Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Schutzgut Mensch Seite 115<br />
3. Bewertung<br />
Das Gutachten, auf das sich im Folgen<strong>de</strong>n bezogen wird, ist vom TÜV Nord EnSys Hanno-<br />
ver zum Thema Bewertung <strong>de</strong>r Immissionen natürlich radioaktiver Stoffe als Bestandteil<br />
von Steinkohlestaub, Flugasche und Erdgas durch das Kraftwerk Staudinger in Großkrot-<br />
zenburg, 14.8.08, Band D, Ordner 2, Kapitel XVII erstellt wor<strong>de</strong>n.<br />
Vorauszuschicken ist, dass Kohlekraftwerke we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Regelungsbereich <strong>de</strong>s Atomge-<br />
setzes (AtG) noch <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) unterliegen. Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r vorgetragenen Einwän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> jedoch seitens <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darmstadt<br />
ein Gutachten zur Einschätzung <strong>de</strong>r radiologischen Relevanz gefor<strong>de</strong>rt. Dieses Gutachten<br />
wur<strong>de</strong> mit Mo<strong>de</strong>llen und Parametern <strong>de</strong>r Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV, Ent-<br />
wurf Stand 30. Mai 2005) zu § 47 StrlSchV (Begrenzung <strong>de</strong>r Ableitung radioaktiver Stoffe)<br />
durchgeführt.<br />
Ein Gutachten nach <strong>de</strong>r genannten AVV ist insbeson<strong>de</strong>re bei Kernkraftwerken (diese wer-<br />
<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Atomgesetz genehmigt) erfor<strong>de</strong>rlich, bei Genehmigungen nach Strahlen-<br />
schutzverordnung nur in Ausnahmefällen.<br />
Die in <strong>de</strong>m genannten Gutachten verwandten Mittelwerte entstammen ebenso wie die im<br />
Rahmen von Anregungen und Be<strong>de</strong>nken aufgeführten Bandbreitenwerte <strong>de</strong>r im Quellen-<br />
verzeichnis <strong>de</strong>s Gutachtens genannten Veröffentlichung <strong>de</strong>s United Nations Scientific<br />
Committee on the Effects of Atomic Radiation (1988) und wur<strong>de</strong>n unverän<strong>de</strong>rt übernom-<br />
men. Die Verwendung eines Mittelwertes entspricht <strong>de</strong>m Stand von Wissenschaft und<br />
Technik. Die Annahme, es wür<strong>de</strong> nur Kohle aus Polen verbrannt, die von <strong>de</strong>n beispielhaft<br />
angegebenen Län<strong>de</strong>rn im Mittel am höchsten belastet ist, <strong>de</strong>ckt die For<strong>de</strong>rung einer kon-<br />
servativen Berechnung, die das Regierungspräsidium Darmstadt gestellt hatte, ab.<br />
Die Aussage <strong>de</strong>r Einwen<strong>de</strong>r, dass das Gutachten nur in Anlehnung an die AVV zu § 47<br />
StrlSchV erstellt wur<strong>de</strong>, ist zutreffend. Eine exakte Berechnung nach <strong>de</strong>r AVV zu § 47<br />
StrlSchV wird für unverhältnismäßig gehalten. Kohlekraftwerke fallen nicht – wie bereits<br />
erwähnt – unter <strong>de</strong>n Regelungsbereich <strong>de</strong>r StrlSchV.<br />
Die For<strong>de</strong>rung eines Sachverständigengutachtens zur atmosphärischen Ausbreitung von<br />
radioaktiv belastetem Schwebstaub wird nicht unterstützt, da das Gutachten <strong>de</strong>s TÜV in<br />
Anlehnung an die AVV zu § 47 StrlSchV erstellt wur<strong>de</strong>, das nach Auffassung <strong>de</strong>s zuständi-<br />
gen Fach<strong>de</strong>zernates beim Regierungspräsidium Darmstadt alle wesentlichen Fragestel-<br />
lungen zutreffend beantwortet.<br />
<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>