Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Seite 56 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />
Zur Frage, wann <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme als erreicht angesehen wer<strong>de</strong>n kann, meint die<br />
Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, in <strong>de</strong>r Rechtssprechung existierten keine Grenzen für die Frage,<br />
inwieweit Alternativen ein Planungsziel erreichten o<strong>de</strong>r nicht. Nach Auffassung <strong>de</strong>r Träge-<br />
rin <strong>de</strong>r Maßnahme erreiche keine Alternative, die bemerkenswert weniger als 7,1 TWh<br />
Nettostrom pro Jahr erzeuge, das gesetzte Ziel <strong>de</strong>r Maßnahme. Wenn man eine <strong>de</strong>utlich<br />
geringere Nettostromerzeugung und somit eine eingeschränkte Zielerreichung verlangen<br />
wür<strong>de</strong>, so bedürfe es hierfür nicht nur gewichtiger Grün<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn auch einer <strong>de</strong>r Abwä-<br />
gung zugänglichen behördlichen Entscheidung. Im Raumordnungsverfahren wür<strong>de</strong> in<strong>de</strong>s<br />
keine planerische Entscheidung und somit auch keine <strong>de</strong>r Abwägung zugängliche Ent-<br />
scheidung getroffen.<br />
Bei Anwendung dieser Maßstäbe kristallisiere sich die verfahrensgegenständliche Maß-<br />
nahme als die bestgeeignete technische Variante heraus. Dies beruhe einerseits auf <strong>de</strong>n<br />
günstigen wirtschaftlichen Randbedingungen, unter <strong>de</strong>nen diese Variante betrieben wer-<br />
<strong>de</strong>n könne, an<strong>de</strong>rerseits auf <strong>de</strong>n ökologischen Vorteilen, die sie im Vergleich zur Nullvari-<br />
ante (mit Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3) aufweise. Die 1.100 MW GuD- Variante weise<br />
im Hinblick auf die energiewirtschaftlichen Aspekte eine geringere Eignung auf. Die übri-<br />
gen – vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgegebenen – Varianten erreichten <strong>de</strong>n<br />
Zweck <strong>de</strong>r Maßnahme nicht o<strong>de</strong>r nur mit unverhältnismäßigen Mitteln.<br />
2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens wur<strong>de</strong> eingewandt, es sei inakzeptabel, die Trä-<br />
gerin <strong>de</strong>r Maßnahme mit <strong>de</strong>r Suche nach Alternativen zu beauftragen. Zwangsläufig fehle<br />
es dieser an <strong>de</strong>m erfor<strong>de</strong>rlichen Interesse und <strong>de</strong>r Kompetenz, sich für alternative Energie-<br />
formen stark zu machen. Dies könne nur ein unabhängiger Dritter. Die Variantenprüfung<br />
<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme sei unverständlich, je<strong>de</strong>nfalls für Laien nicht nachvollziehbar.<br />
Dies gelte insbeson<strong>de</strong>re für die festgelegten Randbedingungen, die angewandte Metho-<br />
dik und die ausgewählten Kriterien.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Betrachtung <strong>de</strong>r Varianten nach <strong>de</strong>r Vorgabe<br />
<strong>de</strong>r oberen Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> auf das gesamte Versorgungsgebiet <strong>de</strong>s Kraftwerkes<br />
Staudinger beziehen sollte. Dem gegenüber beschränke sich die Prüfung <strong>de</strong>r Trägerin<br />
<strong>de</strong>r Maßnahme auf Hessen und lasse die Untersuchung <strong>de</strong>r Gebiete in Bayern, Bremen,<br />
Nie<strong>de</strong>rsachsen und Schleswig - Holstein außen vor. Die Alternativenbetrachtung enthalte<br />
keine konkrete Untersuchung alternativer Standorte. Ferner wur<strong>de</strong> kritisiert, dass techni-<br />
sche Varianten nicht ausreichend geprüft wor<strong>de</strong>n seien, insbeson<strong>de</strong>re die Abgasführung<br />
Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009