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Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de

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6. Teil: Wirkung auf die Raumordnungsfaktoren<br />

A. Raum- und Siedlungsstruktur<br />

I. Darstellung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme<br />

Seite 157<br />

Die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme führt aus, <strong>de</strong>r Standort <strong>de</strong>r geplanten Maßnahme liege in <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg, am östlichen Rand <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes Rhein- Main.<br />

Der Untersuchungsraum erstrecke sich darüber hinaus auf <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Verdich-<br />

tungsraum um das Oberzentrum Aschaffenburg. Im Verdichtungsraum Rhein- Main lägen<br />

neben <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Großkrotzenburg im Zentrum <strong>de</strong>s Untersuchungsraums von Nor<strong>de</strong>n<br />

beginnend im Uhrzeigersinn die Städte und Gemein<strong>de</strong>n Hanau, Bruchköbel, Erlensee,<br />

Langenselbold, Ro<strong>de</strong>nbach, Seligenstadt, Mainhausen, Hainburg, Rodgau, Obertshausen,<br />

Heusenstamm, Mühlheim am Main, Offenbach am Main und Maintal. Die Gemein<strong>de</strong> Frei-<br />

gericht im Nordosten und die Stadt Babenhausen, die nur am Ran<strong>de</strong> berührt wür<strong>de</strong>n, lie-<br />

gen im Ordnungsraum. Die im östlichen Bereich <strong>de</strong>s Untersuchungsraums gelegenen<br />

bayerischen Städte und Gemein<strong>de</strong>n lägen alle im Verdichtungsraum um das Oberzentrum<br />

Aschaffenburg.<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme gehen we<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r geplanten Maßnah-<br />

me noch von <strong>de</strong>r GuD- Variante o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Nullvariante raumbe<strong>de</strong>utsame Auswirkungen auf<br />

die Raum- und Siedlungsstruktur aus. Die wesentliche Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kraftwerks Staudin-<br />

ger solle auf <strong>de</strong>m <strong>de</strong>rzeitigen Werksgelän<strong>de</strong> am Standort <strong>de</strong>s bisherigen offenen Kohlela-<br />

gers realisiert wer<strong>de</strong>n, neue Flächen wür<strong>de</strong>n nicht in Anspruch genommen. Eine Reduzie-<br />

rung <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Siedlungsflächen sei we<strong>de</strong>r aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes<br />

vor Störfällen noch aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Schutzes vor elektromagnetischer Strahlung zu er-<br />

warten. Gemäß § 50 BImSchG seien bei raumbe<strong>de</strong>utsamen Planungen und Maßnahmen<br />

die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einan<strong>de</strong>r so zuzuordnen, dass<br />

schädliche Umweltauswirkungen und von schweren Unfällen in Betriebsbereichen hervor-<br />

gerufene Auswirkungen auf die ausschließlich o<strong>de</strong>r überwiegend <strong>de</strong>m Wohnen dienen-<br />

<strong>de</strong>n Gebiete o<strong>de</strong>r sonstige schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Hierzu existierten Empfehlungen für Abstän<strong>de</strong> zwischen Anlagen nach <strong>de</strong>r Störfallverord-<br />

nung und Wohngebieten. Für die verfahrensgegenständliche Maßnahme sei ein Ach-<br />

tungsabstand gemäß § 50 BImSchG um das NH3– Lager von 350 m beachtlich. Innerhalb<br />

dieses Achtungsabstan<strong>de</strong>s lägen keine gemäß § 50 BImSchG relevanten Flächen, we<strong>de</strong>r<br />

bestehen<strong>de</strong> noch geplante Bauflächen in Großkrotzenburg o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Kom-

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