Landesplanerische Beurteilung Vorlage RVS - Moeller-Meinecke.de
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Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang Seite 37<br />
II. Anregungen und Be<strong>de</strong>nken<br />
Ein Großteil <strong>de</strong>r beim Regierungspräsidium Darmstadt eingegangenen Anregungen und<br />
Be<strong>de</strong>nken bezog sich auf die Frage, welche Vorhabensvarianten in welchem Prüfungsum-<br />
fang im Raumordnungsverfahren zu untersuchen sind. Des Weiteren wur<strong>de</strong> eingewandt,<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Raumordnungsverfahrens sei auch die Maßnahme selbst im Wege einer<br />
Planrechtfertigung beziehungsweise einer Bedarfsprüfung zu hinterfragen. Zwar ergebe<br />
sich die Erfor<strong>de</strong>rlichkeit einer Rechtfertigung <strong>de</strong>r Maßnahme nicht aus <strong>de</strong>m Gesetz. Die<br />
Notwendigkeit einer Bedarfsprüfung folge jedoch unmittelbar aus <strong>de</strong>m Wortlaut <strong>de</strong>s in<br />
Ziffer 8-5 <strong>de</strong>s Regionalplans Südhessen 2000 nie<strong>de</strong>rgelegten Grundsatzes.<br />
Einwen<strong>de</strong>r for<strong>de</strong>rn, die von <strong>de</strong>r Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme anhand <strong>de</strong>r festgelegten Krite-<br />
rien Energiewirtschaft, Umwelt und zeitliche Realisierbarkeit vorgenommene Bewertung<br />
<strong>de</strong>r technisch- konzeptionellen Alternativen 1 bis 8.4 von Amts wegen unter Einschaltung<br />
eines neutralen Gutachters zu überprüfen. Dabei sei auch zu überprüfen, ob die <strong>de</strong>finier-<br />
ten Konzepte sinnvoll und alle Umweltbelastungen angemessen berücksichtigt wor<strong>de</strong>n<br />
seien.<br />
Ferner wird kritisiert, dass die Trägerin <strong>de</strong>r Maßnahme lediglich drei Umweltkriterien fest-<br />
gelegt habe. Es fehlten dabei Kriterien zu Aspekten wie Verkehr, Abfallmengen und Was-<br />
serverbrauch. Aus Umweltsicht und zum vorbeugen<strong>de</strong>n Gesundheitsschutz <strong>de</strong>r Bevölke-<br />
rung wären außer<strong>de</strong>m Vergleichskriterien für die Abgabe von Schwermetallen sowie lun-<br />
gengängigen Feinstäuben und Aerosolen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Beim Kriterium „Systemdienstleistung“ wer<strong>de</strong> Flexibilität im Betrieb (Regelbarkeit) und ein<br />
nicht näher <strong>de</strong>finiertes Mischkriterium aus Leistungsgröße und Flexibilität bewertet. Eine<br />
solche Bewertung sei we<strong>de</strong>r fach- noch sachgerecht. So wür<strong>de</strong>n die <strong>de</strong>utlich flexibleren<br />
GuD- Varianten ten<strong>de</strong>nziell schlechter bewertet, warum, wer<strong>de</strong> nicht erklärt. Grundsätz-<br />
lich wer<strong>de</strong> die Leistungsgröße eines Blockes hier positiv bewertet, obwohl zwei Blöcke mit<br />
jeweils halber Leistung (gleiche Gesamtleistungsgröße) wesentlich flexibler und betriebs-<br />
stabiler seien, weil zum Beispiel ungeplante Stillstandszeiten jeweils nur die halbe Leis-<br />
tung beträfen (sogenanntes n-1 Kriterium <strong>de</strong>r Energiewirtschaft).<br />
Ein weiterer methodischer Fehler liege auch darin, dass die Einbeziehung <strong>de</strong>r nicht neu<br />
errichteten o<strong>de</strong>r nicht geän<strong>de</strong>rten Kraftwerksblöcke in die Alternativenprüfung die Unter-<br />
schie<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r einzelnen Alternativen nivelliere und die Bewertung <strong>de</strong>r<br />
Zusatzbelastung durch die neu installierten Stromerzeugungskapazitäten dadurch ver-<br />
<strong>Lan<strong>de</strong>splanerische</strong> <strong>Beurteilung</strong>