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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Raum- und Siedlungsstruktur Seite 159<br />

zungsplan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg entsprechen<strong>de</strong> Darstellungen enthalten seien.<br />

Demgemäß liege <strong>de</strong>r Kraftwerksstandort im Regionalplan Südhessen 2000 in einem „Be-<br />

reich für Industrie und Gewerbe“. Darüber hinaus weise <strong>de</strong>r Regionalplan das Kraftwerk<br />

Staudinger mit <strong>de</strong>m Symbol „Kraftwerk / Bestand“ aus.<br />

II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />

Im Raumordnungsverfahren wur<strong>de</strong> vorgetragen, durch das Projekt drohe ein Abwan<strong>de</strong>rn<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung. Es wird befürchtet, die Verwirklichung <strong>de</strong>r Maßnahme führe zu Grund-<br />

stückswertverlusten in <strong>de</strong>r näheren Umgebung <strong>de</strong>s Kraftwerkes.<br />

Nach <strong>de</strong>m Regionalplan Südhessen 2000 sollten Luftverunreinigungen im Verdichtungs-<br />

raum grundsätzlich reduziert wer<strong>de</strong>n. Da mit <strong>de</strong>r Maßnahme zusätzliche Luftverunreini-<br />

gungen verbun<strong>de</strong>n seien, wür<strong>de</strong> sich dies nachteilig auf die Lebensqualität in <strong>de</strong>r unmit-<br />

telbaren Umgebung und somit auf die Wohnfunktion auswirken. Der Flächennutzungs-<br />

plan <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg weise unmittelbar angrenzend an das Kraftwerksge-<br />

län<strong>de</strong> eine geplante gewerbliche Baufläche aus. Es wür<strong>de</strong> eine Reduzierung <strong>de</strong>s Sied-<br />

lungsraumes <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg stattfin<strong>de</strong>n. Die in <strong>de</strong>n Raumordnungsun-<br />

terlagen enthaltene Aussage, von <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n ausgewiesene Zuwachsflächen lägen<br />

nicht innerhalb <strong>de</strong>r Achtungsgrenze, sei falsch. Die Maßnahme wi<strong>de</strong>rspreche <strong>de</strong>m Grund-<br />

satz 8.3 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans: „Bereiche für Industrie und Gewerbe“ sind grund-<br />

sätzlich so auszuweisen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich o<strong>de</strong>r<br />

überwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen<strong>de</strong>n Gebiete vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.“ Betroffen seien ins-<br />

beson<strong>de</strong>re die benachbarten Wohngebiete in Hainburg und Hanau sowie in Alzenau. Die<br />

gutachterlichen Empfehlungen <strong>de</strong>s „Abstandserlasses“ <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein- Westfalen<br />

wür<strong>de</strong>n grob missachtet. Die Maßnahme wi<strong>de</strong>rspreche zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>m Grundsatz 8.3 <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans auch insoweit, als „Kliniken, Schulen usw. [...] nicht unmittelbar<br />

angrenzend an Gebieten auszuweisen [sind], von <strong>de</strong>nen Belästigungen durch luftverun-<br />

reinigen<strong>de</strong> Stoffe und Lärm aus vorhan<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r geplanten Industrie- und Verkehrsan-<br />

lagen ausgehen können“. Umgekehrt sei die Maßnahme mit ihren luftverunreinigen<strong>de</strong>n<br />

Immissionen nicht in <strong>de</strong>r Nachbarschaft zu <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n Schulen in Hainburg und<br />

Hanau zuzulassen.<br />

<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>

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