Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Seite 186 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />
b) Regionalplan Südhessen 2000<br />
Zur Sicherung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensgrundlagen und gesun<strong>de</strong>n Lebensbedingungen soll<br />
nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 die räumliche Entwicklung so er-<br />
folgen, dass Natur und Umwelt nicht mehr als unbedingt notwendig in Anspruch genom-<br />
men wer<strong>de</strong>n. Tier- und Pflanzenwelt, intakte Bö<strong>de</strong>n, Wasser für alle Lebensvorgänge,<br />
Frischluftversorgung, natürliche Rohstoffe und erlebnisreiche Erholungslandschaften sind<br />
als unvermehrbare natürliche Ressourcen und wegen ihrer zentralen Be<strong>de</strong>utung für das<br />
Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit zu erhalten. Die Nutzung <strong>de</strong>r Landschaft soll auf eine nachhaltige<br />
Sicherung dieser Leistungen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes ausgerichtet wer<strong>de</strong>n (Grundsatz 3-1).<br />
Planungen und Vorhaben, die zu einer Zersiedlung, einer Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>-<br />
rung von Siedlungsgebieten, <strong>de</strong>s Wasserhaushalts, <strong>de</strong>r Freiraumerholung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ver-<br />
än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r klimatischen Verhältnisse führen können, sind in <strong>de</strong>n „Regionalen Grünzü-<br />
gen“ nicht zulässig. Die Funktion <strong>de</strong>r „Regionalen Grünzüge“ darf nicht durch an<strong>de</strong>re Nut-<br />
zungen beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n (Ziel 3.1-2).<br />
Die Ausweisung von „Bereichen für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“ in<br />
<strong>de</strong>r Plankarte <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 dient <strong>de</strong>r Vernetzung wertvoller Biotope<br />
zu einem ökologischen Verbundsystem und <strong>de</strong>m Schutz von Arten. Für <strong>de</strong>n Aufbau eines<br />
großräumigen ökologischen Verbundsystems sollen gemäß <strong>de</strong>m Grundsatz 3.2-3 geeig-<br />
nete Entwicklungsräume und Landschaftselemente gesichert wer<strong>de</strong>n. In diesen Bereichen<br />
haben die Ziele <strong>de</strong>s Naturschutzes und Maßnahmen, die <strong>de</strong>m Aufbau, <strong>de</strong>r Entwicklung<br />
und Gestaltung eines regionalen ökologischen Verbundsystems dienen, Vorrang vor ent-<br />
gegenstehen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r beeinträchtigen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen. Nutzungen, die mit die-<br />
sen Zielen in Einklang stehen, sind zulässig. Bestehen<strong>de</strong> wertvolle Biotope sind gemäß<br />
<strong>de</strong>m Ziel 3.2-4 zu erhalten und Flächen zur Vergrößerung und Vernetzung <strong>de</strong>r Biotope zu<br />
entwickeln.<br />
Nicht mit an<strong>de</strong>ren regionalplanerischen Vorrangnutzungen o<strong>de</strong>r -funktionen belegte Teile<br />
<strong>de</strong>s Freiraums weist <strong>de</strong>r Regionalplan Südhessen 2000 als „Bereiche für Landschaftsnut-<br />
zung und –pflege“ aus. Neben landwirtschaftlich genutzten Flächen umfassen diese Be-<br />
reiche Grünflächen, Flächen für Freizeit und Erholung und in geringem Umfang (< 5 ha)<br />
am Ran<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ortslagen für Siedlungszwecke (Eigenentwicklung).<br />
In <strong>de</strong>n “Bereichen für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“ wer<strong>de</strong>n die Kaltluftentstehungs- und<br />
Kaltluftabflussgebiete, die wichtige Aufgaben für <strong>de</strong>n Klima- und Immissionsschutz erfül-<br />
len, gesichert (Ziel 5.1- 3).<br />
Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009