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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Seite 56 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

Zur Frage, wann <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme als erreicht angesehen wer<strong>de</strong>n kann, meint die<br />

Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, in <strong>de</strong>r Rechtssprechung existierten keine Grenzen für die Frage,<br />

inwieweit Alternativen ein Planungsziel erreichten o<strong>de</strong>r nicht. Nach Auffassung <strong>de</strong>r Träge-<br />

rin <strong>de</strong>r Maßnahme erreiche keine Alternative, die bemerkenswert weniger als 7,1 TWh<br />

Nettostrom pro Jahr erzeuge, das gesetzte Ziel <strong>de</strong>r Maßnahme. Wenn man eine <strong>de</strong>utlich<br />

geringere Nettostromerzeugung und somit eine eingeschränkte Zielerreichung verlangen<br />

wür<strong>de</strong>, so bedürfe es hierfür nicht nur gewichtiger Grün<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn auch einer <strong>de</strong>r Abwä-<br />

gung zugänglichen behördlichen Entscheidung. Im Raumordnungsverfahren wür<strong>de</strong> in<strong>de</strong>s<br />

keine planerische Entscheidung und somit auch keine <strong>de</strong>r Abwägung zugängliche Ent-<br />

scheidung getroffen.<br />

Bei Anwendung dieser Maßstäbe kristallisiere sich die verfahrensgegenständliche Maß-<br />

nahme als die bestgeeignete technische Variante heraus. Dies beruhe einerseits auf <strong>de</strong>n<br />

günstigen wirtschaftlichen Randbedingungen, unter <strong>de</strong>nen diese Variante betrieben wer-<br />

<strong>de</strong>n könne, an<strong>de</strong>rerseits auf <strong>de</strong>n ökologischen Vorteilen, die sie im Vergleich zur Nullvari-<br />

ante (mit Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3) aufweise. Die 1.100 MW GuD- Variante weise<br />

im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Aspekte eine geringere Eignung auf. Die übri-<br />

gen – vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgegebenen – Varianten erreichten <strong>de</strong>n<br />

Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme nicht o<strong>de</strong>r nur mit unverhältnismäßigen Mitteln.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> eingewandt, es sei inakzeptabel, die Trä-<br />

gerin <strong>de</strong>r Maßnahme mit <strong>de</strong>r Suche nach Alternativen zu beauftragen. Zwangsläufig fehle<br />

es dieser an <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Interesse und <strong>de</strong>r Kompetenz, sich für alternative Energie-<br />

formen stark zu machen. Dies könne nur ein unabhängiger Dritter. Die Variantenprüfung<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sei unverständlich, je<strong>de</strong>nfalls für Laien nicht nachvollziehbar.<br />

Dies gelte insbeson<strong>de</strong>re für die festgelegten Randbedingungen, die angewandte Metho-<br />

dik und die ausgewählten Kriterien.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Betrachtung <strong>de</strong>r Varianten nach <strong>de</strong>r Vorgabe<br />

<strong>de</strong>r oberen Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> auf das gesamte Versorgungsgebiet <strong>de</strong>s Kraftwerkes<br />

Staudinger beziehen sollte. Dem gegenüber beschränke sich die Prüfung <strong>de</strong>r Trägerin<br />

<strong>de</strong>r Maßnahme auf Hessen und lasse die Untersuchung <strong>de</strong>r Gebiete in Bayern, Bremen,<br />

Nie<strong>de</strong>rsachsen und Schleswig - Holstein außen vor. Die Alternativenbetrachtung enthalte<br />

keine konkrete Untersuchung alternativer Standorte. Ferner wur<strong>de</strong> kritisiert, dass techni-<br />

sche Varianten nicht ausreichend geprüft wor<strong>de</strong>n seien, insbeson<strong>de</strong>re die Abgasführung<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009

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