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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Seite 144 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

Der Vorschlag <strong>de</strong>s BUND, das Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains nach <strong>de</strong>r Räumung<br />

<strong>de</strong>r Kohlehal<strong>de</strong> zu erweitern, wird seitens <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> nicht weiter verfolgt, weil er we<strong>de</strong>r<br />

rechtlich noch fachlich begrün<strong>de</strong>t ist. Als Überschwemmungsgebiete wer<strong>de</strong>n gemäß § 13<br />

Abs. 2 HWG Gebiete an Gewässern festgestellt, die bei Hochwasser überschwemmt o<strong>de</strong>r<br />

durchflossen wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>r Topographie her wird bei einem 100-jährlichen Hochwas-<br />

serereignis die gesamte Fläche nördlich <strong>de</strong>s Hafens bis zu <strong>de</strong>n Bahngleisen we<strong>de</strong>r über-<br />

schwemmt noch durchflossen. Durch die geplante Nutzungsän<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>r Kraftwerk-<br />

Bestandsfläche (anstatt Kohlehal<strong>de</strong> Teile <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme) wird sich bei <strong>de</strong>m<br />

festgestellten Überschwemmungsbereich nichts än<strong>de</strong>rn. Demnach besteht auch kein<br />

Grund das Überschwemmungsgebiet zu erweitern o<strong>de</strong>r zu reduzieren.<br />

Die Kohletransportbän<strong>de</strong>r vom Hafen zu <strong>de</strong>n Kohlelagern wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r ent-<br />

sprechen<strong>de</strong>n immissionsschutzrechtlichen Genehmigung betrachtet. Diese sind daher<br />

nicht mehr Gegenstand <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Verfahrens. Der Vollständigkeit halber sei er-<br />

wähnt, dass diese zwar teilweise über <strong>de</strong>m Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains verlau-<br />

fen. Der Kohletransport erfolgt jedoch in gekapselten Bän<strong>de</strong>rn. Bei <strong>de</strong>r Realisierung <strong>de</strong>r<br />

geplanten Maßnahme ist nicht von einer Freisetzung <strong>de</strong>r Kohle im Überschwemmungs-<br />

gebiet auszugehen. Die Kohle ist kein wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Stoff im Sinne <strong>de</strong>r Verwal-<br />

tungsvorschrift über wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Stoffe – VwVwS. Deshalb besteht bei einer mög-<br />

lichen Störung <strong>de</strong>r Kohletransportbän<strong>de</strong>r während eines Hochwasserereignisses kein öko-<br />

logisches Scha<strong>de</strong>nspotential für <strong>de</strong>n Main. Auch die Standfestigkeit <strong>de</strong>r Kohlebunker<br />

wur<strong>de</strong> bereits im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zum Bau und Betrieb <strong>de</strong>r neuen<br />

Kohlebunker geprüft.<br />

Die Anlagen zum Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen in <strong>de</strong>r Bauphase wie auch<br />

beim Betrieb <strong>de</strong>r Anlage wer<strong>de</strong>n gemäß <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r VAwS errichtet und be-<br />

trieben. Eine <strong>de</strong>taillierte Darstellung <strong>de</strong>r Anlagen sowie eine <strong>de</strong>taillierte Prüfung erfolgen<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Genehmigungsverfahrens nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>s- Immissionsschutzgesetz.<br />

G. Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, dass im Untersuchungsraum mit einem Radius von<br />

10 km um <strong>de</strong>n vorgesehenen Kraftwerksstandort zahlreiche seltene und hochgradig<br />

schützenswerte Lebensräume und Biotoptypen vorhan<strong>de</strong>n seien. Insgesamt umfasse <strong>de</strong>r<br />

Untersuchungsraum 17 NATURA 2000- Gebiete und über 30 Naturschutzgebiete. Die<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009

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