Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Seite 58 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />
Vorwurf, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r Variantenprüfung angewandten Kri-<br />
terien kaschierten lediglich <strong>de</strong>ren eigentliches Ziel einer Gewinnmaximierung. Bei dieser<br />
Kritik wird zunächst übersehen, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme (als Privatunternehmen<br />
und Tochter einer Aktiengesellschaft) selbstverständlich nach wirtschaftlicher Rentabilität<br />
strebt. Wesentlich tiefgreifen<strong>de</strong>r ist jedoch die Erkenntnis <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Raumord-<br />
nungsverfahrens, dass die verfahrensgegenständliche Maßnahme durch die mit <strong>de</strong>r Ver-<br />
ringerung <strong>de</strong>s Nord- Süd- Gefälles bei <strong>de</strong>r Stromeinspeisung einhergehen<strong>de</strong> Erhöhung<br />
<strong>de</strong>r Stabilität <strong>de</strong>s Stromnetzes mittelfristig (bis zu einer Erneuerung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Stromnetzes) einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu leisten wird, <strong>de</strong>n keineswegs nur<br />
von <strong>de</strong>n Gegnern <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme gefor<strong>de</strong>rten Ausbau <strong>de</strong>r<br />
Erneuerbaren Energien zu ermöglichen beziehungsweise zu beschleunigen. Im Hinblick<br />
auf die Potenziale <strong>de</strong>r Energieeinsparung und <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>r Erneuerbaren Energien ist<br />
die geplante Maßnahme als Übergangslösung (für die Lebensdauer <strong>de</strong>s Kraftwerkes) er-<br />
for<strong>de</strong>rlich. Damit liegt <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme verfolgte Zweck zu einem nicht<br />
unerheblichen Teil im öffentlichen Interesse. Dass die privatwirtschaftlichen Interessen<br />
<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme damit einhergehen, än<strong>de</strong>rt nichts an <strong>de</strong>m öffentlichen Inte-<br />
resse an <strong>de</strong>r wesentlichen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger durch die Errichtung eines<br />
1.100 MWel Steinkohleblocks.<br />
Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, dass keine <strong>de</strong>r im<br />
Scoping- Verfahren eingeführten Varianten <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme verfolgten<br />
Zweck erreicht, unmittelbar einleuchtend. Sie brauchten daher we<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung noch im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Raumverträglichkeit <strong>de</strong>r<br />
Maßnahme weiter berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n. Die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme selbst<br />
eingeführten Varianten (1.100 MWel GuD- Kraftwerk, Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 5),<br />
wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mgegenüber vom Regierungspräsidium Darmstadt sowohl im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung als auch bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Raumverträglichkeit wei-<br />
ter mit berücksichtigt.<br />
Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009