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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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Seite 114 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

tigt. Bei <strong>de</strong>r dieser Entscheidung zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Dosisabschätzung sei insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>utsche Kohle berücksichtigt wor<strong>de</strong>n. Daher könne mit <strong>de</strong>r Strahlenschutzverordnung<br />

die radiologische Unbe<strong>de</strong>nklichkeit nicht begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Der zur Bewertung <strong>de</strong>r Strahlenexposition herangezogene Vergleich mit <strong>de</strong>r durchschnitt-<br />

lichen, natürlichen Strahlenexposition auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland<br />

sei als Bewertungsmaßstab nicht nachvollziehbar. Die Antragsunterlage selbst verweise<br />

auf eine Empfehlung <strong>de</strong>r Strahlenschutzkommission, in <strong>de</strong>r diese feststelle, dass sich an<br />

<strong>de</strong>r ungünstigsten Einwirkungsstelle in <strong>de</strong>r Umgebung eines mo<strong>de</strong>rnen Steinkohlekraft-<br />

werkes mit 1 GW/a als effektive Äquivalentdosis ein Wert von etwa 0,7 mrem (0,007 mSv)<br />

ergäbe, <strong>de</strong>r um das Siebenfache höher wäre als bei einem Kernkraftwerk mit Druckwas-<br />

serreaktor gleicher Leistung. Bezogen auf die Angaben aus <strong>de</strong>n Raumordnungsunterla-<br />

gen, ergäbe sich daraus eine Abgabe von zum Beispiel 4,22 x 10 7 Bq Uran-238 und 4,22 x<br />

10 8 Bq Blei-210 pro Jahr in die Umgebung, die zwar nur etwa ein Zehntel <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Emp-<br />

fehlung <strong>de</strong>r Strahlenschutzkommission angegebenen Werte betragen wür<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>nnoch<br />

wäre die Strahlenbelastung durch die geplante Maßnahme aber immer noch vergleichbar<br />

mit <strong>de</strong>r eines Kernkraftwerks mit Druckwasserreaktor. Daraus lasse sich keinesfalls <strong>de</strong>r<br />

Schluss ziehen, dass diese unerheblich sei.<br />

Zur methodisch korrekten Abschätzung <strong>de</strong>r Strahlenexposition hätte es die Trägerin <strong>de</strong>r<br />

Maßnahme unterlassen, die Dosisbeiträge für folgen<strong>de</strong> Expositionspfa<strong>de</strong> zu berücksichti-<br />

gen:<br />

• äußere Gamma- Strahlung,<br />

• Inhalation von Radon / Radonfolgeprodukten,<br />

• Inhalation von kontaminiertem Staub,<br />

• direkte Ingestion (die Aufnahme eines Stoffes mit <strong>de</strong>r Nahrung beziehungsweise<br />

über <strong>de</strong>n Verdauungstrakt) von kontaminiertem Material und<br />

• Ingestion von Lebensmitteln, die über <strong>de</strong>n Luft-, <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>n-, o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Wasserpfad<br />

kontaminiert wur<strong>de</strong>n.<br />

Ein Sachverständigengutachten sei einzuholen zum Thema Gesundheitsgefahren für Kin-<br />

<strong>de</strong>r durch Ingestion radioaktiver Stoffe und Radon- Inhalation. Ebenso sei eine Betrach-<br />

tung <strong>de</strong>r Belastung durch das Nuklid C-14 zu erarbeiten, das nicht berücksichtigt wor<strong>de</strong>n<br />

sei. Aufgrund <strong>de</strong>s Risikos einer radioaktiven Belastung <strong>de</strong>r Bevölkerung sei es notwendig,<br />

nach mehreren Jahrzehnten die Ist- Situation zu erfassen und eine Prognose für die zu-<br />

künftig zu erwarten<strong>de</strong> Belastung zu erstellen.<br />

Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009

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