Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Seite 28 Gegenstand und Verlauf <strong>de</strong>s Verfahrens<br />
B. Verlauf <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens<br />
I. Veranlassung für das Raumordnungsverfahren<br />
Zur Klärung <strong>de</strong>r Frage, ob für <strong>de</strong>n Neubau <strong>de</strong>s Blocks 6 ein Raumordnungsverfahren<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n soll, fand am 6. Juli 2007 eine öffentliche Regierungsanhörung statt.<br />
Als Ergebnis dieser Regierungsanhörung entschied die Hessische Lan<strong>de</strong>sregierung mit<br />
Erlass <strong>de</strong>s Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Lan<strong>de</strong>sentwicklung vom<br />
3. September 2007, dass vom Regierungspräsidium Darmstadt als obere Lan<strong>de</strong>spla-<br />
nungsbehör<strong>de</strong> von Amts wegen ein Raumordnungsverfahren gemäß § 18 Abs. 1 HLPG<br />
durchzuführen sei. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme wur<strong>de</strong> mit Schreiben <strong>de</strong>s Regierungsprä-<br />
sidiums Darmstadt vom 28. September 2007 entsprechend unterrichtet.<br />
II. Scoping- Verfahren<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage einer von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme erstellten ersten Unterlage für<br />
das Raumordnungsverfahren vom 16. Januar 2008 wur<strong>de</strong> sodann das sogenannte Sco-<br />
ping- Verfahren eingeleitet. Das Scoping- Verfahren dient dazu, unter Beteiligung <strong>de</strong>r<br />
öffentlichen Stellen im Sinne <strong>de</strong>s § 18 Abs. 6 S. 2 HLPG und <strong>de</strong>s § 4 ROG <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r<br />
Informationen und Unterlagen zu ermitteln, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gemäß<br />
§ 18 Abs. 3 S. 3 HLPG zu beschaffen und vorzulegen sind. Neben <strong>de</strong>n in § 4 ROG genann-<br />
ten öffentlichen Stellen (insbeson<strong>de</strong>re Kommunen sowie die Regionalversammlung) wur-<br />
<strong>de</strong>n auch die in § 48 HENatG genannten Verbän<strong>de</strong> beteiligt.<br />
Das Ergebnis <strong>de</strong>s Scoping- Verfahrens wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme am 22. April<br />
2008 vom Regierungspräsidium in einem sogenannten Unterrichtungsschreiben mitge-<br />
teilt. Das Unterrichtungsschreiben enthält die nach damaligem Kenntnisstand voraussicht-<br />
lich zu beschaffen<strong>de</strong>n und vorzulegen<strong>de</strong>n Informationen und Unterlagen.<br />
III. Vollständigkeitsprüfung<br />
Mit Schreiben vom 8. Oktober 2008 übersandte die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme ein aus fünf<br />
Bän<strong>de</strong>n (sieben Ordnern) bestehen<strong>de</strong>s vorläufiges Exemplar <strong>de</strong>r Raumordnungsunterla-<br />
gen. Die Vollständigkeitsprüfung innerhalb <strong>de</strong>r beim Regierungspräsidium Darmstadt<br />
gebil<strong>de</strong>ten Projektgruppe und <strong>de</strong>r darüber hinaus beteiligten Fach<strong>de</strong>zernate führte zu<br />
einigen Nachfor<strong>de</strong>rungen, die <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme mit Schreiben vom<br />
10. November 2008 mitgeteilt wur<strong>de</strong>n. Die nach Maßgabe dieses Schreibens vervollstän-<br />
digten Unterlagen für die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit, <strong>de</strong>r öffentlichen Stellen sowie <strong>de</strong>r<br />
Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009