Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Raum- und Siedlungsstruktur Seite 159<br />
zungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg entsprechen<strong>de</strong> Darstellungen enthalten seien.<br />
Demgemäß liege <strong>de</strong>r Kraftwerksstandort im Regionalplan Südhessen 2000 in einem „Be-<br />
reich für Industrie und Gewerbe“. Darüber hinaus weise <strong>de</strong>r Regionalplan das Kraftwerk<br />
Staudinger mit <strong>de</strong>m Symbol „Kraftwerk / Bestand“ aus.<br />
II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Im Raumordnungsverfahren wur<strong>de</strong> vorgetragen, durch das Projekt drohe ein Abwan<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>r Bevölkerung. Es wird befürchtet, die Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme führe zu Grund-<br />
stückswertverlusten in <strong>de</strong>r näheren Umgebung <strong>de</strong>s Kraftwerkes.<br />
Nach <strong>de</strong>m Regionalplan Südhessen 2000 sollten Luftverunreinigungen im Verdichtungs-<br />
raum grundsätzlich reduziert wer<strong>de</strong>n. Da mit <strong>de</strong>r Maßnahme zusätzliche Luftverunreini-<br />
gungen verbun<strong>de</strong>n seien, wür<strong>de</strong> sich dies nachteilig auf die Lebensqualität in <strong>de</strong>r unmit-<br />
telbaren Umgebung und somit auf die Wohnfunktion auswirken. Der Flächennutzungs-<br />
plan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg weise unmittelbar angrenzend an das Kraftwerksge-<br />
län<strong>de</strong> eine geplante gewerbliche Baufläche aus. Es wür<strong>de</strong> eine Reduzierung <strong>de</strong>s Sied-<br />
lungsraumes <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg stattfin<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>n Raumordnungsun-<br />
terlagen enthaltene Aussage, von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n ausgewiesene Zuwachsflächen lägen<br />
nicht innerhalb <strong>de</strong>r Achtungsgrenze, sei falsch. Die Maßnahme wi<strong>de</strong>rspreche <strong>de</strong>m Grund-<br />
satz 8.3 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans: „Bereiche für Industrie und Gewerbe“ sind grund-<br />
sätzlich so auszuweisen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich o<strong>de</strong>r<br />
überwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen<strong>de</strong>n Gebiete vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.“ Betroffen seien ins-<br />
beson<strong>de</strong>re die benachbarten Wohngebiete in Hainburg und Hanau sowie in Alzenau. Die<br />
gutachterlichen Empfehlungen <strong>de</strong>s „Abstandserlasses“ <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein- Westfalen<br />
wür<strong>de</strong>n grob missachtet. Die Maßnahme wi<strong>de</strong>rspreche zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Grundsatz 8.3 <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans auch insoweit, als „Kliniken, Schulen usw. [...] nicht unmittelbar<br />
angrenzend an Gebieten auszuweisen [sind], von <strong>de</strong>nen Belästigungen durch luftverun-<br />
reinigen<strong>de</strong> Stoffe und Lärm aus vorhan<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r geplanten Industrie- und Verkehrsan-<br />
lagen ausgehen können“. Umgekehrt sei die Maßnahme mit ihren luftverunreinigen<strong>de</strong>n<br />
Immissionen nicht in <strong>de</strong>r Nachbarschaft zu <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Schulen in Hainburg und<br />
Hanau zuzulassen.<br />
<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>