Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) Seite 143<br />
Die erfor<strong>de</strong>rliche Eigenüberwachung sowie ein angepasstes Wärmereglement wer<strong>de</strong>n in<br />
einem eigenständigen wasserrechtlichen Verfahren in einer neuen Einleiterlaubnis festge-<br />
legt.<br />
Die Darstellung <strong>de</strong>r Wärmesimulation im Auslaufkanal für die hier geplante Maßnahme im<br />
gewässerökologischen Gutachten ist nach Auffassung <strong>de</strong>s Regierungspräsidiums Darm-<br />
stadt richtig. Aufgrund <strong>de</strong>r geringeren Wassermenge fin<strong>de</strong>t bereits eine Abkühlung über<br />
Wärmestrahlung und Verdunstung in die Luft statt.<br />
Die Gefahr <strong>de</strong>r Kontamination <strong>de</strong>s Kühlwassers mit Schadstoffen aus <strong>de</strong>m gereinigten<br />
Rauchgas, welches über <strong>de</strong>n Kühlturm abgeleitet wird, ist theoretisch sehr gering, wur<strong>de</strong><br />
aber durch die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme – auch während <strong>de</strong>s Erörterungstermins – nicht<br />
überzeugend wi<strong>de</strong>rlegt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hält es daher für notwen-<br />
dig, hier im Rahmen <strong>de</strong>s immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens weitere<br />
Untersuchungen an bestehen<strong>de</strong>n Anlagen dieser Art durchzuführen. Auf <strong>de</strong>n entspre-<br />
chen<strong>de</strong>n Hinweis im 1. Teil:C.III wird verwiesen.<br />
Die Nährstoffe für Algen o<strong>de</strong>r Keime wer<strong>de</strong>n durch eine Aufbereitungsanlage <strong>de</strong>m Kühl-<br />
turmzusatzwasser entzogen (Trinkwasserqualität), sodass die Gefahr <strong>de</strong>r Verkeimung mi-<br />
nimiert wird und keine zusätzlichen Biozi<strong>de</strong> eingesetzt wer<strong>de</strong>n müssen. Des Weiteren<br />
wird auch durch das Fehlen von Licht eine Bildung von Algen verhin<strong>de</strong>rt.<br />
Der Abflussbereich <strong>de</strong>s Mains wird von <strong>de</strong>r Maßnahme nicht betroffen. Von <strong>de</strong>m geplan-<br />
ten Eingriff in das Überschwemmungsgebiet <strong>de</strong>s Mains (circa 8.000 m³) sind keine Auswir-<br />
kungen auf die Wasserspiegellagen zu erwarten, weil in unmittelbarer Nähe ein Ersatzre-<br />
tentionsraum vorhan<strong>de</strong>n ist. Bei <strong>de</strong>m Raum han<strong>de</strong>lt es sich um <strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s Kreis-<br />
kohlelagerneubaus errichteten Ersatzretentionsraum- Überschuss von circa 26.000 m³. Da<br />
<strong>de</strong>r Eingriff in das Überschwemmungsgebiet relativ klein ist und ein funktionsgleicher Aus-<br />
gleich <strong>de</strong>s in Anspruch genommenen Retentionsraumes möglich ist, sind keine Auswir-<br />
kungen auf <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss <strong>de</strong>s Mains und somit auf die Hochwassersituation <strong>de</strong>r<br />
Anlieger sowie <strong>de</strong>r Unterlieger zu erwarten. Eine wasserrechtliche Genehmigung <strong>de</strong>s Ein-<br />
griffes kann <strong>de</strong>mnach in Aussicht gestellt wer<strong>de</strong>n, weil die Voraussetzungen <strong>de</strong>s § 14<br />
Abs. 3 HWG (Ersatzretentionsraum, keine Beeinträchtigung <strong>de</strong>s Hochwasserabflusses, <strong>de</strong>s<br />
Wasserstan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes sowie hochwasserangepasstes Bauen) erfüllt,<br />
beziehungsweise sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>