Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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6. Teil: Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />
A. Raum- und Siedlungsstruktur<br />
I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />
Seite 157<br />
Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme liege in <strong>de</strong>r<br />
Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg, am östlichen Rand <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes Rhein- Main.<br />
Der Untersuchungsraum erstrecke sich darüber hinaus auf <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Verdich-<br />
tungsraum um das Oberzentrum Aschaffenburg. Im Verdichtungsraum Rhein- Main lägen<br />
neben <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg im Zentrum <strong>de</strong>s Untersuchungsraums von Nor<strong>de</strong>n<br />
beginnend im Uhrzeigersinn die Städte und Gemein<strong>de</strong>n Hanau, Bruchköbel, Erlensee,<br />
Langenselbold, Ro<strong>de</strong>nbach, Seligenstadt, Mainhausen, Hainburg, Rodgau, Obertshausen,<br />
Heusenstamm, Mühlheim am Main, Offenbach am Main und Maintal. Die Gemein<strong>de</strong> Frei-<br />
gericht im Nordosten und die Stadt Babenhausen, die nur am Ran<strong>de</strong> berührt wür<strong>de</strong>n, lie-<br />
gen im Ordnungsraum. Die im östlichen Bereich <strong>de</strong>s Untersuchungsraums gelegenen<br />
bayerischen Städte und Gemein<strong>de</strong>n lägen alle im Verdichtungsraum um das Oberzentrum<br />
Aschaffenburg.<br />
Nach Auffassung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gehen we<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r geplanten Maßnah-<br />
me noch von <strong>de</strong>r GuD- Variante o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nullvariante raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen auf<br />
die Raum- und Siedlungsstruktur aus. Die wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudin-<br />
ger solle auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Werksgelän<strong>de</strong> am Standort <strong>de</strong>s bisherigen offenen Kohlela-<br />
gers realisiert wer<strong>de</strong>n, neue Flächen wür<strong>de</strong>n nicht in Anspruch genommen. Eine Reduzie-<br />
rung <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Siedlungsflächen sei we<strong>de</strong>r aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes<br />
vor Störfällen noch aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes vor elektromagnetischer Strahlung zu er-<br />
warten. Gemäß § 50 BImSchG seien bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen<br />
die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>de</strong>r so zuzuordnen, dass<br />
schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen in Betriebsbereichen hervor-<br />
gerufene Auswirkungen auf die ausschließlich o<strong>de</strong>r überwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen-<br />
<strong>de</strong>n Gebiete o<strong>de</strong>r sonstige schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />
Hierzu existierten Empfehlungen für Abstän<strong>de</strong> zwischen Anlagen nach <strong>de</strong>r Störfallverord-<br />
nung und Wohngebieten. Für die verfahrensgegenständliche Maßnahme sei ein Ach-<br />
tungsabstand gemäß § 50 BImSchG um das NH3– Lager von 350 m beachtlich. Innerhalb<br />
dieses Achtungsabstan<strong>de</strong>s lägen keine gemäß § 50 BImSchG relevanten Flächen, we<strong>de</strong>r<br />
bestehen<strong>de</strong> noch geplante Bauflächen in Großkrotzenburg o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Kom-