Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Seite 62 Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />
„je<strong>de</strong>n Maßstab sprengen<strong>de</strong> Bauvorhaben“ füge sich nicht in die Eigenart <strong>de</strong>r näheren<br />
Umgebung und in das Landschaftsbild ein.<br />
3. Bewertung<br />
Eine Einbeziehung <strong>de</strong>s Rohrleitungsnetzes für einen Fernwärmetransport musste nicht<br />
erfolgen, weil im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens hierfür eine konkrete Planung<br />
noch nicht vorliegt beziehungsweise vorliegen muss. Lediglich die grundsätzliche Mög-<br />
lichkeit einer Fernwärmeauskopplung ist innerhalb <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Verfahrens zu prü-<br />
fen, ohne dass nicht hinreichend konkretisierbare Auswirkungen Gegenstand <strong>de</strong>r Um-<br />
weltverträglichkeitsprüfung sein müssten. Die konkrete Realisierung einer entsprechen-<br />
<strong>de</strong>n Maßnahme bleibt einem späteren geson<strong>de</strong>rten Verfahren vorbehalten. Ferner ist das<br />
Rohrleitungsnetz für Fernwärme we<strong>de</strong>r Anlagenbestandteil, noch Nebeneinrichtung <strong>de</strong>s<br />
Kraftwerks. Soweit wegen <strong>de</strong>s regionalplanerischen Vorrangs von Kraft- Wärme- gekop-<br />
pelten Anlagen diesbezüglich etwas an<strong>de</strong>res gelten sollte, wird darauf im 6. Teil:C.III.2.b))<br />
eingegangen.<br />
Über die Zulässigkeit <strong>de</strong>r Hochspannungsleitung ist in einem Verfahren nach <strong>de</strong>m Ener-<br />
giewirtschaftsgesetz zu entschei<strong>de</strong>n. Unabhängig davon wur<strong>de</strong>n die wesentlichen Aus-<br />
wirkungen <strong>de</strong>r Leitung (insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r elektro-<br />
magnetischen Verträglichkeit) bereits im vorliegen<strong>de</strong>n Verfahren dargestellt und berück-<br />
sichtigt.<br />
Auch die For<strong>de</strong>rung nach einer Berücksichtigung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen von an<strong>de</strong>ren<br />
(nicht beantragten) Brennstoffen greift nicht durch. Es ist nicht zu beanstan<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>n<br />
Auswirkungsbetrachtungen nur solche Brennstoffe zugrun<strong>de</strong> gelegt wer<strong>de</strong>n, die Inhalt<br />
eines späteren Genehmigungsantrages sein sollen. Eine Verwendung an<strong>de</strong>rer Einsatzstof-<br />
fe ist nicht zulässig, wür<strong>de</strong> zu einem ungenehmigten Anlagenbetrieb führen und kann da-<br />
her nicht zur Grundlage <strong>de</strong>r Umweltbetrachtungen gemacht wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> im<br />
Rahmen <strong>de</strong>s Erörterungstermins <strong>de</strong>utlich herausgearbeitet, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maß-<br />
nahme bei allen Analysen nicht die Inhaltsstoffe eines bestimmten Einsatzstoffes zugrun<strong>de</strong><br />
gelegt hat. Vielmehr wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r zu for<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n konservativen Betrachtung<br />
jeweils die Anteile an Inhaltsstoffen <strong>de</strong>rjenigen Einsatzstoffe (Kohlen) herangezogen, die<br />
am höchsten sind (weswegen die Summe <strong>de</strong>r Inhaltsstoffe <strong>de</strong>s diesen Analysen zugrun<strong>de</strong><br />
gelegten – fiktiven – Einsatzstoffes mehr als 100 % beträgt).<br />
Fragen, die bereits abschließend in <strong>de</strong>m immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Ge-<br />
nehmigung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kohlelager geklärt wur<strong>de</strong>n, sind nicht (mehr) Gegenstand <strong>de</strong>s vor-<br />
Regierungspräsidium Darmstadt, Juni 2009