Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Methodik, Prüfungsgegenstand, Untersuchungstiefe Seite 61<br />
(1.100 MWel Steinkohleblock) im Vergleich zu <strong>de</strong>n vertieft geprüften Varianten (GuD- Vari-<br />
ante, Weiterbetrieb <strong>de</strong>r Blöcke 1 bis 3) getroffen.<br />
2. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Es wur<strong>de</strong> bemängelt, dass die Einbeziehung <strong>de</strong>s - bei Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme er-<br />
for<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n – Rohrleitungsnetzes für <strong>de</strong>n Fernwärmetransport und <strong>de</strong>r Hoch-<br />
spannungsmasten für die Anbindung an das Umspannwerk fehle. Ferner wur<strong>de</strong> gefor-<br />
<strong>de</strong>rt, die Risiken zu betrachten, die dadurch entstün<strong>de</strong>n, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen dargestellten Verfahrensweisen abweiche. Dies<br />
treffe insbeson<strong>de</strong>re auf die Verwendung an<strong>de</strong>rer als in <strong>de</strong>n Raumordnungsunterlagen<br />
angegebener Einsatzstoffe zu. Diesbezüglich wur<strong>de</strong> vorgetragen, im Block 5 <strong>de</strong>s Kraft-<br />
werks Staudinger wür<strong>de</strong>n neben Steinkohle auch Ersatzbrennstoffe wie Klärschlamm o<strong>de</strong>r<br />
Petrolkoks mit hochgiftigen Inhaltsstoffen wie zum Beispiel Arsen, Blei, Cadmium, Chrom,<br />
Kobalt, Mangan, Nickel o<strong>de</strong>r Quecksilber verbrannt. Für <strong>de</strong>n eventuellen Einsatz von Er-<br />
satzbrennstoffen sollten im Vorgriff Auflagen festgesetzt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Einsatz ausgeschlos-<br />
sen wer<strong>de</strong>n. Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme müsse sich verbindlich und ausschließlich auf<br />
einen bestimmten Brennstoffkanon festlegen.<br />
Ferner wur<strong>de</strong> vorgetragen, Umweltauswirkungen durch <strong>de</strong>n Abbau und <strong>de</strong>n Transport<br />
von Kohle und auch soziale Komponenten <strong>de</strong>s Kohleabbaus (zum Beispiel in Südafrika)<br />
seien im Rahmen <strong>de</strong>r Ökobilanz und Wirkungsgraduntersuchung zu berücksichtigen. Be-<br />
einträchtigungen <strong>de</strong>r Wohnbebauung im Ortsteil Hainstadt im Bereich <strong>de</strong>r Angergasse<br />
durch die zusätzlich erfor<strong>de</strong>rlichen Kohletransporte beim Be- und Entla<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schiffe am<br />
Hafen seien ebenfalls einzubeziehen. Gleiches gelte für <strong>de</strong>n Abtransport von Abfallpro-<br />
dukten. Die notwendigen Kohlelager, insbeson<strong>de</strong>re die Explosionsgefahren durch Koh-<br />
lebunker und erhöhte Brandgefahren seien im Raumordnungsverfahren nicht angemes-<br />
sen gewürdigt wor<strong>de</strong>n. Die Risiken eines Bran<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Kohlelager wür<strong>de</strong>n durch das ge-<br />
plante Kraftwerk erhöht. Die so genannten Domino- Effekte seien nicht ausreichend un-<br />
tersucht wor<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n Kohlelagern wür<strong>de</strong>n die notwendigen Brandabschnitte<br />
nicht eingehalten. Von einem Brand gingen nicht kalkulierbare Risiken für die Wohn-<br />
nachbarschaft aus.<br />
Schließlich wur<strong>de</strong>n Zweifel an <strong>de</strong>r bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines zusätzlichen<br />
Kraftwerksblocks erhoben. Das Bauvorhaben im baurechtlichen Außenbereich sei nicht<br />
zulässig und es bestün<strong>de</strong> die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Das<br />
<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>