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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Methodik, Prüfungsgegenstand, Untersuchungstiefe Seite 61<br />

(1.100 MWel Steinkohleblock) im Vergleich zu <strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten (GuD- Vari-<br />

ante, Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3) getroffen.<br />

2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Es wur<strong>de</strong> bemängelt, dass die Einbeziehung <strong>de</strong>s - bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme er-<br />

for<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n – Rohrleitungsnetzes für <strong>de</strong>n Fernwärmetransport und <strong>de</strong>r Hoch-<br />

spannungsmasten für die Anbindung an das Umspannwerk fehle. Ferner wur<strong>de</strong> gefor-<br />

<strong>de</strong>rt, die Risiken zu betrachten, die dadurch entstün<strong>de</strong>n, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen dargestellten Verfahrensweisen abweiche. Dies<br />

treffe insbeson<strong>de</strong>re auf die Verwendung an<strong>de</strong>rer als in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen<br />

angegebener Einsatzstoffe zu. Diesbezüglich wur<strong>de</strong> vorgetragen, im Block 5 <strong>de</strong>s Kraft-<br />

werks Staudinger wür<strong>de</strong>n neben Steinkohle auch Ersatzbrennstoffe wie Klärschlamm o<strong>de</strong>r<br />

Petrolkoks mit hochgiftigen Inhaltsstoffen wie zum Beispiel Arsen, Blei, Cadmium, Chrom,<br />

Kobalt, Mangan, Nickel o<strong>de</strong>r Quecksilber verbrannt. Für <strong>de</strong>n eventuellen Einsatz von Er-<br />

satzbrennstoffen sollten im Vorgriff Auflagen festgesetzt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Einsatz ausgeschlos-<br />

sen wer<strong>de</strong>n. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme müsse sich verbindlich und ausschließlich auf<br />

einen bestimmten Brennstoffkanon festlegen.<br />

Ferner wur<strong>de</strong> vorgetragen, Umweltauswirkungen durch <strong>de</strong>n Abbau und <strong>de</strong>n Transport<br />

von Kohle und auch soziale Komponenten <strong>de</strong>s Kohleabbaus (zum Beispiel in Südafrika)<br />

seien im Rahmen <strong>de</strong>r Ökobilanz und Wirkungsgraduntersuchung zu berücksichtigen. Be-<br />

einträchtigungen <strong>de</strong>r Wohnbebauung im Ortsteil Hainstadt im Bereich <strong>de</strong>r Angergasse<br />

durch die zusätzlich erfor<strong>de</strong>rlichen Kohletransporte beim Be- und Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schiffe am<br />

Hafen seien ebenfalls einzubeziehen. Gleiches gelte für <strong>de</strong>n Abtransport von Abfallpro-<br />

dukten. Die notwendigen Kohlelager, insbeson<strong>de</strong>re die Explosionsgefahren durch Koh-<br />

lebunker und erhöhte Brandgefahren seien im Raumordnungsverfahren nicht angemes-<br />

sen gewürdigt wor<strong>de</strong>n. Die Risiken eines Bran<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kohlelager wür<strong>de</strong>n durch das ge-<br />

plante Kraftwerk erhöht. Die so genannten Domino- Effekte seien nicht ausreichend un-<br />

tersucht wor<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Kohlelagern wür<strong>de</strong>n die notwendigen Brandabschnitte<br />

nicht eingehalten. Von einem Brand gingen nicht kalkulierbare Risiken für die Wohn-<br />

nachbarschaft aus.<br />

Schließlich wur<strong>de</strong>n Zweifel an <strong>de</strong>r bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines zusätzlichen<br />

Kraftwerksblocks erhoben. Das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich sei nicht<br />

zulässig und es bestün<strong>de</strong> die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Das<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>

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