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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Seite 58 Verfahrensrechtliche Fragen, Variantenprüfung<br />

Vorwurf, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme bei <strong>de</strong>r Variantenprüfung angewandten Kri-<br />

terien kaschierten lediglich <strong>de</strong>ren eigentliches Ziel einer Gewinnmaximierung. Bei dieser<br />

Kritik wird zunächst übersehen, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme (als Privatunternehmen<br />

und Tochter einer Aktiengesellschaft) selbstverständlich nach wirtschaftlicher Rentabilität<br />

strebt. Wesentlich tiefgreifen<strong>de</strong>r ist jedoch die Erkenntnis <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Raumord-<br />

nungsverfahrens, dass die verfahrensgegenständliche Maßnahme durch die mit <strong>de</strong>r Ver-<br />

ringerung <strong>de</strong>s Nord- Süd- Gefälles bei <strong>de</strong>r Stromeinspeisung einhergehen<strong>de</strong> Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r Stabilität <strong>de</strong>s Stromnetzes mittelfristig (bis zu einer Erneuerung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Stromnetzes) einen nicht unwesentlichen Beitrag dazu leisten wird, <strong>de</strong>n keineswegs nur<br />

von <strong>de</strong>n Gegnern <strong>de</strong>r verfahrensgegenständlichen Maßnahme gefor<strong>de</strong>rten Ausbau <strong>de</strong>r<br />

Erneuerbaren Energien zu ermöglichen beziehungsweise zu beschleunigen. Im Hinblick<br />

auf die Potenziale <strong>de</strong>r Energieeinsparung und <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>r Erneuerbaren Energien ist<br />

die geplante Maßnahme als Übergangslösung (für die Lebensdauer <strong>de</strong>s Kraftwerkes) er-<br />

for<strong>de</strong>rlich. Damit liegt <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme verfolgte Zweck zu einem nicht<br />

unerheblichen Teil im öffentlichen Interesse. Dass die privatwirtschaftlichen Interessen<br />

<strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme damit einhergehen, än<strong>de</strong>rt nichts an <strong>de</strong>m öffentlichen Inte-<br />

resse an <strong>de</strong>r wesentlichen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudinger durch die Errichtung eines<br />

1.100 MWel Steinkohleblocks.<br />

Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme, dass keine <strong>de</strong>r im<br />

Scoping- Verfahren eingeführten Varianten <strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme verfolgten<br />

Zweck erreicht, unmittelbar einleuchtend. Sie brauchten daher we<strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung noch im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Raumverträglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme weiter berücksichtigt zu wer<strong>de</strong>n. Die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme selbst<br />

eingeführten Varianten (1.100 MWel GuD- Kraftwerk, Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 5),<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mgegenüber vom Regierungspräsidium Darmstadt sowohl im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung als auch bei <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>r Raumverträglichkeit wei-<br />

ter mit berücksichtigt.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009

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