Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Seite 188 Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />
Im grenznahen Bereich zum Land Hessen bei Großkrotzenburg weist die Plankarte 3<br />
„Landschaft und Erholung“ zahlreiche Flächen als „landschaftliche Vorbehaltsgebiete“ aus.<br />
Sie umfassen in <strong>de</strong>r Region unter an<strong>de</strong>rem die bereits durch Rechtsverordnungen gesi-<br />
cherten Landschafts- sowie die gesicherten Naturschutzgebiete.<br />
Ausgewiesene „Regionale Grünzüge“ und „Trenngrün“ sollen die Sicherung und Erhal-<br />
tung ausreichen<strong>de</strong>r Freiflächen insbeson<strong>de</strong>re zwischen <strong>de</strong>n Siedlungsgebieten gewähr-<br />
leisten. Sie sollen zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Luftverbesserung und Lufterneuerung und <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />
von Naherholungsflächen dienen (Grundsatz 3.1.1). In “Regionalen Grünzügen“ sollen<br />
Planungen und Maßnahmen unterbleiben, welche die oben genannten Funktionen beein-<br />
trächtigen.<br />
2. Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen und Vereinbarkeit mit <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r<br />
Raumordnung und Lan<strong>de</strong>splanung<br />
Raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen auf die „Regionalen Grünzüge“, „Bereiche für Schutz und<br />
Entwicklung von Natur und Landschaft“, „Bereiche für Landschaftsnutzung und –pflege“,<br />
„Bereiche für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“ sowie die freiraumbezogenen Kategorien <strong>de</strong>s<br />
Regionalplans Region Bayerischer Untermain sind we<strong>de</strong>r bei Realisierung <strong>de</strong>r geplanten<br />
Maßnahme noch bei <strong>de</strong>n vertieft untersuchten Varianten zu erwarten. Eine Flächeninan-<br />
spruchnahme fin<strong>de</strong>t nur innerhalb <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Plankarte <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000<br />
als „Bereich für Industrie und Gewerbe, Bestand“ und als „Kraftwerk, Bestand“ ausgewie-<br />
senen Fläche statt. Damit entspricht die geplante Maßnahme am Standort Staudinger <strong>de</strong>r<br />
regionalplanerischen Vorgabe, wonach Flächen und damit Natur und Landschaft so wenig<br />
wie möglich in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n sollen. We<strong>de</strong>r durch die geplante Maßnah-<br />
me noch durch die vertieft untersuchten Varianten wer<strong>de</strong>n mittels „Regionaler Grünzüge“,<br />
„Bereiche für Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft“, „Bereiche für Land-<br />
schaftsnutzung und –pflege“ o<strong>de</strong>r „Bereiche für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“ gesicherte<br />
Freiflächen in Anspruch genommen. Diese Flächen sind verschie<strong>de</strong>nen Nutzungen vor-<br />
behalten, die durch die geplante Maßnahme nicht eingeschränkt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus<br />
beeinträchtigt die geplante Maßnahme auch nicht <strong>de</strong>n Ausbau eines großräumigen öko-<br />
logischen Verbundsystems in <strong>de</strong>n „Bereichen für Schutz und Entwicklung von Natur und<br />
Landschaft“. Schließlich sind erhebliche negative Auswirkungen we<strong>de</strong>r auf die natürlichen<br />
Lebensgrundlagen noch auf <strong>de</strong>n Naturhaushalt zu erwarten (siehe 4. Teil). Im Untersu-<br />
chungsraum liegen keine „Bereiche für beson<strong>de</strong>re Klimafunktionen“.<br />
Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009