />

ten gewor<strong>de</strong>ner Pflanzen- und Tiergesellschaften gestärkt wer<strong>de</strong>n (Teil B, I.2). Des Weite-<br />

ren enthält <strong>de</strong>r Plan in Teil B, I. 3.2.6 die Vorgabe, bei <strong>de</strong>r Erstellung von Verkehrs-, Was-<br />

serversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Anlagen <strong>de</strong>r Energieversor-<br />

gung verstärkt auf die Erhaltung <strong>de</strong>s Naturhaushaltes und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s zu ach-<br />

ten.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 188 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

Im grenznahen Bereich zum Land Hessen bei Großkrotzenburg weist die Plankarte 3<br />

„Landschaft und Erholung“ zahlreiche Flächen als „landschaftliche Vorbehaltsgebiete“ aus.<br />

Sie umfassen in <strong>de</strong>r Region unter an<strong>de</strong>rem die bereits durch Rechtsverordnungen gesi-<br />

cherten Landschafts- sowie die gesicherten Naturschutzgebiete.<br />

Ausgewiesene „Regionale Grünzüge“ und „Trenngrün“ sollen die Sicherung und Erhal-<br />

tung ausreichen<strong>de</strong>r Freiflächen insbeson<strong>de</strong>re zwischen <strong>de</strong>n Siedlungsgebieten gewähr-<br />

leisten. Sie sollen zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Luftverbesserung und Lufterneuerung und <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />

von Naherholungsflächen dienen (Grundsatz 3.1.1). In “Regionalen Grünzügen“ sollen<br />

Planungen und Maßnahmen unterbleiben, welche die oben genannten Funktionen beein-<br />

trächtigen.<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen auf die „Regionalen Grünzüge“, „Bereiche für Schutz und<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft“, „Bereiche für Landschaftsnutzung und –pflege“,<br />

„Bereiche für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“ sowie die freiraumbezogenen Kategorien <strong>de</strong>s<br />

Regionalplans Region Bayerischer Untermain sind we<strong>de</strong>r bei Realisierung <strong>de</strong>r geplanten<br />

Maßnahme noch bei <strong>de</strong>n vertieft untersuchten Varianten zu erwarten. Eine Flächeninan-<br />

spruchnahme fin<strong>de</strong>t nur innerhalb <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Plankarte <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000<br />

als „Bereich für Industrie und Gewerbe, Bestand“ und als „Kraftwerk, Bestand“ ausgewie-<br />

senen Fläche statt. Damit entspricht die geplante Maßnahme am Standort Staudinger <strong>de</strong>r<br />

regionalplanerischen Vorgabe, wonach Flächen und damit Natur und Landschaft so wenig<br />

wie möglich in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n sollen. We<strong>de</strong>r durch die geplante Maßnah-<br />

me noch durch die vertieft untersuchten Varianten wer<strong>de</strong>n mittels „Regionaler Grünzüge“,<br />

„Bereiche für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“, „Bereiche für Land-<br />

schaftsnutzung und –pflege“ o<strong>de</strong>r „Bereiche für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“ gesicherte<br />

Freiflächen in Anspruch genommen. Diese Flächen sind verschie<strong>de</strong>nen Nutzungen vor-<br />

behalten, die durch die geplante Maßnahme nicht eingeschränkt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus<br />

beeinträchtigt die geplante Maßnahme auch nicht <strong>de</strong>n Ausbau eines großräumigen öko-<br />

logischen Verbundsystems in <strong>de</strong>n „Bereichen für Schutz und Entwicklung von Natur und<br />

Landschaft“. Schließlich sind erhebliche negative Auswirkungen we<strong>de</strong>r auf die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen noch auf <strong>de</strong>n Naturhaushalt zu erwarten (siehe 4. Teil). Im Untersu-<br />

chungsraum liegen keine „Bereiche für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Land- und Forstwirtschaft Seite 189<br />

Betriebsbedingt muss infolge <strong>de</strong>r Kühlturmschwa<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme im nähe-<br />

ren Umfeld zum Kraftwerksstandort teilweise mit einer Verringerung <strong>de</strong>r Sonneneinstrah-<br />

lung gerechnet wer<strong>de</strong>n. Im Sommerhalbjahr verringert sich nach Angaben <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme die mittlere Sonnenscheindauer insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r westlich und<br />

östlich <strong>de</strong>s Standortes Staudinger gelegenen Freiflächen. Die Schwelle <strong>de</strong>r Unerheblich-<br />

keit überschreiten die damit einhergehen<strong>de</strong>n Auswirkungen allenfalls im Bereich <strong>de</strong>s Aus-<br />

siedlerhofes (Messpunkt IP_5). Insoweit wird auf <strong>de</strong>n 4. Teil:C.II verwiesen. Im Übrigen ist<br />

<strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsuntersuchung im 4. Teil dieser lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong><br />

zu entnehmen, dass die mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme einhergehen<strong>de</strong>n Auswirkungen<br />

ohne erkennbare Einflüsse auf die hier in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumord-<br />

nung und Lan<strong>de</strong>splanung sind o<strong>de</strong>r sich – wie beispielsweise bei vorübergehen<strong>de</strong>n Tem-<br />

peraturän<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Luftfeuchtigkeit – im Bereich <strong>de</strong>r natürlichen<br />

Schwankungsbreite bewegen.<br />

G. Land- und Forstwirtschaft<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen aus, dass außerhalb<br />

<strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Kraftwerkgelän<strong>de</strong>s keine direkte Inanspruchnahme weiterer Flächen – und<br />

damit auch landwirtschaftlicher o<strong>de</strong>r forstwirtschaftlicher Flächen –erfolge.<br />

Sie gehe davon aus, dass gegenüber <strong>de</strong>m Belastungsfaktor Versauerung bei Wäl<strong>de</strong>rn von<br />

einer hohen Empfindlichkeit auszugehen sei. Nach ihren Ermittlungen liegen die Immissi-<br />

onszusatzbelastungen für die Luftschadstoffe SO2, NOX (als NO2) und Fluor, die durch die<br />

geplante Maßnahme und die Alternative GuD- Anlage hervorgerufen wer<strong>de</strong>n (gemessen<br />

an <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA Luft zum Schutz vor erheblichen Nachteilen) unterhalb <strong>de</strong>r<br />

Irrelevanzschwelle. Hingegen wer<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>r Nullvariante die Irrelevanzschwelle für SO2<br />

leicht überschritten. Erhebliche Nachteile für Ökosysteme und die Vegetation seien je-<br />

doch nicht zu erwarten. Mit Blick auf die erhöhte Vorbelastung für <strong>de</strong>n Parameter NOx im<br />

Ballungsraum stelle die geplante Maßnahme in Bezug auf die NOx- Immissionen sogar<br />

eine Entlastung dar. Die Maßnahmenträgerin gehe davon aus, dass die vorhabensbe-<br />

dingten Depositionsfrachten für trockene und nasse Depositionen für SO2, NOX und Staub<br />

im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Quellen wie Landwirtschaft und Verkehr vernachlässigt wer<strong>de</strong>n<br />

könnten. Aus ihren Untersuchungen schließe sie, dass die natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen<br />

<strong>de</strong>r Waldbö<strong>de</strong>n im Untersuchungsraum generell nicht beeinträchtigt seien. Auch erwarte<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 190 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

sie – unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Vorbelastungen – bezogen auf das Schutzgut Bo<strong>de</strong>n (und<br />

damit auch die landwirtschaftliche Nutzung) durch die geplante Maßnahme und die ver-<br />

tieft geprüften Varianten keine erheblichen negativen Auswirkungen.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Einwen<strong>de</strong>r befürchten Qualitätsverluste für die Landwirtschaft, beispielsweise beim Fran-<br />

kenwein sowie bei (ökologisch angebautem) Obst und Gemüse durch die Schadstoffein-<br />

träge. Des Weiteren wur<strong>de</strong> vorgetragen, dass im Umkreis <strong>de</strong>s Kraftwerks Waldflächen auf<br />

Grund <strong>de</strong>r hohen Säureeinträge, als <strong>de</strong>ren Verursacher das bestehen<strong>de</strong> Kraftwerk vermu-<br />

tet wer<strong>de</strong>, gekalkt wer<strong>de</strong>n müssten. Es wur<strong>de</strong> darüber hinaus ein Gesundheitsproblem<br />

(Leukose) in einem Mastbetrieb in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Kraftwerks sowie Fruchtbarkeitsprobleme<br />

bei Tieren angesprochen. Daher wur<strong>de</strong> beantragt, dass die Veterinärverwaltung die Ursa-<br />

chen ermitteln solle.<br />

III. Bewertung<br />

1. Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

a) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000<br />

Der Agrarstandort Hessen ist im Hinblick auf die gesellschaftspolitischen Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Landwirtschaft, sowie <strong>de</strong>s Wein-, Obst- und Gartenbaues zu sichern. Für die Landwirt-<br />

schaft beson<strong>de</strong>rs geeignete Flächen sind entsprechend <strong>de</strong>r Festlegungen <strong>de</strong>s LEP Hessen<br />

2000 in ausreichen<strong>de</strong>m Umfang zu erhalten und durch die Regionalplanung zu sichern<br />

(Kapitel 5.3 und 9.1). Gemäß Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Hessen 2000 ist <strong>de</strong>r Wald in sei-<br />

nem Bestand zu erhalten und an geeigneter Stelle zu mehren. Seine Bewirtschaftung soll<br />

einen möglichst hohen Beitrag zu <strong>de</strong>n Umwelt-, Lebens- und Wirtschaftsverhältnissen leis-<br />

ten. Gleichzeitig sollen die Schutz- und Erholungsfunktionen <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s gesichert wer<strong>de</strong>n<br />

(Kapitel 9.2).<br />

b) Regionalplan Südhessen 2000<br />

Die landwirtschaftlichen Flächen und <strong>de</strong>r Wald sollen in ihren wirtschaftlichen, ökologi-<br />

schen und sozialen Funktionen nachhaltig gesichert wer<strong>de</strong>n (Grundsätze 10.1- 1 und 10.2-<br />

1). In <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Karte dargestellten "Bereichen für die Landwirtschaft" hat die landwirt-<br />

schaftliche Bo<strong>de</strong>nnutzung Vorrang vor an<strong>de</strong>ren Nutzungsansprüchen. Sie sollen zur Ver-<br />

sorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>de</strong>r Region mit ausreichen<strong>de</strong>n, qualitativ hochwertigen und re-<br />

gionstypischen Nahrungsmitteln beitragen (Grundsatz 10.1- 2).<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Land- und Forstwirtschaft Seite 191<br />

Gemäß Ziel 10.2- 14 sollen die im Regionalplan Hessen 2000 als „Waldbereich, Bestand“<br />

festgelegten Flächen bewal<strong>de</strong>t bleiben. Die Waldnutzung hat hier Vorrang vor konkurrie-<br />

ren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen.<br />

c) Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Die Grundsätze <strong>de</strong>s Regionalplans wur<strong>de</strong>n entsprechend in <strong>de</strong>n Grundsätzen 10.1- 1,<br />

10.2- 1 und 10.1-2 und Ziel 10.2- 12 aufgenommen.<br />

d) Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006<br />

Gemäß Ziel 2.1 legt das Lan<strong>de</strong>sentwicklungsprogramm Bayern 2006 fest, dass eine flä-<br />

chen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>, vielfältige, nachhaltige Landwirtschaft erhalten wer<strong>de</strong>n soll, die die natür-<br />

liche Ertragsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r natürlichen Ressourcen und die Erzeu-<br />

gung hochwertiger, gesundheitlich einwandfreier landwirtschaftlicher Produkte dauerhaft<br />

gewährleistet. Der Erhaltung naturnaher Waldbestän<strong>de</strong> vor allem im Bergwald, im Au-<br />

wald und auf Son<strong>de</strong>rstandorten sowie naturnaher Waldrän<strong>de</strong>r kommt beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>u-<br />

tung zu (Grundsatz 2.2.6.1). Die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>s Arten- und Biotopschutzes in Wäl<strong>de</strong>rn<br />

sind möglichst zu berücksichtigen (Grundsatz 2.2.6.3).<br />

e) Regionalplan Region Bayerischer Untermain<br />

Im Spessart und im O<strong>de</strong>nwald soll auf die Erhaltung <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Nutzung <strong>de</strong>r<br />

freien Flur hingewirkt wer<strong>de</strong>n. Die Flächen mit <strong>de</strong>n jeweils günstigsten natürlichen Erzeu-<br />

gungsbedingungen sollen für die Landwirtschaft gesichert wer<strong>de</strong>n (Grundsatz 2.1, Ver-<br />

ordnungsentwurf zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s RP1, Stand gemäß Beschluss <strong>de</strong>s Planungsausschus-<br />

ses <strong>de</strong>s Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain vom 18. Dezember 2008).<br />

2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />

We<strong>de</strong>r durch die geplante Maßnahme noch die vertieft geprüften Varianten wer<strong>de</strong>n im<br />

Regionalplan Südhessen 2000 festgelegte "Bereiche für die Landwirtschaft" o<strong>de</strong>r „Wald-<br />

bereiche“ in Anspruch genommen. Im Untersuchungsraum sind unter an<strong>de</strong>rem in Groß-<br />

krotzenburg, Seligenstadt, Rodgau, Heusenstamm sowie Klein- Auheim, Klein- Krotzen-<br />

burg und Hainburg „Bereiche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Nördlich dieser Flä-<br />

chen sind in <strong>de</strong>r Plankarte „Waldbereiche, Bestand“ dargestellt. Westlich <strong>de</strong>s Kraftwerks-<br />

standortes weist <strong>de</strong>r Regionalplan Südhessen 2000 von Münster bis Mühlheim einen fast<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 192 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

durchgängigen „Waldbereich“ auf. Die bestehen<strong>de</strong>n Waldflächen nördlich von Alzenau<br />

sowie nördlich und östlich von Kahl am Main sind im Regionalplan Region Bayerischer<br />

Untermain durch die Ausweisung von „landschaftlichen Vorbehaltsgebieten“ gesichert.<br />

Ein Großteil dieser Flächen ist zu<strong>de</strong>m als Gebiet, das zu Bannwald erklärt wer<strong>de</strong>n soll,<br />

festgelegt (RP 1, Karte 3 Landschaft und Erholung). In <strong>de</strong>r Betriebsphase ist keine erhebli-<br />

che Beeinträchtigung <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen durch <strong>de</strong>n Eintrag von luftgetra-<br />

genen Schadstoffen zu erwarten. Für die Luftschadstoffe SO2, NOx (als NO2) und Fluor<br />

liegen die Immissionszusatzbelastungen, die durch die geplante Maßnahme und die Vari-<br />

ante GuD- Anlage hervorgerufen wer<strong>de</strong>n, gemessen an <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r TA Luft<br />

zum Schutz vor erheblichen Nachteilen unterhalb <strong>de</strong>r Irrelevanzschwelle. Eine leichte<br />

Überschreitung <strong>de</strong>r Irrelevanzschwelle zeichnet sich bei <strong>de</strong>r Nullvariante für SO2 ab. Er-<br />

hebliche Nachteile für Ökosysteme und die Vegetation sind nicht zu erwarten. Auch die<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Schadstoff<strong>de</strong>position anhand <strong>de</strong>r <strong>Beurteilung</strong>swerte nach BBodSchV und<br />

<strong>de</strong>r Orientierungswerte <strong>de</strong>r UVPVwV zeigen, dass die durch die geplante Maßnahme und<br />

die vertieft geprüften Varianten verursachte maximale Zusatzbelastung unterhalb <strong>de</strong>r je-<br />

weiligen Irrelevanzschwellen liegt. Für <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n und Pflanzen sind keine relevanten<br />

Auswirkungen zu erwarten, auch kann nach Einschätzung <strong>de</strong>r Gutachter eine Gefährdung<br />

für die Gesundheit ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Entsprechend wi<strong>de</strong>rsprechen we<strong>de</strong>r die ge-<br />

plante Maßnahme noch die vertieft geprüften Varianten <strong>de</strong>r Zielsetzung, wonach die „Be-<br />

reiche für Landwirtschaft“ zur Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung <strong>de</strong>r Region mit ausreichen<strong>de</strong>n,<br />

qualitativ hochwertigen und regionstypischen Nahrungsmitteln beitragen sollen. Auch<br />

steht die geplante Erweiterung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger nicht <strong>de</strong>n raumordnerischen<br />

Festlegungen entgegen, wonach <strong>de</strong>r Wald und seine wirtschaftlichen, ökologischen und<br />

sozialen Funktionen nachhaltig gesichert und die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>s Arten- und Biotop-<br />

schutzes in Wäl<strong>de</strong>rn berücksichtigt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Auf Grund langjähriger Säureeinträge durch Verbrennung fossiler Energieträger weisen<br />

die Waldbö<strong>de</strong>n allgemein zu hohe Säurewerte auf. Zur Kompensation <strong>de</strong>s Säureüber-<br />

schusses wer<strong>de</strong>n jährlich großflächige Waldkalkungen durchgeführt. Ein Zusammenhang<br />

mit in Betrieb befindlichen Kraftwerken ist hierbei nicht gegeben, da <strong>de</strong>r heutige Stand<br />

<strong>de</strong>r Technik die Entschwefelung <strong>de</strong>s Rauchgases ermöglicht. Insgesamt sind aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltverträglichkeitsuntersuchung we<strong>de</strong>r durch die geplante Maß-<br />

nahme noch die GuD- Variante negative Auswirkungen auf die Waldbö<strong>de</strong>n zu erwarten.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Land- und Forstwirtschaft Seite 193<br />

Die beantragten veterinäramtlichen Untersuchungen an einzelnen Tieren / Bestän<strong>de</strong>n sind<br />

<strong>de</strong>r Abstraktionsebene eines Raumordnungsverfahrens nicht angemessen, ebenso die<br />

Ermittlung <strong>de</strong>r Krankheit einzelner landwirtschaftlicher Produkte.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


7. Teil: Abweichung<br />

A. Grundlagen<br />

I. Regionalplan Südhessen 2000<br />

Seite 195<br />

Grundlage für die Darstellung „Bereich für <strong>de</strong>n Schutz oberirdischer Gewässer“ im Regio-<br />

nalplan Südhessen 2000 im Bereich <strong>de</strong>s Kraftwerksgelän<strong>de</strong>s war die damalige Abgren-<br />

zung <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes am Main von 1914. Circa sechs Hektar <strong>de</strong>s Stand-<br />

ortes <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wer<strong>de</strong>n durch die regionalplanerische Darstellung „Be-<br />

reich zum Schutz oberirdischer Gewässer“ überlagert (siehe Anlage Karte 1).<br />

II. Entwurf Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan<br />

Die Grenzen <strong>de</strong>r Überschwemmungsgebiete von 1914 (<strong>de</strong>r Darstellung lag ein Extremer-<br />

eignis vom Winter 1882 / 1883 zugrun<strong>de</strong>) entsprachen aufgrund <strong>de</strong>r umfangreichen Ver-<br />

än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Gewässers und <strong>de</strong>s Vorlan<strong>de</strong>s im Lauf <strong>de</strong>s letzten Jahrhun<strong>de</strong>rts nicht<br />

mehr <strong>de</strong>n tatsächlichen Gegebenheiten. Für <strong>de</strong>n gesamten hessischen Main wur<strong>de</strong>n da-<br />

her im Jahr 2000 Neuberechnungen <strong>de</strong>r Abflussverhältnisse durch die Bun<strong>de</strong>sanstalt für<br />

Gewässerkun<strong>de</strong> durchgeführt und auf <strong>de</strong>ren Basis im Auftrag <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums<br />

Darmstadt neue Karten <strong>de</strong>r Überschwemmungsgebiete erstellt. Das neu abgegrenzte<br />

Überschwemmungsgebiet im Bereich Großkrotzenburg wur<strong>de</strong> mit Veröffentlichung im<br />

Staatsanzeiger vom 10. April 2001 (StAnz. Seite 1.622) als Arbeitskarte gemäß § 69 Hessi-<br />

sches Wassergesetz alter Fassung wasserrechtlich vorläufig gesichert. Mit <strong>de</strong>r Novelle <strong>de</strong>s<br />

Hessischen Wassergesetzes vom 6. Mai 2005 (GVBl. Seite 305) wur<strong>de</strong> die Geltungsdauer<br />

<strong>de</strong>r sogenannten Arbeitskarten auf 10 Jahre verlängert (§ 13 Abs. 5 HWG), sodass die Ar-<br />

beitskarte für <strong>de</strong>n Main im Bereich Großkrotzenburg nach wie vor ihre Gültigkeit hat. Die<br />

Neuabgrenzung <strong>de</strong>r Überschwemmungsgebiete dient im Rahmen <strong>de</strong>r Neuaufstellung <strong>de</strong>s<br />

Regionalplans Südhessen beziehungsweise <strong>de</strong>s Regionalen Flächennutzungsplans als<br />

eine Basis für die Darstellung <strong>de</strong>r „Vorranggebiete beziehungsweise Vorbehaltsgebiete<br />

für vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz“. Festgestellte Überschwemmungsgebiete nach<br />

<strong>de</strong>m Hessischen Wassergesetz wer<strong>de</strong>n im Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regio-<br />

nalen Flächennutzungsplans im baurechtlichen Innenbereich als „Vorbehaltsgebiete für<br />

vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz“ dargestellt. Vorranggebiete sind nach <strong>de</strong>r Legal<strong>de</strong>fini-<br />

tion <strong>de</strong>s § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HLPG Gebiete, die für bestimmte raumbe<strong>de</strong>utsame Funktio-<br />

nen o<strong>de</strong>r Nutzungen vorgesehen sind und an<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen in diesem<br />

Gebiet ausschließen, soweit diese mit <strong>de</strong>n vorrangigen Funktionen, Nutzungen o<strong>de</strong>r Zie-


Seite 196 Abweichung<br />

len <strong>de</strong>r Raumordnung nicht vereinbar sind. Demgegenüber führt die Festsetzung eines<br />

Vorbehaltsgebietes gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HLPG lediglich dazu, dass bestimmte<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen o<strong>de</strong>r Funktionen bei <strong>de</strong>r Abwägung mit konkurrieren<strong>de</strong>n<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen beson<strong>de</strong>res Gewicht beigemessen wer<strong>de</strong>n soll.<br />

In Großkrotzenburg wur<strong>de</strong> das Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>utlich verkleinert (siehe An-<br />

lage Karte 2). Das Kraftwerksgelän<strong>de</strong> einschließlich <strong>de</strong>s geplanten Standortes für <strong>de</strong>n hier<br />

verfahrensgegenständlichen Block 6 ist sowohl nach <strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n<br />

Regionalplans Südhessen 2000 (Bereich für Industrie und Gewerbe / Bestand) als auch<br />

<strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans (Fläche für<br />

Versorgungsanlagen / Bestand) als auch <strong>de</strong>n Darstellungen <strong>de</strong>s Flächennutzungsplans<br />

<strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg (Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen Elektrizität /<br />

Bestand) als „baurechtlicher Innenbereich“ im Sinne <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s Regionalplans Süd-<br />

hessen / Regionalen Flächennutzungsplans, das heißt als baulich genutzte Fläche, anzuse-<br />

hen. Daher ist <strong>de</strong>r Teil <strong>de</strong>s Kraftwerksgelän<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m festgestellten Über-<br />

schwemmungsgebiet überlagert wird, als „Vorbehaltsgebiet für vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwas-<br />

serschutz“ dargestellt.<br />

B. Erfor<strong>de</strong>rlichkeit <strong>de</strong>r Zulassung einer Abweichung<br />

I. In Bezug auf die Ziele 4.2.2-13 und 4.2.2-14<br />

Im gelten<strong>de</strong>n Regionalplan Südhessen 2000 ist <strong>de</strong>r geplante Standort als „Bereich für In-<br />

dustrie und Gewerbe / Bestand“ und als „Kraftwerk / Bestand“ ausgewiesen. Teilweise<br />

wird <strong>de</strong>r geplante Standort von <strong>de</strong>r regionalplanerischen Darstellung „Bereich für <strong>de</strong>n<br />

Schutz oberirdischer Gewässer“ überlagert. Diese Bereiche dienen neben <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r<br />

oberirdischen Gewässer auch <strong>de</strong>r Sicherung und Schaffung von Retentionsraum. Ein be-<br />

reits bestehen<strong>de</strong>r günstiger Erhaltungszustand ist zu sichern o<strong>de</strong>r es sind Maßnahmen zur<br />

Verbesserung <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes und /o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r natürlichen Entwicklung und <strong>de</strong>r<br />

Selbstreinigungskraft <strong>de</strong>s Gewässers sowie zur Stärkung <strong>de</strong>r günstigen Wirkung auf <strong>de</strong>n<br />

Naturhaushalt durchzuführen. Nutzungen, die diesen Zielen entgegenstehen, sollen auf-<br />

gegeben o<strong>de</strong>r sachgerecht verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Planungen für <strong>de</strong>rartige Nutzungen haben<br />

in diesen Bereichen zu unterbleiben. Dazu zählen u.a. bauliche Anlagen jeglicher Art (Zie-<br />

le 4.2.2-13 und 4.2.2-14, RPS 2000).<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Zulässigkeit <strong>de</strong>r Abweichung Seite 197<br />

II. In Bezug auf das Ziel 4.2.2-4<br />

Es wur<strong>de</strong> vorgetragen, die Maßnahme verstoße gegen das Ziel 4.2.2-4, wonach natürliche<br />

Überschwemmungsbereiche von jeglicher Nutzung freizuhalten seien, die die Hochwas-<br />

serrückhaltung und <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss beeinträchtigen und eine Gefährdung mit<br />

Folgeschä<strong>de</strong>n darstellen könnten. Entgegen dieser Auffassung ist eine diesbezügliche<br />

Zielabweichung nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Was unter „natürlichen Überschwemmungsbereichen“<br />

im Sinne <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 zu verstehen ist, wird dort nicht <strong>de</strong>finiert.<br />

Natürliche Überschwemmungsbereiche sind Bereiche, die zur Aufnahme von Hochwasser<br />

beliebiger Höhe natürlicherweise geeignet und erhalten beziehungsweise naturnah her-<br />

gestellt sind. Dies ergibt die Auslegung nach <strong>de</strong>m Wortsinn. Danach umfasst <strong>de</strong>r Begriff<br />

„natürlich“ zum Einen die Komponente „naturbelassen“ beziehungsweise „naturnah her-<br />

gestellt“ und zum An<strong>de</strong>ren die Tatsache, dass diese Bereiche „natürlicherweise“ zur Auf-<br />

nahme von Hochwasser geeignet sind, wie beispielsweise Grünland o<strong>de</strong>r Auenwäl<strong>de</strong>r.<br />

Zu<strong>de</strong>m ergibt sich aus Ziel 4.2.2-13, dass <strong>de</strong>r Schutzbereich dieses Ziels sämtliche zuvor<br />

genannten Ziele mit umfasst. Dort heißt es: „Um die in <strong>de</strong>n Kapiteln 4.2.1 und 4.2.2 ge-<br />

nannten Ziele zum Schutz <strong>de</strong>r oberirdischen Gewässer und zur Sicherung und Schaffung<br />

von Retentionsraum zu erreichen, sind in <strong>de</strong>r Karte „Bereiche für <strong>de</strong>n Schutz oberirdischer<br />

Gewässer“ ausgewiesen“. Daraus ergibt sich, dass Ziel 4.2.2-4 gegenüber <strong>de</strong>n Zielen<br />

4.2.2-12 f. subsidiär ist. Je<strong>de</strong> an<strong>de</strong>re Auslegung wür<strong>de</strong> dazu führen, dass Ziel 4.2.2-13<br />

gegenstandslos wür<strong>de</strong>, da die Rechtsfolgen <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Ziele insoweit i<strong>de</strong>ntisch sind.<br />

C. Zulässigkeit <strong>de</strong>r Abweichung<br />

I. Allgemeines<br />

Eine Abweichung kann gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 HLPG zugelassen wer<strong>de</strong>n, wenn sie unter<br />

raumordnerischen Gesichtpunkten vertretbar ist und die Grundzüge <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

nicht berührt wer<strong>de</strong>n. Eine Abweichung darf nicht zugelassen wer<strong>de</strong>n, wenn eine ent-<br />

sprechen<strong>de</strong> Festsetzung im Regionalplan gemäß § 11 Abs. 3 HLPG nicht genehmigt wer-<br />

<strong>de</strong>n könnte.<br />

II. Raumordnerische Vertretbarkeit<br />

Die Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung ist raumordnerisch vertretbar. Dies ist dann <strong>de</strong>r Fall, wenn<br />

das mit <strong>de</strong>r Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung verfolgte Ziel auch Gegenstand einer entspre-<br />

chen<strong>de</strong>n Darstellung im Regionalplan sein könnte. Die Zulassung einer Abweichung ist<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 198 Abweichung<br />

daher dann raumordnerisch vertretbar, wenn ihr Ziel <strong>de</strong>n materiell- rechtlichen Anfor<strong>de</strong>-<br />

rungen (insbeson<strong>de</strong>re) <strong>de</strong>s § 6 Abs. 6 HLPG zur Aufstellung eines Raumordnungsplans<br />

entspricht. Zu prüfen war daher, ob es im Rahmen einer Planaufstellung abwägungsfeh-<br />

lerfrei möglich (gewesen) wäre, an die Darstellung einer Fläche als „Bereich zum Schutz<br />

oberirdischer Gewässer“ Rechtsfolgen zu knüpfen, die eine bauliche Nutzung <strong>de</strong>s hier<br />

fraglichen Bereiches erlauben wür<strong>de</strong>n. Dies ist zu bejahen. Für <strong>de</strong>n Plangeber gibt es<br />

eine Vielzahl von Möglichkeiten, Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefähr-<br />

<strong>de</strong>te Bereiche zu sichern o<strong>de</strong>r zurückzugewinnen und dadurch <strong>de</strong>n Grundsatz <strong>de</strong>s vor-<br />

beugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes nach § 2 Nr. 8 ROG zu verwirklichen. Denkbar wäre bei-<br />

spielsweise ein ausschließlich an die Träger <strong>de</strong>r Bauleitplanung gerichtetes Ziel, in „Berei-<br />

chen für <strong>de</strong>n Schutz oberirdischer Gewässer“ keine neuen – bauliche Nutzungen zulassen-<br />

<strong>de</strong>n – Flächen bauleitplanerisch auszuweisen. Ein solches Ziel wür<strong>de</strong> dazu führen, dass<br />

nur noch im Außenbereich zulässigen Vorhaben gegenüber <strong>de</strong>m vorbeugen<strong>de</strong>n Hoch-<br />

wasserschutz ein Vorrang eingeräumt wür<strong>de</strong>. Eine weitere Möglichkeit besteht – wie <strong>de</strong>r<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans zeigt – darin,<br />

Nutzungskonflikte in „Bereichen für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz“ durch die Dar-<br />

stellung von Vorrang- beziehungsweise Vorbehaltsgebieten zu steuern, was dazu führen<br />

wür<strong>de</strong>, dass sich bereits baulich genutzte Flächen, <strong>de</strong>ren Nutzung weiter aufrecht erhalten<br />

wird, gegenüber <strong>de</strong>m vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz durchsetzen können. Bei<strong>de</strong> Ziel-<br />

festsetzungen wür<strong>de</strong>n im vorliegen<strong>de</strong>n Fall dazu führen, dass die verfahrensgegenständli-<br />

che Maßnahme hier ohne die Erfor<strong>de</strong>rlichkeit einer Abweichung zulässig wäre. In keinem<br />

<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Fälle sind Anhaltspunkte dafür gegeben, dass eine entsprechen<strong>de</strong> Zielfestset-<br />

zung abwägungsfehlerhaft wäre.<br />

III. Grundzüge <strong>de</strong>s Regionalplans<br />

Die Zulassung <strong>de</strong>r Abweichung berührt auch nicht die Grundzüge <strong>de</strong>s Regionalplans im<br />

Sinne <strong>de</strong>s § 12 Abs. 3 S. 1 HLPG. Die Grundzüge <strong>de</strong>s Regionalplans wer<strong>de</strong>n dann berührt,<br />

wenn eine Abweichung die raumordnerische Grundkonzeption <strong>de</strong>s Regionalplans in Fra-<br />

ge stellen wür<strong>de</strong>. Dafür, dass dies vorliegend nicht <strong>de</strong>r Fall ist, spricht bereits <strong>de</strong>r im Ent-<br />

wurf <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans vorgenommene<br />

Systemwechsel im Bereich <strong>de</strong>s vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutzes. Zu<strong>de</strong>m wird das mit<br />

<strong>de</strong>r Darstellung <strong>de</strong>s hier fraglichen Gebietes als „Bereich zum Schutz oberirdischer Ge-<br />

wässer“ verbun<strong>de</strong>ne Ziel als solches nicht in Frage gestellt. Schließlich ergibt sich auch<br />

aus Ziel 8.2.2 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans Hessen 2000, dass vorliegend die Grundzüge<br />

<strong>de</strong>s Regionalplans nicht berührt sind. In <strong>de</strong>m genannten Ziel wird die „Abweichung“ von<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Zulässigkeit <strong>de</strong>r Abweichung Seite 199<br />

diesem Ziel selbst geregelt, in<strong>de</strong>m vorgeschrieben wird, dass Nutzungen in Bereichen<br />

zum Schutz oberirdischer Gewässer nur dann ausnahmsweise zulässig sind, wenn gleich-<br />

wertiger Ersatzretentionsraum geschaffen wird. Aus diesem Grund könnte eine <strong>de</strong>r Ab-<br />

weichungszulassung entsprechen<strong>de</strong> Darstellung im Regionalplan auch ohne Weiteres<br />

nach § 11 Abs. 3 HLPG genehmigt wer<strong>de</strong>n, § 12 Abs. 3 S. 2 HLPG.<br />

IV. Ermessen<br />

Da die Tatbestandsvoraussetzungen <strong>de</strong>s § 12 Abs. 3 HLPG vorliegen, liegt die Zulassung<br />

<strong>de</strong>r Abweichung im Ermessen <strong>de</strong>r Regionalversammlung. Im Rahmen <strong>de</strong>r Ermessensaus-<br />

übung ist folgen<strong>de</strong>s zu berücksichtigen:<br />

Bezogen auf die hier verfahrensgegenständliche Maßnahme geht kein Retentionsraum<br />

verloren, da <strong>de</strong>r im Zuge <strong>de</strong>s Neubaus <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kohlelager geschaffene Ersatzretenti-<br />

onsraum so ausreichend dimensioniert ist, dass auch für <strong>de</strong>n hier geplanten Eingriff Aus-<br />

gleich geschaffen wer<strong>de</strong>n kann und wird. Aus § 2 Abs. 1 Nr. 5 ROG ergibt sich ferner,<br />

dass <strong>de</strong>r Erweiterung bestehen<strong>de</strong>r Baugebiete Vorrang vor <strong>de</strong>r Schaffung neuer Standor-<br />

te einzuräumen ist. Zu<strong>de</strong>m ist die fachliche Grundlage zur Ausweisung <strong>de</strong>s regionalplane-<br />

rischen Ziels „Bereich zum Schutz oberirdischer Gewässer“ durch die Neuabgrenzung <strong>de</strong>s<br />

Überschwemmungsgebietes weitestgehend nicht mehr gegeben. Der Eingriff in das<br />

Überschwemmungsgebiet wird auf das unbedingt notwendige Maß reduziert. Die Kraft-<br />

werks- Nullhöhe für alle Gebäu<strong>de</strong> <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme wird auf-<br />

grund <strong>de</strong>r aktuellen Einschätzung <strong>de</strong>r Hochwassergefährdung durch die obere Wasser-<br />

behör<strong>de</strong> bei +106,00 m über Normal Null festgelegt. Lediglich die Kühlturmzusatzwas-<br />

seraufbereitungsanlage sowie ein Teil <strong>de</strong>r Rauchgasentschwefelungsanlage (nordwestli-<br />

che Ecke) sollen im Überschwemmungsgebiet errichtet wer<strong>de</strong>n. Für die Zulassung <strong>de</strong>r<br />

Abweichung spricht außer<strong>de</strong>m, dass das Wasserentnahmebauwerk zweckmäßigerweise<br />

am Mainufer errichtet wer<strong>de</strong>n sollte. Um <strong>de</strong>n Energiebedarf <strong>de</strong>r Kühlwasserpumpen zu<br />

minimieren, ist die Kühlturmzusatzwasseraufbereitungsanlage in unmittelbarer Nähe zum<br />

Entnahmebauwerk im Überschwemmungsgebiet angeordnet. Da die geplante Maßnah-<br />

me auf <strong>de</strong>m aufgegebenen Standort <strong>de</strong>r Kohlelager errichtet wer<strong>de</strong>n soll, ist eine sinnvol-<br />

le Anordnung außerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes aus Platzgrün<strong>de</strong>n nicht mög-<br />

lich. Ebenso soll aufgrund <strong>de</strong>s begrenzten Raumes am geplanten Standort die nordwest-<br />

liche Ecke <strong>de</strong>r Rauchgasentschwefelungsanlage innerhalb <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebie-<br />

tes errichtet wer<strong>de</strong>n. Die Errichtung <strong>de</strong>r Kühlturmzusatzwasseraufbereitungsanlage sowie<br />

eines Teils <strong>de</strong>r Rauchgasentschwefelungsanlage (nordwestliche Ecke) wird laut oberer<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 200 Abweichung<br />

Wasserbehör<strong>de</strong> als genehmigungsfähig angesehen. Die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 14 Abs.<br />

3 HWG (gleichwertiger Ersatzretentionsraum, keine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Hochwasserab-<br />

flusses, <strong>de</strong>s Wasserstan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes sowie hochwasserangepasstes Bau-<br />

en) sind erfüllt beziehungsweise sichergestellt. Daher sind entgegen <strong>de</strong>r Auffassung –<br />

insbeson<strong>de</strong>re – <strong>de</strong>r Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Staudinger flussabwärts (zum Bei-<br />

spiel in Hanau o<strong>de</strong>r Frankfurt am Main) auch keine Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Hochwassersituation<br />

mit entsprechen<strong>de</strong>n Folgeschä<strong>de</strong>n zu erwarten.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


8. Teil: Gesamtbewertung<br />

Seite 201<br />

Den Kern <strong>de</strong>r Diskussion um die wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger durch<br />

<strong>de</strong>n Neubau eines Steinkohleblocks (Block 6) am Standort Großkrotzenburg <strong>de</strong>r E.ON<br />

Kraftwerke GmbH bil<strong>de</strong>n die Grundsätze 8-5 und 8-6 <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000.<br />

Diese Grundsätze regeln zum Einen, dass „bei Bedarf an überörtlicher Stromerzeugung<br />

(…) Kraftwärme gekoppelten Anlagen grundsätzlich <strong>de</strong>r Vorzug zu geben“ ist, zum An<strong>de</strong>-<br />

ren, dass „Großkraftwerke (…) nur erweitert o<strong>de</strong>r an einem neuen Standort errichtet wer-<br />

<strong>de</strong>n“ sollen, „wenn sich aus dieser Maßnahme in <strong>de</strong>r Gesamtbetrachtung ökologische Vor-<br />

teile ergeben“. In eine ähnliche Richtung weist das Ziel B X 1.1 <strong>de</strong>s Regionalplans Region<br />

Bayerischer Untermain, welches wie folgt lautet: „Für <strong>de</strong>n bayerisch / hessischen Grenz-<br />

raum soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, durch bestehen<strong>de</strong> Wärmekraftwerke verursachte<br />

Umweltbelastungen zu verringern, im Falle unumgänglicher Erweiterungen fossilbefeuer-<br />

ter Kraftwerke eine Erhöhung von Umweltbelastungen zu vermei<strong>de</strong>n.“<br />

A. Ergebnis <strong>de</strong>r Bedarfsprüfung<br />

Die lan<strong>de</strong>splanerische <strong>Beurteilung</strong> zeigt – nach einer Darstellung <strong>de</strong>r verfahrensgegen-<br />

ständlichen Maßnahme sowie <strong>de</strong>s Verlaufs und <strong>de</strong>r rechtlichen Grundlagen <strong>de</strong>s Raum-<br />

ordnungsverfahrens –, dass von einem Bedarf im Sinne eines Defizits an Stromerzeugung<br />

nicht gesprochen wer<strong>de</strong>n kann. Zwar lag die Bruttostromerzeugung nach Angaben <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Energie- und Wasserwirtschaft im Jahr 2008 mit 639.000 MWh in<br />

Deutschland <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m mit 616.600 MWh bezifferten Stromverbrauch (einschließ-<br />

lich Netzverlusten). Dies gilt jedoch nach <strong>de</strong>n überzeugen<strong>de</strong>n Darlegungen <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme nicht für Hessen. Entschei<strong>de</strong>nd ist daher, dass es aufgrund <strong>de</strong>r physikali-<br />

schen Gesetze <strong>de</strong>s Stromnetzes zwar nicht – wie von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme darge-<br />

stellt – zu einer „Versorgungslücke“ in <strong>de</strong>m Sinne kommen wird, dass ohne die Verwirkli-<br />

chung <strong>de</strong>r Maßnahme ein bestehen<strong>de</strong>r Bedarf an Stromversorgung nicht ge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n<br />

kann. Die obere Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> hat sich jedoch davon überzeugt, dass es –<br />

auch im öffentlichen Interesse – nicht nur sinnvoll, son<strong>de</strong>rn auch erfor<strong>de</strong>rlich ist, gera<strong>de</strong><br />

am Standort Staudinger ein Kraftwerk mit einer elektrischen Leistung von 1.100 MWel zu<br />

errichten und zu betreiben. Vor allem die erheblichen Hür<strong>de</strong>n, die mit <strong>de</strong>r Errichtung ei-<br />

nes <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen einer zukunftsorientierten Stromversorgung gerecht wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Stromnetzes verbun<strong>de</strong>n sind, machen es erfor<strong>de</strong>rlich, das im Hinblick auf die Stromein-<br />

speisung bestehen<strong>de</strong> Ungleichgewicht zwischen <strong>de</strong>m Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik<br />

Deutschland einerseits und <strong>de</strong>m Sü<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Mitte Deutschlands an<strong>de</strong>rerseits aus-<br />

zugleichen. Laut Energiebericht <strong>de</strong>r Hessischen Lan<strong>de</strong>sregierung aus <strong>de</strong>m Jahr 2006


Seite 202 Gesamtbewertung<br />

macht <strong>de</strong>r altersbedingte Reinvestitionsbedarf und <strong>de</strong>r zwischen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

und <strong>de</strong>r Versorgungswirtschaft vereinbarte – und im Atomgesetz festgeschriebene – Kern-<br />

energieausstieg in <strong>de</strong>n nächsten Jahrzehnten in Deutschland einen Kraftwerksneubau in<br />

<strong>de</strong>r Größenordnung von über 40.000 MWel erfor<strong>de</strong>rlich. Das be<strong>de</strong>utet – so <strong>de</strong>r Energie-<br />

bericht weiter –, dass durchschnittlich je<strong>de</strong>s dritte Kraftwerk durch einen Neubau ersetzt<br />

wer<strong>de</strong>n muss. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Kraftwerke in Hessen gilt, dass die Lan<strong>de</strong>sregierung, um<br />

eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Stromversorgung in Hessen auch in<br />

Zukunft zu gewährleisten, sich nachhaltig für eine Kraftwerksstruktur mit zentralen und<br />

<strong>de</strong>zentralen Anlagen, mit einer kostengünstigen Stromerzeugung und einem diversifizier-<br />

ten Energiemix unter Einschluss von Kernenergie und Kohle eingesetzt hat und einsetzen<br />

wird (Energiebericht 2006 <strong>de</strong>r Hessischen Lan<strong>de</strong>sregierung, Seite 19,<br />

www.hmulv.hessen.<strong>de</strong> ).<br />

B. Zu prüfen<strong>de</strong> Varianten (Zweckerreichung)<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s so verstan<strong>de</strong>nen Bedarfs kann die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme nach eigenen<br />

Angaben <strong>de</strong>n Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme we<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Errichtung und <strong>de</strong>m Betrieb eines<br />

Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) erreichen, noch mit solchen Varianten, die we-<br />

sentlich hinter <strong>de</strong>r angestrebten Stromerzeugung von 7,1 TWh pro Jahr zurückbleiben.<br />

Insofern war auch die – insbeson<strong>de</strong>re vom Main- Kinzig- Kreis favorisierte – Variante eines<br />

800 MWel- Steinkohlekraftwerks (als Ersatz für die stillzulegen<strong>de</strong>n Blöcke 1 bis 3) nicht wei-<br />

ter zu verfolgen. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass – gestützt auf § 18 Abs. 5 S. 2 Hessi-<br />

sches Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz (HLPG) – wegen <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong>n Zweckerreichung auch eine<br />

vertiefte Prüfung <strong>de</strong>r GuD- Variante sowie <strong>de</strong>r Nullvariante nicht von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme hätte verlangt wer<strong>de</strong>n können. Gleichwohl hat das Regierungspräsidium<br />

Darmstadt in <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen <strong>Beurteilung</strong> sämtliche von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme eingebrachten und vertieft geprüften Varianten seinerseits überprüft und auf we-<br />

sentliche Unterschie<strong>de</strong> zur geplanten Maßnahme hingewiesen.<br />

C. Ökologische Vor- und Nachteile <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

Als Ergebnis dieser Prüfung lassen sich die folgen<strong>de</strong>n ökologischen Vorteile zusammen-<br />

fassen:<br />

• Die Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme führt zu einer Netzstabilisierung, die zwingen<strong>de</strong><br />

Voraussetzung für <strong>de</strong>n weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien ist.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009


Fazit Seite 203<br />

• Die geplante Maßnahme wird zu einer Senkung <strong>de</strong>s globalen Ausstoßes <strong>de</strong>s Klima-<br />

schadgases Kohlendioxid (CO2) führen und zwar in einem stärkeren Maße, als dies<br />

bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Nullvariante o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>r geringeren Volllaststun<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r GuD- Variante <strong>de</strong>r Fall wäre.<br />

• Bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wer<strong>de</strong>n die jährlichen Emissionsfrach-<br />

ten für Stickoxi<strong>de</strong> (NOx), Schwefeloxi<strong>de</strong> (SOx), Gesamtstaub und für <strong>de</strong>n Großteil <strong>de</strong>r<br />

Schwermetalle unter <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Frachten <strong>de</strong>s Status Quo liegen.<br />

• Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme verlagert bei Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

Transportströme von <strong>de</strong>r Straße auf die Schiene und die Wasserwege. Dies führt zu<br />

einer Verringerung <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Betrieb <strong>de</strong>s Kraftwerksstandortes verknüpften Ver-<br />

kehrsemissionen.<br />

• Mit <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme wird <strong>de</strong>ren Trägerin zum Teil neue Maßstäbe<br />

und damit erste Anhaltspunkte für einen neu zu <strong>de</strong>finieren<strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Technik<br />

setzen.<br />

• Bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme wer<strong>de</strong>n nur noch circa 10 % <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Was-<br />

sermengen aus <strong>de</strong>m Main entnommen, was zu erheblichen Vorteilen für <strong>de</strong>n Tem-<br />

peraturhaushalt und damit für die Flora und Fauna <strong>de</strong>s Mains führen wird.<br />

Dem stehen folgen<strong>de</strong> Nachteile, die mit <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme<br />

einhergehen, gegenüber:<br />

• Die Verwirklichung <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wird zu einer Erhöhung <strong>de</strong>r Jahres-<br />

frachten von Quecksilber führen.<br />

• Die Maßnahme wird – insbeson<strong>de</strong>re im unmittelbaren Nahbereich <strong>de</strong>s Kraftwerks-<br />

standortes Staudinger – zu erheblichen Eingriffen in das Landschaftsbild führen.<br />

• Bedingt durch die Höhe <strong>de</strong>s geplanten Kühlturmes sowie die Volumenzunahme <strong>de</strong>s<br />

Kühlturmschwa<strong>de</strong>ns wird die Verschattung im Untersuchungsraum zunehmen, wo-<br />

bei sich diese Zunahme innerhalb <strong>de</strong>r natürlichen Schwankungsbreite bewegen<br />

wird.<br />

D. Fazit<br />

Bei <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r vorgenannten Vor- und Nachteile ist hervorzuheben, dass nach<br />

<strong>de</strong>n Plänen <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme die jährliche Nettostromerzeugung am Standort<br />

Staudinger von 6.155 GWh im Jahr 2007 mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme auf 10.841 GWh<br />

erhöht wer<strong>de</strong>n soll. Dies bewirkt nicht nur die – auch im öffentlichen Interesse – erfor<strong>de</strong>rli-<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>


Seite 204 Gesamtbewertung<br />

che Entschärfung <strong>de</strong>s Nord- Süd- Gefälles bei <strong>de</strong>r Stromeinspeisung. Aufgrund <strong>de</strong>s höhe-<br />

ren Wirkungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme wer<strong>de</strong>n ältere Kraftwerke mit geringeren<br />

Wirkungsgra<strong>de</strong>n vom Markt verdrängt, was dazu führt, dass dieselbe Strommenge mit<br />

geringeren CO2- Emissionen produziert wird. Regional o<strong>de</strong>r lokal hat <strong>de</strong>r (absolute)<br />

Mehrausstoß <strong>de</strong>s Klimaschadstoffes CO2 keine unmittelbaren Auswirkungen. Deshalb<br />

wer<strong>de</strong>n sich – trotz <strong>de</strong>s Mehrausstoßes an CO2 am Standort Staudinger – in <strong>de</strong>r Region<br />

(wenn überhaupt) nur die globalen Auswirkungen <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>r Maß-<br />

nahme verbun<strong>de</strong>nen Min<strong>de</strong>rung an CO2 auswirken. Schließlich ist darauf hinzuweisen,<br />

dass die Selbstverpflichtung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme dazu führt, dass die geplante<br />

Maßnahme im Hinblick auf <strong>de</strong>ren Umweltauswirkungen weit hinter <strong>de</strong>m immissionsschutz-<br />

rechtlich zulässigen Maß zurückbleibt. Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass es sich bei <strong>de</strong>r Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung<br />

um eine gebun<strong>de</strong>ne Entscheidung han<strong>de</strong>lt, die <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – bei Vorlie-<br />

gen aller gesetzlichen Voraussetzungen – einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Ge-<br />

nehmigung vermittelt.<br />

Demgegenüber wer<strong>de</strong>n auch dort, wo Nachteile im Bezug auf Emissionsfrachten aufge-<br />

zeigt wur<strong>de</strong>n, die gesetzlichen Grenzwerte (teilweise) weit unterschritten. Die Auswirkun-<br />

gen auf das Landschaftsbild können zwar durchaus als erheblich eingestuft wer<strong>de</strong>n. Diese<br />

beschränken sich jedoch zum Einen auf <strong>de</strong>n unmittelbaren Nahbereich. Zum An<strong>de</strong>ren<br />

können Beeinträchtigungen in <strong>de</strong>r subjektiven Wahrnehmung zwar als erheblich empfun-<br />

<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, sie lassen Umwelt- o<strong>de</strong>r Gesundheitsschä<strong>de</strong>n jedoch nicht befürchten. Die<br />

(insbeson<strong>de</strong>re) durch die Kühlturmschwa<strong>de</strong>n verursachte Verschattung bewegt sich nicht<br />

nur innerhalb <strong>de</strong>r natürlichen Schwankungsbreite. Im Vergleich zu statischen Hin<strong>de</strong>rnis-<br />

sen für die natürliche Sonneneinstrahlung wirkt sich die Verschattung durch <strong>de</strong>n in seiner<br />

Form, Größe und Dichte verän<strong>de</strong>rliche Kühlturmschwa<strong>de</strong>n weit weniger gravierend aus.<br />

Insgesamt stehen daher <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme – an <strong>de</strong>m seit Jahrzehnten zur Energie-<br />

erzeugung genutzten und entsprechend sowohl im Regionalplan Südhessen 2000 als<br />

auch im Entwurf <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan ausge-<br />

wiesenen Standort Staudinger – lan<strong>de</strong>splanerische Hin<strong>de</strong>rnisse nicht entgegen.<br />

III 31.1- 93d 06/11 (25/06)<br />

Projektgruppe Staudinger Darmstadt, <strong>de</strong>n 2. Juni 2009<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009

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