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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Schutzgut Mensch Seite 115<br />

3. Bewertung<br />

Das Gutachten, auf das sich im Folgen<strong>de</strong>n bezogen wird, ist vom TÜV Nord EnSys Hanno-<br />

ver zum Thema Bewertung <strong>de</strong>r Immissionen natürlich radioaktiver Stoffe als Bestandteil<br />

von Steinkohlestaub, Flugasche und Erdgas durch das Kraftwerk Staudinger in Großkrot-<br />

zenburg, 14.8.08, Band D, Ordner 2, Kapitel XVII erstellt wor<strong>de</strong>n.<br />

Vorauszuschicken ist, dass Kohlekraftwerke we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Regelungsbereich <strong>de</strong>s Atomge-<br />

setzes (AtG) noch <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) unterliegen. Aufgrund<br />

<strong>de</strong>r vorgetragenen Einwän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> jedoch seitens <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt<br />

ein Gutachten zur Einschätzung <strong>de</strong>r radiologischen Relevanz gefor<strong>de</strong>rt. Dieses Gutachten<br />

wur<strong>de</strong> mit Mo<strong>de</strong>llen und Parametern <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV, Ent-<br />

wurf Stand 30. Mai 2005) zu § 47 StrlSchV (Begrenzung <strong>de</strong>r Ableitung radioaktiver Stoffe)<br />

durchgeführt.<br />

Ein Gutachten nach <strong>de</strong>r genannten AVV ist insbeson<strong>de</strong>re bei Kernkraftwerken (diese wer-<br />

<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Atomgesetz genehmigt) erfor<strong>de</strong>rlich, bei Genehmigungen nach Strahlen-<br />

schutzverordnung nur in Ausnahmefällen.<br />

Die in <strong>de</strong>m genannten Gutachten verwandten Mittelwerte entstammen ebenso wie die im<br />

Rahmen von Anregungen und Be<strong>de</strong>nken aufgeführten Bandbreitenwerte <strong>de</strong>r im Quellen-<br />

verzeichnis <strong>de</strong>s Gutachtens genannten Veröffentlichung <strong>de</strong>s United Nations Scientific<br />

Committee on the Effects of Atomic Radiation (1988) und wur<strong>de</strong>n unverän<strong>de</strong>rt übernom-<br />

men. Die Verwendung eines Mittelwertes entspricht <strong>de</strong>m Stand von Wissenschaft und<br />

Technik. Die Annahme, es wür<strong>de</strong> nur Kohle aus Polen verbrannt, die von <strong>de</strong>n beispielhaft<br />

angegebenen Län<strong>de</strong>rn im Mittel am höchsten belastet ist, <strong>de</strong>ckt die For<strong>de</strong>rung einer kon-<br />

servativen Berechnung, die das Regierungspräsidium Darmstadt gestellt hatte, ab.<br />

Die Aussage <strong>de</strong>r Einwen<strong>de</strong>r, dass das Gutachten nur in Anlehnung an die AVV zu § 47<br />

StrlSchV erstellt wur<strong>de</strong>, ist zutreffend. Eine exakte Berechnung nach <strong>de</strong>r AVV zu § 47<br />

StrlSchV wird für unverhältnismäßig gehalten. Kohlekraftwerke fallen nicht – wie bereits<br />

erwähnt – unter <strong>de</strong>n Regelungsbereich <strong>de</strong>r StrlSchV.<br />

Die For<strong>de</strong>rung eines Sachverständigengutachtens zur atmosphärischen Ausbreitung von<br />

radioaktiv belastetem Schwebstaub wird nicht unterstützt, da das Gutachten <strong>de</strong>s TÜV in<br />

Anlehnung an die AVV zu § 47 StrlSchV erstellt wur<strong>de</strong>, das nach Auffassung <strong>de</strong>s zuständi-<br />

gen Fach<strong>de</strong>zernates beim Regierungspräsidium Darmstadt alle wesentlichen Fragestel-<br />

lungen zutreffend beantwortet.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>

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