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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Variantenprüfung Seite 51<br />

und richtigen Sachverhaltes. Der Zweck, <strong>de</strong>n die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme formuliert hat,<br />

beruht im Wesentlichen auf Prognosen. Diese Prognosen beziehen sich sowohl auf das<br />

Potenzial zur Energieeinsparung und <strong>de</strong>n sich damit ergeben<strong>de</strong>n Energiebedarf bis zum<br />

Jahr 2030 als auch auf die Potenziale zur Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien<br />

und <strong>de</strong>zentrale Kraftwärmekopplung. Es erscheint daher folgerichtig, diese Prognose<br />

anhand <strong>de</strong>r für die Überprüfung von Prognoseentscheidungen allgemein anerkannten<br />

Grundsätze zu verifizieren. Fraglich ist daher, ob<br />

• von feststellbaren Tatsachen<br />

• anhand allgemein anerkannter Erfahrungssätze<br />

• auf <strong>de</strong>n wahrscheinlichen Eintritt eines bestimmten Sachverhalts<br />

zu schließen ist.<br />

(1) Feststellbare Tatsachen<br />

(a) Bedarf / „Versorgungslücke“<br />

Seit Beginn <strong>de</strong>r Liberalisierung <strong>de</strong>s Strommarktes, d.h. seit <strong>de</strong>r diesbezüglich entschei-<br />

<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirt-<br />

schaftsgesetz – EnWG) im Jahre 1998 gibt es keine ein<strong>de</strong>utige (monopolistische) Zuord-<br />

nung eines Versorgungsgebietes zu einem Energieversorger mehr. Elektrizität fließt –<br />

physikalischen Gesetzen folgend – dorthin, wo sie „gebraucht“ wird. Ein „Bedarf“ in Bezug<br />

auf ein bestimmtes Versorgungsgebiet darf daher nicht dahingehend missverstan<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, dass ohne eine „Deckung dieses Bedarfs“ eine Versorgungslücke entstün<strong>de</strong>. Ent-<br />

schei<strong>de</strong>nd ist vielmehr, dass - soweit für ein bestimmtes Gebiet ein Defizit an erzeugter<br />

Energie festgestellt beziehungsweise nachgewiesen wird – die Energie aus an<strong>de</strong>ren Ge-<br />

bieten „importiert“ wer<strong>de</strong>n muss. Dies führt – wie<strong>de</strong>rum physikalischen Gesetzen folgend<br />

– zu erhöhten Leitungsverlusten.<br />

(b) Merit Or<strong>de</strong>r<br />

Der Einsatz und die Einsatzzeiten eines konventionellen Kraftwerks hängen aufgrund <strong>de</strong>r<br />

Marktmechanismen am Strommarkt maßgeblich mit <strong>de</strong>r Einordnung <strong>de</strong>s Kraftwerks im so<br />

genannten Merit Or<strong>de</strong>r zusammen. Vereinfacht dargestellt, bieten Energieerzeuger an<br />

<strong>de</strong>r Strombörse jeweils für <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Tag die von ihnen produzierten Strommengen<br />

zu einem bestimmten Preis an. Preisbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Faktoren sind dabei die so genannten vari-<br />

ablen Kosten. Dies sind Brennstoffkosten, Kosten für Hilfskessel und Betriebsstoffe sowie<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>

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